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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Kontrollmechanismen beim Digitalpakt Schule

(insgesamt 13 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Datum

04.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1060204.06.2019

Kontrollmechanismen beim Digitalpakt Schule

der Abgeordneten Katja Suding, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Britta Katharina Dassler, Dr. h. c. Thomas Sattelberger, Matthias Seestern-Pauly, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Marco Buschmann, Christian Dürr, Dr. Marcus Faber, Otto Fricke, Katrin Helling-Plahr, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Bernd Reuther, Frank Sitta, Judith Skudelny, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Benjamin Strasser, Michael Theurer, Dr. Andrew Ullmann, Gerald Ullrich und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Die Bundesregierung hat am 16. Mai 2019 die Bund-Länder-Vereinbarung für den DigitalPakt Schule unterschrieben, sodass er am 17. Mai 2019, fast drei Jahre nach der ursprünglichen Ankündigung, in Kraft getreten ist. Der DigitalPakt Schule wurde durch die Grundgesetzänderung vom 15. März 2019 ermöglicht, da Artikel 104c des Grundgesetzes (GG) nun den Satz enthält: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie besondere, mit diesen unmittelbar verbundene, befristete Ausgaben der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“ Jede Finanzhilfe des Bundes für die kommunale Bildungsinfrastruktur ist somit an das Kriterium der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit gebunden.

Inwieweit dieses Kriterium in den einzelnen Ländern erfüllt wird, ist nach Ansicht der Fragesteller durch die Bundesregierung nicht ausreichend abgesichert: Medienberichten zufolge hat die bayerische Staatsregierung die Antragstellung für Landesprogramme gestoppt, um die Landesmittel durch Bundesmittel aus dem Digitalpakt zu ersetzen (www.br.de/nachrichten/bayern/staedtetag-beklagt-unsicherheit-bei-foerderung-digitaler-schulen,RPyiEr5, www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Die-Digitalisierung-an-Schulen-stockt-id54048236.html). Die niedersächsische Landesregierung plant, jeder Schule, unabhängig von ihrer Schülerzahl, einen Sockelbetrag von 30 000 Euro auszuzahlen (www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/digitalpakt-tonne-alle-schulen-sollen-profitieren--30000-euro-sockelfinanzierung-fuer-alle-rund-3000-niedersaechsischen-schulen-174223.html). Der Hamburger Senat schafft 45 000 Computer für die Schulen an, verfügt aber nach eigenen Aussagen nur über Lizenzen für zwei Lernprogramme (www.hamburg.de/bsb/pressemitteilungen/12331854/2019-03-18-bsbdigitalpakt/).

Auf die Frage der Abgeordneten Katja Suding in der Regierungsbefragung am 15. Mai 2019 nach den vorgesehenen Kontrollmechanismen der Bundesregierung zur korrekten Mittelverwendung durch die Bundesländer hat die Bundesministerin für Bildung und Forschung Anja Karliczek geantwortet: „Wir machen am Ende eine Abrechnung und veröffentlichen, wofür die Länder das Geld ausgegeben haben. Am Ende müssen die Länder uns gegenüber nachweisen, ob die erwähnten drei Teile funktionieren. Dann bekommen sie das Geld für die Infrastruktur.“ (Plenarprotokoll 19/100, Seite 12056). Davon abweichend hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der FDP zur Kontrolle bei der Mittelverwendung geantwortet: „Die Verwendungsnachweise werden über die Länder dem Bund vorgelegt und dort zeitnah geprüft. Für die Prüfung unzureichende Daten können nacherhoben werden. Ergibt die Prüfung Mängel, so kann der Bund nicht zweckgemäß verwendete Mittel von einem Land zurückfordern.“ (Bundestagsdrucksache 19/8714, Antwort zu Frage 9). Aufgrund der widersprüchlichen Aussagen ist unklar, ob die Prüfung auf die Richtigkeit der Verwendung erst „am Ende“ oder „zeitnah“ erfolgt. Auf die Frage, wie viele Mitarbeiter der Bundesregierung die Verwendung der Mittel des DigitalPakts kontrollieren, hat die Bundesregierung keine Antwort gegeben (Bundestagsdrucksache 19/8714, Antwort zu den Fragen 6 bis 8).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen13

1

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Finanzhilfen des Bundes für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen in kommunale Bildungsinfrastruktur nach Artikel 104c GG an das Kriterium der Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gekoppelt sein müssen?

2

Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass sie für die Einhaltung des Kriteriums der Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich ist?

3

Wie definiert die Bundesregierung eine „Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur“?

4

An welchen Messgrößen macht die Bundesregierung die Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur fest?

5

Mit welchen Maßnahmen kontrolliert die Bundesregierung, ob die Länder die Mittel aus dem DigitalPakt Schule zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur einsetzen?

6

Sofern die Bundesregierung die Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur an konkreten Messgrößen festmacht, mit welchen Mitteln und in welchen Abständen erfasst sie die dafür notwendigen Daten? Wann werden sie erstmalig erfasst werden?

7

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass eine Feststellung der Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur den Leistungsstand der kommunalen Bildungsinfrastruktur vor und nach den Investitionen im Rahmen des DigitalPakts Schule erfassen muss?

8

Kooperiert die Bundesregierung mit Forschungseinrichtungen, um die Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur zu erfassen? Wenn ja, mit welchen? Falls nein, beabsichtigt die Bundesregierung eine solche Kooperation?

9

Erhalten die Länder die Mittel aus dem DigitalPakt für ihre Maßnahmen „am Ende“, wie die Bundesministerin für Bildung und Forschung im Plenum ausgeführt hat (Plenarprotokoll 19/100, Seite 12056), oder erfolgt die Prüfung der Mittelverwendung „zeitnah“, wie die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage geantwortet hat (Bundestagsdrucksache 19/8714, Antwort zu Frage 9; bitte erläutern)?

10

Was umfasst die von der Bundesministerin für Bildung und Forschung im Plenum genannte „Abrechnung am Ende“ (Plenarprotokoll 19/100, Seite 12056)?

11

Was umfasst die „zeitnahe“ Prüfung während der Laufzeit des DigitalPakts, die die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage genannt hat (Bundestagsdrucksache 19/8714, Antwort zu Frage 9)?

12

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung für eine fehlerhafte Mittelverwendung beim DigitalPakt durch die Länder? Beabsichtigt sie, diese Sanktionsmöglichkeiten zu nutzen?

13

Welche Sanktionsmöglichkeiten hat die Bundesregierung, wenn die Mittel des DigitalPakts in einzelnen Ländern oder Projekten nachweislich nicht zu einer Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur führen? Beabsichtigt die Bundesregierung, diese Sanktionsmöglichkeiten zu nutzen?

Berlin, den 29. Mai 2019

Christian Lindner und Fraktion

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