[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 16. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11726
19. Wahlperiode 17.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Leif-Erik Holm,
Wolfgang Wiehle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11322 –
Förderung der Busse im „Sofortprogramm Saubere Luft“
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat auf dem zweiten Kommunalgipfel am 28. November
2017 das „Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020“ aufgelegt und damit
1 Mrd. Euro für die von EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen
Kommunen bereitgestellt (Pressemitteilung des BMVI Nr. 077/2018). Gemäß des in der
Förderrichtlinie formulierten Förderzieles sollten etwa 100 bis 150 Elektrobusse
gefördert werden.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die Förderung der Verkehrsunternehmen
im Hinblick auf laufende Verkehrsverträge?
Ob und in welchem Umfang ggf. eine Förderung des Bundes Auswirkungen auf
laufende Verkehrsverträge hat, ist im Einzelfall durch die Vertragsparteien zu
beurteilen.
2. Wie viele Dieselbusse im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) konnten
nach Kenntnis der Bundesregierung aufgrund der Förderung durch das
Programm Saubere Luft mit Abgasreinigungssystemen nachgerüstet werden,
und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus Bundesmitteln zur Verfügung
gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch aufführen und dabei jeweils
angeben, welche Fördersumme welcher Anzahl Busse entspricht)?
Zur Beantwortung wird auf nachfolgende Tabelle verwiesen.
Kommune Anzahl Busse Fördersumme in EUR
Aachen 101 698.081,60
Heilbronn 26 207.948,00
Leverkusen 30 206.952,00
Mainz 105 751.200,00
Paderborn 13 89.731,20
Hagen + Witten 5 56.250,00
Siegen 10 93.975,00
Würzburg 26 218.400,00
Bochum + Düsseldorf 20 171.194,00
Ravensburg 7 57.806,00
Essen 7 46.057,20
Düren 14 112.000,00
Düsseldorf 45 675.000,00
Osnabrück 26 192.000,00
Nürnberg 26 300.539,60
Regensburg 10 70.000,00
München 145 1.315.964,00
Heidelberg 4 50.000,00
Köln 113 2.169.600,00
Bonn 55 867.440,00
Oberhausen 23 349.600,00
Mühlheim a. d. Ruhr 16 212.734,19
Wuppertal 70 1.146.306,00
Frankfurt a.M. 25 400.000,00
Kiel 37 577.052,00
Freiburg 25 356.012,40
Rüsselsheim 3 40.716,00
Marburg 5 77.980,00
Wiesbaden 99 1.544.004,00
Dortmund 36 651.168,00
Reutlingen 17 272.000,00
Hamburg 125 1.949.500,00
3. Wie viele Busse sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den von EU-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen Kommunen insgesamt im ÖPNV
unterwegs?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
4. Wie viele Elektrobusse im ÖPNV wurden durch das Programm Saubere Luft
insgesamt gefördert, und welcher Betrag wurde dafür jeweils aus
Bundesmitteln zur Verfügung gestellt (bitte die Fördermaßnahmen tabellarisch
aufführen und dabei jeweils die Anzahl der Fahrzeuge, die Kaufpreise und die
Fördersummen angeben)?
Förderrichtlinie Elektromobilität im Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur (BMVI): Beschaffung von Elektrofahrzeugen und die dafür
erforderliche Ladeinfrastruktur (LIS):
Kommune Anzahl Busse Zuwendung in Euro (Busse + LIS)
Düsseldorf 2 231.824
Würzburg 2 390.480
Ludwigsburg 5 2.334.780
Regensburg 2 317.407
Bremen 5 1.008.300
Reutlingen 16 1.862.640
Freiburg 2 161.200
München 27 3.991.520
Berlin 106 17.123.023
Mannheim 5 681.022
Hamburg 116 27.488.700
Koblenz 1 189.329
Heidenheim 3 539.640
Köln 3 552.516
Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV im Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU): Beschaffung von
Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur (LIS) sowie ggf.
weiterer Aufwendungen (z. B. Werkstatteinrichtungen, Schulungen):
Kommune Anzahl Busse Fördersumme in Euro
Aachen 12 3.694.813
Berlin 120 35.060.301
Bochum/Gelsenkirchen 20 1.826.886
Darmstadt 28 9.648.386
Duisburg 7 785.233
Hannover 48 22.652.538
Kiel 36 21.159.073
Leipzig 25 10.332.046
Osnabrück 62 21.216.671
Offenbach am Main 29 8.040.400
Wiesbaden 140 44.828.304
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4 der Kleinen
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen.
5. Welche Bundesmittel stehen aktuell noch zur Verfügung?
Falls keine mehr verfügbar sind, ist es geplant, weiterhin Mittel zur
Verfügung zu stellen, und wann und in welcher Höhe wird dies erfolgen?
Für die Förderung von Elektrobussen durch das Bundesumweltministerium
stehen im Rahmen des Sofortprogramms Saubere Luft Fördermittel i. H. v.
271 Mio. Euro zur Verfügung. Zusätzlich wurden rund 19 Mio. Euro aus dem
Energie- und Klimafonds bereitgestellt. Bereits gebunden wurden rund 179 Mio.
Euro, so dass derzeit noch rund 112 Mio. Euro für Bewilligungen im Jahr 2019
zur Verfügung stehen. Durch die Fortführung des Sofortprogramms stehen für die
Förderrichtlinie Elektromobilität zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt
90 Mio. Euro zur Verfügung.
6. Sind auch Antragsteller aus den übrigen (nicht von den EU-
Grenzwertüberschreitungen betroffenen) Kommunen gefördert worden?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 auf
Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen.
7. Gibt es für die nicht von den EU-Grenzwertüberschreitungen betroffenen
Kommunen ebenfalls Förderprogramme des Bundes zum Ausbau der
Elektromobilität im ÖPNV?
Wenn ja, welche Programme sind dies, welchen Umfang haben sie, und für
welchen Zeitraum gelten sie?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7018 verwiesen.
Darüber hinaus fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie u. a.
Forschung und Entwicklung in den Bereichen Antriebstechnik, Energiesysteme
und Energiespeicherung, Ladeinfrastruktur und Netzintegration, Recycling und
Ressourceneffizienz, Informations- und Kommunikationstechnologie sowie
Mobilitätskonzepte.
8. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung der Mehraufwand für die
Anschaffung von Elektrobussen, die nach Kenntnis der Fragesteller derzeit
etwa doppelt so teuer wie Dieselbusse sind, von den betroffenen
Nahverkehrsunternehmen beziehungsweise von den den ÖPNV finanzierenden
öffentlichen Trägern langfristig geleistet werden?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es im Zuge des Markthochlaufs zu
Kostensenkungen kommen wird. Zusätzliche Einsparungen bei den
Nahverkehrsunternehmen sind zudem aufgrund der relativ geringen Betriebskosten im
Vergleich zu Dieselbussen zu erwarten.
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