[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 18. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11779
19. Wahlperiode 19.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Frank Sitta,
Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/11399 –
Abfall- und Recyclinganlagen in Entwicklungsländern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Weltweit belasten die wachsenden Mengen an Abfällen zunehmend Umwelt
und Menschen. Die größten Eintrittspfade von insbesondere Kunststoffabfällen
liegen in Ländern Asiens, Afrikas sowie Mittel- und Südamerikas. Dort
bestehen keine institutionalisierten Müllsammel- und Entsorgungssysteme. Oftmals
wird von dem ärmsten Teil der Bevölkerung versucht, aus Siedlungs- und
Industrieabfällen mit primitivsten Methoden Ressourcen zurückzugewinnen.
Grund für ein fehlendes Müllsammelsystem in Schwellen- und
Entwicklungsländern sind zum einen fehlende gesetzliche Grundlagen bzw. mangelnde
Rechtsdurchsetzung, aber auch eine geringe Zahlungsbereitschaft und
Zahlungsfähigkeit von Bürger und Unternehmen, für Müllsammlung und -
sortierung aufzukommen. Oft wird in den Entwicklungsländern auch das Potential
der Rohstoffrückgewinnung und die damit verbundene wirtschaftliche
Unabhängigkeit des jeweiligen Landes unterschätzt. Untersuchungen der Weltbank
zeigen, dass zur Etablierung einer Kreislaufwirtschaft 0,5 bis 0,8 Prozent des
Bruttoinlandsproduktes (BIP; Protokoll der 30. Sitzung des Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 13. Februar 2019, Seite 16)
benötigt werden. Dieser Ansatz ist für entwickelte Länder ausreichend, jedoch
sind 0,5 bis 0,8 Prozent des BIP von Entwicklungsländern nicht ausreichend,
um eine Abfallwirtschaft zu etablieren.
Ein weiterer Aspekt der Abfallwirtschaft zeigte sich 2005 mit der Einführung
eines Deponierungsverbots unbehandelter Siedlungsabfälle in Deutschland.
Damit konnte nach Ansicht der Fragesteller gezeigt werden, dass Abfallwirtschaft
und Klimaschutz Hand in Hand gehen. Noch 1992 emittierte Deutschland
40 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente durch Deponierung, 2015 waren es nur
noch 11 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente (
www.umweltbundesamt.de/daten/
ressourcen-abfall/klimavertraegliche-abfallwirtschaft#textpart-2).
Die genannten Aspekte unterstreichen die Dringlichkeit der Etablierung einer
Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern insbesondere durch
steigende Abfallmengen aufgrund steigenden Konsumverhaltens. Bezug
nehmend auf die Schriftliche Frage 107 der Abgeordneten Judith Skudelny auf
Bundestagsdrucksache 19/10535, bleiben Fragen zur Finanzierung der
Abfallwirtschaft durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung offen.
1. Wie funktioniert die Zusammenarbeit im Hinblick auf die Zielsetzung und
Standards der Maßnahmen zwischen dem Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das inhaltlich für
Abfallwirtschaft zuständig ist?
Die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und dem Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erfolgt in enger Abstimmung und im
Rahmen der jeweiligen Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten. Eine stetige
Zusammenarbeit der Bundesministerien besteht beispielsweise im Rahmen der
PREVENT Waste Alliance, die am 9. Mai 2019 lanciert wurde. BMZ und BMU
sind Mitglieder im Steuerungsgremium. Im Übrigen wird auf die Gemeinsame
Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verwiesen.
2. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 15 Wertstoffhöfe und
Sortieranlagen errichtet?
Die 15 Wertstoffhöfe und Sortieranlagen wurden als Maßnahmen der technischen
Zusammenarbeit (TZ) unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan
23 im Haschemitischen Königreich Jordanien und der Republik Serbien errichtet.
Darüber hinaus wurden als Maßnahmen der finanziellen Zusammenarbeit (FZ)
unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23 Sortieranlagen als
Bestandteile von Recyclinganlagen in der Volksrepublik China, Wertstoffhöfe
und Sortieranlagen als Bestandteile von Umlade-stationen und geordneten
Deponien in Georgien und Sortieranlagen als Bestandteil von geordneten Deponien in
der Republik Indonesien finanziert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den
Fragen 4 und 6 verwiesen.
3. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 2
genannten Wertstoffhöfe und Sortieranlagen (bitte nach Jahren ab 2013
aufschlüsseln)?
Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Wertstoffhöfe und Sortieranlagen
wurden als Maßnahmen der FZ und TZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem
Einzelplan 23 des BMZ ab 2013 wie folgt unterstützt:
Zusage 2015: Haschemitisches Königreich Jordanien (3,4 Mio. Euro)
Zusage 2016: Republik Serbien (0,3 Mio. Euro)
Bei den Investitionen in Wertstoffhöfe und Sortieranlagen in Georgien und der
Republik Indonesien handelt es sich um Teilinvestitionskosten, die im Rahmen
der Deponieinvestitionen in der Antwort zu Frage 5 angegeben werden.
Bei den Investitionen in Sortieranlagen in der Volksrepublik China handelt es
sich um Teilinvestitionskosten, die im Rahmen der Investitionen in
Recyclinganlagen getätigt wurden. Es wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen.
In den Jahren 2013, 2014, 2017 und 2018 erfolgten keine Zusagen für
Wertstoffhöfe und Sortieranlagen, die nicht Bestandteil von Umladestationen oder
geordneten Deponien waren.
4. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten 21 geordneten Deponien
errichtet?
Das BMZ hat unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem Einzelplan 23
Finanzierung für insgesamt 21 Deponievorhaben in folgenden Ländern bereitgestellt:
Republik Albanien,
Arabische Republik Ägypten,
Republik El Salvador,
Georgien,
Republik Indonesien,
Palästinensische Gebiete,
Tunesische Republik und
Republik Uganda.
5. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 4
genannte Einrichtung von Deponien (bitte nach Jahren ab 2013 aufschlüsseln)?
Die Einrichtungen von Deponien sowie weitere abfallwirtschaftliche
Maßnahmen wurden als Maßnahmen der FZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus dem
Einzelplan 23 ab 2013 wie folgt unterstützt:
Zusagen vor 2013, Auszahlungen zum Teil danach:
Republik Albanien (10,8 Mio. Euro),
Arabische Republik Ägypten (15,0 Mio. Euro),
Republik El Salvador (4,0 Mio. Euro),
Georgien (20,0 Mio. Euro),
Republik Indonesien (7,2 Mio. Euro),
Palästinensischen Gebiete (14,0 Mio. Euro),
Tunesische Republik (14,2 Mio. Euro)
Zusagen 2013:
Republik Albanien (3,0 Mio. Euro),
Republik Uganda (12,0 Mio. Euro)
Zusage 2015: Georgien (32,0 Mio. Euro)
Zusage 2016: Republik Albanien (7,5 Mio. Euro)
Zusage 2017: Georgien (10,0 Mio. Euro)
Zusage 2018: Republik Indonesien (25,0 Mio. Euro)
Im Jahr 2014 erfolgten keine Zusagen für Deponien.
6. In welchen Ländern wurden die vom Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung finanzierten Anlagen und
Umladestationen errichtet?
Das BMZ hat als Maßnahmen der FZ unter Nutzung von Haushaltsmitteln aus
dem Einzelplan 23 Anlagen zur Rückgewinnung von Wertstoffen und
Umladestationen in folgenden Ländern finanziert:
Republik Albanien,
Arabische Republik Ägypten,
Volksrepublik China,
Republik El Salvador,
Georgien,
Republik Indien,
Republik Indonesien,
Palästinensische Gebiete,
Tunesische Republik und
Republik Uganda.
7. Mit welchem finanziellen Umfang unterstützte das BMZ die in Frage 6
genannten Anlagen und Umladestationen (bitte nach Jahren ab 2013
aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Volksrepublik China seit 2010
keine Haushaltsmittel mehr zugesagt wurden. Die KfW hat im Jahr 2016 aus
Zusagen aus 2008 und 2009 (Reprogrammierung) zwei Verträge mit insgesamt
8,1 Mio. Euro Haushaltsmitteln geschlossen.
Die Abfall- und Recyclinganlage in der Republik Indien wurde mit 5 Mio. Euro
finanziert. Die Zusage erfolgte 2008, die Auszahlungen erfolgten zum Teil noch
nach 2013.
Bei den Investitionen in Anlagen zur Rückgewinnung von Wertstoffen und
Umladestationen in der Republik Albanien, der Arabischen Republik Ägypten, der
Republik El Salvador, Georgien, der Republik Indonesien, den Palästinensischen
Gebieten, der Tunesischen Republik und der Republik Uganda handelt es sich um
Teilinvestitionskosten, die im Rahmen der Deponieinvestitionen in der Antwort
zu Frage 5 angegeben werden.
8. Handelt es sich nach Informationen der Bundesregierung bei den 21
Deponien aus Frage 3 um Deponierungen unbehandelter Siedlungsabfälle?
Wenn nein, welche Form von Deponien wird dort unterstützt?
Bei den genannten Deponien handelt es sich um eine geordnete Ablagerung
unbehandelter Abfälle. Bei den Vorhaben in Georgien und der Republik Indonesien
erfolgt eine Teilbehandlung über die vorgeschalteten Sortieranlagen,
hauptsächlich durch Abtrennung von Wertstoffen.
9. Wie hat sich die Anzahl an Abfallverwertungsanlagen in den geförderten
Ländern nach Informationen der Bundesregierung seit 2013 entwickelt?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
10. Wie groß sind die jeweiligen Einzugsgebiete der in den Fragen 2, 4 und 6
genannten Abfall- und Recyclinganlagen?
In jedem Einzelvorhaben wird das betreffende Entsorgungsgebiet im Rahmen von
vorbereitenden Studien ermittelt. Das Entsorgungsgebiet wird dabei je nach
Projekt in Abhängigkeit von der Datenverfügbarkeit und den rechtlichen
Rahmenbedingungen als Fläche, Stadtgebiet und/oder Ist- und Planbevölkerung definiert.
Eine zusammenfassende generische Beschreibung aller Einzugsgebiete
aufgeschlüsselt nach Land und Anlagentyp bzw. Einzelanlage ist daher aufgrund der
unterschiedlichen Datenlage nicht möglich.
11. Wie groß sind die Kapazitäten der Wertstoffhöfe und Sortieranlagen, der
geordneten Deponien sowie der Anlagen und Umladestationen?
Eine konkrete Darstellung der Kapazitäten der in den Antworten zu den Fragen 2
bis 7 aufgeführten Anlagen zur Abfallbehandlung bzw. Deponierung ist nicht
möglich, da unter anderem die veränderlichen Eigenschaften der verschiedenen
Abfallfraktionen wie Dichte, Wassergehalt, Zusammensetzung etc. die
Behandlungs- bzw. Entsorgungskapazität erheblich beeinflussen.
12. Welche Kapazitäten wären nach Information der Bundesregierung
notwendig, um alle anfallenden Abfälle sachkundig zu sammeln und zu verwerten?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Informationen vor. Für eine konkrete
Berechnung sämtlicher Abfälle weltweit wären für jedes einzelne Land umfassende
Informationen unter anderem zu den anfallenden Abfällen, der bereits
bestehenden Infrastruktur sowie den relevanten institutionellen, rechtlichen und
technischen Rahmenbedingungen notwendig. Hierzu existiert jedoch in vielen Ländern
keine systematische Datenerfassung.
13. Waren die von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit Svenja Schulze auf der „Our Ocean Conference“ 2018
angekündigten 6 Mio. Euro, die in den Blue Action Fund fließen sollen, bereits vor
dieser Ankündigung im Haushalt des BMZ verankert (
www.bmu.de/
pressemitteilung/fuenfte-our-ocean-konferenz-mobilisiert-
staatengemeinschaftzum-meeresschutz/)?
Ja.
14. Plant die Bundesregierung, weitere Abfallverwertungsanlagen,
Umladestationen und Deponien für Siedelungsabfälle zu errichten, und wenn ja, wo?
Die Bundesregierung hat im Haushalt 2019 keine Mittel für
Abfallverwertungsanlagen, Umladestationen oder Deponien für Siedlungsabfälle vorgesehen, die
über die o. g. Vorhaben hinausgehen.
15. Wie viel Prozent des Gesamtbudgets des BMZ fließen in die Etablierung der
Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern seit 2013?
Seit 2013 flossen etwa 0,35 Prozent des Gesamtbudgets des BMZ in die
Etablierung der Abfallwirtschaft in Schwellen- und Entwicklungsländern.
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