Zur Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“
der Abgeordneten Beatrix von Storch, Dr. Axel Gehrke, Detlev Spangenberg, Jörg Schneider, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, Jürgen Braun, Udo Theodor Hemmelgarn, Ulrich Oehme, Dr. Heiko Wildberg, Dr. Christian Wirth und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben die Schwulenberatung Berlin beauftragt, den Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ zu aktualisieren (Bundestagsdrucksache 19/9886). Die Schwulenberatung Berlin erklärt zu ihrer „Inter* und Trans*-Beratung“, dass dort „inter*-, trans*-geschlechtliche und queer lebende Kolleg*innen“ ihr „biografisches Erfahrungswissen“ zur Verfügung stellen würden (www.schwulenberatungberlin.de/post.php?permalink=trans# seitenanfang). In diesem Zusammenhang ist von „beraterischem“ und „therapeutischem“ Fachwissen die Rede, das nicht weiter expliziert wird.
Nach Ansicht der Fragesteller ist für eine verantwortliche Beratung von Eltern, deren Kinder sog. Varianten der Geschlechtsentwicklung aufweisen, medizinische und psychologische Expertise unabdingbar. Mit dem heute gebräuchlichen Terminus „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ wird anerkannt, dass nicht alle Betroffenen eine Behandlung benötigen oder wünschen. Allerdings gehören zu diesem Phänomenbereich auch „Erkrankungen mit einer klassischen Diagnose und Therapienotwendigkeit“, wie die S2k-Leitlinie „Varianten der Geschlechtsentwicklung“ festhält (www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/174-001l_S2k_ Geschlechtsentwicklung-Varianten_2016-08_01.pdf).
In der Stellungnahme der Bundesärztekammer zur „Versorgung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Varianten/Störungen der Geschlechtsentwicklung (Disorders of Sex Development, DSD)“ wird die Zahl der Personen in Deutschland, die „ausgeprägte Abweichungen von der typischen männlichen bzw. weiblichen Geschlechtsentwicklung“ aufweisen, auf 8 000 bis 10 000 beziffert. Jährlich kommen demnach in Deutschland „etwa 150 Kinder mit uneindeutigen Genitalien zur Welt“ (www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/BAeK-Stn_DSD.pdf). Das entspricht bei ca. 800 000 Geburten im Jahr einem Anteil von 0,1 bis 0,2 Promille. Diese sehr seltene „Intersexualität im engeren Sinne“ ist zu unterscheiden von der Verbreitung von DSD insgesamt. So macht allein das Adrenogenitale Syndrom 80 Prozent der DSD-Fälle aus. Die Betroffenen sind eindeutig entweder männlich oder weiblich. Insgesamt gehört die überwältigende Mehrheit derer, die von DSD betroffen sind, medizinisch eindeutig dem männlichen oder weiblichen Geschlecht an, wie in der Anhörung am 26. November 2018 zum „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“ dargelegt wurde (www.bundestag.de/resource/blob/ 585924/96e8e1f798fdcbfa9d8eac28830e2ab6/Protokoll---26-11-2018-data.pdf).
Bei einer Vielzahl der DSD-Fälle handelt es sich „um seltene Erkrankungen mit komplexen Anforderungen an die medizinische Versorgung“, die am besten in „spezialisierten Zentren“ geleistet werden kann, wie die Bundesärztekammer in ihrer o. g. Stellungnahme ausführt (S. 7 – 8). Die „medizinische und psychologische Beratung von DSD-Betroffenen und ihren Eltern sowie die Diagnostik und Behandlung“ soll deshalb „in einem speziell dafür qualifizierten, interdisziplinär zusammengesetzten Kompetenzzentrum von Ärzten und Experten aus allen weiteren erforderlichen Spezialdisziplinen erfolgen“ (ebd., S. 10). Die Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendgynäkologie empfiehlt für die „kontinuierliche Begleitung“ der Familien und eine „altersgemäße Aufklärung der Kinder“ Teams aus „Kinderendokrinologen, Chirurgen, Genetikern, Gynäkologen, Psychologen und eventuell Betroffenen“ (www.kindergynaekologie.de/fachwissen/korasion/ 2010/stoerungen-der-geschlechtsentwicklung-dsd/).
Zur komplexen medizinischen Behandlung von DSD-Fällen finden sich in dem aktuell verfügbaren Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ keine Informationen. Nach Ansicht der Fragesteller wird dort im Gegenteil die oft notwendige medizinische Expertise und Behandlung durch folgende Aussagen bagatellisiert: „Auch medizinisches Personal kann durch die Geburt eines intergeschlechtlichen Babys verunsichert und überrascht sein. Es gibt verschiedene Ursachen für inter* Variationen. Rechnen Sie damit, dass Ihnen in der Folge viele Untersuchungen vorgeschlagen werden und dass diese viel Zeit in Anspruch nehmen. Ihr Kind braucht jedoch aufgrund seines Geschlechtes keine Behandlung per se. […] Von Ärzt_innen wird in der Folge oft die Diagnose ‚DSD‘ (Disorders of sexual Development = Störung der Geschlechtsentwicklung) gestellt. Besser können Sie von Geschlechtsvariationen sprechen, denn das klingt positiv und führt nicht zu der Schlussfolgerung, dass etwas falsch an Ihrem Kind ist. Suchen Sie sich fachkundige Beratung, damit Sie informierte und aufgeklärte Entscheidungen treffen können.“
Hinsichtlich der „fachkundigen Beratung“ wird auf „psychosoziale Beratungsstellen und inter* sensibilisierte Mediziner_innen“ verwiesen. Die Fragesteller vermissen in dem Flyer wie auch in der Darstellung des Regenbogenportals zur Intersexualität (www.regenbogenportal.de/inter-was/) Hinweise auf die Bedeutung medizinischer Expertise und der ggf. erforderlichen interdisziplinären medizinischen Versorgung Betroffener, wie sie die Bundesärztekammer empfiehlt.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wurde der aktuelle Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert?
2. Welche Organisationen erhielten in diesem Zusammenhang Zuwendungen in welcher Höhe?
3. Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wird die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert?
4. Welche Summe erhält dafür die Schwulenberatung Berlin?
5. Über welche weiteren Haushaltstitel erhält die Schwulenberatung Berlin Zuwendungen in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt?
6. Hält die Bundesregierung „biografisches Erfahrungswissen“ für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder bzw. von Kindern mit DSD für ausreichend?
Falls nicht, welches Fachwissen – medizinischer, psychologischer oder anderer Art – qualifiziert die Schwulenberatung Berlin für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder, und wodurch ist dieses Fachwissen belegt?
7. Aus welchen Gründen wurden keine Mediziner oder Institutionen der Medizin, die Erfahrung mit der Behandlung von DSD-Betroffenen haben, mit der Aktualisierung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Flyers beauftragt?
8. Plant die Bundesregierung, die Expertise von mit DSD befassten Medizinern (Endokrinologen, Urologen, Gynäkologen u. a.) in der Konzeption von Aufklärungsmaterialien bzw. Internetseiten wie dem „Regenbogenportal“ zu berücksichtigen?
Fragen8
Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wurde der aktuelle Flyer „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert?
Welche Organisationen erhielten in diesem Zusammenhang Zuwendungen in welcher Höhe?
Über welche Haushaltstitel und mit welcher Summe wird die Aktualisierung des Flyers „Ihr intergeschlechtliches Kind“ gefördert?
Welche Summe erhält dafür die Schwulenberatung Berlin?
Über welche weiteren Haushaltstitel erhält die Schwulenberatung Berlin Zuwendungen in welcher Höhe aus dem Bundeshaushalt?
Hält die Bundesregierung „biografisches Erfahrungswissen“ für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder bzw. von Kindern mit DSD für ausreichend?
Falls nicht, welches Fachwissen – medizinischer, psychologischer oder anderer Art – qualifiziert die Schwulenberatung Berlin für die Beratung von Eltern intersexueller Kinder, und wodurch ist dieses Fachwissen belegt?
Aus welchen Gründen wurden keine Mediziner oder Institutionen der Medizin, die Erfahrung mit der Behandlung von DSD-Betroffenen haben, mit der Aktualisierung des in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Flyers beauftragt?
Plant die Bundesregierung, die Expertise von mit DSD befassten Medizinern (Endokrinologen, Urologen, Gynäkologen u. a.) in der Konzeption von Aufklärungsmaterialien bzw. Internetseiten wie dem „Regenbogenportal“ zu berücksichtigen?