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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Mängeln, Schäden und Gewährleistungen bei Bundesbauten

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

13.05.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/960923.04.2019

Mängel, Schäden und Gewährleistungen bei Bundesbauten

der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Christian Sauter, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Schäden an Gebäuden sind Teil des normalen Lebenszyklus bei einem Gebäude, innerhalb der Gewährleistungsfrist nach einem Neubau oder Umbau sind diese jedoch besonders zu betrachten. Das Recht bietet sowohl Bauherren wie auch den ausführenden Baufirmen verschiedene Instrumente, um mögliche Unstimmigkeiten schon frühzeitig und rechtssicher während und nach der Bauphase beilegen zu können. Die Rechtsstellung der Beteiligten ändert sich jedoch in den verschiedenen Phasen gravierend, also sind hier besondere Vorsicht und gut gesteuerte Systeme von Nöten. Mit der abschließenden Abnahme verändert sich die Situation so, dass die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt, die Gefahr der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber bzw. Bauherren übergeht. Außerdem geht die Beweislast für den Nachweis bestimmter Mängel an den Bauherrn über, sofern bei der Abnahme kein Vorbehalt bestand. Der Bauherr ist also ab diesem Moment selbst in der Verantwortung für sein fertiggestelltes Gebäude und muss seinen neu entstandenen Pflichten nachkommen. Wenn man die Kritik des Bundesrechnungshofes in seiner Unterrichtung 2017 an den Versäumnissen des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung (BBR) und der damals zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Sanierung der Berliner Liegenschaft des BMWi beachtet (Bundestagsdrucksache 19/170), kann der Verdacht aufkommen, dass der Bund seiner Verantwortung und seinen Verpflichtungen als Bauherr nicht oder nur unzureichend nachkommt. Das Versäumen der Anzeige von Gewährleistungsmängeln hat den Steuerzahler 50 Mio. Euro gekostet, obwohl dieser Garantiefall von den beauftragten Unternehmen auf eigene Kosten in Stand gesetzt hätte werden müssen. Schon 2009 hatte sich die FDP mit Baumängeln und der fragwürdigen Rolle des Bundes als Bauherr befasst (www.tagesspiegel.de/berlin/maengelliste-millionenteure-schaeden-an-bundesbauten/1489086.html). Auch 2018 hatte sich die Situation im Grundsatz nicht gebessert und zeichnete sich dadurch aus, dass die Bundesregierung zunehmend die Übersicht über die diversen Baustellen und Mängel bei ihren eigenen Liegenschaften verliert (www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-das-dach-ist-undicht-die-bundestag-leaks-a-1201909.html). Damit kann nach Auffassung der Fragesteller vermutet werden, dass die Bundesregierung ihren Pflichten nicht nachkommt und auch etwaige Gewährleistungsmängelbeseitigungen nicht einfordern konnte. Um das zu ermöglichen, bräuchte es unter anderem einen jährlich zu aktualisierenden Bericht über aktuelle Schäden und Fristen. Dieser könnte sich an dem bis 1996 veröffentlichten Bericht über Schäden an Gebäuden orientieren und sich auf die Liegenschaften des Bundes und der Länder konzentrieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Ist die Bundesregierung dauerhaft über den aktuellen baulichen Zustand aller Liegenschaften des Bundes in ganz Deutschland informiert?

a) Wenn ja, wie, und wie häufig werden diese Informationen erhoben?

b) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung, diese Informationen zu erheben, wie werden diese Informationen erhoben werden, und wie lange wird dies voraussichtlich dauern?

2

Ist die Bundesregierung dauerhaft über den aktuellen Fortschritt von Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen bei den Liegenschaften des Bundes informiert?

a) Wenn ja, wie, und wie häufig werden diese Informationen erhoben?

b) Wenn nein, wann gedenkt die Bundesregierung, diese Informationen zu erheben, wie werden diese Informationen erhoben werden, und wie lange wird dies voraussichtlich dauern?

3

Sammelt und fasst die Bundesregierung solche Informationen über Mängel, Schäden und Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen an allen Liegenschaften des Bundes zusammen?

a) Wenn ja, in welchem Format liegen diese Informationen vor?

b) Wenn ja, kann die Weiterleitung dieses Formates an die Fragesteller erfolgen?

c) Wenn nein, wann ist die Einführung eines solchen Formats geplant?

d) Wie wird dieses Format aussehen?

4

Werden aus diesem Format ersichtlich

a) spezifisch die Baumängel,

b) spezifisch die Bauschäden,

c) spezifisch der aktuelle Stand von Erhaltungs- und Reparaturmaßnahmen pro Liegenschaft des Bundes,

d) spezifisch die Kosten pro Mangel, Schaden, Erhaltungs- und Reparaturmaßnahme pro Liegenschaft des Bundes?

5

Wie hoch waren in den letzten zehn Jahren die Gesamtkosten aller Beseitigungen von Baumängeln, Bauschäden und Gebäudeschäden aller Liegenschaften des Bundes, nach Schadensart getrennt aufgelistet?

a) Wie hoch sind die Gesamtkosten aller Baumängel?

b) Wie hoch sind die Gesamtkosten aller Bauschäden?

c) Wie hoch sind die Gesamtkosten aller Gebäudeschäden?

6

Gibt es Liegenschaften des Bundes, bei denen in den letzten zehn Jahren keine förmliche Abnahme nach Fertigstellung durchgeführt wurde, obwohl dies vereinbart war (bitte nach Bundesliegenschaften aufschlüsseln)?

7

Gibt es Liegenschaften des Bundes, bei denen in den letzten zehn Jahren keine Abnahme nach Fertigstellung, jedoch die Inbetriebnahme bzw. Nutzung bzw. Schlussrechnungszahlung erfolgte (bitte nach Bundesliegenschaften aufschlüsseln)?

8

Gibt es noch andere Liegenschaften des Bundes, bei denen in den letzten zehn Jahren ähnlich zur Liegenschaft des BMWi Versäumnisse des Bundes bei Gewährleistungsfristen zu Kosten für den Bund geführt haben, die sonst die ausführenden Firmen bezahlen müssen (bitte nach Kosten pro Bundesliegenschaft aufschlüsseln)?

9

Gibt es ein System zur Gewährleistungsabnahme zum Ende der Gewährleistungsfrist?

10

Welche Gewährleistungsfristen gelten bei Liegenschaften des Bundes für welche Leistungen bzw. Bauteile (bitte nach Leistung bzw. Bauteil und Länge der entsprechenden Gewährleistungsfrist in Jahren aufschlüsseln)?

11

Gibt es noch andere Arten von Versäumnissen seitens des Bundes nach bzw. bei der Abnahme, die zu Kosten geführt haben und die nicht mit Frage 6 zusammenfallen (bitte nach Kosten pro Bundesliegenschaft aufschlüsseln)?

12

Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum der Bauschadensbericht nach seiner dritten Auflage ab 1996 nicht weitergeführt wurde?

13

Hat die Bundesregierung vor, diesen Bericht wiedereinzuführen?

a) Wenn ja, wann wird der Bericht wiedereingeführt?

b) Wenn ja, wie wird der Aufbau dieses Berichts sein?

c) Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Sicht der Bundesregierung gegen die Wiedereinführung eines Bauschadensberichtes?

14

Wenn weder Informationen über den aktuellen baulichen Zustand der Liegenschaften des Bundes erhoben werden noch ein regelmäßiger Bericht erstellt wird, welches Monitoring von Gebäudeschäden an Liegenschaften des Bundes wird durch die Bundesregierung durchgeführt?

Berlin, den 10. April 2019

Christian Lindner und Fraktion

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