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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Zur Entschädigungsklage südafrikanischer Apartheidopfer gegen die Daimler AG

Position der Bundesregierung zu der Klage, Kritik des deutschen Konsuls in Washington an der Klagezulassung durch eine US-Richterin, Abstimmung der Position in der EU und Konsultationen mit den Beteiligten, Präzedenzwirkung der Klage, Rechtsgrundlagen für Prozessführung in Deutschland wegen Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

19.03.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/90402. 03. 2010

Zur Entschädigungsklage südafrikanischer Apartheidopfer gegen die Daimler AG

der Abgeordneten Annette Groth, Jan van Aken, Heike Hänsel, Inge Höger, Niema Movassat, Katrin Werner und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Im Jahr 1995 gründeten Überlebende und Opfer der Apartheid sowie deren Familien in Südafrika die Khulumani Support Group. Ziel dieser Gruppe ist es, die Arbeit der Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission) zu begleiten und den notwendigen Versöhnungs- und Aufarbeitungsprozess in Südafrika politisch zu stärken. Vor allem soll den Opfern dabei geholfen werden, ihre Sprachlosigkeit zu überwinden und Gerechtigkeit und Entschädigung einzufordern. Mit 54 000 Mitgliedern gehört Khulumani zu den wichtigsten Organisationen, die die Interessen der Apartheidopfer und ihrer Angehörigen in Südafrika wahrnehmen.

Im Abschlussbericht der Wahrheits- und Versöhnungskommission wurden für die Opfer Entschädigungszahlungen in Aussicht gestellt. Jedoch ist seitdem nichts geschehen. Khulumani zeigt seit vielen Jahren auf, dass angemessene Entschädigungen an die Opfer eine der Grundvoraussetzungen für die Herstellung von Gerechtigkeit sind. Khulumani fordert, dass die einstigen Täter heute nicht mehr Vorteile haben dürfen als die Opfer.

In der Zeit der Apartheid haben auch ausländische Konzerne und Banken über viele Jahre das Apartheidsystem unterstützt oder waren zumindest Nutznießer dieses Systems. Durch die Lieferung von Rüstungsgütern, Computern, Fahrzeugen und technischer Ausrüstung leisteten sie einen gewichtigen Beitrag zur Stützung des Apartheid-Systems. Khulumani hat deshalb internationale Konzerne, die mit dem Apartheid-Regime Geschäfte gemacht hatten, auf Schadenersatz verklagt. Die Klage beruft sich auf allgemein akzeptierte Normen des Internationalen Rechts und richtet sich gegen Unternehmen, welche direkt oder indirekt die Sicherheitsapparate des Apartheidsystems und strategisch wichtige Staatsunternehmen im Bereich Telekommunikation, Transport, Stahl und Energie unterstützt haben. Die Klagenden argumentieren, dass die betroffenen Banken und Unternehmen genau wussten, dass sie durch ihre Verbindung mit dem Regime eine direkte Unterstützung für die Sicherung des Apartheidsystems leisteten.

In den USA ist zurzeit eine Klage gegen die Daimler AG anhängig. In dieser Klage wird der Vorwurf gegen die Daimler AG erhoben, sie habe Beihilfe durch Kollaboration mit den südafrikanischen Sicherheitskräften geleistet. Durch die Lieferung von Nutzfahrzeugen und Nutzfahrzeugkomponenten wäre die Arbeit der repressiven Sicherheitsapparate unterstützt worden. Damit habe die Daimler AG Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen, die durch das Apartheidregime in Südafrika begangen wurden, geleistet.

Ziel der Klage ist eine angemessene Wiedergutmachung für das Leid der Opfer in der Zeit der Apartheid. Die Opfer verlangen die gesellschaftliche Anerkennung des begangenen Unrechts und umfangreiche soziale Programme für den Wiederaufbau und die Entwicklung benachteiligter Gemeinschaften. Neben der juristischen Aufarbeitung der Apartheidverbrechen könnten die Klagen ein Präzedenzfall zur Durchsetzung von menschenrechtlichen Standards gegenüber internationalen Unternehmen werden.

Die Richterin am Bezirksgericht in New York erklärte die Klage, unter Berufung auf den Alien Tort Claims Act (ATCA), im April 2009 für zulässig. Diese Entscheidung stellt eine wichtige Entwicklung in der internationalen Rechtsprechung dar, da der Vorwurf der südafrikanischen Regierung, die Klage vor einem US-amerikanischen Gericht verletze ihre Souveränität, vom Gericht zurückgewiesen wurde.

Der deutsche Konsul in Washington D. C., K. B., kritisierte in einer an die zuständige Richterin gerichteten Stellungnahme im Namen der Bundesregierung, die Klage verletze die Souveränität Deutschlands und insbesondere die primäre Zuständigkeit deutscher Gerichte in solchen Fällen und drückte die Befürchtung der Bundesregierung aus, die Anwendung des ATCA führe zu Rechtsunsicherheit für internationale Konzerne. Damit stärkt die Bundesregierung den Rechtsstandpunkt von Wirtschaftslobby-Gruppen wie dem National Foreign Trade Council (NFTC), die sich dafür einsetzen, den ATCA abzuschaffen oder einzugrenzen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie bewertet die Bundesregierung die Klage gegen die Daimler AG?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Position, die durch K. B., Legal Adviser und Consul General, vorgetragen wurde?

3

Wurde zur Positionierung der Bundesregierung durch K. B. eine Abstimmung zwischen dem Bundesministerium der Justiz und dem Auswärtigen Amt vorgenommen?

Wenn ja, gab es in beiden Ministerien eine übereinstimmende politische Einschätzung zur Klage gegen die Daimler AG?

4

Inwieweit wurden der Deutsche Bundestag und die betroffenen Ausschüsse über diese Positionierung der Bundesregierung informiert?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wurde die Position der EU-Kommission, die sich ebenfalls gegen eine Durchführung der Apartheid-Verfahren in den USA ausgesprochen hat (Quelle: Brief von Daimler an die Abgeordneten des Ausschusses für Menschenrechte), in den Gremien der EU besprochen und zwischen den europäischen Nationalstaaten abgestimmt?

6

Hat die Bundesregierung vor ihrer Positionsfindung mit den Beteiligten (Klägern und Beklagten) gesprochen und ihre Argumente gehört?

Wenn nein, warum nicht?

7

Fanden zwischen der Bundesregierung und der südafrikanischen Regierung in dieser Frage Konsultationen statt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

8

Inwiefern erkennt die Bundesregierung in den Klagen einen wichtigen Präzedenzfall für die Ahndung von durch multinationale Konzerne zu verantwortenden Menschenrechtsverletzungen bzw. von ihnen geleisteter Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen?

9

Inwiefern unterstützt die Bundesregierung die von ihrem Konsul K. B. in ihrem Namen vorgetragene grundsätzliche Kritik an der Anwendung des ATCA auf Klagen gegen multinationale Unternehmen?

10

Auf welcher Rechtsgrundlage könnten die Apartheid-Opfer nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland gegen deutsche Konzerne auf angemessene Entschädigung wegen Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen prozessieren?

11

Hat die Bundesregierung auch zu dem derzeit in Argentinien anhängigen Verfahren gegen die Daimler AG wegen Menschenrechtsverletzungen eine Stellungnahme abgegeben?

a) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Klage?

b) Wenn nein, warum wurde in diesem Fall von einer Stellungnahme abgesehen, während im Fall der Klage der südafrikanischen Apartheid-Opfer eine Stellungnahme abgegeben wurde?

Berlin, den 2. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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