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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Chancen der Digitalisierung für die Hebammenversorgung

(insgesamt 7 Einzelfragen)

Fraktion

FDP

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

11.07.2019

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 19/1113526.06.2019

Chancen der Digitalisierung für die Hebammenversorgung

der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Mario Brandenburg (Südpfalz), Dr. Marco Buschmann, Britta Katharina Dassler, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Manuel Höferlin, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Christian Jung, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Michael Georg Link, Oliver Luksic, Alexander Müller, Dr. Stefan Ruppert, Frank Sitta, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP

Vorbemerkung

Am 15. Mai 2019 wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit der Referentenentwurf eines Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) vorgelegt. Ziel ist laut Angaben des Bundesministeriums nicht nur, Daten der Patienten in absehbarer Zeit in einer elektronischen Patientenakte speichern zu lassen, sondern auch die Integration von Videosprechstunden in den Versorgungsalltag voranzutreiben.

Einige Hebammen bieten solche Videosprechstunden bereits an und können gemäß Anlage 1.3 zum Vertrag über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) ihre digital erbrachten Leistungen anteilig mit den Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Hierunter fallen mittels Kommunikationsmedium erbrachte Beratungsleistungen vor und nach der Geburt, wie die Beantwortung von Fragen zum Stillen, der Babypflege und dem Zahnungsprozess. Träger der gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Versicherten im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Erbringern digitaler Hebammenleistungen auch vollständige Erstattungen besagter Leistungen ermöglichen.

Während der Kontakt vor Ort mit einer Hebamme den Optimalfall darstellt, kann die digitale Beratung vor dem Hintergrund des aktuell bestehenden Hebammenmangels in Fällen der Beantwortung von Fragen Schwangerer aus Sicht der Fragesteller eine ergänzende Möglichkeit sein, dem akuten Versorgungsmangel entgegenzuwirken.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Abschluss des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V die Zahl der Erbringer digitaler Hebammenleistungen entwickelt?

2

Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit Abschluss des Vertrags über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V die Zahl der Inanspruchnahme abrechnungsfähiger digitaler Hebammenleistungen durch gesetzlich Versicherte entwickelt?

3

Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung von Angebot und Nachfrage von bzw. nach digitalen Hebammenleistungen mit welcher Begründung ein?

4

Wie viele Träger der gesetzlichen Krankenversicherung bieten ihren Mitgliedern nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Kooperationsverträgen mit Erbringern digitaler Hebammenleistungen Zugang zu ebendiesen?

5

Bieten digitale Hebammenleistungen aus Sicht der Bundesregierung das Potenzial, dem akuten Hebammenmangel, insbesondere auch in ländlichen Regionen, entgegenzuwirken?

Wie begründet die Bundesregierung ihre Sichtweise?

6

Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung gesetzliche oder technische Hürden, die einer Ausweitung der Verfügbarkeit digitaler Hebammenleistungen entgegenstehen?

Wenn ja, welche, und plant die Bundesregierung konkrete Schritte, um diese abzubauen?

7

Existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Förderprogramme, die das Ziel verfolgen, digitale Innovationen zu fördern, die eine effizientere Bearbeitung von Dokumentationstätigkeiten durch in Krankenhäusern beschäftigte Hebammen ermöglichen?

a) Wenn ja, welche?

b) Wenn nein, plant die Bundesregierung, solche Förderungen zu initiieren?

Berlin, den 19. Juni 2019

Christian Lindner und Fraktion

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