Etatisierung Technisches Hilfswerk
der Abgeordneten Grigorios Aggelidis, Katja Suding, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Manuel Höferlin, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Konstantin Kuhle, Oliver Luksic, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Dr. Hermann Otto Solms, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Das Technische Hilfswerk (THW) wird mit seinen 78 756 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern (Quelle: THW, Stand 2017) zu 99 Prozent durch das Ehrenamt getragen. Das THW erbringt einen wichtigen Beitrag für Menschen in Notsituationen und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Durchschnittlich 42 Menschen begannen pro Jahr einen Bundesfreiwilligendienst in den hauptamtlichen Organisationseinheiten des THW. Seit August 2011 bis zum laufenden Jahr 2019 traten rund 300 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst beim THW an. Der Bundesfreiwilligendienst wird im Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG) vom 28. April 2011 (BGBl. I S. 687), das zuletzt durch Artikel 15 Absatz 5 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) geändert worden ist, geregelt. Die Gesetzgebung zur Durchführung des Bundesfreiwilligendienstes liegt federführend beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Es trägt die Dienst-, Fach- und Rechtsaufsicht über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA, vgl. § 14 BFDG). Hierbei handelt es sich um die Zentralstelle des Bundesfreiwilligendienstes, die in Kooperation mit dem THW den Bundesfreiwilligendienst durchführt.
Dazu wird dem THW ein festes Kontingent an Bundesfreiwilligen bewilligt. Während ihrer Dienstzeit sollen ihnen soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden. Dahinter liegt der Anspruch, so das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken. Das THW legt größten Wert auf die qualifizierte Begleitung der Bundesfreiwilligen an ihren diversen Einsatzstellen, die im Bereich haupt- und ehrenamtlicher Einsatzfelder des Zivil- und Katastrophenschutzes liegen. Dabei werden auch die unterschiedlichen Lebenssituationen der Teilnehmenden im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes berücksichtigt.
§ 17 Absatz 3 BFDG besagt, dass den „Einsatzstellen […] der Aufwand für das Taschengeld, die Sozialversicherungsbeiträge und die pädagogische Begleitung im Rahmen der im Haushaltsplan vorgesehenen Mittel erstattet [wird]“. Hierfür legt „das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend […] im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einheitliche Obergrenzen für die Erstattung fest.“
Im Nachvollzug der Beschlüsse zum Haushalt 2018 wurden 299 zusätzliche hauptamtliche Stellen für das THW geplant. Der neu entstandene Aufbaustab Bundesfreiwilligendienst der Leitung des THW arbeitet daran, künftig circa 2 000 Menschen zusätzlich im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes engagieren zu können.
„Der Aufbaustab schafft dafür entsprechende nachhaltige Strukturen, die es bisher für den Bundesfreiwilligendienst im THW nicht gab. Das umfasst unter anderem ein Ausbildungszentrum für Bundesfreiwilligendienstleistende, Werbe- und PR-Maßnahmen sowie die Einbindung des THW-Ehrenamtes: Ab Herbst 2019 soll es Interessierten erstmals möglich sein, einen Bundesfreiwilligendienst auch in teilnehmenden THW-Ortsverbänden – den ehrenamtlichen Organisationseinheiten des THW – zu absolvieren“ (Quelle: THW).
Das „Freiwilligenjahr“ gleicht in den meisten Fällen dem Schuljahr und ist auch bei den sogenannten Lebensälteren nur ganz selten nicht identisch mit dem Kalenderjahr. Daraus ergibt sich, dass für Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes und den damit verbundenen Regel- und Sonderförderungen eine überjährige Finanzierungssicherheit gegeben sein muss.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Wie viele Vereinbarungen hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das Technische Hilfswerk (THW) für das Jahr 2019 geschlossen (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie viele Vereinbarungen plant das BAFzA im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das THW für das Jahr 2020 (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?
Wie hoch sind die finanziellen Mittel, die das BMFSFJ für Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes im THW für das Jahr 2018 zur Verfügung gestellt hat, und wie hoch sind die Mittel, die es für die Jahre 2019 und 2020 bereitstellt?
Auf wie viele Personalstellen verteilen sich diese finanziellen Mittel?
Mit welchem finanziellen Nachlaufeffekt der abgeschlossenen Vereinbarungen ist im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes für das Jahr 2019 und für das Jahr 2020 zu rechnen?
Welche Mittel hat die Bundesregierung für den Haushalt 2020 für die Verstetigung von den bis zu 2 000 zusätzlich avisierten Bundesfreiwilligendienst-Plätzen in THW-Einsatzstellen eingeplant?
Falls keine Mittel für die Verstetigung zusätzlicher Vereinbarungen im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes eingeplant wurden, wie begründet die Bundesregierung dies?