Laufende und abgeschlossene Bauvorhaben des Bundes
der Abgeordneten Hagen Reinhold, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Jens Beeck, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Pascal Kober, Dr. Lukas Köhler, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Bilanz des Bundes bei Planung und Bau seiner Liegenschaften ist nach Ansicht der Fragesteller besorgniserregend und wirft Fragen nach mangelnder Kompetenz und Verantwortungsübernahme bei den zuständigen Behörden auf. Es steht nach Ansicht der Fragesteller die Möglichkeit im Raum, dass die Bundesregierung als Bauherrin, vertreten durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR), ihren Verpflichtungen gegenüber dem Bürger nicht nachkommt.
Die Kosten- und Zeitpläne von Bauvorhaben des Bundes werden systematisch überschritten (www.tagesspiegel.de/politik/bauten-des-bundes-fast-alle-projektelaufen-aus-dem-ruder/22986458.html) und es besteht der Verdacht, dass die Bundesregierung keine Konsequenzen zieht. Auch scheinen innerhalb des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) die für den Bau der Liegenschaften zuständigen Referate mit verschiedenen Zahlen zu arbeiten. Auf eine Schriftliche Frage und auf eine Nachfrage im Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen des Abgeordneten Hagen Reinhold hat das BMI dem Deutschen Bundestag durch den Parlamentarischen Staatssekretär Marco Wanderwitz und den Staatssekretär Gunther Adler widersprüchliche Informationen zu den Bundesliegenschaften Wilhelmstraße 64 und 65 zukommen lassen. Außerdem sprechen beide Antworten von Kostensteigerungen, Zeitverzögerungen, sowie Fehlern bei der Planung und beim Bau (Bundestagsdrucksache 19/7585 sowie die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz auf die Nachfrage, Protokoll Nummer 19/5 – Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen). Ebenfalls hat der Bundesrechnungshof in seiner Unterrichtung 2017 Versäumnisse und Intransparenz seitens des BBR und der damals zuständigen Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und für Wirtschaft und Energie (BMWi) bei der Sanierung der Berliner Liegenschaft des BMWi festgestellt (Bundestagsdrucksache 19/170).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen29
I. Zur Bundestagsliegenschaft Wilhelmstraße 65: Warum erwies sich die Planungsgrundlage und die darauf aufbauende Kostenermittlung der Entscheidungsunterlage – Bau im weiteren Prozess als nicht belastbar?
In welchen Kostengruppen (Kostengruppe 300 bitte aufschlüsseln) finden sich die im Jahr 2007 genehmigten Mehrkosten zwischen Entscheidungs- und Entwurfsunterlage in Höhe von 6,858 Mio. Euro wieder?
a) Woraus ergaben sich im Detail die Mehrkosten?
b) Wie unterschieden sich die Planungen in der Entscheidungsphase und Entwurfsplanung?
In welchen Kostengruppen (Kostengruppe 300 bitte aufschlüsseln) finden sich die im Jahr 2016 genehmigten Mehrkosten in Höhe von weiteren 11,194 Mio. Euro wieder?
Woraus ergaben sich im Detail die Mehrkosten?
Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den gestiegenen Kosten, beispielsweise für zukünftige Bauprojekte, um nachträgliche Erhöhung von Haushaltsmitteln zukünftig zu vermeiden?
Woraus entstanden die erwähnten eingetretenen Risiken, die zu einer weiteren Kostensteigerung im Oktober 2016 führten, genau?
Waren diese Risiken vermeidbar?
a) Wenn ja, wurden diese Risiken dennoch in Kauf genommen?
b) Wenn nein, warum waren diese Risiken nach Auffassung der Bundesregierung nicht vermeidbar?
c) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den eingetretenen Risiken, beispielsweise für zukünftige Bauprojekte?
Wenn eines der eingetretenen Risiken Streitigkeiten mit Freischaffenden und Firmen war,
a) war dies ein erstmalig bei Bauten des Bundes eingetretenes Risiko,
b) und wenn nein, wie ist dieses Risiko in der Entscheidungsgrundlage berücksichtigt gewesen, und
c) mit welchem System (z. B. Mediationsverfahren) tritt der Bund als Bauherr diesen Risiken entgegen?
Gab es eine nachträgliche Auswertung über die Verantwortlichkeiten für die Kostensteigerungen?
a) Wenn nein, wann wird diese Auswertung erfolgen?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Auswertung?
II. Zur Bundestagsliegenschaft Wilhelmstraße 64: Welche Nutzung der Liegenschaft war vor 2015 vorgesehen, und wie unterscheiden sich die Anforderungen an die geänderte Nutzung?
Wann war die bei Baubeginn geplante Fertigstellung der Liegenschaft?
Warum erwies sich die Planungsgrundlage und Kostenermittlung der Entscheidungsunterlage – Bau als inhaltlich und kostenmäßig nicht belastbar?
In welchen Kostengruppen (Kostengruppe 300 bitte aufschlüsseln) finden sich die im Jahr 2013 bewilligten Mehrkosten in Höhe von 4,288 Mio. Euro wieder?
a) Woraus ergaben sich im Detail die Mehrkosten?
b) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den gestiegenen Kosten, beispielsweise für zukünftige Bauprojekte?
Aus welchem Grund war die Koordination der fachtechnischen Gewerke bei Defiziten in der Werk- und Montageplanung der vom BBR beauftragten Technik-Planungsbüros deutlich komplizierter und zeitintensiver als geplant?
a) Welche Kosten sind aus diesen Defiziten für den Bund entstanden, und wurden Schadenersatzansprüche an die entsprechenden Technik-Planungsbüros gestellt?
b) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus diesen Schwierigkeiten?
Sind oder waren die betreffenden Technik-Planungsbüros noch anderweitig für die BBR tätig?
a) Wenn ja, gab es ähnliche eingetretene Risiken oder anderweitige Schwierigkeiten mit diesen Auftragnehmern?
Gab es eine nachträgliche Auswertung über die Verantwortlichkeiten für die Kostensteigerungen?
a) Wenn nein, wann wird diese Auswertung erfolgen?
b) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam die Bundesregierung, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Auswertung?
III. Zu beiden Bundestagsliegenschaften Wilhelmstraße 64 und 65: Hat das BBR alle Planungsunterlagen, die Grundlage der unterschiedlichen Kostenobergrenzen waren, selbst erstellt?
a) Wenn nein, sind oder waren die entsprechenden Auftragnehmer noch anderweitig für den BBR tätig, und gibt es auch hier Schwierigkeiten?
b) Wenn nein, sind oder waren die entsprechenden Auftragnehmer noch anderweitig für den Bund tätig, und gab es auch hier Schwierigkeiten?
Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den falsch kalkulierten Kostenobergrenzen der Planungsunterlagen?
Wie entstehen nach Ansicht der Bundesregierung die Differenzen zwischen den Angaben zu Baukosten pro Quadratmeter Bruttogeschossfläche in den Antworten des Parlamentarischen Staatssekretärs Marco Wanderwitz (Wilhelmstr. 64: 5 375 Euro/m²; Wilhelmstr. 65: 3 300 Euro/m²) und des Staatssekretärs Gunther Adler (Wilhelmstr. 64: 5 774 Euro/m²; Wilhemstr. 65: 3 935 Euro/m²)?
IV. Zur Sanierung der Bundestagsliegenschaft Marie-Elisabeth-Lüders-Haus (MELH): Mit welcher Kostensteigerung rechnet die Bundesregierung (oder das BBR – gilt auch für die folgenden Fragen) bis zum Abschluss des Bauvorhabens?
Mit welchem Fertigstellungsdatum rechnet die Bundesregierung?
Wann hat die Bundesregierung zum ersten Mal von den „Planungs-, Überwachungs- und Ausführungsfehlern“ erfahren?
Kann die Bundesregierung die „Planungs-, Überwachungs- und Ausführungsfehler“ genauer benennen?
a) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung für die weiteren Arbeiten am MELH aus den oben genannten Fehlern?
b) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den oben genannten Fehlern für weitere Bauvorhaben des Bundes?
Welche Gründe gab es für die Vergabebeschwerde (Erstellung der Baugrube), die gleich zu Beginn der Baumaßnahme eingereicht wurde?
a) Ging dieses Verfahren zum Vor- oder Nachteil der Bundesregierung aus?
Gab es eine nachträgliche Auswertung über die Verantwortlichkeiten für die Kostensteigerungen beim Bau des MELH?
a) Wenn nein, wann wird diese Auswertung erfolgen?
b) Wenn ja, welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus der Auswertung?
IV. Zum Berliner Dienstsitz des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und bezogen auf den Bericht des Bundesrechnungshofes 2017: Sind der Bundesregierung die Gründe bekannt, warum die BBR bei der Sanierung der Liegenschaft des BMWi keine abschließende Qualitätskontrolle vor der Schlüsselübergabe durchgeführt hatte?
a) Liegen die erforderlichen Abnahmebescheinigungen vor?
b) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus diesen Versäumnissen beim BBR?
c) Wie viele Mängel gab es bei der Abnahme (bitte mit Gesamtwert der Leistung in Euro angeben), und wie viele wurden davon bis zur Inbetriebnahme des Gebäudes abgestellt?
Unter welchem Haushaltstitel wurde der erforderliche Gesamtsanierungsbedarf als große Baumaßnahme veranschlagt?
Für welche anderweitigen Projekte bzw. Maßnahmen hatte die Bundesregierung die insgesamt 50 Mio. Euro Haushaltsmittel vorgesehen, die durch die mangelhafte Qualitätskontrolle für Mängelbeseitigung verwendet werden müssen?
Hatte die Bundesregierung schon vor dem Bericht des Bundesrechnungshofes Kenntnis davon, dass das BMUB und BMWi die Sanierung nicht nach dem Grundsatz der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit veranschlagt hatten?
a) Welche Konsequenzen zog die Bundesregierung aus den unklar veranschlagten Mitteln bei BMUB und BMWi?
Wie wird die Bundesregierung bei derzeitigen und zukünftigen Bundesbauten entsprechend der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sicherstellen, dass eine mangelhafte Übergabe wie bei der Liegenschaft des BMWi nicht erneut geschieht?