Auswirkungen der Transaktion von E.ON und RWE auf den Energiemarkt
der Abgeordneten Ingrid Nestle, Katharina Dröge, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Lisa Badum, Matthias Gastel, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Generaldirektion Wettbewerb der Europäischen Kommission hat sich erneut mehr Zeit für die Überprüfung des E.ON-Innogy-Deals genommen. Das Verfahren zum Tausch von Vermögenswerten und Geschäftsbereichen der beiden Energiekonzerne RWE und E.ON läuft nun seit knapp einem Jahr. Insbesondere die Übernahme der bisherigen RWE-Tochter Innogy durch die E.ON wird seit Monaten von der EU-Kartellbehörde geprüft.
Die neue E.ON würde durch die Transaktion das Netzgeschäft und den Stromvertrieb der Innogy erhalten. Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager stellte fest, dass die Übernahme keine Preiserhöhung nach sich ziehen dürfe. Nun blickt die Generaldirektion Wettbewerb offenbar genauer auf die Märkte für Smart Metering und Ladesäulen. Laut Medienberichten wurden von der Behörde weitere Unterlagen angefordert, insbesondere für die im künftigen Energiemarkt immer bedeutender werdenden Endkundenmärkte rund um das Smart Metering sowie die Ladesäuleninfrastruktur (vgl. www.welt.de/regionales/nrw/article 192812903/EU-laesst-sich-Zeit-fuer-Pruefung-des-Innogy-Kaufs-durch-Eon.html).
Laut eigener Aussage der E.ON sei der Wettbewerb in Deutschland nicht gefährdet, da das Netzgeschäft reguliert sei und der Vertrieb lediglich einen Marktanteil von 20 Prozent ausmache. Wettbewerber halten dagegen, dass die neue E.ON 40 Prozent der Stromzähler kontrolliere und in vielen Regionen sehr wohl eine marktbeherrschende Rolle einnehme (vgl. www.energate-messenger.de/news/ 191347/innogy-deal-eu-prueft-vertieft-zukunftsmaerkte).
Wir fragen daher die Bundesregierung:
Fragen12
Liegen der Bundesregierung Informationen über die Beteiligungen der E.ON an Verteilnetzbetreibern in Deutschland vor (ggf. bitte tabellarisch auflisten)?
Welchen Anteil an Leitungskilometern besitzt die E.ON bzw. besitzen die Unternehmen mit E.ON-Beteiligung an den Verteilernetzen, und wie wird sich dieser Anteil durch den Zusammenschluss mit Innogy erhöhen (bitte möglichst für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Wie viele Entnahmestellen für Strom werden von der E.ON bzw. den Unternehmen mit E.ON-Beteiligung heute bereits betrieben, und wie würde sich der Marktanteil durch den Zusammenschluss mit dem Unternehmen Innogy und dessen Beteiligungen erhöhen (bitte Marktanteile möglichst für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie groß der Vorsprung der E.ON nach der Übernahme von Innogy gegenüber den nächstplatzierten Marktteilnehmern jeweils bei der Anzahl der Endkunden, der Anzahl der Entnahmestellen und der Anzahl der betriebenen Messstellen wäre?
Wie viele Ladesäulen für Elektrofahrzeuge betreibt die E.ON heute bereits in Deutschland, und wie wird sich diese Zahl sowie der damit verbundene Marktanteil durch den Zusammenschluss mit Innogy erhöhen (bitte möglichst für die einzelnen Bundesländer angeben)?
Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse zu den Marktanteilen von E.ON und Innogy in den lokalen Märkten für Ladeinfrastruktur?
Ist der Bundesregierung bekannt, dass bei der heute üblichen Onlinesuche nach einem Strom- bzw. Gasversorger Verbraucherinnen und Verbraucher immer zunächst die Postleitzahl eingeben müssen und dann ausschließlich spezifische Angebote für diese Postleitzahl erhalten?
Erkennt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Frage 7 an, dass es sich beim Strom- und Gasmarkt aufgrund der postleitzahlspezifischen Angebote de facto um einen regional bzw. lokal begrenzten Markt handelt, und wenn nein, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass die Wirkungen der Transaktion auch im Hinblick auf die regionalen und lokalen Märkte bei der kartellrechtlichen Bewertung berücksichtigt werden müssen, und wenn nein, warum nicht?
Ist der Bundesregierung bewusst, dass E.ON bzw. deren Beteiligungen in vielen regionalen und lokalen Märkten über Marktanteile weit jenseits der Schwelle zur Marktbeherrschung verfügt und dass sich durch die Fusion diese Marktanteile weiter erhöhen werden?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Dominanz eines großen und finanzstarken Marktteilnehmers für die wettbewerbliche Entwicklung neuer Märkte, Marktrollen und Geschäftsmodelle, die für das Gelingen der Energiewende erforderlich sind, problemlos ist?
Wurde die Bundesregierung von der zuständigen EU-Kartellbehörde zu der noch offenen Genehmigung der Übernahme von Innogy durch E.ON kontaktiert, und wenn ja, wann, in welcher Form, und mit welchem Ergebnis?