Batteriezellfertigung in Deutschland in industriepolitischer Hinsicht
der Abgeordneten Dieter Janecek, Anja Hajduk, Kerstin Andreae, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Lisa Badum, Ingrid Nestle, Katharina Dröge, Dr. Julia Verlinden, Sven-Christian Kindler, Beate Müller-Gemmeke, Stefan Schmidt, Matthias Gastel, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ohne Batteriezellfertigung gibt es keine Elektromobilität. Wenn die Transformation der europäischen Automobilindustrie gelingen soll, ist der Aufbau einer wettbewerbsfähigen Batteriezellfertigung entscheidend. Dies hat auch die Bundesregierung erkannt, entsprechend hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) eine Fördersumme von 1 Mrd. Euro angekündigt. Zum strategischen Ansatz der Bundesregierung für die Batteriezellfertigung, den dafür nötigen Standortbedingungen und der Wirtschaftlichkeit der Batteriezellproduktion in Deutschland richtete die fragestellende Fraktion im Dezember 2018 eine Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 19/7406) an die Bundesregierung.
Obwohl die Bundesregierung aufgrund laufender Auswahlverfahren auch nach wiederholter Nachfrage der fragestellenden Fraktion und anderer Fraktionen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/7406, Fragen 3 bis 5, 10 sowie Bundestagsdrucksache 19/9654) keine Informationen zu Bewerbern und möglichen Konsortien bekannt geben möchte, sind aus der Presse bereits erste Details bekannt, beispielweise die mögliche Zusammenarbeit von PSA, der PSA-Tochter Opel und dem französischen Batteriehersteller Saft (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“) sowie entsprechende finanzielle Unterstützung.
Hinsichtlich dessen und auch mit Blick auf aktuelle Entwicklungen wie Meldungen über einen vermeintlich drohenden Rohstoffmangel bei der Batteriefertigung („Tesla warnt vor Rohstoffmangel für Batterie-Produktion“, Handelsblatt vom 3. Mai 2019), die jüngsten deutsch-französischen Gespräche zum Thema (Treffen des Bundesminister mit dem französischen Wirtschafts- und Finanzminister Bruno Le Maire und dem Vizepräsidenten der Europäischen Kommission Maroš Šefčovič am 2. Mai2019) und die bekannt gewordene Pläne der Volkswagen AG, in Salzgitter ein Werk zur Batteriezellfertigung zu errichten (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“), ergeben sich Nachfragen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Wie viele Förderanträge interessierter Unternehmen wurden bislang gestellt (vgl. Pressemitteilung des BMWi, laut der zum Stand 18. März 2019 „mehr als 30“ Unternehmen Interesse bekundet hatten: www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2019/20190502-altmaier-wollen-zuegige-unterstuetzung-fuer-unternehmen.html)?
Wie viele Unternehmen sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt?
Bis wann rechnet die Bundesregierung mit einer Prüfung und Bewilligung der Anträge?
Nach welchen Kriterien wird die Höhe der bereitgestellten Fördermittel seitens des BMWi für die ausgewählten Unternehmen bemessen?
An wie vielen Förderanträgen sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) beteiligt, und wie viele KMU sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt?
An wie vielen Förderanträgen sind Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern beteiligt, und wie viele Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern sind an den Förderanträgen insgesamt beteiligt?
Wie viele Standorte zur Batteriezellfertigung werden nach Einschätzung der Bundesregierung bis zum Jahr 2025 in der EU benötigt, um die avisierten Zellproduktionskapazitäten von 200 GWh bis hin zu 600 GWh (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/7406) herzustellen und damit die prognostizierte Nachfrage zu decken?
Trifft es zu, dass das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie dem Konsortium aus PSA, Opel und Saft bereits vor Bekanntgabe der offiziellen Bewilligung eine Förderung fest zugesagt hat, wie einem Artikel in der „Frankfurter Allgemeine“ zu entnehmen ist (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“)?
Trifft es zu, dass dem Konsortium aus PSA, Opel und Saft etwa die Hälfte der bereitgestellten Gesamtfördersumme von 1 Mrd. Euro bereits zugesagt wurde (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“), und nach welchen Kriterien wurde die Höhe der Förderung festgelegt?
Trifft es zu, dass im gemeinsamen Brief von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bruno Le Maire an die EU-Kommission zum Thema deutschfranzösisches Batteriezellkonsortium konkret für das Konsortium aus PSA, Opel und Saft geworben wurde (www.afp.com/de/nachrichten/3960/altmaierund-le-maire-werben-bruessel-fuer-batteriezellkonsortium-doc-1g215i1)?
Falls ja, wie hoch sind die zugesagten Anschubfinanzierungen seitens Deutschland und seitens Frankreich, und wie begründet die Bundesregierung die Auswahl gerade dieses möglichen Konsortiums?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben Frankreich noch weitere Staaten, die mit konkreten Projekten und Unternehmen als Konsortienpartner in Frage kommen, und falls ja, werden hier bereits konkrete Verhandlungen geführt?
Fanden im Vorfeld der Aufsichtsratssitzung der Volkswagen AG vom 13. Mai 2019 und der Entscheidung des Konzerns, am Standort Salzgitter eine Batteriezellfertigung zu errichten, Gespräche zwischen der Bundesregierung und Vertretern des Unternehmens statt, und wenn ja, wurde dabei über die Förderung der geplanten Batteriefertigung durch die Bundesregierung gesprochen?
Inwieweit plant die Bundesregierung die Forderung von Volkswagen nach „finanziellen Zugeständnissen der Politik“ und konkret die „Befreiung von der EEG-Umlage“ im Zuge der Ansiedlung von Batteriezellfertigungen aufzugreifen (Frankfurter Allgemeine vom 15. Mai 2019, „Volkswagen verlangt Staatshilfe für Batteriefabrik“)?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung aus Teilen der Automobilindustrie (siehe Äußerungen der Sarah Maryssael, Global Supply Manger Battery Metals, von Tesla, www.n-tv.de/wirtschaft/Tesla-befuerchtet-Rohstoffmangel-article21001857.html), dass infolge der steigenden Nachfrage für die Batteriezellproduktion ein weltweiter Mangel an Rohstoffen, insbesondere von Nickel und Kupfer, drohen könnte?
Welche industriepolitische Bedeutung misst die Bundesregierung geschlossenen Kreisläufen in der Batteriezellproduktion vor dem Hintergrund bei, dass die Deutsche Rohstoffagentur geschlossene Kreisläufe als oberstes Ziel nennt (www.deutsche-rohstoffagentur.de/DE/Gemeinsames/Produkte/Downloads/DERA_Rohstoffinformationen/rohstoffinformationen-36.pdf?__ blob=publicationFile&v=2), und welche Vorkehrungen müssen nach Ansicht der Bundesregierung dafür bereits beim Aufbau einer Batteriezellenproduktion getroffen werden?
Welche Forschungsvorhaben fördert oder plant die Bundesregierung im Bereich der Recyclingfähigkeit von Batteriezellen, der Technologieentwicklung für hochwertiges Batterierecycling sowie der Rückgewinnung wichtiger Industriemineralien aus Batteriezellen, und in welcher Höhe werden diese Vorhaben gefördert?
Inwiefern spielen Kriterien zur sozialverträglichen, menschenrechtlichen sowie umweltgerechten Beschaffung bzw. beim Abbau der für die Zellen nötigen Rohstoffe, wie u. a. Lithium, Kupfer und Nickel, bei der Vergabe der Förderung durch die Bundesregierung eine Rolle?
Wann wird die Bundesregierung Standards festlegen, die eine Nutzung von Ökostrom im Produktionsprozess der Batteriezellfertigung nachweisen (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3288, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42)?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die Verfügbarkeit von erneuerbarem Strom auf Dauer unabhängig von der Situation in den Stromnetzen in ganz Deutschland wie bei der sogenannten Kupferplatte jederzeit gleichermaßen gegeben sein wird, und welche Auswirkung hat dies auf die Bedeutung der Erneuerbaren für die Standortentscheidung einer geförderten Batteriezellfertigung (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3288, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 42)?