[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom
11. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11542
19. Wahlperiode 12.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gerold Otten, Rüdiger Lucassen,
Martin Hess, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/10778 –
Optimierung der Beschaffungs- und Nutzungsorganisation der Bundeswehr
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD wurde betont, dass man
bestrebt sei, die eingeleiteten Schritte zur Erneuerung, Modernisierung und
Erweiterung der Bundeswehr fortzuführen „und dabei für eine Beschleunigung der
Prozesse, insbesondere des Beschaffungswesens, zu sorgen“ (Koalitionsvertrag,
S. 158). Weiter heißt es, man wolle die seit Jahrzehnten unveränderten
Rahmenbedingungen des Rüstungswesens untersuchen und analysieren, „in welcher
Weise die Beschaffungsorganisation der Bundeswehr an ihren Standorten in
ihrer Organisationsform angepasst werden sollte“.
Zur Erfüllung dieser Selbstverpflichtung wurden im Mai 2018 ein
Steuerungspanel unter der Leitung eines Staatssekretärs und eine „Task Force BeschO“
eingerichtet, deren Erkenntnisse von Oktober 2018 bis Februar 2019 durch
einen Expertenrat bewertet wurden. Seit dem 6. März 2019 liegt dem
Steuerungspanel ein Abschlussbericht des Expertenrates vor. In diesem Bericht werden
Empfehlungen ausgesprochen, wie Beschaffung und Nutzung verbessert
werden können (siehe Abschlussbericht, S. 2).
Wenngleich das Bemühen der Bundesministerin der Verteidigung sowie des
Steuerungspanels und des Expertenrates zu loben ist, bezweifeln die
Fragesteller die Belastbarkeit der Ergebnisse. Um diese Zweifel auszuräumen, bitten wir
um Beantwortung folgender Fragen.
1. Warum sah die Bundesregierung die Notwendigkeit, nicht innerhalb,
sondern außerhalb des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und
Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) eine „Task Force BeschO“ bilden zu
müssen?
Die Untersuchung der Beschaffungsorganisation beschränkt sich nicht
ausschließlich auf das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung
der Bundeswehr (BAAINBw). Es wurde daher eine Projektorganisation gewählt,
die übergreifend angelegt ist und unmittelbar an ein Steuerungspanel unter
Vorsitz eines beamteten Staatssekretärs berichtet.
2. Inwieweit konnten die Mitarbeiter des BAAINBw auf die Arbeit der „Task
Force BeschO“ Einfluss nehmen, inwieweit haben sie Einfluss auf die
Sachstandsanalyse genommen?
Die Task Force Untersuchung Beschaffungs- und Nutzungsorganisation sowie
Optimierung Beschaffungswesen (TF BeschO) setzte sich aus Beschäftigten
verschiedener Bereiche – auch des BAAINBw – zusammen. Außerdem wurde die
Expertise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor allem des BAAINBw mit
seinen Dienststellen z. B. in Workshops und Interviews einbezogen.
3. In welchem Umfang, in welchen Bereichen, mit welchen Befugnissen und
Rechten konnten Vertreter des BAAINBw am Expertenrat teilnehmen und
auf die Ergebnisse des Abschlussberichtes Einfluss nehmen?
Als Vertreter des BAAINBw gehörten die zivile Gleichstellungsbeauftrage sowie
drei Vertreterinnen und Vertreter der Beteiligungsgremien dem Expertenrat an.
Dabei hatten sie die gleichen Rechte, Befugnisse und Einflussmöglichkeiten wie
alle anderen Expertinnen und Experten im Rat.
4. Über welche dezidierte Fachexpertise im Bereich Beschaffung der
Bundeswehr verfügen die Mitglieder des Expertenrates (bitte genauere Aussagen
über praktische Erfahrungen in Bereichen des BAAINBw, selbst
angefertigte und publizierte Studien zum Beschaffungswesen der Bundeswehr
sowie Informationen über gemeinsam durchgeführte Projekte mit dem
BAAINBw machen)?
Alle im Expertenrat vertretenen Personen verfügen über Kenntnisse der
Bundeswehr und des Rüstungsbereiches, jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven wie
Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungsarbeit.
5. Welche Bedeutung hat nach Ansicht der Bundesregierung und des
Expertenrates das EU-Vergaberecht auf die praktische Umsetzung von
Beschaffungsvorhaben des BAAINBw?
Das EU-Vergaberecht basiert weitestgehend auf Richtlinien, deren Vorgaben
nahezu deckungsgleich in nationales Recht umgesetzt worden sind. Für
Beschaffungsvorhaben des BAAINBw sind der vierte Teil des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher
Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) und die Vergabeverordnung Verteidigung
und Sicherheit (VSVgV) von besonderer Bedeutung. Insbesondere die
Umsetzung der Richtlinie 2009/81/EG im GWB und in der VSVgV im Jahr 2012 hat
dazu geführt, dass viele verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge, die
zuvor unter Ausnahmetatbestände des Vergaberechts fielen, jetzt
aufwandsintensiver in förmlichen Verfahren zu vergeben sind.
6. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung als sinnvoll, bei
parlamentarischen Vorlagen die Grenze von 25 Mio. Euro auf 50 Mio. oder weiter
heraufzusetzen, um Beschaffungsvorhaben zu beschleunigen?
Aktuell verfolgt die Bundesregierung keine Änderung des derzeitig praktizierten
Verfahrens zu den sog. 25-Mio.-Euro-Vorlagen an den Haushaltsausschuss des
Deutschen Bundestages.
7. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Arbeitsbelastung der im
BAAINBw Beschäftigten ein, und was sind die Ursachen dafür?
Die bestehende Arbeitsbelastung der Beschäftigten im BAAINBw wird als
erheblich angesehen. Wesentliche Ursachen sind die veränderte
sicherheitspolitische Lage und die damit einhergehenden erhöhten Anforderungen an die
Streitkräfte sowie die Erfüllung des neuen Fähigkeitsprofils der Bundeswehr mit mehr
Projekten in der Beschaffung und Nutzung in Folge der eingeleiteten
Trendwenden.
8. Sind die Mitarbeiter aller Bereiche des BAAINBw nach der Einführung des
„AI-Vergabemanager“ im Umgang mit der Software geschult worden?
Ja.
a) Welchen zeitlichen Umfang hatte die Schulung, und welche Inhalte
wurden vermittelt?
Die Kursdauer „Einkauf Vergabemanager“ beträgt fünf Tage. Der Kurs
„Abwicklung Vergabemanager“ wird als web-based training angeboten. Wesentliche
Lehrgangsinhalte zum AI-Vergabemanager sind:
– Grundlagen des AI-Vergabemanagers,
– Benutzeroberfläche, Funktionen der Software, Ablauf der Vergabeverfahren,
Behandlung von Kunden/Lieferanten im AI-Vergabemanager,
– Durchführung von Vergabeverfahren,
– Anlegen von Vergaben, nationale Vergabeverfahren, europaweite
Vergabeverfahren.
b) Von wem wurde die Schulung durchgeführt?
Die Schulungen werden durch das BAAINBw und das Bildungszentrum der
Bundeswehr unter Rückgriff auf Firmenkräfte durchgeführt.
9. Was entgegnet die Bundesregierung auf die Kritik von Mitarbeitern des
BAAINBw, wonach die vom Expertenrat in ihrem Abschlussbericht
skizzierten aufbau- und ablauforganisatorischen Maßnahmen
a) die Projektarbeit des BAAINBw auf Jahre hinweg lähmen könnten,
b) wesentliche Parameter des effizienten Organisationshandeln
unberücksichtigt gelassen hätten und
c) sich gemäß § 37 der Bundeshaushaltsordnung als nicht wirtschaftlich
herausstellen könnten (Abschlussbericht, Anlage 3 – Positionspapier der
Vertreter des BAAINBw, S. 32)?
Die Fragen 9a bis 9c werden gemeinsam beantwortet.
Für die TF BeschO war und ist handlungsleitend, dass die im Lösungsraum zu
empfehlenden Anpassungen zu keinen wesentlichen Leistungseinbußen der
Beschaffungs- und Nutzungsorganisation führen. Die Empfehlungen des
Expertenrats berücksichtigend formulierte die TF BeschO den Lösungsraum unter dieser
Prämisse konkret aus. Vor der Umsetzung von Einzelmaßnahmen steht eine
detaillierte Feinausplanung und Bewertung. Sie wird den ggf. erforderlichen
Nachweis der Wirtschaftlichkeit der konkreten Einzelmaßnahmen erbringen. Der
Bundesrechnungshof führt zum Projekt BeschO zudem eine begleitende Prüfung
durch.
10. Warum haben sich Task Force BeschO und Expertenrat beinahe
ausschließlich auf die Arbeit des BAAINBw konzentriert, wohingegen Schnittstellen
zu anderen Organisationsbereichen der Bundeswehr, z. B. dem
Planungsamt, unberücksichtigt geblieben sind?
Das BAAINBw hat die zentrale Rolle bei der Beschaffung und Nutzung inne; es
ist wichtigster Bedarfsdecker der Streitkräfte und für die Herstellung der
materiellen Einsatzbereitschaft verantwortlich. Daher sollte und musste das BAAINBw
im Projekt BeschO im Fokus der Betrachtungen stehen.
In alle Überlegungen wurden dennoch an relevanten Schnittstellen die Bereiche
Planung und Personal sowie die Streitkräfte einbezogen.
11. Warum wurde bei der Umorganisation 2012 dem nunmehrigen BAAINBw
die Zuständigkeit für die Gewinnung von Personal entzogen und auf das
Bundesamt für das Personalwesen der Bundeswehr (BAPersBw)
übertragen?
Die im Rahmen der Strukturreform 2011/2012 vorgenommene Neuausrichtung
des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) und der Bundeswehr zielte
u. a. darauf ab, im Zuge der Prozessoptimierung einen Organisationsbereich
Personal zu schaffen, der das gesamte Personalmanagement schnittstellenarm und
prozessorientiert abbildet sowie personelle und inhaltliche Synergien abschöpft.
12. Welche Auswirkung auf die Projektarbeit des BAAINBw hätte nach
Auffassung der Bundesregierung eine signifikante Reduzierung der An- und
Abfragen an das BAAINBw vonseiten der Abteilungen A und CIT des
Bundesministeriums der Verteidigung?
Inwiefern sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, das Berichtswesen
zu vereinfachen und das Berichtsverfahren zu standardisieren?
Zu den wesentlichen Elementen der Führung und Kontrolle der
Bundesverwaltung zählt die Fachaufsicht. Oberstes Ziel der Fachaufsicht ist ein rechtmäßiges
und zweckmäßiges Verwaltungshandeln. Die Ausrichtung auf ministerielle
Kernaufgaben ist durch ständige Aufgabenkritik sicherzustellen.
Eine signifikante Reduzierung der An- und Abfragen von Seiten des BMVg hätte
Einschränkungen in der Aufgabenwahrnehmung des BMVg zur Folge. Um den
Bearbeitungsaufwand im BAAINBw jedoch zu begrenzen, wird bereits – sofern
möglich und sinnvoll – auf ein standardisiertes Berichtswesen zurückgegriffen
(z. B. im Bereich der Risikoberichte für Projekte und der Abrufe aus der
Rahmenvereinbarung über die Unterstützungsleistungen für das Projektmanagement).
13. Welchen inhaltlichen Wert haben nach Ansicht der Bundesregierung
diejenigen Positionspapiere, die von Vertretern des BAAINBw erarbeitet und
dem Abschlussbericht des Expertenrates beigefügt worden sind?
Inwiefern werden die Ausführungen der Positionspapiere in die weiteren
Überlegungen zur Optimierung des Beschaffungswesens der Bundeswehr
einfließen?
Für die weitere Umsetzung werden der Abschlussbericht des Expertenrats sowie
die Positionspapiere einzelner Mitglieder des Expertenrats berücksichtigt.
14. Warum befanden sich keine Vertreter der deutschen Verteidigungsindustrie
im Expertenrat?
Inwiefern sind Problemanalysen und Lösungsvorschläge der
Verteidigungsindustrie in den Abschlussbericht eingeflossen?
Zur Zusammensetzung des Expertenrates wird auf die Antwort zu Frage 4
verwiesen.
15. Wie erklärt sich die Bundesregierung die unterschiedlichen Ansichten und
Lösungsvorschläge von Expertenrat und Vertretern des BAAINBw?
Die Empfehlungen des Expertenrates wurden einstimmig beschlossen.
Dementsprechend haben sich auch die Vertreterinnen und Vertreter der
Beteiligungsgremien und die Gleichstellungsbeauftragte des BAAINBw diese Empfehlungen zu
eigen gemacht.
16. Teilt die Bundesregierung die Ansicht (siehe Behörden Spiegel, Februar
2019, S. 44), dass Mustervertragsbedingungen zwischen BAAINBw und der
Industrie Routinebeschaffungen beschleunigen könnten?
Wenn ja, warum existieren keine entsprechenden
Mustervertragsbedingungen?
Das BMVg und sein Geschäftsbereich arbeiten seit Jahrzehnten mit solchen
standardisierten Vertragsbedingungen. Sie unterliegen im steten Benehmen mit den
Interessenvertretungen der Industrie einem kontinuierlichen Änderungsdienst.
17. Inwiefern hält die Bundesregierung ein Vergabeverfahren für Großgeräte
gemäß Artikel 1 Ziffer 21 der EU-Richtlinie 2009/81/EG (Dialog zwischen
Auftraggeber und Bewerber zur Angebotsformulierung) für sinnvoll und auf
das Beschaffungswesen der Bundeswehr übertragbar?
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 VSVgV darf der wettbewerbliche Dialog als
Vergabeverfahrensart nur in begründeten Ausnahmefällen angewandt werden. Ein
solcher Ausnahmefall liegt nach § 13 Absatz 1 VSVgV nur dann vor, wenn ein
Auftraggeber einen besonders komplexen Auftrag vergeben will und dabei objektiv
nicht in der Lage ist,
– die technischen Mittel anzugeben, mit denen seine Bedürfnisse und Ziele
erfüllt werden können, oder
– die rechtlichen oder finanziellen Bedingungen des Vorhabens anzugeben.
Bislang lagen die Voraussetzungen zur Anwendung des wettbewerblichen
Dialogs bei Beschaffungen des BAAINBw nicht vor.
18. Inwieweit hält die Bundesregierung die Dezentralisierung von Aufgaben für
einen gangbaren Weg, um das BAAINBw bei der Erfüllung der
Kernaufgaben Beschaffung zu entlasten?
Welche Aufgaben im Rahmen der Beschaffung und der Nutzung könnten
darunter inbegriffen sein?
Eine stärkere Differenzierung der Aufgaben des BAAINBw durch die
organisatorische Trennung zwischen Rüstungsprojekten, Beschaffung handelsüblicher IT
und handelsüblichem, nichtwaffensystembezogenem Einkauf kann die Erfüllung
der Kernaufgaben unterstützen.
Eine Dezentralisierung im Sinne einer Verteilung der Aufgaben des BAAINBw
auf andere Dienststellen stand bei der Untersuchung der Beschaffungs- und
Nutzungsorganisation nicht im Fokus.
19. Welche Bedeutung hatte das unter Federführung der ehemaligen
Staatssekretärin Katrin Suder entworfene neue Rüstungsmanagement für die
Untersuchung des Expertenrates?
Welche Teile und welche Ideen wurden übernommen?
Ergebnisse aus laufenden und abgeschlossenen Projekten mit Bezug zur
Beschaffungs- und Nutzungsorganisation wurden in die Analyse der TF BeschO
einbezogen.
20. Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung nach Vorlage des
Abschlussberichtes nunmehr einzuleiten?
Bis wann soll die Optimierung des Beschaffungs- und Nutzungswesens der
Bundeswehr abgeschlossen sein?
Bis zum Jahresende soll der Zeitplan für die weitere Feinausplanung aufgestellt
werden.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]