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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Kinderzuschlag

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Datum

12.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1120827.06.2019

Aktuelle Daten und Entwicklungen beim Kinderzuschlag

der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl, Uwe Witt, Martin Sichert, Mariana Iris Harder-Kühnel und der Fraktion der AfD

Vorbemerkung

Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt („Hartz IV“) wurde am 1. Januar 2005 der Kinderzuschlag als Sozialleistung für einkommensschwache Familien in Deutschland eingeführt. Kinderzuschlag soll Eltern, die zwar selbst genügend Einkommen für sich, aber nicht für die Kinder zur Verfügung haben, vor dem Bezug von Grundsicherung schützen. Trotz des Kinderzuschlags und weiterer familienpolitischer Leistungen steigt das Armutsrisiko für Familien in Deutschland kontinuierlich an. Insbesondere Alleinerziehenden-Haushalte und Mehrkinder-Familien sind überdurchschnittlich armutsgefährdet (vgl. www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/Projekte/Familie_ und_Bildung/Studie_WB_Einkommenssituation_von_Familien_2018.pdf). Der deutsche Staat gibt im Rahmen von mehr als 150 Einzelleistungen jährlich rund 200 Mrd. Euro für Ehe- und Familienpolitik aus, wobei die Effektivität der Leistungen angesichts millionenfacher Kinder- und Familienarmut fraglich bleibt (vgl. www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/viel-geld-fuer-familien-und- dennoch-viele-arme-kinder,REkzHsD).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Vermittels welcher Sozialleistungen versucht die Bundesregierung das Armutsrisiko für einkommensschwache Familien zu senken (bitte die jeweiligen Leistungen sowie die dazugehörigen Gesamtausgaben differenziert nach Einzelplan, Haushaltskapitel und Haushaltstitel separat auflisten)?

2

Wie und nach welchen Kriterien bewertet die Bundesregierung die Effektivität des Kinderzuschlags als armutsvermeidende Sozialleistung?

3

Welche Studien, Gutachten und Analysen zur Wirksamkeit des Kinderzuschlags wurden von der Bundesregierung seit dessen Einführung in Auftrag gegeben, und mit welchem Ergebnis (bitte die entsprechenden Studien mitsamt den jeweiligen Kernaussagen ausweisen)?

4

Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtausgaben für den Kinderzuschlag in den Jahren 2005 bis 2019 (bitte jeweils differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern auflisten)?

5

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Empfänger des Kinderzuschlags seit dessen Einführung bis heute entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?

6

Wie viele Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, die nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig sind und Rentner haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 Kinderzuschlag in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?

7

Wie viele Alleinerziehenden-Haushalte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 Kinderzuschlag in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

8

Wie viele Paareltern-Haushalte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 Kinderzuschlag in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

9

Wie viele Mehrkinder-Haushalte haben nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 Kinderzuschlag in Anspruch genommen (bitte differenziert nach Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland ausweisen)?

10

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Armutsgefährdung von Menschen in Alleinerziehenden-Haushalten, in Paareltern-Haushalten sowie in Mehrkinder-Haushalten seit der Einführung des Kinderzuschlags entwickelt (bitte die Armutsgefährdungsquote jeweils für Alleinerziehenden-Haushalte, für Paareltern-Haushalte sowie für Haushalte mit ein, zwei, drei oder mehr Kindern für die Jahre 2005 bis 2019 angeben)?

11

Bei wie vielen Empfängern bzw. Eltern konnte nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Zahlung des Kinderzuschlags eine Hilfebedürftigkeit im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) verhindert werden (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, Staatsangehörigkeit aus einem Top-8-Asylherkunftsland – ausweisen)?

12

Wie viele Alleinerziehenden-Haushalte wären nach Schätzungen der Bundesregierung zur Vermeidung einer drohenden Hilfebedürftigkeit im Sinne des SGB II nicht auf die Zahlung des Kinderzuschlags angewiesen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungsverpflichtung regulär nachkommen würde?

13

Wie viele Fälle sind der Bundesregierung bekannt, in denen der Kinderzuschlag nachträglich zurückverlangt wurde, da sich die Einkommenssituation der Familie im Bewilligungszeitraum veränderte (bitte die Zahlen jeweils für die Jahre 2005 bis 2019 angeben sowie differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern auflisten)?

14

Auf der Grundlage welcher Kriterien und statistischen Daten begründet die Bundesregierung eine Erhöhung des Kinderzuschlags von maximal 170 auf 185 Euro pro Monat und Kind zum 1. Juli 2019 sowie den Wegfall der oberen Einkommensgrenze (sog. Abbruchkante) zum 1. Januar 2020?

15

Hatte der Kinderzuschlag nach Kenntnis der Bundesregierung signifikante Auswirkungen auf den Erwerbsstatus seiner Empfänger, bzw. hat er ggf. eine Ausweitung der Erwerbstätigkeit begünstigt?

Wenn ja, welche Auswirkungen waren das (bitte die Werte bzw. Zahlen zur Änderung des individuellen Erwerbstatus für die Jahre 2010 bis 2019 angeben sowie differenziert nach soziodemographischen Merkmalen – Geschlecht, Staatsangehörigkeit, deutsch, Ausländer insgesamt, EU-Ausländer und jeweils für die Top-8-Asylherkunftsländer – aufschlüsseln)?

Wenn nein, warum nicht?

16

Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Bezugsdauer des Kinderzuschlags, und wie hat sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte differenziert nach Bund, nach neuen und alten Bundesländern, nach Ländern sowie nach soziodemographischen Merkmalen – Haushaltstyp, Staatsangehörigkeit, deutsch, Ausländer, EU-Ausländer, und jeweils für die Top-8-Asylherkunftsländer – ausweisen)?

17

Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung sicher, dass ausnahmslos alle anspruchsberechtigten Familien tatsächlich Kinderzuschlag erhalten bzw. diesen beantragen?

Berlin, den 18. Juni 2019

Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion

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