Rechtsextremistische Inhalte und Amoklauf-Ankündigungen auf Internet-Spieleplattformen
der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Judith Skudelny, Benjamin Strasser, Linda Teuteberg, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 22. Juli 2016 erschoss der 18-jährige David Sonboly in München neun Menschen. Nachdem die Tat zunächst als unpolitischer Amoklauf eingeschätzt worden war, kamen verschiedene Gutachter zu dem Schluss, dass es sich bei den Morden um ein rechtsradikales Hassverbrechen gehandelt habe (vgl. www.focus. de/politik/deutschland/rechtsextremes-hassverbrechen-gutachten-zeigt- muenchner-amoklauf-folgte-anderem-motiv-als-bisher-angenommen_id_7684834.html, Abruf 1. März 2019 www.focus.de/politik/deutschland/rechtsextremes-hass verbrechen-gutachten-zeigt-muenchner-amoklauf-folgte-anderem-motiv-als- bisher-angenommen_id_7684834.html Abruf 1. März 2019).
Vor der Tat hatte sich der Täter im Internet radikalisiert und dort Gleichgesinnte auf der Spieleplattform „Steam“ gefunden. Sonboly war dabei Teil eines Netzwerks auf dieser Plattform (vgl. Hartleb in Kriminalistik 8-9/2018, S. 532). Er äußerte sich in einem Forum mit dem Namen „Anti-Refugee-Club“, das zum Tatzeitpunkt 261 Mitglieder hatte, offen rechtsradikal. Nach dem Anschlag vom 22. Juli 2016 übernahm ein weiteres Mitglied dieser Gruppe namens David F. mehrere Accounts von Sonboly und plante eine vergleichbare Tat. Diese konnte von den Ermittlungsbehörden verhindert werden. Dabei fanden die Ermittler im Rahmen einer Durchsuchung 350 Schuss Kleinkalibermunition, Stichwaffen und eine taktische Einsatzweste (Hartleb in Kriminalistik 8-9/2018, S. 533).
Auf der Plattform „Steam“ können potenzielle Terroristen weiterhin ungestört kommunizieren. So sind gegenwärtig zahlreiche Seiten öffentlich einsehbar, auf denen verschiedenen Amokläufern gehuldigt wird. Dabei werden auch weitere Taten angekündigt. Beispielhaft kann die Seite einer Gruppe angeführt werden, die sich ganz konkret mit Sonboly identifiziert (https://steamcommunity.com/ groups/220716, Abruf 1. März 2019). User posteten dort beispielsweise Sätze wie „We will start an AMOKALYPSE, BROTHERS!!!!“ oder „I've got a bone to pick with the Blacks, Jews, and Sand-Niggers. Soon, I will have them extinct. Fuck them all. They all don't deserve a planet to live in.”
Eine Meldestelle der Sicherheitsbehörden, bei der schnell und anonym vergleichbare Funde angezeigt werden können, existiert nicht. Die Erfahrungen aus dem Fall Sonboly zeigen jedoch, dass aus Hetzreden reale Taten erwachsen können, die durch die Sicherheitsbehörden mitunter nicht rechtzeitig verhindert werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Beobachten das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz zum gegenwärtigen Zeitpunkt Accounts oder Foren bzw. Gruppen auf der Spieleplattform Steam oder auf vergleichbaren Plattformen?
Wenn ja, wie viele Gruppen und Einzelaccounts werden gegenwärtig beobachtet?
Welche dieser Gruppen oder Einzelaccounts werden von den Behörden als rechtsextrem eingestuft?
Wie bewertet die Bundesregierung die gegenwärtige Gefahrenlage für einen Amoklauf oder einen mit der Tat am 22. Juli 2016 vergleichbaren rechtsterroristischen Anschlag eines Einzeltäters?
Beobachten das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz zum gegenwärtigen Zeitpunkt rechtsextreme Waffensammler und/ oder -händler wie Philipp Körber, der dem Attentäter Sonboly die Tatwaffe beschaffte?
Wenn ja, wie viele Personen werden in diesem Zusammenhang gegenwärtig beobachtet?
Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, die von diesen Personen ausgeht?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung zwischen den Personengruppen in den Fragen 1 und 3 Schnittmengen oder Beziehungen zu Personen, die dem „Reichsbürger“-Milieu zugeordnet werden können?
Bestehen aus Sicht der Bundesregierung zwischen Personen, die sich auf Online-Spieleplattformen wie „Steam“ offen rechtsradikal äußern, Schnittmengen oder Beziehungen zu Personen, die verbotenen rechtsradikalen Organisationen oder dem Hooligan-Milieu zugeordnet werden können?
Welche Beziehungen bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zu Personen, die der „Identitären Bewegung“ zugeordnet werden können oder die Mitglieder der Partei AfD sind?
Auf welchen Umfang schätzt die Bundesregierung den illegalen Handel mit Waffen im sogenannten Darknet innerhalb Deutschlands seit dem Jahr 2000 (bitte nach Jahr sortieren)?
Wie groß ist die Zahl der verdeckten Ermittler, die im Auftrag der Ermittlungsbehörden in diesem Bereich eingesetzt sind?
In wie vielen Fällen konnten Ermittlungsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung Amokläufe von einzelnen Tätern seit dem Jahr 2000 verhindern, bevor es zum Versuch der Tat kam (bitte jeweils einzeln tabellarisch aufführen)?
In welchen dieser Fälle hatte der potenzielle Täter seine Tat zuvor im Internet angedroht?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2000 Personen, die später tatsächlich einen Amoklauf oder einen mit der Tat am 22. Juli 2016 vergleichbaren terroristischen Anschlag eines Einzeltäters mit Todesopfern begingen, die Tat zuvor im Internet angekündigt?
Bei wie vielen dieser Taten kamen Waffen zum Einsatz, die der Täter zuvor über das Internet erworben hatte?
Fallen aus Sicht der Bundesregierung Online-Spieleplattformen mit Chatfunktionen und Forenbereich in den Anwendungsbereich des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes?
Welche Erwägungsgründe führen zu dieser Einschätzung?
Wie kann aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt werden, dass Entdeckungen von Sympathiebekundungen mit Amokläufern oder rechtsradikale Hetzreden auf Online-Plattformen wie „Steam“ zukünftig schnell und unkompliziert gemeldet und entfernt werden können?
Wie können aus Sicht der Bundesregierung Straftaten wie Volksverhetzung (§ 130 des Strafgesetzbuches – StGB) oder Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB), die auf Online-Plattformen wie „Steam“ begangen werden, wirksam aufgeklärt und verfolgt werden?
Gibt es vonseiten der Bundesregierung Vorhaben zur Stärkung von Meldestellen wie der ECO-Beschwerdestelle (www.internet-beschwerdestelle.de/ de/index.html)?
Braucht es aus Sicht der Bundesregierung eine erweiterte rechtliche Grundlage, um Meldestellen wie der genannten zu ermöglichen, auch Inhalte auf Online-Plattformen wie „Steam“ wirksam löschen zu lassen?