Entschädigung der Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja 1988
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung der Fragesteller
Am 16. März 2010 jährt sich zum 22. Mal der Jahrestag des irakischen Giftgas-Massakers in der kurdischen Stadt Halabja. Etwa 5 000 Menschen kamen damals qualvoll zu Tode, mehr als 10 000 erlitten schwerste Verletzungen.
Der Angriff auf Halabja war nur eines von vielen Verbrechen des irakischen Baath-Regimes unter Saddam Hussein an der kurdischen Bevölkerung in Südkurdistan (Nordirak). Im Rahmen der „Anfal“-Operationen wurde damals zwischen Februar und September 1988 nachweislich an 40 Orten Giftgas gegen die Zivilbevölkerung eingesetzt. Nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch wurden in diesem Zeitraum etwa 180 000 Menschen ermordet oder sie verschwanden spurlos.
Etwa 70 Prozent der Giftgasproduktionsanlagen im Irak stammten nach Presseberichten (z. B. Süddeutsche Zeitung, 26. November 1997) aus der Bundesrepublik Deutschland. Sieben Mitarbeiter deutscher Firmen wurden 1990 deshalb vorübergehend festgenommen. Nach jahrelangen Verfahren endeten ihre Prozesse 1994 bzw. 1996 mit Bewährungsstrafen, Freisprüchen und Einstellungen.
Die Bundesregierung und die deutsche Wirtschaft engagieren sich heute wieder verstärkt in der kurdischen Autonomieregion im Nordirak. Ein deutsches Generalkonsulat wurde im April 2009 in Erbil eröffnet. Präsident Masud Barzani traf sich in Berlin mit Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und es fand eine kurdisch-deutsche Wirtschaftskonferenz statt.
Fragen und Antworten30
Besitzt die Bundesregierung aktuelle Informationen zur sozialen und gesundheitlichen Situation der überlebenden Opfer des Giftgas-Massakers von Halabja und den „Anfal“-Operationen?
Viele Überlebende der Anfal-Operationen und der Giftgasangriffe auf die Stadt Halabja leiden noch heute unter physischen und psychischen Spätfolgen dieser von irakischen Regierungstruppen durchgeführten Verbrechen. Ein Großteil der von den Giftgasangriffen von Halabja unmittelbar betroffenen Personen hat dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten, wie Hautkrankheiten und Nervenlähmungen. Zu den Opfern der o. g. Gewaltakte gezählt werden müssen auch die Angehörigen von Vermissten und Ermordeten, deren Schicksal in vielen Fällen ungeklärt geblieben ist. Viele der überlebenden Opfer leben heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen und leiden unter einer oftmals nur unzureichenden psychologischen, sozialen und medizinischen Versorgung. Darüber hinaus sehen viele Opfer ihr Schicksal nicht angemessen in der irakischen Öffentlichkeit vertreten und wahrgenommen.
a) Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Lebenssituation der überlebenden Opfer und die Spätfolgen der Massaker?
Viele Überlebende der Anfal-Operationen und der Giftgasangriffe auf die Stadt Halabja leiden noch heute unter physischen und psychischen Spätfolgen dieser von irakischen Regierungstruppen durchgeführten Verbrechen. Ein Großteil der von den Giftgasangriffen von Halabja unmittelbar betroffenen Personen hat dauerhafte Gesundheitsschäden erlitten, wie Hautkrankheiten und Nervenlähmungen. Zu den Opfern der o. g. Gewaltakte gezählt werden müssen auch die Angehörigen von Vermissten und Ermordeten, deren Schicksal in vielen Fällen ungeklärt geblieben ist. Viele der überlebenden Opfer leben heute in wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen und leiden unter einer oftmals nur unzureichenden psychologischen, sozialen und medizinischen Versorgung. Darüber hinaus sehen viele Opfer ihr Schicksal nicht angemessen in der irakischen Öffentlichkeit vertreten und wahrgenommen.
b) Wenn ja, woher bezieht die Bundesregierung ihre Kenntnisse?
Die Bundesregierung steht in regelmäßigem Kontakt zu deutschen und irakischen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die sich mit der Aufarbeitung der schweren Menschenrechtsverletzungen des Baath-Regimes beschäftigen und versuchen, den Opfern und deren Angehörigen zu helfen. Einige dieser NRO werden von der Bundesregierung auch unmittelbar bei der Durchführung von Projekten im Nordirak unterstützt; so beim Aufbau eines Erinnerungszentrums für überlebende Frauen der Anfal-Operationen im nordirakischen Razkari (Haukari e. V.) sowie bei der psychologischen und sozialen Betreuung von traumatisierten Gewaltopfern und deren Angehörigen (Behandlungszentrum für Folteropfer Berlin e. V. sowie Children of Baghdad e. V.). Die o. g. NRO berichten der Bundesregierung in regelmäßigen Abständen über die Fortschritte ihrer Tätigkeiten und Erfahrungen vor Ort.
Zu Fragen der Vergangenheitsaufarbeitung steht die Bundesregierung darüber hinaus in einem konstruktiven Dialog mit der irakischen Zentralregierung und der Regierung der Region Kurdistan-Irak, dort u. a. auch mit dem zuständigen Ministerium für die Anfal-Opfer.
c) Wenn nein, sieht die Bundesregierung keinen Bedarf an aktueller Information zu dieser Frage?
Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen.
d) Wenn nein, inwieweit gedenkt die Bundesregierung sich aktuelle Kenntnisse in dieser Frage zu verschaffen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1a und 1b wird verwiesen.
Welche humanitäre Hilfe hat die Bundesrepublik Deutschland seit 1988 direkt an die Opfer des Giftgas-Massakers in Halabja geleistet (bitte Angaben pro Jahr, in Euro und gegebenenfalls mit der Angabe, welche Sachleistungen damit ermöglicht wurden bzw. verbunden waren)?
Seit 1991 hat Deutschland direkt und indirekt eine umfangreiche humanitäre Hilfe für die Not leidende kurdische Bevölkerung geleistet. Ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Giftgasangriff der irakischen Regierungstruppen auf die Stadt Halabja war dabei nicht gegeben.
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um den Opfern bei der Beseitigung der Folgeschäden des Giftgasangriffs (Kontamination von Boden und Wasser, medizinische Spätfolgen, Traumatisierung der Opfer und ihrer Nachkommen) zu helfen?
Auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.
Welche Schritte hat die Bundesregierung seit 1988 unternommen, um die an der irakischen Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen zu irgendwelchen humanitären Gesten und Taten zugunsten der Oper von Halabja zu bewegen?
Die ausschließliche Verantwortung für die Vorfälle von Halabja liegt bei der irakischen Regierung. Eine wie auch immer geartete Mitverantwortung der Bundesregierung besteht nicht. Illegale Lieferungen deutscher Firmen in den Irak sind, soweit sie zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangten, gerichtlich geahndet worden und werden erforderlichenfalls weiterhin zur Anzeige gebracht.
Im Übrigen hat die Bundesregierung das Ausfuhrkontrollsystem bereits zu Anfang der Neunziger Jahre reformiert, um das Risiko des Missbrauchs von Lieferungen ziviler Güter für militärische Zwecke auszuschließen.
Welche praktischen Hilfen haben die beteiligten deutschen Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung seit 1988 aufgrund dieser Schritte oder auf eigene Initiative zugunsten der Opfer von Halabja ergriffen.
Siehe zunächst Antwort auf die vorhergehende Frage. Praktische Hilfen anderer sind der Bundesregierung nicht bekannt geworden.
Wie viele deutsche Firmen waren nach aktueller Kenntnis der Bundesregierung in den 1970er- und 1980er-Jahren direkt oder indirekt am Aufbau, an der Planung und/oder an der Durchführung der irakischen Giftgasproduktion bzw. Chemiewaffenproduktion beteiligt (bitte die beteiligten Firmen und ihre jeweilige Beteiligung im Einzelnen auflisten)?
Über die Frage der deutschen Zulieferungen für das irakische Waffenprogramm hatte die Bundesregierung dem Bundestag im März 1991 einen umfassenden Bericht vorgelegt (vgl. Bundestagsdrucksache 12/487). Den deutschen Behörden bekannt gewordene bzw. noch bekannt werdende Lieferungen dieser Art wurden bzw. werden zur Anzeige gebracht. Die rechtliche Bewertung der jeweiligen Sachverhalte obliegt der Justiz.
Gegen welche deutschen Firmen bzw. verantwortlichen Manager wurden aufgrund ihrer Beteiligung an der Giftgasproduktion seit 1990 juristische Schritte eingeleitet und mit welchem Ergebnis?
Gegen insgesamt 22 Beschuldigte als Vertreter von zehn deutschen Unternehmen wurden strafrechtliche Ermittlungen geführt. Die Ermittlungen gegen elf Beschuldigte wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Gegen elf Beschuldigte wurde Anklage erhoben; davon wurde gegen einen Beschuldigten die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Verjährung der Tat abgelehnt, gegen zehn Beschuldigte wurde das Hauptverfahren eröffnet. Von diesen wurden drei Angeklagte freigesprochen und drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr 9 Monaten, 1 Jahr 6 Monaten bzw. 6 Monaten verurteilt, welche jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde das Verfahren wegen Eintritts der absoluten Verfolgungsverjährung gemäß § 206a StPO eingestellt.
a) In Deutschland?
Gegen insgesamt 22 Beschuldigte als Vertreter von zehn deutschen Unternehmen wurden strafrechtliche Ermittlungen geführt. Die Ermittlungen gegen elf Beschuldigte wurden nach § 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt. Gegen elf Beschuldigte wurde Anklage erhoben; davon wurde gegen einen Beschuldigten die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Verjährung der Tat abgelehnt, gegen zehn Beschuldigte wurde das Hauptverfahren eröffnet. Von diesen wurden drei Angeklagte freigesprochen und drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen von 1 Jahr 9 Monaten, 1 Jahr 6 Monaten bzw. 6 Monaten verurteilt, welche jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden. Gegen zwei Beschuldigte wurde das Verfahren nach § 153a StPO eingestellt. Gegen zwei weitere Beschuldigte wurde das Verfahren wegen Eintritts der absoluten Verfolgungsverjährung gemäß § 206a StPO eingestellt.
b) Im Ausland?
In den Vereinigten Staaten von Amerika klagten in den 90er-Jahren Golfkriegsveteranen vor Zivilgerichten gegen mutmaßliche Zulieferer an das irakische Giftgasprogramm auf Schadenersatz. Unter den Beklagten sollen zumindest zeitweise auch deutsche Unternehmen gewesen sein. Einzelheiten zu den Verfahren sind der Bundesregierung, die nicht Partei in diesen Verfahren war, nicht bekannt. Hinweise auf andere strafrechtliche Ermittlungen gegen Verantwortliche deutscher Unternehmen im Ausland sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Firmen aus anderen europäischen Ländern vor, die in den 1970er- und 1980er-Jahren an Aufbau, Planung oder Durchführung der Giftgas- bzw. Chemiewaffenproduktion beteiligt waren?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
Hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, das Giftgas-Massaker von Halabja und die „Anfal“-Operationen als Genozid zu bezeichnen?
Die Bundesregierung hat die Vorfälle von Halabja wie auch alle anderen gegen die irakische Bevölkerung gerichteten Zwangsmaßnahmen und Menschenrechtsverletzungen der irakischen Regierung jeweils mit Nachdruck verurteilt, entsprechende Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) unterstützt und ihre große Sorge über diese Maßnahmen auch in Gesprächen mit Vertretern der irakischen Regierung zum Ausdruck gebracht.
Die VN-Menschenrechtskommission (Vorläuferin des VN-Menschenrechtsrates) hat ihrerseits – z. B. durch Resolution vom 23. April 1999 (1999/14) – die besonders schweren Menschenrechtsverletzungen im Irak verurteilt. Die Bundesregierung hat diese Resolution seinerzeit mit eingebracht.
a) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
b) Wenn ja, welche rechtlichen und politischen Folgen hat eine solche Einstufung im Hinblick auf die Entschädigung der Opfer und die Strafverfolgung der an der Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
c) Wenn ja, welche Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die internationale Anerkennung des Giftgas-Massakers von Halabja und der „Anfal“-Operationen als Genozid durchzusetzen?
Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
d) Welche völkerrechtliche Definition für Genozid oder Völkermord macht sich die Bundesregierung zu eigen?
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit 1954 Vertragspartei der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948, in deren Artikel II Völkermord wie folgt definiert wird:
- In dieser Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören:
- Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
- Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
- vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;
- Verhängung von Maßnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind.“
Inwieweit waren die Beteiligung deutscher Firmen an der Giftgasproduktion und die Entschädigung der Opfer bislang ein Thema bei den bilateralen Gesprächen zwischen der Bundesregierung und der Regionalregierung Kurdistan-Irak (bitte genauen Termin, Ort, Gesprächsbeteiligte und Gesprächsinhalt angeben)?
Die Verantwortung für die Vorfälle von Halabja liegt bei der ehemaligen irakischen Regierung unter Saddam Hussein. Die Frage nach der Beteiligung deutscher Firmen oder der Entschädigung der Opfer waren bislang bei den bilateralen Gesprächen zwischen Mitgliedern der Bundesregierung und der Regionalregierung Kurdistan-Irak kein Thema.
Welche juristischen, politischen und wirtschaftlichen Forderungen gegenüber der Bundesregierung sowie den an der irakischen Giftgasproduktion beteiligten deutschen Firmen sind der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Giftgas-Massaker von Halabja und den „Anfal“-Operationen bekannt
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
a) von Seiten der kurdischen Regionalregierung,
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
b) von Seiten der irakischen Zentralregierung,
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
c) von irakischen und kurdischen Nichtregierungsorganisationen,
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
d) von irakischen und kurdischen Privatpersonen,
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
e) Wie bewertet die Bundesregierung diese Forderungen?
Derartige Forderungen sind der Bundesregierung nicht bekannt.
Welche deutschen Firmen, die an der irakischen Giftgasproduktion beteiligt waren, oder deren Rechtsnachfolger sind nach Kenntnis der Bundesregierung heute wieder im Irak wirtschaftlich aktiv?
a) Welche dieser Firmen waren mit Unterstützung der Bundesregierung auf der Internationalen Messe in Arbil präsent?
Auf der Internationalen Messe in Arbil war keine Firma vertreten, gegen deren Verantwortliche wegen einer Beteiligung an irakischer Giftgasproduktion strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet oder deren Verantwortliche deshalb von Strafgerichten verurteilt wurden.
b) Welche dieser Firmen wurden bislang vom Service-Büro Wirtschaft Bagdad beraten oder betreut, das vom Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie eingerichtet wurde?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen vor, dass eine dieser Firmen durch das Service-Büro Wirtschaft Bagdad (seit Februar 2010: „Deutsches Wirtschaftsbüro Irak“) beraten oder betreut wurde.
c) Inwieweit sieht die Bundesregierung für diese Firmen im Irak das Risiko, dass diese mit ihrem Eigentum für ihre frühere Beteiligung an der irakischen Giftgasproduktion zur Verantwortung gezogen werden?
Zu dieser Frage liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.