[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 12. Juni 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/10916
19. Wahlperiode 14.06.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ottmar von Holtz, Margarete Bause,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10176 –
50 Jahre Entwicklungshelfer-Gesetz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das deutsche Entwicklungshelfer-Gesetz (EhfG) (
www.gesetze-im-internet.de/
ehfg/BJNR005490969.html) definiert seit 1969 den Begriff des
Entwicklungshelfers als Person, „die in Entwicklungsländern ohne Erwerbsabsicht einen
mindestens einjährigen Dienst leistet, um in partnerschaftlicher Zusammenarbeit
zum Fortschritt dieser Länder beizutragen“ (
www.bmz.de/de/service/glossar/E/
ehfg.html). Das Gesetz bestimmt die Voraussetzungen für die staatliche
Anerkennung und Förderung der Träger des Entwicklungsdienstes. Darüber hinaus
gibt es die Rahmenbedingungen für die Dienstverträge mit den
Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfern (EH) vor und regelt deren soziale
Absicherung.
Das Gesetz steht seit Jahren in der Kritik; zum einen wegen seines Namens, der
der heutigen Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) nicht mehr
gerecht wird, und zum anderen aufgrund der andauernden schwierigen
Integration des EH-Instruments in die Technische Zusammenarbeit (TZ). Das Deutsche
Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) hat das
Instrument EH in zwei konsekutiven Studien (2015 und 2016) überprüft. Vor dem
Hintergrund seiner Studien räumte das DEval dem Instrument EH eine große
Bedeutung ein und empfahl die Integration in der Projektplanung und -
durchführung zu verbessern (
www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/
Berichte/2015_DEval_Evaluierung%20EntwicklungshelferInnen.pdf).
EH können in Deutschland nur von sieben anerkannten Organisationen entsandt
werden: Arbeitsgemeinschaft für Entwicklungshilfe (AGEH), die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, Dienste in Übersee
gGmbH, Christliche Fachkräfte International (CFI), EIRENE,
Weltfriedensdienst und das Forum Ziviler Friedensdienst (forum ZFD). Die sieben
Organisationen haben sich 1993 in der Arbeitsgemeinschaft der Entwicklungsdienste
(AGdD) zusammengeschlossen. Jährlich entsenden sie etwa 1 500 Personen
unter dem Entwicklungshelfer-Gesetz.
Die GIZ ist seit 2010 als Nachfolgerin des Deutschen Entwicklungsdienstes der
einzige staatliche Träger. Die rechtlichen Grundlagen für die Leistungen der EH
in der GIZ setzen sich aus dem Entwicklungshelfer-Gesetz, Auflagen des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
und Regelungen innerhalb der GIZ zusammen. Die Interessenvertretung der EH
innerhalb der GIZ setzt sich nach den Fragestellern vorliegenden Informationen
für eine Erweiterung der Leistungen ein. Dennoch unterscheiden sich die
Leistungspakete der EHs und der GIZ-Auslandsmitarbeiter (AMA) voneinander.
EHs haben keine Möglichkeit, Eltern(teil)zeit zu nehmen und haben keinen
Anspruch auf Elterngeld. Zudem erhalten die mitausreisenden nichtverheiraten
Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen keine Leistungen, die für verheiratete
Paare vorgesehen sind.
EH sollen gemäß der Wirkungslogik des Instruments unabhängige Beratung im
Dienste zivilgesellschaftlicher Organisationen oder lokaler Akteure leisten.
Jedoch sind integrierte EH heute oftmals primär auf die Ziele des Vorhabens
gerichtet. Das Spannungsfeld zwischen „bottum up“ und „top down“ in der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit wird in den DEval-Evaluationen
verdeutlicht: Die Aufgabe der EH, eng mit den lokalen Akteuren und
zivilgesellschaftlichen Organisationen zusammenzuarbeiten, wird dadurch konterkariert, dass
die Vorhaben der technischen Zusammenarbeit in der Regel regierungsnah
angelegt sind. Die Einbindung der EH-Stellen in die Projektziele der GIZ-
Vorhaben erzeugt ein Gefälle zwischen den entsandten Auslandsmitarbeiterinnen und
EH. Dieser Umstand führt immer wieder zu Unmut bei den EH, da sie bei
gleicher Arbeit und Verantwortung nicht entsprechend der AMA entlohnt werden.
Des Weiteren werden EH innerhalb der GIZ keine gleichen Karrierechancen
geboten, da sie als externe Angestellte gelten.
Die DEval-Studie zur Integration der Instrumente der Technischen
Zusammenarbeit von 2016 betrachtete die Instrumente und Dienstleistungen der
Technischen Zusammenarbeit – darunter das Personalinstrument EH – aus der
Perspektive ihrer Integration in den Kanon der Instrumente der staatlichen TZ und
ihrer Wirksamkeit (
www.deval.org/files/content/Dateien/Evaluierung/Berichte/
2016_DEval_TZ-Bericht_final.pdf). Das Instrumentenset sei in der Theorie gut
integriert, wobei dies nicht ausreichend in der Praxis umgesetzt würde. Die
Studie spricht Handlungsempfehlungen für das BMZ und die GIZ aus. Unter
anderem wird eine verbesserte Projektplatzprüfung der EH-Stellen empfohlen sowie
eine erhöhte Flexibilität der Planungsstruktur und des Instrumentenmix sowie
Instrumentenalternativen für die GIZ angeregt. Des Weiteren müssten die
Auftragsverantwortlichen (AV) der Vorhaben sowie die Partnerorganisationen (PO)
besser über die Funktions- und Wirkungsweise der EHs aufgeklärt werden, denn
bisher scheint die Quotierung des Instruments EH für die Schaffung von EH-
Stellen ausschlaggebend zu sein.
Das BMZ ging in Stellungnahmen (
www.bmz.de/de/zentrales_downloadarchiv/
erfolg_und_kontrolle/BMZ-Stellungnahme_zum_DEval-Evaluierungsbericht_
Entwicklungshelferinnen_und_Entwicklungshelfer_ein_Personalinstrument_der_
deutschen_Entwicklungszusammenarbeit.pdf und
www.bmz.de/de/zentrales_
downloadarchiv/erfolg_und_kontrolle/BMZ_Stellungnahme_DEval-Bericht_TZ-
Integration.pdf) auf die Empfehlungen der beiden Studien ein und gab an, dass
es die Empfehlungen weitestgehend zügig umsetzen werde.
Der 50. Jahrestag des Entwicklungshelfer-Gesetzes ist ein guter Zeitpunkt für
eine Zwischenbilanz des EhfG und der Wirkung und Integration von EH.
1. Welches Fazit zieht die Bundesregierung nach 50 Jahren
Entwicklungshelfer-Gesetz?
a) Welche Maßnahmen bzw. Verbesserungen sind aus Sicht der
Bundesregierung nötig, und wann sollen diese umgesetzt werden (bitte genauen
Zeitplan angeben)?
b) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung den EH-Einsatz aktuell
vor dem Hintergrund, dass sich das Verständnis vom Begriff der
„Entwicklung“ und der Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen
50 Jahren bei den Entwicklungsdiensten verändert hat, und was sind aus
heutiger Sicht die wichtigsten Schwerpunkte und Veränderungen dieses
Instruments?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung teilt die Einschätzung der Fragesteller, dass sich die
Entwicklungszusammenarbeit in den vergangenen 50 Jahren in vielen Bereichen
grundlegend verändert hat und weist darauf hin, dass sich der Entwicklungshelfer
(EH)-Einsatz seit Verabschiedung des Entwicklungshelfer-Gesetzes (EhfG) im
Februar 1969 durch den Deutschen Bundestag ebenfalls sehr stark verändert hat.
Dies zeigt sich z. B. am Spannungsverhältnis zwischen dem im EhfG
formulierten Grundsatz eines Freiwilligendienstes, der nur zeitweilig und ohne
Erwerbsabsicht geleistet wird, und der Realität eines zunehmend professionalisierten
Expertendienstes.
Die Bundesregierung ist nichtdestotrotz der Ansicht, dass durch die fortlaufenden
Reformen in den vergangenen Jahren ein an die aktuellen Herausforderungen der
Entwicklungspolitik angepasstes Instrument geschaffen wurde, welches
fortlaufend bedarfsgerecht weiterentwickelt wird.
Aufbauend auf der DEval-Studie aus dem Jahr 2015 wurden die Empfehlungen
bereits umgesetzt bzw. befinden sich weiterhin in der Umsetzung. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 9 verwiesen.
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der EH-
Entsendungen in den letzten zehn Jahren quantitativ entwickelt (2009 bis 2018,
Stichdatum 31. Dezember 2018; bitte sowohl nach EH-Zahl als EH-Jahren
differenzieren sowie die Darstellung in Zahlen unterteilen und differenzieren
für den DED bzw. GIZ sowie für Nichtregierungsorganisationen und diese
Entwicklung auch in Hinblick auf Entwicklungsperspektive aus politischer
Sicht erläutern und bewerten)?
Jahr (Stichtag
jeweils 31.12.)
Deutscher Entwicklungsdienst
gGmbH (DED, bis 2010)/Deutsche
Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit GmbH
(GIZ, ab 2011)
Nichtregierungsorganisationen
EH-Zahlen
gesamt
2009 Anzahl EH 958 513 1471
Anzahl EH-Jahre 999 457 1456
2010 Anzahl EH 1011 529 1540
Anzahl EH-Jahre 1031 500 1531
2011 Anzahl EH 930 539 1469
Anzahl EH-Jahre 996 527 1523
2012 Anzahl EH 814 511 1325
Anzahl EH-Jahre 836 460 1296
2013 Anzahl EH 869 494 1363
Anzahl EH-Jahre 783 420 1203
2014 Anzahl EH 785 505 1290
Anzahl EH-Jahre 767 524 1291
2015 Anzahl EH 730 532 1262
Anzahl EH-Jahre 711 496 1207
2016 Anzahl EH 643 539 1182
Anzahl EH-Jahre 641 484 1125
2017 Anzahl EH 590 543 1133
Anzahl EH-Jahre 545 490 1035
2018 Anzahl EH 577 551 1128
Anzahl EH-Jahre 536 547 1083
Die Entwicklung der EH-Entsendungen zeigt, dass das Instrument der EH-
Entsendungen nach wie vor ein wichtiger Baustein im Kontext der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ist.
3. In welchen Sektoren der Entwicklungszusammenarbeit werden EH nach
Kenntnis der Bundesregierung eingesetzt (bitte jeweils Zahlen der letzten
fünf Jahre angeben)?
Erhebungen für alle sieben Entsendedienste über sektorale Schwerpunkte liegen
der Bundesregierung nicht vor.
Die Sektoren, in denen die EH der GIZ im abgefragten Zeitraum eingesetzt
waren, sowie die entsprechende Anzahl der EH können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden (Stichtag: jeweils der 31. Dezember).
Projekt BMZ Schwerpunkt 2014 2015 2016 2017 2018
Bildung 30 46 38 31 27
Demokratie, Zivilgesellschaft, und öffentliche Verwaltung 75 86 69 79 87
Energie 21 20 14 12 16
Friedensentwicklung und Krisenprävention 116 109 101 110 112
Gesundheit, Familienplanung, HIV/AIDS 44 40 25 26 23
Nachhaltige Wirtschaftsentwicklung 84 79 80 68 76
Regionale Konzentration 10 8 6 6 6
Sicherung der Ernährung, Landwirtschaft 33 37 50 60 59
Trinkwasser, Wassermanagement, Abwasser/Abfallentsorgung 46 42 33 23 19
Umweltpolitik, Schutz und nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen 78 71 77 78 74
zu Schwerpunkten nicht zuordenbar: Gestaltungsspielraum 248 192 150 97 78
Gesamtergebnis 785 730 643 590 577
4. Wie viele EH-Einsätze wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Einführung der Option aus Studien- und Fachkräftefonds (SFF) finanziert (bitte
nach Projekt und Jahren auflisten), und wie bewertet die Bundesregierung
diese Veränderung?
Diese Finanzierungsoption wurde im Jahr 2012 eingeführt.
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Anzahl EH-Einsätze, die aus
Studien- und Fachkräftefonds
finanziert wurden 321 419 373 278 227 149 97
In den Systemen der GIZ werden diese EH-Einsätze mehrheitlich unter dem
Projekttitel „Studien und Fachkräftefonds“ (SFF), also ohne spezifizierte
Projektbezeichnung geführt.
Die vorgenannten Zahlen lassen sich wegen des abweichenden
Erhebungszeitpunkts (Anzahl SFF-finanzierter EH-Einsätze bezogen auf das jeweilige
Gesamtjahr) nicht in eine unmittelbare Relation zu den in der Antwort zu Frage 2
genannten Zahlen setzen.
Die große Mehrheit der von der GIZ eingesetzten EH ist in Vorhaben integriert.
Dies entspricht dem mit der Strukturreform der staatlichen TZ beabsichtigten Ziel
der Instrumentenintegration.
5. Inwieweit wird die Schulung zu den Spezifika der Instrumente für GIZ-
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Kenntnis der Bundesregierung
kontinuierlich durchgeführt?
Die Spezifika der Instrumente der GIZ werden allen Beschäftigtengruppen
systematisch und kontinuierlich in einer Reihe von zielgruppenspezifischen
Qualifizierungsmaßnahmen vermittelt, z. B. durch gezielte Schulungen für
Führungskräfte sowie für Projektpersonal in der Außenstruktur.
6. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung das Verfahren der
Projektplatzprüfung verändert, und inwieweit werden größere Programme,
höhere Interventionsebenen oder Netzwerke beachtet?
Das BMZ hat 2017 gemeinsam mit der GIZ eine verbesserte Projektplatzprüfung
eingeführt, die für alle EH-Projektplätze bei der GIZ verpflichtend ist und sowohl
Aspekte einer Organisations- als auch die einer Umfeldanalyse beinhaltet. Dies
entspricht der Empfehlung der Evaluierung von DEval.
Größere Programme werden bei der Konzeption und Vorbereitung durch ein
Beratungsangebot des GIZ-Personalbereichs unterstützt. Dies zielt insbesondere
auch auf die Integration der verschiedenen Instrumente in großvolumige
Vorhaben. Auftragsverantwortliche werden dadurch bereits in einem frühen Stadium
der Projektkonzeptionsphase hinsichtlich möglicher Einsätze von EH beraten.
Auch bei den zivilgesellschaftlichen Trägern wurden die Verfahren überprüft und
Anpassungen umgesetzt. Hervorzuheben sind vor allem ein verbessertes
Qualitätsmanagement der Projektplatzprüfung mit ergänzenden Elementen aus einer
Umfeldanalyse, der Erweiterung der Institutionenanalyse der Partnerorganisation
sowie der Ermittlung von Programmstrategien zur verbesserten
Wirkungsorientierung.
7. Was beinhaltet nach Kenntnis der Bundesregierung die „Rückkehrerarbeit“
aus allen Personalentsendungen bzw. -programmen, und wie wird sie von
den rückkehrenden EH bewertet?
Die Rückkehrarbeit erfolgt bei den jeweiligen Trägern des Entwicklungsdienstes
und beim AGdD Förderungswerk. Das von den Trägern und der AGdD gestaltete
Angebot umfasst i. d. R. folgende Punkte:
Aufarbeitung und Austausch zu den Erfahrungen und Ergebnissen des
zurückliegenden EH-Einsatzes;
Empfehlungen und Anregungen an den jeweiligen Träger des
Entwicklungsdienstes;
Orientierung, Unterstützung und persönliche Standortbestimmung für einen
erfolgreichen privaten und beruflichen Wiedereinstieg im Heimatland;
Informationen und praktische Hilfestellung, wie EH die im Partnerland
gewonnene Erfahrung in die europäische Gesellschaft einbringen und so einen
weiteren Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung leisten können.
Die Rückkehrtage leisten einen wichtigen Beitrag zum Wissensmanagement und
damit zur Qualitätssicherung des EH-Einsatzes. Die Veranstaltungen werden
evaluiert und Rückmeldungen der EH fließen in die Weiterentwicklung des Konzepts
ein. Die Rückkehrtage werden von den rückkehrenden EH positiv bewertet.
Ferner gibt es Strukturen der Alumni Arbeit, zum Beispiel im
Rückkehrerausschuss von Brot für die Welt sowie Möglichkeiten des ehrenamtlichen
Engagements, z. B. in der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit oder auch als
Vereinsmitglied (z. B. EIRENE und Weltfriedensdienst).
Die Angebote des Förderungswerks sind nicht verpflichtend, werden aber
intensiv genutzt und auch als Wertschätzung des geleisteten Dienstes erfahren.
8. Inwieweit wurde nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang
vorgegebene quantitative Zielvereinbarung mit der GIZ zur systemischen
Einbindung von EH im Auftragsverfahren zur Verbesserung der Wirksamkeit im
„Mehrebenen-Ansatz“ von Programmen durch qualitative Zielvereinbarung
bereits ersetzt?
Beginnend mit den Zielvereinbarungen mit dem Vorstand der GIZ für das Jahr
2016 wurden ausschließlich qualitative Ziele für den Einsatz der TZ-Instrumente
(umfasst EH) formuliert. Dies entspricht der Empfehlung von DEval.
9. Inwieweit werden die durch die Evaluierungen gelieferten Hinweise auf
einen Zielkonflikt zwischen den Anforderungen des TZ-Programms, in das ein
EH im Rahmen des Auftragsverfahrens integriert ist, sowie den Bedarfen der
EH-Partnerorganisation im Entwicklungsland nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Programmplanungen berücksichtigt?
Auf Grundlage der Evaluierungsergebnisse hat die GIZ im Jahr 2016 Maßnahmen
zur besseren Berücksichtigung der Bedarfe der EH-Partnerorganisation in
Programmplanung und -durchführung sowie zur Stärkung der Partnerorientierung
abgeleitet und umgesetzt.
So werden bereits in der Vorbereitung von Projekten mögliche EH-
Partnerorganisationen identifiziert und deren Bedarfe berücksichtigt. Im Anschluss erfolgt
obligatorisch eine EH-Stellenprüfung. Mit ihr werden alle notwendigen
Einzelheiten für den späteren EH-Einsatz und den erwarteten Wirkungserfolg in einem
standardisierten Verfahren geprüft.
Im Rahmen der internen Qualitätssicherung werden die Möglichkeit und die
Plausibilität des EH-Instrumenteneinsatzes (Bedarf, Voraussetzungen für einen EH-
Einsatz) geprüft.
Mit der/den Partnerorganisation/-en wird eine gemeinsame Vereinbarung zum
EH-Einsatz verfasst, in der das intendierte Ziel des EH-Einsatzes, die
Kernaufgabe und Rolle des/der EH sowie der Beitrag von GIZ und Partnerorganisation
definiert werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen.
10. Wie wurden die AV und Partnerorganisationen nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der DEval-Studie 2016 über das EH-Instrument aufgeklärt,
und inwieweit hat sich diese Aufklärung auf die Schaffung von neuen EH-
Stellen ausgewirkt?
Die Hinweise aus der DEval Studie wurden von der GIZ aufgenommen.
Maßnahmen zur zielgerichteten Information von Auftragsverantwortlichen und
Partnerorganisationen wurden ergriffen und umgesetzt. Auf die Antwort zu den Fragen 5
und 9 wird verwiesen.
11. Wie wurde die Vorgabe bei der Fusion von DED, GTZ und InWEnt 2010,
dass die von diesen Organisationen angewandten Instrumente nicht nur
beibehalten, sondern auch ausgebaut werden sollen, in Hinblick auf die EH-
Entsendung von der GIZ eingehalten und vom BMZ nachgehalten?
a) Wie, und warum wurden diese Vorgaben bei der GIZ nicht eingehalten?
b) Was sind aktuell die politischen Vorgaben des BMZ zur EH-Entsendung
an die GIZ?
Die Fragen 11 bis 11b werden gemeinsam beantwortet.
Ein wesentliches Ziel der Strukturreform von 2011 bestand darin, die Vielfalt der
Instrumente der staatlichen TZ zu erhalten, deren Wirtschaftlichkeit zu erhöhen
und die Instrumente der bilateralen TZ zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Dabei sollten die Instrumente in erster Linie integriert, d. h. in TZ-Programmen
verbunden und auf gemeinsame Ziele ausgerichtet, eingesetzt werden. Zur
Umsetzung dieser Zielsetzung hat die GIZ unter anderem
den Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften in alle Angebotsprozesse
systematisch integriert;
verschiedene EH-Einsatzmodelle weiterentwickelt;
umfangreichende fortlaufende Qualifizierung geleistet;
den systematischen Einsatz von EH und Integrierten Fachkräften
kontinuierlich durch das Management nachgehalten.
Die Entwicklung der instrumentenspezifischen Fallzahlen und Auftragswerte
wurde und wird regelmäßig durch das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) überwacht.
Die Bundesregierung bewertet die Umsetzung der Vorgaben für die Fusion als
gelungen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen.
12. Was ist die erwünschte Entwicklung der EH-Zahlen, insbesondere für die
Entsendung innerhalb der GIZ, in den nächsten Jahren aus Sicht des BMZ
vor dem Hintergrund der bereits erwähnten DEval-Evaluierung, in der es
heißt, dass EH in der staatlichen EZ ihr höheres Wirkungspotential nur
eingeschränkt realisieren können („In der veränderten Konstellation nach der
Fusion von GTZ, DED und InWEnt bewegen sie sich im
Spannungsverhältnis zwischen den Ansprüchen des Programms, in das sie formal und
inhaltlich integriert sind, und dem Bedarf ihrer jeweiligen Partnerorganisation.“)?
Im Sinne eines bedarfsgerechten und wirksamen Einsatzes der Instrumente sieht
die Bundesregierung quantitative Vorgaben nicht als zielführend an. Diese
Auffassung wird durch die Empfehlungen der DEval-Evaluierung zu EH aus dem
Jahr 2015 bestätigt.
13. Was sind aus Sicht des BMZ die Gründe dafür, dass die GIZ ein geeigneter
Träger für den spezifischen Einsatz von EH ist?
Die Regelungen des EhFG zielen darauf ab, dass die Träger des
Entwicklungsdienstes die erforderliche fachliche Erfahrung bei der Vorbereitung, Entsendung
und Betreuung von EH sicherstellen können. Die GIZ verfügt über die
entsprechenden und weitreichenden Erfahrungen und Kompetenzen in den genannten
Bereichen. Zudem kann die Arbeit von EH auf Mikro- und Mesoebene im
Rahmen von Vorhaben der TZ dazu beitragen, breitere Wirkungen zu erzielen.
14. Wie kann die EH-Entsendung im Rahmen der staatlichen EZ künftig besser
finanziert werden, angesichts der Tatsache, dass die EH-Entsendung in den
Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit (TZ) integriert werden soll,
aber häufig nicht entsprechend im Finanzrahmen der Vorhaben
berücksichtigt wird?
a) Sind separate Finanzierungsmöglichkeiten für die EH-Entsendung
denkbar?
b) Werden sie angewandt?
Die Fragen 14 bis 14b werden gemeinsam beantwortet.
Der integrierte Einsatz von Personalinstrumenten und deren Einbettung in das
Wirkungsgefüge und Budget von Vorhaben der TZ gehört zu den Grundsätzen
der Vorhaben- bzw. Modulgestaltung.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, in begründeten Fällen flankierende oder
eigenständige EH-Einsätze aus Mitteln des Studien- und Fachkräftefonds zu
finanzieren.
15. Wie verlief
a) die zahlenmäßige Entwicklung der Entsendung von integrierten Experten
über die Arbeitsgemeinschaft CIM und
b) die praxisorientierte Langzeitfortbildung von Fach- und Führungskräften
aus Entwicklungsländern in Deutschland, die International Leadership
Trainings (ILT) (früher über die Carl Duisberg Gesellschaft und der
Deutschen Stiftung für internationale Entwicklung, später durch InWEnt) in
den letzten zehn Jahren (2009 bis 2018) (bitte separate Zahlen für
Integrierte Experten und für Fach- und Führungskräfte aus
Entwicklungsländern in Deutschland angeben)?
c) Wie beurteilt und bewertet die Bundesregierung diese Entwicklungen?
Jahr
(Stichtag
jeweils 31.12.)
Anzahl
vermittelter
Integrierter
Fachkräfte
Anzahl von Fach- und Führungskräften
aus Entwicklungsländern, die an der
Langzeitfortbildung „International
Leadership Training“ teilgenommen
haben (Anzahl der Teilnehmer-Einreisen
pro Jahr bis 2012)
2009 751 364
2010 693 309
2011 599 297
2012 542 137
2013 545 -
2014 527 -
2015 485 -
2016 413 -
2017 385 -
2018 317 -
Nach Auffassung der Bundesregierung werden Integrierte Fachkräfte (IF) trotz
der in den letzten Jahren gesunken Einsatzzahlen weiterhin in relevantem Umfang
eingesetzt.
Im Sinne der mit der Strukturreform von 2011 verfolgten Zielsetzungen finden
auch die Maßnahmen zur Förderung von individuellen Handlungskompetenzen
(human capacity development, HCD), also z. B. Fortbildungen, projekt-/
programmbezogen statt. Das heißt, entsprechende Maßnahmen sind in Vorhaben
integriert und werden in der Regel in den Partnerländern durchgeführt, aber nicht
in Form von eigenständigen Programmen.
16. Beabsichtigt die Bundesregierung, Instrumente wie bei berufspraktischen
Aufenthalten von Fach- und Führungskräften auch aus
Entwicklungsländern, wie sie seinerzeit durch die ILTs realisiert wurden, wieder zu beleben
und entsprechend neue Programme als Möglichkeit für Praxisaufenthalte in
Deutschland aufzunehmen?
Nein.
17. Treffen den Fragestellern vorliegende Informationen zu, dass das BMZ seit
2018 ohne vorherige Vorankündigung die EH-Entsendungen in Rahmen der
Vorhaben der Organisationen EIRENE und WFD abgelehnt hat?
Nein, dies trifft nicht zu. Die beiden genannten Organisationen entsenden EH vor
allem über das Programm „Ziviler Friedensdienst“ (ZFD).
18. Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, und was plant sie
zukünftig, um wie im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom
Februar 2018 vereinbart „zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und
Austauschprogramme weiter auszubauen“?
Die Bundesregierung hat zahlreiche Maßnahmen unternommen, um
zivilgesellschaftliches Engagement zu stärken und Austauschprogramme im Bereich der
Entwicklungspolitik weiter auszubauen. Die nachfolgende Darstellung ist ein
exemplarischer Auszug:
Das Eine-Welt-Promotorprogramm ist das größte vom BMZ finanzierte,
zivilgesellschaftlich getragene entwicklungspolitische Bildungsprogramm in
Deutschland. Alle 16 Bundesländer unterstützen das Programm mit eigenen
Mitteln. Das Programm wird von einem Konsortium, bestehend aus der
Arbeitsgemeinschaft der Eine-Welt-Landesnetzwerke in Deutschland (agl) e. V.
und der Stiftung Nord-Süd-Brücken (SNSB), umgesetzt.
Die Beratungskapazitäten der Mitmachzentrale der Engagement Global
gGmbH (EG) als zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um
entwicklungspolitisches Engagement im In- und Ausland, wurden erhöht. Auf diese Weise
konnten mehr Erstkontakte (Einzelpersonen, Organisationen) aus der
Zivilgesellschaft zu entwicklungspolitischen Förder- und Freiwilligenprogrammen
sowie fachlicher Vernetzung beraten werden. Im Jahr 2018 wurden insgesamt
8 700 Erstberatungen durchgeführt. Die Gesamtzahl der realisierten Kontakte
hat damit im Vergleich zum Vorjahr um 7,67 Prozent zugenommen (absolute
Zahl 2017: 8 079 Erstberatungen). Um einer breiteren Gruppe an Interessierten
Zugang zu dem Beratungsangebot der Mitmachzentrale zu ermöglichen,
startete diese im Jahr 2019 bspw. als Pilotprojekt eine Webinarreihe zu
Engagementförderung mit unterschiedlichen Themen.
Schwerpunkte beim Ausbau der entwicklungspolitischen Austausch- und
Entsendedienste sind 2018 und 2019 insbesondere die Süd-Nord-Komponente des
Freiwilligendienstes weltwärts, die 2016 gestartete Komponente weltwärts –
außerschulische Begegnungsprojekte im Kontext der Agenda 2030 sowie die
Umsetzung des Weltdienstes 30+.
In der aktuellen Legislaturperiode sind die Mittel für die Förderung
bürgerschaftlichen Engagements gemäß Einzelplan 23 kontinuierlich angewachsen;
insgesamt von 243 Mio. Euro in 2017 auf 338 Mio. Euro in 2019 (Aufwuchs um knapp
20 Prozent).
Zudem wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen.
19. Inwieweit bewertet die Bundesregierung die EH als Instrument als wichtigen
Bestandteil der EZ in Zeiten von weltweit zunehmend eingeschränkten
Handlungsspielraums für die Zivilgesellschaft (shrinking space), und welche
konkreten Erfolge konnten erzielt werden?
Das Instrument wurde nicht als spezifisches Instrument zur Verbreitung von
Demokratie und Menschenrechten eingerichtet und ist auch nicht allein auf die
Stärkung der Zivilgesellschaft ausgerichtet. Bei entsprechend angelegten Projekten
und Programmen (z. B. ZFD) können die EH zur Verbreitung dieser Anliegen
und damit zur Erweiterung des Handlungsspielraums der Zivilgesellschaft vor Ort
aber beitragen.
20. Mit welchen konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung im Kontext der
Umsetzung der SDGs die Rolle der Zivilgesellschaft mit welchen
Ergebnissen gestärkt, wie es unter anderem in der Zivilgesellschaftsstrategie des
BMZ und im gemeinsamen BMZ-VENRO-Papier vom Oktober 2017
vereinbart ist?
Die Bundesregierung hat im Kontext der Umsetzung der SDGs und der BMZ-
Zivilgesellschaftsstrategie den Dialog mit der Zivilgesellschaft ausgeweitet und
gestärkt, z. B. durch die Einrichtung einer Dialogplattform mit der
Zivilgesellschaft im Rahmen der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie oder der Einrichtung
der SDG-Kommission des BMZ im März 2019.
Darüber hinaus hat sie auch ihre Instrumente zur Förderung von Vorhaben
zivilgesellschaftlicher Träger quantitativ und qualitativ erweitert. So wurden die
Haushaltsmittel für die Förderung von Projekten privater Träger und der beiden
kirchlichen Hilfswerke in den letzten Jahren deutlich erhöht.
Für private Träger wurden zudem verschiedene Reformen vorgenommen, um die
Rolle der Zivilgesellschaft bei der Umsetzung der SDGs zu stärken, z. B.:
neue Förderformate zur Bearbeitung globaler Herausforderungen wie Multi-
Akteurs-Partnerschaften und Globalprogramme wurden aufgelegt und
entsprechende Beratungsangebote bei Engagement Global geschaffen.
Für deutsche Stiftungen und Philanthropen, die sich entwicklungspolitisch
engagieren wollen, wurden ebenfalls neue Beratungsstrukturen bei der Engagement
Global etabliert und Förderformate pilotiert.
Der EZ-Kleinprojektefonds wurde ausgeweitet. Zudem fördert das BMZ ein
Projekt von VENRO, in dem die Kapazitäten von privaten deutschen Trägern sowie
ihren lokalen Partnerorganisationen zur Umsetzung der Agenda 2030 gestärkt
werden. Schließlich wurde in enger Abstimmung mit VENRO im Jahr 2018 ein
Paket mit Schritten zur bedarfsgerechten Anpassung der Förderung im Titel
private Träger vereinbart.
Im Übrigen wird auch auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen.
21. Inwiefern sieht die Bundesregierung den Einsatz und die Entsendung von
EH als Teil der Zivilgesellschaftsstrategie des BMZ?
Der Einsatz und die Entsendung von EH ist nicht auf den Bereich der
Zivilgesellschaft beschränkt, sondern ist Teil sowohl der staatlichen bilateralen EZ als
auch der nicht staatlichen EZ. Nicht staatlich entsandte EH können zu den in
der BMZ-Zivilgesellschaftsstrategie (BMZ-Strategiepapier 5/2014) formulierten
Zielen beitragen, v. a. zu Ziel 2 (Zivilgesellschaftliche Kräfte in den
Entwicklungsländern durch Kooperationen mit der deutschen Zivilgesellschaft stärken)
und als Rückkehrer/-innen – und dies gilt sowohl für staatlich, wie auch
nichtstaatlich entsandte EH – zu Ziel 1 (Entwicklungspolitisches Verständnis und
Engagement in Deutschland mobilisieren).
22. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass durch die Einbindung
der EH in staatliche TZ-Programme es schwieriger geworden ist,
zivilgesellschaftliche Organisationen auf deren Wunsch hin in Partnerländern der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit zu beraten und unterstützen?
Die Bundesregierung teilt die Ansicht nicht. Es gibt hierfür weder qualitative
noch quantitative Evidenz. Für den Erfolg staatlicher TZ-Programme ist eine gute
Kooperation mit Partnerorganisationen auch auf Mikro- und Mesoebene von
zentraler Bedeutung. Hierbei können EH eine wichtige Rolle spielen.
Entsprechende Unterstützungswünsche von Partnerorganisationen werden deshalb bei
der Projektentwicklung berücksichtigt. Zudem betrifft die Einbindung der EH in
staatliche TZ-Programme nicht das Instrument der EH-Entsendung insgesamt,
sondern nur einen spezifischen Teilbereich aller EH-Entsendungen. Für die
Stärkung und Kapazitätsentwicklung zivilgesellschaftlicher Organisationen in
Entwicklungsländern stehen in ausreichendem Maße auch andere, genuin
zivilgesellschaftliche Förderinstrumente des BMZ, jenseits der Entsendung von EH, zur
Verfügung.
23. Ist die Bundesregierung bereit, ein zivilgesellschaftlich getragenes,
innovatives Fachkräfte-Austauschprogramm für zivilgesellschaftliche
Organisationen aus dem Norden und Süden finanziell zu unterstützen – so wie es der
DED-Freundeskreis vorschlägt (
www.ded-freundeskreis.de/mediapool/133/
1339836/data/Bestandsaufnahme_internationaler_Programme_f_r_Entsendung_
und_Austausch_engagiert.pdf) und wie es für junge Menschen im ASA-Süd-
Nord-Programm seit über 30 Jahren und im Lerndienst „weltwärts“ seit über
zehn Jahren erfolgreich praktiziert wird?
An die Bundesregierung sind in den vergangenen Jahren verschiedene
Vorschläge und Überlegungen unterschiedlicher Gruppen herangetragen worden,
u. a. einen Süd-Nord Austausch auch für andere Altersgruppen (z. B. 30+ oder
Senioren) einzurichten.
Im Unterschied zu den Jugendfreiwilligendiensten unterscheidet sich die
Ausgangssituation für Erwachsene und Senioren jedoch grundsätzlich. Die
Bundesregierung steht deshalb im Austausch mit den zivilgesellschaftlichen
Organisationen, die entsprechende Modelle bereits testen, um deren Erfahrungen
auszuwerten und für eine mögliche Erweiterung des finanziellen und rechtlichen Rahmens
zu nutzen.
24. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Novellierung des
Entwicklungshelfer-Gesetzes, bei dem u. a. der Namen geändert werden könnte, um dem in
Frage 1 angesprochenen veränderten Verständnis der Begriffe
„Entwicklung“ und „Hilfe“ gerecht zu werden (beispielsweise „Gesetz für
Mitarbeitende in der partnerschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit“)?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Novellierung des Gesetzes.
25. Beabsichtig die Bundesregierung eine Änderung oder Anpassung der
Leistungen für EH, wodurch den EH Eltern(teil)zeit und Elterngeld ermöglicht
werden?
Nach geltender Rechtslage sind EH und ihre Ehegattinnen und Ehegatten
grundsätzlich berechtigt, Elterngeld in Anspruch zu nehmen (Bundeselternzeit- und
Elterngeldgesetz).
Allerdings haben EH keinen Rechtsanspruch auf Elternzeit, da sie nicht unter den
Arbeitnehmerbegriff fallen, den das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zu
Grunde legt (laut EhfG fallen EH unter den Rechtsstatus „sui generis“). Um den
Entwicklungsdienst trotz des fehlenden Rechtsanspruchs auf Elternzeit
familienfreundlicher zu gestalten, hat das BMZ im April 2019 die Auflagen des EhfG
dahingehend angepasst, dass eine Teilzeit von mindestens 20 Stunden pro Woche
in den folgenden Fällen vereinbart werden kann:
ohne zeitliche Begrenzung für einen Elternteil, wenn beide Elternteile in ihrer
zeitlichen Dauer gleichlaufende Entwicklungsdienstverträge abschließen und
ein Elternteil oder beide Elternteile nicht nur vorübergehend mindestens ein
zum eigenen Haushalt gehöriges minderjähriges Kind betreut bzw. betreuen;
für einen Zeitraum von maximal sechs Monaten, wenn der/die
Entwicklungshelfer/-in nicht nur vorübergehend mindestens ein zum eigenen Haushalt
gehörendes Kind in dessen ersten Lebensjahr betreut.
Voraussetzung für eine Teilzeittätigkeit ist eine Mindestdauer des
Entwicklungsdienstes von in der Regel 24 Monaten (Vertragsmindestlaufzeit). In allen Fällen
wird vorausgesetzt, dass etwaig betroffene Partnerorganisationen und/oder der
Träger des Entwicklungsdienstes keine Einwände erheben und die Erreichung des
Projektziels nicht gefährdet ist.
26. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass nichtverheiratete
Paare, die über das EH-Gesetz entsendet werden, gleiche Leistungen
erhalten, wie ihre verheirateten Pendants?
Es wird auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen.
27. Welche Compliance und Integritätsvorgaben gelten nach Kenntnis der
Bundesregierung für EH, und wie werden deren Einhaltung geprüft und
evaluiert?
Allgemeine Vorgaben ergeben sich aus der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und
den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften (VV-BHO).
Die im Rahmen des Zuwendungsrechts geförderten Entsendedienste werden
durch das BMZ bzw. die mit der Verwaltung der Fördermittel betraute
Engagement Global (EG) auf Grundlage der Vorschriften von § 44 BHO zur Einreichung
regelmäßiger Finanz- und Sachberichte der Träger sowohl während der
Projektdurchführung, als auch nach Beendigung des Projekts aufgefordert. Diese werden
kursorisch bzw. anlassbezogen auch vertieft durch die Engagement Global bzw.
das BMZ geprüft. Hierdurch stellt das BMZ bzw. die EG sicher, dass die Mittel
korrekt und gemäß der Ziele unter Einhaltung von Compliance- und
Integritätsvorgaben verwendet wurden. Schließlich werden im Rahmen der
Weiterleitungsverträge der EG allgemeine Vorgaben gemacht, z. B. in Bezug auf die Einhaltung
des Sanktionsregimes.
Die EH unterliegen grundsätzlich den gleichen Regelungen und Vorgaben wie
die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des jeweiligen Entsendedienstes.
Dies umfasst beispielsweise sowohl Grundsätze des integren Verhaltens als auch
interne Regelwerke/Richtlinien sowie die geltenden Gesetze in Deutschland und
im jeweiligen Einsatzland.
Darüber hinaus haben alle Träger des Entwicklungsdienstes relevante interne
Verfahren, die z. B. Teile des Vertragswerks, Sensibilisierungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen, die Erarbeitung und Verabschiedung von Richtlinien sowie
Verfahren, die den Umgang mit Verdachtsmomenten oder Beschwerden regeln,
beinhalten. Diese gelten für die gesamte Organisation und alle Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter inklusive der EH und werden nach Bedarf angepasst und
weiterentwickelt.
28. Welche konkreten Schritte wird das BMZ künftig unternehmen, um das
bereits angepasste Leitbild für EH nochmal zu ändern?
Die Bundesregierung plant derzeit keine Anpassungen des Leitbildes.
29. Wie soll dabei konkret dem Bedarf an Professionalisierung und den
gestiegenen Anforderungen an EHs Rechnung getragen werden?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen.
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ISSN 0722-8333]