[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
10. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11681
19. Wahlperiode 15.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Annalena Baerbock,
Stephan Kühn (Dresden), Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/10913 –
Kabinettsbeschluss „Eckpunkte zur Strukturförderung von Kohleregionen“ und
Auswirkungen auf die Lausitz
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Das Bundeskabinett hat am 22. Mai 2019 Eckpunkte zur Strukturförderung von
Kohleregionen vorgelegt. Die Vorschläge sind Arbeitsauftrag aus der
Kohlekommission, welche Ende Januar 2019 der Bundesregierung ihr Ergebnis
vorlegte. Die Eckpunkte sehen vor, dass der Bund insgesamt bis zu 40 Mrd. Euro
für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere in der
brandenburgischen und sächsischen Lausitz, in Nordrhein-Westfalen westlich von Köln
und in Sachsen und Sachsen-Anhalt um Leipzig und Halle zur Verfügung stellt.
Auch die Standorte besonders betroffener Steinkohlekraftwerke und das
ehemalige Braunkohlerevier Helmstedt sollen eine Unterstützung erhalten.
43 Prozent der Finanzhilfen sind für das Lausitzer Revier vorgesehen. Damit
ergibt sich eine Aufteilung für Brandenburg von 25,8 Prozent und Sachsen von
25,2 Prozent.
Um den Strukturwandel schnell beginnen zu können, sehen die Eckpunkte vor,
dass mit einem Sofortprogramm Projektvorschläge der Länder im Rahmen
bestehender Bundesprogramme umgesetzt werden. Der Bund stellt hierfür bis zu
240 Mio. Euro an zusätzlichen Mitteln zur Verfügung.
Auf dieser Grundlage will die Bundesregierung einen Gesetzentwurf erstellen.
1. Wie will die Bundesregierung für den Erfolg des Strukturwandels in der
Lausitz konkret sicherstellen, dass die Akteure vor Ort einbezogen werden, wie
etwa Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die
Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft?
6. Welche Formate zur dialogischen Beteiligung und zur Bürgerbeteiligung –
etwa in der Lausitz – vor Ort plant die Bundesregierung, wann sollen sie
initiiert werden, wie lange sollen sie dauern, und welche Kosten plant die
Bundesregierung hierfür ein?
9. Plant die Bundesregierung, für die konkrete Verwendung und Verteilung der
zugesagten Strukturhilfen mit einer Gesamtsumme von 40 Mrd. Euro bis
2038 die Zivilgesellschaft vor Ort einzubeziehen, und wenn ja, in welcher
Form, und wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 1, 6 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Einbindung sämtlicher Akteure
(darunter Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften, die
Bundesagentur für Arbeit und die Zivilgesellschaft) für das Gelingen des Kohleausstieges von
hoher Bedeutung. Daher wurde bei der Einsetzung der Kommission „Wachstum,
Strukturwandel und Beschäftigung“ darauf geachtet, dass neben Industrie und
Wirtschaft auch Vertreterinnen und Vertreter von Umweltverbänden und der
betroffenen Regionen aktiv am Prozess mitwirken.
Die Regionen selbst werden schon jetzt aktiv in den Prozess eingebunden, indem
über das Programm „Unternehmen Revier“ Ideen und Projekte aus den Regionen
für einen erfolgreichen Strukturwandel angeregt und unterstützt werden. Partner
des Bundes sind hierzu Regionalverbünde aus den Braunkohleregionen. Bund
und Länder fördern die interkommunale Zusammenarbeit in der Lausitz über die
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) bei der Erstellung von Leitbildern und Erarbeitung von
konkreten Projekten für den Strukturwandel. Ein wesentliches Element bei beiden
Maßnahmen ist eine breite Beteiligung von Akteuren in den Regionen.
Die Einbindung der Bevölkerung und der lokalen Akteure ist bei der Umsetzung
von zukünftigen Vorhaben aus Sicht der Bundesregierung zentral. Hier können
die Länder auf Grund ihrer größeren Nähe zu lokalen Anliegen und
Herausforderungen eine wichtige Rolle einnehmen. Die Länder sind das zentrale Bindeglied
zwischen dem Bund, der kommunalen Ebene, der lokalen Wirtschaft, den
Bürgerinnen und Bürgern und den zivilen Bündnissen, die jeweils ihre eigenen
Blickwinkel und Kompetenzen einbringen. Darüber hinaus sind während des
anstehenden Gesetzgebungsprozesses entsprechende, u. a. durch die Geschäftsordnung
der Bundesregierung vorgesehene Konsultationen mit den Ländern und
Verbänden geplant.
2. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem Leitbild für das
Lausitzer Revier „Europäische Modellregion für den Strukturwandel“ (s.
Eckpunkte)?
Die Erstellung von Leitbildern für die Kohleregionen erfolgte durch die
betroffenen Länder in Abstimmung mit dem Bund. Dies trägt der Tatsache Rechnung,
dass die regionale Entwicklung entsprechend der Zuständigkeitsverteilung im
föderalen Staat primär eine Länderaufgabe ist und mit den jeweiligen Strategien zur
nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung des Landes abgestimmt sein
muss. Die Leitbilder der Braunkohleregionen beschreiben Ansatzpunkte und
Zielsetzungen für die regionale Entwicklung.
Die Lausitz soll als eine „Europäische Modellregion“ beispielgebend für einen
gelungenen Strukturwandel sein. Besondere Bedeutung kommt dabei der
zügigen, raumwirksamen Vernetzung des gesamten Reviers mit den Metropolen
Berlin, Leipzig und Dresden sowie den regionsinternen Zentren zu. An bestehende
Kompetenzen anknüpfend sollen vorhandene Standorte in ihrer Entwicklung
gefördert bzw. innovativ revitalisiert werden, um die volkswirtschaftliche
Leistungsfähigkeit des Lausitzer Reviers insgesamt nachhaltig zu sichern.
3. Inwiefern werden sich die Planungs- und Genehmigungsprozesse nach
Ansicht der Bundesregierung für die im Entwurf für das
Strukturstärkungsgesetz aufgelisteten prioritären Verkehrsprojekte in der Lausitz in Sachsen und
in Brandenburg beschleunigen (bitte für jedes Projekt einzeln auflisten und
Beschleunigungspotenzial sowie erwartete Beschleunigungswirkung
konkret begründen), und wann werden die Projekte jeweils fertiggestellt sein und
in Betrieb genommen werden können (Zeitpunkte bitte einzeln auflisten)?
Im Sinne von IV 3. b) aa) der Eckpunkte ist zur Beschleunigung der Planungen
von Verkehrsinfrastrukturprojekten in den Braunkohleregionen geplant, für
ausgewählte Vorhaben eine erstinstanzliche Zuständigkeit des
Bundesverwaltungsgerichts vorzusehen. Die vorgesehene Rechtswegverkürzung wird einen
entscheidenden Beitrag zur Planungsbeschleunigung der genannten Projekte leisten.
Auch die vorgesehene Stärkung von Behörden im nachgeordneten Bereich des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur in den Kohleregionen
kann die Verwaltung entlasten. Hier sind z. B. für die Erledigung ökologischer
Aufgaben neue Strukturen im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung
vorgesehen. Zudem werden regionale Akteure in die Umsetzung der Maßnahmen
einbezogen, darunter Unternehmen, Kammern, Verbände, Gewerkschaften und
die Zivilgesellschaft. Dadurch können die Planungsqualität erhöht, eine höhere
Akzeptanz von Infrastrukturvorhaben erreicht und damit auch die Planungs- und
Genehmigungsprozesse beschleunigt werden. Eine Aufstellung, welches
Beschleunigungspotenzial sich für die einzelnen Projekte ergibt, ist nicht möglich.
4. Plant die Bundesregierung, ab 2020 Bundesbehörden und/oder
nachgeordnete Behörden in der Lausitz neu anzusiedeln bzw. den Sitz der Behörden in
die Lausitz zu verlegen?
Wenn ja, wann genau sollen welche Bundesbehörden und/oder
nachgeordnete Behörden an welche konkreten Standorte in der Lausitz verlegt werden,
wie viele Vollzeitstellen sollen jeweils geschaffen/verlegt werden, und mit
welchen Kosten für die Verlegung bzw. Neuschaffung von Bundesbehörden
und/oder nachgeordnete Behörden in die Lausitz rechnet die
Bundesregierung bis 2038?
Ziel der Bundesregierung ist der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen in
strukturschwachen und vom Strukturwandel betroffenen Regionen. Sie hat sich
daher zum Ziel gesetzt, zunächst 5 000 Arbeitsplätze in den Kohlerevieren, dazu
zählt auch die Lausitz, innerhalb von zehn Jahren zu schaffen. Die
diesbezüglichen Planungen laufen derzeit in den Ressorts. Die Clearingstelle im
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unterstützt die Ressorts beratend bei
ihren Ansiedlungsüberlegungen.
5. Welche Gespräche zwischen Bundesregierung und Energiekonzernen aus
der Lausitz gab es zum Kabinettsbeschluss, und welche Folgetreffen mit
welchen Inhalten sind in diesem Jahr noch vorgesehen?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird auch Verhandlungen mit
der LEAG aufnehmen, um die Umsetzung der Empfehlungen der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ im Energiebereich
vorzubereiten. Die Inhalte dieser Gespräche sind vertraulich. Der Kabinettsbeschluss zum
Strukturstärkungsgesetz wird allerdings voraussichtlich nicht Gegenstand der
Verhandlungen sein.
7. Wie ist der Stand der Implementierung des im Endbericht der
Kohlekommission angesprochenen „Innovationsprojektes“, das dem Vernehmen nach
am Kraftwerksstandort Jänschwalde errichtet werden soll?
8. Gibt es alternative Planungen, sollte das Innovationsprojekt nicht
fristgerecht bis 2025 umgesetzt werden können?
Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung wird zu einem möglichen „Innovationsprojekt“ Gespräche
mit den beteiligten Akteuren führen und die Realisierung eines solchen Projekts
prüfen.
10. Welche Ansiedlungen von Forschungseinrichtungen mit welcher
Stellenanzahl sind in der Lausitz in welchem Zeitrahmen vorgesehen?
Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wird derzeit von der
Bundesregierung erarbeitet. Die Benennung von neuanzusiedelnden Forschungseinrichtungen
in der Lausitz und verbundenen Arbeitsplätzen ist daher zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich.
11. Sieht die Bundesregierung eine gesonderte Unterstützung für die Zuliefer-
und Dienstleistungsindustrie vor, die im Kontext bzw. Auftrag der
Kohlekonzerne tätig war?
Wenn ja, welche?
12. Gibt es ein Konzept der Bundesregierung, um einen nachhaltigen Umbau der
Wirtschaftsstruktur in den Kohleregionen wie etwa der Lausitz zu fördern
und die Sicherung attraktiver Arbeitsplätze in der Region zu unterstützen?
Die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat auf der Grundlage der Vorschläge der Kommission
„Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ von Januar 2019 ein tragfähiges
Konzept entwickelt, das mit den Braunkohleländern abgestimmt ist. Um den vier
Braunkohleländern strukturpolitische Hilfen über den von der Kommission
vorgeschlagenen Zeitraum bis spätestens 2038 zur Verfügung zu stellen, wird die
Bundesregierung den Entwurf für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen
vorlegen. Es wird die Rahmenbedingungen der Strukturhilfen für die vom
Kohleausstieg betroffenen Regionen bestimmen.
Darüber hinaus wird die Bundesregierung ein Programm auflegen, mit dem sie
die Braunkohlereviere zu bundesweiten Modellregionen einer
treibhausgasneutralen, ressourceneffizienten und nachhaltigen Entwicklung macht und Projekte
auf Basis von Zuwendungen fördert. Die Bundesregierung entwickelt derzeit die
Grundzüge des Programms. Über mögliche Einsatzgebiete des Programms lassen
sich noch keine Aussagen treffen.
13. Wie genau soll die im Eckpunktepapier genannte „weitere Förderung des
Kompetenzzentrums Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) in
Cottbus“ ausgestaltet sein, und wann genau wird das KEI eröffnet?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat mit
dem Aufbau des Kompetenzzentrums Klimaschutz in der energieintensiven
Industrie (KEI) begonnen. Dazu wurde am 7. März 2019 an der Brandenburgischen
Technischen Universität in Cottbus eine Auftaktveranstaltung durchgeführt. Zur
konzeptionellen Ausrichtung hat am selben Ort am 29. Mai 2019 ein Stakeholder-
Workshop stattgefunden. Gegenwärtig werden die administrativen und
organisatorischen Voraussetzungen geschaffen, damit das KEI im Herbst dieses Jahres
seine Arbeit aufnehmen kann.
Das KEI soll als Think-Tank vor allem einen interdisziplinären und
branchenübergreifen Austausch zur Dekarbonisierung im Industriesektor fördern, eine
Wissensplattform bieten und zentrale Akteure beraten. Darüber hinaus soll das
KEI das voraussichtlich 2020 startende Förderprogramm „Dekarbonisierung in
der Industrie“ als Projektträger betreuen.“
14. Wann genau soll das DLR-Institut „CO2-arme Industrieprozesse“ an den
Standorten Cottbus und Zittau/Görlitz angesiedelt werden, und wie hoch ist
das Fördervolumen angesetzt?
Am 27. Juni 2019 hat der DLR-Senat den Gründungsbeschluss für ein
entsprechendes DLR-Institut gefasst. Ab sofort soll an seinen Standorten Cottbus und
Zittau/Görlitz mit dem Aufbau der Forschungskapazitäten begonnen werden.
Für die institutionelle Förderung des Bundes sind jährlich für beide Standorte
jeweils 5 Mio. Euro sowie seitens Brandenburg und Sachsen jeweils 0,5 Mio. Euro
vorgesehen. Zudem haben die Sitzländer Brandenburg und Sachsen zugesagt,
jeweils für ihren Institutsstandort eine einmalige Sonderfinanzierung in Höhe von
10 Mio. Euro zu erbringen.
15. Wie wird sichergestellt, dass aus der Ansiedlung der Forschungsinstitute
auch eine gezielte Vernetzung mit kleinen und mittleren Unternehmen
hervorgeht, und falls nein, warum nicht?
Die gezielte Vernetzung institutionell geförderter Forschungseinrichtungen mit
kleinen und mittleren Unternehmen ist Teil der missionsspezifischen,
strategischen Ausrichtung, die im Pakt für Forschung und Innovation wie auch im
Programm „Vorfahrt für den Mittelstand“ des Bundesministeriums für Bildung und
Forschung verankert ist. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
16. Wann genau soll das im Eckpunktepapier erwähnte „Modellvorhaben zur
proaktiven Unternehmensberatung“ in den ostdeutschen Kohlerevieren
umgesetzt werden, und wie genau wird das Modellvorhaben ausgestaltet sein
(beispielsweise hinsichtlich Finanzierung, Projektträger, Zielgruppe)?
Das „Modellvorhaben zur proaktiven Unternehmensberatung“ in den
ostdeutschen Braunkohleregionen wird derzeit konzipiert, so dass zurzeit noch keine
endgültigen Angaben gemacht werden können. Ziel des Programms ist es, den
unternehmerischen Anpassungs- und Strukturwandelprozess zu verbessern,
indem in und mit den Unternehmen eine strategische Unternehmensentwicklung
angeregt wird. Durch die Implementierung eines strategisch angelegten
Wandelungsprozesses in den Unternehmen soll die Wettbewerbsfähigkeit und das
Wachstum der Unternehmen gestärkt werden. Dazu wird aktiv auf die
Unternehmen zugegangen. Bisher sind als Zielgruppe kleine und mittlere Unternehmen des
verarbeitenden Gewerbes und Unternehmen der wirtschaftsnahen
Dienstleistungen vorgesehen. Nach Fertigstellung der Konzeption, Ausschreibung und
Implementierung könnte es ca. Anfang 2020 gestartet werden. Als Modellvorhaben für
ein Jahr wird es aus dem Titel des Beauftragten der Bundesregierung für die
neuen Bundesländer für ein Jahr finanziert. Bei Erfolg könnte auf Basis der
Erfahrungen mit dem Modellvorhaben das Programm verstetigt und verbreitert
werden.
17. Inwieweit werden die Bereiche Bildung und vor allem Weiterbildung in den
vorgeschlagenen Maßnahmen des Bundes und der Länder für das Lausitzer
Revier berücksichtigt, auch in finanzieller Hinsicht?
Das Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen wird derzeit von der
Bundesregierung erarbeitet. Die Benennung von Maßnahmen im Bereich Bildung und
Weiterbildung im Lausitzer Revier sowie deren finanzieller Rahmen ist daher zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.
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