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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Nachfrage zur Umsetzung der Ziele auf Bundestagsdrucksache 19/6056 vom 27. November 2018

(insgesamt 29 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

20.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/930611.04.2019

Nachfrage zur Umsetzung der Ziele auf Bundestagsdrucksache 19/6056 vom 27. November 2018

der Abgeordneten Martin Hebner, Corinna Miazga, Siegbert Droese, Martin Erwin Renner, Joana Cotar, Peter Boehringer, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Nicht alle Länder haben dem Globalen Pakt für eine geordnete sichere und reguläre Migration (GCM) zugestimmt, sondern genau gerechnet 153 der 193 Mitgliedstaaten der UN (Quelle: philosophia-perennis.com/2018/12/19/unmigrationspakt-was-in-marrakesch-wirklich-passiert-ist/). Etliche Staaten haben auch Zusatzerklärungen abgegeben, in denen auf der Einhaltung ihrer vorrangigen souveränen gesetzlichen Bestimmungen bestanden wird. Brasilien ist aus dem Migrationspakt bereits wieder ausgeschieden (www.zdf.de/nachrichten/heute/un-migrationspakt-brasilien-steigt-aus-100.html), sodass derzeit 152 Zustimmende notiert sind.

Am 29. November 2018 wurde im Deutschen Bundestag auf Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD unter Behandlung der Bundestagsdrucksache 19/6056 festgestellt, dass der Globale Pakt keinerlei rechtliche Bindungswirkung zulasten Deutschlands entfalten darf und zwischen den gesetzlichen Regelungen Deutschlands bzw. der EU und den Ausführungen im Migrationspakt Diskrepanzen bestehen (siehe insbesondere hierzu Antrag II., Nummer 1 bis 13).

Inzwischen hat aber die Bundesregierung namens der Bundesrepublik Deutschland am 19. Dezember 2018 den Migrationspakt bei der UN-Vollversammlung in New York angenommen, ohne dabei einen förmlichen Vorbehalt im Sinne des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/6056) zu erklären bzw. zu hinterlegen, und auch ohne vorsorgliche Erklärung der sogenannten persistent objection der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der möglichen Entstehung von neuem, migrationsbezogenem Völkergewohnheitsrecht infolge des Migrationspaktes.

Insbesondere die Werteunion und die Mittelstandsvereinigung hatten jedoch innerhalb der Regierungsfraktion der CDU/CSU erhebliche Bedenken im Hinblick auf den GCM geltend gemacht, die aus Sicht der Fragesteller ihren Ausdruck in der Formulierung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 gefunden haben (Bundestagsdrucksache 19/6056).

Die Fragesteller teilen diese erheblichen Bedenken der Werteunion und der Mittelstandsvereinigung (www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/werteunionstartet-unterschriftensammlung-gegen-migrationspakt/), welche in dem zitierten förmlichen Bundestagsbeschluss ihren politisch verbindlichen Ausdruck gefunden haben, und stimmen mit der Forderung des Berliner Kreises der CDU/CSU überein, dass es notwendig ist, eine solche verbindliche Erklärung abzugeben und sich hier auf das Wort der Bundesregierung verlassen zu können (http://sylvia-pantel.de/berliner-kreis-in-der-union-lehnt-verpflichtung-durch-un-migrationspakt-ab/).

Wir fragen die Bundesregierung

Fragen29

1

Aus welchen Gründen hat sich die Bundesregierung die Erklärung des Deutschen Bundestages auf Bundestagsdrucksache 19/6056 vom 27. November 2018 nicht durch Übernahme in einem sogenannten Side-Letter völkerrechtswirksam zu eigen gemacht bzw. durch sonstige völkerrechtlich und im Außenverhältnis wirksame Gestaltungserklärung in Zusammenhang mit der Annahme des Globalen Pakts für Migration sichergestellt, dass dessen Bestimmungen, Selbstverpflichtungen und Ziele weder unmittelbar noch mittelbar, nämlich durch Übernahme in die gerichtliche Rechtsfindung und Rechtsauslegung, die deutsche Rechtsordnung überlagern oder relativieren?

2

Warum ist die Bunderegierung hier von dem vom Bundesgerichtshof verallgemeinernd angewandten Sorgfaltsmaßstab (beispielsweise für Anwälte) abgewichen, das für Deutschland sicherste Verfahren zu wählen (vgl. BGH Beschl. v. 9. Mai 2006, Az.: XI ZB 45/04 – Pflicht zur Vermeidung jedweden Risikos), nämlich durch einseitige völkerrechtliche Klarstellung im Wege einer im Außenverhältnis rechtlich wirksamen Vorbehaltserklärung eine rechtliche Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland als solcher bzw. deutscher Behörden, Gerichte oder sonstiger Stellen durch den GCM auszuschließen sowie weiterhin die mögliche Wirksamkeit künftigen, infolge des GCM möglicherweise noch entstehenden Völkergewohnheitsrechts durch die Erklärung der sogenannten permanent objection der Bundesrepublik Deutschland gegen solches Völkergewohnheitsrecht für die Bundesrepublik Deutschland vorsorglich zu unterbinden?

3

Welche genauen völkerrechtlichen Wirkungen zeitigt der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6056 nach Einschätzung der Bundesregierung? Was ändert sich, rein völkerrechtlich gesehen, durch ihn? Was würde sich an den seitens der Bundesrepublik Deutschland eingegangenen völkerrechtlichen Selbstverpflichtungen ändern, wenn man den Bundestagsbeschluss hinwegdenkt?

4

Welche rechtlichen und vor allem völkerrechtlichen Wirkungen sieht die Bundesregierung in dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6056?

5

Wie setzte die Bundesregierung den explizit durch die Bundestagsdrucksache 19/6056 formulierten Willen bzw. Auftrag des Parlaments aus der Bundestagsdrucksache 19/6056 vom 27. November 2018 in Bezug auf die mit dem Beitritt zum GCM zu verbindenden, ausdrücklichen Vorbehalte, insbesondere die dort unter II, Nummer 1 bis 13 formulierten Punkte, um – was nach Ansicht der Fragesteller nicht erfolgte?

6

Welche konkreten völkerrechtlichen Folgen hat nach Auffassung der Bundesregierung konkret der Umstand, dass offenbar Bundestagsabgeordnete den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/6056 ins Englische haben übersetzen lassen und diese Fassung dem Generalsekretär der Vereinten Nationen zugeleitet haben (http://sylvia-pantel.de/was-der-beschluss-des-bundestags-zum-un-migrationspakt-bedeutet/#more-950)?

7

Gibt es bislang eine Reaktion des Generalsekretärs der Vereinten Nationen gegenüber der Bundesregierung auf die Vorlage der englischen Übersetzung der Bundestagsdrucksache 19/6056 (http://sylvia-pantel.de/wp-content/uploads/2018/11/Motion_19_6056_English.pdf) an den UN-Generalsekretär?

a) Wenn ja, welcher Art ist diese?

b) Wenn nein, durch welche Erwägungen speziell völkerrechtlicher Art, auch vor allem solche, die mit der völkerrechtlichen Befugnis zur Vertretung von Staaten im Außenverhältnis zu tun haben, erklärt sich die Bundesregierung den Umstand, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen auf ein solches Schreiben deutscher Bundestagsabgeordneter nicht sofort und durchgreifend reagiert?

8

Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung allgemein sicher, dass durch den GCM die nationale Souveränität und das Recht Deutschlands, über seine Migrationspolitik selbst zu bestimmen, nicht faktisch doch beeinträchtigt werden?

9

Inwiefern stellt sie insbesondere sicher, dass durch den GCM nicht nationale Hoheitsrechte an die Internationale Organisation für Migration (IOM) oder die UN übertragen werden und der grundgesetzliche Parlamentsvorbehalt eingehalten wird?

10

Durch welche konkreten Maßnahmen gewährleistet die Bundesregierung allgemein, dass durch den GCM weder jetzt noch in der weiteren Zukunft keinerlei deutsche Regelungen jemals weder eingeschränkt noch ausgeweitet werden?

a) Gibt es bei der Bundesregierung, etwa im Bereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, einen speziellen Prüfauftrag und/oder eine Taskforce bzw. Arbeitsgruppe, die die Entwicklung des deutschen Asyl-, Ausländer-, Migrations-, Fremden- und Abschieberechts laufend auf mögliche, zunächst vielleicht eher marginale Verschiebungen und Veränderungen der Rechtslage und öffentlichen Rechtswahrnehmung infolge eines sich in die Rechtsordnung allmählich einschleichenden Einflusses des „Migrationspaktes“ beobachtet und gegen solche Veränderungen wirksam einschreitet?

b) Wenn ja, mit welchen Mitteln? Wenn nein, warum nicht, und woher will die Bundesregierung dann genau wissen, ob die Rechtsordnung und öffentliche Rechtswahrnehmung sich nicht jetzt schon unter dem Einfluss des Migrationspaktes schleichend zu verändern beginnen?

11

Durch welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten – insbesondere vor dem Hintergrund der Unabhängigkeit der Richter gemäß Artikel 97 Absatz 1 des Grundgesetzes – effektiv zu verhindern, dass deutsche Verwaltungsgerichte politische Vorgaben und Selbstverpflichtungen aus dem Migrationspakt zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Ausländer-, Asyl- und Migrationsrecht heranziehen?

12

Plant die Bundesregierung derzeit Gesetzesinitiativen zur Klarstellung des einfachen Ausländer-, Asyl- und Migrationsrechts dahingehend, dass die Festlegungen und Selbstverpflichtungen des Migrationspaktes zu keinem Zeitpunkt und unter keinen Umständen irgendeinen Eingang in die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung finden dürfen? Durch welche konkreten Maßnahmen stellt die Bundesregierung derzeit sicher bzw. wird sie künftig sicherstellen, dass – konkret vor dem Hintergrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts und der rechtlichen Befugnis des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, trotz des rein rechtsformellen Nachrangs der Europäischen Menschenrechtskonvention als einfaches Bundesgesetz gegenüber der Verfassung, die Bundesrepublik Deutschland wegen der Verletzung von Menschenrechten verurteilen zu können – der Europäische Gerichthof, das Europäische Gericht erster Instanz und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte jedenfalls gegenüber der Bundesrepublik Deutschland und bei sonstigen ausländer-, asyl- und migrationsrechtlichen Sachverhalten, die Berührung zur deutschen Rechts- und Verfassungsordnung aufweisen, die politischen Vorgaben und Selbstverpflichtungen aus dem Migrationspakt zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe im Ausländer-, Asyl- und Migrationsrecht nicht heranziehen werden?

13

Wie bzw. mit welchen Maßnahmen tritt die Bundesregierung in der internationalen Staatengemeinschaft dafür ein, dass andere Staaten – insbesondere diejenigen, aus denen ein besonderer Migrationsdruck nach Europa und Deutschland entsteht – Mindeststandards für Migranten und Migrantinnen etablieren?

14

Welche Schlussfolgerungen für ihr Handeln zieht die Bundesregierung aus der auf Bundestagsdrucksache 19/6056 formulierten Aufforderung, dass der Migrationsdruck nach Europa und Deutschland reduziert wird?

15

Wie will die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Tatsache, dass der Migrationspakt nicht zwischen legaler und illegaler Migration, sondern nur zwischen „regulärer“ und „irregulärer“ Migration unterscheidet, die seitens des Deutschen Bundestages (Beschluss vom 27. November 2018, Bundestagsdrucksache 19/6056, Nummer II.3) geforderte „stringente“ Unterscheidung zwischen legaler und illegaler Migration gewährleisten?

a) Wie sieht die Bundesregierung allgemein die Bestimmtheit der rechtlichen Definition „illegale Migration“ gewährleistet? Was macht Migration nach Auffassung der Bundesregierung „illegal“?

b) Welche genaue Rolle spielt nach Auffassung der Bundesregierung die Innehabung eines gültigen Reisepasses und eines gültigen Schengen-Visums beim Überschreiten einer EU-Binnengrenze nach Deutschland durch einen Nicht-EU-Ausländer im allgemeinen und einen Asylbewerber im Besonderen für die „Legalität“ der damit verbundenen Einreise?

16

Teilt die Bundesregierung den Eindruck des ehemaligen Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière, der in seinem neuen Buch „Regieren“ im Rückblick auf die Asylkrise der zweiten Jahreshälfte 2015 und des Frühlings 2016 berichtet, dass die Rechtsfragen des Asyl-, Ausländer- und Migrationsrechts auch unter europäischem Einfluss derart kompliziert, verworren und undurchschaubar seien, so dass es im Sommer 2015 unmöglich gewesen sei, auch nur unter Fachjuristen irgendeinen Konsens über die Voraussetzungen der legalen Einreise eines Nicht-EU-Ausländers über unionale Binnengrenzen nach Deutschland herzustellen (Thomas de Maizière, Regieren, Freiburg i. Br. 2019, S. 76 f.; 79)?

a) Wenn ja, ist das heute noch so?

b) Wenn nein, warum nicht, hat sich die Rechtslage insofern inzwischen geändert?

c) Was ist in diesem Fall seit der Regierungsmitwirkung unter Bundesminister Dr. Thomas de Maizière ggf. an der damaligen Rechtslage nach Meinung der Bundesregierung nicht richtig bewertet worden, bzw. was wird bis heute nicht richtig bewertet?

d) Wie will künftig die Bundesregierung zwischen „legaler“ und „illegaler“ Migration gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 27. November 2018 (Bundestagsdrucksache 19/6056) unterscheiden, wenn der Bundesinnenminister mit dem gesamten juristischen Stab des Bundesinnenministeriums in einer entscheidenden Krisensituation (siehe Quelle Frage 16) außer Stande war, zu einer abschließenden und sicheren Bewertung hinsichtlich der Frage zu gelangen, unter welchen genauen Umständen die Einreise eines Nicht-EU-Ausländers über EU-Binnengrenzen in die Bundesrepublik Deutschland als „legal“ gelten darf?

17

Wie versteht die Bundesregierung die Aufforderung des Deutschen Bundestages an sie, „weiterhin klar und stringent zwischen legaler und illegaler Migration zu unterscheiden und dabei die illegale Migration nach Deutschland und Europa auch mit nationalstaatlichen und europäischen Mitteln zu verhindern“ (Bundestagsdrucksache 19/6056), konkret die Worte „weiterhin“ sowie „klar und stringent“ gerade vor dem Hintergrund, dass es nach wie vor kaum je zu Zurückweisungen an der Grenze kommt, selbst dann nicht, wenn ein Nicht-EU-Ausländer keine gültigen Reisedokumente vorweisen kann (www.focus.de/politik/deutschland/abkommen-mit-spanien-und-griechenlandnur-11-migranten-in-7-monaten-abgewiesen-das-macht-grenz-zurueckweisungen-so-schwierig_id_10405087.html) , und dass der ehemalige Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière in seinem neuen Buch „Regieren“ geäußert hat, die Rechtsfragen des Asyl-, Ausländer- und Migrationsrechts auch unter europäischem Einfluss seien jedenfalls in der jüngeren Vergangenheit so unklar, kompliziert, verworren und undurchschaubar gewesen, dass es unmöglich gewesen sei, auch nur unter Fachjuristen irgendeinen Konsens über die Voraussetzungen der legalen Einreise eines Nicht-EU-Ausländers über unionale Binnengrenzen nach Deutschland herzustellen (Thomas de Maizière, Regieren, Freiburg i. Br. 2019, S. 76 f.; 79)?

a) Ist nach Ansicht der Bundesregierung aufgrund der Migrationskrise ein Migrationseinwanderungsdruck durch Fachkräfte entstanden?

b) Hat die Bundesregierung die Feststellung des Autors Jürgen Fritz zur Kenntnis genommen, dass die überwiegende Zahl der hier einwandernden Migranten männlich, jung und nahezu analphabetisiert sind und gewaltaffin sozialisiert wurden bzw. aus Ländern des sogenannten multinationalen Terrorismus stammen (https://juergenfritz.com/2017/12/09/tiefere-gruende-immigranten-kriminalitaet/)?)

18

Mit welchen konkreten Mitteln sorgt die Bundesregierung derzeit dafür und hat die Bundesregierung seit 2015 dafür gesorgt, dass

a) Personen, die Juden das Existenzrecht absprechen und in dieser Gesinnung handlungsbereit sind (im Folgenden: Antisemiten), nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und hier Asylanträge stellen,

b) bereits eingereiste Antisemiten (www.welt.de/politik/deutschland/plus176761074/Oberrabbiner-Pinchas-Goldschmidt-warnt-vor-Antisemitismus-von-Muslimen.html, www.welt.de/politik/deutschland/plus176835317/Antisemitismus-Israeli-kritisiert-Gleichgueltigkeit-der-Deutschen.html, www.welt.de/politik/deutschland/article176925174/Antisemitismus-Alfi-Goldenberg-von-Makkabi-Deutschland-kritisiert-Gleichgueltigkeit.html), die einen Asylantrag gestellt haben, als solche erkannt und in geeigneter Weise erfasst, aufgelistet, registriert oder behördlich namhaft gemacht werden?

19

Welche Rolle spielt derzeit die Erkundung einer möglicherweise antisemitischen Einstellung bei Asylbewerbern im Rahmen des Asylverfahrens, und wie wirken sich Hinweise auf eine antisemitische Einstellung bei einem Asylbewerber derzeit auf die Erfolgschancen seines Asylantrages, auch im Hinblick auf die mögliche Gewährung subsidiären Schutzes, aus – insbesondere mit Hinblick auf die Absicht der Bundesregierung, in Übereinstimmung mit der Forderung des Zentralrates der Juden, antisemitischen Migranten das Bleiberecht zu entziehen (www.n-tv.de/politik/Ministerium-will-Antisemiten-ausweisen-article20374536.html), und welche konkreten Zahlen zur Umsetzung seit dem Zeitpunkt der Absichtserklärung, dem 9. April 2018, sind der Bundesregierung bekannt?

20

Welche Perspektiven sieht die Bundesregierung für die überwiegende Mehrheit der nach Presseberichten nicht sprachkundigen und nicht für den hiesigen Arbeitsmarkt qualifizierten Migranten (www.n-tv.de/politik/Fluechtlinge-loesen-Fachkraefteproblem-nicht-article17430361.html) auf unserem nach Ansicht der Fragesteller hochspezialisierten Arbeitsmarkt, wenn nach den Feststellungen der Bundesregierung bereits jetzt 20 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Niedriglohnsektor beschäftigt sind und ergänzende Sozialleistungen in den Zeiten ihres Arbeitslebens und nach Meinung der Fragesteller infolgedessen auch mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in der Zeit ihres Alters benötigen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/6067)?

21

Inwiefern sieht die Bundesregierung das Gebot des wirtschaftlichen Regierungshandelns durch die Aufnahme nicht sprachkundiger und nicht für den hiesigen Arbeitsmarkt qualifizierter Migranten eingehalten?

22

Wie kann seitens der Bundesregierung sachlich die Neuaufnahme von Personen in die staatliche Solidargemeinschaft gerechtfertigt werden, die aus Sicht der Fragesteller selbst zu wenig oder nichts in diese Solidargemeinschaft einbringen können, speziell vor dem Hintergrund des Umstandes, dass diese bei einem durchschnittlichen Einreisealter von 24,7 Jahren (www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/Migrationshintergrund/Tabellen/MigrationshintergrundAHD.html) rund fünf Jahre benötigen, bis 50 Prozent von ihnen überhaupt in Arbeit gelangen (www.zeit.de/wirtschaft/2018-08/fluechtlinge-arbeitsmarkt-integrationausbildung-arbeitsplatz) und die Mehrheit damit definitiv keine 45 Beitragsjahre zur Rentenversicherung erreichen kann und während ihrer theoretisch möglichen Rentenbeitragsjahre nicht das Renten-Bezugsgrößeneinkommen von derzeit monatlich 3 115 Euro West bzw. 2 870 Euro Ost erzielt, sowie der Tatsache, dass 48 Prozent der Rentner aus den Beitragsleistungen an die Deutsche Rentenversicherung aus ihrer entgeltlichen Beschäftigung eine Rente von unterhalb von 800 Euro beziehen (www.tagesschau.de/inland/altersrente-103.html), wobei diese Anzahl laut einer Erhebung des WSI im Ansteigen begriffen ist (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut, hier ausgewertet von der Hans-Böckler-Stiftung, www.boeckler.de/106598_108744.htm)?

23

Mit welchen konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung gegenüber den Partnerstaaten mit Nachdruck die völkerrechtliche Verpflichtung zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger einfordern?

24

Inwieweit und mit welchen konkreten Mitteln hat sich die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung den Standpunkt vertritt, der GCM lasse in der Bundesrepublik Deutschland keine nennenswerten Veränderungen der Rechtsordnung und Politik erforderlich werden, weil die Bundesrepublik Deutschland die Forderungen, Selbstverpflichtungen und Ziele des GCM bereits erfüllt (dies wurde in beiden einschlägigen Bundestagsdebatten am 8. November 2018 und am 29. November 2018 und erst unlängst auch durch die Äußerungen des Staatsministers beim Auswärtigen Niels Annen beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages am 14. Januar 2019 – Petition 85565 – deutlich), bereits in der Vergangenheit für die Umsetzung der Bestimmung des GCM eingesetzt, dass alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen?

25

Inwiefern sind die beiden Umstände miteinander vereinbar, dass die Bundesregierung einerseits für sich in Anspruch nimmt, ihre Politik wie auch die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland müssten infolge des GCM nicht nennenswert geändert werden, da die Bundesrepublik Deutschland all dessen Forderungen, Selbstverpflichtungen und Ziele bereits verwirklicht (siehe Ausführungen zu Frage 24), und dass gleichzeitig aber die Rückführung Ausreisepflichtiger an der mangelnden Kooperationsbereitschaft anderer Staaten bei der Identitätsfeststellung und Ausstellung von Reisepässen scheitert, obwohl die meisten Migranten mit den Programmen der IOM, Replacement-Resettlement, humanitäre Hilfe etc. aus sogenannten Flüchtlingslagern heraus einreisen (Working Paper BAMF „Umgang mit abgelehnten Asylbewerbern“, dort S. 16)?

a) Welche Schlussfolgerungen ergeben sich daraus für das Handeln der Bundesregierung, bzw. wie positioniert sich die Bundesregierung zur Ansicht der Fragesteller, es müsse demzufolge also doch etwas an der Politik der Bundesregierung geändert werden?

b) Mit welchen zukünftigen, weiterhin zusätzlich zu ergreifenden konkreten Mitteln wird die Bundesrepublik Deutschland sich vor diesem Hintergrund für die Umsetzung der Bestimmung des GCM einsetzen, dass alle Migranten über Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen?

c) Mit welchen konkreten Mitteln verhindert die Bundesrepublik Deutschland derzeit und mit welchen Mitteln würde die Bundesrepublik Deutschland auch in Zukunft verhindern, so hypothetisch das Ziel des GCM, dass alle Migranten über gültige Identitätsnachweise und Reisedokumente verfügen sollen, vollumfänglich verwirklicht wäre, dass diese Personen zwecks Vereitelung ihrer künftigen Abschiebung ihre gültigen Identitätsnachweise und Reisedokumente einfach wegwerfen bzw. vernichten?

26

Welche Anstrengungen bei der Bekämpfung von Schleusung und Menschenhandel will die Bundesregierung konkret verstärken? Kann ein Zeitpunkt angegeben werden, zu dem – nach den bisherigen Planungen der Bundesregierung – die Einschleusung von Nicht-EU-Ausländern ins Bundesgebiet infolge der seitens der Bundesregierung nunmehr ins Werk zu setzenden Maßnahmen weithin unmöglich sein wird?

27

Inwiefern will sich die Bundesregierung mit Nachdruck auf europäischer und internationaler Ebene dafür einzusetzen, dass die Lebensbedingungen in den Herkunftsländern und -regionen deutlich verbessert werden, wenn bereits die EU die sogenannte mangelnde Transparenz beim Umgang mit Finanzmitteln in Entwicklungsländern seitens der UN bzw. der NGOs (Non-governmental Organizations) in ihrem Sonderbericht Nr. 35/2018 beklagt, was die offenbar nicht durchgeführte, jedoch durchzuführende notwendige Rechnungslegung bzgl. der Verwendung der Gelder kritisiert (Sonderbericht Europäischer Rechnungshofes Nr. 35/2018)?

a) Mit welchen konkreten Mitteln will die Bundesregierung die Korruption in den Herkunftsstaaten der Migranten beenden?

b) Mit welchen konkreten weiteren Mitteln beabsichtigt sie, im Anschluss daran festzustellen, ob die Korruption dort wirklich beendet worden ist und nicht doch heimlich fortgesetzt wird?

28

Wie soll der Aufbau von effizienten und rechtsstaatlichen Institutionen, im Rahmen der Wirtschafts- und Infrastrukturentwicklung sowie Bekämpfung von Armut aussehen, wenn das nicht bewältigte, grassierende Anwachsen der Weltbevölkerung seit Jahrzehnten jedweden Entwicklungsfortschritt wieder zunichtemacht und die natürlichen Ressourcen der Herkunftsländer massiv angreift (www.zeit.de/wissen/2013-06/weltbevoelkerung-wachstum-UN-stiftung)?

29

Wann hat die Bundesregierung die nächste Unterrichtung des Deutschen Bundestages und der Öffentlichkeit über den Fortlauf des GCM vorgesehen?

Berlin, den 8. April 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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