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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen - Effizienz der eingesetzten EU-Fördermittel

(insgesamt 23 Einzelfragen)

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

12.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1081912.06.2019

Beschäftigungsinitiative für junge Menschen – Effizienz der eingesetzten EU-Fördermittel

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Martin Hebner, Sebastian Münzenmaier, Martin Sichert, Dr. Harald Weyel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Die Empfehlung des Rates der Europäischen Union vom 22. April 2013 zur Einführung einer Jugendgarantie (vgl. EU-Dokument Nr. 2013/C 120/01, https://bit.ly/2WyGCMO) war u. a. der Ausgangspunkt für ein umfangreiches Maßnahmen- bzw. Förderpaket im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU im Programmplanungszeitraum 2014 bis 2020 mit dem Ziel der Bekämpfung der hohen Arbeitslosigkeit unter jungen Menschen in der Europäischen Union nach der Finanzkrise. Ein Teil der Finanzierungsquelle der Jugendgarantie (vgl. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes, Seite 13, Abbildung 2, https://bit.ly/2HcpoQ9) wurde unter dem Namen „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ (Youth Employment Initiative – YEI) mit Kapitel IV der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 über den Europäischen Sozialfonds (VO 1304/2013) eingeführt (vgl. https://bit.ly/2HcnQWl). Danach sollen junge Menschen zwischen 15 und 24 Jahren, die sich nicht in Ausbildung, Arbeit oder Schulung befinden („NEET“ – Not in Education, Employment or Training), in Regionen der EU gefördert werden, in denen die Jugendarbeitslosigkeit im Bezugsjahr 2012 in dieser Altersgruppe bei mehr als 25 Prozent lag, bzw. Regionen in Mitgliedstaaten, deren Jugendarbeitslosigkeit im Jahr 2012 um mehr als 30 Prozent angestiegen ist (vgl. Artikel 16 VO 1304/2013). Die Mitgliedstaaten konnten auf freiwilliger Basis die Zielgruppe auf junge Menschen unter 30 Jahren erweitern. Deutschland gehörte trotz hoher Jugendarbeitslosigkeit in absoluten Zahlen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 1, Bundestagsdrucksache 18/11563) in dieser Zeit nicht zum Kreis der förderfähigen Staaten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (vgl. Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes, Seite 16, Abbildung 3, https://bit.ly/2HcpoQ9).

Im Rahmen Beschäftigungsinitiative für junge Menschen soll die Zielgruppe mit unmittelbar an sie gerichteten Maßnahmen gefördert werden; so z. B.:

  • Ermöglichung einer ersten Arbeitserfahrung durch Vermittlung von Praktika, personenbezogenes Jobcoaching, Mobilitätsmaßnahmen im Hinblick auf die Zusammenführung von Kompetenzen und Beschäftigungsmöglichkeiten, Start-up-Förderung für junge Unternehmer, direkte Unterstützung für Praktikums- und Ausbildungsplätze sowie Schulungen zum Erwerb digitaler Kompetenzen etc. (vgl. Erster Ergebnisbericht der EU-Kommission zur Beschäftigungsgarantie für junge Menschen, Seite 8 ff., https://bit.ly/2VPxLsY).

Die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurde nach Artikel 92 Absatz 5 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds […] (VO 1303/2013, https://bit.ly/2PTPNF5) eingangs mit mindestens 3 Mrd. Euro aus gezielten Investitionen des Europäischen Sozialfonds (ESF) und 3 Mrd. Euro auf der Preisbasis des Jahres 2011 aus einer besonderen Mittelzuweisung ausgestattet. Im Juni 2014 entsprach das 6,422 Mrd. Euro in laufenden Preisen (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, Bundestagsdrucksache 18/1792). Diese Beträge wurden im Dezember 2017 durch Änderung der VO 1303/2013 auf fast 8,08 Mrd. Euro (vgl. konsolidierte Fassung der VO 1303/2013 vom 16. Dezember 2017) angehoben. Die letzte Erhöhung erfolgte zugunsten der besonderen Mittelzuweisung. Diese wurde aktuell durch Änderung von Artikel 92 Absatz 5 VO 1303/2013 um knapp 117 Mio. Euro in laufenden Preisen auf 4 143 225 010 Euro (https://bit.ly/2JUM6hd) angehoben.

Die Aufteilung der besonderen Mittelzuweisung ergibt sich aus Anhang VIII der VO 1303/2013. Eine Aufschlüsselung nach Ländern kann u. a. der Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, zu Nummer 2, Bundestagsdrucksache 18/1792, entnommen werden. Der Anteil Spaniens lag danach bei 943,5 Mio. Euro zu laufenden Preisen. Die besondere Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen war nach Artikel 22 Absatz 3 VO 1304/2013 von den Anforderungen einer nationalen Kofinanzierung – wie sie für „reguläre“ ESF-Mittel gilt – ausgenommen. Nach Artikel 22a Absatz 1 VO 1304/2013 konnten die förderfähigen Mitgliedstaaten im Jahr 2015 bis zu 30 Prozent als Vorschuss für die Beschäftigungsinitiative aus der besonderen Mittelzuweisung erhalten. Regulär liegen die Vorschussbeträge nach Artikel 134 VO 1303/2013 zwischen 1 Prozent und 3 Prozent.

In zwei Sonderberichten untersuchte der Europäische Rechnungshof (Nr. 03/ 2015, https://bit.ly/2HcpoQ9 und Nr. 05/2017, https://bit.ly/2DYRLz5) u. a. die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen. Im Sonderbericht 5/2017 kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass die geprüften Mitgliedstaaten (Ausnahme: Portugal) den ausgezahlten erhöhten Vorschussbetrag aus der besonderen Mittelzuweisung des Jahres 2015 nur zum Teil nutzten und nicht rechtfertigen konnten (vgl. Sonderbericht 05/2017, Seite 60 und 61).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie verteilt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die besondere Mittelzuweisung der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen auf die förderfähigen Mitgliedstaaten (nach der letzten Erhöhung auf 4 143 225 010 Euro durch die jüngste Änderung von Artikel 92 Absatz 5 VO 1303/2013 (bitte die Tabelle auf Bundestagsdrucksache 18/1792, Antwort der Bundesregierung zu Frage 3, zu Nummer 2, aktualisieren)?)

2

Wie viele Mittel der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Jahre 2013 bis einschließlich 2018 von den förderfähigen Mitgliedstaaten beantragt, genehmigt und ausgezahlt (bitte nach Kalenderjahren und förderfähigen Mitgliedstaaten getrennt angeben)?

3

Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die für die besondere Mittelzuweisungen zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erforderliche nationale (nach Artikel 22 Absatz 3 VO 1304/2013 von der für reguläre ESF-Mittel abweichende) Kofinanzierung der förderfähigen Mitgliedstaaten in den Jahren 2013 bis 2018 (falls eine Kofinanzierung erforderlich war, bitte in Prozent sowie in absoluten Zahlen getrennt nach Mitgliedstaaten und Kalenderjahr angeben)?

4

Wie viele Mittel aus der besonderen Mittelzuweisung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung auf Basis der einmalig für das Jahr 2015 geltenden Vorschussregelung nach Artikel 22a Absatz 1 VO 1304/2013 von den förderfähigen Mitgliedstaaten beantragt, genehmigt und ausgezahlt (bitte nach Mitgliedstaaten getrennt angeben)?

5

Welche operationellen Programme der förderfähigen Mitgliedstaaten und Genehmigungsbeschlüsse der EU-Kommission (vgl. Antwort zu Frage 4, Bundestagsdrucksache 18/1792) sind der Bundesregierung bekannt, nach denen Mittel entsprechend Frage 4 beantragt, genehmigt und schließlich ausgezahlt wurden (bitte auflisten und soweit nicht öffentlich zugänglich als Anlage übersenden)?

6

Wie viele Mittel haben die förderfähigen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen aus gezielten Mitteln des ESF für die Jahre 2013 bis einschließlich 2018 beantragt, wie viele Fördermittel davon wurden genehmigt, in welcher Höhe ausgezahlt, und wie hoch war die jeweils erforderliche nationale Kofinanzierung (bitte nach Kalenderjahren und förderfähigen Mitgliedstaaten getrennt angeben)?

7

Wie viele Fördermittel wurden in den Kalenderjahren 2013 bis einschließlich 2018 den förderfähigen Mitgliedstaaten insgesamt im Rahmen der Finanzierungsquelle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ausgezahlt (bitte nach Kalenderjahren, förderfähigen Mitgliedstaaten, Anteil der Kofinanzierung der förderfähigen Mitgliedstaaten und Vorschuss- bzw. Erstattungszahlungen getrennt angeben)?

8

Wie hoch ist der fiktive (von Deutschland zu leistende) Anteil an den Fördermitteln im Rahmen der Finanzierungsquelle Beschäftigungsinitiative für junge Menschen des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014 bis 2020 (bitte absolut und in Prozent angeben)?

9

Welche Beträge nach Frage 7 sind nach Kenntnis der Bundesregierung 2019 und 2020 voraussichtlich noch an die förderfähigen Mitgliedstaaten auszuzahlen, und wie hoch ist der fiktive Anteil Deutschlands (entsprechend Frage 8) daran?

10

Haben die förderfähigen Mitgliedstaaten nach Kenntnis der Bundesregierung in den Kalenderjahren 2013 bis einschließlich 2018 zur Vorfinanzierung von Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen Überbrückungskredite der Europäischen Investitionsbank (EIB) erhalten, und wenn ja,

a) in welcher Höhe und

b) wie viel der erhaltenen Beträge wurde bereits zurückgezahlt (bitte nach förderfähigen Mitgliedstaaten und Kalenderjahr getrennt angeben)?

11

Wurde das vom damaligen EU-Sozialkommissar Laszlo Andor im April 2014 vorgeschlagene Fast-Track-Verfahren, nach dem spezifische operationelle Programme zur Jugendbeschäftigungsinitiative bzw. jugendbezogene ESF-Programmteile schneller geprüft und genehmigt werden sollten (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 5, Bundestagsdrucksache 18/1792), in vorgeschlagener oder abgeänderter Form zur Anwendung gebracht, und wenn ja, wie wurde dabei vorgegangen?

12

In welchen Mitgliedstaaten mussten nach Kenntnis der Bundesregierung gänzlich neue Strukturen zur Implementierung der Jugendgarantie geschaffen werden, und wenn Spanien zu diesen Ländern gehörte, ab welchem Zeitpunkt waren dort nach Ansicht der Bundesregierung zur Implementierung der Jugendgarantie geeignete Strukturen eingerichtet (auf die Antwort zu Frage 2, Bundestagsdrucksache 18/11563, wird hingewiesen)?

13

Kann die Bundesregierung bestätigen, dass die EU-Kommission im Jahr 2016 im Zusammenhang mit Nachweispflichten hinsichtlich der Verwendung von im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen ausgezahlten Vorschüssen von Spanien die Rückerstattung von 273,6 Mio. Euro verlangte (vgl. Seite 60 und 61 des Sonderberichts Nr. 5/2017 des Europäischen Rechnungshofs)?

14

Wenn Frage 13 mit ja zu beantworten war,

a) wurde der Forderungsbetrag nach Kenntnis der Bundesregierung vollständig zurückgezahlt, und wenn nicht,

b) in welcher Höhe wurde er zurückgezahlt?

15

Inwieweit hat sich die Bundesregierung für eine Rückzahlung eingesetzt bzw. gab es Kürzungen für Spanien an anderer Stelle, sofern es eine Forderung entsprechend Frage 13 gab und diese nach Frage 14 nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wurde?

16

Wie hat sich die Jugenderwerbslosigkeit in der EU 28 in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 entwickelt (bitte die Tabellen 1 und 2, Antwort der Bundesregierung zu Frage 1, Bundestagsdrucksache 18/11563, aktualisieren)?

17

Welche im Rahmen von Artikel 19 VO 1304/2013 erstellten Dokumente sind der Bundesregierung bekannt (bitte sortiert nach Datum angeben und Quellen benennen; soweit nicht öffentlich, bitte die Dokumente übersenden)?

18

Soweit der Bundesregierung Defizite bei der Umsetzung bzw. Implementierung von Maßnahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen in den Mitgliedstaaten bekannt wurden,

a) um welche handelte es sich,

b) wann erhielt sie Kenntnis davon und

c) welche Konsequenzen wurden daraus gezogen?

19

Wie hat die Bundesregierung den Länderbericht Spanien im Rahmen des 2016 veröffentlichten ersten Ergebnisberichtes der EU-Kommission zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen insbesondere vor dem Hintergrund bewertet, dass im November 2015 keine offiziellen Angaben seitens Spanien u. a. zu Teilnehmern sowie Art und Umfang des Angebots im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen vorgelegen haben (vgl. First Results oft he Implementation oft he Youth Employment Initiative, Seite 7, Outputs and results achieved up to November 2015, https://bit.ly/2WP0Q4Z), und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen?

20

Was hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Beteiligung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG am ersten im Jahr 2016 veröffentlichten Ergebnisbericht zur Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (inklusive der einzelnen Länderberichte) der EU-Kommission gekostet?

21

War KPMG nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erstellung der Dreijahresbilanz der EU-Kommission (vgl. Bundesratsdrucksache 610/16) beteiligt, und wenn ja, was hat die Beteiligung von KPMG gekostet?

22

Aus welchem Grund hat man sich nach Kenntnis der Bundesregierung damals für ausgerechnet den Kreis der förderfähigen Mitgliedstaaten nach Artikel 16 VO 1304/2003 entschieden, obwohl es zu dieser Zeit in Deutschland (in Betrachtung der absoluten Zahlen) eine sehr große Zahl von erwerbslosen jungen Menschen gab?

23

Aus welchem Grund hat man sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen für eine Vorschussregelung über 30 Prozent der Mittel im Jahr 2015 aus der besonderen Mittelzuweisung nach Artikel 22a VO 1304/2013 entschieden?

Berlin, den 29. Mai 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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