[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 2. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12172
19. Wahlperiode 06.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10787 –
Auswirkungen der Digitalisierung für den globalen Süden
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Thema Digitalisierung nimmt in Politik, Wirtschaft, Medien und
Gesellschaft einen immer größeren Raum ein. Chancen und Risiken werden dabei in
der Regel gegeneinander abgewogen. Auch in der internationalen
Zusammenarbeit und staatlichen Entwicklungszusammenarbeit spielen Projekte mit
starken digitalpolitischen Bezügen schon heute eine zentrale Rolle.
Immer wieder werden vor allem die zweifellos großen Chancen der
Digitalisierung diskutiert, beispielsweise bezüglich des Zugangs zu Wissen und
Informationen, zur Erhöhung der Transparenz staatlichen Handels und der Bekämpfung
von Korruption. Wenig Beachtung findet dagegen die Frage, welche Risiken
der Prozess der zunehmenden Digitalisierung für die Menschen in den
Entwicklungs- und Schwellenländern mit sich bringt. Automatisierung und die damit
verbundenen, oftmals disruptiven Umbrüche in der Arbeitswelt, die häufig mit
einer ständigen Erreichbarkeit und Kontrollierbarkeit von Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmern einhergehen, ein seit langem stark zunehmender Bedarf an
fossilen Ressourcen (sog. Seltene Erden), das Problem oftmals unsicherer
digitaler Infrastrukturen und kommerzieller Anbieter, die persönliche Daten und
Informationen monetarisieren – all dies sind Themen, die auch im Kontext der
Entwicklungszusammenarbeit diskutiert werden müssen. Hinzu kommt der
Trend, dass digitale Technologien durch Regierungen autoritärer und totalitärer
Staaten zunehmend genutzt werden, um zivilgesellschaftliche Handlungsräume
massiv einzuschränken, Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger und Kritikerinnen und Kritiker zu verfolgen oder mittels Zensur,
Überwachung und Social Scoring auf ein gewünschtes Verhalten der eigenen
Bevölkerung hinzuwirken (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/china-ueberwachung-
101.html).
Aktuell setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) nach eigenen Angaben in 90 Ländern weltweit rund 480
Projekte um, die digitale Technologien nutzen. Zudem stellt das BMZ über die
Initiative „Digitales Afrika“ seit 2015 150 Mio. Euro für Digitalprojekte in
Sektoren wie Bildung, Gesundheit, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima,
Energie und Handel zur Verfügung (vgl.
www.bmz.de/de/service/sonderseiten/
ikt/start/index.html).
1. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besondere Potenziale und
Chancen der Digitalisierung für Entwicklungs- und Schwellenländer?
In welchen davon ist die Bundesregierung bereits schwerpunktmäßig im
Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit tätig oder plant tätig zu
werden?
Die globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (kurz: Nachhaltigkeitsziele)
können nur mit neuen digitalen Technologien erreicht werden. Digitalisierung in
Entwicklungsländern bietet dabei aus Sicht der Bundesregierung besondere
Potentiale und Chancen in Bezug auf fünf Kernziele:
Menschenwürdige Arbeit: Hier setzt sich die Bundesregierung für faire
digitale Arbeit auch in der Plattformökonomie – also bei digitalen bzw.
internetbasierte Geschäftsmodellen – ein.
Förderung lokaler Innovationen: Die Bundesregierung unterstützt die
Partnerländer darin, lokal wirksame digitale Lösungen zu finden und
Technologie-Start-ups zu fördern.
Schaffung und Sicherung von Chancengleichheit: Die Bundesregierung setzt
sich für einen freien und gleichberechtigten Zugang und Nutzung digitaler
Techniken für alle Menschen ein.
Stärkung guter Regierungsführung und der Menschenrechte: Die
Bundesregierung unterstützt auch im digitalen Zeitalter einen starken Rechtsstaat mit
einer starken Zivilgesellschaft sowie Initiativen, die sich für mehr
Transparenz in Entwicklungsländern einsetzen.
Erhöhung der Datengrundlage für nachhaltige Entwicklung: Hier engagiert
sich die Bundesregierung dafür, die Chancen einer aktiven Datenwirtschaft
und z. B. auch der sogenannten Künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen –
gleichzeitig setzt sie sich aber auch für die Etablierung verbindlicher
Standards beim Datenschutz und zur ethischen Nutzung von KI ein.
In den vorgenannten Bereichen ist die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit schwerpunktmäßig tätig und plant, dieses
Engagement weiter auszubauen. Die vorgenannten Themen bilden zugleich die fünf
Säulen der Digitalstrategie „Digitalisierung für Entwicklung“ des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), die im Januar
2019 veröffentlicht wurde.
2. In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besondere Risiken der
Digitalisierung für Entwicklungs- und Schwellenländer?
Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit und bei der Umsetzung von Projekten angemessen auf
diese Risiken eingegangen wird und diese reduziert werden?
Die Bundesregierung sieht in jedem der in Antwort zu Frage 1 genannten fünf
Themenfelder auch Risiken für Entwicklungsländer. Die digital getriebene
Automatisierung könnte zu Jobverlusten in Entwicklungs- und Schwellenländern
führen. Digitalisierung ohne staatliche Rahmensetzung könnte zudem den
informellen Sektor in Entwicklungs- und Schwellenländern vergrößern und zu prekären
Arbeitsformen führen, statt vertraglich geregelte und sozial abgesicherte Arbeit
zu schaffen. Gleichzeitig haben noch immer 3,9 Milliarden Menschen keinen
Zugang zum Internet. Hinzu kommt eine nicht kontinuierlich gesicherte
Stromversorgung und schlechte Versorgung mit Breitband-Internetanschlüssen und
Computern in vielen Ländern, die einer Chancengleichheit im Wege steht. Zudem
besteht das Risiko, dass neue digitale Instrumente auch gegen die eigene
Bevölkerung eingesetzt werden, beispielsweise um Falschmeldungen zu verbreiten oder
Informationen im Netz zu sperren.
3. Welchen Anteil bzw. welche Summe der entwicklungsrelevanten Ausgaben
Deutschlands (sog. ODA-Mittel gemäß der Definition der OECD) werden
derzeit für Projekte im Bereich Digitalisierung aufgewendet, und durch wen
(Durchführungsorganisationen)?
Der Anteil bzw. die Summe der Ausgaben Deutschlands für Digitale
Projekte/Projekte mit digitalen Komponenten an den ODA-Mitteln ist aufgrund des
fehlenden OECD-DAC-Schlüssels für Digitalprojekte nicht quantifizierbar.
4. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Digitalisierungsprojekte und im
Zuge der sog. Industrie 4.0 vollzogenen Umstrukturierungen stets mit den
globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Agenda 2030) sowie den Zielen des
Pariser Klimaübereinkommens im Einklang stehen und so zu einer
nachhaltigen, klimagerechten und fairen Produktionsweise beitragen?
Die Umsetzung der Agenda 2030, die u. a. auch Klimaschutzziele enthält, ist
Maßstab des Regierungshandelns und findet somit auch Eingang in
Digitalisierungs- und Industrie 4.0-Projekte. An der Umsetzung in den einzelnen Ressorts
werden die jeweiligen Ressortkoordinatoren beteiligt. Weitere Informationen
enthalten die Ressortberichte zur Umsetzung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie
(
www.bundesregierung.de/breg-de/themen/nachhaltigkeitspolitik/berichte-
undreden/berichte-aus-den-ministerien-429902).
5. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch
Automatisierung und Digitalisierung auf die Arbeitsmärkte in Entwicklungs- und
Schwellenländern (bitte jeweils Auswirkungen für Männer und Frauen
angeben)?
Für die Entwicklungs- und Schwellenländer könnten aus Sicht der
Bundesregierung im Kontext von Automatisierung und Digitalisierung folgende
Entwicklungen eintreten:
Die Entstehung neuer Jobs auf Online-Plattformen. Für Frauen ergibt sich in
der Plattformwirtschaft grundsätzlich die Chance, eigenes Einkommen zu
generieren. Gleichzeitig sind Frauen aber häufiger Diskriminierung ausgesetzt
und haben weniger Zugang zum Internet als Männer.
Die Auslagerung von kompletten digitalen oder digital-basierten
Arbeitsprozessen an qualifizierte Arbeitskräfte und Firmen in Entwicklungsländern (IT-
Sourcing) wie beispielsweise Programmierarbeiten, Datenmanagement oder
Callcentern.
Der Wegfall von Jobs durch die Automatisierung von bestimmten
Tätigkeiten. Im Industriesektor haben sich die Befürchtungen eines massiven
Jobverlustes in Entwicklungs- und Schwellenländern nicht bewahrheitet. Dennoch
sind vor allem gering und nicht qualifizierte Arbeitskräfte durch den
technologischen Wandel und die Automatisierung bedroht. Frauen wären
voraussichtlich insbesondere in der Textilindustrie und der Landwirtschaft
betroffen.
a) Welche konkreten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten werden für
i) die am wenigsten entwickelten Länder,
Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (Mobiltelefon,
Internet) werden auch in Niedrigeinkommensländern neue Einkommens- und
Beschäftigungsmöglichkeiten schaffen, insbesondere bei den
Finanzdienstleistungen (mobile Bezahlsysteme) und im landwirtschaftlichen Bereich (Beratung und
Marktinformationen). Davon werden dann auch Frauen profitieren.
Inwiefern die Automatisierung die Chancen von Niedrigeinkommensländern
schmälert, arbeitsintensive Exportindustrien (z. B. der Textil- und
Bekleidungsindustrie) bei sich anzusiedeln, ist offen. Darüber hinaus gibt es Industrien
(insbesondere die Agroindustrie), bei denen Niedrigeinkommensländer über die
benötigten Rohstoffe verfügen und damit einen Standortvorteil haben, der über
niedrige Löhne hinausgeht.
Weiterhin gibt es auch in vielen Niedrigeinkommensländern aufgrund der
demographischen und wirtschaftlichen Entwicklung einen wachsenden Mittelstand mit
zunehmender Kaufkraft und damit einen internen Markt, der immer relevanter
werden wird und auf dem lokale Anbieter aufgrund der guten Kenntnis der
Konsumentenpräferenzen und niedriger Transportkosten komparative Vorteile haben
werden.
ii) Mitteleinkommensländer,
Der Digitale Wandel wird in der Digitalwirtschaft (IT-Sourcing,
Plattformökonomien etc.) neue Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen. Digitalisierung kann aber
auch Ungleichheiten vertiefen: Besonders Mädchen und Frauen laufen Gefahr,
vom digitalen Trend abgehängt zu werden. Hindernisse sind vor allem fehlende
Alphabetisierung und mangelnde Fähigkeiten im Umgang mit neuen
Technologien.
Die globale Digitalwirtschaft wird zudem neue Einkommensquellen für
Fachkräfte und Märkte in entlegenen und benachteiligten Regionen schaffen.
Mitteleinkommensländern fehlt es jedoch derzeit noch am ausreichenden Marktzugang
und der notwendigen Erfahrung sowie Qualitätsstandards für weltweite
Wettbewerbsfähigkeit.
iii) Schwellenländer erwartet?
Schwellenländer können in besonderem Maße vom Digitalen Wandel profitieren.
Um das zu erreichen, muss die digitale Kluft – zwischen urbanen und ländlichen
Räumen, zwischen Alt und Jung sowie zwischen den Geschlechtern – verringert
werden. Zudem muss die benötigte digitale Infrastruktur und das digitale
Knowhow verbessert werden, damit die ländliche Bevölkerung digitale Anwendungen
nutzen und davon profitieren kann.
b) Welche konkreten Entwicklungen werden für die unterschiedlichen
Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrielle Produktion,
Dienstleistungen) erwartet, insbesondere für
Die Bundesregierung hält folgende Entwicklungen für die vorgenannten
Wirtschaftssektoren für möglich:
Landwirtschaft: Digitale Technologien ermöglichen demnach einen besseren
Zugang zu Informationen, seien es lokalisierte Wetterdaten, ein direkterer Zugang
zu aktuellen Marktpreisen ohne Zwischenhändler oder eine bessere
Koordinierung von Transportmöglichkeiten, um Ernten von Produzenten zu Verbrauchern
zu bringen. Dies würde dann zu einer Verringerung der Ernteverluste beitragen.
Zudem können landwirtschaftliche Produkte durch Online-Handel effizienter
vertrieben werden und eine genauere Schädlingserkennung durch Künstliche-
Intelligenz-gestützte Applikationen ermöglicht werden. Beides würde zur
Ernährungssicherung beitragen.
Gleichzeitig werden im Bereich der Landwirtschaft dank digitaler Technologien
aller Voraussicht nach neue Dienstleistungen entstehen, wie z. B. der Verleih und
das Teilen von landwirtschaftlichen Geräten und Maschinen.
Trainingsmaßnahmen können zudem z. B. über e-learning-Plattformen kosteneffektiver verbreitet
werden. So können auch die Beschäftigungsmöglichkeiten der jungen
Bevölkerung im Landwirtschaftssektor verbessert werden.
Die Nachhaltigkeit von landwirtschaftlichen Lieferketten wird durch bessere
Transparenz und Nachverfolgbarkeit verbessert. Gerade in der
landwirtschaftlichen Produktion sind oftmals Frauen beschäftigt, die von verbesserten
Arbeitsbedingungen und besseren Zugang zu Informationen profitieren.
Industrielle Produktion: Durch digitale Anwendungen können mehr Menschen
Informationen gezielter erreichen und sich hierüber dann auch zu Arbeits-,
Gesundheits- und Sicherheitsstandards informieren. Sensoren werden die
Produktion überwachen und z. B. zur Qualitätssicherung eingesetzt. Automatisierung
wird in Entwicklungsländern erkennbar schrittweise erfolgen. Die einzelnen
Entwicklungsschritte sind oftmals davon abhängig, ob Kapital oder Kredite zur
Verfügung stehen wird, um Arbeitskräfte und Arbeitsschritte durch Maschinen zu
ersetzen.
Dienstleistungen: Automatisierung erfolgt bereits heute zu einem gewissen Maße
auch im Dienstleistungsbereich, beispielsweise durch Chatbots oder digitale
Übersetzungsdienste. Weltweit arbeiten bereits rund 70 Millionen Menschen in
der Plattformwirtschaft, die aus lokalisierten Dienstleistungen (z. B.
Lieferdiensten) und ortsunabhängigen Jobs (z. B. Grafikarbeiten, Übersetzungs- oder
Programmierarbeiten) besteht. Dieser Prozess wird sich weiter fortsetzen.
i) Textilproduktion in Süd-Ost-Asien,
Gegenwärtig sind der Automatisierung in der Bekleidungsindustrie noch
technische Grenzen gesetzt. Ob sich dies zukünftig durch eine neue Generation von
Robotern, die auch Stoffe handhaben können, ändern wird, bleibt abzuwarten.
Der Onlinehandel mit Bekleidung nimmt seit Jahren stetig zu. Dies wird nicht nur
Veränderungen für die Handels- und Markenunternehmen mit sich bringen,
sondern auch für die Produzenten: Vorlaufzeiten werden kürzer, Aufträge kleiner und
flexibler.
ii) Anbau so genannter Cash-Crops in Sub-Sahara-Afrika,
Die Digitalisierung birgt ein großes Potential, den Anbau von Cash-Crops – also
auf ihren angestrebten Export ausgerichtete landwirtschaftliche Produkte
(„Exportfrüchte“) – effizienter, produktiver und auch nachhaltiger zu gestalten.
Digitalisierung wird somit den Zugang zu Informationen (Wetter, Preise, Märkte),
Dienstleistungen (Agrarberatung, Kredite, Versicherungen, Logistik) oder
Sachgütern (Dünger, Saatgut, Maschinen) erheblich erleichtern. Dies kann sich dann
positiv und stabilisierend auf die entsprechenden Arbeitsmärkte auswirken.
Andererseits kann Digitalisierung auch dazu beitragen, Ungleichheiten zu
vertiefen („digital divide“). So besteht für ohnehin ökonomisch benachteiligte, weniger
gebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Besitzerinnen und Besitzer
von Kleinbetrieben das Risiko, vom digitalen Trend abgehängt und vom
Arbeitsbzw. Absatzmarkt ausgeschlossen zu werden. Für Frauen ist dieses Risiko
besonders groß.
iii) Kleinbäuerliche Landwirtschaft in Lateinamerika und Afrika?
Die Digitalisierung wird maßgeblich zu einer besseren Marktanbindung von
Kleinbäuerinnen und Kleinbauern beitragen. Denn die Digitalisierung wird den
direkten Kontakt über digitale Plattformen, Apps und Netzwerke (WhatsApp-
Gruppen, Facebook, Homepages) zu den lokalen Konsumentinnen und
Konsumenten und Märkten erleichtern. Dies reduziert die Transaktionskosten und
macht Kleinbäuerinnen und Kleinbauern unabhängig von Händlerinnen und
Händlern. Die Produzentinnen und Produzenten werden dann höhere Preise und
ein größeres Absatzvolumen erzielen, was dann zur Einkommenssteigerung
beiträgt. Gestiegene Einkommen werden wiederum Abwanderung verhindern und
die Beschäftigung in der Landwirtschaft erhöhen.
6. Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit einer breiten Rückverlagerung
von Produktionsprozessen aus Entwicklungsländern bzw. einem Rückgang
von Produktionsverlagerung in Entwicklungsländer?
Bisher liegen der Bundesregierung keine belastbaren empirischen Erkenntnisse
zum Umfang und der Entwicklungstendenz der Rückverlagerung von
Produktionsstätten aus Niedriglohnländern in Industrieländer vor.
7. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, damit die Digitalisierung
die Lebensbedingungen der von absoluter Armut betroffenen Menschen
sowie der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung verbessert?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen bilateraler Programme sowie
regionaler technischer und finanzieller Zusammenarbeit beispielsweise folgende
Programme zur Verringerung absoluter Armut:
Förderung des Auf- und Ausbau von digitalen
Gesundheitsinformationssystemen, um auf nachhaltigen und solidarischen Finanzierungsmechanismen
aufbauende Lösungen der sozialen Absicherung im Krankheitsfall zu
unterstützen.
Unterstützung von Partnerländern (z. B. Malawi, Pakistan und Kambodscha)
bei der Entwicklung softwaregestützter Informationsmanagementsysteme
und digitaler Anwendungen für verschiedene Sozialprogramme, wie etwa
Sozialtransfers oder Beschäftigungsmaßnahmen. Damit werden operative
Prozesse – von der Auswahl von Anspruchsberechtigten, über die
Auszahlung von Leistungen bis hin zum Monitoring – effizienter gestaltet.
Transformation zu integrierten Informationsmanagementsystemen für
soziale Sicherung, die miteinander interagieren und Datenaustausch zwischen
verschiedenen Programmen und Datenbanken ermöglichen. Dies hilft dabei,
Fragmentierung abzubauen, ein kohärentes System aufzubauen und die
Grundlagen für eine nachhaltige Finanzierung zu legen. Dieses Engagement
findet im Rahmen einer internationalen Arbeitsgruppe zu digitaler sozialer
Sicherung als Teil des Social Protection Interagency Cooperation Board
(SPIAC-B) statt.
8. Wie kann das Potenzial der Digitalisierung nach Ansicht der
Bundesregierung für inklusive und gendersensitive Entwicklung breitenwirksam genutzt
und eine gleichberechtigte digitale Teilhabe gewährleistet werden?
Welche Voraussetzungen jenseits der Digitalisierung müssen dafür erfüllt
werden?
Die weite Verbreitung von digitalen Technologien eröffnet Chancen, Bildung in
ländliche Gebiete zu bringen, oder Gesundheitssysteme zu reformieren und
menschenwürdige Arbeit und Beschäftigung zu stärken. Digitalisierung kann auch
marginalisierten Gruppen mehr Teilhabe ermöglichen, z. B. Menschen mit
Behinderungen. Durch Digitalisierung wird es für Bürgerinnen und Bürger
einfacher, sich zu informieren, an politischen Entscheidungen teilzuhaben und sich zu
engagieren. Damit diese Möglichkeiten breitenwirksam genutzt werden und alle
Menschen davon profitieren können, muss die digitale Kluft geschlossen werden.
Hierfür müssen digitale Kompetenzen verbessert und der Zugang zu
entsprechender Infrastruktur für alle zugänglich gemacht werden. Der Erwerb digitaler
Kompetenzen ist aufgrund vielfältiger soziokultureller Faktoren v. a. für Frauen und
Mädchen oft eingeschränkt und sollte daher explizit gefördert werden. Die
Förderung der Teilhabe von Mädchen und Frauen an der Digitalisierung ist deshalb
ein besonderes Anliegen der Bundesregierung.
9. Inwiefern hat der digitale Wandel die Entwicklungszusammenarbeit der
Bundesregierung verändert, welche neuen Technologien kommen zum
Einsatz, und welche Auswirkungen hat dies auf Jobprofile sowie Arbeitsplätze
in der Entwicklungsarbeit (bitte ebenfalls nach Geschlecht aufzeigen)?
Die Bundesregierung nutzt, pilotiert und testet eine Reihe neuer Technologien
in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Darunter sind u. a.
innovative Technologien wie vernetzte Sensoren, 3D-Drucker, Blockchain, Drohnen zur
Lieferung von Medikamenten und der Einsatz von Algorithmen und Künstlicher
Intelligenz (KI).
Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Entwicklungszusammenarbeit
bedeutet dies, dass sie den Umgang mit digitalen Technologien und Tools
beherrschen bzw. erlernen müssen. Dazu gibt es entsprechende Fortbildungsangebote.
Auch neue Jobprofile (zum Beispiel die einer Beraterin oder eines Beraters für
Anwendungen von KI in Projekten der Entwicklungszusammenarbeit) entstehen
und der Bedarf an Zusammenspiel von Technologiekompetenz und klassischer
Kompetenz im Bereich Entwicklungszusammenarbeit (z. B. Capacity
Development) nimmt zu.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen der
Entwicklungszusammenarbeit die Möglichkeit, Start-ups in den Partnerländern zu unterstützen, bzw.
welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Förderung lokaler
Digitalwirtschaft in den Entwicklungsländern?
Technologie-Start-ups haben das Potenzial, die Wirtschaft und Gesellschaft ihrer
Länder zu modernisieren, innovative Lösungen für Entwicklungsprobleme zu
finden, neue Perspektiven und Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen.
Die Bundesregierung unterstützt daher die Partnerländer der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit u. a. durch folgende Maßnahmen:
Das BMZ hat den Entwicklungsinvestitionsfonds aufgelegt, der ein Volumen
von bis zu 1 Mrd. Euro umfasst. Der EIF selber besteht aus drei
Programmen („AfricaConnect“ – einem Finanzierungsangebot für mittelständische
europäische Unternehmen; „AfricaGrow“ – das mit Wachstumskapital den
Mittelstand in afrikanischen Ländern fördert sowie das
„Wirtschaftsnetzwerk Afrika“, das Unterstützungsangebote der Entwicklungszusammenarbeit
und der Außenwirtschaftsförderung bündelt). Digitalisierung ist einer der
Schwerpunkte des Entwicklungsinvestitionsfonds.
Im Netzwerk „Strategische Partnerschaft Digitales Afrika“ (SPDA)
engagieren sich derzeit 180 Unternehmen. Die SPDA vernetzt Unternehmen gezielt
mit Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit, um gemeinsam
nachhaltige Unternehmensinitiativen in Afrika zu entwickeln und vor Ort
umzusetzen.
Im Rahmen der Tech-Entrepreneurship-Initiative „Make-IT“ kooperiert die
deutsche Entwicklungszusammenarbeit mit über 20 deutschen
Digitalunternehmen, Sozialunternehmen und Verbänden. Ziel ist es, die lokalen
Rahmenbedingungen für Technologie-Start-ups zu verbessern, um so lokale digitale
Innovationen zu fördern und langfristig neue Arbeitsplätze zu schaffen.
Mit der „Fairwork Foundation“ setzt sich die Bundesregierung für faire
Arbeitsbedingungen für Menschen in der digitalen Plattformökonomie ein.
Innerhalb des „Programm Regionale Finanzsektorförderung“ werden über
KfW-Beteiligungen digitalisierte Wertschöpfungsketten in Subsahara-Afrika
aktiv unterstützt z. B. an dem afrikanischen Equity Fond „Shorecap III“, der
unter anderem in FinTech-Unternehmen investiert, oder am „Financial
Inclusion Vehicle“, das den Finanzzugang von so-genannten kleinsten, kleinen
und mittleren Unternehmen durch Eigen-kapitalinvestitionen in
Finanzinstitutionen zu verbessern hilft. Die KfW ist zudem am „Partech Africa Fund“
beteiligt, einem von europäischen und afrikanischen Investoren finanzierten
Fonds mit einem Gesamtvolumen von 125 Mio. Euro, der das Ziel hat, junge,
innovative sowie panafrikanisch ausgerichteter Unternehmen zu
unterstützen.
Die KfW Entwicklungsbank fördert darüber hinaus in Partnerländern Start-
Ups mit einem Fokus auf neue Technologien und Digitalisierung, wie z. B.
den „Omnivore Fund“, den „Aavishkaar Social Entrepreneurship Fund“ und
die „Innovationsfinanzierung SIDBI“ (alle drei: Indien); den in 14
afrikanischen Staaten aktive „GroFin SGB Fund“; den „Start-Up Fund“ (Jordanien)
oder das „Kreditprogramm zur Finanzierung von Start-ups“ (Tunesien).
11. Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das 1997
in Kraft getretene plurilaterale Informations- und Technologieabkommen
(ITA) auf den Welthandel und insbesondere auf die Integration der
Entwicklungs- und Schwellenländer in den Weltmarkt?
Welche Rolle spielt hierbei das dort vereinbarte Zollmoratorium auf
ausgewählte digitale Waren?
Welche Schlüsse zieht sie daraus?
Das Informationstechnologieabkommen (ITA) hat wesentlich dazu beigetragen,
dass weltweit tarifäre Hemmnisse für den Handel mit zahlreichen Gütern der
Informationstechnologie abgebaut wurden. Dadurch hat das Abkommen den
globalen Zugang zu diesen Gütern erheblich verbessert. Das Abkommen hat sich auch
positiv auf die Integration von Entwicklungs- und Schwellenländern in den
Weltmarkt ausgewirkt: Beispielsweise hat Guatemala laut einer Studie des WTO-
Sekretariats aus dem Jahr 2017 maßgeblich von der Teilnahme u. a. am ITA
profitiert, dessen IKT-Sektor 30 000 Arbeitsplätze geschaffen habe (siehe WTO,
„20 Years of the Information Technology Agreement“, 2017, S. 15). Auch
Vietnam erziele jährliche Wachstumsraten von über 50 Prozent bei Exporten im
Bereich der Informationstechnologie (siehe WTO, a. a. O., S. 27). Die am wenigsten
entwickelten Länder sind mehrheitlich bisher keine Vertragsparteien des ITA, sie
können aber, sofern sie Mitglieder der WTO sind, die Vorteile des Abkommens
nutzen und dem Abkommen auch jederzeit beitreten. Der Abbau von Zöllen auf
physische Güter der Informationstechnologie und die Vermeidung von Zöllen auf
elektronische Übermittlungen sind aus Sicht der Bundesregierung Faktoren, die
sich ergänzen.
12. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation WTO, um der von der
UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) in ihrer
2017 erschienen Studie „Rising Product Digitalisation and Losing Trade
Competitiveness“ (vgl.
https://unctad.org/en/PublicationsLibrary/gdsecidc
2017d3_en.pdf) festgestellten ungleichen kompetitiven Voraussetzungen
beim Handel mit digitalen Gütern entgegenzuwirken?
Die Bundesregierung unterstützt beispielsweise die UNCTAD-Initiative „eTrade
for All“ und ist der größte bilaterale Geber für die von der UNCTAD
durchgeführten „Rapid eTrade Readiness Assessments“ der am wenigsten entwickelten
Länder. Diese Bewertungen sind speziell darauf ausgerichtet, den am wenigsten
entwickelten Ländern dabei zu helfen, sich einen Überblick über die
Herausforderungen und Chancen in ihrem digitalen Sektor zu verschaffen und diese in
nationale Entwicklungsstrategien für den Digitalsektor zu überführen. Die
UNCTAD wird nach Fertigstellung der Länderstudien konkrete Maßnahmen mit
den jeweiligen Regierungen entwickeln, um die Empfehlungen umzusetzen.
Die Bundesregierung unterstützt zudem einige Entwicklungsländer dabei, Güter
oder auch digitalen Dienstleistungen auf digitalen Plattformen anzubieten. So
fördert das BMZ beispielsweise den digitalen Handel in Ruanda. Durch den Aufbau
von Logistikzentren werden kleine und mittlere Unternehmen dabei unterstützt,
ihre Produkte über eine Online-Plattform anzubieten und online zu verkaufen.
Ergänzend weist die Bundesregierung darauf hin, dass die Studie nur
unzureichend darauf eingeht, dass handels- und investitionsfördernde
Rahmenbedingungen – auch und gerade mit Blick auf die Digitalisierung – auch Wachstum
und Beschäftigung in den betroffenen Staaten stärken und sich damit auch
fiskalisch positiv auswirken können.
13. Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Besteuerung digitaler Güter
und der Null-Zoll-Politik (z. B. elektronische Medien statt Versand von
Datenträgern) ein?
Derzeit erarbeitet die OECD Vorschläge zur Reform internationaler
Besteuerungsprinzipien, insbesondere als Reaktion auf die zunehmende Digitalisierung
der Wirtschaft und die sich verändernden Wertschöpfungsprozesse. Neben
Vorschlägen zur Verlagerung von Besteuerungsrechten (Säule 1) wird auch der
Vorschlag Deutschlands und Frankreichs erörtert, eine globale effektive
Mindestbesteuerung einzuführen (Säule 2). Ziel der Arbeiten der OECD ist es, einen
international abgestimmten Ansatz zu entwickeln, der dann von den Staaten
einheitlich umgesetzt werden kann.
Nach Ansicht der Bundesregierung hat ein zumindest temporäres Moratorium zur
Zollfreiheit elektronischer Übertragungen große wirtschaftliche Bedeutung. Es
schafft Rechtssicherheit und erspart Unternehmen wie auch Verbraucherinnen
und Verbrauchern zusätzliche Kosten und bürokratische Lasten, auch und gerade
in Entwicklungs- und Schwellenländern. Vor diesem Hintergrund unterstützt die
Bundesregierung die Bemühungen der EU und vieler anderer WTO-Mitglieder,
die derzeit bestehende Vereinbarung auf WTO-Ebene zur Zollfreiheit
elektronischer Übertragungen zu verlängern.
a) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung insbesondere im
Hinblick auf damit einhergehende Ausfälle an Zolleinnahmen für
Entwicklungs- und Schwellenländer?
Welche Schlüsse zieht sie daraus, und plant die Bundesregierung, mit
betroffenen Ländern Maßnahmen gegen den Ausfall von Einnahmen zu
entwickeln?
Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
b) Welche präventive Wirkung schreibt die Bundesregierung dem Umstand
zu, dass im Rahmen der „Comprehensive and Progressive Trans-Pacific
Partnership“ (CPTPP) sechs OECD-Staaten ihr Recht, Steuern auf
grenzüberschreitende digitale Transaktionen zu erheben, unter den Vorbehalt
gestellt haben, dass solche Maßnahmen als Verstöße gegen das
Handelsabkommen gewertet werden können?
Deutschland ist keiner der sechs beteiligten OEDC-Staaten. Die Bundesregierung
nimmt grundsätzlich keine Stellung zur Reichweite von Verpflichtungen, die
zwischen Drittstaaten eingegangen werden.
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die
Forderung von Verbänden der Digitalwirtschaft, ein Verbot von Steuern auf
grenzüberschreitende Datenströme und digitale Produkte im Rahmen der
E-Commerce-Verhandlungen der WTO durchzusetzen (
www.amchameu.
eu/system/files/position_papers/global_industry_recommended_priorites_
for_the_wto_e-commerce_initiative.pdf)?
Diese Forderung entspricht weder der Position der EU in den Verhandlungen,
noch der Position der Bundesregierung im Rahmen der Koordinierung der
Gemeinsamen Handelspolitik der EU.
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bei anderen
Staaten – insbesondere bei Entwicklungs- und Schwellenländern – für
eine Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Konzerne mit vorwiegend
digitalen bzw. online-basierten Geschäftstätigkeiten (Digitalsteuer),
vergleichbar zu den derzeitigen Überlegungen in Deutschland und
Frankreich?
Bei Entwicklungs- und Schwellenländern herrscht großes Interesse an dem in der
Antwort zu Frage 13 beschriebenen OECD-Prozess, in den mit dem Inclusive
Framework on BEPS derzeit 129 Staaten eingebunden sind. So hat eine Gruppe
von Staaten (sog. G24) unter der Leitung von Indien, Kolumbien und Ghana einen
eigenen Lösungsvorschlag zur „Significant Economic Presence“ in die
Diskussion eingebracht.
14. Befürwortet die Bundesregierung die Einbeziehung von Datenschutzregeln
(vgl.
https://ec.europa.eu/germany/news/20180131-datenschutz_de) in
bilaterale und multilaterale Handelsabkommen, etwa wohin personenbezogene
und nichtpersonenbezogene Nutzerdaten übertragen und unter welchen
Bedingungen sie genutzt werden können?
Falls ja, inwiefern hält sie diese Position mit den nationalen als auch
europäischen grundrechtlichen Anforderungen an Privatheit und Datenschutz für
vereinbar, und welche inhaltliche Ausrichtung sollten diese Regelungen
ihrer Ansicht nach haben?
Aus Sicht der Bundesregierung muss die Einhaltung der Regeln der EU zum
Schutz personenbezogener Daten und der Privatsphäre jederzeit gewährleistet
sein. Alle Handelsabkommen der EU müssen den Schutz dieser Grundrechte
gewährleisten.
Der Europäische Rat hat bereits am 19./20. Oktober 2017 in seinen
Schlussfolgerungen vereinbart, adäquate Regelungen für den Datenverkehr mit Drittländern
in allen Handelsabkommen der EU sicherzustellen. Die Europäische Kommission
als Verhandlungsführerin der EU hat unter diesen Prämissen hierzu horizontale
Regelungsvorschläge vorgelegt, die im Rat eingehend diskutiert wurden.
Die EU hat auch in die Verhandlungen über handelsbezogene Aspekte des
elektronischen Geschäftsverkehrs im Rahmen der WTO entsprechende Vorschläge
eingebracht.
15. Inwiefern teilt sie die Befürchtung der Fragesteller, dass die Vereinbarungen
bezüglich Datenschutz in der CPTPP sich als Quasi-Blaupause etablieren
könnten, und was unternimmt sie dagegen?
Welche Position vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung welche
Entwicklungsländer?
Die Bundesregierung teilt die Befürchtung der Fragesteller nicht. Die EU hat mit
der Datenschutz-Grundverordnung einen unilateral globalen Standard gesetzt.
Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder außerhalb der Europäischen
Union (sog. Drittländer) sind nur unter Einhaltung der in Kapitel V DSGVO
niedergelegten Bedingungen wie auch der sonstigen Bedingungen der DSGVO
zulässig (vgl. Artikel 44 Satz 1 DSGVO). Dies soll sicherstellen, dass das durch die
DSGVO gewährleistete Schutzniveau für natürliche Personen nicht untergraben
wird (vgl. Artikel 44 Satz 2 DSGVO). Datenübermittlungen an Drittstaaten sind
danach nur zulässig, wenn ein sogenannter Angemessenheitsbeschluss nach
Artikel 45 DSGVO vorliegt, wenn der für die Datenverarbeitung Verantwortliche
oder Auftragsverarbeiter geeignete Garantien vorsieht und der betroffenen Person
durchsetzbare und wirksame Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen oder wenn eine
Ausnahme nach Artikel 49 DSGVO gegeben ist. Zu den geeigneten Garantien
zählen etwa rechtlich verbindliche interne Datenschutzvorschriften gemäß
Artikel 47 DSGVO, der Einsatz von Standardvertragsklauseln oder genehmigte
Verhaltensregeln zusammen mit verbindlichen und durchsetzbaren Verpflichtungen
des Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters im Drittland. Die Einhaltung
dieser Bedingungen hat jede verantwortliche Stelle, die personenbezogene Daten in
Drittstaaten übermittelt, zu beachten. Durch Einhaltung dieser Bedingungen
werden nach Auffassung der Bundesregierung die von den Fragestellern
beschriebenen Gefahren deutlich begrenzt.
Aus Sicht der Bundesregierung hat die EU-Rechtslage zudem das Potenzial,
Vorbildwirkung zu entfalten. Die EU bringt sich vor diesem Hintergrund mit der in
der Antwort zu Frage 14 genannten Position in bilaterale und multilaterale
Freihandelsverhandlungen ein. Gleichzeitig geht die Bundesregierung davon aus,
dass andere Staaten ihrerseits die von ihnen erarbeiteten rechtlichen Standards in
Verhandlungen einbringen.
In dem im Juni beim EU-Digitalgipfel in Bukarest angenommenen
Abschlussbericht der „European Union-African Union Digital Economy Task Force“ („New
Africa-Europe Digital Economy Partnership: Accelerating the Achievements of
the Sustainable Development Goals”) wird der Modellcharakter der DSGVO
auch z. B. für afrikanische Staaten hervorgehoben. Zu den konkreten Positionen,
die von einzelnen Entwicklungsländern vertreten werden, liegt der
Bundesregierung keine Übersicht vor.
16. Wie bewertet die Bundesregierung die fortschreitende Konzentration von
Informationsdiensten in den USA und China mit Blick auf eine
informationstechnische Abhängigkeit von Entwicklungsländern von diesen Diensten?
Nur mit einem freien und fairen Internet ist weltweit eine offene
Wissensgesellschaft, in der Menschen ihre Umwelt mitgestalten können, möglich. Gleichzeitig
setzt sich die Bundesregierung für quelloffene, sogenannte Open Source
Software, offene Daten und offene Schnittstellen, ein. Solche Lösungen können lokal
weiterentwickelt und gewartet werden. Damit werden Abhängigkeiten
vermieden.
17. Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich des Themenbereichs
E-Commerce bzw. digitaler Handel bei der 12. WTO-Ministerkonferenz in
Kasachstan im Juni 2020 vertreten?
a) Wird sie sich für eine Verlängerung des Zollmoratoriums im Rahmen des
ITA einsetzen?
Inwiefern berücksichtigt sie hier die Belange von Entwicklungsländern?
Im Rahmen der Gemeinsamen Handelspolitik der EU obliegt die
Verhandlungsführung bei der WTO im Namen der EU der EU-Kommission. Derzeit ist noch
nicht abzusehen, über welche Fragen die 12. WTO-Ministerkonferenz im
Einzelnen beraten wird.
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EU, Japan und den USA
Anfang Mai eingebrachten Vorschläge zu einem plurilateralen
Abkommen (vgl.
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/may/tradoc_
157880.pdf)?
Welche Erfolgsaussichten hat ein solches Vorhaben?
Wie begegnet sie der ablehnenden Haltung zahlreicher
Entwicklungsländer (vgl.
http://library.fes.de/pdf-files/iez/14859.pdf)?
Wie steht die Bundesregierung zu dem insbesondere von den ärmsten
Entwicklungsländern (Least Developed Countries) vorgetragenen Vorwurf,
die führenden Industrienationen würden die WTO einseitig für ihre
Interessen beim E-Commerce benutzen, zuungunsten einer weiteren
Umsetzung der Doha-Entwicklungsrunde?
Die Bundesregierung unterstützt nachdrücklich die aktuellen Verhandlungen
über handelsbezogene Aspekte des elektronischen Geschäftsverkehrs im Rahmen
der WTO. Die Handelsminister der EU haben in diesem Zusammenhang bei ihrer
Tagung am 27. Mai 2019 das bestehende Mandat der EU-Kommission für die
Doha-Entwicklungsagenda um den Standpunkt der EU zu handelsbezogenen
Aspekten des elektronischen Geschäftsverkehrs ergänzt und dabei deutlich
gemacht, dass die Verhandlungen die einzigartigen Chancen, aber auch die
Herausforderungen für WTO-Mitglieder, die aus dem elektronischen Geschäftsverkehr
entstehen, berücksichtigen sollten. Dies schließt auch das Anliegen ein,
angemessene Flexibilitäten für Entwicklungsländer vorzusehen. Die Bundesregierung ist
zudem bereit, Entwicklungsländer bei der Umsetzung einer künftigen
Vereinbarung zu unterstützen.
18. Welche Staaten Afrikas, Süd-Ost-Asiens und Lateinamerikas verfügen über
oder erarbeiten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
Datenschutzgesetze, und welche davon weisen am ehesten ein den europäischen
gesetzlichen Regelungen vergleichbares Niveau auf, und welche Auswirkungen
haben die unterschiedlichen Schutzniveaus auf die unterschiedlichen Felder der
Zusammenarbeit?
Die Europäische Kommission hat u.a. für Argentinien und Uruguay einen
Angemessenheitsbeschluss verabschiedet. Die Europäische Kommission plant einen
Dialog zur „Angemessenheit des Datenschutzes“ mit Indien, Brasilien und
Paraguay.
Die nachfolgenden Links enthalten eine Übersicht, welche Staaten das
Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung
personenbezogener Daten (sog. Konvention 108 des Europarats) und das Protokoll zur
Änderungen dieses Übereinkommens gezeichnet und ratifiziert haben:
www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/108/signatures?
p_auth=dnwibvJ2
www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/treaty/223/signatures
Weitere Kenntnisse zu den vorhandenen oder zurzeit in Erarbeitung befindlichen
Datenschutzgesetze und ihrer konkreten Regelungen in den von den Fragestellern
genannten Regionen liegen der Bundesregierung nicht vor.
19. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Erarbeitung,
Verbesserung und Etablierung von DSGVO-kompatiblen
Datenschutzgesetzen (DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung) und deren effektiver Um-
und Durchsetzung?
Die Bundesregierung arbeitet mit ihren Partnerländern an verbesserten
Dateninfrastrukturen mit entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die
Datensicherheit und den Datenschutz.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus nationale Regulierer wie
Zentralbanken und Finanzministerien dabei, Datenschutzstandards im Finanzsektor
zu erarbeiten und nutzt internationale Foren, um diese zu verbreiten (z. B. die
„Commission on Science and Technology for Development“ bzw. das
„Multistakeholder Forum on Science, Technology and Innovation for the SDGs“ der
Vereinten Nationen, der von den VN unterstützte „Weltgipfel zur
Informationsgesellschaft“, das Internet Governance Forum (IFG) bzw. die Foren von G20).
Die GIZ hat hierzu im Jahr 2018 auch folgende Publikation veröffentlicht
„Responsible Use of Personal Data and Automated Decision Making in Financial
Services“ (
www.eaid-berlin.de/wp-content/uploads/2018/09/2018-08-22-
Reponsibleuse-of-personal-data-and-automated-decision-making-in-financial-services.pdf).
20. Welcher global gültigen Datenschutzregelungen bedarf es nach Ansicht der
Bundesregierung, um sowohl den Schutz personenbezogener Daten als auch
den grenzüberscheitenden Austausch oder Handel damit zu regulieren, und
inwiefern unterstützt bzw. treibt die Bundesregierung entsprechende
Initiativen voran?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 14, 15 und 18 verwiesen.
21. Mit welchen konkreten Staaten unterhält die Bundesregierung Capacity-
Building-Projekte oder plant solche, um gemeinsam gegen
Sicherheitslücken in weltweit zusammenhängenden Netzen vorzugehen?
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen des „Global Action on Cyber-Crime
(GLACY)“-Projekts und des Nachfolgeprojekts GLACY+ in sieben
Partnerstaaten (Mauritius, Marokko, Philippinen, Senegal, Südafrika und Tonga)
Maßnahmen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den Staaten an die Budapest
Convention on Cybercrime (
www.coe.int/en/web/conventions/full-list/-/conventions/
treaty/185) und die lokalen Kapazitäten der Datenforensik und Beweissicherung
zu verbessern.
Im Rahmen des Euromed Police Programms, bei dem mit den Anrainerstaaten
des Mittelmeers kooperiert wird, stellt die Fortbildung in den Bereichen der
Bekämpfung von Cyber-Kriminalität und Cyber-Terrorismus ein Prioritätsfeld dar.
Die Bundesregierung plant darüber hinaus, den Ausbau von
Cybersicherheitskapazitäten in die bilaterale Zusammenarbeit mit Tunesien zu integrieren.
22. Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen des kommenden
Internet Governance Forum 2019 in Berlin zur Beförderung ihrer Ziele der
Gewährleistung eines weltweit sicheren und freien Internets?
Das IGF wird vom 25. bis 29. November 2019 erstmalig in Deutschland
stattfinden. Zentrales Ziel der Bundesregierung ist die Beibehaltung des offenen,
transparenten und weltweit einheitlichen Internets.
Erstmals wird es auf Initiative der Bundesregierung am vierten und letzten Tag
des IGF ein Treffen mit Vertreterinnen und Vertretern der Parlamente aus allen
Regionen der Welt geben.
Für den 25. November 2019, dem Tag vor dem offiziellen Beginn, hat
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier seine Ministerkolleginnen und
Ministerkollegen sowie hochrangige Vertreter von Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu einem
High Level Multistakeholdertreffen eingeladen.
23. Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung um die Teilnahme
von Vertreterinnen und Vertretern von Regierungen und Zivilgesellschaft
aus dem globalen Süden an internationalen Konferenzen zu gewährleisten,
wo Entscheidungen über globale digitale Entwicklungen und Regulierungen
diskutiert und getroffen werden (wie zum Beispiel beim Internet Governance
Forum 2019 in Berlin)?
Die Bundesregierung fördert die Teilnahme an entsprechenden Konferenzen, so
zu Beispiel anlässlich der Jahreskonferenz der „Freedom Online Coalition“ im
November 2018 und zum „Internet Governance Forum“ (IGF2019) der Vereinten
Nationen im November 2019 in Berlin. Für das IGF 2019 wurde den VN ein
Betrag in Höhe von ca. 582 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Die Bundesregierung ermöglicht darüber hinaus im Rahmen eines
Stipendiatenprogramms des Auswärtigen Amts mit der Deutschen Welle (DW) 2019 die
Teilnahme von ca. 200 Medienschaffenden und Multiplikatoren (insbesondere
Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Bloggern, Online-Aktivistinnen
und Online-Aktivisten, Influencerinnen und Influencern, Innovatorinnen und
Innovatoren sowie Entscheiderinnen und Entscheidern) aus Entwicklungs- und
Schwellenländern an dem jährlich in Bonn stattfindenden Global Media Forum
der DW.
24. Führt die Bundesregierung Cyberkonsultationen mit Staaten des sog.
Globalen Südens, und wenn ja mit welchen, und mit welchen Zielen?
Die Bundesregierung führt bilaterale Cyberkonsultationen mit zahlreichen
Staaten durch. Hierzu gehören u.a. Argentinien, Brasilien, Indien und Mexiko. Ziel
der Beratungen ist, dass sich beide Seiten mit den Akteuren, Prozessen und
Strukturen der Cyberaußenpolitik und Cybersicherheitspolitik der jeweils anderen
Staaten vertraut machen und konkrete Formen der Zusammenarbeit im Interesse
der Stärkung der internationalen Cybersicherheit erörtern.
25. Welche konkrete Verantwortung übernimmt die Bundesregierung mit
welchen Projekten, um die Stabilität von Entwicklungs- und Schwellenländern
im Hinblick auf Desinformation, hybride Bedrohungen und
Cyberkriminalität zu unterstützen?
Mit der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit trägt die Bundesregierung dazu
bei, in den Partnerländern Kenntnisse in den Bereichen Cybersecurity zu fördern.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Partnerländer im Fragen der
digitalen Sicherheit sowie bei der Bekämpfung von Desinformation und
Hassreden:
So fördert die Bundesregierung z. B. über den Zivilen Friedensdienst die
Arbeit von neun deutschen Friedens- und Entwicklungsorganisationen, die –
zusammen mit lokalen Partnerorganisationen – Menschen vor Ort in ihrem
Engagement für Dialog, Menschenrechte und Frieden unterstützen. Dazu
gehören auch die Aufklärung über Desinformation und Hassreden im digitalen
Raum.
Das Thema digitale Sicherheit ist Bestandteil von insgesamt 15
internationalen Projekte der „Deutschen Welle Akademie“. So hat die DW Akademie in
den vergangenen Jahren in vielen Ländern Arbeitslinien zum Thema digitale
Sicherheit aufgebaut. Die legale Nutzung von Anonymisierungsdiensten ist
dabei ein Inhalt von Workshops und Trainings – und dem Schutz von
Nutzerinnen und Nutzern sowie von Journalistinnen und Journalisten. Derzeit
entwickelt die DW Akademie ein Konzept zum Thema digitale Sicherheit für
Akteure der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Den Schwerpunkt
bilden hierbei eine Bedrohungsanalyse sowie Fragestellungen rund um
mögliche Gefährdungen durch Anonymisierung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
26. Welche Potenziale und mögliche Synergieeffekte sieht die Bundesregierung
in der Etablierung und Anwendung einer konsequenten Open-Source-
Strategie, auch und gerade für und in der öffentlichen Verwaltung, für die
Entwicklungszusammenarbeit, etwa durch die gemeinsame Entwicklung und
Weiterverwendung und -entwicklung entsprechender Komponenten aus der
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes?
Der Einsatz von Open-Source-Software in der öffentlichen Verwaltung kann für
Entwicklungsländer Vorteile haben. Abhängig von der Art der Software,
Einsatzbereich und Nutzeranzahl kann der Einsatz von Open-Source-Software vor allem
helfen, Kosten zu sparen und IT-Systeme interoperabel zu gestalten und so die
Abhängigkeit von Anbietern, die proprietäre Schnittstellen und Formate nutzen,
zu verringern.
Der Einsatz von „Open Source“-Software in Entwicklungsländern ist daher Teil
der bilateralen Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Partnerländern. Die
Bundesregierung stellt beispielsweise die Blockchain-Anwendung „TruBudget“
zur Verbesserung der Effizienz bei der Finanzierung und Umsetzung von
Entwicklungsprojekten im öffentlichen Sektor als Open-Source-Software zur
Verfügung. Ein weiteres Beispiel für den von der Bundesregierung geförderten Einsatz
von Open Source in der Verwaltung der Partnerländer ist die Open-Source-
Software im Gesundheitsbereich „SORMAS-open“. Mit ihr können Epidemien in
Westafrika vor Ort besser erfasst werden.
27. Welche rohstoffpolitischen Auswirkungen (insbesondere Abbau, Transport
und Recycling) werden die weltweit auszubauenden Zukunftstechnologien,
wie beispielsweise E-Mobilität, erneuerbare Energien, Breitbandausbau und
Industrie 4.0, haben?
Die Studie „Rohstoffe für Zukunftstechnologien“, die das Fraunhofer-Institut für
System- und Innovationsforschung ISI 2016 im Auftrag der Deutschen
Rohstoffagentur erstellt hat, kommt zu dem Ergebnis, dass für einige Rohstoffe die
Bedarfe durch die untersuchten Zukunftstechnologien bis zum Jahr 2035 stark
steigen werden. Bei einigen Rohstoffen, speziell für Technologien der Energie- und
Verkehrswende, könnten die zukünftigen Bedarfe weit über dem heute
produzierten Angebot liegen. Zu ähnlichen Ergebnissen kommt auch die Studie der
Weltbank aus dem Jahr 2017 „The Growing Role of Minerals and Metals for a Low-
Carbon Future“. Entsprechend muss die primäre Gewinnung dieser Rohstoffe
erhöht werden. Dabei gilt es darauf zu achten, dass der Abbau der Rohstoffe unter
Einhaltung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten
geschieht und die Produktionsländer eine faire finanzielle Beteiligung an den durch
den Abbau generierten Einnahmen erhalten. Darüber hinaus gilt es, die
Anstrengungen bezüglich der Rückgewinnung dieser Rohstoffe durch effiziente
Recyclingprozesse zu verbessern.
28. Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit die
positiven Effekte der Digitalisierung auf Ressourcennutzung und Umweltschutz
die negativen überwiegen?
Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um einen Rebound-Effekt
zu verhindern oder abzuschwächen?
Die Bundesregierung misst dem Schutz von Umwelt und Ressourcen in ihren
digitalpolitischen Strategien große Bedeutung bei. In der Umsetzungsstrategie
„Digitalisierung gestalten“ und in der nationalen Strategie „Künstliche Intelligenz“
wird dargelegt, wie die Potentiale der Digitalisierung zum Schutz von Umwelt,
Klima und Ressourcen gehoben und negative Effekte vermieden oder gemindert
werden können. Die Konsultation zur Blockchain-Strategie der Bundesregierung
hat ökologischen Fragestellungen ebenso Rechnung getragen. Das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat zudem
Eckpunkte für eine umweltgerechte Digitalisierung vorgestellt, die in den
kommenden Monaten zu einer maßnahmen-orientierten umweltpolitischen Digitalagenda
weiterentwickelt werden.
Innerhalb des Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“
(FONA) der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Bildung und
Forschung (BMBF) Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zu Rebound-
Effekten. Aus der Fördermaßnahme „Rebound-Effekte aus sozial-ökologischer
Perspektive“ sollen u. a. Empfehlungen und Maßnahmen zur Eindämmung von
Rebound-Effekten hervorgehen, um den Ressourcenverbrauch substantiell und
nachhaltig zu reduzieren. Zur Vorstellung der Projekte der neun
Forschungsverbünde und zur Diskussion gemeinsamer Strategien findet am 11./12. September
2019 die Vernetzungskonferenz „Rebound-Effekte aus sozial-ökologischer
Perspektive“ statt.
29. Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass es
beim Abbau von mineralischen Ressourcen für die neuen Technologien zum
Entzug bzw. zur Fremdnutzung von Land-, Wasser- oder Meeresresourcen
oder Erträgen daraus – sog. Land-, Water- and Oceangrabbing – kommt?
Gibt es vor diesem Hintergrund eine Ressort-Abstimmung, wie die UN-
Leitlinien zu Landnutzung (VGGT) angewendet werden sollen, und plant die
Bundesregierung, die Initiativen auf EU-Ebene zu übertragen?
Die Bundesregierung setzt sich in einer Vielzahl von Initiativen gegen Land
Grabbing ein und engagiert sich für die Stärkung der Rechte lokaler Land- und
Ressourcennutzer. Sie verfolgt dabei einen breiten Ansatz auf internationaler und
projektbezogener Ebene. Bei internationalen Prozessen und Initiativen setzt sich
Deutschland beispielsweise für eine Verankerung der „Freiwilligen Leitlinien für
die verantwortungsvolle Regulierung von Eigentums-, Besitz- und
Nutzungsrechten an Land, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) ein. Die Bundesregierung sieht
in der Verabschiedung der Freiwilligen Leitlinien einen Meilenstein hin zu guter
Regierungsführung im Landsektor und engagiert sich auf vielfältige Weise für
deren Umsetzung. Die VGGT sind handlungsleitend für sämtliche Vorhaben der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Landsektor. Ein
ressortübergreifender Workshop zur VGGT Sensibilisierung auf nationaler Ebene wurde auf
Initiative des BMZ 2017 durchgeführt.
Die Bundesregierung pflegt außerdem einen regelmäßigen Austausch mit der
deutschen Zivilgesellschaft im Rahmen der „Arbeitsgruppe Land“, einer
Untergruppe des „Arbeitskreises Welternährung“.
30. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit der steigende
Bedarf an mineralischen Ressourcen nicht zu einer Ausweitung des illegalen
Abbaus der Mineralien, ohne Berücksichtigung der soziologischen,
ökonomischen und ökologischen Faktoren und der Einhaltung der
Menschenrechte, führt?
Ziel der Bundesregierung ist es, einen nachhaltigen Ansatz der
Rohstoffgewinnung zu etablieren. Die Bundesregierung erwartet, dass deutsche Unternehmen
die Anforderungen des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte
(NAP) sowie der zentralen Rahmenwerke der Vereinten Nationen (VN), der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und der Organisation für Wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) erfüllen. Die OECD-Leitsätze für
multinationale Unternehmen etwa stellen ein umfassendes Regelwerk für
verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln unter anderem in den Bereichen
Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und Umweltschutz dar. Sie gelten
branchenunabhängig und somit auch für die Rohstoffgewinnung. Ergänzt werden die
OECD-Leitsätze durch den sektorspezifischen OECD-Leitfaden für die Erfüllung
der Sorgfaltspflicht zur konstruktiven Stakeholderbeteiligung im Rohstoffsektor
sowie die OECD-Leitsätze für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht zur Förderung
verantwortungsvoller Lieferketten für Minerale aus Konflikt- und
Hochrisikogebieten.
Die Bundesregierung adressiert die Umsetzung von internationalen Umwelt- und
Sozialstandards bei der Rohstoffgewinnung und -aufbereitung zudem
ausdrücklich in bilateralen Abkommen bzw. Vereinbarungen über die Zusammenarbeit im
Rohstoff-, Industrie und Technologiebereich. Mit der europäischen Verordnung
für Minerale aus Konflikt- und Hochrisikogebieten (EU) 2017/821 werden ab
dem 1. Januar 2021 verbindliche Sorgfaltspflichten für Importeure von Zinn,
Tantal, Wolfram und deren Erze sowie Gold eingeführt. Um die Umsetzung von
verantwortungsvollen Rohstofflieferketten zu fördern, ist das BMZ zudem Mitglied
der European Partnership for Responsible Minerals (EPRM).
Darüber hinaus ergreift die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen, um die
im NAP ausgeführte staatliche Pflicht zum Schutz und zur Förderung der
Menschenrechte im wirtschaftlichen Kontext umzusetzen. Ein Schwerpunkt liegt
dabei auf der Bekämpfung von ausbeuterischer Kinderarbeit in globalen
Lieferketten, einschließlich des Bergbaus. Im Februar 2019 haben BMZ und BMAS ein
Aktionsbündnis gegen Kinderarbeit, Menschenhandel und Zwangsarbeit
gestartet. Gegenwärtig werden Konzepte für wirksame Maßnahmen in Zusammenarbeit
mit Nichtregierungsorganisationen entwickelt, die zeitnah umgesetzt werden
sollen.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im NAP verpflichtet, mit relevanten
Akteuren aus Branchen, deren Liefer-und Wertschöpfungsketten mit besonderen
menschenrechtlichen Risiken verbunden sind, branchenspezifische
Handlungsanleitungen und Best Practices zu entwickeln, um eine angemessene Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht zu unterstützen.
31. Wie bemüht sich die Bundesregierung, den Abbau von sogenannten
Konfliktmineralien zu verhindern?
Es wird auf die Antwort zu Frage 30 verwiesen.
32. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsvorhaben, die
untersuchen ob und wie lange die Ressourcen der Erde ausreichen, die für die
Digitalisierung nötigen technischen Geräte herzustellen?
Falls ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen?
Falls nein, erwägen zuständige Bundesministerien selbige in Auftrag zu
geben?
Es wird auf das Buch „Raw materials for the energy transition“ als Ergebnis des
Acatech-Forschungsprojekts „Energiesysteme der Zukunft“ hingewiesen.
Darüber hinaus beobachtet das von der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) in
der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) implementierte
Rohstoffmonitoring regelmäßig die Vorratssituation sowie potenzielle Preis- und
Lieferrisiken bei nichtenergetischen mineralischen Rohstoffen.
33. Macht sich die Bundesregierung den Vorschlag aus dem jüngsten
Hauptgutachten des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung
Globale Umweltveränderungen, vgl.
www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/
unsere-gemeinsame-digitale-zukunft#sektion-downloads) zu eigen, einen
UN-Gipfel „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ anzuberaumen?
Falls ja, worin sollten nach ihrer Ansicht die Schwerpunkte liegen, und
welche Regulierungen sollte ein solcher Gipfel erarbeiten?
Die Bundesregierung hat die Empfehlungen und die Zusammenfassung des
WBGU-Gutachtens zur Kenntnis genommen, wird sich jedoch erst nach der
offiziellen Veröffentlichung des vollständigen Gutachtens dazu positionieren.
34. Werden die Ergebnisse des Global Forum on Food and Agriculture (GFFA)
in das Komitee für Welternährung (CFS) im Herbst 2019, z. B. durch ein
Side Event und unter Beteiligung der kritischen Zivilgesellschaft,
eingespeist?
Die Ergebnisse des GFFA 2019 zum Thema „Landwirtschaft digital – intelligente
Lösungen für die Landwirtschaft der Zukunft“ wurden in diesem Jahr bereits
während des FAO-Seminars „Digital Agriculture Transformation: the challenges
to be addressed“ am 12. und 13. Juni 2019 in Rom, unter anderem mit Vertretern
der Zivilgesellschaft, diskutiert.
Darüber erörterten das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) und das BMZ das Thema „Chancen und Herausforderungen der
Digitalisierung zur Umsetzung des Rechts auf Nahrung“ am 18. März 2019 gemeinsam
mit Vertreten der Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft im Rahmen des
Arbeitskreises Welternährung. Hierbei wurden auch die Ergebnisse des GFFA
behandelt. Unter den anwesenden Organisationen der Zivilgesellschaft waren
auch deutsche Mitglieder des Civil Society Mechanism (CSM) des CFS vertreten.
35. Wie plant die Bundesregierung den Schutz, den Erhalt und die
Fortentwicklung von traditionellem bäuerlichem Wissen im Sinne der
Kleinbauernerklärung der Vereinten Nationen zu fördern, rechtlich verbindlich zu schützen
und finanziell zu unterstützen?
a) Welche Rolle spielen dabei Internet und digitale Medien?
In der Digitalstrategie „Digitalisierung für Entwicklung“ setzt das BMZ konkrete
Ziele und Themenschwerpunkte für die Digitalisierung in der deutschen
Entwicklungspolitik. Kleinbäuerinnen und Kleinbauern können mittels Internet und
spezifischen digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT)
kosteneffizient Zugang zu spezifischen Informationen und Wissen bekommen.
Gleichzeitig fördern Internet und digitale Medien die Dokumentation und
breitenwirksame Weitergabe von traditionellem bäuerlichem Wissen. Im Rahmen des
Globalvorhabens Grüne Innovationszentren in der Agrar- und
Ernährungswirtschaft (GIAE) werden in 15 Partnerländern u. a. Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern zu innovativen digitalen Lösungen, die sich auf die gesamte
Wertschöpfungskette erstrecken, beraten. Besonders im Fokus stehen dabei lokale digitale
Lösungen für die Schaffung nachhaltiger Entwicklungsprozesse.
b) Inwiefern werden Indigene und Frauen direkt in die Ausgestaltung
einbezogen?
Um die Rechte und Interessen von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern und die
Nutzbarmachung digitaler Lösungen für marginalisierte Bevölkerungsgruppen zu
wahren, orientiert sich die Bundesregierung an den Digital Principles als Leitlinie
für Aktivitäten im Bereich Digitalisierung. Durch gezielte Förderung digitaler
Kompetenzen und des Zugangs zu digitaler Infrastruktur (Soft-/Hardware,
Stromversorgung, Netzabdeckung) für benachteiligte Bevölkerungssegmente
(Geographie, Alter, Geschlecht, Bildungsstand) wird zur Steigerung der Attraktivität
ländlicher Räume, der Landwirtschaft als Einkommensmöglichkeit und zur
Überwindung von Ungleichheiten („Digital Divide“) beigetragen.
c) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration auf
den globalen Agrarmärkten und Übernahmen durch Agrargroßkonzerne
wie Bayer-Monsanto oder ChemChina-Syngenta (vgl.
Bundestagsdrucksache 19/1654), im Hinblick auf die Erfassung, Auswertung und
kommerzielle Nutzung von bei Landwirten erhobenen Daten?
Die Bundesregierung begrüßt die im Rahmen der VO (EU) Nr. 2018/1807 für den
freien Verkehr nicht personenbezogener Daten hervorgehobenen Prinzipien der
Transparenz und Interoperabilität von Daten als wirksames Instrument zur
Vermeidung von Oligopolen. Im Bereich personenbezogener Daten setzt sie die 2018
in Kraft getretene EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) um.
d) Inwiefern versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass
landwirtschaftlich Tätige Zugang zu und Schulung an neutralen digitalen
Angeboten (Apps, Onlineplattformen u. Ä.) erlangen, statt allein auf
kommerzielle Produkte einiger weniger Anbieter angewiesen zu sein?
Bei der Auswahl und Entwicklung digitaler Angebote und deren Bereitstellung
ist deren Neutralität und geringe Zugangshürden für die Bundesregierung ein
wichtiges Kriterium. So unterstützt die Bundesregierung etwa im Rahmen des
Globalvorhabens Wissenszentrum für Ökologischen Landbau in Afrika den
Ausbau und die Vernetzung bereits bestehender Plattformen und Apps der
Partnerorganisationen (afrikanische und internationale Nichtregierungsorganisationen).
Diese Plattformen und Apps sind neutral und kostenfrei. Da diese bei den
Partnerorganisationen angesiedelt sind, ist auch die Nachhaltigkeit über die
Projektlaufzeit hinaus gewährleistet.
Im Rahmen des geplanten Globalvorhabens AfricaCloud werden in Kooperation
mit deutschen Hochschulen und Nichtregierungsorganisationen digitale Aus- und
Fortbildungsangebote auch zu landwirtschaftlichen Themen angeboten werden.
Diese werden sich auf so genannte Offene Bildungsressourcen (Open Educational
Resources) stützen, die für alle offen zugänglich und kostenlos zur Verfügung
gestellt werden.
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ohne
internationale Regulierung, angelehnt an die Kleinbauernerklärung der
Vereinten Nationen (insbesondere Artikel 19, 20 und 26), den FAO-
Saatgutvertrag und die Convention on Biological Diversity (CBD), mit der
Digitalisierung eine neue Welle der Bio- und Wissenspiraterie zu Lasten der
Bäuerinnen und Bauern, der Indigenen und der Staaten des Südens droht?
Falls ja, wie begegnet sie dieser Gefahr?
Die Digitalisierung beinhaltet, wie alle technischen Neuerungen, Chancen und
Herausforderungen, die sorgfältig im Hinblick auf ihre Beiträge zu und
Auswirkungen auf vereinbarte Ziele (wie z. B. die Ziele für nachhaltige Entwicklung –
SDGs) untersucht werden müssen. Dazu gehört auch die Untersuchung der
Auswirkung auf bestimmte Bevölkerungsgruppen, bzw. schon bestehende
Disparitäten zwischen Bevölkerungsgruppen.
36. Wie wird die Bundesregierung bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz
des FAO-Saatgutvertrages im Herbst 2019 sicherstellen, dass mit Blick auf
Digitalisierung
a) die so genannten Rechte der Kleinbauern (sog. Farmers Rights) besser
geschützt werden, und
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei den im Rahmen des
Internationalen Saatgutvertrags laufenden Diskussionen über die Chancen und Risiken der
Digitalisierung auf einer fundierten Wissensgrundlage und Situationsanalyse
diskutiert und die Interessen aller Akteursgruppen ausgewogen berücksichtigt
werden.
b) Regelungen zu digitalen genetischen Sequenzen geschaffen werden, die
die Rechte und Interessen der Bäuerinnen und Bauern aber auch der
Länder des Südens stärken?
Der Lenkungsausschuss des Internationalen Vertrags über pflanzengenetische
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (ITPGRFA) hat im Rahmen der
letzten Sitzung im Jahr 2017 bereits den Beschluss (Res. 13/2017) gefasst, auf der
bevorstehenden achten Sitzung im November 2019 die möglichen Auswirkungen
der Verwendung von Digitaler Sequenzinformation im Hinblick auf die Ziele des
Vertrags zu prüfen und über die Aufnahme des Themas in das mehrjährige
Arbeitsprogramm des Lenkungsausschusses zu beraten.
Die Bundesregierung vertritt hier zudem die Position, dass genetische
Informationen, einschließlich Digitaler Sequenzinformation, als Bestandteil des Globalen
Informationssystems über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und
Landwirtschaft (GLIS) angesehen werden sollten (siehe Artikel 17 des
Internationalen Saatgutvertrags) und als solche unter den bestehenden Regelungen des
Internationalen Saatgutvertrags zu behandeln sind. Diese schließen Fragen des
Zugangs und des Vorteilsausgleichs ein.
c) Werden die in den Fragen 36a und 36b aufgeworfenen Fragestellungen
durch die Bundesregierung auch bei der nächste
Vertragsstaatenkonferenz der CBD thematisiert werden?
Ja.
37. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass
bei zunehmender Technisierung und Digitalisierung von
landwirtschaftlichen Gerätschaften und Landmaschinen diese auch künftig von Bäuerinnen
und Bauern selbst oder von unabhängigen Werkstätten repariert werden
können, statt nur und ausschließlich vom Hersteller?
Bei der Umsetzung von angepassten Mechanisierungskonzepten in der
Entwicklungszusammenarbeit setzt die Bundesregierung unter anderem auf
Partnerschaften zwischen dem öffentlichen, dem privaten Sektor und der Forschung. Dabei
geht es u. a. um die Entwicklung und Verbreitung lokal geeigneter Maschinen
und Technologien, um die lokale Herstellung, Wartung und Reparatur der Geräte
sowie um die Aus- und Weiterbildung einheimischer Handwerkerinnen und
Handwerker, Händlerinnen und Händler sowie Maschinennutzerinnen und
Maschinennutzer. Wichtig ist dabei auch der Aufbau von Dienstleistungszentren und
technischen Beratungsleistungen, die von genossenschaftlichen Strukturen und
auch von kleinen Unternehmen im ländlichen Raum nachhaltig und wirtschaftlich
tragfähig betrieben werden.
38. Existieren auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die
insbesondere bei vielen digitalen Systemen, Plattformen oder Geräten vorherrschende
kurze Lebensdauer (z. B. durch das Vorenthalten von Updates nach relativ
kurzer Zeit) verlängert werden kann, um auch Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern die Anschaffung überhaupt zu ermöglichen bzw. sinnvoll erscheinen
zu lassen?
Gemäß den Grundsätzen für Digitale Entwicklung fördert die Bundesregierung
die Nutzung von Open-Source-Software und die Einbeziehung der
Zielbevölkerung bei der Auswahl und Entwicklung geeigneter Systeme. Nicht immer ist aber
eine Open-Source-Lösung die beste Wahl. Für die umfassende Kosten-Nutzen-
Betrachtung von Systemen, Plattformen oder Geräten über deren gesamten
Lebenszyklus haben sich Instrumente wie etwa die Total Cost of Ownership (TCO)
Berechnung bewährt.
39. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der
Digitalisierung bereits bestehender globaler Lieferketten für die Menschen im
Globalen Süden, die am Anfang der Lieferkette stehen?
Hat sich die Wertschöpfung für diese Menschen verbessert (bitte jeweils
auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu bisher keine belastbaren systematischen
Erkenntnisse vor.
40. Wie und auf welche Weise können Entwicklungsländer nach Auffassung der
Bundesregierung dabei unterstützt werden, Zugang zu Wissen aus den von
in ihren Ländern generierten Daten zu bekommen?
Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung beispielsweise eine
Wissensabhängigkeit von ausländischen Cloud-Diensten reduzieren?
Um den Zugang der Partnerländer zu Daten zu verbessern, fördert die
Bundesregierung auch im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit den Einsatz von
offenen Daten (Open Data).
Häufig werden Daten in Partnerländern jedoch nicht systematisch oder nicht
digital erfasst oder können nicht richtig ausgewertet werden. Die Bundesregierung
unterstützt daher Partnerländer der deutschen Entwicklungszusammenarbeit
dabei, eigene digitale Information-Management-Systeme zu etablieren und zu
nutzen, beispielsweise im Gesundheitsbereich (siehe etwa
http://health.bmz.de/ghpc/
case-studies/A_Quiet_Revolution/HIS_Bangladesh_long_EN.pdf).
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus die Reform der Afrikanischen
Union (AU) zur Schaffung einer gemeinsamen technischen Plattform für die
Daten und Analysen durch das Schaffen eines Datenanalyselabors der AU. Das
„Citizens‘ Engagement and Data Analysis Lab of the AU“ nutzt innovative
Methoden und Technologien, um die Datenerfassung, -analyse und -nutzung der AU zu
verbessern und die Interaktion der AU mit den Bürgern der Mitgliedstaaten zu
stärken, um neue Erkenntnisse für die Entwicklung Afrikas zu gewinnen. An dem
integrativen Datenlabor der AU sind Regierungen, der Privatsektor, die
Wissenschaft, die Zivilgesellschaft, lokale Gemeinschaften und Entwicklungspartner
beteiligt, um die Datenerhebung, -analyse und -nutzung zu verbessern, die für die
Bewertung der Fortschritte Afrikas bei der Erreichung seiner Entwicklungsziele
erforderlich sind. All dies wird auf einer neuen interaktiven AU-Webplattform
präsentiert.
Bezüglich der konkreten technologischen Umsetzung, wie etwa über Cloud-
Dienste, wird auf die Antwort zu Frage 26 verwiesen.
41. Werden nach Auffassung der Bundesregierung Schwellenländer, die über
einen relativ hohen Anteil an industrieller Produktion verfügen, von den
digitalisierten Wertschöpfungsketten profitieren?
In welchem Umfang bzw. in welcher Art und Weise?
Es wird auf die Antwort zu Frage 39 verwiesen.
42. Was unternimmt die Bundesregierung, damit Digitalisierungsprojekte in der
Entwicklungszusammenarbeit von Beginn an Gendergerechtigkeit
verankern als auch gendergerechte Technologie- und Innovationsansätze gefördert
werden?
Die Gleichberechtigung der Geschlechter ist explizites Ziel sowie durchgängiges
Gestaltungsprinzip und Qualitätsmerkmal der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit. Das übersektorale „Konzept zur Gleichberechtigung der Geschlechter
in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ ist eine verbindliche Vorgabe für
die Gestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die
Durchführungsorganisationen der deutschen staatlichen EZ führen systematische Prüfungen
geplanter Vorhaben auf mögliche nicht-intendierte negative Wirkungen sowie
Potenziale zur Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter durch. So
werden auch neue Digitalisierungsprojekte im Rahmen der ex-ante Projektprüfung
einer Genderanalyse unterzogen, in deren Rahmen sowohl die positiven
Genderpotenziale, als auch Genderrisiken (negative Gender-Wirkungen) analysiert und
ggfs. entsprechende Gegen- bzw. Kompensationsmaßnahmen identifiziert
werden.
43. Welche speziellen Maßnahmen und Programme verfolgt die
Bundesregierung, damit insbesondere Frauen in Entwicklungsländern von der
Digitalisierung profitieren?
Im Rahmen der deutschen G20-Präsidentschaft 2017 hat die Bundesregierung mit
den G20-Mitgliedstaaten die #eSkills4Girls Initiative ins Leben gerufen. Die
Initiative hat sich zum Ziel gesetzt, Bildungs- und Beschäftigungsperspektiven von
Mädchen und Frauen in einer digitalisierten Welt zu fördern:
In acht afrikanischen Partnerländern werden Maßnahmen zur Förderung digitaler
Kompetenzen von Frauen und Mädchen in Entwicklungsländern umgesetzt.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die Africa Code Week, eine
Initiative zur Förderung von Programmierkenntnissen. 2018 wurden im Rahmen
dieser Initiative u. a. 20 Workshops zur Vermittlung digitaler Kompetenzen an
Frauen und Mädchen durchgeführt.
Das BMZ leitet gemeinsam mit der UNESCO die Arbeitsgruppe zu digitalen
Kompetenzen der Multi-Stakeholder-Partnerschaft EQUALS mit dem Ziel der
Gleichstellung der Geschlechter im digitalen Zeitalter. Mit dem EQUALS Digital
Skills Fund werden Basisinitiativen bei der Skalierung ihrer Projekte zur
Förderung digitaler Kompetenzen von Frauen und Mädchen unterstützt. Das BMZ
fördert das EQUALS Sekretariat und den EQUALS Digital Skills Fund derzeit mit
insgesamt 400 000 Euro.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die KfW
rund 60 Maßnahmen mit Digitalisierungsbezug, die die Gleichberechtigung der
Geschlechter zum Ziel haben. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen, bei denen
der Einsatz innovativer digitaler Technologien dazu beiträgt, dass v. a. auch
Mädchen und Frauen einen verbesserten, gleichberechtigten Zugang zu für sie
wesentlichen Gesundheitsleistungen erlangen. Unterstützt wird durch die KfW aber
auch die Förderung von Mädchen und Frauen im Rahmen von
Ausbildungsangeboten mit IKT-Komponenten oder die Bereitstellung von Mikrofinanzleistungen
für arme Haushalte, insbesondere Frauen, durch Mobile Banking.
a) Wie wird insbesondere im ländlichen Raum zu erreichen versucht, einen
sogenannten Triple Divide („digital, rural, gender“, vgl.
www.fao.org/
gender/news/detail/en/c/1109884/) zu verhindern?
Die Bundesregierung setzt bewusst auch digitale Lösungen ein, um Frauenrechte
im ländlichen Raum zu fördern. Beispielsweise konnten in Tunesien insbesondere
Kleinbäuerinnen mit Hilfe der App Plantix dabei unterstützt werden, Zugang zu
allgemeinen Informationen und Fachwissen zu erhalten.
In Tansania setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Menschen einen
gleichberechtigten Zugang zu einer angemessenen Gesundheitsversorgung zu
ermöglichen und die Mütter- und Neugeborenensterblichkeit zu senken. Dies soll u. a.
durch die Umstellung der kommunalen Krankenversicherung auf mobile/digitale
Lösungen erfolgen, sodass die Abdeckrate auch in ländlichen Gebieten erheblich
gesteigert werden kann.
Auch in der Bereitstellung von (Berufs-)Bildung werden insbesondere im
ländlichen Raum vermehrt digitale Technologien in der Entwicklungszusammenarbeit
eingesetzt z. B. in Kamerun, wo Frauennetzwerke in der digitalen Vermarktung
von Nichtholzprojekten im ländlichen Raum unterstützt werden.
b) Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im urbanen Umfeld, sofern
sich diese von ländlichen Gegenden unterscheiden?
Digitale Ansätze der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im urbanen
Umfeld unterstützen Maßnahmen der Kommunal- und Stadtentwicklung, der guten
Regierungsführung und der Dezentralisierung durch Förderung der
Bürgerbeteiligung, Stärkung der Transparenz und Rechenschaftspflicht staatlicher Behörden
und Verbesserung öffentlicher Dienstleistungen. Hierbei wird auf eine
gendersensible Durchführung geachtet. Auch unterstützt die deutsche
Entwicklungszusammenarbeit beispielsweise den Aufbau digitaler Kataster und die Einrichtung
digital gestützter Systeme der Raumbeobachtung, mit denen Veränderungen in
der Flächennutzung, z. B. Umwandlung von Agrar- in Bauland oder
Auswirkungen des Klimawandels auf Ökosysteme und gefährdete Gebiete wie
Meeresküsten und Flussuferbereiche erfasst werden.
c) Welche sonstigen Maßnahmen sind von der Bundesregierung vor diesem
Hintergrund für die Erreichung von SDG 2 (Hunger), SDG 5 (Gender)
und SDG 10 (Ungleichheit) mit Blick auf Digitalisierungsprojekte geplant
bzw. befinden sich in der Durchführung?
Welche finanziellen Mittel sind hierfür eingeplant bzw. werden derzeit
verausgabt?
Bezüglich der Frage nach den finanziellen Mitteln wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
44. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere gendergerechte
Technologie- und Innovationsansätze in Entwicklungs- und
Schwellenländern gefördert werden?
Gemeinsam mit Partnern aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft
identifiziert die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Technologie- und Innovationsansätze in Entwicklungs- und Schwellenländern,
die einen Beitrag zur Überwindung der digitalen Kluft leisten. Im Übrigen wird
auf die Antwort zu Frage 42 verwiesen.
45. Welche Chancen sieht die Bundesregierung im Bereich der demokratischen
Teilhabe und friedlichen Konfliktbearbeitung durch die Digitalisierung, und
inwiefern unterstützt sie diese Entwicklung?
Welche Risiken bergen ethnisch, religiös oder anderweitig motivierte
Kampagnen und die gezielte Verbreitung von Falschinformationen im digitalen
Raum, und wie kann diesen nach Ansicht der Bundesregierung auch global
begegnet werden?
Aus Sicht der Bundesregierung birgt die Digitalisierung erhebliche Chancen für
Meinungsfreiheit, Zugang zu Information, Transparenz, Teilhabe und Dialog.
Bürgerinnen und Bürger können sich leichter informieren, zu Wort melden,
vernetzen und an politischen Entscheidungsprozessen beteiligen.
Die Bundesregierung unterstützt Partnerländer beispielsweise dabei, ihre
Verwaltungssysteme transparenter und partizipativer zu gestalten (Armenien), fördert
Dialogplattformen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und
Kommunalverwaltungen (Palästinensische Gebiete) und bildet benachteiligte Jugendliche als
Online-Reporterinnen und Online-Reporter aus (z. B. Libanon, Mauretanien).
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass ethnisch, religiös oder
anderweitig motivierte Hetzkampagnen im Internet ein Klima der Angst und Gewalt
schüren und den Nährboden für reale Übergriffe bilden. Massenhaft verbreitete
Falschinformationen manipulieren Meinungen und können das Vertrauen in
demokratische Institutionen und Prozesse schwächen, z. B. im Kontext von Wahlen.
Aus Sicht der Bundesregierung haben Hass und Desinformation im Netz
außerdem in vielen Ländern zur Folge, dass legitime Meinungsäußerungen durch
Überregulierung verhindert und damit das Recht auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit erheblich eingeschränkt wird.
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit begegnet diesen Risiken, indem sie
über Maßnahmen in Partnerländern die digitale Medienkompetenz insbesondere
von benachteiligten und gefährdeten Gruppen stärkt und sie für die Gefahren von
Hass und Meinungsmanipulation im Netz sensibilisiert. Die Bundesregierung
unterstützt Faktencheck-Initiativen, damit Internetnutzerinnen und Internetnutzer
Falschmeldungen und Manipulation besser erkennen und stärkt Dialogformate,
die aktiv gegen Hass im Netz vorgehen (z. B. in Kenia). Außerdem fördert die
Bundesregierung unabhängigen (Bürger)-Journalismus und konfliktsensiblen,
lokalen Online-Content als Gegengewicht zu digitaler Hetze und Desinformation
(z. B. in Libanon, Kenia). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung
Multiakteurs-Ansätze zur Entwicklung menschenrechtskonformer
Cybergesetzgebung (z. B. in Sambia) sowie internationale Initiativen für eine
menschenrechtskonforme Regulierung der Online-Plattformen unter Beteiligung der
Zivilgesellschaft im Globalen Süden (z. B. in Myanmar; Kooperation mit dem UN
Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit).
46. Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung für Aktivistinnen
und Aktivisten, Medienschaffende und Oppositionelle im digitalen Bereich,
und welche Schutzmöglichkeiten fördert oder unterstützt die
Bundesregierung?
Aus Sicht der Bundesregierung sind Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende und Oppositionelle in vielen
Partnerländern aufgrund der wachsenden Bedeutung des Internets zunehmend von
Online-Zensur und -Überwachung betroffen. Internetabschaltungen und andere
Zugangsbeschränkungen werden immer häufiger eingesetzt, um politische Proteste
und Meinungsvielfalt, z. B. im Kontext von Wahlen, zu behindern. Auch
Datenmissbrauch und intransparente bzw. diskriminierende Regulierung von Online-
Content seitens der Plattformbetreiber schränken aus Sicht der Bundesregierung
das Recht auf Meinungsfreiheit, Privatsphäre und den zivilgesellschaftlichen
Handlungsspielraum im Netz ein.
Die Bundesregierung stärkt Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidiger, Medienschaffende und zivilgesellschaftliche Organisationen
auch zu deren Schutz sowohl im Rahmen spezifischer Medien-, Governance- und
Menschenrechtsvorhaben als auch in anderen Sektoren (z. B. Landmanagement,
Gesundheit, Ziviler Friedensdienst).
Zu den von der Bundesregierung geförderten Schutzmaßnahmen im digitalen
Bereich zählen u. a.
Trainingsmaßnahmen, um die digitale Kompetenz und Sicherheit besonders
gefährdeter Personen und Gruppen wie Kinder, Frauen,
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sowie Medienschaffende zu
erhöhen (Uganda, Mauretanien, Marokko),
die Unterstützung regionaler und internationaler Digitale-Rechte-
Konferenzen und -Austauschformate (RightsCon, Forum on Internet Freedom in
Africa),
die Teilnahme von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern aus dem Globalen Süden an Medien- und Digital-Konferenzen
wie der re:publica, Accra und dem Global Media Forum.
47. Mit welchen nationalen und internationalen Maßnahmen möchte die
Bundesregierung den legalen Betrieb von Anonymisierungsdiensten wie
beispielsweise Tor zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit schützen und
deren Verbreitung fördern?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die
digitale Kompetenz gefährdeter Personen und Gruppen u. a. durch digitale
Sicherheits-Trainings, die abhängig von der Gefährdungslage auch Informationen
zu Anonymisierungsdiensten enthalten. Oberste Priorität bei der Auswahl und
Gestaltung der Trainingsinhalte hat die Sicherheit der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer, die durch die Trainings keine zusätzliche Gefährdung erfahren dürfen.
Zur Gewährleistung bzw. Förderung digitaler Kommunikation für Nutzerinnen
und Nutzer sowie Journalistinnen und Journalisten hat die Deutsche Welle
Akademie im Auftrag des BMZ in den vergangenen Jahren in vielen Ländern
Arbeitslinien zum Thema digitale Sicherheit aufgebaut. Die legale Nutzung von
Anonymisierungsdiensten ist dabei ein Inhalt von Workshops und Trainings.
48. Welche Online-Menschenrechtsverteidiger zählen in welchen Staaten zu
denjenigen Gruppen, die auf welche Art konkrete Unterstützung durch die
Bundesregierung erfahren?
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger sind wichtige
Partner der deutschen Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung unterstützt sie
sowohl im Rahmen spezifischer Medien-, Governance- und
Menschenrechtsvorhaben als auch in anderen Sektoren (z. B. Landmanagement, Gesundheit, Ziviler
Friedensdienst).
Die Bundesregierung unterstützt im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit
Online-Menschenrechtsverteidigerinnen und Online-Menschenrechtsverteidiger
u. a. in Uganda, Mauretanien, Kambodscha, den Philippinen und Afrika regional.
Dabei handelt es sich vorrangig um (Bürger-)Journalisten und Journalistinnen,
Land-, LGBTI- und Frauen-Aktivisten und Aktivistinnen.
Zu den geförderten internationalen und regionalen Online-
Menschenrechtsorganisationen zählen „Access Now“ und die „Collaboration on International ICT
Policy in East and Southern Africa“ (CIPESA). Die Unterstützung beinhaltet
Trainings zur Förderung digitaler Sicherheit, die Unterstützung regionaler Netzwerk-
und Austauschformate sowie in geringem Umfang Forschungsaktivitäten.
Außerdem fördert die Bundesregierung die Teilnahme von Online-
Menschenrechtsverteidigerinnen und Online-Menschenrechtsverteidigern aus dem Globalen Süden
an internationalen Konferenzen und Foren.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 23 verwiesen.
49. Gibt es von Seiten der Bundesregierung Maßnahmen, die ergriffen werden,
um zu verhindern, dass Überwachungs- und Zensursoftware, die häufig von
europäischen und vor allem auch deutschen Anbietern stammen und häufig
auch mit öffentlichen Geldern gecodet werden, in Ländern des sogenannten
Globalen Südens zum Einsatz kommen und damit entwicklungspolitische
Ziele konterkarieren?
Wenn ja, welche konkret?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Fragesteller nicht. Die
„Exportkontrolle von sogenannten Dual-Use-Gütern (Güter mit doppeltem
Verwendungszweck)“ ist europarechtlich geregelt.
Die strengen europäischen Datenschutz-Regeln gelten zudem für alle
Durchführungsorganisationen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Alle Projekte,
auch digitale Projekte, richten sich nach dem „Do-no-harm“-Prinzip. Alle
Technologien sind daher einer Technologiefolgenabschätzung zu unterziehen.
50. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vorläufigen
Scheitern der sog. Catch-All-Regel bzw. einer vergleichbaren Regulierung,
um sämtliche Technologie, die zur Überwachung tauglich sein könnte, vor
einem Export einer Genehmigung zu unterwerfen (vgl.
https://netzpolitik.
org/2018/ueberwachungsexporte-bundesregierung-stellt-industrie-
vormenschenrechte/)?
a) Wie ist das weitere Verfahren, um derartige Exporte insbesondere in
autoritäre und totalitäre Staaten zu unterbinden?
b) Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung,
die mit Überwachungstechnologien verbundenen Dienstleistungen
deutscher und europäischer Unternehmen einzuschränken?
Die Fragen 50a bis 50b werden zusammen beantwortet.
Der Prozess zur Neufassung der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (Dual-Use-
Verordnung) dauert an. Die Trilogverhandlungen werden voraussichtlich ab Herbst
2019 beginnen. Da die Bundesregierung im Vorgriff zu der Novelle der Dual-
Use-Verordnung bestehende Lücken bei der Kontrolle des Exports von
Überwachungstechnik bereits im Sommer 2015 durch die Einführung nationaler
Genehmigungspflichten in der Außenwirtschaftsverordnung geschlossen hat, z. B. für
die Ausfuhr von Monitoringsystemen für Telefonie, sind potentiell kritische
Ausfuhren entsprechender Güter aus Deutschland in jedem Fall exportkontrolliert.
Das gilt auch für entsprechend güterbezogene Serviceleistungen. Zugleich setzt
sich die Bundesregierung dafür ein, stärkere Exportkontrollen im Bereich der
Überwachungstechnik auf internationaler Ebene zu etablieren und hat hierzu seit
mehreren Jahren im Wassenaar-Exportkontrollregime Vorschläge unterbreitet.
51. Welche Chancen und Risiken gibt es aus Sicht der Bundesregierung im
Gesundheitsbereich, und inwiefern trägt die Bundesregierung dem Rechnung?
Durch Effizienzsteigerungen und neue Formen des Gesundheitsmanagements,
ermöglicht Digitalisierung im Gesundheitsbereich eine Ausweitung des Angebots,
der Verfügbarkeit, der Zugänglichkeit und der Qualität von Gesundheitsdiensten,
um so letztendlich den Gesundheitszustand der gesamten Bevölkerung zu
verbessern. Trotz dieser Chancen entstehen durch Digitalisierung auch Risiken im
Gesundheitsbereich. So kann durch das ungeschützte Speichern von Daten die
Privatsphäre von Menschen verletzt werden, digitale Angebote können nicht immer
von allen Menschen gleichberechtigt genutzt werden, durch proprietäre Software
können langfristige Abhängigkeiten entstehen und die rapide zunehmende
Verwendung digitaler Anwendungen kann aufgrund mangelnder Regulierung,
Standardisierung und Steuerung zu Fragmentierung und Duplikationen führen.
Um die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und gleichzeitig ihre Risiken zu
minimieren, unterstützt die Bundesregierung ihre Partnerländer dabei,
nationale Strategien und Kapazitäten zur Koordination und Harmonisierung digitaler
Anwendungen zu stärken. Gleichzeitig setzt die Bundesregierung vermehrt auf
OpenSourceLösungen und setzt sich für Datensicherheit und Schutz der
Privatsphäre bei allen Projekten ein.
In Nepal konnten zum Beispiel durch kontinuierliche technische Beratung
passende Open-Source-Technologien ausgebaut und in Strategien (Nepal National
E-Health Strategy, 2017) verankert werden. Als Mitglied der Health Data
Collaborative und im Rahmen der Prinzipien für Investitionen in digitale Gesundheit
setzt sich die Bundesregierung für verbesserte Geberharmonisierung auf globaler
Ebene (z. B. durch gemeinsame Standards und Curricula) und in den
Partnerländern ein.
52. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Initiativen in den Partnerländern
bei der Implementierung von digitalen Innovationen, die den Zugang zu
Gesundheitsversorgung für die ländliche Bevölkerung verbessern sollen?
Die Bundesregierung unterstützt ihre Partnerländer mittelbar durch Stärkung von
Gesundheitsdatensystemen, welche Versorgungslücken in ländlichen Gebieten
aufzeigen können sowie durch digitale Anwendungen, welche den Zugang zu
Gesundheitsversorgung für die Bevölkerung im Allgemeinen verbessern.
In Indien unterstützt die Bundesregierung die Reform der Krankenversicherung
für arme Haushalte, die 500 Mio. Menschen erreichen soll. Dabei wird
insbesondere auch in die digitalen Verwaltungs- und Monitoring-Mechanismen der
National Health Authority (NHA) investiert.
In Tansania unterstützt die Bundesregierung zum Beispiel den Ausbau der IT-
Struktur des nationalen Krankenversicherers, um eine Krankenversicherung für
die informell Beschäftigten und auf dem Land lebende Bevölkerung zu
ermöglichen. Die Open Source Software openIMIS hilft dabei die Mitglieder zu
verwalten, und ihre Behandlungen in Krankenhäusern digital abzurechnen. Die gleiche
Software wird in Nepal – von der Bundesregierung gefördert – für die nationale
Krankenversicherung eingesetzt.
In Bangladesch wurde das Open Source Software System „District Health
Information System“ (DHIS2) eingeführt, das den Austausch von medizinischen
Daten zwischen 7 000 Gesundheitseinrichtungen ermöglicht. Vergleichbare
Initiativen werden von der Bundesregierung derzeit in Kamerun, Malawi und Nepal
unterstützt.
Die Bundesregierung unterstützt darüber hinaus ihre Partnerländer auch
unmittelbar in der Implementierung digitaler Anwendungen, um den Zugang zu
Gesundheitsversorgung für die ländliche Bevölkerung zu verbessern. In Vietnam
und Usbekistan werden so der Aufbau von Telemedizinnetzwerken ermöglicht
und in Afghanistan, Bolivien, Guinea, Nigeria und Indien e-learning-
Anwendungen unterstützt.
53. Welche Chancen und Risiken gibt es aus Sicht der Bundesregierung im
Bildungsbereich für Entwicklungsländer, und inwiefern trägt die
Bundesregierung dem Rechnung?
Die Bundesregierung fördert den Einsatz digitaler Technologien, um in
Entwicklungsländern gerechte Chancen auf hochwertige Bildung zu schaffen. Mit Hilfe
digitaler Technologien kann der Zugang zu sowie die Qualität von Bildung als
auch das Bildungsmanagement verbessert werden. Besonders wichtig ist dabei,
benachteiligten Gruppen einen besseren Zugang zu Bildungsangeboten zu
ermöglichen, insbesondere im Fluchtkontext, für Menschen mit Behinderungen, Frauen
und Mädchen sowie Menschen in ländlichen Gebieten.
Bildungsangebote können auf allen Bildungsstufen durch Digitalisierung
ausgeweitet und nutzerspezifisch auf den Bedarf angepasst werden. Das gilt für
spezifische Kurse für Hochschulabsolventinnen und -absolventen ebenso wie für
Angebote an Nutzerinnen und Nutzer im ländlichen Raum in lokalen Sprachen und
mit lokal angepasstem Inhalt. Zudem können mit Hilfe digitaler Technologien
innovative pädagogische Ansätze entwickelt und umgesetzt werden.
Risiken bestehen in einer möglichen digitalen Kluft zwischen Regionen, Ländern,
Stadt und Land, den Geschlechtern, Einkommensgruppen und Generationen:
Nicht alle Menschen haben gleichermaßen Zugang zum Internet und digitalen
Technologien und verfügen nicht über die notwendigen Kompetenzen, um diese
zu nutzen. Es besteht somit das Risiko, dass benachteiligte Gruppen durch die
Nutzung digitaler Technologien im Bildungsbereich weiterhin ausgegrenzt
werden.
Deshalb fördert die deutsche Entwicklungszusammenarbeit sowohl den Aufbau
von Infrastruktur als auch den Erwerb digitaler Kompetenzen. Um nachhaltig zu
sein, darf sich der Einsatz digitaler Technologien nicht auf die bloße
Bereitstellung von Hardware beschränken, sondern die Nutzung digitaler Technologien
muss in die nationalen Bildungssysteme eingebettet werden. Daher unterstützt
das BMZ Partnerländer dabei, die Nutzung digitaler Technologien in Curricula
sowie in der Lehrkräfteaus- und -weiterbildung zu verankern. Um den mit der
Nutzung des Internets verbunden Risiken bzgl. der Persönlichkeitsrechte zu
mindern, setzt sich die Bundesregierung auch in den Entwicklungsländern für die
digitalen Bürgerrechte ein, insbesondere Datenschutz, Netzneutralität,
Internetfreiheit und Menschenrechte in der digitalen Welt.
54. Wie bewertet die Bundesregierungen, wenn Regierungen Bildung
privatisieren und in die Verantwortung von profitorientierten Unternehmen
übertragen (vgl. Bildungsunternehmen „Bridge International Academies“; www.
oxfam.de/ueber-uns/aktuelles/2016-10-06-privatisierung-bildung-
laesstmenschenrecht-outsourcen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus
für ihre Zusammenarbeit im Bildungsbereich?
Die staatliche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt die Partnerregierungen
bei der Gestaltung von funktionierenden Bildungssystemen, die kostenlose,
inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung gewährleisten, vor allem für
die Ärmsten und am meisten Benachteiligten. Im Rahmen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden daher keine Schulen in nichtstaatlicher
Trägerschaft mit Gewinnorientierung gefördert.
Ermöglichen staatliche Kapazitäten kurzfristig keinen Zugang zu qualitativer
Bildung, kann unter Umständen eine Zusammenarbeit mit privaten
Bildungsanbietern sinnvoll sein, soweit staatliche Standards beachtet und die privaten
Bildungsangebote nicht die Ungleichheit vor Ort fördern.
55. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sich durch die
verstärkte politische Unterstützung freier Lernmaterialien und „Open
Educational Ressources (OER)“ (
www.unesco.de/bildung/open-
educationalresources) ggf. Synergieeffekte auch für die Entwicklungszusammenarbeit
bieten würden?
Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass OER einen Beitrag zur Umsetzung der
Agenda 2030 und ihres Ziels der inklusiven, chancengerechten und hochwertigen
Bildung leisten können. Insbesondere kann durch OER die Verfügbarkeit von
lokal angepassten und relevanten Bildungsmaterialien in lokalen Sprachen,
insbesondere Minderheitensprachen, verbessert werden.
In multikulturellen und multilingualen Kontexten können OER so, eingebettet in
Lehr- und Lernprozesse, dazu beitragen, individuellen Umständen und
Lernbedarfen angemessen Rechnung zu tragen. Sowohl auf lokaler als auch globaler
Ebene können OER potentiell den Wissensaustausch stärken. Deshalb unterstützt
die Bundesregierung politisch den Prozess der Entwicklung einer UNESCO OER
Recommendation auf internationaler Ebene.
56. Welche Projekte führt die Bundesregierung aktuell durch bzw. plant sie, um
die für das digitale Zeitalter notwendige, hochwertige Bildung in Regionen
wie der Subsahara zu ermöglichen, in der der Großteil der Menschen noch
nicht einmal über eine ausreichende Grundbildung verfügt, und sind bzw.
werden diese gendersensitiv ausgerichtet?
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit führt die Bundesregierung eine
Vielzahl bilateraler Maßnahmen zur Förderung hochwertiger Bildung entlang der
gesamten Bildungskette durch oder fördert diese über zahlreiche nichtstaatliche
Träger. Über finanzielle Beiträge an die multilaterale Bildungsfonds „Global
Partnership for Education“ (GPE) und „Education Cannot Wait“ fördert die
Bundesregierung darüber hinaus Grundbildung in über 70 Partnerländern.
In allen Programmen ist die Gleichberechtigung der Geschlechter und dabei
insbesondere die Verringerung der Benachteiligung von Mädchen und Frauen
integraler Bestandteil.
Über zukünftige Vorhaben im Rahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit wird jeweils im Dialog mit den Partnerregierungen entschieden.
Im Übrigen wird auf Antwort zu Frage 43 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]