[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 25. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11985
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Badum,
Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, weiterer Abgeordneter
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11395 –
Nach der zweiten Sitzung des Klimakabinetts – Lösungen der Bundesregierung
zum Kampf gegen die Klimakrise
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die klimapolitische Stagnation ist nach Ansicht der Fragesteller öffentlich
spürbar und treibt die Menschen um. Nicht erst seit der Europawahl verlangen nach
Ansicht der Fragesteller die Bürgerinnen und Bürger Antworten und
Lösungsansätze auf eine der drängendsten gesellschaftlichen Herausforderungen des
21. Jahrhunderts – die sich verschärfende Klimakrise. Nicht nur junge
Menschen, die sich um ihre Zukunft sorgen, versammeln sich weltweit freitags zum
Streiken auf der Straße. Sie fordern, die Pariser Klimaziele einzuhalten und die
Erderhitzung auf deutlich unter 2 Grad, möglichst 1,5 Grad Celsius zu
begrenzen. Auch der Ruf von Unternehmerinnen und Unternehmern, der Wissenschaft
und von vielfältigen zivilgesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren nach
politischen Richtungsentscheidungen und Planungssicherheit ist nach Ansicht der
Fragesteller unüberhörbar. Die breite gesellschaftliche Akzeptanz für die
Umsetzung von wirksamen Klimaschutzmaßnahmen im Kampf gegen die
Klimakrise ist nach Ansicht der Fragesteller ungebrochen hoch und wächst (www.
bmu.de/pressemitteilung/umweltbewusstseinsstudie-2018-bevoelkerung-
erwartetmehr-umwelt-und-klimaschutz-von-allen-akteuren/).
Am 14. März 2019 gab das Bundeskanzleramt im Anschluss an den
Koalitionsausschuss die Bildung eines „Klimakabinetts“ bekannt. Laut der
Bundesregierung handelt es sich bei diesem Koalitionsausschuss um „[…] ein hochrangiges
Gremium zur Intensivierung und politischen Steuerung ihres klimapolitischen
Engagements“, mit dem Ziel, die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des
Klimaschutzplans sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele
für das Jahr 2030 vorzubereiten“(
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/
1909664.pdf).
Die Bundesregierung räumt dem Querschnittsthema Klimaschutz eine
„herausgehobene politische Bedeutung“ ein. Trotz höchster politischer
Prioritätszuweisung und Beratung im ministeriellen Kreise kam es aus Sicht der Fragesteller
seit der ersten Sitzung des Klimakabinetts (Mitte März 2019) zu keinen
nennenswerten klimapolitischen Entscheidungen bzw. zu keiner Beschleunigung
der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Auch die zweite Sitzung (am
29. Mai 2019) des Klimakabinetts lässt die Öffentlichkeit und den Deutschen
Bundestag weiterhin warten. Denn die Bundesregierung hat sich darauf
geeinigt, die Grundsatzentscheidung über die Gesetze und Maßnahmen erst im
September 2019 treffen zu wollen (
www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/presse
mitteilungen/2-sitzung-des-kabinettausschusses-klimaschutz-1632648).
Der öffentlich eingeforderten Beschleunigung klimapolitischer Entscheidungen
und der Dringlichkeit, nach wissenschaftlich erwiesenen Erkenntnissen nun
wirksamen Klimaschutz einzuleiten, wird die Bundesregierung nach Ansicht
der Fragesteller nicht gerecht – trotz eines zu diesem Zweck eingerichteten
Klimakabinetts.
1. Erachtet die Bundesregierung die zwei noch planmäßig angesetzten
Klimakabinettssitzungen im Juli und im August 2019 als ausreichend, um eine
Grundsatzentscheidung im September 2019 zu treffen bzw. noch in diesem
Jahr die „[…] rechtlich verbindliche Umsetzung des Klimaschutzplans
sowie der für Deutschland verbindlichen Klimaschutzziele für das Jahr 2030
vorzubereiten“ (
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/096/1909664.pdf)?
Die Bundesregierung gestaltet den Zeitplan für die Arbeiten im
Kabinettausschuss Klimaschutz so aus, dass bis Ende September das Maßnahmenprogramm
zum vollständigen Erreichen der verbindlichen Klimaschutzziele 2030 vorliegt
sowie die Gesamtstrategie für die gesetzliche Umsetzung bis Ende des Jahres
festgelegt wird.
2. Zu welchen der Eckpunkte des Referentenentwurfs für das
Klimaschutzgesetz (Reduktion der CO2-Emissionen um 95 Prozent bis 2050, CO2-Budgets,
Sektorziele, jährliche Sektorenziele, Sofortmaßnahmenprogramm bei
Überschreitung der CO2-Mengen, Ressortverantwortlichkeiten und
entsprechende Zahlungsverpflichtungen), das laut der Bundesministerin für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze am 27. Mai 2019
in die Ressortabstimmung gegeben wurde und damit allen
Bundesministerien bekannt ist (
www.tagesschau.de/inland/klimaschutzgesetz-schulze-streit-
101.html), besteht innerhalb der Bundesregierung Einigkeit?
Zu welchen Punkten herrscht noch Diskussionsbedarf?
Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung ist noch nicht abgeschlossen.
3. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus der Tatsache
gezogen, dass die EU-Effort-Sharing-Regulierung für die Bereiche Verkehr,
Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft trotz Flexibilisierungsoptionen
grundsätzlich jährliche CO2-Budgets für die genannten Sektoren vorschreibt
und inwiefern findet dieser regulatorische Tatbestand Einzug in die
Überlegungen zur Erarbeitung des Klimaschutzgesetzes der Bundesregierung?
Die Bundesregierung erarbeitet derzeit ein Maßnahmenprogramm Klimaschutz
2030, das auf die Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ausgerichtet ist. Es dient auch
der Einhaltung der jährlichen Verpflichtungen Deutschlands nach der
Europäischen Klimaschutzverordnung (ESR). Die Abstimmungen innerhalb der
Bundesregierung zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen sind noch nicht
abgeschlossen.
4. Warum liegen die Maßnahmenvorschläge der Bundesministerien nicht
vollständig vor, obwohl die jeweiligen Bundesministerien durch das
Bundesumweltministerium bereits im letzten Jahr aufgefordert wurden, einen
Maßnahmenkatalog vorzulegen, der die nationalen Klimaziele bis 2030
gewährleistet (
www.dw.com/de/svenja-schulze-wieder-vorreiter-beim-klimaschutz-werden/
a-44652638)?
5. Bis wann sollen die Maßnahmenvorschläge der einzelnen Ressorts durch das
jeweilige Bundesministerium spätestens vervollständigt und dem
Bundesumweltministerium zugeschickt werden?
Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Maßnahmenvorschläge der Ressorts liegen mittlerweile vor. Darauf aufbauend
ist die Erarbeitung des Maßnahmenprogramms Klimaschutz 2030 ein iterativer
Prozess, der auf die Zielerreichung bis zum Jahr 2030 ausgerichtet ist und der auf
den Maßnahmenvorschlägen der Ressorts aufbaut.
6. Wie gewährleistet die Bundesregierung realistische und vergleichbare
sozioökonomische Grundannahmen der eingereichten Maßnahmen zur
Erreichung der einzelnen Sektorziele 2030 (laut Klimaschutzplan 2050) des
jeweiligen Ressorts (Quantifizierung der Treibhausgaseinsparungen,
Verteilungswirkung, Kosten der Klimaschutzmaßnahmen)?
a) Werden mehrere sozioökonomische Szenarien berechnet, und wenn ja,
welche, und wenn nein, warum nicht?
b) Werden die Bewertungen des Bundesumweltministeriums zeitnah dem
Parlament zugeleitet und veröffentlicht?
Wenn ja, bis wann wird dies geschehen?
7. Welche Gutachter und Gutachterinnen (bitte Name und Institution angeben)
werden die Klimaschutzmaßnahmen überprüfen?
Die Fragen 6 bis 7 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Maßnahmenvorschläge wurden und werden mit Ex-Ante-
Folgenabschätzungen unterlegt, die entsprechenden Abschätzungen basieren grundsätzlich auf
vergleichbaren Annahmen. Eine Veröffentlichung von Folgenabschätzungen erfolgt
frühestens mit Veröffentlichung des Maßnahmenprogramms. Die Vorhaben zur
Abschätzung von Folgen wurden öffentlich ausgeschrieben und an Konsortien
verschiedener Institute vergeben.
8. Um welche konkreten 50 Klimaschutzmaßnahmen, die vom Bundesminister
für Verkehr und digitale Infrastruktur Andreas Scheuer am 29. Mai 2019 im
Klimakabinett angekündigt wurden (
www.tagesschau.de/inland/klimakabinett-
109.html), handelt es sich dabei, und wann werden diese vollständig
veröffentlicht?
Das Gesamtpaket des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur
besteht aus mehr als 50 Maßnahmenvorschlägen und wurde am 28. Juni 2019
unter
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/K/aktiver-klimaschutz-in-der-verkehrs
politik.html veröffentlicht.
9. Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen außer der steuerlichen
Förderung der Gebäudesanierung hat das Bundesministerium des Innern, für Bau
und Heimat vorgelegt, und plant der Bundesminister des Innern, für Bau und
Heimat Horst Seehofer, es seiner Kabinettskollegin Julia Klöckner
gleichzutun und den Maßnahmenkatalog zu Erreichung der nationalen Klimaziele
2030 zu veröffentlichen?
a) Wenn ja, bis wann?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9 bis 9b werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen
c) Wann genau wird die steuerliche Förderung der Gebäudesanierung
beschlossen?
Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist eine prioritäre
Maßnahme im Koalitionsvertrag, um die energie- und klimapolitischen Ziele im
Gebäudebereich zu erreichen. Im Rahmen der Umsetzung der steuerlichen
Förderung der energetischen Gebäudesanierung prüft die Bundesregierung
verschiedene Ausgestaltungsoptionen auch unter Berücksichtigung der
haushaltspolitischen Vorgaben des Koalitionsvertrags; die Gespräche hierüber innerhalb der
Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen.
10. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
in der Sitzung des Klimakabinettes am 29. Mai 2019 angekündigt?
a) Welchen Anteil an der Zielerfüllung soll der anzunehmende
Kohleausstieg haben?
b) Welche Maßnahmen über den angekündigten Kohleausstieg hinaus zieht
das Bundeswirtschaftsministerium in Betracht, um gegebenenfalls
Verzögerungen beim Kohleausstieg auszugleichen?
c) Wird das Bundeswirtschaftsministerium weiterhin die Auffassung
vertreten, dass eine Erreichung der Emissionsreduktionsziele der
Energiewirtschaft ausreicht, auch wenn eine Übererfüllung möglich und angesichts
der fehlenden Reduktionen in anderen Sektoren erforderlich scheint?
Die Fragen 10 bis 10c werden zusammen beantwortet.
Die im Kabinettausschuss Klimaschutz vertretenen Ressorts haben in der Sitzung
am 29. Mai 2019 für ihre jeweiligen Sektoren Maßnahmen vorgestellt, die die
Erreichung der im Klimaschutzplan 2050 vereinbarten sektorspezifischen
Klimaschutzziele für das Jahr 2030 sicherstellen sollen. Der Bundeswirtschaftsminister
hat Maßnahmen in den Sektoren Energiewirtschaft und Industrie vorgestellt. Für
den in gemeinsamer Verantwortung des Bundesministers des Innern, für Bau und
Heimat und des Bundesministers für Wirtschaft und Energie stehenden
Gebäudesektors hat Minister Seehofer vorgetragen. In diesem Zusammenhang wird auf
die Antwort zu Frage 9 verwiesen. Eine zentrale Maßnahme im Sektor
Energiewirtschaft soll der Kohleausstieg bzw. zunächst die schrittweise Verringerung der
Stromerzeugungskapazität aus Kohle gemäß den Empfehlungen der Kommission
Wachstum Strukturwandel und Beschäftigung auf insgesamt 17 Gigawatt im Jahr
2030 sein. Dieser steht im engen Zusammenhang mit der parallelen Umsetzung
weiterer Maßnahmen in der Energiewirtschaft wie insbesondere dem Ausbau der
erneuerbaren Energien (EE) auf 65 Prozent bis zum Jahr 2030. Der Kohleausstieg
und der beschleunigte EE-Ausbau werden zusammen den größten Anteil am
Erreichen des Sektorziels 2030 der Energiewirtschaft haben. Das Erreichen des
Sektorziels der Energiewirtschaft ist ambitioniert und mit großen Anstrengungen
verbunden. Die Energiewirtschaft trägt bereits einen überproportionalen Anteil der
insgesamt erforderlichen Emissionsminderung im Jahr 2030 und hat auch in der
Vergangenheit die absolut größte Minderung vorzuweisen.
11. Welche weiteren Modelle und Studien werden, neben dem Prüfgutachten,
welches von Prof. Edenhofer und Prof. Schmidt erarbeitet und in der
Klimakabinettssitzung im Juli 2019 vorgestellt werden soll (
www.bundesregierung.
de/breg-de/aktuelles/klimaziele-fest-im-blick-1632482), für die fachliche
Bewertung der Konzeptionierung einer CO2-Bepreisung herangezogen (bitte
auflisten)?
a) Bis wann werden die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Studien der
Öffentlichkeit spätestens zugänglich gemacht?
b) Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht?
12. Inwiefern wird die Bundesregierung im Klimakabinett ebenfalls über
mögliche CO2-Preisinstrumente in den Sektoren, die bereits vom Europäischen
Emissionshandel erfasst sind, diskutieren?
Wenn nicht, warum nicht?
Die Fragen 11 bis 11b und 12 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Neben der Studie des Sachverständigenrats für Wirtschaftsfragen hat das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit drei in seinem
Auftrag erstellte Studien zur CO2-Bepreisung vorgestellt. Die Kernaussagen
dieser Studien wurden am 5. Juli 2019 öffentlich vorgestellt. Die beauftragten
Institute haben zudem Hintergrundpapiere auf ihren Internetseiten veröffentlicht.
Nach Abschluss der Vorhaben werden die Studien veröffentlicht. Welche
möglichen Modelle einer CO2-Bepreisung anschließend diskutiert werden, ist noch
offen.
13. Inwiefern besitzt die Bundesregierung Kenntnis darüber, aus welchen
Gründen sich die Europäische Kommission während der Verhandlung zur Reform
des EU-ETS (EU Emissions Trading System) gegen die Erweiterung des
Zertifikatehandels auf die Bereiche der Heiz- und Kraftstoffe verständigt hat,
und wie wird dies von der Bundesregierung bewertet?
Die Bundesregierung besitzt darüber keine Kenntnis.
14. Seit wann besteht zwischen der Bundesregierung und den folgenden
Initiativen bzw. Organisationen der Austausch bzgl. einer internationalen
Ausweitung von CO2-Preissystemen: „Partnership for Market Readiness“ (PMR);
„International Carbon Action Partnership“ (ICAP); „Carbon Market
Platform“, „Carbon Pricing Leadership Coalition“ (CPLC) (h t tps : / /d ipbt .
bundestag.de/dip21/btd/19/104/1910474.pdf) (bitte jeweils einzeln auf
die genannten Institutionen bzw. Organisationen eingehen)?
ICAP: Der Austausch zwischen der Bundesregierung und der International
Carbon Action Partnership (ICAP) bzgl. einer internationalen Ausweitung von CO2-
Preissystemen besteht seit der Gründung ICAPs im Jahr 2007. Die Gründung von
ICAP geht auf eine gemeinsame Initiative von Deutschland und Kalifornien
zurück.
CMP: Die Auftaktveranstaltung der Carbon Market Plattform (CMP) fand
Anfang Oktober 2015 in Berlin mit Vertretern der G7-Partner und EU-Kommission,
der Bundesregierung und ausgewählten Institutionen (Weltbank, OECD, ICAP,
UNFCCC) statt.
PMR: Die Partnership for Market Readiness (PMR) wurde im Jahr 2010 im
Rahmen der Klimaverhandlungen in Cancún gegründet; die Bundesregierung ist seit
dem Jahr 2011 ein Part-nerland der PMR und bringt u. a. Erfahrungen zu ETS
sowie Offsetmechanismen ein.
CPLC: Mit dem Ziel Kohlenstoffbepreisung weiter voranzutreiben, hat die
Weltbank im Jahre 2015 am Rande der COP21 die Carbon Pricing Leadership
Coalition (CPLC) unter Beteiligung der Bundesregierung ins Leben gerufen.
a) Welche Länder nahmen daran teil?
PMR: Mitgliedstatus haben folgende Gebietskörperschaften: Australien,
Dänemark, EU Kommission, Finnland, Deutschland, Japan, Niederlande, Norwegen,
Spanien, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von
Amerika. Argentinien, Brasilien, Chile, China, Costa Rica, Indien, Indonesien,
Jordanien, Kolumbien, Mexiko, Marokko, Peru, Südafrika, Sri Lanka, Thailand,
Tunesien, Türkei, Ukraine, Vietnam Alberta, Britisch-Kolumbien,
Elfenbeinküste, Kalifornien, Kasachstan, Neuseeland, Panama, Philippinen, Québec.
ICAP: Derzeit umfasst ICAP 31 Gebietskörperschaften mit Mitgliedsstatus und
5 mit Beobachterstatus. Mitgliedsstatus haben folgende Gebietskörperschaften:
Dänemark, EU Kommission, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Irland,
Italien, Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien, Norwegen, Schweiz,
Australien, Neuseeland, Tokio, Maine, Maryland, Massachusetts, New York,
Vermont, British Columbia, Kalifornien, Manitoba, Ontario, Québec, Arizona, New
Jersey, New Mexico, Oregon, Washington. Den Beobachterstatus haben Japan,
Kasachstan, Südkorea, Ukraine und Mexiko.
CMP: Australien, Kanada, Chile, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan,
Mexiko; Neusee-land, Polen; Schweiz, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten
von Amerika
CPLC: Mitgliedstatus haben folgende Gebietskörperschaften: Alberta, Äthiopien,
Belgien, Britisch-Kolumbien, Chile, Costa Rica, Deutschland, Dänemark,
Elfenbeinküste, Finnland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, Kasachstan, Kalifornien,
Kolumbien, Mexiko, Marokko, Niederlande, Neuseeland, Nordwest-Territorien,
Norwegen, Ontario, Panama, Portugal, Québec, Singapur, Spanien, Schweden,
Schweiz, Vereinigtes Königreich
b) Welche Themen wurden besprochen?
PMR: Das von der Weltbank getragene Bündnis verfolgt das Ziel, den Aufbau
eines globalen Kohlenstoffmarkts voranzutreiben und interessierte Länder bei der
Vorbereitung und Umsetzung innovativer Kohlenstoffmarktinstrumente zu
unterstützen. Hierfür stellt die PMR finanzielle und technische Mittel zur Verfügung
und dient darüber hinaus als Dialogforum zum Erfahrungsaustausch zwischen
Ländern, die bereits über marktbasierte Klimaschutzinstrumente verfügen, und
Ländern, die zurzeit mit der Einführung dieser Instrumente befasst sind.
ICAP: ICAP wurde gegründet, um dabei zu helfen, die Zusammenarbeit zwischen
Ländern, subnationalen Gebietskörperschaften und supranationalen Institutionen
zu erleichtern, die ein EHS aufgebaut haben oder den Aufbau eines solchen aktiv
verfolgen. Demnach soll das geschehen, indem ICAP den Mitgliedsländern die
Möglichkeit bietet, bewährte Praktiken auszutauschen und Designelemente eines
Emissionshandelssystems zu diskutieren, um letztendlich durch die Verknüpfung
von EHS einen gut funktionierenden globalen CO2-Markt zu schaffen. Im
Rahmen des technischen Dialogs zwischen den ICAP-Mitgliedern wurden so über die
Jahre alle wesentlichen Elemente der Ausgestaltung und Umsetzung von
Emissionshandel diskutiert, vom Setzen der EHS-Emissionsobergrenze („Cap“) über
Fragen der Zuteilung, Wettbewerbsaspekte, Emissionsberichterstattung und
Verifizierung, das Zusammenspiel von EHS und anderen Klimaschutzinstrumenten.
Besonderen Raum nimmt dabei das Thema Konvergenz und Harmonisierung von
Emissionshandelssystemen weltweit ein, um auf das langfristige Ziel größerer
Kohlenstoffmärkte durch deren Verknüpfung hinzuwirken.
CMP: Ziel der Plattform ist es, durch länderübergreifende Kooperation den
UNFCCC-Prozess bei der Erarbeitung von notwendigen Rahmenbedingungen für
die Nutzung von Kohlenstoffmärkten zu unterstützen und damit die
Weiterentwicklung, Harmonisierung und auch die perspektivische Verknüpfung von
Kohlenstoffmärkten strategisch voranzutreiben. Zudem zielt die Plattform darauf ab,
die verschiedenen klimapolitischen Maßnahmen und Ansätze
zusammenzubringen, neue Kooperationsfelder aufzudecken und die Umsetzung der
Klimaschutzziele im Rahmen des UN-Klimaschutzprozesses zu unterstützen.
CPLC: Die CPLC ist ein freiwilliger Zusammenschluss um sich für die
Bepreisung von Treibhausgasemissionen einzusetzen. Die CPLC dient dabei als
Dialogplattform, sodass sich die Teilnehmer über ihre Erfahrungen mit Politiken zur
CO2-Bepreisung austauschen können. Auch CO2-Bepreisung in Unternehmen
spielt dabei eine Rolle. Durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Akteuren
soll die Einführung von Politikinstrumenten zur CO2-Bepreisung vorangetrieben
und die Umsetzung bestehender Politiken gestärkt werden.
c) Wie oft hat sich die Bundesregierung bereits getroffen, und in welcher
Regelmäßigkeit ist geplant, den Dialog fortzusetzen?
PMR: Die Bundesregierung nimmt seit dem Jahr 2010 regelmäßig an
Partnerschaftstreffen sowie Steuerungskreistreffen teil.
ICAP: Einmal jährlich findet das offizielle ICAP-Jahrestreffen statt, an dem die
Bundesregierung regelmäßig teilnimmt. Zudem finden Telefon- und
Videokonferenzen zwischen den I-CAP-Mitgliedern statt.
CMP: Einmal jährlich findet ein Dialogtreffen der CMP statt, an der die
Bundesregierung teilnimmt.
CPLC: Die Bundesregierung nimmt regelmäßig an Formaten der CPLC wie High
Level Assembly, Steuerungskreis sowie thematischen Arbeitskreisen und CPLC-
Veranstaltungen und -Konferenzen teil.
d) Welchen konkreten Beitrag kann Deutschland bei diesem Austausch
leisten, beachtet man den Fakt, dass Deutschland bisher selbst keinen
nationalen CO2-Preis eingeführt hat?
In der Europäischen Union sind die Sektoren Energie und Industrie vom EU-
Emissionshandel erfasst. Daher besteht in Deutschland für diese Sektoren bereits
seit dem Jahr 2005 ein Instrument der CO2-Bepreisung.
PMR: Die Bundesregierung unterstützt die PMR mit einem Beitrag von 10 Mio.
Euro (12/2011: 5 Mio. Euro, 07/2013: 5 Mio. Euro) ist im Steuerungskreis
vertreten und arbeitet gemeinsam mit Industrie und Entwicklungsländern an der
Entwicklung und Einführung von Marktmechanismen.
ICAP: Die Gründung von ICAP geht auf eine gemeinsame Initiative von
Deutschland und Kalifornien zurück. Deutschland trägt auch heute noch maßgeblich zur
Finanzierung der Partnerschaft durch die Übernahme der Kosten für das
Sekretariat bei. Deutschland als größtes am EU EHS teilnehmendes Land trägt zudem
zum Austausch mit ICAP zur internationalen Ausweitung von CO2-
Preissystemen bei, indem es seine Erfahrungen bei der Mitgestaltung des europäischen
Systems sowie bei dessen Vollzug in Deutschland aktiv teilt und weitergibt.
CMP: Während der ersten drei Jahre übernahm Deutschland den Vorsitz der CMP
zusammen mit einem jährlich rotierenden zweiten Vorsitzenden eines anderen
Teilnehmerlandes.
CPLC: Mit einer einmaligen Förderung von zwei Millionen Euro unterstützt die
Bundesregierung CPLC und ihre Aktivitäten. Seit dem Jahr 2018 hat die
Bundesregierung einen Sitz im Steuerungskreis der CPLC. Die Bundesregierung setzt
sich aktiv bspw. für die Beteiligung und Einbindung Afrikas ein sowie für die
enge und kontinuierliche Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem
Schifffahrtssektor.
e) Welche Ergebnisse wurden dabei erzielt?
PMR: Die PMR wurde zu einer zentralen Plattform zur Unterstützung nationaler
Minderungs-anstrengungen durch den Einsatz von Marktmechanismen. Sie
genießt international sehr hohe Sichtbarkeit. Zentrale Emittenten sind PMR-
Mitglieder. Es findet in diesem Forum ein offener und konstruktiver Dialog zwischen
Industrie- und Entwicklungsländern statt (
www.thepmr.org/)
ICAP: Der technische Dialog im Rahmen der Partnerschaft gibt ICAP-
Mitgliedern die Möglichkeit, sich zu den Erfahrungen mit Emissionshandel in den
jeweiligen Systemen auszutauschen und voneinander zu lernen. Darüber hinaus hat
ICAP wesentlich zur Konsolidierung der Erfahrungen, die weltweit mit der
Umsetzung von Emissionshandel gemacht wurden, beigetragen und damit weiteren
an der Einführung des Instruments interessierten Staaten den Einstieg erleichtert.
Nicht zuletzt wurden durch ICAP Kapazitäten im Bereich Kohlenstoffbepreisung
im globalen Süden gestärkt: Seit dem Jahr 2009 haben mehr als 400
hochqualifizierte Teilnehmer aus knapp 44 Ländern an ICAP-Trainingskursen
teilgenommen, davon mehr als 100 allein aus China, welches die Einführung des weltweit
größten EHS ab dem Jahr 2020 anstrebt.
CMP: CMP unterstützt den politischen Austausch durch strategische Dialoge und
unterstützt bestehende technische Initiativen und Partnerschaften. Durch die
Zusammenarbeit mit wichtigen technischen Partnern wie der Weltbank, der
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) und von ICAP trägt die
Plattform technisches Wissen zusammen.
CPLC: CPLC ist eine freiwillige Partnerschaft von über nationalen und
subnationalen Regierungen. über 162 Unternehmen aus einer Reihe von Sektoren und
Regionen und über 70 strategischen Partnern, Organisationen der
Zivilgesellschaft, NRO und akademische Institutionen die sich bereit erklären, die CO2-
Preisagenda voranzutreiben und gemeinsam auf das langfristige Ziel eines
weltweit geltenden Kohlenstoffpreises hinzuarbeiten. Seit Gründung der CPLC
wurden zahlreiche Studien und Aufklärungsmaterialien für verschiedene Akteure zur
Verfügung gestellt. Im Februar 2019 wurde die erste Carbon Pricing Conference
erfolgreich durchgeführt. Regionale und thematische Arbeitsgruppen tauschen
sich regelmäßig aus. (
www.carbonpricingleadership.org)
15. Wieviel Prozent der globalen Treibhausgasemissionen sind nach
Kenntnissen der Bundesregierung einem CO2-Preis unterworfen?
Laut Information der Weltbank wird Ende des Jahres 2019 die Abdeckung der
globalen Treibhausgasemissionen durch einen expliziten CO2-Preis 20,1 Prozent
betragen (Quelle:
https://carbonpricingdashboard.worldbank.org/ sowie State and
Trends of Carbon Pricing 2019, Weltbank).
16. Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Vereinbarung des
Koalitionsvertrags zwischen CDU, CSU und SPD, „ein CO2-Bepreisungsystem,
das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten
umfasst“ noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen, vor dem
Hintergrund, dass seit 13 Jahren die Forderung von Ex-Weltbank Ökonom
Nicholas Stern zur Einführung eines globalen CO2-Preises (
www.spiegel.de/
wirtschaft/unternehmen/klimawandel-nicholas-stern-ueber-den-wandel-der-
wirtschaft-a-995539.html) folgenlos geblieben ist?
Grundsätzlich wirken CO2-Bepreisungsinstrumente besser, wenn mehr Länder
einbezogen werden. Das Ziel der Bunderegierung ist ein CO2-
Bepreisungssystem, das nach Möglichkeit global ausgerichtet ist, jedenfalls aber die G20-Staaten
umfasst.
17. Mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung, bezugnehmend auf die
Antwort auf die Kleine Anfrage „Aktivitäten der französisch-deutschen
„Meseberger Klima-AG“ (Bundestagsdrucksache 19/5256) vom 23. Oktober 2018,
wo es heißt: „Die Bundesregierung hat die Bewertung des Sonderberichtes
des Zwischenstaatlichen Ausschusses für Klimafragen (IPCC) über 1,5°C
globale Erwärmung noch nicht abgeschlossen. […] Die Bundesregierung
wird sich hierzu zu gegebenem Zeitpunkt positionieren“, nun ihre Bewertung
des Sonderberichts nach nunmehr acht Monaten abgeschlossen?
a) Wenn keine abschließende Bewertung erfolgt (bitte begründen), warum
ist es zu keiner Positionierung bisher gekommen?
Bis spätestens wann wird sich die Bundesregierung positionieren?
b) Wenn eine abschließende Bewertung erfolgt ist, inwiefern hält die
Bundesregierung vor dem Licht des Sonderberichts die Ziele des
Klimaschutzplans 2050 für ausreichend, um die Klimaziele von Paris
(Begrenzung der Erderwärmung auf unter 2, möglichst 1,5 Grad) zu erreichen?
c) Inwiefern sieht die Bundesregierung dabei einen Zusammenhang mit der
Antwort auf die Kleine Anfrage zu Klima und Sicherheitspolitik vom
23. Mai 2019 (Bundestagsdrucksache 19/10474): „Die Bundesregierung
begrüßt den Sonderbericht des […] IPCC über die Folgen einer globalen
Erwärmung um 1,5 Grad Celsius […]. Für die Sicherheits- und
Außenpolitik ist ein globaler Temperaturanstieg von 1,5 Grad Celsius ein
Risikomultiplikator“?
d) Ist der Bundesregierung die Studie von „1,5°C: Was Deutschland tun
muss“ im Auftrag von Campact e. V. bekannt (
https://blog.campact.de/
wp-content/uploads/2019/03/Deutschland_1.5_Web.pdf), wonach
Deutschland in Szenario ab 2040 treibhausgasneutral sein muss?
Wie positioniert sich die Bundesregierung zu dieser Studie?
Die Fragen 17 bis 17d werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der IPCC-Sonderbericht vom Oktober 2018 zeigt, dass bereits zwischen 1,5 Grad
Celsius und 2 Grad Celsius globaler Erwärmung die Risiken für Natur und
Mensch stärker ansteigen als bisher bekannt. Extremereignisse nehmen
deutlich zu. Sensible Ökosysteme wie beispielsweise die tropischen Korallenriffe
oder auch die der Arktis sind besonders bedroht. Dem Bericht zufolge liegt die
aktuelle globale Erwärmung bereits bei etwa 1 Grad Celsius. Der Bericht stellt
ebenfalls dar, dass die derzeitigen internationalen Anstrengungen im Klimaschutz
nicht ausreichen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen.
Die Bundesregierung erachtet daher den IPCC-Bericht als einen weiteren Beleg
für die Dringlichkeit der Bekämpfung des Klimawandels. Neben sicherheits- und
außenpolitischen Konsequenzen sind durch eine Überschreitung der
Temperaturgrenze von 1,5 Grad Celsius besonders Risiken für ökologische Systeme und die
Lebensgrundlagen der Menschen zu erwarten. Die Bundesregierung setzt sich
daher weltweit für konsequente Umsetzung des Pariser Übereinkommens ein und
legt dies auch bei ihren nationalen Klimaschutzmaßnahmen zu Grunde.
18. Wird das europäische Klimaneutralitätsziel bis 2050, ungeachtet dessen,
dass die EU-Staats- und -Regierungschefs sich nicht auf ein gemeinsames
Ziel der Klimaneutralität bis 2050 auf EU-Ebene einigen konnten, für das
„Klimakabinett“ zur handlungsleitenden Prämisse, zumal sich die
Bundeskanzlerin im Vorfeld des EU-Gipfels am 20. bis 21. Juni 2019 ausdrücklich
zu dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 bekannt hat (
www.n-tv.de/politik/
Neues-Klimaziel-auf-EU-Gipfel-gescheitert-article21099426.html)?
a) Wenn ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung für die Arbeit
des „Klimakabinetts“ und letztendlich für die nationalen
Klimaschutzmaßnahmen bis 2030 und 2050 daraus?
b) Inwiefern fließen die Beschlüsse des „Klimakabinetts“ auch in die
Erarbeitung der integrierten Nationalen Energie- und Klimapläne (NEPC)
Deutschlands ein, die als konkrete Beiträge zur Erreichung der EU-
Klimaziele 2030 bis Ende 2019 bei der EU-Kommission eingereicht werden
müssen?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 18 bis 18c werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundeskanzlerin hat beim Petersberger Klimadialog deutlich gemacht, dass
Deutschland prüfen werde, wie bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht
werden könne. Zudem hat die Bundeskanzlerin das Ziel der Treibhausgasneutralität
bis 2050 auf dem Europäischen Rat am 20. Juni 2019 unterstützt. Dieses Thema
wird somit auch bei der Arbeit des Kabinettausschusses Klimaschutz
berücksichtigt. Die Beschlüsse des Kabinettausschusses Klimaschutz zur Umsetzung des
Klimaschutzplans 2050 werden entsprechend in die Nationalen Energie- und
Klimapläne einfließen.
19. Da die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel am 5. Juni 2019 eine engere
Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und den Niederlanden
ankündigte (
https://de.reuters.com/article/deutschland-klima-merkel-idDEKC
N1T51CD: „Die Klimaschutzkabinette der Staaten sollten sich abstimmen“),
a) welche Treffen haben zwischen dem Klimakabinett bzw. der
Bundesregierung und den Klimaschutzkabinetten Frankreichs und den Niederlanden
bisher stattgefunden (bitte mit Angabe von Datum und Teilnehmenden
auflisten),
b) welche Themen wurden besprochen, und mit welchem Ergebnis, und
c) welches Ziel wird mit diesen Treffen verfolgt?
Die Fragen 19a bis 19c werden gemeinsam beantwortet.
Es haben noch keine Treffen zwischen dem Kabinettausschuss Klimaschutz und
den Klimaschutzkabinetten Frankreichs und den Niederlanden stattgefunden.
20. Plant die Bundesregierung während der Erarbeitung des
Klimaschutzgesetzes die Konsultation zivilgesellschaftlicher Akteure wie beispielsweise
Gewerkschaften, FridaysforFuture oder Umweltverbände et al.?
Inwiefern wird die Bundesregierung hierbei an den Konsultationsprozess
zum Klimaschutzplan 2050 anknüpfen?
a) Wenn ja, wann, und wen plant die Bundesregierung im Zusammenhang
der Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes aus der Zivilgesellschaft zu
konsultieren?
b) Wenn nein, bitte begründen, warum die Mitarbeit zivilgesellschaftlicher
Akteure an einem Klimaschutzgesetz nicht vorgesehen ist?
Die Fragen 20 bis 20b werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Die Bundesregierung beteiligt zivilgesellschaftliche Akteure bei
Gesetzgebungsverfahren im Rahmen einer Verbändeanhörung.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]