[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1139
17. Wahlperiode 22. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 18. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dietmar Nietan, Axel Schäfer (Bochum),
Dr. Rolf Mützenich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/938 –
Gestaltungschancen des Europäischen Auswärtigen Dienstes –
Notwendige Weichenstellungen für eine effektive Arbeit der Hohen Vertreterin
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 und
der damit einhergehenden Einrichtung des Amtes eines „Hohen Vertreters der
Union für die Außen- und Sicherheitspolitik“ (im Folgenden: Hoher Vertreter)
steht die Europäische Union (EU) vor der historischen Chance, ihrem Ziel von
einem einheitlichen, kohärenten und wirksamen Vorgehen der Union in der
Außen- und Sicherheitspolitik einen wesentlichen Schritt näher zu kommen.
Die Weichen für die Hohe Vertreterin Catherine Ashton, dabei eine zentrale
Stellung im neuen Institutionsgefüge der Union einzunehmen, sind nun
gestellt, schließlich kommt ihr neben der Leitung der Gemeinsamen Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) auch die Funktion der stellvertretenden Präsidentin
der Europäischen Kommission zu. Hierfür benötigt sie jetzt die nachhaltige
Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten. Die Abgeordneten der SPD-
Bundestagsfraktion sehen sich in Koordination mit ihren Kolleginnen und
Kollegen im Europäischen Parlament dabei als Partner einer
Bundesregierung, die sich aktiv für die Stärkung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit
der Europäischen Union einsetzt.
Zur operativen Unterstützung der Hohen Vertreterin bzw. des Hohen
Vertreters ist im Vertrag von Lissabon in Artikel 27 Absatz 3 festgehalten, dass sich
der Hohe Vertreter zur Erfüllung seines Auftrages auf einen Europäischen
Auswärtigen Dienst (EAD) stützt. Die Organisation und Arbeitsweise dieses
Dienstes wird gemäß Vertragstext durch einen Beschluss des Rates und auf
der Grundlage eines Vorschlages des Hohen Vertreters nach Anhörung des
Europäischen Parlaments und der Zustimmung der Kommission festgelegt.
Die spanische Ratspräsidentschaft hat die Einsetzung des EAD ausdrücklich
zu einer Priorität ihrer Ratspräsidentschaft erklärt und will den EAD vor Ende
April 2010 einrichten. Dennoch mehren sich die Zweifel, ob der Vorschlag
von der Hohen Vertreterin rechtzeitig vorgelegt werden wird, um die offenen
Fragen abschließend beantworten und die institutionellen Probleme
zufriedenstellend lösen zu können. Festzuhalten bleibt, dass der Ratsbeschluss zur
Errichtung des EAD eine entscheidende Wegmarke im Aufbauprozess einer
einheitlichen, kohärenten und wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der
EU ist.
Die von EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso getroffene
Entscheidung, Arbeitsbereiche wie z. B. die Europäische Nachbarschaftspolitik oder
die Erweiterungspolitik in der Verantwortung der Kommission zu belassen,
widersprechen der ursprünglichen Idee einer einheitlichen, kohärenten und
wirksamen Außen- und Sicherheitspolitik der Union grundlegend und
belasten schon jetzt die weiteren Vorbereitungen des EAD-Aufbaus. Der
Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, brachte am 9. Februar 2010
bei seinem Gespräch mit dem Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union des Deutschen Bundestages öffentlich sein uneingeschränktes
Vertrauen in die Vorbereitungen der Hohen Vertreterin zum EAD zum
Ausdruck. Seine Ausführungen ließen jedoch zahlreiche, entscheidende Fragen
unbeantwortet.
1. Befürwortet die Bundesregierung grundsätzlich eine Arbeits- und
Entscheidungsstruktur innerhalb der Europäischen Institutionen, die dem
Hohen Vertreter für die Außen- und Sicherheitspolitik die Federführung
und eine möglichst starke Legitimation für seinen Aufgabenbereich
zubilligt?
Wenn ja, welche Initiativen hat die Bundesregierung ergriffen, um die
Position des Hohen Vertreters entsprechend zu unterstützen?
Ja. Die Sicherstellung von Kohärenz und Effizienz im EU-Außenhandeln kann
nur über den Hohen Vertreter der Europäischen Union für die Außen- und
Sicherheitspolitik gelingen. Denn nur der Hohe Vertreter ist gleichzeitig
Mitglied der Kommission, während z. B. der Präsident des Europäischen Rates nur
ratsseitig verortet ist. Die Bundesregierung hat diese Position in den
verschiedenen Diskussionen zur Umsetzung des Vertrags von Lissabon und zur
Einrichtung des EAD stets vertreten.
2. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass wesentliche
Themenbereiche der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik durch den
Ressortzuschnitt der neuen Europäischen Kommission der direkten
Verantwortung des Hohen Vertreters entzogen wurden, wie z. B. die
Zuständigkeit für die Europäische Nachbarschaftspolitik, die Erweiterungspolitik
oder den internationalen Katastrophenschutz?
Wenn ja, was gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um derartige
Fehlentwicklungen zukünftig zu verhindern?
Die Hohe Vertreterin muss in der Lage sein, alle ihre im Vertrag von Lissabon
vorgesehenen Aufgaben in vollem Umfang wahrzunehmen. In diesem
Zusammenhang sollte sie innerhalb der EU-Kommission unter anderem die
Federführung für die Gestaltung der EU-Außenbeziehungen zu den wichtigen EU-
Nachbarstaaten innehaben. Die Bundesregierung hat diesen Punkt im Ausschuss der
Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV), in Gesprächen mit der Hohen
Vertreterin und gegenüber der Kommission deutlich gemacht.
3. Ist der Bundesregierung eine informelle Vereinbarung zur
Kompetenzabgrenzung zwischen der Hohen Vertreterin und dem Kommissar für
Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterung bekannt?
Wenn ja, wie sieht diese aus, und befürwortet die Bundesregierung zur
Erhöhung der Transparenz eine formelle Vereinbarung zwischen den beiden
Ressorts?
Die Hohe Vertreterin hat sich zu dieser Frage im Rahmen ihrer Anhörung vor
dem Europäischen Parlament am 11. Januar 2010 dergestalt geäußert, dass sie
auch in Zukunft die grundsätzliche Verantwortung für diesen Politikbereich
ausüben werde. Zudem soll nach dem jetzigen Stand der Beratungen der EAD
die Federführung für die Programmierung des Nachbarschafts-
Finanzinstruments (ENPI) innehaben.
4. Hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang konkrete Initiativen
gestartet, um ihre eigenen Vorstellungen zur Ressortverteilung zwischen
dem Zuständigkeitsgebiet des Hohen Vertreters und der EU-Kommission
in den laufenden Prozess der Einrichtung des EAD einzubringen?
Wenn ja, wie sehen diese Initiativen aus?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen.
5. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung über die
Zusammensetzung und inhaltliche Arbeit der hochrangigen Beratergruppe („High Level
Group“) der Hohen Vertreterin zur Vorbereitung des EAD?
Ist diese nachträglich erweitert worden, und wenn ja, durch wen?
Der hochrangigen Beratergruppe („High Level Group“) der Hohen Vertreterin
zur Vorbereitung des EAD gehören unmittelbare Mitarbeiter der Hohen
Vertreterin (Kabinettschef James Morrison), Mitglieder des EU-Ratssekretariats,
Mitglieder der EU-Kommission sowie Vertreter der Mitgliedstaaten (die drei
AStV-Botschafter der Trio-Präsidentschaft) an. Die Gruppe ist nachträglich um
den ehemaligen dänischen AstV-Botschafter Poul Christoffersen erweitert
worden, der die Hohe Vertreterin beim Aufbau des EAD berät. Zudem wurde ein
Vertreter des Europäischen Parlaments hinzugenommen.
6. In welchen Bereichen wurden bereits vor Berufung der Beratergruppe
2009 durch eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz der Generalsekretärin bei der
Europäischen Kommission Catherine Day Vorfestlegungen für den EAD
getroffen?
Was ist der Bundesregierung über den Inhalt dieser Vorgaben bekannt?
Der Europäische Rat wird einen Beschluss über die Organisation und
Arbeitsweise des EAD auf der Grundlage eines Vorschlags der Hohen Vertreterin
fassen. Dieser Vorschlag liegt noch nicht vor. Die Bundesregierung kann nicht
interne Vorgänge in einzelnen EU-Institutionen bewerten.
7. Decken sich die Vorstellungen der Bundesregierung zur Ausgestaltung des
EAD mit den bisher bekannt gewordenen Vorschlägen der Hohen
Vertreterin Catherine Ashton und ihrer Arbeitsgruppe?
Die Bundesregierung hat hierzu den EU-Ausschuss des Deutschen
Bundestages am 3. März 2010 ausführlich unterrichtet. Die vorliegenden Entwürfe
berücksichtigen nicht ausreichend die Position der Mitgliedstaaten, wie sie vom
Europäischen Rat im Oktober 2009 beschlossen wurde.
8. Auf welche Informationsquellen stützt sich die Bundesregierung generell
bei ihrer eigenen Positionsbestimmung im Prozess der Errichtung des
EAD?
Die Bundesregierung stützt sich, wie auch bei anderen EU-Dossiers, neben den
Berichten der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der
Europäischen Union, auf zusätzliche Informationen aus unterschiedlichen
Quellen (z. B. Informationen aus den Institutionen in Brüssel und Gespräche
mit Vertretern anderer Mitgliedstaaten).
9. Welche Ressortabstimmung hat in diesem Zusammenhang innerhalb der
Bundesregierung stattgefunden?
Welche Ressorts waren an dieser beteiligt?
Die Weisungen für die Beratungen im AStV zum EAD werden vom
Auswärtigen Amt mit den für die verschiedenen Aspekte zuständigen Ressorts sowie mit
dem Bundeskanzleramt abgestimmt.
10. Welche spezifischen Informationen besitzt die Bundesregierung
hinsichtlich der zukünftigen Organisationsstruktur des EAD?
Die Hohe Vertreterin hat am 24. Februar 2010 ein Papier mit ersten
Überlegungen für die Ausgestaltung der Organisation des EAD vorgelegt, das dem
Deutschen Bundestag vorliegt. Die Hohe Vertreterin hat am 15. März 2010 einen
ersten allgemeinen Entwurf für ein Organigramm vorgelegt, das derzeit noch
beraten wird.
11. Wie werden die europäischen Stäbe, z. B. Direktion Krisenmanagement
und Planung (CMPD), EU-Lagezentrum (SitCen), Sonderbeauftragte der
EU (EUSR), Stab für die Planung und Durchführung ziviler Operationen
(CPCC), EU-Militärstab (EUMS), in die Organisationsstruktur des EAD
eingebettet?
Gemäß dem Präsidentschaftsbericht über den EAD vom 23. Oktober 2009
sollen die o. g. Strukturen Teil des EAD sein, wobei den Besonderheiten dieser
Strukturen in vollem Umfang Rechnung zu tragen ist und ihre jeweiligen
Aufgaben, Verfahren und Einstellungsbedingungen beibehalten werden sollten.
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
12. Welche Rolle sieht die Bundesregierung in Zukunft für die Europäische
Verteidigungsagentur (EVA) bei der Weiterentwicklung der GASP und
ESVP (Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik), insbesondere
in den Bereichen Streitkräfteplanung und gemeinsame
Beschaffungsvorhaben?
Der Vertrag von Lissabon wertet die Stellung der Europäischen
Verteidigungsagentur durch ihre primärrechtliche Verankerung auf. Sie behält den Auftrag,
den Europäischen Rat und die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um die
Verbesserung der Verteidigungsfähigkeiten der EU im Bereich der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu unterstützen. Dazu leistet sie
einen Beitrag zur Identifikation von militärischen Fähigkeitszielen der
Mitgliedstaaten, fördert die Harmonisierung des operativen militärischen Bedarfs
sowie effizienter und kompatibler Beschaffungsverfahren. Sie unterstützt die
Identifikation von Anforderungen an die künftigen Verteidigungsfähigkeiten
der EU in qualitativer und quantitativer Hinsicht, trägt zur Harmonisierung
militärischer Anforderungen bei und untersucht Möglichkeiten für gemeinsame
Projekte.
Bei gemeinsamen Rüstungsprojekten wird sich die Agentur auf die Anbahnung
und Vorbereitung konzentrieren; die weitere Realisierung soll einer darauf
ausgerichteten Agentur (z. B. Gemeinsame Organisation für die Zusammenarbeit
im Bereich der Rüstung – OCCAR) oder einer Pilotnation übertragen werden.
So ist zu erwarten, dass die Kooperation im Rahmen der Europäischen
Verteidigungsagentur (EVA) zu einer besseren Nutzung der in den Mitgliedstaaten
vorhandenen nationalen Ressourcen und Kenntnisse beiträgt.
13. Wer sollte, nach Auffassung der Bundesregierung, zukünftig die
Leitlinien für die Programmplanung im Rahmen der geografischen und
themenbezogenen Finanzierungsinstrumente federführend ausarbeiten?
Stimmt die Bundesregierung der Feststellung zu, dass es insbesondere in
Bezug auf die Programmplanung des Europäischen Nachbarschafts- und
Partnerschaftsinstruments (ENPI) zu erheblichen Differenzen zwischen
Europäischem Rat und Europäischer Kommission kommen könnte?
Wie könnte dieser Kompetenzkonflikt nach Meinung der
Bundesregierung entschärft werden?
Der EAD sollte zukünftig die Leitlinien für die Programmplanung im Rahmen
der geografischen und themenbezogenen Finanzierungsinstrumente in enger
Abstimmung mit der jeweils zuständigen Kommissionsdienststelle ausarbeiten.
Hierbei ist zu beachten, dass gemäß Artikel 22 Absatz 1 EUV der Europäische
Rat auf der Grundlage der in Artikel 21 EUV aufgeführten Grundsätze und
Ziele die strategischen Interessen und Ziele der Union festlegt. Dabei sind
unnötige Überschneidungen mit anderen Strukturen bei den Aufgaben,
Funktionen und Ressourcen zu vermeiden.
14. Wird es in der organisatorischen Struktur des EAD eigenständige
Ressorts für die bei der Europäischen Kommission angesiedelten
Aufgabenbereiche, wie z. B. Europäische Nachbarschaftspolitik und
Erweiterungspolitik geben?
Wenn nein, wer wird diese Arbeitsbereiche operativ in den jeweiligen
Partnerländern verantworten?
In ihren ersten Überlegungen zur Struktur des EAD hat die Hohe Vertreterin
unterstrichen, dass es im EAD Referate („desks“) für alle Länder und Regionen
der Welt geben wird. Diese sollten in der EU-Kommission und im EU-
Ratssekretariat nicht dupliziert werden. Hinsichtlich der Nachbarschaftspolitik
seien besondere Arrangements erforderlich angesichts der Federführung der
Kommission in diesem Bereich. Des Weiteren wird auf die Antworten zu den
Fragen 10 und 11 verwiesen.
15. Welche zusätzlichen Themengebiete, wie z. B. Klimapolitik oder
Energiesicherheit, sieht die Bundesregierung perspektivisch gut beim EAD
aufgehoben, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die kollektive
Außenwirkung der EU-Mitgliedstaaten beim Weltklimagipfel in
Kopenhagen von einem eklatanten Mangel an Kohärenz geprägt war?
Gemäß den Überlegungen der Hohen Vertreterin zur Struktur des EAD soll der
EAD auch thematische Einheiten umfassen. Diese sollen u. a. die
federführenden Kommissionsdienststellen in wichtigen horizontalen Fragen mit einer
starken externen Komponente unterstützen.
16. Welche Kompetenzverteilung zwischen dem EAD und der Europäischen
Kommission befürwortet die Bundesregierung in Bezug auf das
Stabilisierungsinstrument und den GASP-Haushalt?
Hält die Bundesregierung es – gemäß dem Bericht des Ratsvorsitzes vom
23. Oktober 2009 – für praktikabel, die strategische Ausarbeitung von
Maßnahmen in diesen beiden Bereichen dem EAD zu übertragen,
während die operative Durchführung der EU-Kommission ertragen würde?
Aufgrund ihrer besonderen Beschaffenheit sollten Maßnahmen im Rahmen des
Stabilitätsinstruments und des Haushalts der Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) innerhalb des EAD ausgearbeitet und umgesetzt werden.
17. Sieht die Bundesregierung das vereinbarte Prinzip der
„Haushaltsneutralität“ für die Errichtung des EAD weiterhin als realistisch an?
Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang auf die im vom
Europäischen Rat indossierten Bericht des Ratsvorsitzes über den EAD vom 23.
Oktober 2009 gemachten Aussagen zur Finanzierung des EAD.
Entscheidend für den Erfolg des EAD wird eine ausreichende Einbeziehung der
Mitgliedstaaten sein. Wenn der EAD seine volle Kapazität erreicht hat, sollte
zumindest ein Drittel seines Personals (Personalgruppe AD) aus Bediensteten
aus den Mitgliedstaaten kommen. Entsprechend dem Ziel der Bundesregierung,
im EAD einen angemessenen Anteil von Personal aus den Mitgliedstaaten von
Beginn an sicherzustellen, wird es notwendig sein, eine begrenzte Anzahl
zusätzlicher Stellen für Zeitbedienstete aus den Mitgliedstaaten vorzusehen.
Langfristig sollte jedoch trotz dieser zeitweiligen Anhebung die Gesamtzahl
der Planstellen des EAD nicht ansteigen. Die Errichtung des EAD sollte nach
dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit erfolgen und möglichst
haushaltsneutral sein.
18. Wie beurteilt die Bundesregierung Pressemeldungen, nach denen als
Richtwert für den Jahresbetrag der Verwaltungsmittel des EAD mit einem
Betrag von jährlich ca. 300 bis 500 Mio. Euro zu rechnen ist?
Aus welchen Haushaltstiteln würden diese Verwaltungsmittel des EAD
gedeckt werden?
Die Hohe Vertreterin hat bislang noch keinen Entwurf für den EAD-Haushalt
vorgelegt. In jedem Fall sollte der EAD die Verwaltungsmittel derjenigen
Arbeitseinheiten aus dem EU-Ratssekretariat und der EU-Kommission, die in den
EAD übertragen werden, sowie der EU-Delegationen umfassen.
19. Würde die Bundesregierung es befürworten, wenn das durch die geplante
Zusammenlegung der außenpolitischen Fachabteilungen von
Europäischem Rat und Europäischer Kommission zu erzielende
Einsparungspotential für eine Verstärkung des operativen Haushaltes des EAD
verwendet würde?
Diese Frage kann erst im Lichte der konkreten Ausgestaltung des EAD-
Haushalts beantwortet werden. Die Hohe Vertreterin hat bislang noch keinen
Entwurf für den EAD-Haushalt vorgelegt.
20. Welche konzeptionelle Vorstellung hat die Bundesregierung von der
Arbeitsteilung zwischen dem EAD und dem Auswärtigen Amt, sowohl im
politischen Entscheidungsprozess in den zentralen Dienststellen als auch
in der Kooperation zwischen den deutschen Auslandsvertretungen und
den neuen EU-Delegationen im Ausland?
Gemäß Artikel 27 Absatz 3 EUV arbeitet der EAD mit den diplomatischen
Diensten der Mitgliedstaaten zusammen; gemäß Artikel 221 AEUV werden die
EU-Delegationen in enger Zusammenarbeit mit den diplomatischen und
konsularischen Vertretungen der Mitgliedstaaten tätig. Die genauen Modalitäten
dieser Zusammenarbeit müssen im Rahmen der Einrichtung des EAD erarbeitet
werden.
21. Sieht die Bundesregierung im Rahmen einer solchen Arbeitsteilung das
Potential für Synergieeffekte, die zu Strukturveränderungen auf Seiten
des Auswärtigen Amtes und anderer Ressorts im Verantwortungsbereich
der Bundesregierung liegen?
Gemäß den Erklärungen 13 und 14 zur Schlussakte der Regierungskonferenz
zum Vertrag von Lissabon werden durch die Errichtung des EAD weder die
derzeit bestehenden Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten für die Formulierung
und Durchführung ihrer Außenpolitik noch ihre nationale Vertretung in
Drittländern und internationalen Organisationen berührt. Die Errichtung des EAD
erfolgt somit in Ergänzung zu den nationalen diplomatischen Diensten der
Mitgliedstaaten. Grundsätzlich wird die Einrichtung des EAD zunächst keine
Auswirkungen auf die Aufgaben der nationalen diplomatischen Dienste der
Mitgliedstaaten haben. Aus Sicht der Bundesregierung sollte aber mittelfristig
die Realisierung von Synergieeffekten angestrebt werden.
22. Kann die Bundesregierung sich vorstellen, dass die neuen EU-
Delegationen mittelfristig auch bzw. langfristig ausschließlich für die
Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens mit konsularischen Befugnissen
ausgestattet werden könnten?
Aus Sicht der Bundesregierung ist es denkbar, langfristig im Rahmen der EAD-
Delegationen auch europäische Visastellen einzurichten. Allerdings müssten
zuvor insbesondere rechtliche Fragen geklärt werden wie z. B. die Frage der
Ausgestaltung eines europäischen Rechtsbehelfsverfahrens.
23. Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung die Integration der
bestehenden EU-Delegationen zeitnah und bei Gewährleistung ihrer vollen
Funktionalität in den EAD umgesetzt werden?
Die EU-Delegationen werden unmittelbar mit Errichtung des EAD Teil des
EAD sein. Sie sollten möglichst rasch die den EAD betreffenden Aufgaben,
insbesondere auch im GASP-Bereich, wahrnehmen. Hierfür wird insbesondere
von Bedeutung sein, das hierfür erforderliche Personal, insbesondere auch aus
den Mitgliedstaaten, im Rahmen der Errichtung des EAD in die EU-
Delegationen zu entsenden.
24. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf, die Anzahl der bestehenden
EU-Delegationen weiter auszubauen oder eher zu reduzieren?
Diese Frage muss im Rahmen der Errichtung des EAD geprüft werden.
25. Welche Institutionen innerhalb der EU sollten zukünftig bei der
Rekrutierung der Delegationsleiter beteiligt werden?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die aktuelle
Benennung von João Vale de Almeida zum Leiter der EU-Delegation in
den Vereinigten Staaten von Amerika hinsichtlich der offensichtlich nicht
vollzogenen Abstimmung dieser Personalentscheidung mit den Vertretern
des Europäischen Rates?
Die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission sollten in das künftige
Auswahlverfahren für EU-Delegationsleiter einbezogen werden, unbeschadet der
Zuständigkeit der Hohen Vertreterin als Anstellungsbehörde bei der Ernennung
von EU-Delegationsleitern. Vor der Einrichtung des EAD werden die EU-
Delegationen nach Maßgabe des derzeit geltenden Verfahrens ernannt. In diesem
Zusammenhang hätte sich die Bundesregierung bei der Besetzung der
Delegationsleiterstelle in Washington eine engere Abstimmung der EU-Kommission
mit den Mitgliedstaaten gewünscht.
26. Welche Änderungen des Beamtenstatus erachtet die Bundesregierung im
Rahmen der Einrichtung des EAD in Bezug auf den Status des
abgeordneten Personals aus den Mitgliedstaaten und der Dauer der Abordnung
für notwendig?
Das EU-Personalstatut muss so angepasst werden, dass das abgeordnete
Personal aus den Mitgliedstaaten grundsätzlich den gleichen Status innerhalb des
EAD wie Mitarbeiter aus der EU-Kommission und dem EU-Ratssekretariat hat.
Das Personal aus den Mitgliedstaaten wird deshalb den Status von Bediensteten
auf Zeit haben, wodurch es gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die
sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften grundsätzlich
dieselben Möglichkeiten, Rechte und Pflichten hat wie das von der Kommission und
dem Ratssekretariat zur Verfügung gestellte Personal. Aus Sicht der
Bundesregierung sollten aus den Mitgliedstaaten entsandte Zeitbeamte für eine Dauer
von maximal vier Jahren entsendet werden; diese Entsendung sollte einmal um
ebenfalls maximal vier Jahre verlängert werden können.
27. Welche Pläne existieren bezüglich der von Deutschland zu besetzenden
Stellen im EAD in der Ressortabstimmung innerhalb der
Bundesregierung?
Welche Stellen – und an welchen spezifischen Positionen innerhalb des
EAD – sind vorgesehen?
Wie viele Stellen sind in den Stellenplänen der Bundesministerien bereits
berücksichtigt worden und mit wie vielen Stellen rechnet die
Bundesregierung nach dem abgeschlossenen Aufbau des EAD?
Die Hohe Vertreterin hat am 15. März 2010 einen ersten Entwurf für ein
Organigramm vorgelegt, das aber noch nicht durch einen konkreten Stellenplan
unterlegt ist. Die Bundesregierung strebt eine der Stellung Deutschlands in
der EU entsprechende, angemessene Vertretung im EAD möglichst von Beginn
an und auf allen Ebenen an. Die von den Mitgliedstaaten in den EAD
entsandten Mitarbeiter werden grundsätzlich den Status von Zeitbeamten haben,
die aus dem EU-Haushalt finanziert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 10 verwiesen.
28. Verfügt die Bundesregierung über Informationen bezüglich der
Etablierung einer gleichwertigen rechtlichen Stellung der Mitarbeiter des EAD?
Werden alle Mitarbeiter des EAD einen internationalen Diplomatenstatus
erhalten?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Die ins Ausland entsandten
Mitarbeiter des EAD sollten den gleichen diplomatischen Status genießen wie die
Angehörigen der nationalen diplomatischen Dienste. Die Notwendigkeit einer
Neuregelung bleibt im Zusammenhang mit dem Einrichtungsbeschluss des
EAD zu prüfen.
29. Befürwortet die Bundesregierung die Initiative zur Errichtung eines EU-
Ausbildungskollegs für Diplomaten des EAD?
Wenn ja, inwieweit ist die Bundesregierung bereits an der
konzeptionellen und organisatorischen Planung eines solchen Kollegs beteiligt?
Im Zuge der Errichtung des EAD sollten in einem ersten Schritt die
bestehenden diplomatischen Ausbildungseinrichtungen der Mitgliedstaaten stärker
vernetzt werden. Mittelfristig könnte geprüft werden, auch im Rahmen des EAD
gemeinsame Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchzuführen.
30. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die EAD-
Mitarbeiter über umfassende Fremdsprachenkenntnisse verfügen müssen, auch in
Hinsicht auf Sprachen der EU-Drittstaaten?
Ja
31. Wie stellt sich die Bundesregierung die zukünftige Rotation des
Personals zwischen dem EAD und den nationalen Dienststellen vor?
Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Möglichkeiten,
dass das Prinzip der Rotation zukünftig auch Mitarbeitern des EAD den
Zugang zu den nationalen diplomatischen Diensten ermöglicht?
Welche Voraussetzungen müssten Mitarbeiter des EAD erfüllen, um ihnen
den Zugang zu den nationalen auswärtigen Diensten zu ermöglichen?
Hinsichtlich der zukünftigen Rotation des Personals zwischen dem EAD und
den nationalen Dienststellen wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen. Der
Vertrag sieht keine Rotation zwischen Mitarbeitern des EAD und den
nationalen diplomatischen Diensten vor. Grundsätzlich würde die Bundesregierung
aber solche Austauschprogramme befürworten. Die Einzelheiten müssten nach
Einrichtung des EAD geprüft werden.
32. Stimmt die Bundesregierung mit der Position überein, dass das
Europäische Parlament weitere Möglichkeiten der parlamentarischen Kontrolle
über den EAD bekommen sollte, wie in der Entschließung des
Europäischen Parlamentes vom 22. Oktober 2009, Artikel 2 und 15 (2009/
2133(INI)) gefordert?
Wenn ja, wo sieht die Bundesregierung Potenzial für weitere
Mitwirkungsrechte des Europäischen Parlaments jenseits der
Haushaltskontrolle?
Die Hohe Vertreterin hat vorgeschlagen, den EAD als Dienst eigener Art („sui
generis“) einzurichten und ihn hierbei in den Anwendungsbereich von Artikel 1
der Haushaltsordnung zu fassen. Das Europäische Parlament wird somit ein
volles Kontrollrecht hinsichtlich des Haushalts des EAD haben. Weitere
Einzelheiten der Stellung des Europäischen Parlaments gegenüber dem EAD
sollten im Rahmen des Beschlusses des Rates zur Errichtung des EAD festgelegt
werden. Hierzu wird die Hohe Vertreterin einen Vorschlag vorlegen. Aus Sicht
der Bundesregierung sollte eine Zusammenarbeit mit dem Europäischen
Parlament auf Basis der Bestimmungen des Vertrags von Lissabon erfolgen.
33. Wird die Bundesregierung die Berichte des EAD an die Hohe Vertreterin,
die Kommission und den Europäischen Rat an den Deutschen Bundestag
weiterleiten?
Wenn nein, unter welchen Bedingungen würde sie dies tun?
Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag über die Arbeit des EAD
auf der Grundlage der Bestimmungen des EUZBBG unterrichten. Vorschläge
für Regelungen des Berichtswesens im EAD liegen noch nicht vor.
34. Wie beabsichtigt die Bundesregierung auf das angeblich überlegte
Sprachenregime (mit den alleinigen Sprachen Englisch und Französisch) im
EAD zu reagieren, insbesondere im Hinblick auf die Übermittlung von
Dokumenten an die nationalen Parlamente?
Die Bundesregierung wird sich bei der Errichtung des EAD für eine
angemessene Berücksichtigung der deutschen Sprache im EAD einsetzen und hat diese
Position bei den Beratungen im AStV in Brüssel als auch unmittelbar
gegenüber der Hohen Vertreterin, unter anderem durch ein Schreiben des
Bundesministers des Auswärtigen, Dr. Guido Westerwelle, deutlich gemacht.
Folgende Aspekte sollten dabei aus deutscher Sicht besonders berücksichtigt
werden: Im Einklang mit den einschlägigen rechtlichen Vorschriften sollte der
EAD in seiner Kommunikation nach außen, insbesondere mit den europäischen
Bürgern, Texte in der jeweiligen Landessprache publizieren. Auch die Website
des neuen Dienstes muss in einer deutschen Version vorliegen. Des Weiteren
sollten an den EAD in deutscher Sprache gerichtete Anfragen auch in deutscher
Sprache beantwortet werden. Wichtige Arbeitsbereiche des EAD unterliegen
auch weiterhin der Gemeinschaftsmethode, so dass die dort geltenden
Sprachregime, auch die internen Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Französisch,
fortgelten. Außerdem sollten auch die vom EAD erstellten Dokumente für den
AStV und den Rat in deutscher Sprache vorliegen. Schließlich sollten die
Einstellungskriterien klare Anforderungen für die Beherrschung mehrerer
Fremdsprachen, möglichst auch der deutschen Sprache, enthalten.
35. Wie stellt sich die Bundesregierung angesichts der schon für den
Europäischen Rat Ende April beabsichtigten Beschlussfassung zum EAD eine
rechtzeitige und umfassende Beteiligung des Deutschen Bundestages in
dieser Frage vor?
Die Hohe Vertreterin hat am 24. Februar 2010 Elemente für den EAD-
Beschluss im AStV vorgelegt, die dem Deutschen Bundestag übermittelt worden
sind. Zudem wurde der EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages am 3. März
2010 vom Staatsminister im Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, über die
Positionen der Bundesregierung unterrichtet. Sobald die Vorschläge zur
Einrichtung des EAD vorgelegt werden, greift das Verfahren gemäß § 9 EUZBBG.
Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass die förmliche Zuleitung und die
übrigen sich aus dem EUZBBG ergebenden Pflichten gewissenhaft umgesetzt
werden.
36. Teilt die Bundesregierung die Zweifel einiger EU-Mitgliedstaaten, dass
die Zeit bis zum Europäischen Rat Ende April 2010 nicht mehr ausreicht,
um die Verhandlungen mit den Mitgliedern des Europäischen
Parlamentes zur Vorbereitung der Ratsentscheidung bezüglich des EAD
erfolgreich abzuschließen?
Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag dieser Mitgliedstaaten,
bis Ende April lediglich eine Rahmenvereinbarung zu verabschieden und
Fragen der konkreten Implementierung erst später zu klären?
Die Bundesregierung setzt sich für die Orientierung an dem vereinbarten
Zeitziel von Ende April 2010 ein.
37. Wie bewertet die Bundesregierung die Auffassung von weiten Teilen des
Europäischen Parlamentes, die sich gegen eine Verabschiedung einer
Rahmenvereinbarung ohne konkrete Beschlüsse zur Implementierung
ausgesprochen haben, hinsichtlich der Gefahr von Verzögerungen und/
oder Blockaden im Entscheidungsprozess der Errichtung des EAD durch
das Europäische Parlament?
Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen.
38. Wie beabsichtigt die Bundesregierung sicherzustellen, dass der
gegebenenfalls im Rahmen der festgeschriebenen Evaluationsberichte zum EAD
im Jahre 2012 und 2014 erkannte Nachsteuerbedarf eine erneute
Konsultation, darunter auch durch das Europäische Parlament, zur Folge hat?
Bei einer etwaigen Anpassung des Ratsbeschlusses über die Organisation und
Arbeitsweise des EAD muss das in Artikel 27 Absatz 3 EUV festgelegte
Annahmeverfahren Anwendung finden. Eine Einbindung des Europäischen
Parlaments ist somit sichergestellt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
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