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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Verhinderung und Bekämpfung schwerer Havarien von Windkraftanlagen

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

03.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/947617.04.2019

Verhinderung und Bekämpfung schwerer Havarien von Windkraftanlagen

der Abgeordneten Karsten Hilse, Dr. Rainer Kraft, Dr. Heiko Wildberg, Marc Bernhard, Andreas Bleck und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

In Deutschland sind aktuell ca. 30 000 Windkraftanlagen installiert (www.wind-energie.de/fileadmin/redaktion/dokumente/publikationen-oeffentlich/Service/BWE_Jahrbuch_2018_Leseprobe.pdf). Das sind im landläufigen Sinne Industrieanlagen zur Umwandlung der Windenergie in Elektrizität.

Es ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, deren Zahl in den kommenden Jahren kräftig zu erhöhen (www.bundesregierung.de/breg-de/suche/wind-317766).

Parallel dazu werden diese Anlagen immer leistungsstärker und deswegen immer höher und schwerer. Sie sind mit großen Mengen toxischer und leicht brennbarer Materialien wie Getriebeöl (https://shop.vds.de/de/download/df2cbc28e740b70d2f64be4233f7cec5/) oder den Harzen der Flügel ausgestattet (www.geo.de/natur/oekologie/5704-rtkl-technik-wie-entsorgt-man-windkraftfluegel) und stehen, unbewacht und ungesichert, ebenso auf landwirtschaftlich genutzten Flächen wie in Naturschutzgebieten. Trotz ihrer sehr großen Zahl und enormen Bauhöhe mit inzwischen über 200 Meter sind sie keinerlei allgemeinverbindlicher Sicherheitsüberprüfung durch die TÜVs unterworfen. Dadurch werden sie zu „tickenden Zeitbomben“, wie es der TÜV-Experte Dieter Roas kürzlich formulierte (www.welt.de/wirtschaft/article176699938/Windkraft-TUEV-sieht-in-den-Anlagen-tickende-Zeitbomben.html). Joachim Bühler, geschäftsführendes Präsidiumsmitglied beim Verband der TÜV, hält „eine umfassende Prüfung auch für Windenergieanlagen auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung für dringend geboten“. Und „trotz erheblicher Gefahren und zahlreicher Unfälle werden bislang nur einzelne Teile nach völlig unterschiedlich geregelten Vorgaben geprüft. Die Politik muss eine gesetzlich geregelte, unabhängige Drittprüfung der Gesamtanlage einführen.“ (ebd.). Dass diese Forderung nicht aus der Luft gegriffen ist, zeigen nach Ansicht der Fragesteller zwei aktuelle Fälle, in denen die Feuerwehr keine Möglichkeit hatte, die Brände zu löschen und nur zuschauen konnte:

Neben der Brandgefahr gibt es aber noch andere Risiken.

Beispielsweise zersplitterte im April 2018 eine Windkraftanlage im Landkreis Paderborn-Borchen. Die bis zu 800 Meter weit fliegenden, teilweise rasiermesserscharfen Glasfasersplitter machten die umliegenden Äcker unbrauchbar (www.westfalen-blatt.de/OWL/Kreis-Paderborn/Borchen/3256428-Nach-Windrad-Havarie-koennen-Aecker-seit-Wochen-nicht-genutzt-werden-Ueberall-Splitter-60-Bauern-betroffen).

Weitere Berichte über brennende Windkraftanlagen finden sich z. B. hier:

Auch über gefährlichen sogenannten Eiswurf wird in den Wintermonaten immer wieder berichtet. Eine (unvollständige) Liste vieler Havarien von Windkraftanlagen findet sich hier: www.vernunftkraft.de/unfaelle-mit-windkraftanlagen/.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen21

1

Welche Notfallpläne gibt es von der Bundesregierung, wie bei einem schweren Industrieunfall (z. B. ein Brand, Gefährdung durch Eiswurf oder andere schwere Teile) bei einer Windkraftanlage vorzugehen ist?

a) Wenn es solche Notfallpläne gibt, existieren in diesen Plänen Szenarien, in denen ein „kontrolliertes Abbrennen“ als präferierte Vorgehensweise aufgeführt ist?

b) Ist bei Windindustrieanlagen in Waldgebieten ebenfalls ein „kontrolliertes Abbrennen“ angedacht?

c) Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor giftigen Gasen, die beim Brand einer Windkraftanlage entstehen, sind vorgesehen?

d) Welche Vorgehensweise ist beim Löschen einer brennenden Windindustrieanlage nach Kenntnis der Bundesregierung geplant?

e) Wie verlagert sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zuständigkeit, wenn die nächstgelegenen Feuerwehrstationen nicht das nötige Material besitzen, um die Windindustrieanlage zu löschen?

f) Welche Maßnahmen sind vorgesehen, wenn sich eine Bundesstraße, Landstraße oder Autobahn im Gefahrenbereich (Rauch, herabfallende Flügelteile) der Windindustrieanlage befindet?

g) Sind diese Notfallpläne öffentlich einsehbar?

2

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Notfallplänen der Kommunen, wie bei einem schweren Industrieunfall (z. B. ein Brand) bei einer Windkraftanlage vorzugehen ist?

Welche Behörden und Institutionen (Feuerwehr, THW, Bundeswehr u dergl.) in Deutschland besitzen nach Kenntnis der Bundesregierung Material, welches geeignet ist, brennende Windindustrieanlagen zu löschen (bitte getrennt für Windindustrieanlagen der Höhe 60 Meter, 100 Meter, 200 Meter auflisten und getrennt auflisten in vorhandenem Material in Kommunen)?

3

Zu welchen Feuerschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kohlekraftwerke verpflichtet, die während des Betriebs der Anlage eingehalten werden müssen?

Welche Notfallpläne und Feuerschutzmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber von Kohlekraftwerken vorlegen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten?

4

Zu welchen Feuerschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kernkraftwerke verpflichtet, die während des Betriebs der Anlage eingehalten werden müssen?

Welche Notfallpläne und Feuerschutzmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber von Kernkraftwerken vorlegen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten?

5

Zu welchen Feuerschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Wasserkraftwerke verpflichtet, die während des Betriebs der Anlage eingehalten werden müssen?

Welche Notfallpläne und Feuerschutzmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber von Wasserkraftwerken vorlegen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten?

6

Zu welchen Feuerschutzmaßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Windkraftwerke verpflichtet, die während des Betriebs der Anlage eingehalten werden müssen?

Welche Notfallpläne und Feuerschutzmaßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Betreiber von Windkraftwerken vorlegen, um eine Betriebsgenehmigung zu erhalten?

7

Können Windindustrieanlagen nach Kenntnis der Bundesregierung in Kommunen genehmigt werden, auch wenn keine Feuerwehr in der Umgebung Material besitzt, mit welchem die Windindustrieanlage im Brandfall gelöscht werden kann?

8

Gibt es in einem solchen Fall nach Kenntnis der Bundesregierung zusätzliche Auflagen an den Betreiber der Windindustrieanlage?

Wenn ja, welche?

9

Wie viel CO2 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Bosbüll am 18. Januar 2019 freigesetzt (www.gegenwind-vogelsberg.de/2019-01-18-bosbuell-windkraftanlage-brenntaus/)?

10

Wie viel CO2 wurde nach Kenntnis der Bundesregierung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Uplengen am 17. Januar 2019 freigesetzt?

11

Wie viel und welche Schadstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Bosbüll am 18. Januar 2019 freigesetzt (bitte getrennt nach Schadstoff, Giftigkeit des Schadstoffs und Menge des Schadstoffs auflisten)?

12

Wie viel und welche Schadstoffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung beim Industrieunfall der Windkraftanlage in Uplengen am 17. Januar 2019 freigesetzt (bitte getrennt nach Schadstoff, Giftigkeit des Schadstoffs und Menge des Schadstoffs auflisten)?

13

Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt wurden in Bosbüll nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und welcher Notfallplan wurde verwendet?

Wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Notfallplan abgewichen, und wenn ja, in welchen Punkten?

14

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Industrieunfall der Windkraftanlage in Bosbüll am 18. Januar 2019 entstanden (bitte die Einzelposten auflisten und für die jeweiligen Einzelposten angeben, wer die Kosten übernimmt)?

15

Welche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Uplengen getroffen, und welcher Notfallplan wurde verwendet?

Wurde von dem Notfallplan abgewichen, und wenn ja, in welchen Punkten?

16

Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem Industrieunfall der Windkraftanlage in Uplengen am 17. Januar 2019 entstanden (bitte die Einzelposten auflisten und für die jeweiligen Einzelposten angeben, wer die Kosten übernimmt)?

17

Welche Pläne hat die Bundesregierung, um die Gefährdung von Personen durch Eiswurf oder das Wegschleudern tonnenschwerer Teile wie Bruchstücke von Flügeln von Anbeginn an zu verhindern?

18

Plant die Bundesregierung eine allgemeine gesetzliche Prüfpflicht durch die TÜVs auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung als gesetzlich geregelte unabhängige Drittprüfung der Gesamtanlage, wie vom TÜV-Verband gefordert, einzuführen?

a) Wenn ja, bis wann wird diese vorliegen?

b) Wenn nein, warum nicht?

19

Beabsichtigt die Bundesregierung, an der derzeitigen gesetzlichen Lage Veränderungen vorzunehmen, um eine regelmäßige technische Versicherung zur Deckung von Verlusten des Betreibers und seiner Kunden durch Betriebsstörungen bis hin zum Totalausfall zu gewährleisten (bitte begründen)?

20

Beabsichtigt die Bundesregierung, an der derzeitigen gesetzlichen Lage Veränderungen vorzunehmen, um die Haftpflichtversicherungssituation der Betreiber so zu gestalten, dass angemessene Ansprüche der Geschädigten (Nachbarn, Grundstückeigentümer, Netzbetreiber usw.) zügig gedeckt werden können (bitte begründen)?

21

Haben die Betreiber von Windkraftanlagen im Falle von Totalhavarien nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Rückbaupflichten vollständig und zügig erfüllt?

Berlin, den 5. April 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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