Umsetzung Masterplan Binnenschifffahrt
der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Torsten Herbst, Dr. Christian Jung, Daniela Kluckert, Oliver Luksic, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), Dr. Marco Buschmann, Karlheinz Busen, Dr. Marcus Faber, Daniel Föst, Otto Fricke, Dr. Christoph Hoffmann, Reinhard Houben, Ulla Ihnen, Olaf in der Beek, Dr. Marcel Klinge, Carina Konrad, Alexander Müller, Hagen Reinhold, Frank Schäffler, Dr. Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Katja Suding, Nicole Westig und der Fraktion der FDP
Vorbemerkung
Am 14. Mai 2019 stellte der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer zusammen mit Vertretern aus der Branche den Masterplan Binnenschifffahrt vor. Der Plan enthält 90 Maßnahmen und soll Engpässe in der Infrastruktur beseitigen und schließlich die Attraktivität der Branche erhöhen. Nach Auffassung der Fragesteller leistet der Masterplan damit einen wichtigen Beitrag, den Verkehrsträger Binnenschiff zu stärken. Deswegen ist es zu begrüßen, dass Bundesminister Andreas Scheuer während der Vorstellung des Masterplans verlautbaren ließ, dass sich ein erheblicher Teil der Maßnahmen bereits in der Umsetzung befindet.
Dennoch befinden sich nach Ansicht der Fragesteller an einigen Stellen des Masterplans vage Aussagen, während bei anderen Verkehrsträgern Tatsachen geschaffen werden. Die Regierungsfraktionen fordern die Bundesregierung ausdrücklich zur Stärkung der Schiene auf. Das Bundesprogramm „Zukunft Schienengüterverkehr“ sei bis zum 1. September 2019 „gegenüber anderen vorhandenen Programmen abzugrenzen und finanziell zu sichern“ (Bundestagsdrucksache 19/9918). Dem Rechnung tragend, will die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2020 eine halbe Milliarde Euro für Entwicklung und Forschung für die Bahn bereitstellen (www.allianz-pro-schiene.de/presse/pressemitteilungen/ milliardenprogramm-fuer-schienen-gueterverkehr/). Währenddessen will das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Masterplan Binnenschifffahrt lediglich prüfen, ob „die Notwendigkeit und ggf. die Ausrichtung eines konkret auf die Binnenschifffahrt ausgerichteten Forschungsprogramms“ (Masterplan Binnenschifffahrt, S. 15) besteht. Im Jahr 2019 wurden die Befahrensabgaben für Binnenschiffe gestrichen. Damit sollte eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Schiene und Wasserstraße aufgehoben werden, da zuvor die Trassenpreise der Bahn halbiert wurden. Eine ähnliche Ungleichbehandlung der Verkehrsträger besteht nach Ansicht der Fragesteller wieder bevor. Darüber hinaus stehen im Masterplan Binnenschiff an insgesamt 17 Stellen weitere Prüfaufträge. Genaue Zeitangaben fehlen jedoch, weshalb aus Sicht der Fragesteller der Eindruck der Intransparenz entsteht.
Begrüßenswert ist aus Sicht der Fragesteller die Weiterentwicklung des Förderprogramms nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen. Da das ursprüngliche Förderprogramm Ende 2019 ausläuft, gilt es wichtige Fragen zu klären. Neben der inhaltlichen Ausgestaltung und weiteren Haushaltsmitteln für die Förderrichtlinie ist besonders die Notifizierung bei der Europäischen Kommission entscheidend.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen15
Welche Maßnahmen des Masterplans Binnenschifffahrt befinden sich bereits in der Umsetzung?
Welche ordnungspolitischen Maßnahmen wird die Bundesregierung prüfen, um den vorrangigen Sondertransport auf der Wasserstraße zu unterstützen?
Wird die Bundesregierung in diesem Zusammenhang prüfen, ob die Verwaltungsvorschrift zu § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung angepasst werden muss, sodass Verlader nicht mehr selber entscheiden, mithilfe welchen Verkehrsträgers ein Schwertransport durchgeführt wird? Wenn nein, warum nicht?
Anhand welcher Kriterien entscheidet sich, ob es ein für die Binnenschifffahrt zugeschnittenes Forschungsprogramm geben wird?
Warum wird es ein Forschungsprogramm für die Bahn geben, während dies beim Binnenschiff lediglich geprüft wird?
Welche Rolle spielt das Binnenschiff nach Ansicht der Bundesregierung für die Einhaltung der Klimaziele?
Welche klimapolitischen Gesichtspunkte wurden im Masterplan Binnenschifffahrt berücksichtigt?
Wie wird die Bundesregierung mit dem Investitionsrahmenplan die Priorisierung der Infrastrukturmaßnahmen an den Bundeswasserstraßen transparent darstellen?
Wann wird das Vorschaltgesetz kommen, in dem Projekte identifiziert werden, die später durch Maßnahmengesetze umgesetzt werden sollen?
Bei welchen Projekten wird geprüft, ob sie Teil des Vorschaltgesetzes sind, in welchem die Projekte für spätere Maßnahmengesetze identifiziert werden?
Welche konkreten Projekte wird die Bundesregierung prüfen, um diese mittels eines Maßnahmengesetzes umzusetzen?
Wie wird die Bundesregierung gewährleisten, dass es keine Förderlücke für die nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen ab dem 1. Januar 2020 gibt?
In welcher Höhe plant die Bundesregierung, die nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen zu fördern (bitte in Prozent angeben)?
Wie gedenkt die Bundesregierung, die Weiterentwicklung des Förderprogramms Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen aus dem Bundeshaushalt für das Jahr 2020 zu finanzieren?
Ist nach Einschätzung der Bundesregierung eine Notifizierung bei der Europäischen Kommission der Weiterentwicklung des Förderprogramms Nachhaltige Modernisierung von Binnenschiffen nötig?