Weiterentwicklung der Zusammenarbeit im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Konstantin Kuhle, Linda Teuteberg, Manuel Höferlin, Jimmy Schulz, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Christine Aschenberg-Dugnus, Jens Beeck, Mario Brandenburg, Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Hartmut Ebbing, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Daniela Kluckert, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Till Mansmann, Christoph Meyer, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Christian Sauter, Dr. Wieland Schinnenburg, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Michael Theurer, Dr. Florian Toncar, Gerald Ullrich, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Als Reaktion auf die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA wurde 2004 in Berlin das Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) eingerichtet, in dem Sicherheitsbehörden aus Bund und Ländern Erkenntnisse austauschen, um gemeinsam Terrorismus zu bekämpfen. Beteiligt sind 40 Ämter – darunter das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter, Bundespolizei, Verfassungsschutz aus Bund und Ländern, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst und Zollkriminalamt. Nach Vorbild des GTAZ arbeiten auch das Gemeinsame Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ) sowie das Gemeinsame Internetzentrum (GIZ) zur Beobachtung und Bewertung islamistischer Internetinhalte.
Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat Horst Seehofer betonte bei seinem Antrittsbesuch im April 2018, „das GTAZ zeige, dass die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern ,sehr gut funktioniert‘“ (s. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13. April 2018, S. 4). Im September 2018 erklärte die Bundesregierung, „dass die Strukturen des GTAZ grundsätzlich funktions- und leistungsfähig sind“ (s. Bundestagdrucksache 19/3530). Aus Sicht der Fragesteller lässt die (bisherige) Aufklärung der terroristischen Taten wie des Berliner Breitscheidplatzattentäters Anis Amri jedoch erheblichen Optimierungsbedarf im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum und dessen artverwandter Zentren offenkundig werden. So könnten Mängel an Verbindlichkeit dort getroffener Absprachen und unklare Verantwortlichkeiten dadurch beseitigt werden, indem die aufgeführten Zentren auf eine rechtliche Grundlage gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Hält die Bundesregierung an ihrer Bewertung fest, „dass die Strukturen des GTAZ grundsätzlich funktions- und leistungsfähig sind“ (s. Bundestagsdrucksache 19/3530), oder sieht sie Bedarf an konkreten Reformen der Strukturen und Arbeitsweisen des GTAZ? Wenn sie Reformbedarf sieht, welchen?
Auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen basiert der bisher stattfindende Informationsaustausch im GTAZ und den anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren hinsichtlich der beteiligten Bundesbehörden? Auf welchen konkreten rechtlichen Grundlagen basiert er nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der beteiligten Länderbehörden (bitte aufschlüsseln)?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit und deren Ergebnisse der im Juli 2017 eingerichteten Arbeitsgruppe „Risikomanagement“ im GTAZ?
Durch welche konkreten Maßnahmen gewährleisten die beteiligten Behörden, dass Erkenntnisse aus der Arbeitsgruppe „Risikomangement“ in die sachverhaltsbezogene Arbeitsgruppe „Operativer Informationsaustausch“ einfließen?
Welche konkreten verbindlichen Regeln bestehen für die beteiligten Bund- und Länderbehörden im GTAZ und den anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren für a) die allgemeine Zusammenarbeit bzw. Administration, b) den Informationsaustausch, c) die Protokollierung getroffener Absprachen oder d) die Evaluation getroffener Absprachen (bitte jeweils aufschlüsseln)?
Erwägen die Bundesregierung und die beteiligten Länder die Arbeitsweise des GTAZ und der anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren durch konkrete, verbindliche Regeln für a) die allgemeine Zusammenarbeit bzw. Administration, b) den Informationsaustausch, c) die Protokollierung getroffener Absprachen oder d) die Evaluation getroffener Absprache weiterzuentwickeln?
Erarbeiten die Bundesregierung und die beteiligten Länder derzeit eine Geschäftsordnung für das GTAZ bzw. die anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren? Wenn ja, a) welche Behörde gab aufgrund welches Ereignisses den Anstoß für die Erarbeitung einer Geschäftsordnung, b) welche konkrete Zielsetzung wird mit der Erarbeitung einer Geschäftsordnung verfolgt und c) welche Regelungskomplexe mit welchen konkreten Inhalten soll die Geschäftsordnung enthalten? Welche konkreten Regelungen soll die Geschäftsordnung insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Zusammenarbeit bzw. Administration, dem Informationsaustausch, der Protokollierung getroffener Absprachen sowie der Evaluation getroffener Absprachen enthalten? d) Bis wann ist mit dem Beschluss bzw. dem Inkrafttreten der Geschäftsordnung zu rechnen? e) Erfolgt eine Beteiligung des Deutschen Bundestages sowie der Länderparlamente im Rahmen des Erarbeitungsprozesses einer Geschäftsordnung?
Worin bestehen aus Sicht der Bundesregierung die zentralen Unterschiede zwischen einer Geschäftsordnung und einer gesetzlichen Grundlage für das GTAZ bzw. die anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren?
Welche konkreten rechtlichen Folgen würden aus Verstößen gegen die Geschäftsordnung des GTAZ bzw. der anderen in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Zentren folgen?
Wie wird sichergestellt, dass Erkenntnisse aus dem GIZ auch in Beratungen des GTAZ sowie umgekehrt einfließen können?