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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden: Die Wirkung des neuen Waffenrechts

Kontrolle von Waffenbesitzern seit Inkrafttreten des neugefassten Waffengesetzes, Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Aufbewahrung, Angleichung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung an das neugefasste Waffengesetz, Gespräche der Bundesregierung mit den Schießsportverbänden über Bewegungsschießen (IPSC-Schießen), Forderung nach Verbot großkalibriger Kurzwaffen, im Zuge der Amnestieregelung abgegebene illegale Waffen

Fraktion

SPD

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/106516. 03. 2010

Ein Jahr nach dem Amoklauf von Winnenden: Die Wirkung des neuen Waffenrechts

der Abgeordneten Gabriele Fograscher, Iris Gleicke, Michael Hartmann (Wackernheim), Frank Hofmann (Volkach), Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Gerold Reichenbach, Olaf Scholz, Dr. Dieter Wiefelspütz, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD

Vorbemerkung

Am 11. März 2010 jährte sich zum ersten Mal der Amoklauf von Winnenden, in dessen Verlauf der Attentäter 15 Menschen erschossen hat. Am 25. Juli 2009 traten Neuregelungen des Waffengesetzes in Kraft. Der Jahrestag des Amoklaufs von Winnenden wird zum Anlass genommen, eine Bilanz der vorgenommenen Änderungen des Waffenrechts zu ziehen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Verstärkung der Kontrollen

Fragen23

1

Wie viele Kontrollen von Waffenbesitzern sind nach § 36 Absatz 3 des Waffengesetzes (WaffG) seit Inkrafttreten der Neuregelungen am 25. Juli 2009 durchgeführt worden (bitte Aufschlüsselung nach Bundesländern, in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl der legalen Waffenbesitzer in den einzelnen Bundesländern)?

2

Wie viele Verstöße gegen die vorschriftsmäßige Aufbewahrung wurden registriert (Auflistung nach Bundesländern)?

3

Hat die Anzahl der Kontrollen der legalen Waffenbesitzer seit Inkrafttreten der Neuregelung im vergangenen Jahr zugenommen, und wenn ja, um wie viel?

4

Wie beurteilt die Bundesregierung, aufgrund der Zahlen der Kontrollen und festgestellten Verstöße, auch im Vergleich zur Zeit vor der Neuregelung, die Wirkung der Änderung des § 36 Absatz 3 WaffG?

Sicherung von Waffen und Waffenschränken

5

Wann wird die Bundesregierung die Vorschriften über die Aufbewahrung von Waffen und Munition (§§ 13, 14 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung) der Neufassung des § 36 Absatz 5 WaffG anpassen?

6

Welchen konkreten Inhalt bezüglich der mechanischen, elektronischen oder biometrischen Sicherung sowohl der Waffen als auch der Waffenschränke wird die Rechtsverordnung zur Änderung der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung haben?

7

Wie können diese Anforderungen nach den Vorstellungen der Bundesregierung durchgesetzt und kontrolliert werden?

8

Wie groß ist derzeit das Angebot an biometrisch direkt gesicherten Waffen (d. h. in die Waffe eingebaute biometrische Sicherung, sog. Smart Guns) auf dem deutschen Markt?

Getrennte Aufbewahrung

9

Ist die Bundesregierung, nachdem sie in ihrem Bericht zum Beschluss des Bundesrates zum Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes eingeräumt hat, dass „die strikte Trennung von Waffe und Munition […] eine effektive Möglichkeit zur Verhinderung einer Waffennutzung durch Nichtberechtigte“ ist (auf Bundesratsdrucksache 577/09 (Beschluss), S. 5), der Auffassung, dass eine solche „strikte Trennung“ nur dann gegeben ist, wenn entweder die Waffe oder die Munition außerhalb des Haushaltes des Eigentümers aufbewahrt wird (beispielsweise in den Schützenhäusern der Schützenvereine), und wenn nein, warum nicht?

IPSC-Schießen

10

Hat die Bundesregierung, nachdem sie in der Entschließung des Deutschen Bundestages zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (Bundestagsdrucksache 16/13423, S. 7 ff.) im Hinblick auf Schießsportdisziplinen wie das IPSC-Schießen (Schießen mit Bewegungselementen) unter Nummer 2.4 aufgefordert worden war, „gemeinsam mit den Schießsportverbänden und unter Nutzung des Sachverstandes des Fachbeirates Schießsport Lösungsmöglichkeiten zu erörtern und zeitnah umzusetzen“, solche Gespräche geführt?

11

Was sind die Ergebnisse dieser Gespräche?

12

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesen Gesprächen und Beratungen?

Großkalibrige Waffen

13

Welchen Schaden für den Schießsport befürchtet die Bundesregierung bei einem Verbot großkalibriger Kurzwaffen angesichts der Tatsache, dass diese in keiner olympischen Disziplin verwendet werden?

14

Ist der Bundesregierung bekannt, dass der Bund Deutscher Kriminalbeamter ein Verbot großkalibriger Kurzwaffen für die private Nutzung fordert (Beschluss des Bundesdelegiertentages vom Oktober 2009)?

15

Wie gedenkt die Bundesregierung mit dieser Forderung umzugehen?

Amnestieregelung

16

Wie viele unerlaubt besessene Waffen wurden aufgrund der Amnestieregelung des § 58 Absatz 8 Satz 1 WaffG bis Ende 2009 abgegeben?

17

Wie viele dieser Waffen wurden bisher vernichtet?

18

Was geschieht mit den übrigen abgegebenen unerlaubt besessenen Waffen?

Berlin, den 16. März 2010

Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion

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