Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ und Auswirkungen auf die Lausitz
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, Claudia Müller, Kerstin Andreae, Lisa Badum, Matthias Gastel, Kai Gehring, Dr. Bettina Hoffmann, Sylvia Kotting-Uhl, Steffi Lemke, Ingrid Nestle, Dr. Julia Verlinden, Gerhard Zickenheiner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der Kohlekommission, welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis vorlegte.
Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt. Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.
43 Prozent der Finanzhilfen sind für das Lausitzer Revier vorgesehen. Damit ergibt sich eine Aufteilung für Brandenburg von 25,8 Prozent und Sachsen von 25,2 Prozent.
Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor, dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu 240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.
Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erstellen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
Fragen17
Wie will die Bundesregierung für den Erfolg des Strukturwandels in der Lausitz konkret sicherstellen, dass die Akteure vor Ort einbezogen werden, wie etwa Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft?
Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Leitbild für das Lausitzer Revier „Europäische Modellregion für den Strukturwandel“ (s. Eckpunkte)?
Inwiefern werden sich die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach Ansicht der Bundesregierung für die im Entwurf für das Strukturstärkungsgesetz aufgelisteten prioritären Verkehrsprojekte in der Lausitz in Sachsen und in Brandenburg beschleunigen (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten und Beschleunigungspotenzial sowie erwartete Beschleunigungswirkung konkret begründen), und wann werden die Projekte jeweils fertiggestellt sein und in Betrieb genommen werden können (Zeitpunkte bitte einzeln auflisten)?
Plant die Bundesregierung, ab 2020 Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden in der Lausitz neu anzusiedeln bzw. den Sitz der Behörden in die Lausitz zu verlegen?
Wenn ja, wann genau sollen welche Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden an welche konkreten Standorte in der Lausitz verlegt werden, wie viele Vollzeitstellen sollen jeweils geschaffen/verlegt werden, und mit welchen Kosten für die Verlegung bzw. Neuschaffung von Bundesbehörden und/oder nachgeordnete Behörden in die Lausitz rechnet die Bundesregierung bis 2038?
Welche Gespräche zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus der Lausitz gab es zum Kabinettsbeschluss, und welche Folgetreffen mit welchen Inhalten sind in diesem Jahr noch vorgesehen?
Welche Formate zur dialogischen Beteiligung und zur Bürgerbeteiligung – etwa in der Lausitz – vor Ort plant die Bundesregierung, wann sollen sie initiiert werden, wie lange sollen sie dauern, und welche Kosten plant die Bundesregierung hierfür ein?
Wie ist der Stand der Implementierung des im Endbericht der Kohlekommission angesprochenen „Innovationsprojektes“, das dem Vernehmen nach am Kraftwerksstandort Jänschwalde errichtet werden soll?
Gibt es alternative Planungen, sollte das Innovationsprojekt nicht fristgerecht bis 2025 umgesetzt werden können?
Plant die Bundesregierung, für die konkrete Verwendung und Verteilung der zugesagten Strukturhilfen mit einer Gesamtsumme von 40 Mrd. Euro bis 2038 die Zivilgesellschaft vor Ort einzubeziehen, und wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?
Welche Ansiedlungen von Forschungseinrichtungen mit welcher Stellenanzahl sind in der Lausitz in welchem Zeitrahmen vorgesehen?
Sieht die Bundesregierung eine gesonderte Unterstützung für die Zuliefer- und Dienstleistungsindustrie vor, die im Kontext bzw. Auftrag der Kohlekonzerne tätig war?
Wenn ja, welche?
Gibt es ein Konzept der Bundesregierung, um einen nachhaltigen Umbau der Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen wie etwa der Lausitz zu fördern und die Sicherung attraktiver Arbeitsplätze in der Region zu unterstützen?
Wie genau soll die im Eckpunktepapier genannte „weitere Förderung des Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in Cottbus“ ausgestaltet sein, und wann genau wird das KEI eröffnet?
Wann genau soll das DLR-Institut „CO2-arme Industrieprozesse“ an den Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz angesiedelt werden, und wie hoch ist das Fördervolumen angesetzt?
Wie wird sichergestellt, dass aus der Ansiedlung der Forschungsinstitute auch eine gezielte Vernetzung mit kleinen und mittleren Unternehmen hervorgeht, und falls nein, warum nicht?
Wann genau soll das im Eckpunktepapier erwähnte „Modellvorhaben zur proaktiven Unternehmensberatung“ in den ostdeutschen Kohlerevieren umgesetzt werden, und wie genau wird das Modellvorhaben ausgestaltet sein (beispielsweise hinsichtlich Finanzierung, Projektträger, Zielgruppe)?
Inwieweit werden die Bereiche Bildung und vor allem Weiterbildung in den vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundes und der Länder für das Lausitzer Revier berücksichtigt, auch in finanzieller Hinsicht?