Polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung an den deutschen Grenzen
der Abgeordneten Benjamin Strasser, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Nicole Bauer, Jens Beeck, Olaf in der Beek, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Thomas Hacker, Katrin Helling-Plahr, Markus Herbrand, Torsten Herbst, Katja Hessel, Manuel Höferlin, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Gyde Jensen, Dr. Christian Jung, Thomas L. Kemmerich, Pascal Kober, Carina Konrad, Alexander Graf Lambsdorff, Ulrich Lechte, Michael Georg Link, Dr. Jürgen Martens, Roman Müller-Böhm, Dr. Martin Neumann, Bernd Reuther, Matthias Seestern-Pauly, Frank Sitta, Judith Skudelny, Bettina Stark-Watzinger, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Linda Teuteberg, Michael Theurer, Katharina Willkomm und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Die Freiheiten des Schengen-Raums zählen zu den größten Errungenschaften des europäischen Zusammenlebens. Die offenen Grenzen stellen aber auch eine Herausforderung für die Innere Sicherheit dar. Denn der Terrorismus und die organisierte Kriminalität machen vor Ländergrenzen nicht halt. Deutlich werden die Schwierigkeiten insbesondere im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Straftätern. Da mit Überschreitung der Grenze grundsätzlich die nationale Zuständigkeit zur Strafverfolgung endet und die Zuständigkeit des Nachbarstaates beginnt, sind Vereinbarungen über die polizeiliche Zusammenarbeit im Rahmen von grenzüberschreitenden Einsätzen erforderlich.
Am 1. Mai 2005 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Österreich in Prüm/Eifel den sogenannten Prümer Vertrag. Dieser enthält neben Regelungen zum Informationsaustausch auch Vereinbarungen zur operativen polizeilichen Zusammenarbeit. Zudem hat Deutschland mit seinen Nachbarstaaten bilaterale Vereinbarungen, Abkommen und Verträge geschlossen, die individuelle Vereinbarungen zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit enthalten. Dementsprechend gestaltet sich auch die polizeiliche Zusammenarbeit mit den jeweiligen Nachbarstaaten unterschiedlich. So unterhält Deutschland mit seinen Nachbarstaaten zehn Gemeinsame Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit und Verbindungsstellen. In diesen arbeiten in der Regel neben den Vertretern der Nachbarstaaten Mitarbeiter von Bundespolizei, Zoll sowie der jeweiligen Landespolizeibehörde zusammen.
Besonders intensiv erfolgt die Zusammenarbeit mit der Schweiz. Im Jahre 2018 wurden gemeinsame Dienstgruppen der schweizerischen Eidgenössischen Zollverwaltung und der Bundespolizei eingerichtet, die rund um die Uhr besetzt sind (vgl. www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/kreis-konstanz/Grenzschutz-Deutscheund-Schweizer-arbeiten-ab-sofort-enger-zusammen;art372432,9974298). Andere bilaterale Vereinbarungen, Abkommen und Verträge sind hingegen vor über zwanzig Jahre geschlossen worden, wie beispielsweise das sog. Mondorfer Abkommen mit Frankreich aus dem Jahre 1997 und die Vereinbarungen mit Luxemburg aus dem Jahre 1995.
Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die bestehenden Vereinbarungen, Abkommen und Verträge ausreichen bzw. noch zeitgemäß sind, um die aktuellen Herausforderungen einer erfolgreichen grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit meistern zu können oder ob Neuverhandlungen entsprechender Vereinbarungen, Abkommen und Verträge erforderlich sind.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Mit welchen Staaten bestehen bilaterale Vereinbarungen, Abkommen und Verträge zur grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit, und wie unterscheiden sich die einzelnen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge konkret voneinander (bitte nach Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen aufschlüsseln)?
Über welche Befugnisse bzw. Handlungsmöglichkeiten verfügen die Polizeien des Bundes und der Länder in den Nachbarstaaten aufgrund der bilateralen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge (bitte nach Nachbarstaaten aufschlüsseln)?
Über welche Befugnisse bzw. Handlungsmöglichkeiten verfügen die Sicherheitsbehörden der Nachbarstaaten in Deutschland aufgrund der bilateralen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge (bitte nach Nachbarstaaten aufschlüsseln)?
Wie weit reicht der territoriale Geltungsbereich der jeweiligen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge in Deutschland und in den jeweiligen Nachbarstaaten (bitte nach Nachbarstaaten aufschlüsseln)?
Inwieweit sind die einzelnen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge seit 1995 jeweils überarbeitet worden (bitte nach Jahren und Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen aufschlüsseln)?
Bei welchen bilateralen Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen sieht die Bundesregierung Bedarf für Neuverhandlungen, und welche konkreten Veränderungen müssen diese jeweils zum Ziel haben?
Gibt es konkrete Planungen für eine Neuverhandlung von bilateralen Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen, bzw. finden aktuell Neuverhandlungen bilateraler Vereinbarungen, Abkommen und Verträgen statt? Wenn ja, welche, und wie ist jeweils der aktuelle Verhandlungsstand?
Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung die Bereitschaft der Nachbarstaaten für Neuverhandlungen der Vereinbarungen, Abkommen und Verträge dar (bitte nach einzelnen Nachbarstaaten aufschlüsseln)?
a) Welche konkreten Vorbehalte gibt es seitens der Nachbarstaaten gegen eine Neuverhandlung der Vereinbarungen, Abkommen und Verträge?
b) Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um bestehende Vorbehalte auszuräumen?
Welche Schwierigkeiten sind der Bundesregierung bekannt bzw. ergeben sich für die ihr nachgeordneten Behörden bei der täglichen Umsetzung der bilateralen Vereinbarungen, Abkommen und Verträge?
Wie bewertet die Bundesregierung die Zusammenarbeit in den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit und Verbindungsstellen?
Welche Deliktsfelder werden in den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit und Verbindungsstellen vorwiegend bearbeitet, bzw. gibt es dabei regional unterschiedliche Schwerpunkte?
Gibt es aus Sicht der Bundesregierung bei der Zusammenarbeit in den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit und Verbindungsstellen Bedarf für Verbesserungen, und wenn ja, welche?
Wie bewertet die Bundesregierung die polizeiliche Zusammenarbeit mit der Schweiz sowie insbesondere die Zusammenarbeit der Bundespolizei mit der schweizerischen Eidgenössischen Zollverwaltung?
Wie bewertet die Bundesregierung die polizeiliche Zusammenarbeit in der Grenzregion Deutschland, Belgien, Luxemburg und Niederlande sowie insbesondere die Zusammenarbeit in der 2006 gegründeten Verbindungsstelle „Euregionale-Polizei-Infomations- (und) Cooperations-Center“ (EPICC)?
Wie evaluiert die Bundesregierung die polizeiliche Zusammenarbeit an den deutschen Grenzen sowie konkret in den gemeinsamen Dienstgruppen und Verbindungsstellen? Welche konkreten Maßnahmen haben sich daraus in der Vergangenheit zur Optimierung der polizeilichen Zusammenarbeit ergeben?
Plant die Bundesregierung die Einrichtung von weiteren gemeinsamen Dienstgruppen und Verbindungsstellen mit anderen Nachbarstaaten, und wenn ja, mit welchen?
Inwiefern ist aus Sicht der Bundesregierung die Einrichtung von dauerhaft bestehenden gemeinsamen Dienststellen sinnvoll, und mit welchen Nachbarstaaten sind solche dauerhaften Dienststellen aktuell geplant?