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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Export von Kunststoffabfällen aus Deutschland in Nicht-OECD-Staaten

(insgesamt 12 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit

Datum

12.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1026316.05.2019

Export von Kunststoffabfällen aus Deutschland in Nicht-OECD-Staaten

der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Karsten Klein, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Michael Theurer, Stephan Thomae, Sandra Weeser, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Bilder von Plastikbergen erscheinen in regelmäßigen Abständen in den Medien, ob nun wild oder auf legalen Deponien gelagert. Die Bilder schockieren und bedürfen kaum noch einer Kommentierung. Nach Angaben der „Süddeutschen Zeitung“ sollen im vergangenen Jahr 100 000 Tonnen Kunststoffabfälle aus Deutschland nach Malaysia transportiert worden sein (https://projekte. sueddeutsche.de/artikel/wirtschaft/deutscher-plastikmuell-verschmutzt- malaysiae590969/). Dabei fallen Bilder von Verpackungen mit deutschsprachiger Aufschrift auf – zweifelsohne Verpackungen aus Deutschland.

Jedoch ist die Warenbewegung von Import-, Export- und sogar Transitwaren in der EU geregelt und dokumentiert. Seit 2006 gilt die Abfallverbringungsverordnung (EG) Nr. 1013/2006 (VVA). Diese regelt die Verbringung von Abfällen innerhalb der EU und der OECD-Staaten. Bei einer solchen Abfallausfuhr ist eine Notifizierung nötig. Das bedeutet, dass sowohl zuständige Behörden des Versandstaates als auch des Empfängerstaates ihre Zustimmung geben müssen, ehe die Ware gehandelt werden darf. Das Bundesumweltamt (UBA) dokumentiert den Import und Export von Stoffströmen nach der Abfallverzeichnisverordnung.

Auf der Seite des Bundesumweltamtes ist zu lesen, dass die Verpackungsabfälle 2017 innerhalb der EU verblieben. In den südostasiatischen Raum gingen nach der Aufzeichnung im Jahr 2017 nur Abfälle an Papier und Elektroaltgeräten (www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/2503/dokumente/grenzueberschreitende_verbringung_von_zustimmungspflichtigen_abfaellen_export_2017.pdf).

In einer zweiten – nach Ansicht der Fragesteller deutlich unkonkreteren – Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 werden die Abfälle in Nicht-OECD-Staaten behandelt. Nach dieser Verordnung erfragt die EU-Kommission, ob die Einfuhr des jeweiligen Stoffes vom Empfängerstaat verboten ist oder ob die Einfuhr einem Kontrollverfahren oder keinen Kontrollen unterliegt. An dieser Stelle endet die europäische Dokumentation. Welche Mengen, zu welchem Zweck, an welchen Nicht-OECD-Staat geliefert werden, bleibt offen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen12

1

Mit welcher Deklaration bzw. Klassifikation werden Kunststoffprodukte nach Informationen der Bundesregierung aus Deutschland in Nicht-OECD-Staaten geliefert?

2

Welcher Abfallart gehören die Abfälle nach Informationen der Bundesregierung an, die in Nicht-OECD-Staaten geliefert werden?

3

In welche Nicht-OECD-Staaten werden Kunststoffabfälle nach Informationen der Bundesregierung geliefert?

4

Welche Verwendungsart wird von den Nicht-OECD-Staaten bei der EU-Kommission nach Informationen der Bundesregierung angegeben?

5

Welche Menge pro Jahr an Kunststoffabfällen wird von Deutschland an Nicht-OECD-Staaten geliefert (bitte nach Staaten auflisten)?

6

Welche deutsche Behörde genehmigt nach Information der Bundesregierung die Exporte in Nicht-OECD-Staaten?

7

Wie viele Angestellte in deutschen Behörden sind mit der Überprüfung angegebener und tatsächlicher Warenart, Menge und Empfängerstaat nach Informationen der Bundesregierung befasst?

8

Wie kann es nach Informationen der Bundesregierung möglich sein, dass deutsche Verpackungen in Malaysia auf fragwürdigen Deponien enden?

9

Sind die von Deutschland genehmigten Exporte, die in Nicht-OECD-Länder gelangen, in Deutschland vorsortiert, und handelt es sich dabei um Sammlungen aus dem gelben Sack oder um Gewerbeabfälle?

10

Welche Kunststoffarten werden nach Informationen der Bundesregierung vor allem in Nicht-OECD-Länder exportiert?

11

Wie trägt die Bundesregierung dafür Sorge, dass eine sachkundige Verwendung und Verwertung in den Zielländern, insbesondere in Nicht-OECD-Ländern, stattfindet?

12

Inwiefern bemüht sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene um eine Angleichung der Regularien und Vorgehensweisen der Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 an die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006?

Berlin, den 8. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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