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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation EUNAVFOR MED - Operation SOPHIA

(insgesamt 21 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

14.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/944516.04.2019

Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Operation EUNAVFOR MED – Operation SOPHIA

der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Joana Cotar, Lars Herrmann, Stefan Keuter, Jan Ralf Nolte, Berengar Elsner von Gronow, Jens Kestner, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Harald Weyel, Dr. Lothar Maier, Dr. Roland Hartwig, Gerold Otten, Martin Hess, Petr Bystron, Dietmar Friedhoff, René Springer, Christoph Neumann, Peter Felser, Martin Hohmann, Armin-Paulus Hampel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Seit 2015 sind deutsche Soldaten an der Mission European Union Naval Force Mediterranean – Operation Sophia (EUNAVFOR MED) beteiligt. Die Bundeswehr hat unter anderem folgende Aufgaben:

  • auf Hoher See Schiffe anhalten und durchsuchen, beschlagnahmen und umleiten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie für Menschenschmuggel oder Menschenhandel benutzt werden,
  • durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen auf Hoher See im Einklang mit dem Völkerrecht die Aufdeckung und Beobachtung von Migrationsnetzwerken zu unterstützen,
  • die Sicherung und der Schutz eigener Kräfte und sonstiger Schutzbefohlener,
  • die Unterstützung der libyschen Küstenwache und Marine durch Ausbildung auf Hoher See oder in einem anderen Drittstaat, Informationsaustausch und Kapazitätsaufbau sowie die systematische Erfassung und Überprüfung der Ausbildungsergebnisse und
  • die Unterstützung sowie Durchführung von Maßnahmen auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos.

Die Bundesregierung stellte dreimal einen Antrag auf Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission (Bundestagsdrucksachen 18/8878, 18/12491, 19/2381). Der Deutsche Bundestag stimmte jedem dieser Anträge zu.

Eine regelmäßige Evaluierung des Einsatzes deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR MED – Operation Sophia und damit eine Erfolgskontrolle halten die Fragsteller für essentiell, um die Sinnhaftigkeit einer Fortführung der Mission beurteilen zu können. Eine detaillierte Informationsweitergabe durch die Bundesregierung und die zuständigen Bundesministerien ist wünschenswert. Die Fragesteller halten die Unterrichtung des Parlaments für unzureichend.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Inwieweit hat sich seit Beginn des Mandats die Sicherheitslage im Einsatzgebiet verbessert (bitte angeben, anhand welcher Kriterien die Bundesregierung die Verbesserung der Sicherheitslage im Mittelmeer evaluiert)?

2

Welche militärischen und administrativen Unterstützungsleistungen erhalten Tunesien und Libyen durch EUNAVFOR MED, um den Bedrohungen im Mittelmeer begegnen zu können (bitte entsprechend nach Nationen auflisten)?

3

Welche Verbesserungen der militärischen und administrativen Fähigkeiten Tunesiens und Libyens konnten im Verlauf des Mandats EUNAVFOR MED seit Einsatzbeginn erzielt werden (bitte entsprechend nach Nationen auflisten)?

4

Welche Erkenntnisse zu terroristischen Gefahren, Schmugglerrouten, Fluchtrouten und Schleusernetzwerken konnte die Bundesregierung seit Einsatzbeginn im Rahmen von EUNAVFOR MED gewinnen (bitte entsprechend nach Jahren auflisten)?

5

Wie viele Schiffe wurden seit Beginn des Einsatzes durch deutsche Kriegsschiffe angehalten, durchsucht, beschlagnahmt oder weitergeleitet (bitte die entsprechend durchgeführten Maßnahmen nach Jahren auflisten)?

6

Zu wie vielen sicherheitsrelevanten Zwischenfällen kam es während des Anhaltens, Durchsuchens, Beschlagnehmens und Weiterleitens von Schiffen durch deutsche Kriegsschiffe (bitte Jahr und Art des sicherheitsrelevanten Vorfalls benennen)?

7

Wie oft kam es seit 2015 im Einsatzgebiet zu sicherheitsrelevanten Zwischenfällen auf und mit Schiffen (bitte Jahr, Art des sicherheitsrelevanten Zwischenfalls und betroffene Nationen benennen)?

8

Wie viele Schutzbefohlene wurden seit Einsatzbeginn durch deutsche Soldaten geschützt (bitte nach Jahren auflisten)? Welche Schutzmaßnahmen gegenüber Schutzbefohlenen übernehmen die deutschen Streitkräfte?

9

Welche Maßnahmen führen deutsche Soldaten auf Hoher See zur Durchsetzung des VN-Waffenembargos durch? Wie viele Fälle liegen der Bundesregierung vor, bei denen das VN-Waffenembargo missachtet wurde (bitte entsprechend nach Jahren seit Einsatzbeginn auflisten)?

10

Welche Ausbildungsinhalte werden der lybischen Küstenwache und Marine seit Beginn des Einsatzes durch Angehörige der Bundeswehr vermittelt (bitte seit Einsatzbeginn den Zeitraum der Lehrgänge sowie die genaue Bezeichnung der Ausbildungslehrgänge und den darin vermittelten Inhalt angeben)?

11

Wie viele Angehörige der lybischen Küstenwache und Marine wurden seit Beginn des Einsatzes direkt von deutschen Soldaten ausgebildet (bitte nach Ausbildungslehrgängen sowie Zeitraum auflisten und die jeweilige Anzahl der beteiligten deutschen Soldaten angeben)?

12

Wie viele Angehörige der lybischen Küstenwache und Marine haben seit Beginn des Einsatzes einen Ausbildungslehrgang unter Beteiligung deutscher Soldaten besucht und vorzeitig abgebrochen (bitte nach Jahren auflisten)?

13

Wie führt die Bundeswehr eine Erfolgskontrolle nach dem Abschluss der Ausbildungslehrgänge bei den Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine durch? Wie wird der vermittelte Ausbildungsinhalt qualitativ bei den Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine überprüft?

14

Nach welchen festgelegten Ausbildungsstandards der EU (oder vergleichbaren Standards der NATO) werden die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach Kenntnis der Bundesregierung ausgebildet und zertifiziert?

15

Über welchen Ausbildungsstand müssen die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine vor Ausbildungsbeginn verfügen? Wie und durch wen wird der Ausbildungsstand der Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach Kenntnis der Bundesregierung vorab geprüft?

16

Wie viele Ausbildungsstunden wurden seit Beginn der Mission durch deutsche Soldaten erbracht (bitte nach den jeweiligen Jahren auflisten)?

17

Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine die vermittelten Ausbildungsinhalte in den dafür vorgesehenen Bereichen der lybischen Küstenwache und Marine umsetzen können und ausschließlich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Angehöriger der lybischen Küstenwache und Marine anwenden?

18

Wie lange und in welcher Form findet eine Kontrolle und Betreuung der Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine nach der Ausbildung in ihren endgültigen Verwendungen statt?

19

Wie viele der durch deutsche Soldaten ausgebildeten Angehörigen der lybischen Küstenwache und Marine sind nach Kenntnis der Bundesregierung bisher nach ihrer Ausbildung zu oppositionellen militanten Kräften übergelaufen?

20

Wann waren deutsche Kriegsschiffe seit Einsatzbeginn an der Seenotrettung von Menschen beteiligt (bitte die Form der Beteiligung an der Seenotrettung, Anzahl der geretteten Personen und Datum angeben)?

a) Wie viele der aus Seenot geretteten Personen konnten noch an Bord deutscher Kriegsschiffe identifiziert oder befragt werden (bitte die Anzahl nach Jahren auflisten und die entsprechende Nation angeben)?

b) Wem wurden die aus Seenot geretteten Personen wo übergeben?

21

Wann sind aus Sicht der Bundesregierung die lybische und tunesische Küstenwache und Marine nicht mehr auf die Unterstützung durch internationale Streitkräfte angewiesen?

Berlin, den 4. April 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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