Auswirkungen der Digitalisierung für den globalen Süden
der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Ottmar von Holtz, Claudia Roth (Augsburg), Margarete Bause, Agnieszka Brugger, Lisa Badum, Dr. Konstantin von Notz, Tabea Rößner, Dr. Franziska Brantner, Kai Gehring, Katja Keul, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Anja Hajduk, Sven-Christian Kindler, Christian Kühn (Tübingen), Dieter Janecek, Beate Müller-Gemmeke, Corinna Rüffer, Stefan Schmidt und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Thema Digitalisierung nimmt in Politik, Wirtschaft, Medien und Gesellschaft einen immer größeren Raum ein. Chancen und Risiken werden dabei in der Regel gegeneinander abgewogen. Auch in der internationalen Zusammenarbeit und staatlichen Entwicklungszusammenarbeit spielen Projekte mit starken digitalpolitischen Bezügen schon heute eine zentrale Rolle.
Immer wieder werden vor allem die zweifellos großen Chancen der Digitalisierung diskutiert, beispielsweise bezüglich des Zugangs zu Wissen und Informationen, zur Erhöhung der Transparenz staatlichen Handels und der Bekämpfung von Korruption. Wenig Beachtung findet dagegen die Frage, welche Risiken der Prozess der zunehmenden Digitalisierung für die Menschen in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit sich bringt. Automatisierung und die damit verbundenen, oftmals disruptiven Umbrüche in der Arbeitswelt, die häufig mit einer ständigen Erreichbarkeit und Kontrollierbarkeit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einhergehen, ein seit langem stark zunehmender Bedarf an fossilen Ressourcen (sog. Seltene Erden), das Problem oftmals unsicherer digitaler Infrastrukturen und kommerzieller Anbieter, die persönliche Daten und Informationen monetarisieren – all dies sind Themen, die auch im Kontext der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert werden müssen. Hinzu kommt der Trend, dass digitale Technologien durch Regierungen autoritärer und totalitärer Staaten zunehmend genutzt werden, um zivilgesellschaftliche Handlungsräume massiv einzuschränken, Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtverteidiger und Kritikerinnen und Kritiker zu verfolgen oder mittels Zensur, Überwachung und Social Scoring auf ein gewünschtes Verhalten der eigenen Bevölkerung hinzuwirken (vgl. www.tagesschau.de/ausland/china-ueberwachung-101.html).
Aktuell setzt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nach eigenen Angaben in 90 Ländern weltweit rund 480 Projekte um, die digitale Technologien nutzen. Zudem stellt das BMZ über die Initiative „Digitales Afrika“ seit 2015 150 Mio. Euro für Digitalprojekte in Sektoren wie Bildung, Gesundheit, nachhaltige Wirtschaftsentwicklung, Klima, Energie und Handel zur Verfügung (vgl. www.bmz.de/de/service/sonderseiten/ikt/start/index.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen56
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besondere Potenziale und Chancen der Digitalisierung für Entwicklungs- und Schwellenländer? In welchen davon ist die Bundesregierung bereits schwerpunktmäßig im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit tätig oder plant tätig zu werden?
In welchen Bereichen sieht die Bundesregierung besondere Risiken der Digitalisierung für Entwicklungs- und Schwellenländer? Wie gewährleistet die Bundesregierung, dass im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit und bei der Umsetzung von Projekten angemessen auf diese Risiken eingegangen wird und diese reduziert werden?
Welchen Anteil bzw. welche Summe der entwicklungsrelevanten Ausgaben Deutschlands (sog. ODA-Mittel gemäß der Definition der OECD) werden derzeit für Projekte im Bereich Digitalisierung aufgewendet, und durch wen (Durchführungsorganisationen)?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Digitalisierungsprojekte und im Zuge der sog. Industrie 4.0 vollzogenen Umstrukturierungen stets mit den globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs, Agenda 2030) sowie den Zielen des Pariser Klimaübereinkommens im Einklang stehen und so zu einer nachhaltigen, klimagerechten und fairen Produktionsweise beitragen?
Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch Automatisierung und Digitalisierung auf die Arbeitsmärkte in Entwicklungs- und Schwellenländern (bitte jeweils Auswirkungen für Männer und Frauen angeben)?
a) Welche konkreten Entwicklungen auf den Arbeitsmärkten werden für i) die am wenigsten entwickelten Länder, ii) Mitteleinkommensländer, iii) Schwellenländer erwartet?
b) Welche konkreten Entwicklungen werden für die unterschiedlichen Wirtschaftssektoren (Landwirtschaft, Industrielle Produktion, Dienstleistungen) erwartet, insbesondere für i) Textilproduktion in Süd-Ost-Asien, ii) Anbau so genannter Cash-Crops in Sub-Sahara-Afrika, iii) Kleinbäuerliche Landwirtschaft in Lateinamerika und Afrika?
Inwiefern rechnet die Bundesregierung mit einer breiten Rückverlagerung von Produktionsprozessen aus Entwicklungsländern bzw. einem Rückgang von Produktionsverlagerung in Entwicklungsländer?
Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, damit die Digitalisierung die Lebensbedingungen der von absoluter Armut betroffenen Menschen sowie der ärmeren Hälfte der Weltbevölkerung verbessert?
Wie kann das Potenzial der Digitalisierung nach Ansicht der Bundesregierung für inklusive und gendersensitive Entwicklung breitenwirksam genutzt und eine gleichberechtigte digitale Teilhabe gewährleistet werden? Welche Voraussetzungen jenseits der Digitalisierung müssen dafür erfüllt werden?
Inwiefern hat der digitale Wandel die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung verändert, welche neuen Technologien kommen zum Einsatz, und welche Auswirkungen hat dies auf Jobprofile sowie Arbeitsplätze in der Entwicklungsarbeit (bitte ebenfalls nach Geschlecht aufzeigen)?
Inwieweit hat die Bundesregierung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die Möglichkeit, Start-ups in den Partnerländern zu unterstützen, bzw. welche Potenziale sieht die Bundesregierung in der Förderung lokaler Digitalwirtschaft in den Entwicklungsländern?
Welche Auswirkungen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das 1997 in Kraft getretene plurilaterale Informations- und Technologieabkommen (ITA) auf den Welthandel und insbesondere auf die Integration der Entwicklungs- und Schwellenländer in den Weltmarkt? Welche Rolle spielt hierbei das dort vereinbarte Zollmoratorium auf ausgewählte digitale Waren? Welche Schlüsse zieht sie daraus?
Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation WTO, um der von der UNCTAD (United Nations Conference on Trade and Development) in ihrer 2017 erschienen Studie „Rising Product Digitalisation and Losing Trade Competitiveness“ (vgl. https://unctad.org/en/PublicationsLibrary/gdsecidc2017d3_en.pdf) festgestellten ungleichen kompetitiven Voraussetzungen beim Handel mit digitalen Gütern entgegenzuwirken?
Welche Haltung nimmt die Bundesregierung zur Besteuerung digitaler Güter und der Null-Zoll-Politik (z. B. elektronische Medien statt Versand von Datenträgern) ein?
a) Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung insbesondere im Hinblick auf damit einhergehende Ausfälle an Zolleinnahmen für Entwicklungs- und Schwellenländer? Welche Schlüsse zieht sie daraus, und plant die Bundesregierung, mit betroffenen Ländern Maßnahmen gegen den Ausfall von Einnahmen zu entwickeln?
b) Welche präventive Wirkung schreibt die Bundesregierung dem Umstand zu, dass im Rahmen der „Comprehensive and Progressive Trans-Pacific Partnership“ (CPTPP) sechs OECD-Staaten ihr Recht, Steuern auf grenzüberschreitende digitale Transaktionen zu erheben, unter den Vorbehalt gestellt haben, dass solche Maßnahmen als Verstöße gegen das Handelsabkommen gewertet werden können?
c) Wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die Forderung von Verbänden der Digitalwirtschaft, ein Verbot von Steuern auf grenzüberschreitende Datenströme und digitale Produkte im Rahmen der E-Commerce-Verhandlungen der WTO durchzusetzen (www.amchameu.eu/system/files/position_papers/global_industry_recommended_priorites_for_the_wto_e-commerce_initiative.pdf)?
d) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Überlegungen bei anderen Staaten – insbesondere bei Entwicklungs- und Schwellenländern – für eine Besteuerung grenzüberschreitend tätiger Konzerne mit vorwiegend digitalen bzw. online-basierten Geschäftstätigkeiten (Digitalsteuer), vergleichbar zu den derzeitigen Überlegungen in Deutschland und Frankreich?
Befürwortet die Bundesregierung die Einbeziehung von Datenschutzregeln (vgl. https://ec.europa.eu/germany/news/20180131-datenschutz_de) in bilaterale und multilaterale Handelsabkommen, etwa wohin personenbezogene und nichtpersonenbezogene Nutzerdaten übertragen und unter welchen Bedingungen sie genutzt werden können? Falls ja, inwiefern hält sie diese Position mit den nationalen als auch europäischen grundrechtlichen Anforderungen an Privatheit und Datenschutz für vereinbar, und welche inhaltliche Ausrichtung sollten diese Regelungen ihrer Ansicht nach haben?
Inwiefern teilt sie die Befürchtung der Fragesteller, dass die Vereinbarungen bezüglich Datenschutz in der CPTPP sich als Quasi-Blaupause etablieren könnten, und was unternimmt sie dagegen? Welche Position vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung welche Entwicklungsländer?
Wie bewertet die Bundesregierung die fortschreitende Konzentration von Informationsdiensten in den USA und China mit Blick auf eine informationstechnische Abhängigkeit von Entwicklungsländern von diesen Diensten?
Welche Position wird die Bundesregierung hinsichtlich des Themenbereichs E-Commerce bzw. digitaler Handel bei der 12. WTO-Ministerkonferenz in Kasachstan im Juni 2020 vertreten?
a) Wird sie sich für eine Verlängerung des Zollmoratoriums im Rahmen des ITA einsetzen? Inwiefern berücksichtigt sie hier die Belange von Entwicklungsländern?
b) Wie beurteilt die Bundesregierung die von der EU, Japan und den USA Anfang Mai eingebrachten Vorschläge zu einem plurilateralen Abkommen (vgl. http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2019/may/tradoc_157880.pdf)? Welche Erfolgsaussichten hat ein solches Vorhaben? Wie begegnet sie der ablehnenden Haltung zahlreicher Entwicklungsländer (vgl. http://library.fes.de/pdf-files/iez/14859.pdf)? Wie steht die Bundesregierung zu dem insbesondere von den ärmsten Entwicklungsländern (Least Developed Countries) vorgetragenen Vorwurf, die führenden Industrienationen würden die WTO einseitig für ihre Interessen beim E-Commerce benutzen, zuungunsten einer weiteren Umsetzung der Doha-Entwicklungsrunde?
Welche Staaten Afrikas, Süd-Ost-Asiens und Lateinamerikas verfügen über oder erarbeiten derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung Datenschutzgesetze, und welche davon weisen am ehesten ein den europäischen gesetzlichen Regelungen vergleichbares Niveau auf, und welche Auswirkungen haben die unterschiedlichen Schutzniveaus auf die unterschiedlichen Felder der Zusammenarbeit?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung im Rahmen ihrer Entwicklungszusammenarbeit Entwicklungs- und Schwellenländer bei der Erarbeitung, Verbesserung und Etablierung von DSGVO-kompatiblen Datenschutzgesetzen (DSGVO = Datenschutz-Grundverordnung) und deren effektiver Um- und Durchsetzung?
Welcher global gültigen Datenschutzregelungen bedarf es nach Ansicht der Bundesregierung, um sowohl den Schutz personenbezogener Daten als auch den grenzüberscheitenden Austausch oder Handel damit zu regulieren, und inwiefern unterstützt bzw. treibt die Bundesregierung entsprechende Initiativen voran?
Mit welchen konkreten Staaten unterhält die Bundesregierung Capacity-Building-Projekte oder plant solche, um gemeinsam gegen Sicherheitslücken in weltweit zusammenhängenden Netzen vorzugehen?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen des kommenden Internet Governance Forum 2019 in Berlin zur Beförderung ihrer Ziele der Gewährleistung eines weltweit sicheren und freien Internets?
Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung um die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern von Regierungen und Zivilgesellschaft aus dem globalen Süden an internationalen Konferenzen zu gewährleisten, wo Entscheidungen über globale digitale Entwicklungen und Regulierungen diskutiert und getroffen werden (wie zum Beispiel beim Internet Governance Forum 2019 in Berlin)?
Führt die Bundesregierung Cyberkonsultationen mit Staaten des sog. Globalen Südens, und wenn ja mit welchen, und mit welchen Zielen?
Welche konkrete Verantwortung übernimmt die Bundesregierung mit welchen Projekten, um die Stabilität von Entwicklungs- und Schwellenländern im Hinblick auf Desinformation, hybride Bedrohungen und Cyberkriminalität zu unterstützen?
Welche Potenziale und mögliche Synergieeffekte sieht die Bundesregierung in der Etablierung und Anwendung einer konsequenten Open-Source-Strategie, auch und gerade für und in der öffentlichen Verwaltung, für die Entwicklungszusammenarbeit, etwa durch die gemeinsame Entwicklung und Weiterverwendung und -entwicklung entsprechender Komponenten aus der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes?
Welche rohstoffpolitischen Auswirkungen (insbesondere Abbau, Transport und Recycling) werden die weltweit auszubauenden Zukunftstechnologien, wie beispielsweise E-Mobilität, erneuerbare Energien, Breitbandausbau und Industrie 4.0, haben?
Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, damit die positiven Effekte der Digitalisierung auf Ressourcennutzung und Umweltschutz die negativen überwiegen? Welche Strategien verfolgt die Bundesregierung, um einen Rebound-Effekt zu verhindern oder abzuschwächen?
Welche Initiativen plant die Bundesregierung, um zu verhindern, dass es beim Abbau von mineralischen Ressourcen für die neuen Technologien zum Entzug bzw. zur Fremdnutzung von Land-, Wasser- oder Meeresresourcen oder Erträgen daraus – sog. Land-, Water- and Oceangrabbing – kommt? Gibt es vor diesem Hintergrund eine Ressort-Abstimmung, wie die UN-Leitlinien zu Landnutzung (VGGT) angewendet werden sollen, und plant die Bundesregierung, die Initiativen auf EU-Ebene zu übertragen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, damit der steigende Bedarf an mineralischen Ressourcen nicht zu einer Ausweitung des illegalen Abbaus der Mineralien, ohne Berücksichtigung der soziologischen, ökonomischen und ökologischen Faktoren und der Einhaltung der Menschenrechte, führt?
Wie bemüht sich die Bundesregierung, den Abbau von sogenannten Konfliktmineralien zu verhindern?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsvorhaben, die untersuchen ob und wie lange die Ressourcen der Erde ausreichen, die für die Digitalisierung nötigen technischen Geräte herzustellen? Falls ja, wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Falls nein, erwägen zuständige Bundesministerien selbige in Auftrag zu geben?
Macht sich die Bundesregierung den Vorschlag aus dem jüngsten Hauptgutachten des WBGU (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen, vgl. www.wbgu.de/de/publikationen/publikation/unsere-gemeinsame-digitale-zukunft#sektion-downloads) zu eigen, einen UN-Gipfel „Nachhaltigkeit im Digitalen Zeitalter“ anzuberäumen? Falls ja, worin sollten nach ihrer Ansicht die Schwerpunkte liegen, und welche Regulierungen sollte ein solcher Gipfel erarbeiten?
Werden die Ergebnisse des Global Forum on Food and Agriculture (GFFA) in das Komitee für Welternährung (CFS) im Herbst 2019, z. B. durch ein Side Event und unter Beteiligung der kritischen Zivilgesellschaft, eingespeist?
Wie plant die Bundesregierung den Schutz, den Erhalt und die Fortentwicklung von traditionellem bäuerlichem Wissen im Sinne der Kleinbauernerklärung der Vereinten Nationen zu fördern, rechtlich verbindlich zu schützen und finanziell zu unterstützen?
a) Welche Rolle spielen dabei Internet und digitale Medien?
b) Inwiefern werden Indigene und Frauen direkt in die Ausgestaltung einbezogen?
c) Wie bewertet die Bundesregierung die zunehmende Konzentration auf den globalen Agrarmärkten und Übernahmen durch Agrargroßkonzerne wie Bayer-Monsanto oder ChemChina-Syngenta (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1654), im Hinblick auf die Erfassung, Auswertung und kommerzielle Nutzung von bei Landwirten erhobenen Daten?
d) Inwiefern versucht die Bundesregierung sicherzustellen, dass landwirtschaftlich Tätige Zugang zu und Schulung an neutralen digitalen Angeboten (Apps, Onlineplattformen u. Ä.) erlangen, statt allein auf kommerzielle Produkte einiger weniger Anbieter angewiesen zu sein?
e) Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass ohne internationale Regulierung, angelehnt an die Kleinbauernerklärung der Vereinten Nationen (insbesondere Artikel 19, 20 und 26), den FAO-Saatgutvertrag und die Convention on Biological Diversity (CBD), mit der Digitalisierung eine neue Welle der Bio- und Wissenspiraterie zu Lasten der Bäuerinnen und Bauern, der Indigenen und der Staaten des Südens droht? Falls ja, wie begegnet sie dieser Gefahr?
Wie wird die Bundesregierung bei der nächsten Vertragsstaatenkonferenz des FAO-Saatgutvertrages im Herbst 2019 sicherstellen, dass mit Blick auf Digitalisierung
a) die so genannten Rechte der Kleinbauern (sog. Farmers Rights) besser geschützt werden, und
b) Regelungen zu digitalen genetischen Sequenzen geschaffen werden, die die Rechte und Interessen der Bäuerinnen und Bauern aber auch der Länder des Südens stärken?
c) Werden die in den Fragen 36a und 36b aufgeworfenen Fragestellungen durch die Bundesregierung auch bei der nächste Vertragsstaatenkonferenz der CBD thematisiert werden?
Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass bei zunehmender Technisierung und Digitalisierung von landwirtschaftlichen Gerätschaften und Landmaschinen diese auch künftig von Bäuerinnen und Bauern selbst oder von unabhängigen Werkstätten repariert werden können, statt nur und ausschließlich vom Hersteller?
Existieren auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, wie die insbesondere bei vielen digitalen Systemen, Plattformen oder Geräten vorherrschende kurze Lebensdauer (z. B. durch das Vorenthalten von Updates nach relativ kurzer Zeit) verlängert werden kann, um auch Kleinbäuerinnen und Kleinbauern die Anschaffung überhaupt zu ermöglichen bzw. sinnvoll erscheinen zu lassen?
Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Auswirkungen der Digitalisierung bereits bestehender globaler Lieferketten für die Menschen im Globalen Süden, die am Anfang der Lieferkette stehen? Hat sich die Wertschöpfung für diese Menschen verbessert (bitte jeweils auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?
Wie und auf welche Weise können Entwicklungsländer nach Auffassung der Bundesregierung dabei unterstützt werden, Zugang zu Wissen aus den von in ihren Ländern generierten Daten zu bekommen? Wie lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung beispielsweise eine Wissensabhängigkeit von ausländischen Cloud-Diensten reduzieren?
Werden nach Auffassung der Bundesregierung Schwellenländer, die über einen relativ hohen Anteil an industrieller Produktion verfügen, von den digitalisierten Wertschöpfungsketten profitieren? In welchem Umfang bzw. in welcher Art und Weise?
Was unternimmt die Bundesregierung, damit Digitalisierungsprojekte in der Entwicklungszusammenarbeit von Beginn an Gendergerechtigkeit verankern als auch gendergerechte Technologie- und Innovationsansätze gefördert werden?
Welche speziellen Maßnahmen und Programme verfolgt die Bundesregierung, damit insbesondere Frauen in Entwicklungsländern von der Digitalisierung profitieren?
a) Wie wird insbesondere im ländlichen Raum zu erreichen versucht, einen sogenannten Triple Divide („digital, rural, gender“, vgl. www.fao.org/gender/news/detail/en/c/1109884/) zu verhindern?
b) Welche Ansätze verfolgt die Bundesregierung im urbanen Umfeld, sofern sich diese von ländlichen Gegenden unterscheiden?
c) Welche sonstigen Maßnahmen sind von der Bundesregierung vor diesem Hintergrund für die Erreichung von SDG 2 (Hunger), SDG 5 (Gender) und SDG 10 (Ungleichheit) mit Blick auf Digitalisierungsprojekte geplant bzw. befinden sich in der Durchführung? Welche finanziellen Mittel sind hierfür eingeplant bzw. werden derzeit verausgabt?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass insbesondere gendergerechte Technologie- und Innovationsansätze in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert werden?
Welche Chancen sieht die Bundesregierung im Bereich der demokratischen Teilhabe und friedlichen Konfliktbearbeitung durch die Digitalisierung, und inwiefern unterstützt sie diese Entwicklung? Welche Risiken bergen ethnisch, religiös oder anderweitig motivierte Kampagnen und die gezielte Verbreitung von Falschinformationen im digitalen Raum, und wie kann diesen nach Ansicht der Bundesregierung auch global begegnet werden?
Welche Risiken und Gefahren sieht die Bundesregierung für Aktivistinnen und Aktivisten, Medienschaffende und Oppositionelle im digitalen Bereich, und welche Schutzmöglichkeiten fördert oder unterstützt die Bundesregierung?
Mit welchen nationalen und internationalen Maßnahmen möchte die Bundesregierung den legalen Betrieb von Anonymisierungsdiensten wie beispielsweise Tor zum Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit schützen und deren Verbreitung fördern?
Welche Online-Menschenrechtsverteidiger zählen in welchen Staaten zu denjenigen Gruppen, die auf welche Art konkrete Unterstützung durch die Bundesregierung erfahren?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung Maßnahmen, die ergriffen werden, um zu verhindern, dass Überwachungs- und Zensursoftware, die häufig von europäischen und vor allem auch deutschen Anbietern stammen und häufig auch mit öffentlichen Geldern gecodet werden, in Ländern des sogenannten Globalen Südens zum Einsatz kommen und damit entwicklungspolitische Ziele konterkarieren? Wenn ja, welche konkret? Wenn nein, warum nicht?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem vorläufigen Scheitern der sog. Catch-All-Regel bzw. einer vergleichbaren Regulierung, um sämtliche Technologie, die zur Überwachung tauglich sein könnte, vor einem Export einer Genehmigung zu unterwerfen (vgl. https://netzpolitik.org/2018/ueberwachungsexporte-bundesregierung-stellt-industrie-vormenschenrechte/)?
a) Wie ist das weitere Verfahren, um derartige Exporte insbesondere in autoritäre und totalitäre Staaten zu unterbinden?
b) Welche Möglichkeiten bestehen nach Auffassung der Bundesregierung, die mit Überwachungstechnologien verbundenen Dienstleistungen deutscher und europäischer Unternehmen einzuschränken?
Welche Chancen und Risiken gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Gesundheitsbereich, und inwiefern trägt die Bundesregierung dem Rechnung?
Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Initiativen in den Partnerländern bei der Implementierung von digitalen Innovationen, die den Zugang zu Gesundheitsversorgung für die ländliche Bevölkerung verbessern sollen?
Welche Chancen und Risiken gibt es aus Sicht der Bundesregierung im Bildungsbereich für Entwicklungsländer, und inwiefern trägt die Bundesregierung dem Rechnung?
Wie bewertet die Bundesregierungen, wenn Regierungen Bildung privatisieren und in die Verantwortung von profitorientierten Unternehmen übertragen (vgl. Bildungsunternehmen „Bridge International Academies“; www.oxfam.de/ueber-uns/aktuelles/2016-10-06-privatisierung-bildung-laesst-menschenrecht-outsourcen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Zusammenarbeit im Bildungsbereich?
Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass sich durch die verstärkte politische Unterstützung freier Lernmaterialien und „Open Educational Ressources (OER)“ (www.unesco.de/bildung/open-educationalresources) ggf. Synergieeffekte auch für die Entwicklungszusammenarbeit bieten würden?
Welche Projekte führt die Bundesregierung aktuell durch bzw. plant sie, um die für das digitale Zeitalter notwendige, hochwertige Bildung in Regionen wie der Subsahara zu ermöglichen, in der der Großteil der Menschen noch nicht einmal über eine ausreichende Grundbildung verfügt, und sind bzw. werden diese gendersensitiv ausgerichtet?