Umgang mit den Goldreserven
der Abgeordneten Jürgen Koppelin, Ulrike Flach, Otto Fricke, Dr. Claudia Winterstein, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, Christian Ahrendt, Rainer Brüderle, Angelika Brunkhorst, Ernst Burgbacher, Patrick Döring, Mechthild Dyckmans, Jörg van Essen, Paul K. Friedhoff, Horst Friedrich (Bayreuth), Dr. Edmund Peter Geisen, Hans-Michael Goldmann, Miriam Gruß, Dr. Christel Happach-Kasan, Elke Hoff, Birgit Homburger, Dr. Heinrich L. Kolb, Gudrun Kopp, Heinz Lanfermann, Sibylle Laurischk, Harald Leibrecht, Michael Link (Heilbronn), Horst Meierhofer, Patrick Meinhardt, Jan Mücke, Burkhardt Müller-Sönksen, Dirk Niebel, Hans-Joachim Otto (Frankfurt), Detlef Parr, Cornelia Pieper, Gisela Piltz, Frank Schäffler, Dr. Hermann Otto Solms, Dr. Max Stadler, Dr. Rainer Stinner, Carl-Ludwig Thiele, Florian Toncar, Christoph Waitz, Dr. Volker Wissing, Martin Zeil, Dr. Wolfgang Gerhardt und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Gegenwärtig erfolgt eine Diskussion über den Verkauf von Teilen des Bundesbankgoldes. Initiiert hat die Debatte im Nachgang zu den Genshagener Beschlüssen der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, der den Erlös des verkauften Goldes nach Medienberichten in einem so genannten Zukunftsfonds anlegen möchte (vgl. z. B. Handelsblatt vom 3. Februar 2006).
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Wie hoch belaufen sich derzeit die Goldbestände der Deutschen Bundesbank?
Welchen Markt- und welchen Buchwert haben die deutschen Goldreserven gegenwärtig (Tageskurs)?
Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus der Bewertung der Goldreserven hinsichtlich ihrer Funktion?
Welches Konzept hat die Bundesregierung zum Umgang mit den Goldreserven der Deutschen Bundesbank?
Wie verfahren nach Kenntnis der Bundesregierung die anderen Teilnehmerländer an der Europäischen Währungsunion mit ihren Goldreserven, und in welchem Umfang verfügen diese über Goldreserven?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Möglichkeit, mit den Einnahmen aus Goldverkäufen neue Maßnahmen zu initiieren?
Wie hoch wären die stillen Reserven, wenn die Deutsche Bundesbank ihre Goldverkaufsoption von 120 Tonnen pro Jahr gemäß des am 8. März 2004 erneuerten Goldabkommens in toto ausübte?
In welchem Umfang – aufgeteilt auf die Jahre 2004 und 2005 – hat die Deutsche Bundesbank bisher ihre Goldverkaufsoption in Anspruch genommen und welche Gründe gab es hierfür?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Aussage, dass Kontinuität beim Halten der Goldreserven auch über das Verhalten der Marktakteure stabilisierend auf die Finanzmärkte wirkt und der Abbau von Goldreserven zur Finanzierung anderer staatlicher Ausgaben diese Stabilität gefährden und beispielsweise zu steigenden Kapitalmarktzinsen führen könnte?
Ist es die Aufgabe der Deutschen Bundesbank, einen so genannten Zukunftsfonds oder andere Staatsaufgaben zu finanzieren und auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese?
Welche Überlegungen zur Verwendung der Golderlöse bestehen seitens der Bundesregierung, um sicherzustellen, dass kein so genannter Schattenhaushalt entsteht.
Welche Haltung hat die Bundesregierung zu der in § 12 des Bundesbankgesetzes (BBankG) festgeschriebenen Unabhängigkeit der Deutschen Bundesbank und wie definiert sie den Begriff der „Einflussnahme“?
Welche Funktion haben die Goldreserven in Bezug auf die Europäische Währungsunion, und wie beurteilt die Bundesregierung ihr Verhalten im Kontext zu Artikel 105 Abs. 2 des EG-Vertrags für den Fall der in Rede stehenden Verwendung der Golderlöse?