Entwicklung der Hilfen zur Erziehung
der Abgeordneten Daniel Föst, Katja Suding, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Katja Hessel, Reinhard Houben, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Konstantin Kuhle, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Christoph Meyer, Dr. Martin Neumann, Dr. Wieland Schinnenburg, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Stephan Thomae, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Im Jahr 2017 hat die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung (HzE) einen neuen Höchststand erreicht. Bundesweit wurden knapp eine Million erzieherische Hilfen für Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter und Träger der Kinder- und Jugendhilfe gewährt. Der bereits seit 2008 anhaltende Anstieg setzt sich somit fort. Von 2008 bis 2017 entspricht das einer Erhöhung um 23,6 Prozent (Statistisches Bundesamt, www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/ Kinderhilfe-Jugendhilfe/aktuell-erzieherische-hilfe.html).
Bei Hilfen zur Erziehung handelt es sich um einen Rechtsanspruch, auf den Eltern minderjähriger Kinder laut § 27 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) Anspruch haben, wenn sie eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht gewährleisten können oder die Hilfe für die Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Die im SGB VIII aufgeführten Hilfen sind in bis zu acht Arten untergliedert; die am häufigsten abgerufenen Hilfen zur Erziehung konzentrieren sich nach Ansicht der Fragesteller auf
- Erziehungsberatung
- Betreuung einzelner junger Menschen
- sozialpädagogische Familienhilfe
- Vollzeitpflege
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnform
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Bei den aufgeführten Hilfen zur Erziehung ist zum Teil ein aus Sicht der Fragesteller dramatischer Anstieg zu verzeichnen. So stieg die Inanspruchnahme der Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen (laufende Hilfen zum 31. Dezember 2017) im Vergleich zu 2008 um fast 65 Prozent. Auch bei der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung ist ein Anstieg im gleichen Zeitraum von fast 50 Prozent zu verzeichnen. Im Vergleich sind vor allem die Fallzahlen bei stationären Hilfen in den letzten Jahren (seit 2008 um 52 Prozent) gestiegen (Kinder- und Jugenhilfereport 2018, S. 67, https://shop.budrich-academic.de/wp-content/ uploads/2019/01/9783847413400.pdf?v=3a52f3c22ed6).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg bestimmter Hilfen zur Erziehung, die durch das Jugendamt genehmigt werden müssen (bitte nach den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Hilfen – §§ 28, 30, 31, 33, 34, 35 SGB VIII –, Geschlecht, unbegleiteten minderjährigen Ausländern – UMA – und anderen Gruppen aufschlüsseln)?
2. Welche Hilfen zur Erziehung bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis als besonders wirksam (bitte auflisten und begründen)?
3. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Bund, Länder sowie insbesondere Kommunen und ihre Jugendämter darin zu unterstützen,
- a) alle Hilfearten flächendeckend in allen Bundesländern anbieten zu können,
- b) auf den Einzelfall maßgeschneiderte Hilfen auszuwählen,
- c) vom Haushalt der Kommunen unabhängig den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen und
- d) eine Qualitätssicherung zu etablieren?
4. Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern in der Ansicht zu, dass eine bessere Standardisierung und eine Überprüfung der Hilfen zur Erziehung einen zielgerichteten Mitteleinsatz unterstützen könnten?
- a) Wenn ja, warum?
- b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hält die Bundesregierung das eigene vorliegende Wissen über die Hilfen zur Erziehung in Hinblick auf Effizienz und Effektivität für ausreichend?
- a) Falls ja, auf welche Quellen bezieht sich die Bundesregierung (bitte auflisten)?
- b) Falls nein, welche Möglichkeiten, um wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu erlangen, sieht die Bundesregierung? Plant die Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen?
6. Wie steht die Bundesregierung zu der Idee eines in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen zu installierenden Prüfsystems, das die Effektivität und Effizienz von besonders häufig in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung bewertet?
- a) Falls ein Handlungsbedarf gesehen wird, wie sollte dieses System ausgestaltet sein? Plant die Bundesregierung hier bereits konkret Maßnahmen?
- b) Falls kein Handlungsbedarf gesehen wird, warum nicht?
7. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Unterschiede zwischen dem Ausbau und dem Einsatz der verschiedenen Hilfen zwischen großen Städten (mehr als eine Million Einwohner) und ländlicheren Regionen vor?
- a) Falls keine Erkenntnisse vorliegen, hält die Bundesregierung eine flächendeckende Erhebung für sinnvoll? Falls ja, wird sie hierzu Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen) einleiten? Falls nein, warum hält die Bundesregierung dies nicht für sinnvoll?
- b) Welche Daten liegen der Bundesregierung über die in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung insgesamt vor? Welche Daten erhebt die Bundesregierung über die Einzelmaßnahmen und ihre jeweiligen Kosten? Welche Informationen geben die Bundesländer an die Bundesregierung weiter (bitte nach Bundesländern und Maßnahmen für die Jahre 2008 bis 2017 aufschlüsseln)?
- c) Beteiligt sich die Bundesregierung finanziell oder strukturell an der Umsetzung der Hilfen zur Erziehung? Wenn ja, wie, und in welchem Maß? Wenn nein, warum nicht?
- d) Hält die Bundesregierung ein bundesweites Kompetenzzentrum für sinnvoll, das den Jugendämtern in kritischen Fällen als zentraler Ansprechpartner dient? Wenn ja, plant die Bundesregierung hier bereits? Wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 8. Mai 2019
Fragen7
Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg bestimmter Hilfen zur Erziehung, die durch das Jugendamt genehmigt werden müssen (bitte nach den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Hilfen – §§ 28, 30, 31, 33, 34, 35 SGB VIII –, Geschlecht, unbegleiteten minderjährigen Ausländern – UMA – und anderen Gruppen aufschlüsseln)?
Welche Hilfen zur Erziehung bewertet die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis als besonders wirksam (bitte auflisten und begründen)?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für den Bund, Länder sowie insbesondere Kommunen und ihre Jugendämter darin zu unterstützen,
a) alle Hilfearten flächendeckend in allen Bundesländern anbieten zu können,
b) auf den Einzelfall maßgeschneiderte Hilfen auszuwählen,
c) vom Haushalt der Kommunen unabhängig den Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen und
d) eine Qualitätssicherung zu etablieren?
Stimmt die Bundesregierung den Fragestellern in der Ansicht zu, dass eine bessere Standardisierung und eine Überprüfung der Hilfen zur Erziehung einen zielgerichteten Mitteleinsatz unterstützen könnten?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung das eigene vorliegende Wissen über die Hilfen zur Erziehung in Hinblick auf Effizienz und Effektivität für ausreichend?
a) Falls ja, auf welche Quellen bezieht sich die Bundesregierung (bitte auflisten)?
b) Falls nein, welche Möglichkeiten, um wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse zu erlangen, sieht die Bundesregierung? Plant die Bundesregierung, hier Abhilfe zu schaffen?
Wie steht die Bundesregierung zu der Idee eines in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen zu installierenden Prüfsystems, das die Effektivität und Effizienz von besonders häufig in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung bewertet?
a) Falls ein Handlungsbedarf gesehen wird, wie sollte dieses System ausgestaltet sein? Plant die Bundesregierung hier bereits konkret Maßnahmen?
b) Falls kein Handlungsbedarf gesehen wird, warum nicht?
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Unterschiede zwischen dem Ausbau und dem Einsatz der verschiedenen Hilfen zwischen großen Städten (mehr als eine Million Einwohner) und ländlicheren Regionen vor?
a) Falls keine Erkenntnisse vorliegen, hält die Bundesregierung eine flächendeckende Erhebung für sinnvoll? Falls ja, wird sie hierzu Maßnahmen (in Zusammenarbeit mit Ländern und Kommunen) einleiten? Falls nein, warum hält die Bundesregierung dies nicht für sinnvoll?
b) Welche Daten liegen der Bundesregierung über die in Anspruch genommenen Hilfen zur Erziehung insgesamt vor? Welche Daten erhebt die Bundesregierung über die Einzelmaßnahmen und ihre jeweiligen Kosten? Welche Informationen geben die Bundesländer an die Bundesregierung weiter (bitte nach Bundesländern und Maßnahmen für die Jahre 2008 bis 2017 aufschlüsseln)?
c) Beteiligt sich die Bundesregierung finanziell oder strukturell an der Umsetzung der Hilfen zur Erziehung? Wenn ja, wie, und in welchem Maß? Wenn nein, warum nicht?
d) Hält die Bundesregierung ein bundesweites Kompetenzzentrum für sinnvoll, das den Jugendämtern in kritischen Fällen als zentraler Ansprechpartner dient? Wenn ja, plant die Bundesregierung hier bereits? Wenn nein, warum nicht?