Neustart im Team mit 500 Flüchtlingen
der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Petr Bystron, Dr. Roland Hartwig, Waldemar Herdt, Paul Viktor Podolay, Tino Chrupalla, Udo Theodor Hemmelgarn, Dr. Lothar Maier, Dr. Robby Schlund, René Springer und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Medienberichten zufolge beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen eines Flüchtlingsunterstützungsprogrammes mit der Bezeichnung „NesT – Neustart im Team“, etwa 500 Flüchtlinge noch in diesem Jahr in Deutschland aufzunehmen.
Nach den berichteten Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen UNHCR befinden sich diese Personen schon jetzt nicht mehr in ihrer Heimat, sondern in einem Drittstaat, wo ihnen aber nach Ansicht des UNHCR nicht genügend Schutz zuteil wird.
Das UNHCR hat diese Personen als „besonders schutzbedürftig“ charakterisiert – u. a. Schwangere, Frauen mit kleinen Kindern, Behinderte oder Kranke.
Wie dem Artikel der Tageszeitung „DIE WELT“ weiter zu entnehmen ist, sei nach Aussage der Bundesregierung gemäß Presseartikel keine Asylprüfung vorgesehen, sondern eine mindestens drei Jahre währende Aufenthaltserlaubnis, da das UNHCR den Flüchtlingsstatus bereits geprüft habe (www.welt.de/politik/deutschland/aticle193053821/Neuansiedlung-1-4-Millionen-Fluechtlinge-warten-darauf-dass-Platz-fuer-sie-frei-wird.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
In welchem Drittstaat bzw. in welchen Drittstaaten halten sich diese Personen zurzeit nach Kenntnis der Bundesregierung auf, und wie lange befinden sie sich bereits dort (bitte Dauer nach Einzelpersonen aufschlüsseln)?
Auf wie viele der aufzunehmenden Personen trifft diese Beschreibung „besonders Schutzbedürftige“ nach Kenntnis der Bundesregierung zu (bitte nach „Schwangere“, „Frauen mit kleinen Kindern“, „Behinderte“ und „Kranke“ aufschlüsseln)?
Inwieweit fallen auch Begleitpersonen und deren weitere Angehörige unter diese Definition?
Wie lauteten die Prüfkriterien des UNCHR nach Kenntnis der Bundesregierung, um einen Flüchtlingsstatus zu erhalten?
Welchen Aufenthaltsstatus sollen die Aufzunehmenden nach drei Jahren in Deutschland erhalten?
Plant die Bundesregierung, diese Menschen dauerhaft einzubürgern?
Falls nicht, nach welchen Kriterien plant die Bundesregierung dann deren Rückführung?
Über welche Staatsangehörigkeiten (bitte nach Ländern aufschlüsseln) verfügen die Aufzunehmenden?
Anhand welcher Dokumente wurden die Angaben geprüft?
Wie viele Flüchtlinge besitzen noch gültige Ausweisdokumente, und wie wird die Staatsangehörigkeit derer überprüft, die keine Dokumente mehr vorzeigen können?
Wie viele der Aufzunehmenden sind nach Kenntnis der Bundesregierung tatsächlich krank oder behindert?
a) Um welche Art von Behinderungen und um welche Krankheiten handelt es sich?
b) Wie viele Heim- und Pflegeplätze werden für die Betreuung dieses Personenkreises zukünftig zusätzlich benötigt?
c) Mit welchen zusätzlichen Kosten für die Behandlung und Betreuung dieser Personengruppe rechnet die Regierung?
Welche anderen EU-Staaten nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr Flüchtlinge aus Krisenregionen auf, die das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) als „besonders schutzbedürftig“ charakterisiert hat (bitte nach Ländern und Anzahl der aufzunehmenden Personen aufschlüsseln)?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem oder auch im folgenden Jahr weitere Flüchtlinge aufzunehmen, welche das UNHCR als „besonders schutzbedürftig“ charakterisiert hat?
Wenn ja, wie viele?
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine medizinische Altersfeststellung bei Personen durchzuführen, die als „minderjährig“ und „unbegleitet“ einreisen sollen?
Falls nein, warum nicht?
Welche Haushaltsmittel in welcher Höhe werden von der Bundesregierung insgesamt für die ersten drei Jahre des Aufenthalts in Deutschland in Ansatz gebracht
a) für die Personen des Programmes „NesT – Neustart im Team“ (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht, „besonders Schutzbedürftige“, „Schwangere“, „Frauen mit kleinen Kindern“, „Behinderte“, „Kranke“, Begleitpersonen und Angehörige aufgliedern)? Wird dieser Personenkreis nach den drei Jahren im Rahmen von Resettlement-Programmen anschließend dauerhaft in Deutschland bleiben sollen?
b) für weitere aufgenommene Flüchtlinge, welche das UNHCR als „besonders schutzbedürftig“ charakterisiert hat (bitte nach Anzahl, Alter, Geschlecht, „besonders Schutzbedürftige“, „Schwangere“, „Frauen mit kleinen Kindern“, „Behinderte“, „Kranke“, Begleitpersonen und Angehörige aufgliedern)? Wird dieser Personenkreis nach den drei Jahren im Rahmen von Resettlement-Programmen anschließend dauerhaft in Deutschland bleiben sollen?