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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in der Bundespolizeidirektion Pirna

(insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

11.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1113426.06.2019

Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität in der Bundespolizeidirektion Pirna

der Abgeordneten Dr. Jürgen Martens, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Oliver Luksic, Alexander Müller, Frank Sitta, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat (BMI) hat am 27. Mai 2019 angekündigt, dass die Bundespolizei in Sachsen aufgestockt wird. Laut dem BMI wird die Zahl der Beamtinnen und Beamten im Freistaat schrittweise um 250 erhöht, ohne Personal von anderen Stellen abzuziehen. Es sollen drei gemeinsame Fahndungs- und Kompetenzzentren mit Standorten entlang der sogenannten Ost-West-Fahndungsachse Bautzen-Chemnitz-Plauen eingerichtet werden.

Gemeinsame polizeiliche Maßnahmen an Schwerpunkten und Hauptverkehrswegen sollen zudem ausgeweitet werden (LVZ vom 28. Mai 2019, www.lvz.de/Region/ Mitteldeutschland/Sachsen-bekommt-250-neue-Bundespolizisten, abgerufen am 6. Juni 2019).

Gleichzeitig sind in der Bundespolizeidirektion Pirna zahlreiche Planstellen nicht besetzt bzw. Beamte aufgrund von Krankheit, Dienstunfähigkeit, Elternzeit oder Abordnungen ins Ausland nicht einsatzfähig (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7004).

Wie Anfang April 2019 bekannt wurde, ist die Schließung des Standortes der Bundespolizei in Altenberg/Sachsen geplant (MDR Sachsen vom 4. April 2019, www.mdr.de/sachsen/dresden/dippoldiswalde-sebnitz/kritik-umzug-bundespolizei- altenberg-100.html, abgerufen am 6. Juni 2019).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Auf welcher gesetzlichen Grundlage finden die Kooperation von Bundes- und Landespolizei in den in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren sowie die gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen statt?

2

Welche gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen sind hierbei vorgesehen?

3

Wie ist das Verhältnis der neuen gemeinsamen Kompetenzzentren sowie der vorgesehenen gemeinsamen polizeilichen Maßnahmen zu den bereits bestehenden Gemeinsamen Ermittlungsgruppen?

4

Wie viele Beamtinnen und Beamte von Bundespolizei und wie viele der Landespolizei Sachsen bzw. Thüringen bzw. Sachsen-Anhalt sind in den gemeinsamen Fahndungs- und Kompetenzzentren vorgesehen (bitte nach Standorten aufschlüsseln)?

5

Wie viele Fälle grenzüberschreitender Kriminalität wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna festgestellt?

6

Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch gemeinsame Einsatzmaßnahmen von Bundes- und Landespolizei aufgeklärt werden?

7

Wie viele der Fälle in Frage 5 konnten durch Kooperation mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden aufgeklärt werden?

8

Um welche Art grenzüberschreitender Kriminalität handelt es sich in den Fällen in Frage 5, bzw. auf welchen Straftaten lag der Schwerpunkt?

9

Wie viele Fälle illegaler Grenzübertritte wurden im Verantwortungsbereich der Bundespolizeidirektion Pirna in den Jahren 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie zum Stichtag 31. Mai 2019 festgestellt?

10

Wie viele Schwerpunkteinsätze im grenznahen Bereich wurden in Kooperation mit den polnischen bzw. tschechischen Behörden im Jahr 2018 durchgeführt?

11

Werden die 250 neuen Stellen vorrangig zu den bisher 310 unbesetzten Planstellen in der Bundespolizeidirektion Pirna (Stand: 1. Dezember 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/7004) besetzt?

12

Was plant die Bundesregierung, um das derzeitige Überstundenaufkommen in der Bundespolizeidirektion Pirna von derzeit 168 752 Stunden (Stand: 1. Dezember 2018, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 52 des Abgeordneten Dr. Jürgen Martens auf Bundestagsdrucksache 19/7585 zu reduzieren?

13

Zu welchem Zeitpunkt ist eine Schließung des Bundespolizeireviers in Altenberg/Sachsen geplant?

14

Aus welchen Gründen erfolgt die Schließung?

15

Wurde im Vorfeld der Entscheidung der zusätzliche Kosten- und Zeitaufwand aufgrund der Schließung bzw. Verlagerung des Bundespolizeireviers in Altenberg/Sachsen geprüft?

Mit welchem Ergebnis?

16

Wie soll aus Sicht der Bundesregierung trotz der Schließung des in Frage 15 genannten Bundespolizeireviers die Sicherheit an der Grenze im Gebiet Osterzgebirge sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität gewährleistet werden?

Berlin, den 19. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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