BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

14.06.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1026616.05.2019

Bekämpfung von Menschenhandel und Ausbeutung

der Abgeordneten Konstantin Kuhle, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Till Mansmann, Alexander Müller, Roman Müller-Böhm, Frank Müller-Rosentritt, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Katja Suding, Linda Teuteberg, Nicole Westig, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

In den ersten Monaten des Jahres 2019 fanden in Deutschland Razzien statt, bei denen Gruppen bzw. Personen wegen des Verdachts des Menschenhandels festgenommen wurden (vgl. www.morgenpost.de/vermischtes/article214048619/ 1000-Polizisten-bei-bundesweiter-Razzia-gegen-Menschenhandel.html und www.welt. de/regionales/hamburg/article190940407/Norddeutschland-Razzia-gegen-Grossfamilie-wegen-Menschenhandel-und-Betrug.html, letzter Abruf jeweils 22. Februar 2019).

Das Bundeskriminalamt erfasst das Delikt Menschenhandel im Sinne des § 232 des Strafgesetzbuches (StGB) nicht einzeln in der jährlichen Polizeilichen Kriminalstatistik. Auch die §§ 232a bis 233a und 237 StGB werden lediglich als Straftaten gegen die persönliche Freiheit zusammen mit allgemeineren Delikten wie Nötigung oder Bedrohung erfasst. Die genaue Entwicklung ist der Polizeilichen Kriminalstatistik daher nicht zu entnehmen. Stattdessen finden die registrierten Taten Eingang in ein Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung (vgl. www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/ Menschenhandel/menschenhandel_node.html, letzter Abruf 17. April 2019). Ein solches Lagebild für 2018 liegt noch nicht vor.

Das Bundeslagebild für das Jahr 2017 zeigt einen erheblichen Anstieg der Opferzahlen im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Opfer von Menschenhandel um rund 25 Prozent (vgl. www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/menschenhandelBundeslagebild2017.html?nn=27956, letzter Abruf 17. April 2019). Dennoch bleibt die Opferzahl im Verhältnis zu den anderen in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfassten Straftaten gegen die persönliche Freiheit niedrig. Angesichts der Gesamtkriminalitätszahlen lassen beispielsweise lediglich zwei Verfahren wegen Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei und kein einziges Verfahren wegen Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen im Jahr 2017 aus Sicht der Fragesteller auf eine besonders hohe Dunkelziffer schließen.

Von einer hohen Dunkelziffer geht in diesem Zusammenhang auch das Europäische Parlament aus. Einer Einschätzung für die Jahre 2012 bis 2014 zufolge steht ca. 63 000 erfassten Opfern von Menschenhandel und Ausbeutung der Arbeitskraft (inkl. sexuelle Ausbeutung) eine Dunkelziffer von bis zu 21 Millionen ausgebeuteten Personen gegenüber (vgl. www.europarl.europa.eu/news/en/headlines/ society/20171012STO85932/human-trafficking-nearly-16-000-victims-in-the-eu, letzter Abruf 17. April 2019).

Der Global Slavery Index geht für die Bundesrepublik Deutschland von über 160 000 Menschen aus, die in Abhängigkeitsverhältnissen der sogenannten modernen Sklaverei leben. Im Vergleich zu anderen westlichen Industrienationen besteht in Deutschland im Bereich Bekämpfung von Menschenhandel und moderner Sklaverei der Erhebung zufolge Nachholbedarf (vgl. www.globalslaveryindex.org/2018/data/country-data/germany/, letzter Abruf 17. April 2019).

Auch das U. S. Department of State ordnet die Bundesrepublik Deutschland bei der Bekämpfung von Menschenhandel auf einem guten Platz ein, sieht jedoch deutlichen Verbesserungsbedarf. Kritisiert werden vor allem die niedrigen Verurteilungszahlen, das Fehlen von Opferschutzprogrammen, gerade für Kinder und Männer, und das Fehlen einer proaktiven Strategie zur Bekämpfung des Menschenhandels und zur Abschöpfung der entsprechenden Gewinne (vgl. www.state.gov/j/tip/rls/tiprpt/countries/2018/282660.htm, letzter Abruf 17. April 2019).

Eine niedrige Verurteilungsrate ist auch dem letzten Periodischen Sicherheitsbericht von 2006 zu entnehmen (vgl. Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht, S. 467, www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PeriodischerSicherheitsbericht/periodischersicherheitsbericht_node.html, letzter Abruf 17. April 2019). Zudem kritisiert der Bericht, dass Opfer als Zeugen für Strafverfahren häufig ausfallen, da es nicht möglich sei, einen Aufenthalt in Deutschland bis zum Prozess zu organisieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen38

1

Wie viele der folgenden Straftaten sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in der Bundesrepublik Deutschland polizeilich festgestellt worden:

a) Menschenhandel (§ 232 StGB)

b) Zwangsprostitution (§ 232a StGB)

c) Zwangsarbeit (§ 232b StGB)

d) Ausbeutung der Arbeitskraft (§ 233 StGB)

e) Ausbeutung und Ausnutzung einer Freiheitsberaubung (§ 233a StGB)

f) Zwangsheirat (§ 237 StGB) (bitte jeweils nach Bundesland aufschlüsseln)?

Wie hoch waren jeweils die Opferzahlen?

Wie viele Beschuldigte wurden erfasst?

2

Welche Staatsangehörigkeiten hatten nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer und Beschuldigte in diesen Verfahren jeweils?

3

In welchem Rahmen bewegte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Altersstruktur der Opfer der entsprechenden Straftaten im Jahr 2018?

Welche Entwicklung lässt sich hieraus für die letzten fünf erfassten Jahre absehen?

4

Wie viele polizeiliche Ermittlungsverfahren wegen Straftaten nach Frage 1 wurden im Jahr 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils eingeleitet, abgeschlossen, eingestellt und zur Anklage gebracht (bitte nach Bundesland aufschlüsseln)?

5

Wie viele Verurteilungen und wie viele Anklageerhebungen wegen Tatbeständen aus den Fragen 1a bis 1f fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 in der Bundesrepublik Deutschland statt?

Wie verhalten sich diese Zahlen zu den Verurteilungen und Anklageerhebungen aus den letzten fünf Jahren?

6

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Strafe bei einer Verurteilung wegen einer Straftat nach einem Tatbestand aus Frage 1 im Jahr 2018 (bitte jeweils nach Tatbeständen aus den Fragen 1a bis 1f aufschlüsseln)?

7

Welche Gründe sorgen aus Sicht der Bundesregierung dafür, dass bei Verdacht auf Menschenhandel oder Ausbeutung von Personen letztendlich häufig nur Geld- oder niedrige Bewährungsstrafen verhängt werden, wie international stark kritisiert wird?

Wie will die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass das Strafrecht seinen Abschreckungseffekt im Bereich Menschenhandel und Ausbeutung nicht verliert?

8

Welche Rolle spielt aus Sicht der Bundesregierung eine polizeiliche Schwerpunktsetzung im Bereich von Straftaten nach Frage 1 bei der Einleitung und Durchführung von Ermittlungsverfahren?

Ist die Strafverfolgung von derartigen Straftaten nach Kenntnis der Bundesregierung in Bundesländern, in denen eine entsprechende Schwerpunktsetzung durch Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften erfolgt, effektiver?

Wie kann sichergestellt werden, dass auch in den Bundesländern, in denen eine entsprechende Schwerpunktsetzung nicht stattfindet, eine effektive Strafverfolgung stattfindet?

9

Wo verblieben nach Kenntnis der Bundesregierung Opfer von Delikten aus Frage 1 nach Einleitung eines Ermittlungs- beziehungsweise Strafverfahrens?

Wie viele Personen aus dieser Gruppe wurden im Jahr 2018 abgeschoben oder ausgewiesen, wie viele sind im Besitz einer Duldung, und wie viele befinden sich im polizeilichen Zeugenschutz?

10

Wie viele der Personen, die ausgewiesen oder abgeschoben wurden, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Abschluss des Strafverfahrens in einem Fall, in dem sie jeweils als Geschädigte galten, ausgewiesen oder abgeschoben?

In wie vielen Fällen konnte in der Folge eine Zeugenaussage nicht stattfinden, weil eine Ausweisung oder Abschiebung stattfand?

11

Welche aufenthaltsrechtlichen Instrumente bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung, um Opfern von Delikten aus Frage 1 zu ermöglichen, für folgende Strafverfahren in der Bundesrepublik Deutschland zu verbleiben?

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Notwendigkeit, das Aufenthaltsrecht zu überarbeiten, um Opfern von Menschenhandel, Zwangsprostitution und Ausbeutung zu ermöglichen, als Zeugen in Strafprozessen aufzutreten, wenn sie andernfalls ausreisepflichtig wären?

12

Wie ist aus Sicht der Bundesregierung sichergestellt, dass Opfer von Delikten nach Frage 1 bei einer Rückkehr in ihr Heimatland, sei es freiwillig oder nach Ausweisung oder Abschiebung, nicht wegen einer Anzeige oder Zeugenaussage erneut Opfer von Straftaten zur Vergeltung werden?

13

Wie viele Personen, die Opfer von Straftaten nach Frage 1 geworden sind und in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind, wurden in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung erneut Opfer von Straftaten nach Frage 1 oder Opfer von Vergeltungstaten?

14

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung oder plant zu ergreifen, um der Ausbeutung von Personen über das Internet vorzubeugen, sei es durch Bereitstellen ihrer Dienstleistungen im Internet oder direkter Ausbeutung über das Internet, beispielsweise durch erzwungene sexuelle Dienstleistungen in Livestreams?

Existiert beim Bundeskriminalamt eine Abteilung, die sich speziell mit Ausbeutung und Menschenhandel über das Internet beschäftigt?

15

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für die spezielle Betreuung männlicher Opfer von Menschenhandel?

Welche Maßnahmen werden zur Betreuung von Kindern als Opfer von Menschenhandel ergriffen?

16

Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass Produkte, die in Deutschland verkauft werden, nicht im Laufe der Produktionskette auch durch Menschenhandel oder die Ausbeutung von Arbeitskraft zustande kommen?

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung bereits jetzt zur Bekämpfung von Zwangsarbeit bei importierten Produkten wie technischen Geräten oder Lebensmitteln?

17

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass auch Entertainmentprodukte, die in Deutschland verkauft oder angeboten werden, frei von Zwangsarbeit oder Ausbeutung der Arbeitskraft in anderen Staaten sind (beispielsweise Sportgroßveranstaltungen wie die FIFA Fußball-Weltmeisterschaft oder Olympische Spiele)?

18

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer bei Straftaten nach Tatbeständen aus Frage 1 im Jahr 2018 ein?

Welche Maßnahmen leitet die Bundesregierung ein, um das Dunkelfeld in diesem Bereich zu erfassen und zu verkleinern?

19

Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch, dass sie im Zweiten Periodischen Sicherheitsbericht angibt, Straftaten im Bereich Menschenhandel, Zwangsprostitution oder Ausbeutung würden ohne Aktivwerden der Polizei im Regelfall nicht bekannt, da die Opfer Straftaten nicht anzeigten (Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht S. 463 www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PeriodischerSicherheitsbericht/periodischersicherheitsbericht_node.html Abruf 17. April 2019), sie aber im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2017 angibt, 45,9 Prozent der erfassten Fälle im Bereich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung würden auf Verfahrensinitiierung durch das Opfer zurückgehen (Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung 2017 S. 7 www.bka.de/SharedDocs/ Downloads/DE/Publikationen/JahresberichteUndLagebilder/Menschenhandel/ menschenhandelBundeslagebild2017.html?nn=27956, Abruf 17. April 2019)?

20

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die Anzeigebereitschaft von Opfern dieser Straftaten zu erhöhen?

21

Welche Maßnahmen werden nach Kenntnis der Bundesregierung unternommen, um das gesellschaftliche Bild von Opfern von Delikten aus Frage 1 zu schützen, wenn diese gleichzeitig Täter von Delikten beispielsweise nach dem Aufenthaltsgesetz sind?

Wie kann sichergestellt werden, dass es nicht zu einer unverhältnismäßigen Kriminalisierung von Opfern in diesem Zusammenhang kommt, insbesondere durch Ausländerbehörden oder das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?

22

Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Dunkelziffer der im Jahr 2017 neu im Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung erfassten Deliktsbereiche Ausbeutung bei der Ausübung der Bettelei, Ausbeutung bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen und Menschenhandel zum Zweck der rechtswidrigen Organentnahme ein?

23

Angehörige welcher Nationalitäten oder Volksgruppen sind aus Sicht der Bundesregierung besonders gefährdet, Opfer von Straftaten aus Frage 1 zu werden?

Werden besondere Maßnahmen eingeleitet, um Angehörige dieser Bevölkerungsgruppen zu schützen?

24

Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung konkret, um Angehörige der Roma davor zu schützen, Opfer von Straftaten aus Frage 1 zu werden?

Welche Maßnahmen werden ergriffen, um nigerianische Staatsangehörige davor zu schützen, Opfer von Straftaten aus Frage 1 zu werden?

25

Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Informationsmaterialien oder Beratungsstellen in den Landessprachen der großen Opfergruppen in diesem Bereich (beispielsweise Bulgarisch, Rumänisch, Englisch, verschiedene nigerianische Sprachen)?

Wie wird sichergestellt, dass die Opfer Zugriff auf diese Beratung haben?

26

Welche Schnittmenge liegt nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Tätern von Delikten aus Frage 1 und Personen vor, die der organisierten Kriminalität zugerechnet werden?

Welche Rolle spielen Strukturen der organisierten Kriminalität aus Sicht der Bundesregierung für Straftaten nach Frage 1?

27

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um die organisierte Kriminalität im Bereich Menschenhandel zu bekämpfen?

Welche internationalen Strukturen werden in diesem Zusammenhang von Bundesbehörden gestützt?

28

Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit einer engeren Zusammenarbeit von europäischen Ermittlungsbehörden bei der Bekämpfung von Menschenhandel?

29

Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung, um der Ausbeutung von Arbeitskraft insbesondere in der Bauindustrie zu begegnen?

Wie wird sichergestellt, dass beim Bau von Gebäuden oder Infrastruktur im Bundesauftrag keine Arbeitskräfte eingesetzt werden, die im Rahmen von Delikten nach Frage 1 zur Arbeit gezwungen werden?

30

Welcher Zusammenhang besteht aus Sicht der Bundesregierung zwischen Opfern von Delikten nach Frage 1 und Tätern von Delikten wie Spendenbetrug und Taschendiebstahl?

31

Wie bewertet die Bundesregierung das Bundeskooperationskonzept „Schutz und Hilfen bei Handel mit und Ausbeutung von Kindern“?

Welche Maßnahmen werden in diesem Zusammenhang konkret unternommen, um Kinder, die Opfer geworden sind, zu schützen und zu therapieren?

Welche Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der jüngsten Fälle von Ausbeutung von Kindern in diesem Zusammenhang noch vorzunehmen?

32

Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass spätere Opfer von Delikten nach Frage 1 häufig aufgrund falscher Angaben ein Visum zur Einreise in den Schengen-Raum vorweisen können (vgl. www.bpb.de/apuz/155367/ menschenhandel-zur-sexuellen-ausbeutung-in-deutschland?p=all; www. deutschlandfunk.de/nigeria-menschenhandel-in-gottes-namen.886.de.html? dramat:article_id=428032; www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/PeriodischerSicherheitsbericht/periodischersicherheitsbericht_ node.html)?

Wie ist sichergestellt, dass nicht deutsche Botschaften Visa ausstellen, die anschließend Personen berechtigen, in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen, wo sie Opfer von Delikten nach Frage 1 werden?

33

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der Personen, die in den letzten fünf Jahren mittels eines deutschen Visums nach Deutschland eingereist sind, wo sie Opfer von Delikten nach Frage 1 wurden?

34

Warum sind die §§ 232 bis 233a StGB nicht einzeln in der Polizeilichen Kriminalstatistik aufgeschlüsselt?

35

Aus welchem Grund werden die Daten aus den Bundeslagebildern zum Menschenhandel nicht in der Polizeilichen Kriminalstatistik abgebildet?

36

Wie bewertet die Bundesregierung in Ansehung der nach Ansicht der Fragesteller geringen Aussagekraft der Daten der Bundeslagebilder die Notwendigkeit eines regelmäßigen Periodischen Sicherheitsberichts?

37

Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden wie der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt und Landesbehörden bei Razzien gegen Personen und Gruppen wegen des Verdachts des Menschenhandels organisiert?

38

Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung bei der Zusammenarbeit zwischen Bundesbehörden wie der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt und Landesbehörden bei Razzien gegen Personen und Gruppen wegen des Verdachts des Menschenhandels?

Berlin, den 8. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen