[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 9. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12352
19. Wahlperiode 13.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Frithjof Schmidt, Agnieszka Brugger,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11404 –
Deutschlands Engagement für die Vereinten Nationen im Bereich „Frauen, Frieden
und Sicherheit“ im Rahmen seiner Präsidentschaft des Sicherheitsrates
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Deutschland hat 2019/2020 zum sechsten Mal einen nichtständigen Sitz im
Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (VN) inne. Im April 2019 übernahm
Deutschland den Vorsitz des Sicherheitsrats. Der Schwerpunkt lag auf dem
Themenfeld „Frauen, Frieden und Sicherheit“. Das zweite Mal wird Deutschland
im Sommer 2020 den Vorsitz innehaben. Dann soll das Thema „Klima und
Sicherheit“ im Mittelpunkt stehen. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft will
Deutschland den Fokus u. a. auf „Frauen, Frieden, Sicherheit“, „Klima und
Sicherheit“, humanitäre Hilfe, internationale Abrüstung und Krisenprävention
legen (vgl.
https://new-york-un.diplo.de/un-de/service/02-Themen-Schwerpunkte-
Ziele).
Eine Besonderheit der deutschen Mitgliedschaft ist der geteilte Vorsitz des
Sicherheitsrates Deutschlands und Frankreichs im März und April 2019. In dieser
sogenannten Jumelage, oder auch Zwillingspräsidentschaft genannt, stimmen
sich Deutschland und Frankreich thematisch ab und teilen sich informell den
Vorsitz für diese Periode. Eine solche Kooperation und Abstimmung zweier
Mitglieder des Sicherheitsrats findet so zum ersten Mal statt. Gerade wegen
Deutschlands und Frankreichs schwieriger Vergangenheit, kann die
Kooperation als Zeichen der Verpflichtung zum Multilateralismus gesehen werden.
Innerhalb des Themenfeldes „Frauen, Frieden und Sicherheit“ liegt der
Schwerpunkt der Bundesregierung auf der Eindämmung von konfliktbegründeter
sexualisierter Gewalt (VN-Resolutionen 1325, 1820, 2106) und Frauen im
Peacekeeping (VN-Resolution 2422). Die von Deutschland initiierte VN-Resolution
2467, die sich mit dem Themenfeld sexualisierte Gewalt gegen Frauen in
Konfliktsituationen beschäftigt und auf den VN-Resolutionen 1820, 2106 und 2422
aufbaut, wurde angenommen. Eigentlich sollte der besondere Fokus dieser
Resolution auch auf der ganzheitlichen Unterstützung von Überlebenden
sexualisierter Gewalt liegen. Ihre Rechte, Interessen und Bedürfnisse sollten im
Vordergrund stehen. Jedoch drohten die USA mit einem Veto gegen die gesamte
Resolution, sodass in der Folge die Zusicherung für den Zugang zu
reproduktiver Gesundheit für Überlebende gestrichen wurde. Die beiden Veto-Mächte
China und Russland enthielten sich, beeinflussten die Endfassung der
Resolution jedoch in der Schwächung der Bereiche der konkreten
Strafverfolgungsmaßnahmen und der sexuellen Identität und Orientierung, sowie des Schutzes
von Frauenrechtsverteidigerinnen (vgl.
www.washingtonpost.com/world/2019/
04/24/un-wanted-end-sexual-violence-war-then-trump-administration-
hadobjections/?utm_term=.bf23cea9ed03 und
https://frieden-sichern.dgvn.de/meldung/
resolution-zu-sexueller-gewalt-in-konflikten-deutschlands-initiative-stoesst-
aufwiderstand/).
Dass die ursprüngliche Resolution nicht in ihrem eigentlich nach Ansicht der
Fragesteller starken Ursprungstext und mit ihrer guten Intention angenommen
wurde, war bereits im Vorfeld absehbar, auch zivilgesellschaftliche
Organisationen hatten im Vorfeld vor einer Verwässerung gewarnt (vgl.
www.medica
mondiale.org/fileadmin/redaktion/5_Service/Mediathek/Dokumente/Deutsch/
Positionspapiere_offene-Briefe/statement-1325_DE.pdf).
Nach der Verabschiedung der Resolution 2467 haben
Frauenrechtsorganisationen darauf hingewiesen, dass die Resolution hinter den bereits vereinbarten
Garantien im Bereich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und Rechte von
Überlebenden zurückblieben und die Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“
nicht weiter voranbringt (
www.medicamondiale.org/nc/nachrichten/
sexualisiertekriegsgewalt-neue-resolution-schwaecht-rechte-von-ueberlebenden.html). Aus
Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller steht daher zu befürchten, dass die
Resolution diese Agenda sogar politisch schwächt und ein Rückschritt für die
weltweiten Frauenrechte bedeutet.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die in der Vorbemerkung der Fragesteller geäußerte Ansicht, die Resolution 2467
könne die Agenda „Frauen, Frieden, Sicherheit“ („Women, Peace, Security“/
WPS) schwächen, teilt die Bundesregierung nicht. Die vom Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen (VN) verabschiedete Resolution 2467 ist eine substantielle
Ergänzung der früheren acht Resolutionen zu diesem Thema. Alle früheren
Resolutionen werden im Text (§ 1 der Präambel) explizit bestätigt. Ihre Inhalte
bleiben unverändert gültig. Damit werden auch die Inhalte, Empfehlungen und
Verpflichtungen zu sexueller und reproduktiver Gesundheit aus früheren
Resolutionen vollständig aufgegriffen und bestätigt.
Gleichzeitig konnte die Agenda in vielfacher Hinsicht fortentwickelt werden,
indem zum Teil neue Konzepte und Ansätze zu politisch im Sicherheitsrat der
Vereinten Nationen sehr kontrovers diskutierten Themen in der Resolution
festgeschrieben wurden.
Ein Beispiel dafür ist ein opferzentrierter Ansatz, der bei allen Bemühungen um
Prävention und Bekämpfung sexualisierter Gewalt in Konflikten und um die
Herstellung von Rechenschaftspflicht die besonderen Bedürfnisse der Überlebenden
gezielt berücksichtigt.
Die Resolution nimmt auch bisher vernachlässigte Gruppen von Opfern
sexualisierter Gewalt in den Fokus. Sie sollen durch Präventionsmaßnahmen und
Unterstützungsleistungen gestärkt werden. Nicht nur Mädchen und Frauen können
Opfer sexualisierter Gewalt werden, sondern auch Jungen und Männer. Auch die
Rechte und Bedürfnisse von Müttern und deren Kindern, die aus
Vergewaltigungen im Konflikt gezeugt wurden, werden thematisiert.
Die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Sexuelle Gewalt in
Konflikten, Pramila Patten, die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Kinder
und bewaffneten Konflikten, Virginia Gamba, begrüßten die Resolution ebenso
ausdrücklich wie die beiden Friedensnobelpreisträger Nadia Murad und Dr. Denis
Mukwege.
1. Welche konkreten Mechanismen und Instrumente zur Prävention und zur
strafrechtlichen Verfolgung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen im
Kontext von Krieg und Konflikten leiten sich aus der VN-Resolution 2467
für die Bundesregierung ab, und wie plant sie diese zu implementieren?
Resolution 2467 ermutigt die Mitgliedstaaten dazu, ihre Rechtsvorschriften zu
stärken und die Untersuchung und strafrechtliche Verfolgung von sexualisierter
Gewalt zu verbessern.
Die Resolution regt ferner an, die Bemühungen zur Erfassung und
Dokumentierung von sexualisierter Gewalt in Konflikten zu intensivieren. Die
Sanktionsausschüsse werden nachdrücklich aufgefordert, wo bereits möglich zielgerichtete
Sanktionen gegen die Konfliktparteien anzuwenden, die sexualisierte
Gewalttaten in Konflikten begehen. Der Sicherheitsrat bestätigt, sexualisierte Gewalt als
Listungskriterium bei zielgerichteten Sanktionen berücksichtigen zu wollen. Der
Generalsekretär wird ermutigt, sicherzustellen, dass die
Sachverständigengruppen und Überwachungsteams sowie Panels für Sanktionsausschüsse über
Mitglieder mit speziellem Sachverstand in Geschlechterfragen verfügen.
Resolution 2467 erwähnt ausdrücklich alle früheren Resolutionen der Agenda
Frauen, Frieden, Sicherheit, die Erklärung und die Aktionsplattform von Peking
(1995), das Frauenrechtsübereinkommen („Convention on the Elimination of All
Forms of Discrimination Against Women“/CEDAW) und sein
Fakultativprotokoll sowie die Allgemeine Empfehlung Nr. 30 des CEDAW-Ausschusses zu
Frauen in der Konfliktprävention und in Konflikt- und Nachkonfliktsituationen
und unterstreicht damit den internationalen Rahmen und die anhaltende
Bedeutung bereits existierender Instrumente und Mechanismen.
Die Bundesregierung setzt die Resolution 2467 in ihrer Arbeit als gewähltes
Mitglied im VN-Sicherheitsrat 2019/20 um. Dies geschieht unter anderem durch enge
Zusammenarbeit mit der Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für
Sexuelle Gewalt in Konflikten. Als Ko-Vorsitz der für Frauen, Frieden und Sicherheit
zuständigen informellen Expertengruppe des VN-Sicherheitsrates setzt die
Bundesregierung sich außerdem dafür ein, sexualisierte Gewalt in Konflikten, ihre
Ursachen, Prävention und Bekämpfung auf die Tagesordnung des VN-
Sicherheitsrats zu setzen. Die Bundesregierung engagiert sich auch dafür, Resolution
2467 bei relevanten Mandatsverlängerungen von VN-Friedensmissionen (etwa
zuletzt bei der Mission der Afrikanischen Union in Somalia (AMISOM) und der
Interims-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei (UNISFA) zu
berücksichtigen, die Sonderbeauftragte des VN-Generalsekretärs für Sexuelle
Gewalt in Konflikten, Pramila Patten, in die Arbeit von Sanktionsausschüssen
einzubeziehen, die Resolution in der Arbeitsgruppe des VN-Sicherheitsrats zu
Kindern und bewaffneten Konflikten zu thematisieren und sie innerhalb geeigneter
Sanktionsregime zu berücksichtigen.
Darüber hinaus implementiert die Bundesregierung Resolution 2467 unter
anderem durch Bewerbung, Bekanntmachung, Unterstützung und Stärkung der
bestehenden Mechanismen in geeigneten multilateralen Foren, ihrer bilateralen Arbeit
und Fördermaßnahmen im Rahmen ihres Krisenengagements, ihrer
Menschenrechtsarbeit, der humanitären Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit sowie
durch die Aufnahme in den dritten Aktionsplan der Bundesregierung zur
Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit.
Für Beispiele zu konkreten Fördermaßnahmen zur Prävention sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt wird auf die Antwort der Bundesregierung zu
Frage 10 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 19/7587 verwiesen.
2. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung zukünftig, um Frauen und
Mädchen im Kontext von Kriegen und Konflikten bei der Wahrnehmung
ihrer reproduktiven Gesundheitsrechte und sexueller Rechte zu unterstützen,
obwohl es eine entsprechende Formulierung aufgrund des Drucks der USA
nicht in die VN-Resolution 2467 geschafft hat, und wie viel finanzielle
Ressourcen plant sie hierfür jährlich zur Verfügung zu stellen?
§ 1 der Präambel der Resolution 2467 bestätigt alle früheren Resolutionen der
Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit. Deren Inhalte, einschließlich derer zu
sexueller und reproduktiver Gesundheit, bleiben damit unverändert gültig.
Sexuelle und Reproduktive Gesundheit und Rechte (SRGR) zählen zu den
Kernforderungen der Bundesregierung im Bereich Frauenrechte. Die Bundesregierung
wird sich auch weiterhin im Menschenrechtsrat, in der VN-Generalversammlung,
in der VN-Frauenrechtskommission sowie weiteren multilateralen Foren für
deren Stärkung einsetzen.
Die Bundesregierung verfolgt einen umfassenden Ansatz und unterstützt SRGR
sowohl in humanitären Krisen und in der Menschenrechtsarbeit als auch in der
Zusammenarbeit mit den einschlägigen VN-Institutionen. Im Mai 2019 kündigte
die Bundesregierung mehr als 80 Mio. Euro für Projekte mit konkreten
Komponenten zu sexualisierter und geschlechterspezifischer Gewalt in humanitären
Krisen an. Dazu zählen Maßnahmen zur gesundheitlichen Versorgung von
Überlebenden sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt („Sexual and gender-
based violence“/SGBV). Zudem fördert die Bundesregierung
Menschenrechtsprojekte, die SRGR bekannt machen, unterstützen und verteidigen; im Jahr 2019
beispielsweise in der Elfenbeinküste, El Salvador, Griechenland und Somalia. Die
Bundesregierung arbeitet darüber hinaus eng mit der international agierenden
Stiftung von Friedensnobelpreisträger Dr. Denis Mukwege zusammen, die sich
für die Rechte von Überlebenden sexualisierter Gewalt in Konflikten einsetzt.
Im Rahmen der multilateralen Zusammenarbeit fördert die Bundesregierung die
Aktivitäten des Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA), darunter
auch Gesundheitsdienstleistungen und Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt,
mit 33 Mio. Euro. Zudem fördert sie das VN-Kinderhilfswerk UNICEF (2018:
407 Mio. Euro, 2019: 390 Mio. Euro), das unter anderem auch Maßnahmen zur
Prävention sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt sowie Maßnahmen
zur Unterstützung von Überlebenden durchführt.
Diese Förderungen umfassen auch Maßnahmen aus dem Bereich SRGR. Über die
entwicklungspolitische Initiative „Selbstbestimmte Familienplanung und
Müttergesundheit“ unterstützt die Bundesregierung weitere bilaterale Maßnahmen zur
Förderung von SRGR mit mindestens 100 Mio. Euro pro Jahr (vorerst bis zum
Jahr 2023), unter anderem in fragilen Staaten und Ländern mit bewaffneten
Konflikten.
3. Wie möchte sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mitglieder
des Sicherheitsrates regelmäßiger als bisher durch zivilgesellschaftliche
Expertinnen und Experten (sogenannte Briefer) in den Themenfeldern
sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten unterrichtet werden?
Die Bundesregierung wird die regelmäßige Einbindung zivilgesellschaftlicher
Sprecherinnen und Sprecher, darunter auch von Expertinnen und Experten zu
Gender, Frauenrechten und konfliktbezogener sexualisierter Gewalt
(„Conflictrelated sexual violence“/CRSV) in länder- und regionalspezifischen Sitzungen
des VN-Sicherheitsrats, auch für die verbleibende Zeit der Mitgliedschaft
Deutschlands im VN-Sicherheitsrat mit Nachdruck verfolgen.
In den ersten sechs Monaten der deutschen VN-Sicherheitsratsmitgliedschaft
organisierte die Bundesregierung zwei Sitzungen speziell zu CRSV mit insgesamt
fünf zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen und Sprechern. Während der ersten
deutschen VN-Sicherheitsratspräsidentschaft im April 2019 leitete
Bundesaußenminister Heiko Maas eine offene Debatte des VN-Sicherheitsrats zum Thema
sexualisierte Gewalt in Konflikten. Auf Einladung der Bundesregierung
informierten Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad und Friedensnobelpreisträger
Dr. Denis Mukwege, die Menschenrechtsanwältin Amal Clooney sowie die
libysche Friedensaktivistin Inas Miloud den VN-Sicherheitsrat.
An einer informellen Sitzung der VN-Sicherheitsratsmitglieder (sogenannte
Arria-Sitzung) am 8. Februar 2019 unter Leitung der damaligen Bundesministerin
der Justiz, Dr. Katarina Barley, zum Thema Rechenschaftspflicht für CRSV nahm
auf Einladung der Bundesregierung unter anderem Frau Akila Radhakrishnan von
der Nichtregierungsorganisation „Global Justice Center“ als Sprecherin teil.
4. Inwieweit setzt sich die Bundesregierung dafür ein, Sitzungen des
Sicherheitsrates für die Zivilgesellschaft (sogenannte Arria-Formel), insbesondere
für Angehörige von Gruppen, die in Friedensprozessen unterrepräsentiert
sind, weiter zu öffnen?
Die verstärkte Beteiligung von zivilgesellschaftlichen Sprecherinnen und
Sprechern an geeigneten formalen Sitzungen des VN-Sicherheitsrats sowie an
informellen Sitzungen der VN-Sicherheitsratsmitglieder (sogenanntes Arria-Format)
ist eine Priorität für die Bundesregierung im VN-Sicherheitsrat. Insgesamt
sprachen auf Einladung Deutschlands im Vorsitzmonat April 2019 elf Expertinnen
und zwei Experten aus der Zivilgesellschaft zu länderspezifischen Themen sowie
zu den Themen humanitäres Völkerrecht, Frauen in VN-Friedensmissionen und
sexualisierte Gewalt in Konflikten. Laut „UN Women“ hat Deutschland damit die
höchste Beteiligung von Zivilgesellschaftssprecherinnen bei länderspezifischen
Befassungen des VN-Sicherheitsrat erreicht: Auf Einladung der Bundesregierung
haben insgesamt sechs Frauen aus der Zivilgesellschaft den VN-Sicherheitsrat zu
Krisensituationen in Haiti, Jemen, Kolumbien, den Palästinensischen Gebieten,
Syrien und Venezuela unterrichtet. Nujeen Mustafa war auf Initiative der
Bundesregierung in der Sitzung zur humanitären Lage in Syrien am 12. April 2019
die erste Frau mit Behinderung, die den VN-Sicherheitsrat unterrichtete.
Die Bundesregierung organisierte bzw. unterstützte als Ko-Gastgeber in den
ersten sechs Monaten ihrer Mitgliedschaft im VN-Sicherheitsrat insgesamt zehn
Arria-Sitzungen, bei denen ebenfalls insgesamt 13 zivilgesellschaftliche
Sprecherinnen und Sprecher aufgetreten sind.
5. Wie setzen sich die Bundesregierung und im Besonderen die ständige
Vertretung Deutschlands bei den Vereinten Nationen für den Schutz der
zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertreter ein?
Zum Einsatz der Bundesregierung zugunsten von
Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidigern (MRV) wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/6030 verwiesen.
Die Bundesregierung arbeitet eng mit anderen VN-Mitgliedstaaten,
Zivilgesellschaftsorganisationen (insbesondere dem zivilgesellschaftlichen Dachverband
zum Thema Frauen, Frieden und Sicherheit „NGO Working Group on Women,
Peace and Security“) und den VN (insbesondere „UN Women“) zusammen, um
den Schutz von zivilgesellschaftlichen Vertreterinnen und Vertretern zu
gewährleisten. Beispielsweise gelang es der Bundesregierung, dass in Resolution 2467
die wichtige Rolle der Zivilgesellschaft hervorgehoben wurde und der
Sicherheitsrat seine tiefe Sorge über Beschränkungen ihrer Arbeit zum Ausdruck
brachte. Die Ständige Vertretung Deutschlands bei den VN spielt bei diesen
Aktivitäten eine herausgehobene Rolle.
6. Plant die Bundesregierung eine Erhöhung der GG2-Mittel zur gezielten
Förderung von Frauenrechten und zur Beseitigung von geschlechtsspezifischen
Diskriminierungen und Benachteiligungen?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Inwiefern werden weitere außenpolitische Instrumente mit diesem Ziel
gendersensibel ausgestaltet?
Für die Bundesregierung ist die Gleichberechtigung der Geschlechter ein Ziel und
handlungsleitendes Prinzip. Vorhaben mit der Kennung „GG2“ (Maßnahmen mit
Hauptziel „Gleichberechtigung der Geschlechter“) sollen
geschlechterspezifischen Diskriminierungen und Benachteiligungen entgegenwirken. Daher wird
mittelfristig eine kontinuierliche Erhöhung des GG2-Portfolios angestrebt.
Über ihre Entwicklungszusammenarbeit fördert die Bundesregierung die
Gleichberechtigung der Geschlechter zum einen gezielt über Projekte, die der
Beseitigung von geschlechtsspezifischen Diskriminierungen sowie der Stärkung der
Rechte von Frauen dienen („Empowerment“-Ansatz). Zum anderen
berücksichtigt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) die unterschiedlichen Lebenswirklichkeiten von Frauen und Männern in
der Ausgestaltung ihrer Vorhaben und Strategien („Gender Mainstreaming“).
Darüber hinaus werden die Gleichberechtigung der Geschlechter und Förderung
von Frauenrechten im bi- und multilateralen Politik-Dialog angesprochen. Dieser
dreigleisige Ansatz ist im Gleichberechtigungskonzept (2014) des
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) festgelegt.
Der EU-Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter in der
Entwicklungszusammenarbeit („Gender Equality and Women's Empowerment:
Transforming the Lives of Girls and Women through EU External Relations 2016 bis
2020“) hat sich zu dem Ziel bekannt, den Anteil an GG1 (Maßnahmen, bei denen
die Gleichberechtigung der Geschlechter ein Nebenziel ist) und GG2-Projekten
an neu zugesagten Vorhaben bis 2020 auf 85 Prozent zu erhöhen. Zu diesem Ziel
trägt auch Deutschland mit einem eigenen deutschen entwicklungspolitischen
Aktionsplan zur Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II) bei. Die
Umsetzung des GAP II erfolgt durch jährliche „Road Maps“ mit konkreten Maßnahmen.
Die „Road Map“ 2019 enthält beispielsweise über 126 Maßnahmen zur
Gleichberechtigung der Geschlechter in elf Themenfeldern.
Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 62a der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Umsetzung des
zweiten Gender Aktionsplans des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung auf Bundestagsdrucksache 19/6991 verwiesen.
Das Auswärtige Amt gestaltet seine außenpolitischen Instrumente zur Förderung
von Frauenrechten und der Beseitigung von geschlechterspezifischer
Diskriminierung und Benachteiligung geschlechtersensibel, insbesondere im
Krisenmanagement, in der Menschenrechtsarbeit und der humanitären Hilfe. Ein wichtiger
Aspekt der Stabilisierung in z. B. Irak, Mali, Mosambik und Syrien ist die
Stärkung der Mitwirkung von Frauen in allen Phasen und auf allen Ebenen von
Friedensprozessen in Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325. In der
Projektarbeit mit Partnerorganisationen ist das Thema als Querschnittsthema
verankert. Von antragsstellenden Organisationen fordert das Auswärtige Amt bereits
im Antragsverfahren Nachweise zum geschlechtersensiblen Ansatz.
7. Welche politischen Initiativen plant die Bundesregierung im Rahmen ihres
Sitzes im Sicherheitsrat, um den Anteil von Frauen in militärischen und
zivilen Missionen der Vereinten Nationen – wie von der VN-Resolution 2467
vorgesehen – zu erhöhen?
Die Bundesregierung setzt sich im VN-Sicherheitsrat 2019/2020 für eine
Erhöhung des Frauenanteils in VN-Friedensmissionen ein.
Bei Mandatsüberprüfungen tritt Deutschland unter anderem für die konsequente
Umsetzung der einschlägigen Resolution des Sicherheitsrats ein und hält die
Beschlüsse des VN-Sicherheitsrats auch im Rahmen des Haushalts- und
Organisationsausschusses der Generalversammlung nach. Während des deutschen Vorsitzes
im April 2019 fand auf Initiative Deutschlands zudem eine offene Debatte des
Sicherheitsrats mit Fokus auf „Frauen in der Friedenssicherung“ unter Leitung
der damaligen Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen,
statt, an der mehr als 60 VN-Mitgliedstaaten teilnahmen. VN-Generalsekretär
António Guterres stellte die VN-Strategie zur Gleichstellung von Frauen in der
Friedenssicherung („Uniformed Gender Parity Strategy“) vor. In der Sitzung
kündigte Bundesministerin Dr. Ursula von der Leyen verschiedene Maßnahmen der
Bundesregierung zur Erhöhung des Anteils von Frauen in VN-Missionen an,
darunter eine Studie zur Identifizierung von Hindernissen bei der Erhöhung des
Frauenanteils in VN-Missionen auf nationaler Ebene. Die Bundesregierung
unterstützt konkrete Maßnahmen auf internationaler Ebene, wie zum Beispiel die
2017 lancierte sogenannte ELSIE Initiative zur Steigerung der Zahl uniformierten
weiblichen Personals in Friedensmissionen, um mittelfristig die VN-Vorgabe zu
erfüllen, wonach 15 Prozent des Personals in Friedensmissionen Frauen sein
sollen (bei Polizeimissionen 20 Prozent), s. auch
https://peacekeeping.un.org/sites/
default/files/uniformed-gender-parity-2018-2028.pdf. Ein verstärkter Einsatz
von Frauen verbessert den Zugang zu allen Teilen der Zivilgesellschaft und kann
helfen, Vorfälle sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt zu verringern. Die
Bundesregierung strebt außerdem den Aufbau eines internationalen Netzwerks
für Frauen in der Friedenssicherung an.
Darüber hinaus ist die Rolle von Frauen fester Bestandteil der von der
Bundesregierung geförderten Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Peacekeeping.
Deutschland bietet einen VN-Militärbeobachter-Lehrgang an, dessen Inhalte einen
besonderen Fokus auf die Rolle von Frauen in Peacekeeping-Missionen legen, zum
Beispiel mit Blick auf den Zugang zu vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Dieser
Lehrgang ist für nationale und internationale Teilnehmerinnen und Teilnehmer
aus allen VN-Mitgliedsstaaten geöffnet, die Kosten für internationale
Lehrgangsteilnehmerinnen übernimmt Deutschland. Auch das Zentrum für Internationale
Friedenseinsätze (ZIF) hat in allen angebotenen Kursen und
Ausbildungsmaßnahmen das Thema der Rolle von Frauen gemäß den einschlägigen
Sicherheitsratsresolutionen umgesetzt. Darüber hinaus begleitet und berät ZIF Kandidatinnen,
die sich auf Positionen bei den VN bewerben.
8. Wie möchte sich die Bundesregierung stärker dafür einsetzen, dass Frauen
als Mediatorinnen oder Verhandlerinnen bei politischen Gesprächen über
Friedenslösungen und bei der Verhandlungen von Friedensverträgen
gleichberechtigt eingebunden werden?
9. Wie möchte die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass
genderresponsive Sprache in politische Vereinbarungen für Friedensverhandlungen
stärkeren Eingang findet?
Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich sowohl in ihrer Arbeit im VN-Sicherheitsrat und
anderen multilateralen, aber auch regionalen Gremien als auch in ihren eigenen
Fördermaßnahmen und Projekten für die Teilhabe von Frauen an
Friedensverhandlungen ein.
Für das deutsche Krisenengagement ist dabei nicht nur die Teilnahme von Frauen
relevant, sondern auch ihr konkreter Einfluss auf Friedensverhandlungen, sowie
die Anerkennung und Berücksichtigung von genderspezifischen Fragen.
Die Bundesregierung bemüht sich um geschlechtersensible Sprache in
Abkommen und anderen relevanten Texten und die Unterstützung der Umsetzung
geschlechterspezifischer Bestimmungen. Im Übrigen wird hierzu insbesondere auf
den Schwerpunkt 2 des Aktionsplans der Bundesregierung zu Frauen, Frieden
und Sicherheit (2017 bis 2020) verwiesen (Zielformulierungen s. S. 16 bis 17,
geplante Maßnahmen s. S. 26 bis 27).
Die Agenda Frauen, Frieden, Sicherheit umfasst die Verstärkung der Teilhabe
von Frauen in Konfliktprävention, Friedensprozessen und Wiederaufbau sowie
den Schutz vor sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt. Als Mitglied im
VN-Sicherheitsrat 2019/20 setzt sich die Bundesregierung für alle Aspekte der
Agenda ein. Die Teilhabe von Frauen in Friedensprozessen unterstützt sie als Ko-
Vorsitz der für Frauen, Frieden und Sicherheit zuständigen informellen
Expertengruppe oder durch eine verbesserte, durchgehende Berücksichtigung der Agenda
Frauen, Frieden und Sicherheit bei geeigneten Krisenbefassungen und
Mandatsverhandlungen zu VN-Friedensmissionen (zum Beispiel Stärkung der
Resolutionssprache zur Beteiligung von Frauen) wie auch durch den Einsatz für
Friedensaktivistinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bei Reisen des VN-
Sicherheitsrats. Auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen.
Außerdem werden verschiedene, relevante Netzwerke von Frauen gefördert. Bei
Projekten des Auswärtigen Amts im Bereich Mediation und Dialog oder
Übergangshilfe sollen die Zuwendungsempfänger darlegen, wie ihr Vorhaben zur
Umsetzung der VN-Sicherheitsratsresolution 1325 beiträgt und ob sie Genderfragen
angemessen in Projektplanung und -umsetzung einbeziehen. Die Sonderinitiative
„Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ erwartet von ihren
Durchführungsorganisationen und Zuwendungsempfängern die Verankerung der
Themen Gender/Gleichberechtigung und Frieden/Sicherheit in allen
Projektvorschlägen.
Zudem unterstützt die Bundesregierung „UN Women“ darin, die Teilnahme von
Frauen an Friedensprozessen und nationalen Dialogen auf hoher und höchster
Ebene speziell in Irak, Jemen, Libyen und Syrien zu fördern.
10. Wie wird sich die Bundesregierung für eine bessere Verfolgung von
Vorfällen sexualisierter Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten,
insbesondere von Vergewaltigung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit im
Rahmen des Internationalen Strafgerichtshofs einsetzen?
Die Bundesregierung ist, wie es in der Präambel des IStGH-Statuts heißt, als
Vertragsstaat „entschlossen, die Achtung und die Durchsetzung der internationalen
Rechtspflege dauerhaft zu gewährleisten“. Sie engagiert sich mit Nachdruck im
Kampf gegen Straflosigkeit, wobei sie dem Thema sexualisierte Gewalt
besondere Aufmerksamkeit schenkt. Sie respektiert die Unabhängigkeit des
Internationalen Strafgerichtshofs, insbesondere seiner Anklagebehörde.
11. Wie erfolgte die Verankerung der Resolution 1325 und ihrer
Folgeresolutionen im Auswärtigen Amt und an den Botschaften?
Gab es ein wirkungsorientiertes Monitoring, und welche zentralen
Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden?
12. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Umsetzung des Nationalen
Aktionsplans zur Umsetzung der VN-Resolution 1325 (2017 bis 2020) unabhängig
evaluieren zu lassen?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Die Verankerung der Resolution 1325 und ihrer Folgeresolutionen in der Arbeit
des Auswärtigen Amtes ist in den seit 2004 und in weiterer Folge 2007, 2010,
2013 und 2017 veröffentlichten Umsetzungsberichten zum Aktionsplan der
Bundesregierung zu Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats
ausführlich dargestellt. Im letzten Umsetzungsbericht wird auf Bundestagsdrucksache
18/10852 vom 12. Januar 2017 verwiesen.
Zur Frage von Monitoring und Evaluierung wird auf den entsprechenden
Abschnitt „Monitoring der Umsetzung des Aktionsplans“ im Aktionsplan der
Bundesregierung zu Frauen, Frieden und Sicherheit (2017 bis 2020) verwiesen (www.
auswaertiges-amt.de/blob/209856/dce24ab4dfc29f70fa088ed5363fc479/170111-
aktionsplan-1325-data.pdf). Die zentralen Ergebnisse werden in den
Umsetzungsberichten festgehalten, zuletzt im „Umsetzungsbericht zum Aktionsplan der
Bundesregierung zur Umsetzung von Resolution 1325 des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen für den Zeitraum 2013 bis 2016“. Eine vollständige
Evaluierung der im Aktionsplan vorgesehenen Maßnahmen durch Dritte ist nicht geplant.
Bezogen auf die entwicklungspolitische Zusammenarbeit des BMZ führt das
Deutsche Evaluierungsinstitut der Entwicklungszusammenarbeit (DEval) zurzeit
jedoch eine Evaluierung der „Förderung der Gleichberechtigung der Geschlechter
in post-Konflikt-Kontexten“ durch, die auch Aspekte der VN-Resolution 1325
aufgreift.
13. Inwieweit plant die Bundesregierung anlässlich der Übernahme der EU
Ratspräsidentschaft im Jahre 2020 die Themen „Frauen, Frieden und Sicherheit“
und sexualisierte Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten und die
Stärkung der Überlebenden verstärkt in den Fokus zu setzen?
Die Bundesregierung hat Überlegungen zu möglichen Programminhalten der
deutschen EU-Ratspräsidentschaft aufgenommen. Das Programm der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft wird sich unter anderem an der Strategischen Agenda
2019 bis 2024 des Europäischen Rats orientieren. Ebenso werden die
Überlegungen zum künftigen Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission eine Rolle
spielen.
Ein Programmentwurf, der konkrete Maßnahmen zu einzelnen Themenbereichen
im Zeitraum der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020
enthält, liegt noch nicht vor. Der turnusgemäß nächste Vorsitz im Rat stellt sein
Programm üblicherweise kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor.
14. Wie nutzt die Bundesregierung den Arms Trade Treaty, insbesondere den
Artikel 7.4, um auf geschlechtsspezifische Gewalt aufmerksam zu machen
und damit einen Rüstungslieferungsstopp zu bewirken?
Die noch bis August 2019 andauernde lettische Präsidentschaft des „Arms Trade
Treaty“ (ATT) hat geschlechtsspezifische Gewalt, die von Artikel 7.4 des ATT
erfasst wird, zu ihrem Schwerpunktthema gemacht. Die Bundesregierung
unterstützt diese Debatte.
Im Bereich Klein- und Leichtwaffenkontrolle bemüht sich die Bundesregierung
außerdem, verstärkt Forschungsvorhaben und Projekte zu fördern, denen eine
Gender-Analyse zugrunde liegt, die gezielt Daten zur Verbindung von
Kleinwaffen und geschlechtsspezifischer Gewalt erheben sowie die effektive Teilhabe von
Frauen stärken. So organisierte die Bundesregierung während des Hochrangigen
Politischen Forums im Juli 2019 in New York zur Umsetzung der Agenda 2030
für nachhaltige Entwicklung gemeinsam mit Ghana, Namibia, der Afrikanischen
Union und dem „African Women Leaders Netzwerk“ eine Veranstaltung zum
Thema Gender und Kleinwaffenkontrolle („Gender Equal Arms Control –
Leveraging the 2030 Agenda to Promote Peace“).
15. Wie möchte die Bundesregierung – wie von der VN-Resolution 2467
vorgesehen – sich dafür einsetzen, dass bei Entscheidungen über Rüstungsexporte
auch das Kriterium einbezogen wird, ob exportierte Waffen in besonderer
Weise dazu genutzt werden können, sexualisierte Gewalt auszuüben, und
welche Waffen betrifft diese Forderung aus Sicht der Bundesregierung
besonders?
Plant die Bundesregierung, zukünftig dieses Kriterium bei Entscheidungen
über Rüstungsexporte zu berücksichtigen und gegebenenfalls
Rüstungsexporte auszusetzen?
Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle
Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte
entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen
Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und
sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlagen hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des
Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen, des Außenwirtschaftsgesetzes und der
Außenwirtschaftsverordnung sowie die am 26. Juni 2019 entsprechend dem
Koalitionsvertrag in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der
Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen
Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom
8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr
von Militärtechnologie und Militärgütern“ und der ATT. Die Beachtung der
Menschenrechte im Empfängerland spielt bei der Entscheidungsfindung eine
hervorgehobene Rolle.
Sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt („Sexual and gender-based
violence“/SGBV) ist bereits Bestandteil der deutschen
Risikoevaluierungsmechanismen. Im „User‘s Guide“, der Auslegungs- und Anwendungshilfe zum
Gemeinsamen Standpunkt, wird ausdrücklich klargestellt, dass geschlechtsspezifische
Gewalt Teilaspekt der anhand von Kriterium 2 (Menschenrechte) vorzunehmenden
Prüfung ist. Damit verfügt die Bundesregierung bereits über hinreichend klare
und wirksame Evaluierungsmechanismen, um den auch im ATT (Artikel 7.4)
niedergelegten Schutzzwecken gerecht zu werden. Allgemein gilt: Ergeben sich im
Rahmen der Prüfung der Menschenrechtssituation im Empfängerland konkrete
Anhaltspunkte, dass zur Ausfuhr vorgesehene Güter unter Verstoß gegen
Artikel 7.4 ATT zur Verübung von sexueller und geschlechterspezifischer Gewalt
eingesetzt werden, wird die Ausfuhrgenehmigung versagt.
16. Wie möchte die Bundesregierung die VN-Resolutionen 1820, 2106 und 2467
in der Bundeswehr, insbesondere im Rahmen von Auslandseinsätzen,
umsetzen?
a) Gibt es Schulungs- und Weiterbildungsangebote, um die Soldatinnen und
Soldaten für das Thema sexualisierte Gewalt im Kontext von Kriegen und
Konflikten zu sensibilisieren?
Die Fragen 16 und 16a werden zusammen beantwortet.
Der Schutz der Menschenrechte ist für die Bundesrepublik Deutschland
verpflichtend, unabhängig von Geschlecht oder Alter des Trägers der
Menschenrechte. In der völkerrechtlichen Ausbildung in den Streitkräften wird von der
Grundausbildung bis zum Offizierslehrgang die rechtliche Gleichstellung von
Männern und Frauen unterstrichen.
In Ergänzung zu den bestehenden Regelungen wird derzeit eine Regelung zum
Umgang mit diskriminierendem Verhalten und sexueller Belästigung entwickelt.
Diese Regelung, die sich an sämtliche Angehörige der Bundeswehr richtet,
umfasst unter anderem Ausführungen zu den einschlägigen gesetzlichen und
rechtlichen Grundlagen, Maßnahmen zur Prävention und Reaktion, zu treffenden
Maßnahmen von Vorgesetzten bei Verdachtsfällen, Maßnahmen zum Opferschutz,
diesbezügliche Ansprechstellen und entsprechende Merkblätter. Durch diese
Regelung soll Disziplinarvorgesetzten und Dienststellenleitungen sowie
Betroffenen und Angehörigen der Bundeswehr Sicherheit und Handlungshilfe im
Umgang mit dieser Thematik verschafft werden.
Informationen zum Thema Prävention von Diskriminierung und sexueller
Belästigung sind für alle Ausbildungseinrichtungen sowie Einrichtungen der
Bundeswehr online abrufbar.
Darüber hinaus gibt es für Soldatinnen und Soldaten in Führungspositionen
(Kompaniechefs, Kompaniefeldwebel und Bataillonskommandeure sowie
Führungspersonal in vergleichbaren Dienststellungen) Schulungen, in denen
sachliche Informationen über unterschiedliches Verhalten von Männern und Frauen in
militärtypischen Situationen gegeben werden. Eine vergleichbare Schulung findet
in den Lehrgängen statt, mit denen Führungspersonal für die Auslandseinsätze
vorbereitet wird. Hierbei werden natürlich die Rollen von Männern und Frauen,
wie sie sich im Land des Auslandseinsatzes ergeben, dargestellt. Zugleich werden
Richtlinien für das Auftreten gegenüber der Bevölkerung des Einsatzlandes
gegeben.
Die Mindestanforderungen während der einsatzlandunspezifischen Ausbildung
des militärischen Personals sehen vor, dass alle Soldatinnen und Soldaten die
Verhaltensregeln im Einsatz verinnerlicht haben und den Wert eines
rechtmäßigen Verhaltens gegenüber der Zivilbevölkerung unter besonderer
Berücksichtigung der Rechtsstellung von Frauen und Kindern erkennen. Dazu werden
insbesondere Maßnahmen zur Verhinderung von Sexualstraftaten und Rechte von
Frauen und Kindern neben den Grundprinzipien des Völkerrechts in bewaffneten
Konflikten und grundlegenden Menschrechtsstandards vermittelt.
b) Welche Beschwerdemechanismen gibt es, um Fehlverhalten zur Anzeige
zu bringen, und wie kann sichergestellt werden, dass diese ebenfalls für
die lokale Bevölkerung in Einsatzgebieten zugänglich sind?
Alle Soldatinnen und Soldaten, die von derartigen Vorfällen Kenntnis erlangen,
sind nach dem Recht der einsatzdurchführenden Organisation und dem nationalen
Recht verpflichtet, diese auf dem Dienstweg weiter zu melden. Die lokale
Bevölkerung kann sich an die eingesetzten Soldatinnen und Soldaten wenden.
17. Wie hoch ist der Frauenanteil des von Deutschland entsandten Personals in
VN-Missionen (bitte nach Bundeswehr, Polizei und Zivilen aufschlüsseln)?
Zum Stichtag 24. Juni 2019 waren 985 Bundeswehr-Soldatinnen und Soldaten
in VN-Missionen im Einsatz, davon 67 Frauen, sowie 21 Polizeikräfte, davon
vier Frauen und zwei sekundierte zivile Kräfte, davon eine Frau.
18. Wie möchte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass zukünftig der
Frauenanteil des von Deutschland entsandten Personals in Missionen der
Vereinten Nationen erhöht wird (bitte nach Bundeswehr, Polizei und Zivilen
aufschlüsseln)?
Im Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung von Resolution 1325 hat sich die
Bundesregierung zum Ziel gesetzt, die Mitwirkung von Frauen in allen
Konfliktphasen zu erhöhen. Die Erhöhung des Frauenanteils in internationalen
Organisationen und eine Konsolidierung der Anzahl von Frauen in Friedensmissionen wird
vor allem durch den Aufbau und die spezifische Nutzung von
Förderungsmöglichkeiten für Frauen unterstützt. Die Bundesregierung nominiert etwa jährlich
mit Unterstützung des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze
Kandidatinnen für die von VN-Generalsekretär António Guterres initiierte „Senior Women’s
Talent Pipeline“ und geht aktiv auf Frauen für mögliche Entsendungen in
internationale Organisationen und Friedensmissionen zu.
Im Polizeibereich wirbt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
(BMI) in seiner Zusammenarbeit mit entsendenden Behörden für die Bedeutung
der Frauenförderung und eine Erhöhung des Anteils von Frauen im
Polizeibereich. In den Stellenausschreibungen für Polizeikräfte für VN-Missionen wird
daher ausdrücklich hervorgehoben, dass Deutschland im Einklang mit den
einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats auf eine Erhöhung des Frauenanteils in
internationalen Friedensmissionen abzielt.
Um den Frauenanteil in VN-Missionen zu erhöhen, wird in der Bundeswehr
neben verstärkter Information über Aufgabenfelder in der VN-Friedenssicherung
auch darauf hingewirkt, dass Soldatinnen vermehrt an VN-Ausbildungen
teilnehmen. Außerdem soll eine nationale Studie Hürden bei der Entsendung von Frauen
in Friedensmissionen in Erfahrung bringen, um Möglichkeiten der Abhilfe
aufzuzeigen.
19. Mit welchen Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit und der
Wissenschaft kooperiert die Bundesregierung zur Prävention von sexualisierter
Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten?
Der Begriff der „Institutionen der Entwicklungszusammenarbeit“ umfasst im
Folgenden Organisationen, mit denen die Bundesregierung zum Zwecke der
Entwicklungszusammenarbeit (unter anderem) zur Prävention von sexualisierter
Gewalt im Kontext von Kriegen und Konflikten kooperiert. Unbenommen davon ist
die Zusammenarbeit mit den gleichen Organisationen in den Bereichen
Krisenmanagement, humanitäre Hilfe, Menschenrechtsarbeit, und andere für die
Prävention von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt relevanten Bereichen.
Im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit kooperiert die Bundesregierung
mit einer Vielzahl verschiedener Akteure zur Prävention konfliktbezogener
sexualisierter Gewalt, darunter mit den beiden Durchführungsorganisationen der
staatlichen Entwicklungszusammenarbeit, der Deutschen Gesellschaft für
Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH und der Kreditanstalt für Wiederaufbau
(KfW). Mit DEval kooperiert die Bundesregierung im Bereich der zu Frage 12
genannten Evaluierung. Der Zivile Friedensdienst, der sich zentral mit
Gewaltprävention, darunter auch mit konfliktbezogener sexualisierter Gewalt, befasst,
wird von der Bundesregierung ebenfalls gefördert. Des Weiteren fördert die
Bundesregierung Projekte von zivilgesellschaftlichen Organisationen, zum Beispiel
von medica mondiale e. V., Amica e. V. oder der Kindernothilfe. Die
Bundesregierung kooperiert ferner mit lokalen Nichtregierungsorganisationen,
Universitäten, Think Tanks, Forschungsinstitutionen, Stiftungen und weiteren Akteuren
sowie mit VN-Organisationen, darunter „UN Women“, UNICEF, UNFPA und dem
VN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR.
Unter den Begriff „Institutionen der Wissenschaft“ werden all jene Einrichtungen
und Organisationen gefasst, die im Auftrag der Bundesregierung oder in
Zusammenarbeit mit ihr relevantes Wissen generieren. Über die bereits erwähnten
Einrichtungen hinaus umfasst dies auch zivilgesellschaftliche Organisationen, die im
Rahmen der Maßnahmenförderung der Bundesregierung Studien zu Fragen der
Prävention von konfliktbezogener sexualisierter Gewalt durchführen.
20. Welchen Organisationen soll der jüngst von der Bundesregierung auf der
Konferenz in Oslo angekündigte Beitrag von 80 Mio. Euro für den Kampf
gegen sexualisierte Gewalt in humanitären Krisen zur Verfügung gestellt
werden?
Der auf der Osloer Konferenz zu sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt am 23. und 24. Mai 2019 angekündigte Betrag für Projekte mit essentiellen
Maßnahmen zu sexualisierter und geschlechtsbezogener Gewalt in Höhe von
mehr als 80 Mio. Euro wird anteilig folgenden Organisationen zur Verfügung
gestellt: UNHCR, Plan International, Ärzte der Welt, Deutscher Caritasverband,
Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Adventist Development and Relief
Agency, Internationale Organisation für Migration, International Rescue
Committee, SOS Kinderdörfer, arche noVa, Malteser International, Deutsches Rotes
Kreuz, Norwegian Refugee Council, action medeor e. V, CARE, Save the
Children, HelpAge, Panzi Hospital, GIZ, Mukwege Initiative for Survivors of Sexual
Violence, Mukwege-Foundation.
a) Wofür sollen die Gelder im Einzelnen eingesetzt werden?
In den Projekten wird eine Vielzahl von verschiedenen Maßnahmen
durchgeführt, die teils zur Prävention von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt
beitragen, teils Unterstützung für Überlebende von SGBV leisten. Unter anderem
werden Maßnahmen zur psychosozialen Betreuung und klinischen Versorgung
von Überlebenden sowie zur Durchführung von Sensibilisierungs-kampagnen
und Schulungen finanziert. Derartige Schulungen verfolgen neben der
Aufklärung über sexualisierte und geschlechtsbasierte Gewalt auch das Ziel,
humanitäres und medizinisches Personal für das Thema zu sensibilisieren und es im
Umgang mit Überlebenden zu schulen, um die Betreuung und Versorgung von
Betroffenen zu verbessern.
b) Handelt es sich hier um zusätzlich bereitgestellte Mittel oder um bereits
bewilligte Projekte, und über welche Haushaltstitel werden diese Mittel
bereitgestellt?
Bei dem auf der Osloer Konferenz angekündigten Betrag handelt es sich um
Mittel, die in bereits bewilligte Projekte fließen. Diese stammen aus den
Haushaltstiteln für Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland (Einzelplan 05, Kapitel 0501,
Titel 687 32), Demokratisierungs- und Ausstattungshilfe, Maßnahmen zur
Förderung der Menschenrechte (Einzelplan 05, Kapitel 0501, Titel 687 23) sowie
dem Titel Bilaterale Technische Zusammenarbeit (Einzelplan 23, Kapitel 2301,
Titel 896 03).
21. Mit welchem Beitrag beteiligt sich die Bundesregierung seit dessen
Gründung am Trust Fund For Victims (Artikel 79 des Rom-Statuts), und über
welchen Haushaltstitel werden diese Mittel bereitgestellt?
Die Bundesregierung hat für den „Trust Fund for Victims“ seit seiner Einrichtung
insgesamt 3 815 000 Euro aus dem Einzelplan 05, Kapitel 0501 „Sicherung von
Frieden und Stabilität“, bereitgestellt.
22. Wie möchte die Bundesregierung – wie von der VN-Resolution 2467
vorgesehen – zukünftig auch Männer und Jungen unterstützen, die Opfer von
sexualisierter Gewalt im Kontext von Krieg und Konflikten geworden sind?
Die Resolution fordert dazu auf, über das Problem, dass auch Jungen und Männer
Opfer von sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt sind, im Rahmen des
VN-Überwachungsmechanismus Bericht zu erstatten. Die Bundesregierung wird
sich darüber hinaus in politischen Stellungnahmen, in multilateralen Foren,
gegenüber Entscheidungsträgern, in ihrer Menschenrechtsarbeit, ihrem
Krisenengagement, ihrer humanitären Hilfe und ihrer Entwicklungszusammenarbeit dafür
einsetzen, dass neben Frauen und Mädchen auch Männer und Jungen und
insbesondere LGBTI-Personen Erwähnung und Berücksichtigung finden.
Sowohl der Aktionsplan der Bundesregierung zu Frauen, Frieden und Sicherheit
(s. S. 21) als auch der entwicklungspolitische Aktionsplan zur
Gleichberechtigung der Geschlechter (GAP II, s. S. 14) formulieren die umfassende
Unterstützung von Überlebenden sexualisierter Gewalt als Ziel. Dies umfasst alle
Menschen unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
23. Welche Strategie verfolgt die Bundesregierung, um insbesondere LGTBQI
zu schützen und zu unterstützen, die besonders von sexualisierter Gewalt
bedroht sind?
Die Strategie der Bundesregierung zum Schutz von LGBTI-Personen vor
sexualisierter und geschlechtsbasierter Gewalt und zur Verbesserung ihrer Situation
wird insbesondere in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 8 bis 10,
23, 27, 31, 34, 36, 62 bis 79 und 101 sowie der Vorbemerkung der
Bundesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 19/9077 dargelegt.
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ISSN 0722-8333]