Zukunft der Filmförderung und Digitalisierung der Kinos
der Abgeordneten Kathrin Senger-Schäfer, Dr. Petra Sitte, Agnes Alpers, Herbert Behrens, Nicole Gohlke, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Lukrezia Jochimsen und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Februar 2009 ist das deutsche Modell der Filmförderung ins Wanken geraten. Nach einer Klage von mehreren Kinobetreibern gegen die Filmabgabe der Filmtheater, aus der die Filmförderungsanstalt (FFA) ein Drittel ihres jährlichen Budgets bestreitet, erklärte das Gericht die Erhebung von Abgaben zwar für grundsätzlich rechtmäßig, gleichzeitig aber die bestehende Beitragsbemessungspraxis für verfassungswidrig. Das Gericht sah das Prinzip der Abgabengerechtigkeit verletzt, indem einerseits für die Kino- und die Videobranche Pflichtabgaben erhoben würden, andererseits öffentlich-rechtliche und private Fernsehanbieter lediglich freiwillige Beiträge auf Vertragsbasis leisteten und verwies den Fall weiter an das Bundesverfassungsgericht.
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unternahm daraufhin zahlreiche Anstrengungen, das Solidarmodell in der Filmförderung zu erhalten. Ein Einigungsvorschlag allerdings, der eine Rücknahme der Klagen und die vorbehaltlose Zahlung der Filmabgabe durch die Kinobetreiber mit dem Angebot zu einer Anschubfinanzierung für die flächendeckende Digitalisierung der Kinos verband, scheiterte im November des vergangenen Jahres.
In der Folge hat die Bundesregierung eine sogenannte kleine Novelle des Filmförderungsgesetzes (FFG) auf den Weg gebracht. Diese beabsichtigt, einen Abgabemaßstab für die Fernsehveranstalter erstmals gesetzlich festzuschreiben. Öffentlich-rechtliche und private Fernsehanbieter sollen demnach nach unterschiedlichen Prozentsätzen an den Realkosten bzw. Nettowerbeumsätzen für die Ausstrahlung von Kinofilmen in Anspruch genommen werden, Pay-TV-Anbieter gemäß einem pauschalen Abgabesatz nach Umsätzen mit Abonnementverträgen. Dies würde durch eine rückwirkende Änderung auch für den Zeitraum 2004 bis 2008 gelten.
In der Fachöffentlichkeit allerdings ist es umstritten, ob die von der Bundesregierung gewählte rechtliche Ausgestaltung die Zukunft der Filmförderung und mithin die Digitalisierung der Kinos garantieren kann. Kritisiert werden insbesondere die Ungleichbehandlung von öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehsendern, die Intransparenz in der Bemessungsgrundlage der Abgaben sowie der mit der Novellierung einhergehende Eingriff in die Rundfunkfreiheit und die Rundfunkhoheit der Länder.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Welche Gründe waren aus Sicht der Bundesregierung maßgebend dafür, dass die Verhandlungen mit den Kinobetreibern – vertreten insbesondere durch den Hauptverband Deutscher Filmtheater (HDF) – in Sachen Filmabgabe und flächendeckende Digitalisierung der Kinos erfolglos verliefen?
Welches Ausmaß (in Mio. Euro) hat die Praxis von Kinobetreibern insgesamt erreicht, die Filmabgabe seit 2004 lediglich unter Vorbehalt – bzw. seit Anfang 2009 überhaupt nicht mehr – zu leisten, und welche Auswirkungen zeitigt diese Praxis auf die aktuelle Haushaltslage und die konkreten Förderungsbereiche der FFA?
Sind jüngste Presseberichte (siehe etwa Bernd Neuman im Interview mit der Tageszeitung „DIE WELT“ vom 27. Januar 2010) zutreffend, dass weiterhin zwei Drittel der Kinos die Filmabgabe nur unter Vorbehalt zahlen, oder treffen anderslautende Berichte zu, nach denen aktuell bis auf den Betreiber der Kinokette UCI Kinowelt wieder alle Filmtheater die Filmabgabe ohne Vorbehalt leisten?
Welcher zusätzliche Betrag (in Mio. Euro) würde in 2010 nach den Berechnungen der Bundesregierung für die FFA in Form von Vorbehalts- und Nichtzahlungen haushaltsrelevant, käme es nicht zu der beabsichtigten kleinen Novelle?
In welcher Form und durch wen wurden und werden die für die Vorbehaltszahlungen durch die Kinobetreiber zu bildenden Rückstellungen der FFA angelegt, und an welchen Anlagerichtlinien im Einzelnen muss sich die FFA (oder der ggf. beauftragte Treuhänder) dabei orientieren?
Aus welchen Gründen leisten Abgabepflichtige der Videowirtschaft teilweise ebenfalls Zahlungen unter Vorbehalt, und welches Ausmaß (in Mio. Euro) haben diese Vorbehaltszahlungen erreicht?
Welche Fernsehsender (bitte einzeln aufführen) haben im Vorfeld des Kabinettbeschlusses zum FFG am 27. Januar 2010 ihre grundsätzliche Bereitschaft erklärt oder signalisiert, die kleine Novelle mitzutragen, welche nicht?
Wie hat sich der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) gegenüber dem Vorhaben der Bundesregierung geäußert, und trägt er die mit der kleinen Novelle angestrebten Ziele durchgängig mit?
Auf welcher Modellrechnung und welchen kalkulatorischen Einnahmen (in Mio. Euro) beruht die von der Bundesregierung in der kleinen Novelle vorgesehene Abgabenpflicht für die Fernsehanbieter (bitte aufschlüsseln jeweils nach öffentlich-rechtlichen Fernsehanbietern, privaten Free-TV-Anbietern, Pay-TV-Anbietern und neueren Programmvermarktern)?
Welche sonstigen Modelle zu einer Abgabepflicht der Fernsehanbieter hat die Bundesregierung durchgerechnet, und zu welchen Zahlenangaben (in Mio. Euro) gelang sie bei diesen (bitte aufschlüsseln jeweils nach öffentlichrechtlichen Fernsehanbietern, privaten Free-TV-Anbietern, Pay-TV-Anbietern und neueren Programmvermarktern)?
Bei welchen Fernsehsendern ergeben sich auf Basis des gewählten Abgabemaßstabs im Vergleich zum vorherigen Film- und Fernsehabkommen Minderungen in den Zahlungsverpflichtungen (bitte aufschlüsseln in Gesamtgruppen nach öffentlich-rechtlichen Fernsehanbietern, privaten Free-TV-Anbietern und Pay-TV-Anbietern)?
Sind Presseberichte (FAZ vom 12. Februar 2010) richtig, dass einige Fernsehsender ihre Zahlungen freiwillig aufstocken wollen? Wenn ja, welche Sender sind das?
Wie begegnet die Bundesregierung verfassungsrechtlichen Bedenken – wie sie jüngst auch von Seiten der ARD (epd medien Nr. 7 vom 30. Januar 2010) geäußert wurden –, die Erhebung einer (bundes-)gesetzlichen Filmabgabe greife in die Programmfreiheit der Rundfunkveranstalter ein?
Wie begegnet die Bundesregierung den Befürchtungen von Produzenten, dass die gewählten Abgabenprozentsätze im Vergleich zum vorherigen Film- und Fernsehabkommen zu gering seien und künftig weniger Geld von den Fernsehsendern für die Produktion von Kinofilmen zur Verfügung stehe?
Wie begegnet die Bundesregierung der Befürchtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO), dass der gewählte Abgabenmaßstab für die Öffentlich-Rechtlichen (geringere Kosten, die für Kinofilme ausgegeben werden, vermindern die Abgabepflicht) wie auch für die Privaten (eine geringere Gesamtsendezeit von Kinofilmen vermindert die Abgabepflicht) in der Konsequenz dazu beitragen könne, die Präsenz des Kinofilms in den Programmen der Fernsehsender insgesamt zurückzudrängen?
Auf welcher empirischen Basis gelangt die Bundesregierung im Falle von Pay-TV-Anbietern zu der Annahme, der durchschnittliche Anteil der Sendezeit von Kinofilmen in von diesen dargebotenen Programmpaketen und somit die diesbezüglichen zur Berechnung der Abgabenpflicht herangezogenen Einnahmen aus Kinofilmen betrugen lediglich etwa 10 Prozent?
Warum werden bei privaten Free-TV-Anbietern Abgabenstufen nach der tatsächlichen Nutzung von Kinofilmen zur Berechnung der Höhe der Filmabgabe gebildet, bei Pay-TV-Anbietern jedoch nicht?
Aus welchem Grund werden bei Pay-TV-Anbietern die Einnahmen aus technischen Dienstleistungen aus der Berechnung der Gesamteinnahmen mit Kinofilmen herausgerechnet, und auf welchen Betrag (in Mio. Euro) taxiert die Bundesregierung diese herauszurechnenden Einnahmen in dem der kleinen Novelle zugrunde liegenden Berechnungsmodell?
In welcher Form und durch welche Regelungen sieht es die Bundesregierung als ausgeschlossen an, dass Pay-TV-Anbieter ihre Einnahmen aus Kinofilmen gegenüber Einnahmen aus technischen Dienstleistungen durch konzerninterne Verrechnungspreise und nationale oder internationale Gewinnabführungsverträge systematisch herunterrechnen?
Wie bewertet die Bundesregierung den Einwand des Bundesverbands Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), dass die im Gesetzentwurf vorgesehene Rückwirkungsregelung bis zum 1. Januar 2004 jüngere Programmvermarkter wie IPTV-Anbieter und Kabelbetreiber – für die eine Abgabepflicht erstmals zum 1. Januar 2009 wirksam geworden ist – gesetzessystematisch nicht zwingend von einer Inanspruchnahme ausnimmt, und sieht sie in diesem Punkt Klarstellungsbedarf?
Inwieweit werden Fernsehsender, deren Sendestart nach dem 1. Januar 2004 erfolgte (z. B. Das Vierte), von einer Inanspruchnahme durch die Rückwirkungsregelung ausgenommen?
Sind Differenzen, wie sie sich auf Basis der Rückwirkungsregelung durch Minderungen in den neu begründeten Zahlungsverpflichtungen gegenüber bereits geleisteten Zahlungen ergeben können, den Fernsehsendern von der FFA zurückzuerstatten?
Welche Kosten (in Mio. Euro) verursacht nach Kenntnisstand der Bundesregierung die flächendeckende Digitalisierung der Kinos insgesamt, und in welcher Höhe beteiligen sich daran der Bund und die Länder mit direkten oder indirekten Fördermitteln bereits jetzt?
Wie viele Kinosäle nach Orts-, Center- sowie Saalgrößen waren im Vergleich zum jeweiligen Gesamtbestand bis Ende 2009 bereits digital umgerüstet?
Aus welchen Gründen fördert die FFA die Digitalisierung der Kinos lediglich in der Umstellung auf die digitale 2D-Projektion, nicht aber auf die ebenfalls digitale 3D-Technologie, und bestehen Überlegungen dazu, diese Praxis zu ändern?
Welches Modell für eine flächendeckende Digitalisierung der Kinos verfolgt die Bundesregierung aktuell, und inwiefern fließen darin Überlegungen ein, vom bisherigen Grundsatz, die Digitalisierung unabhängig von der Kinogröße zu fördern, abzurücken und künftig nur noch Filmtheater nach Maßgabe bestimmter regionaler und kultureller Gesichtspunkte zu fördern?
Strebt die Bundesregierung einen eventuellen Modellwechsel zur Digitalisierung der Kinos im Rahmen einer Veränderung der internen Förderpraxis der FFA an, oder plant sie, dieses Ziel mittels einer späteren, weiteren Novellierung des FFG zu erreichen?
Wann beabsichtigt die Bundesregierung, das von Deutschland am 15. September 2009 unterzeichnete Europäische Übereinkommen zum Schutze des audio-visuellen Erbes zu ratifizieren?
Welche Gesetzesregelungen plant die Bundesregierung, um die zentrale Bestimmung des Übereinkommens, eine gesetzliche Hinterlegungspflicht für sämtliches Filmmaterial und jede Koproduktion, soweit diese der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurden, umzusetzen?
Welche Folgewirkungen und kalkulatorischen Kosten entstehen staatlichen Einrichtungen sowie privaten und öffentlich-rechtlichen Unternehmen – jenseits der nach § 21 Absatz 1 FFG schon jetzt bestehenden Hinterlegungspflicht für geförderte Filme – durch die oben genannte Bestimmung des Übereinkommens?