[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1251
17. Wahlperiode 26. 03. 2010
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 22. März 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Dr. Diether Dehm,
Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/956 –
Deutsche Positionen zur Ausgestaltung des Europäischen Auswärtigen Dienstes
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Vertrag von Lissabon, der nach Angaben der Bundesregierung die
Europäische Union (EU) „handlungsfähiger, transparenter und demokratischer“
machen sollte, trat am 1. Dezember 2009 in Kraft. Bei seiner Abfassung stand
auch das Ziel im Vordergrund, eine kohärentere und wirkungsvollere
europäische Außenpolitik zu ermöglichen. Dies sollte unter anderem durch die
Fusion des Amtes des Hohen Repräsentanten für die Gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP) mit dem des Kommissars für die Außenbeziehungen
der EU zum Hohen Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik erreicht werden,
welcher der EU auf internationaler Ebene ein Gesicht und eine Telefonnummer
geben sollte. Artikel 27 Absatz 3 des Lissabon-Vertrages sieht vor, dass dieser
in seiner Arbeit von einem Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) unterstützt
wird, „[der] mit den diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten [
zusammenarbeitet] und […] Beamte aus den einschlägigen Abteilungen des
Generalsekretariats des Rates und der Kommission sowie abgeordnetes Personal der
nationalen diplomatischen Dienste [umfasst]. Die Organisation und die Arbeitsweise
des Europäischen Auswärtigen Dienstes werden durch einen Beschluss des
Rates festgelegt. Der Rat beschließt auf Vorschlag des Hohen Vertreters nach
Anhörung des Europäischen Parlaments und nach Zustimmung der
Kommission.“ Damit lässt der Vertrag zentrale Fragen bei der Ausgestaltung der
zukünftigen Außen- und Sicherheitspolitik der EU, wie den Rechtsstatus und die
Kompetenzen der einzelnen Organe und deren Funktionsweise, offen.
Am 30. Oktober 2009 billigte der Europäische Rat einen Bericht der
schwedischen EU-Ratspräsidentschaft, der konkrete Vorschläge für die Ausgestaltung
des EAD enthielt (Dokument Nr. 14930/09). Danach sollen die Direktion
Krisenmanagement und Planung (CMPD), der Stab für die Planung und Durchführung
ziviler Operationen (CPCC) und der Militärstab (EUMS) ebenso wie das EU-
Lagezentrum (SITCEN) sowie die EU-Sonderbeauftragten in den EAD
eingegliedert werden. Dieser soll darüber hinaus auch die Maßnahmen im
Zusammenhang mit dem GASP-Haushalt und dem Stabilitätsinstrument ausarbeiten und
sich in den innerhalb des EAD aufzubauenden geografischen Ressorts auch „aus
allgemeiner außenpolitischer Sicht mit den Bewerberländern befassen“. Auch
beim Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument, beim
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, beim Europäischen Entwicklungsfonds,
beim Instrument für die Zusammenarbeit mit Industrieländern, beim
Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte und beim Instrument
für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit soll der EAD
zumindest „in sämtliche Programmplanungsschritte einbezogen werden.“ Der EAD
soll darüber hinaus eine eigene Abteilung für Rechtsfragen erhalten und auf die
„Ressourcen anderer Dienste – sowohl der Kommission als auch des
Generalsekretariats des Rates – [zurückgreifen], wenn dies zur Erfüllung [seines]
Auftrags erforderlich ist“.
Der EAD soll dabei weder dem Rat noch der EU-Kommission unterstellt sein,
sondern als „Dienst eigener Art (,sui generis‘)“ mit eigenem Haushalt und
eigenem Personalstatut eingerichtet werden und auch der EU-Kommission und dem
Rat Vorschläge unterbreiten. Der Hohe Vertreter soll den Haushalt des EAD
ausarbeiten und als „Anstellungsbehörde für das EAD-Personal“ fungieren.
Dadurch entzieht sich der EAD auch der formalen Kontrolle durch das Europäische
Parlament (EP), stattdessen sind informelle „enge Kontakte zum EP […] auf
Arbeitsebene“ vorgesehen sowie regelmäßige Konsultationen „zu den
wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP/ESVP“.
Gegenwärtig arbeitet die Hohe Vertreterin, Catherine Ashton, unterstützt durch
eine von ihr ernannte 13-köpfige hochrangige Beratergruppe (High-Level Group
for the European External Action Service) an einer Vorlage zur konkreten
Ausgestaltung des EAD. Hierzu finden auch Verhandlungen mit der EU-
Kommission und Vertretern der Mitgliedstaaten statt. Das EP dagegen ist an diesem
Prozess nicht beteiligt. Im April 2010 soll die hieraus entstehende Vorlage der
Hohen Vertreterin durch Beschluss des Rates in die schrittweise Einrichtung des
EAD münden. Darüber hinaus versuchen Lobbygruppen, wie z. B. die Freunde
des EAD, eine informelle Gruppe bestehend u.a. aus Vertretern der Bertelsmann
Stiftung und des Open Society Institutes, auf die Verhandlungen und auf die
Ausgestaltung des EAD Einfluss zu nehmen. Eine enge Kooperation mit
Nichtregierungsorganisationen und insbesondere den Medien ist für den EAD vorgesehen.
Die Zusammenfassung von so unterschiedlichen außenpolitischen Instrumenten
von der Entwicklungs- und Nachbarschaftspolitik über geheimdienstliche bis hin
zu militärischen Strukturen in die Zuständigkeit einer einzigen Behörde „eigener
Art“ birgt große Gefahren. Sie kann zu einer weiteren Militarisierung und
Entdemokratisierung der europäischen Außenpolitik und deren weiterer Öffnung für
wirtschaftliche Interessen beitragen, was durch Pläne, Vertreterinnen und
Vertreter privatwirtschaftlicher Unternehmen am EAD zu beteiligen, weiter
verschärft wird. Notwendig ist eine wesentliche Beteiligung des EP, des Deutschen
Bundestages und der anderen nationalen Parlamente an dieser fundamentalen
Weichenstellung europäischer Außen- und Sicherheitspolitik und daher die
Aufgabe der gegenwärtigen Terminplanung.
1. Worin besteht nach Auffassung der Bundesregierung der Mehrwert einer
kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der Europäischen Union?
Das Ziel einer kohärenteren europäischen Außenpolitik hat den
Entstehungsprozess des Vertrags von Lissabon von Anfang an begleitet. Grund dafür ist die
Tatsache, dass die Antwort Europas auf Krisen und sicherheitspolitische
Herausforderungen von globaler Tragweite nur gehört wird, wenn die EU mit einer
Stimme spricht. Deshalb sollen alle Aspekte des europäischen Außenhandelns
unter der neuen Hohen Vertreterin für die gemeinsame Außen- und
Sicherheitspolitik (GASP), Catherine Ashton, gebündelt und strategisch ausgerichtet
werden. Der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) wird hierbei eine entscheidende
Rolle spielen. Die EU wird durch dieses neue Amt handlungsfähiger, weil
Catherine Ashton in ihrer Funktion als Vizepräsidentin der Europäischen
Kommission zugleich auch innerhalb der EU-Kommission mit deren Zuständigkeiten
im Bereich der Außenbeziehungen und mit der Koordinierung der übrigen
Aspekte des auswärtigen Handelns der Union betraut ist.
2. Hält die Bundesregierung einen Zielkonflikt zwischen den beiden
Ansprüchen der Europäischen Sicherheitsstrategie, dem, ein „sicheres Europa“ und
dem, eine „bessere Welt“ zu schaffen, für möglich?
Falls es zu Zielkonflikten zwischen sicherheitspolitischen oder
wirtschaftlichen Interessen der EU und entwicklungspolitischen Zielsetzungen kommen
sollte, welche Prioritäten sollte nach Auffassung der Bundesregierung dann
eine kohärentere und wirkungsvolle europäische Außenpolitik verfolgen?
Frieden, Sicherheit und Fortschritt in Europa und allen Teilen der Welt sind die
übergeordneten Ziele des Außenhandelns der EU gemäß Artikel 21 des EU-
Vertrags (EUV), denen sich auch die Europäische Sicherheitsstrategie verpflichtet
weiß. Eine erhöhte Kohärenz des EU-Außenhandelns soll dabei sicherstellen,
dass alle für die EU maßgeblichen Aspekte Berücksichtigung finden.
3. Ist nach Auffassung der Bundesregierung eine kohärentere und
wirkungsvollere Außenpolitik der EU realisierbar, ohne dass die nationalstaatlichen
außenpolitischen Handlungsspielräume reduziert werden (bitte begründen)?
Durch den Vertrag von Lissabon werden die Handlungsspielräume der
Mitgliedstaaten im Bereich der Außenbeziehungen nicht eingeschränkt. Eine kohärente
Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union ist aber auch im
Interesse der Mitgliedstaaten.
4. Besteht nach Auffassung der Bundesregierung ein Zielkonflikt zwischen
einer kohärenteren und wirkungsvolleren Außenpolitik der EU und deren
parlamentarischen Kontrolle auf der Ebene der Mitgliedstaaten und der EU
(bitte begründen)?
Die parlamentarischen Beteiligungsrechte in der Außenpolitik sind sowohl auf
europäischer Ebene – durch den Vertrag von Lissabon – als auch auf nationaler
Ebene – im Falle Deutschlands im Grundgesetz – sichergestellt. Der Haushalt
des EAD wird Teil des EU-Haushalts sein, das Europäische Parlament (EP) hat
somit volle Haushaltskontrolle. Durch die Einführung des EAD ändert sich
nichts an den bestehenden innerstaatlichen Mitwirkungsrechten des Deutschen
Bundestages in außenpolitischen Fragen.
5. Teilt die Bundesregierung die von zahlreichen Experten – sowie auch
(fraktionsübergreifend) von EP-Parlamentarierinnen und -Parlamentariern –
formulierten Einwände, dass sich die GASP auch nach dem Lissabon-Vertrag
weiterhin einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle auf europäischer
und nationaler Ebene entziehen wird?
Wenn nein, wo sieht die Bundesregierung effektive parlamentarische
Kontrollmöglichkeiten auf nationaler und europäischer Ebene?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
6. Inwiefern trifft auf den EAD die Aussage der Bundesregierung zu, „der
Vertrag von Lissabon mach[e] die Europäische Union handlungsfähiger,
transparenter und demokratischer“ (bitte für jedes Adjektiv einzeln begründen)?
Wie in der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, führt die Doppelfunktion von
Catherine Ashton als Hohe Vertreterin des Rates und Vizepräsidentin der
Europäischen Kommission zu mehr Kohärenz und Handlungsfähigkeit in der
Außenvertretung der EU. Diese Doppelfunktion wird auch zu mehr Transparenz
gegenüber dem ehemaligen Zustand der Trennung der Funktionen führen. Im
Übrigen wird der EAD als europäische Institution allen
Transparenzanforderungen, die für die bestehenden Institutionen gelten, unterliegen. Demokratische
Kontrolle übt das EP durch die vom Vertrag von Lissabon geregelte Beteiligung
am Ernennungsverfahren der Hohen Vertreterin, die parlamentarischen
Beteiligungs- und Informationsrechte und die Kontrolle über den EAD-Haushalt aus.
7. Wie beurteilt die Bundesregierung die von Beobachterinnen und
Beobachtern sowie Expertinnen und Experten – u. a. auch vom konservativen
Mitglied des Europäischen Parlaments Elmar Brok – vorgebrachte Kritik, dass
auch der EAD in seiner derzeitigen Konzeption weder von den
Parlamenten der Mitgliedstaaten noch vom EP wirksam kontrolliert werden kann?
Auf die Antworten zu den Fragen 4 und 6 wird verwiesen.
8. Warum wurden dem EP in der bisherigen, von der schwedischen EU-
Ratspräsidentschaft Ende Oktober 2009 vorgelegten Konzeption des EAD
(Dokument Nr. 14930/09) nur das Recht auf regelmäßige
„Konsultationen“ und „Anhörungen“ eingeräumt, aber auf wirksame
Einflussmöglichkeiten verzichtet?
Welche Haltung hat die Bundesregierung dazu eingenommen?
Das Europäische Parlament wird in die Arbeiten des EAD, auf der Basis der
Bestimmungen des Vertrags von Lissabon, einbezogen. Auf die Antwort zu
Frage 6 wird verwiesen.
9. Welche Position nimmt die Bundesregierung zu dem EAD-Entwurf der
schwedischen EU-Ratspräsidentschaft bezüglich der Problematik ein, dass
sich der EAD in der Konzeption als „Institution sui generis“ der direkten
haushaltspolitischen Kontrolle des EP entzieht und somit weder EP noch
nationale Parlamente Einflussmöglichkeiten auf Mittelvergabe und -
verteilung im EAD haben?
Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.
10. Welchen finanziellen Bedarf erwartet die Bundesregierung für den EAD in
den nächsten fünf Jahren (bitte nach Jahren angeben), und wie soll dieser
ohne eine signifikante Erhöhung des EU-Haushaltes gedeckt werden?
Der finanzielle Bedarf kann erst ermittelt werden, wenn die genaue
Ausgestaltung des EAD festgelegt worden ist. Die Hohe Vertreterin hat noch keinen
Entwurf für den EAD-Haushalt vorgelegt. Die Bundesregierung verweist in diesem
Zusammenhang auf die im vom Europäischen Rat indossierten Bericht des
Ratsvorsitzes über den EAD vom 23. Oktober 2009 gemachten Aussagen zur
Finanzierung des EAD. Entscheidend für den Erfolg des EAD wird eine ausreichende
Einbeziehung der Mitgliedstaaten sein: Wenn der EAD seine volle Kapazität
erreicht hat, sollte zumindest ein Drittel seines Personals (Personalgruppe AD)
aus Bediensteten aus den Mitgliedstaaten kommen. Entsprechend dem Ziel der
Bundesregierung, im EAD einen angemessenen Anteil von Personal aus den
Mitgliedstaaten von Beginn an sicherzustellen, wird es notwendig sein, eine
begrenzte Anzahl zusätzlicher Stellen für Zeitbedienstete aus den
Mitgliedstaaten vorzusehen. Langfristig sollte jedoch trotz dieser zeitweiligen Anhebung die
Gesamtzahl der Planstellen des EAD nicht ansteigen. Die Errichtung des EAD
sollte nach dem Grundsatz der Kostenwirksamkeit erfolgen und möglichst
haushaltsneutral sein.
11. Worin bestehen im Einzelnen nach Auffassung der Bundesregierung die
Ziele des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments, des
Instruments für Entwicklungszusammenarbeit, des Europäischen
Entwicklungsfonds, des Instruments für die Zusammenarbeit mit Industrieländern,
des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte, des
Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen Sicherheit und
des Stabilitätsinstrument der EU, der Direktion Krisenmanagement und
Planung (CMPD), des Stabs für die Planung und Durchführung ziviler
Operationen (CPCC), des Militärstabs (EUMS) und des EU-Lagezentrums
(SITCEN)?
Die Ziele der genannten Instrumente und Organisationseinheiten sind in den
einschlägigen Rechtsakten und Ratsbeschlüssen niedergelegt:
Verordnung (EG) Nr. 1638/2006 des europäischen Parlaments und des Rates
vom 24. Oktober 2006 zur Festlegung allgemeiner Bestimmungen zur
Schaffung eines Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments;
Ratsbeschlüsse zu „Wider Europe“-Konzept und Europäischer
Nachbarschaftspolitik:
● Nr. 7705/02 (Presse 91) vom 15. April 2002,
● Nr. 12134/02 (Presse 279) vom 30. September 2002,
● Nr. 6604/03 (Presse 52) vom 24. Februar 2003,
● Nr. 6941/03 (Presse 63) vom 18. März 2003,
● Nr. 8220/03 (Presse 105) vom 14. April 2003,
● Nr. 10369/03 (Presse 166) vom 16. Juni 2003,
● Nr. 13099/1/03 REV1 (Presse 292) vom 13. Oktober 2003,
● Nr. 10189/04 (Presse 195) vom 14. Juni 2004,
● Nr. 6419/05 (Presse 33) vom 21. Februar 2005,
● Nr. 8035/05 (Presse 86) vom 25. April 2005,
● Nr. 14961/05 (Presse 318) vom 12. Dezember 2005,
● Nr. 11016/07 vom 19. Juni 2007, Anlage: Fortschrittsbericht der
Präsidentschaft zur ENP;
ER-Beschlüsse zu „Wider Europe“-Konzept und Europäischer
Nachbarschaftspolitik:
● Nr. 15917/02 vom 29. Januar 2003,
● Nr. 11638/03 vom 1. Oktober 2003,
● Nr. 15188/03 vom 25. November 2003,
● Nr. 10679/2/04 vom 19. Juli 2004,
● Nr. 10255/1/05 vom 15. Juli 2005,
● Nr. 15914/1/05 REV1 vom 30. Januar 2006,
● Nr. 10633/1/06 REV1 vom 17. Juli 2006;
Verordnung (EG) Nr. 1717/2006 des europäischen Parlaments und des Rates
vom 15. November 2006 zur Schaffung eines Instruments für Stabilität;
Verordnung (EG) Nr. 1889/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates
vom 20. Dezember 2006 zur Einführung eines Finanzierungsinstruments für die
weltweite Förderung der Demokratie und der Menschenrechte;
Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 des Rates zur Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für die Entwicklungszusammenarbeit;
Verordnung (EG) Nr. 11877/2006 des Rates zur Schaffung eines
Finanzierungsinstruments für die Zusammenarbeit mit industrialisierten Ländern und
Gebieten sowie mit anderen Ländern und Gebieten mit hohem Einkommen;
Verordnung (EURATOM) Nr. 300/2007 des Rates vom 19. Februar 2007 zur
Schaffung eines Instruments für Zusammenarbeit im Bereich der nuklearen
Sicherheit.
Direktorat für Krisenmanagement und Planung (CMPD): In der Erklärung des
Europäischen Rats zum Ausbau der Europäischen Sicherheits- und
Verteidigungspolitik (ESVP) vom 12. Dezember 2008, Anlage 2 zu den
Schlussfolgerungen des Vorsitzes (Ratsdokument 17271/08) bestärkt der Europäische Rat
den Generalsekretär/Hohen Vertreter in seinen Bemühungen um die Schaffung
einer neuen ganzheitlichen Struktur zur zivil-militärischen strategischen
Planung für die ESVP-Operationen und -Missionen. Die Einrichtung dieser
Struktur fiel in die Organisationskompetenz des Generalsekretärs/Hohen Vertreters.
Die zivile Planungs- und Führungsfähigkeit (CPCC) hat die Aufgabe, alle
zivilen Missionen der Europäischen Union im Rahmen der Gemeinsamen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik zu planen und zu führen. Der Leiter des CPCC
ist der zivile Operationskommandeur der jeweiligen Mission.
EU-Militärstab: Ratsbeschlüsse 2001/79/CFSP vom 22. Januar 2001 (JO L27/4
vom 30. Januar 2001 EN) und 2005/395/CFSP vom 10. Mai 2005 (JO L132/17
vom 26. Mai 2005 EN).
Das Gemeinsame Lagezentrum der Europäischen Union (SITCEN) wurde im
Dezember 2001 als Teil des EU-Ratssekretariats eingerichtet. Es dient als
Lagezentrum und hat entsprechende Frühwarn- und Analyseaufgaben. Es unterstützt
die Krisenmanagementoperationen und -missionen durch einen 24/24-Stunden-
und 7/7-Tage-Dienst. Zudem ist es mit der Auswertung von offenen Quellen und
von dritter Seite eingehenden Berichten, z. T. nachrichtendienstlicher Natur,
befasst.
12. Hält die Bundesregierung eine Zusammenfassung dieser Strukturen und
Instrumente in einer einzigen Behörde für sinnvoll?
Der EAD muss bei der Programmierung der o. g. Finanzinstrumente
substantielle Steuerungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten erhalten. Zu einem
kohärenten Außenhandeln gehören auch die Instrumente der Sicherheitspolitik.
13. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass die CMPD künftig
das „Herzstück“ des EAD bilden wird und kann sie Anzeichen dafür
erkennen, dass in diesem „der militärische Aspekt dominier[e] […] Zivile
Experten […] aus den Entscheidungskreisen verdrängt“ würden, und ist ihr
bekannt, dass „[a]uf der Liste für die sogenannte ‚integrierte strategische
Planung‘ in der vorübergehenden CMPD-Struktur […] nur ein Fünftel der
Namen ziviles Planungswissen mitzubringen“ [scheinen] (
www.crisis-
group.org/), und wie bewertet die Bundesregierung dies?
Das CMPD, das sich aus den ehemaligen Direktoraten für das militärische
Krisenmanagement und für das zivile Krisenmanagement sowie Teilen der
zivilmilitärischen Zelle zusammensetzt, wird eine wichtige Arbeitseinheit im
Bereich des Krisenmanagements des EAD werden. Von gleicher Bedeutung in
diesem Bereich wird das für das operative zivile Krisenmanagement zuständige
CPCC (zivile Planungs- und Führungsfähigkeit) sein, das ebenfalls Teil des
EAD wird. Das zivile und das militärische Krisenmanagement ergänzen die
klassischen Instrumente der Konfliktprävention und der Krisennachsorge, die
grundsätzlich ziviler Natur sind. Eine Dominanz des Militärischen ist nicht gegeben.
14. Wird die Kommissarin für humanitäre Hilfe und Krisenschutz nach
Auffassung der Bundesregierung insbesondere im operationellen Bereich
zukünftig handlungsfähig sein, ohne auf die Strukturen des EAD und somit
auch auf militärische Strukturen zurückzugreifen?
Wie bewertet dies die Bundesregierung?
Die schon bisher für humanitäre Hilfe zuständige Generaldirektion ECHO wird
auch weiterhin der Kommissarin für humanitäre Hilfe unterstellt sein. Sie sollte
eng mit dem EAD zusammenarbeiten. Dabei sollte nicht ausgeschlossen
werden, dass in besonderen Fällen die humanitäre Hilfe der Europäischen Union
auch auf Instrumente des Krisenmanagements zurückgreifen kann. Die
Petersberg-Aufgaben sehen explizit humanitäre Hilfe als einen möglichen
Operationstyp vor.
15. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Gelder aus dem
Instrument für Entwicklungszusammenarbeit, dem Europäischen
Entwicklungsfonds oder dem Europäischen Instrument für Demokratie und
Menschenrechte nicht nach sicherheitspolitischen Kriterien vergeben werden?
Die Nutzung der Haushaltsmittel aus den genannten Instrumenten unterliegt
auch weiterhin den hierfür einschlägigen Gemeinschaftsverfahren, die
sicherstellen, dass die Gelder nach sachgerechten Kriterien vergeben werden.
16. Entspricht die Bündelung außenpolitischer Strukturen und Kapazitäten im
EAD nach Auffassung der Bundesregierung dem Konzept der „Vernetzten
Sicherheit“, oder erachtet die Bundesregierung den EAD als dessen
Umsetzung?
Die Bündelung von Strukturen und Kapazitäten im EAD entspricht nach
Auffassung der Bundesregierung dem Konzept der vernetzten Sicherheit.
17. Befürwortet die Bundesregierung, dass auch private Unternehmen ein
Mitspracherecht bei der Besetzung des EAD haben oder gar Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den EAD entsenden können sollen?
Eine Entsendung von Mitarbeitern privater Unternehmen in den EAD ist gemäß
Artikel 27 Absatz 3 EUV nicht vorgesehen.
18. Was weiß die Bundesregierung über die Aktivitäten der Freunde des EAD,
und wie bewertet sie diese?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
19. Inwieweit sind die Bundesregierung und die anderen Mitgliedstaaten an
der derzeitigen Konzeption des EAD durch die Hohe Vertreterin Catherine
Ashton und die High-Level Group beteiligt?
Die hochrangige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Catherine Ashton
erarbeitet Vorschläge zur Ausgestaltung des EAD und legt diese zunächst dem
Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) zur Diskussion vor. Neben dieser
Befassung auf Beamtenebene finden Beratungen auf Ebene der Außen- und
Europaminister statt.
20. Existieren formelle Modalitäten, über die die Mitgliedstaaten über den
Stand der Arbeit der High-Level Group unterrichtet werden?
Der AStV wird regelmäßig über die Arbeiten der Steuerungsgruppe unterrichtet
und erörtert die zentralen Fragen des EAD-Beschlusses.
21. Inwieweit finden die Positionen der Mitgliedstaaten zur Arbeit der High-
Level Group Eingang in die weitere Ausgestaltung der Vorlage zum EAD,
die die Hohe Vertreterin bis April 2010 vorlegen wird?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen. Nach Vorlage eines konkreten
Beschlussentwurfs wird der Rat gemäß Artikel 27 Absatz 3 EUV über diesen
einstimmig beschließen. Die Hohe Vertreterin ist daher bemüht, im Vorfeld die
Mitgliedstaaten eingehend zu konsultieren, um so sicherzustellen, dass der von
ihr vorgelegte Beschlussentwurf angenommen werden kann.
22. Welche Position bezieht die Bundesregierung zu den aktuell von der High-
Level Group im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) vorgelegten
Papieren zu Leitbild, Prinzipien und Strukturen des EAD?
Die Bundesregierung hat hierzu den EU-Ausschuss des Deutschen Bundestages
am 3. März 2010 ausführlich unterrichtet. Die vorliegenden Entwürfe
berücksichtigen nicht ausreichend die Position der Mitgliedstaaten, wie sie vom
Europäischen Rat im Oktober 2009 beschlossen wurde. So bergen u. a. die
vorgesehenen Einschränkungen der Zuständigkeiten bei der Umsetzung des GASP-
Haushalts und des Stabilitätsinstruments, die mögliche Aufweichung des „single
desk“-Prinzips sowie die Einschränkung der Funktion der Hohen Vertreterin als
Anstellungsbehörde im EAD und die Zulassung mehrerer Weisungsstränge die
Gefahr, die geforderte Kohärenz zu verwässern.
23. Wie und in welchem Zeitraum plant die Bundesregierung, das deutsche
Parlament an der Ausgestaltung des EAD zu beteiligen?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang, dass das für
den 23. März 2010 geplante Gemeinsame Parlamentarische Treffen des EP
und der nationalen Parlamente zum EAD mit der Hohen Vertreterin
abgesagt werden soll und die nationalen Parlamente voraussichtlich erst im
Herbst 2010 zu weiteren Konsultationen eingeladen werden sollen?
Die Hohe Vertreterin hat am 24. Februar 2010 Elemente für den EAD-Beschluss
im AStV vorgelegt, die dem Deutschen Bundestag übermittelt worden sind.
Zudem wurde der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union
des Deutschen Bundestages am 3. März 2010 vom Staatsminister im
Auswärtigen Amt, Dr. Werner Hoyer, über die Positionen der Bundesregierung
unterrichtet. Sobald die Vorschläge zur Einrichtung des EAD vorgelegt werden, greift das
Verfahren gemäß § 9 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von
Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union
(EUZBBG). Die Bundesregierung wird sicherstellen, dass die förmliche
Zuleitung und die übrigen sich aus dem EUZBBG ergebenden Pflichten gewissenhaft
umgesetzt werden.
Zur Terminplanung des EP und der nationalen Parlamente nimmt die
Bundesregierung nicht Stellung. Sie legt allerdings großen Wert auf die Orientierung an
der im Oktober 2009 beim Europäischen Rat vereinbarten Frist für den
Einrichtungsbeschluss des Rates. Der Vertrag von Lissabon ist bereits seit über drei
Monaten in Kraft, eine baldige Schaffung des EAD ist daher auch für den Erfolg
der neuen Führungsämter der EU von Bedeutung.
24. Hält die Bundesregierung eine öffentliche Debatte über Struktur und
Zielsetzung des EAD für wünschenswert?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche konkreten Schritte und Maßnahmen hat sie bereits
eingeleitet bzw. wird sie einleiten, um eine Öffentlichkeit für diese Debatte
herzustellen?
Im Vorfeld der Ratifizierung des Vertrags von Lissabon durch die
Mitgliedstaaten ist die deutsche und europäische Öffentlichkeit systematisch über die
Neuerungen des Vertrags von Lissabon informiert worden. Die Errichtung des
EAD findet breiten Niederschlag in den Medien und wird in der Öffentlichkeit
derzeit breit diskutiert. Im Rahmen der Beteiligung des Deutschen Bundestages
(vgl. hierzu auch die Antwort zu Frage 23) ergeben sich weitere Möglichkeiten
zu öffentlichen Aussprachen.
25. Hält die Bundesregierung eine solche öffentliche Debatte über die sowie
eine substantielle Beteiligung der nationalen Parlamente an der
Ausgestaltung des EAD beim gegenwärtigen Zeitplan für realisierbar (bitte
begründen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
26. Wird sich die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dafür einsetzen,
dass der für April 2010 geplante Beschluss über die Einrichtung des EAD
um mindestens ein halbes Jahr verschoben und unverzüglich ein
Konsultationsprozess mit den nationalen Parlamenten in Gang gesetzt wird (bitte
begründen)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 23 und 24 verwiesen.
27. Wie viele Beamtinnen und Beamte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
plant die Bundesregierung dem EAD zu unterstellen, und aus welchen
Ministerien und Institutionen werden diese stammen, und welchen Status
(einschließlich Bezahlung) sollen bzw. sollten diese im EAD genießen?
Wie positioniert sich die Bundesregierung in der derzeitigen Debatte um
die Personalstärke des EAD, in der Zahlen zwischen 5 000 und 7 000
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter genannt werden?
Der Vertrag sieht vor, dass der EAD aus Beamten der einschlägigen Abteilungen
des Generalsekretariats des Rates und der EU-Kommission sowie abgeordnetem
Personal der Mitgliedstaaten besteht. Im Bericht der schwedischen EU-
Ratspräsidentschaft vom Oktober 2009, der vom Europäischen Rat einschließlich der
EU-Kommission indossiert wurde, ist vorgesehen, dass die Zahl der von den
Mitgliedstaaten entsandten Beamten ein Drittel des Gesamtpersonals betragen
soll. Diese sollen als vom EU-Haushalt finanzierte Bedienstete auf Zeit
eingesetzt werden, wodurch sie gemäß den Beschäftigungsbedingungen für die
sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften dieselben Möglichkeiten,
Rechte und Pflichten haben wie das Personal aus den beiden anderen Quellen.
Die Frage der Anzahl der EAD-Mitarbeiter kann erst im Lichte eines konkreten
Stellenplans beantwortet werden, der noch nicht vorliegt.
28. Sollten nach Ansicht der Bundesregierung die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des SITCEN und des Militärstabes denselben Personalstatus haben
wie die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und sollten diese
Privilegien erhalten, die sich aus ihrem teilweise militärischen und
geheimdienstlichen Aufgabenfeld ableiten?
Die Mitarbeiter des EAD sollten im Grundsatz einen einheitlichen
Personalstatus innehaben. Für Mitarbeiter des Militärstabs sollen die bestehenden
Regelungen fortgelten.
29. Erfordert die Einrichtung des EAD aus Sicht der Bundesregierung eine
Neuregelung des diplomatischen Status von EAD-Angehörigen, die im
Ausland tätig sind?
Wenn nein, warum nicht?
Die ins Ausland entsandten Mitarbeiter des EAD sollten den gleichen
diplomatischen Status genießen wie die Angehörigen der nationalen diplomatischen
Dienste. Die Notwendigkeit einer Neuregelung bleibt im Zusammenhang mit
dem Einrichtungsbeschluss zu prüfen.
30. Strebt die Bundesregierung bei der Ausgestaltung des EAD eine Struktur
an, in der der Einfluss gleichmäßig über die Mitgliedstaaten verteilt ist oder
eine Struktur, in der außenpolitisch aktivere und einflussreichere Staaten
auch mehr Gestaltungsräume haben?
Die strukturelle Ausgestaltung des EAD sollte seinen vertraglich definierten
Aufgaben entsprechen. Sein Erfolg wird auch von der engen und sachgerechten
Einbindung der Mitgliedstaaten in die Formulierung europäischer Positionen
abhängen.
31. Spricht sich die Bundesregierung dafür aus, dass alle Mitgliedstaaten
gleich viel Personal in den EAD abordnen, oder für welchen
Personalschlüssel plädiert die Bundesregierung?
Primäres Auswahlkriterium für alle EAD-Angehörigen sollte die berufliche
Qualifikation darstellen. Daneben werden auch Kriterien wie geografische
Ausgewogenheit und Geschlechtergerechtigkeit zu berücksichtigen sein.
32. Nach welchen Kriterien wird das Personal für die europäischen
Außenvertretungen, das künftig auch dem EAD unterstehen wird, ausgewählt?
Wird bei der Zusammensetzung des Personals in den jeweiligen
Außenvertretungen auf eine gleichmäßige Auswahl zwischen den Mitgliedstaaten
geachtet?
Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen.
33. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass neben Englisch und
Französisch auch Deutsch eine Arbeitssprache des EAD wird?
Setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus für weitere Arbeitssprachen
beim EAD ein?
Wenn ja, für welche?
Die Bundesregierung setzt sich für eine herausgehobene Stellung des Deutschen
in den Brüsseler Institutionen, also auch dem künftigen EAD, ein. Die
Notwendigkeit der Beherrschung weiterer Sprachen, z. B. an den EU-Delegationen, ist
in erster Linie abhängig vom genauen Postenprofil.
34. Befürwortet die Bundesregierung eine Rolle des EAD beim „Kampf gegen
die illegale Migration“ oder die Einrichtung für Fragen der
Migrationskontrolle zuständiger Abteilungen in den europäischen
Außenvertretungen?
Nach dem aktuellen Stand der Planungen ist vorgesehen, dass der EAD auch in
thematischen Bereichen mit Außenbezug, wie z. B. Migration, eine Rolle
spielen soll. Die Hohe Vertreterin hat am 15. März 2010 einen ersten allgemeinen
Entwurf eines Organigramms vorgelegt, der aber noch im Detail besprochen
werden muss.
35. Befürwortet die Bundesregierung eine führende Rolle des EAD bei
a) der Programmierung des GASP-Haushaltes;
b) der Programmierung des Stabilitätsinstrumentes;
c) der Programmierung des Instrument für Entwicklungszusammenarbeit;
d) der Programmierung des Europäischen Entwicklungsfonds;
e) der Programmierung des Europäischen Instruments für Demokratie
und Menschenrechte?
Wie in der Antwort zu Frage 12 dargelegt, befürwortet die Bundesregierung eine
substanzielle Rolle des EAD bei der strategischen Planung für die genannten
Instrumente. Hinsichtlich des GASP-Haushaltes und des Stabilitätsinstruments
sollten alle Schritte von der Programmierung bis zur Umsetzung im EAD
angesiedelt sein. Generell sind unnötige Überschneidungen mit anderen Strukturen
bei den Aufgaben, Funktionen und Ressourcen zu vermeiden.
36. Plant die Bundesregierung Schritte hin zu einer kohärenteren und
wirkungsvolleren deutschen Außenpolitik nach dem Vorbild des EAD, indem
Außen- und Verteidigungsministerium fusioniert und Teile des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
ebenfalls integriert werden, und wenn nein, warum nicht?
Die enge Zusammenarbeit der Ressorts mit Außenbezug ist in Deutschland
gängige Praxis. Eine Neuordnung der Ressortzuständigkeiten steht daher nicht zur
Debatte.
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ISSN 0722-8333]