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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Windenergie und Genehmigungen

(insgesamt 11 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

02.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1085913.06.2019

Windenergie und Genehmigungen

der Abgeordneten Oliver Krischer, Dr. Julia Verlinden, Ingrid Nestle, Lisa Badum, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zwischen den Ausbauzielen und der Genehmigung von Windenergieanlagen klafft eine riesige Lücke. Bei den letzten Windenergie-Ausschreibungen kam es zu gravierenden Unterdeckungen der ausgeschriebenen Mengen. In Summe fehlen rund 1 GW, zusätzlich ist zu befürchten, dass aus den Ausschreibungen (2,8 GW) im Jahr 2017 nur ein Bruchteil der bezuschlagten Anlagen installiert wird. Der Mangel an Genehmigungen liegt auch an dem immer aufwändigeren Naturschutzteil der Verfahren. Das hat dazu geführt, dass heute mindestens vier Jahre Planungszeit für eine Windenergieanlage an Land und wenigstens acht Jahre für Windparks auf See eingeplant werden müssen (www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Ausschreibungen/Wind_Onshore/BeendeteAusschreibungen/BeendeteAusschreibungen_node.html).

Dadurch werden nach Ansicht der Fragesteller die Klimaschutzpläne der die Bundesregierung tragenden Parteien gefährdet, die ein Ausbauziel für erneuerbare Energien von 65 Prozent des Strombedarfs bis 2030 vorsehen (vgl. www.spdfraktion.de/themen/koalitionsvertrag-zwischen-spd-cdu-csu, S. 71).

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem Beschluss vom 23. Oktober 2018 (1 BvR 2523/13) darauf verwiesen, dass in den Genehmigungen von Windenergieanlagen „naturschutzfachlich allgemein anerkannte standardisierte Maßstäbe und rechenhaft handhabbare Verfahren“ im Natur- und Artenschutz regelmäßig fehlen. Je nach Bundesland und Behörde gelten unterschiedliche Standards und oft müssen Behörden und Gerichte naturschutzfachliche Entscheidungen treffen, die ihre Kompetenz – darauf verweist das Verfassungsgericht – deutlich überschreiten.

Das Gericht schreibt, dass der Gesetzgeber „Verwaltung und Gerichten nicht ohne weitere Maßgaben auf Dauer Entscheidungen in einem fachwissenschaftlichen „Erkenntnisvakuum“ übertragen“ dürfe. Der Gesetzgeber, so das Gericht, müsse „für eine zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung sorgen“.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Wie viele Genehmigungen für die Windenergie an Land und auf See wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2017, 2018 und bisher 2019 ausgesprochen?

2

Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass für die kommenden Ausschreibungen bei Windkraft an Land keine Unterdeckungen mehr bei den Angeboten auftreten?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung bezüglich der Genehmigungsdauer von Windenergieanlagen?

4

Liegen der Bundesregierung Informationen vor, auf welcher Grundlage die Genehmigungsverfahren ausgesetzt oder verzögert werden (bitte in naturschutzfachliche Belange, Landes- und Regionalplanung, Flugsicherung und sonstige Gründe unterscheiden; bitte Grund auflisten und bei Bedarf kategorisieren)?

5

Welchen Anteil an der Dauer der Genehmigungsverfahren nimmt der naturschutzfachliche Teil ein?

6

In wie vielen Fällen kommt es nach Kenntnis der Bundesregierung zu naturschutzfachlichen Nachforderungen im Genehmigungsverfahren?

7

Mit welchen Installationszahlen rechnet die Bundesregierung (bitte gesondert nach Wind an Land und Wind auf See in den Jahren 2019, 2020, 2021 und 2025 aufschlüsseln)?

8

Was hat die Bundesregierung bisher unternommen, um nach der Aufforderung des Gerichts „für eine zumindest untergesetzliche Maßstabsbildung [zu] sorgen“?

Welche Schritte wurden hier im Detail gestartet?

9

Plant die Bundesregierung eine umfassende und bundesweit einheitliche Regelung für den Naturschutz, wie sie seit den 1960er Jahren zu Themen wie Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm), Emissionen (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – TA Luft) sowie Abfall und Siedlungsabfall entwickelt wurden?

10

Ist insbesondere aufgrund der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts („Erkenntnisvakuum in der Verwaltung“) daran gedacht, eine TA Artenschutz zu erarbeiten?

11

Was plant die Bundesregierung sonst, um die Gerichte zu entlasten und den naturschutzfachlichen Teil der Genehmigungsverfahren zu beschleunigen?

Berlin, den 4. Juni 2019

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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