Mehr Psychotherapie durch mehr Behandlungsplätze
der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Nicola Beer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Carl-Julius Cronenberg, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Frank Müller-Rosentritt, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Katja Suding, Stephan Thomae, Manfred Todtenhausen, Gerald Ullrich, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7316 äußert sich der Bund zu psychischen Erkrankungen und der psychotherapeutischen Versorgung: „Die Bundesregierung teilt die Einschätzung […] dass die positiven Wirkungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und der Akutbehandlung nur dann vollständig zum Tragen kommen können, wenn den Versicherten auch genügend Therapieplätze für die Aufnahme einer Richtlinienpsychotherapie zur Verfügung stehen. Insofern ist es wichtig, dass die Vermittlung von Terminen für probatorische Sitzungen und Richtlinienpsychotherapien durch die Terminservicestellen, die im Rahmen der Studie noch nicht berücksichtigt wurde, weil sie damals noch nicht umgesetzt war, intensiviert werden.“
Nach dem Bundesmantelvertrag – Ärzte, Anlage 28 § 2a, vermittelt die Terminservicestelle (TSS) jedoch keine Therapieplätze für Richtlinienbehandlung, sondern nur psychotherapeutische Sprechstunden, probatorische Sitzungen und Akutbehandlungen (www.kbv.de/media/sp/Anlage_28_Terminservicestellen.pdf).
Therapieplätze für die Richtlinienbehandlung stehen weiterhin nach Auffassung der Fragesteller nicht in ausreichendem Maß zur Verfügung, was sich in langen Wartezeiten von 19,9 Wochen in Großstädten, noch längeren Wartezeiten außerhalb von Großstädten und im Ruhrgebiet (29,4 Wochen) äußert (www.bptk.de/uploads/media/20180411_BPtK-Studie_Wartezeiten_2018.pdf). Als zumutbar gelten jedoch sechs Wochen Wartezeit, in Ausnahmefällen bis zu zwölf Wochen (BSG-Urteil, AZ 6 RKa 15/97 vom 21. Mai 1997). Nach Berechnungen des G-BA (= Gemeinsamer Bundesausschuss) werden bis zu 2 413 weitere Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten benötigt, um die Wartezeiten zu reduzieren und die Versorgung der Bevölkerung mit Psychotherapie sicherzustellen (www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf?).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen12
Welche Kosten entstehen jährlich durch die Einrichtung der TSS?
Zu welchem Anteil werden die Kosten, die durch die TSS entstehen, durch die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) getragen?
Welche Einsparungen wären bei GKV und Deutscher Rentenversicherung (DRV) möglich, wenn jede aktuell aufgrund psychischer Erkrankungen arbeitsunfähige Person mit Psychotherapie versorgt werden würde?
Welche Anzahl an approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten stehen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell auf den Wartelisten auf einen Kassensitz bei allen Kassenärztlichen Vereinigungen in der Bundesrepublik Deutschland?
Wie hoch sind nach Einschätzung der Bundesregierung die volkswirtschaftlichen Einsparungen, die sich aus einer Aufhebung der Bedarfsplanung für Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten ergeben würden?
Gibt es aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung eine ausreichende Anzahl an approbierten Psychologischen Psychotherapeutinnen und Psychologischen Psychotherapeuten, welche die im Gutachten des G-BA als notwendig benannten 2 413 Ganzen Sitze besetzen könnten (www.g-ba.de/downloads/39-261-3493/2018-09-20_Endbericht-Gutachten-Weiterentwickklung-Bedarfsplanung.pdf?)?
Welche Anzahl der durch die TSS vermittelten Patienten für Akutbehandlungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2017 in eine Richtlinientherapie überführt worden?
Wie viele Sprechstunden hat eine Person nach Kenntnis der Bundesregierung seit Einführung der TSS durchschnittlich absolviert, bevor sie einen Therapieplatz bekommen hat?
Wie viele Psychotherapeutensitze und damit verbundene Therapieplätze für Psychotherapie werden in den nächsten zehn Jahren durch den eintretenden Ruhestand der aktuell tätigen Vertragspsychotherapeutinnen und Vertragspsychotherapeuten nach Kenntnis der Bundesregierung wegfallen oder sind gefährdet?
Wie viele Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten werden nach Kenntnis der Bundesregierung nach Inkrafttreten der Psychiatrie-Personalverordnung ab 2020 in der stationären Versorgung arbeiten?
Wie viele Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell in der stationären Versorgung?
Wie viele Plätze für Richtlinienpsychotherapie in der ambulanten Versorgung werden durch die Ausweitung der stationären Versorgung nach Kenntnis der Bundesregierung wegfallen?