[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 23. Juli 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11903
19. Wahlperiode 24.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Anja Hajduk,
Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10827 –
Fortschritte der Bundesregierung beim Abbau umweltschädlicher Subventionen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Während die Debatte um eine CO2-Bepreisung an Dynamik gewinnt, ist aus
Sicht der Fragesteller nichts dergleichen zum Abbau umweltschädlicher
Subventionen zu erkennen. Dabei wird umweltschädliches Verhalten in
Deutschland nach wie vor mit weit mehr als 50 Mrd. Euro jährlich subventioniert (vgl.
UBA, Umweltschädliche Subventionen in Deutschland 2016,
www.umweltbun
desamt.de/sites/default/files/medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_
umweltschaedliche-subventionen_bf.pdf, S. 6). Umweltschädliche
Subventionen sind nicht nur wettbewerbsschädlich und innovationshemmend. Sie
animieren auch zu umweltschädlichem Verhalten. Daher wundert es nicht, dass
Deutschland seine verpflichtenden Klimaziele 2020 nicht erreichen wird und
der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz für den Ankauf der notwendigen
Emissionsrechte mindestens 300 Mio. Euro für die Jahre 2020 bis 2022
eingeplant hat (vgl.
www.tagesspiegel.de/politik/300-millionen-euro-
deutschlandverfehlt-klimaziele-und-muss-strafe-zahlen/24118596.html). Die unzureichende
Umwelt- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung kommt nach Ansicht der
Fragesteller die Steuerzahlenden also jetzt schon teuer zu stehen.
Am 13. April 2019 haben die Finanzministerinnen und Finanzminister von
22 Staaten – darunter auch der Bundesminister der Finanzen Olaf Scholz – eine
„Klimakoalition“ gebildet, in der sie sich u. a. für die Einführung eines CO2-
Preises und für den Subventionsabbau fossiler Brennstoffe ausgesprochen
haben (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/klimaschutz-iwf-101.html).
In ihrem Koalitionsvertrag vom 12. März 2018 bekennen sich die CDU, CSU,
und SPD zu den nationalen, europäischen und internationalen
Klimaschutzzielen 2020, 2030 und 2050 (vgl. Koalitionsvertrag S. 137). Außerdem verpflichten
sie sich, „alle Subventionen – neue und alte – gemäß den subventionspolitischen
Leitlinien und dem Prinzip der Nachhaltigkeit einer stetigen Überprüfung [zu]
unterziehen“ (vgl. Koalitionsvertrag S. 142). Nun stellt sich die Frage, welche
Fortschritte die Bundesregierung beim Abbau umweltschädlicher Subventionen
mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU,
CSU und SPD vorweisen kann.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung berichtet gemäß § 12 des Stabilitäts- und
Wachstumsgesetzes (StabG) im zweijährigen Turnus Bundestag und Bundesrat mit dem
Subventionsbericht über die Entwicklung der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
des Bundes und über die Umsetzung ihrer Subventionspolitischen Leitlinien.
Die Leitlinien verpflichten die Bundesregierung auch zur Durchführung einer
Nachhaltigkeitsprüfung für Subventionen. Grundlage hierfür ist die Deutsche
Nachhaltigkeitsstrategie. Betrachtet werden die langfristigen ökonomischen,
ökologischen und sozialen Wirkungen der Subventionen. Zielsetzungen,
Wirkungsweisen und Zielkonflikte werden in diesem Rahmen für jede einzelne Subvention
offengelegt. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung im Rahmen ihrer
Subventionspolitischen Leitlinien verpflichtet, Subventionen regelmäßig zu
evaluieren. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesministerium der Finanzen den
Auftrag gegeben, 33 bisher noch nicht extern evaluierte Steuervergünstigungen aus
den Bereichen Energie- und Stromsteuer, Kraftfahrzeugsteuer und
Einkommensteuer extern zu evaluieren. Das Forschungsvorhaben ist noch nicht
abgeschlossen.
Entsprechend dem gesetzlichen Auftrag dient die Subventionsberichterstattung
der Bundesregierung dazu, dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat
notwendige Informationen insbesondere zum Subventionsbereich als
Entscheidungsgrundlage bereitzustellen.
1. Welche konkreten Untersuchungen und Maßnahmen hat die
Bundesregierung seit Unterzeichnung des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und
SPD am 12. März 2018 unternommen, um „alle Subventionen – neue und
alte – gemäß den subventionspolitischen Leitlinien und dem Prinzip der
Nachhaltigkeit“ (vgl. Koalitionsvertrag S. 142) zu überprüfen (bitte auch den
Zeitpunkt, den genauen Veröffentlichungsort einschließlich der genauen
Webseite der jeweiligen Untersuchungen und Maßnahmen angeben)?
a) Welche Subventionen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018
konkret überprüft, und welche Konsequenzen zieht sie aus den
Prüfergebnissen?
Gemäß den vom Bundeskabinett beschlossenen erweiterten
Subventionspolitischen Leitlinien unterliegen alle Subventionen regelmäßig einer
Nachhaltigkeitsprüfung. Dies betrifft sowohl bereits bestehende als auch neu eingeführte
Maßnahmen. Die Nachhaltigkeitsprüfung wird im Rahmen der
Subventionsberichterstattung von dem für die jeweilige Subvention fachlich verantwortlichen
Ministerium durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Ressortkreis abgestimmt und alle
zwei Jahre in den Datenblättern der Anlagen 7 und 8 des Subventionsberichts der
Bundesregierung dokumentiert. Dieser ist über die Internetseite des
Bundesministeriums der Finanzen in vollem Umfang öffentlich zugänglich.
Derzeit wird der 27. Subventionsbericht der Bundesregierung erstellt. In diesem
Rahmen erfolgt auch eine Aktualisierung der Nachhaltigkeitsprüfung für jede
Subvention. Sie wird nach Verabschiedung des 27. Subventionsberichts durch
das Bundeskabinett als Bestandteil der Subventionsberichterstattung unter
www.bundesfinanzministerium.de veröffentlicht.
Im Rahmen des in den Vorbemerkungen genannten Evaluierungsvorhabens
wurde erstmals auch die Nachhaltigkeit der betrachteten Subventionen durch
externe Gutachter untersucht. Der 27. Subventionsbericht der Bundesregierung wird
erste Ergebnisse darstellen.
b) Welche Subventionen hat die Bundesregierung seit Unterzeichnung des
Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD am 12. März 2018
gekürzt oder gänzlich beendet?
Gegenüber dem 26. Subventionsbericht sind die bis 2016 ausfinanzierten
Zuschüsse im Rahmen des Programms „Niedrigenergiehaus im Bestand“, die
Zuschüsse zum High-Tech Gründerfonds, die Darlehen zum Explorationsprogramm
(Explo II) und die Zuschüsse zur Digitalisierung der Filmtheater in Deutschland
beendet worden.
Ferner sind insbesondere folgende Finanzhilfen degressiv ausgestaltet worden:
Steigerung der Energieeffizienz/ab 2019 Beratung Energieeffizienz (Senkung der
Zuschüsse für die Umsetzungsbegleitung) sowie Hardware-Nachrüstung von
gewerblichen Handwerker- und Lieferdieselfahrzeugen (ab dem 1. Juni 2019
abgesenkte Förderhöchstgrenze).
Beim Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer
Energien ist im Zuge der kontinuierlichen Überprüfung des Programms auch eine
degressive Ausgestaltung der Förderung beabsichtigt.
Bei den Steuervergünstigungen wird die Steuerbegünstigung für Flüssiggas und
Erdgas, das als Kraftstoff verwendet wird, sukzessive abgeschmolzen: Für Erdgas
ab dem 1. Januar 2024 in drei Stufen, für Flüssiggas seit dem 1. Januar 2019 in
vier Stufen (§ 2 Absatz 2 des Energiesteuergesetzes – EnergieStG). Bei der
Steuerbegünstigung für den öffentlichen Personennahverkehr wurden zur
Kompensation aufgrund der vorgenannten Änderungen für Erd- und Flüssiggas die
Steuerentlastungsbeträge des § 56 Absatz 2 EnergieStG entsprechend angepasst.
2. Sieht die Bundesregierung insbesondere aus klimapolitischer Perspektive die
Notwendigkeit, die Energiesteuersätze für Diesel und Benzin anzugleichen,
insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Liter Dieselkraftstoff mehr CO2
emittiert als ein Liter Benzin?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und
wie sieht der Zeitplan aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Zwar unterliegt Dieselkraftstoff gegenüber Benzin einem geringeren
Energiesteuersatz, diesem stehen aber höhere Steuersätze für Pkw mit Dieselmotoren bei
der Kraftfahrzeugsteuer gegenüber. Nach der Intention des Gesetzgebers handelt
es sich dabei um einen pauschalen Belastungsausgleich des energiesteuerlichen
Vorteils für diese Fahrzeuge. Auch die Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG zur
Harmonisierung der Energiebesteuerung sieht geringere Mindeststeuersätze für
Dieselkraftstoff vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
3. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Energiesteuersubvention
für Kerosin im innerdeutschen Flugverkehr abzuschaffen, um damit auch die
nach Ansicht der Fragesteller ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteile
gegenüber anderen, klimaverträglicheren Mobilitätsformen abzuschaffen?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, und
wie sieht der Zeitplan aus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Vorschläge für eine Aufhebung der Steuerbefreiung von Kerosin werden von
der Bundesregierung zurzeit geprüft.
4. Mit welchen EU-Mitgliedstaaten führt die Bundesregierung derzeit
Gespräche, um die nach § 14 Absatz 2 EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG)
bestehende Möglichkeit bilateraler Vereinbarungen zu treffen, damit das
Kerosin bei Flügen zwischen zwei Mitgliedstaaten besteuert wird (bitte Datum,
Teilnehmende und Ergebnissen der Gespräche nennen)?
Falls sie keine Gespräche führt, wann wird sie diese mit welchen Staaten
aufnehmen?
Die Bundesregierung steht kontinuierlich im Austausch mit anderen Staaten zu
verschiedenen Themen der Klimapolitik, unter anderem auch zur CO2-
Bepreisung im Luftverkehr, jüngst bei der Konferenz zu „carbon pricing and aviation
taxes“ am 20. und 21. Juni 2019 in Den Haag, an der Vertreter der
Bundesregierung (Bundesministerium der Finanzen, Bundesministerium für Verkehr und
digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit) teilgenommen haben.
5. Welche Fortschritte gibt es innerhalb der Bundesregierung zur Abstimmung
einer Position zu einer von den Niederlanden und Belgien vorgeschlagenen
EU-weiten Besteuerung des Luftverkehrs (vgl. Antwort auf die Mündliche
Frage 41 des Abgeordneten Stefan Schmidt vom 13. März 2019,
Plenarprotokoll 19/85)?
Die Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung dauern an.
6. Welche Fortschritte gibt es innerhalb der Bundesregierung zu konkreten
Planungen zur Auswahl und Umsetzung subventionspolitischer Maßnahmen,
damit der Kerosinverbrauch für Inlandsflüge in Deutschland so bepreist
wird, dass der Flugpreis die „ökologische Wahrheit“ sagt (vgl. Antwort zu
Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1577)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
7. Welche Fortschritte gibt es innerhalb der Bundesregierung zu konkreten
Planungen zu Maßnahmen für den Abbau der Subventionen in Form von
Ausnahmen von Energiesteuern für Industrie und Gewerbe, um hier Anreize für
Klimaschutz und Modernisierung zu schaffen (vgl. Antwort zu Frage 10 der
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1577)?
Im Rahmen des oben genannten Evaluierungsauftrags werden derzeit auch 13
Steuervergünstigungen aus dem Bereich der Energie- und der Stromsteuer
systematisch untersucht. Die Bundesregierung wird prüfen, inwieweit sich aus den
Ergebnissen weiterer Handlungsbedarf ergibt.
8. Welche Fortschritte gibt es innerhalb der Bundesregierung zu konkreten
Planungen zu Maßnahmen für den Abbau der Subventionierung des
Agrardiesels und des Dieselkraftstoffs für die Binnenschifffahrt (vgl. Antwort zu
Frage 8 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1577)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
9. Zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung bei der Überprüfung der
Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender Energiepreisbestandteile
in Form von Abgaben, Umlagen und Steuern gekommen (vgl. Antwort auf
die Schriftliche Frage 142 des Abgeordneten Stefan Schmidt vom 12.
November 2018 auf Bundestagsdrucksache 19/5984)?
Wann ist eine Umsetzung der Ergebnisse geplant?
Die Prüfung der Anreiz- und Lenkungswirkung derzeit bestehender, hoheitlich
veranlasster Energiepreisbestandteile in Form von Abgaben, Umlagen und
Steuern ist noch nicht abgeschlossen.
10. Welche konkreten Subventionen für fossile Brennstoffe wird die
Bundesregierung abschaffen, nachdem sich Bundesfinanzminister Olaf Scholz
zusammen mit 21 anderen Finanzministerinnen und Finanzministern in der
„Klimakoalition“ dafür ausgesprochen hat (vgl.
www.tagesschau.de/ausland/
klimaschutz-iwf-101.html), und wie sehen die nächsten Schritte inkl.
Zeitplan aus?
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Beitritt zur „Klimakoalition“
(Coalition of Finance Ministers for Climate Action) zugesagt, im Rahmen nationaler
Zuständigkeiten und Aufgaben auf die Förderung gemeinsamer Standards und
Prinzipien, der sogenannten Helsinki Prinzipien, hinzuwirken.
11. Wird die Bundesregierung auch die Subventionierung der
nichtenergetischen Verwendung von Energieprodukten (Verwendung u. a. zur
Kunststoff- bzw. Plastikproduktion) abschaffen, und wie sehen hier die nächsten
Schritte inkl. Zeitplan aus?
Bei der Nichtbesteuerung erdölbasierender Rohstoffe handelt es sich nicht um
eine Subvention, da nur die energetische Nutzung fossiler Rohstoffe der
Energiesteuer unterliegt.
12. Zu welchen konkreten Ergebnissen ist die Bundesregierung mittlerweile
hinsichtlich der Maßnahmen gekommen, die laut Koalitionsvertrag zwischen
CDU, CSU und SPD zur „Entlastung unserer Flughäfen und
Luftfahrtunternehmen von einseitigen nationalen Kosten“ führen sollen (vgl. Antwort zu
Frage 17 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1577)?
Der Luftverkehr ist ein internationaler Sektor. Die Bundesregierung setzt sich auf
europäischer und internationaler Ebene für Maßnahmen ein, die möglichst nicht
zu einer einseitigen nationalen Belastung führen.
13. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um die
umfangreichen Subventionen für die Flughäfen in Höhe von mindestens
durchschnittlich 112 Mio. Euro pro Jahr und hohen externen Kosten auch
angesichts der schlechten Jahresergebnisse der Regionalflughäfen abzubauen
(vgl.
http://foes.de/pdf/2017-03-FOES-Kurzanalyse-Regionalflughaefen.pdf)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Regionalflughäfen eine wichtige
Rolle, insbesondere bei der Anbindung der Regionen und der Entlastung größerer
slot-regulierter Flughäfen, spielen können. Die Zuständigkeit für die
Genehmigung und den Betrieb von Flugplätzen hat der Bund auf die Länder übertragen.
Das EU-Beihilferecht und insbesondere die Leitlinien für staatliche Beihilfe für
Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften (2014/C 99/03) sind ein probates
Mittel, Subventionen im Luftverkehr zu überprüfen.
14. Plant die Bundesregierung Änderungen beim „Dienstwagenprivileg“, die
bewirken, dass die steuerliche Absetzbarkeit auch verbrauchstarker Dienst-
und Firmenwagen mit hohen CO2-Emissionen an den CO2-Ausstoß
gekoppelt wird, nachdem die Bundesregierung im „Gesetz zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur
Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ Ende 2018 die steuerliche
Absetzbarkeit zumindest bei vollelektrischen Dienst-E-Autos und Dienst-
Hybridautos bereits grundsätzlich an den CO2-Ausstoß gekoppelt hatte?
Die Bundesregierung plant keine Änderungen, die bewirken, dass die steuerliche
Abziehbarkeit auch verbrauchstarker Dienst- und Firmenwagen mit hohen CO2-
Emissionen an den CO2-Ausstoß gekoppelt wird.
Die Fragestellung geht davon aus, dass mit dem Gesetz zur Vermeidung von
Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung
weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) die
steuerliche Abziehbarkeit zumindest bei „vollelektrischen Dienst-E-Autos und
Dienst-Hybridautos“ bereits grundsätzlich an den CO2-Ausstoß gekoppelt
worden sei. Eine solche Koppelung besteht nicht.
15. Hält die Bundesregierung angesichts der aktuellen politischen und medialen
Debatten um die Einführung eines CO2-Preises an ihrem Ziel fest, ein CO2-
Bepreisungssystem nach Möglichkeit global, jedenfalls aber innerhalb der
G20-Staaten einzuführen (vgl. Antwort auf die Schriftliche Frage 79 des
Abgeordneten Stefan Schmidt vom 22. März 2019 auf Bundestagsdrucksache
19/9081 und die Vorbemerkungen zu Bundesminister Scholz am 13. April
2019)?
a) Wenn ja, warum, und wie sehen die nächsten Schritte der
Bundesregierung aus, um auf dieses Ziel hinzuwirken (bitte auch Zeitplan angeben)?
b) Wenn nein, welche Position vertritt die Bundesregierung?
Ja. Die Bundesregierung steht kontinuierlich im Austausch mit anderen Staaten
zu den Themen Klimaschutz und CO2-Bepreisung.
Auf die Antworten zu den Fragen 9 und 16 wird verwiesen.
16. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die von
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vorgeschlagene „Koalition der Willigen“ für
eine möglichst einheitliche europäische Bepreisung von CO2 zu bilden (vgl.
https://de.reuters.com/article/eu-klimaschutz-gipfel-idDEKCN1SG0RG)?
Das Thema CO2-Bepreisung wird im Rahmen der Sitzungen des Klimakabinetts
der Bundesregierung diskutiert.
Auf europäischer Ebene steht die Bundesregierung mit allen EU-Mitgliedstaaten
in regelmäßigem Kontakt zu energie- und klimapolitischen Themen. Mit
Frankreich tauscht sich die Bundesregierung umfassend zu klimapolitischen Themen
in der Meseberger Klima-AG aus, unter anderem auch zur CO2-Bepreisung.
17. Wird im neu gegründeten Klimakabinett diskutiert, inwiefern der Abbau
umweltschädlicher Subventionen zum Erreichen der deutschen Klimaziele
beitragen kann?
a) Wenn ja, welche konkreten Maßnahmen zum Abbau umweltschädlicher
Subventionen werden innerhalb des Klimakabinetts derzeit diskutiert?
b) Wenn nein, warum nicht?
Das Klimakabinett wird Kabinettentscheidungen zur rechtlich verbindlichen
Umsetzung des Klimaschutzplanes 2050 sowie der für Deutschland verbindlichen
Klimaschutzziele für das Jahr 2030 vorbereiten. Dem Kabinettausschuss kommt
insbesondere bei der Vorbereitung der noch in diesem Jahr zu verabschiedenden
gesetzlichen Regelungen eine entscheidende Rolle zu.
18. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um den Wärmemarkt
zu dekarbonisieren und entsprechend Förderungen für neue Öl- und
Gasheizungen zu beenden, und wie sieht der konkrete Zeitplan aus?
Am 14. November 2016 hat das Bundeskabinett den Klimaschutzplan 2050
beschlossen und damit erstmals Klimaziele für einzelne Sektoren vorgelegt. Im
Klimaschutzplan 2050 wurde ein möglicher Weg erarbeitet, mit dem ein weitgehend
treibhausgasneutrales Deutschland bis zum Jahr 2050 realisiert werden kann.
Um die Ziele der Effizienzstrategie Gebäude zu unterstützen, formuliert der
Klimaschutzplan 2050 im Rahmen der Strategie klimafreundliches Bauen und
Wohnen Meilensteine und strategische Maßnahmen, die es zu beachten und jetzt
umzusetzen gilt. Die Förderung erneuerbarer Wärmetechnologien wird verbessert,
mit dem Ziel, dass effiziente erneuerbare Heizsysteme deutlich attraktiver als
fossile sind.
Die Bundesregierung möchte im Rahmen der Umsetzung der Förderstrategie
„Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien“ die Förderung neu
ordnen, adressatengerechter ausrichten und damit auch die Attraktivität erneuerbarer
Wärmetechnologien noch weiter stärken, wie dies im Koalitionsvertrag für die
19. Legislaturperiode vorgesehen ist.
Für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung kommt Wärmenetzen eine
bedeutende Rolle zu, da verschiedene Wärmetechnologien wie erneuerbare
Energien, Abwärme, flexible Gas KWK/Kraft-Wärme-Kopplung und Speicher
kombiniert werden können, selbst als Speicher dienen und so eine hohe Flexibilität im
Energiesystem bereitstellen. Daher fördert das Bundesministerium für Wirtschaft
und Energie seit Juli 2017 mit dem Programm „Wärmenetzsysteme 4.0“ den
Neubau von sowie die Transformation hin zu modernen, CO2-armen Wärmenetzen
der vierten Generation. Auch hier soll im Rahmen der Förderstrategie ein
ergänzendes Förderangebot für die Transformation von bislang weitestgehend fossil
gespeisten Bestandswärmenetzen erarbeitet werden.
19. Plant die Bundesregierung, die Subventionierung des kanadischen LNG-
Terminals im kanadischen Goldboro über ihre bisherigen
Beratungstätigkeiten auszuweiten?
Falls ja, wie begründet die Bundesregierung, dass mit dieser
Subventionierung das Terminal und die Gasleitungen gefördert werden können, um
umweltschädliches, zum Teil gefracktes verflüssigtes Erdgas nach Deutschland
importieren zu können?
Die Bundesregierung plant keine Subventionierung des kanadischen LNG-
Terminals im kanadischen Goldboro. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 51 der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden auf
Bundestagsdrucksache 19/2334 verwiesen.
20. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um den Anteil an
Umweltsteuern am gesamten Steuervolumen zu erhöhen, angesichts der
Tatsache, dass der durchschnittliche Anteil der Umweltsteuern in Deutschland
jährlich aufgrund unterlassener Maßnahmen absinkt und mittlerweile bei
unter 5 Prozent des Gesamtsteueraufkommens liegt (
www.destatis.de/DE/
Presse/Pressemitteilungen/2017/11/PD17_410_85.html) und die EU-
Kommission in ihrer Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ (vgl. www.
europarl.europa.eu/meedocs/2009_2014/documents/com/com_com(2011)
0571_/com_com(2011)0571_de.pdf) einen Anteil von mindestens 10
Prozent fordert?
Effiziente Anreiz- und Lenkungswirkungen von umweltbezogenen Steuern
führen gerade nicht zu hohen Anteilen von umweltbezogenen Steuern am
Gesamtsteueraufkommen. Daher ist diese Messgröße als Indikator auch eher ungeeignet.
Änderungen der Steuer- und Abgabenstruktur müssen sich in ein tragfähiges
politisches Gesamtkonzept einfügen. Dabei sind sowohl ökologische als auch
ökonomische und soziale Ziele beziehungsweise Folgewirkungen zu
berücksichtigen.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.
21. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung vor dem
Hintergrund des aktuellen UNO-Berichts zum drohenden Artensterben (vgl.
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/artensterben-uno-bericht-beschreibt-
dramatischen-verlust-der-artenvielfalt-a-1265482.html), um
naturzerstörende und umweltschädliche Subventionen innerhalb der Gemeinsamen
Agrarpolitik für den kommenden Mehrjährigen Finanzrahmen (2021 bis 2027)
abzuschaffen?
Die Bundesregierung setzt sich in den Verhandlungen über die Zukunft der
Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) nach 2020 engagiert für ein höheres
Umweltambitionsniveau ein. Deutschland unterstützt in diesem Sinne auch die ehrgeizigen
Umwelt-, Natur- und Klimaschutzziele in den Legislativvorschlägen der
Europäischen Kommission.
Im Rahmen der Erstellung des nationalen Strategieplans für die kommende
Förderperiode und der Schaffung der damit verbundenen rechtlichen Regelungen
werden die Ausgestaltung der gesamten „Grünen Architektur“ wie auch das
unionsvertraglich verankerte Ziel der Einkommensstabilisierung für die
landwirtschaftlichen Betriebe zu berücksichtigen sein. Der Bundesregierung ist es
wichtig, dass die von der Kommission vorgeschlagenen Umweltstandards nicht
abgeschwächt werden. Deutschland setzt sich daher unter anderem für die Schaffung
von EU-weit einheitlichen Leitplanken ein, die einen Wettbewerb um die
niedrigsten Standards verhindern und dafür, dass die Öko-Regelungen in allen
Mitgliedstaaten mit einem Mindestbudget ausgestattet und für die Mitgliedstaaten
verpflichtend sind. Außerdem fordert die Bundesregierung einen europaweit
einheitlichen Mindestanteil an nichtproduktiven Flächen.
22. Welche konkreten Subventionen der vom Bundesamt für Naturschutz
aufgezeigten naturschädigenden Subventionen in der jüngsten Publikation (vgl.
www.bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/Abbau_naturschaedigender_
Subventionen.pdf) werden wann abgebaut?
Der Subventionsbegriff der Bundesregierung ist durch § 12 des
Stabilitätsgesetzes festgelegt. Er konzentriert sich auf Finanzhilfen und Steuervergünstigungen
für private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Eine Einstufung der
Maßnahmen als umwelt- oder naturschädigende Subventionen erfolgt durch die
Bundesregierung nicht. Der gesetzlichen Systematik folgend werden manche der vom
Bundesamt für Naturschutz als naturschädigende Subventionen eingestuften
Maßnahmen von der Bundesregierung nicht als Subventionen klassifiziert.
Insofern ist der vom Bundesamt für Naturschutz verwendete Subventionsbegriff
anders gefasst.
Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Frage 1b und 21 verwiesen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]