BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit

Maßnahmen im Fall des von dem Unternehmen Lidl vertriebenen mit Listerien belasteten Käses; Listeriose-Fälle seit 2000, Risikogruppen, Form und Umfang von Verbraucherwarnungen durch Unternehmen, Landes- und Bundesbehörden bei Gefährdung, Notwendigkeit gesetzgeberischer Maßnahmen sowie der Verbesserung der Lebensmittelkontrolle, Erkenntnisse und Empfehlungen der Europäischen Lebensmittelbehörde

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Datum

09.04.2010

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 17/113222. 03. 2010

Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der Lebensmittelsicherheit

der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, Alexander Süßmair, Dr. Kirsten Tackmann, Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Der Bakterienart Listerien muss beim Umgang mit Lebensmitteln besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gelangen die Bakterien in Milch-, Fleischoder Fischprodukte, besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher eine Gesundheitsgefahr. Die widerstandsfähigen Keime können eine schwere Erkrankung auslösen. Bei Säuglingen und Schwangeren sowie alten und gesundheitlich geschwächten Menschen kann die Krankheit tödlich enden.

Bei einem aktuellen Listerien-Ausbruch erkrankten in den vergangenen Monaten nach Angaben des Robert Koch-Instituts (Stand 1. März 2010) in Deutschland acht Menschen, drei Patienten verstarben. Auslöser war ein in Österreich hergestellter Harzer Käse, der hierzulande über den Discounter Lidl vertrieben wurde. In Österreich, wo das Produkt ebenfalls verkauft wurde, erkrankten 21 Menschen, acht von ihnen starben.

Der Vorfall weist auf mögliche Lücken in der Kontrolle der Lebensmittelsicherheit hin, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend gewarnt werden. Ursache ist eine problematische Festlegung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Darin ist unter § 40 die Information der Öffentlichkeit geregelt, wenn ein Risiko für die menschliche Gesundheit besteht. Unter Absatz 2 heißt es, dass eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörde nur zulässig ist, wenn dies nicht oder nicht rechtzeitig durch den Lebensmittelunternehmer erfolgte. Es wird nicht überprüft, ob alle Betroffenen in angemessener Zeit erreicht werden. Auch ist in Absatz 3 geregelt, dass die Behörde den Hersteller oder Händler anzuhören hat, bevor die Öffentlichkeit gewarnt wird. Das kann dazu führen, dass wertvolle Zeit zum gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung verstreicht.

Lidl nahm einen Tag nach der offiziellen Warnmeldung im EU- Schnellwarnsystem zwei betroffene Käsesorten am 23. Januar 2010 aus den Regalen. Verbraucherschutzverbände kritisierten allerdings, dass die Verzehrwarnung die Kundinnen und Kunden nicht wirksam erreichte. Erst am 16. Februar 2010 kam es zu einer zweiten und unmissverständlichen Meldung durch Lidl sowie zu einer behördlichen Warnmeldung durch das Ernährungsministerium in Baden- Württemberg. An dem Tag lief jedoch bereits das Mindesthaltbarkeitsdatum der betroffenen Käseprodukte ab. Es muss davon ausgegangen werden, dass zu diesem Zeitpunkt die belastete Ware nahezu vollständig verzehrt war.

In jedem Fall sind sowohl Behörden als auch die Unternehmen darauf angewiesen, dass die Medien die Produktwarnungen wahrnehmbar aufgreifen. Für eine gewisse Zuspitzung mit dem Verweis auf Todesfälle und mögliche behördliche Versäumnisse sorgten in diesem Fall Verbraucherverbände. Erst nach der zweiten Verzehrwarnung durch Lidl griffen die allgemeinen Massenmedien die Thematik umfassend und an prominenter Stelle auf. Eine von den Medien gewünschte Zuspitzung kann jedoch auch im Widerspruch zu einer sachgenauen Information der Öffentlichkeit stehen. Es ist daher zu fragen, ob bisherige Mitteilungsformen, wie Pressemitteilungen und Informationen auf Internetseiten von Behörden und Unternehmen ausreichend geeignete Formen der Verbraucherwarnung darstellen.

Ein Problem einer wirksamen Überwachung und schnellen Warnung der Öffentlichkeit durch die Behörden stellt auch die unterschiedliche Zuständigkeit in den einzelnen Bundesländern dar. Obwohl der Listerien belastete Harzer Käse von Lidl in mehreren Bundesländern vertrieben wurde, gab es kein einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Behörden. Während in Baden-Württemberg eine Warnliste und eine Pressemitteilung am 16. Februar 2010 veröffentlicht wurden, verwies das Bundesland Hessen im Internet lediglich mit einem Link auf die Meldung von Lidl. In Mecklenburg-Vorpommern hingegen warnte das zuständige Landesamt für Lebensmittelsicherheit bereits am 25. Januar 2010 vor dem Lidl-Käse. Bei den Landesbehörden ist durchgängig auffällig, dass der Zugang zu den Warnlisten im Internet ein zum Teil aufwändiges „Durchklicken“ bis zur erforderlichen Fundstelle bedarf. Auch die Darstellungsform ist uneinheitlich.

Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nimmt die Zahl der Listeriose-Fälle in Europa wieder zu. Besonders betroffen sind ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit schwachem Immunsystem. Auffällig ist der Zusammenhang zu Listerien belasteten Fertiggerichten. In einer neueren Risikobewertung der EFSA vom Januar 2008 wurden Listeriose- Erkrankungen aufgrund deutlicher Grenzwertüberschreitungen bei verzehrfertigen Lebensmitteln festgestellt. Die Art der Lebensmittelverpackungen, die Zubereitungspraktiken, der Maschineneinsatz und die Kühlkette spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auch verweist die Behörde in dem Zusammenhang auf eine möglicherweise falsche Herangehensweise bei der Probennahme und Schulungsmängel in den Betrieben.

Industriell hergestellte Fertigprodukte bilden danach den Schwerpunkt der Listerien-Problematik in Europa. Es muss die Frage gestellt werden, ob Veränderungen bei den Herstellungspraktiken in Großbetrieben eine gefährliche Lücke in der Lebensmittelsicherheit geöffnet haben. Möglicherweise erfassen die bisherige Kontrolle und deren behördliche Überwachung keimbegünstigende Bedingungen nur unzureichend. Die geltenden Grenzwerte für Listerien in Fertiggerichten können nach Ansicht der EU-Expertinnen und -Experten von Seiten der Hersteller nicht sicher eingehalten werden. Daher wird von ihnen für betroffene Produkte eine Nulltoleranz – also eine Listerienfreiheit des Produktes – während der gesamten Haltbarkeit vorgeschlagen. Darüber hinaus müssten zusätzliche Daten über den Zusammenhang von Listerien und Fertiggerichten erhoben werden, um die Risiken besser einschätzen zu können. Der österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger wirft den deutschen Behörden derweil Untätigkeit vor, obwohl es Tote gegeben habe (Interview mit dem Magazin profil am 8. März 2010).

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wann fand der erste Austausch zwischen deutschen und österreichischen Behörden – im genannten Fall zu dem Problem einer möglichen Listerien- Belastung ausgehend von österreichischen Käseprodukten – statt?

Fragen29

2

Wie viele Personen, die an Listeriose erkrankten, wurden nach aktuellstem Stand zum einen in Österreich zum anderen in Deutschland mit dem Listerien belasteten Käse in Verbindung gebracht?

3

Wie viele Listeriose-Fälle wurden seit dem Jahr 2000 in Deutschland pro Jahr gemeldet, und wie viele Todesfälle waren darunter zu beklagen?

4

Auf welche Lebensmittel und Darreichungsformen waren die Listeriose- Fälle jeweils zurückzuführen, und waren auch Personen in der Herstellungskette betroffen?

5

Welche vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der EFSA benannten Risikogruppen sind seit dem Jahr 2000 besonders von Erkrankungen betroffen, und wie verteilen sich die Todesfälle auf diese Gruppen?

6

Ist bei den Risikogruppen eine Veränderung in der Betroffenheit zu früheren Jahren erkennbar, wie ist dies zu erklären, und welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?

7

Wie informiert sich die Bundesregierung über eine möglichst wirksame Information der Öffentlichkeit bei Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen bei den zuständigen Landesbehörden?

8

Sind Form und Umfang der Verbraucherwarnungen durch Unternehmen nach Ansicht der Bundesregierung in jedem Fall der konkreten Gefährdung angemessen (bitte mit Begründung)?

9

Erreichen die Verbraucherwarnungen der Unternehmen nach Einschätzung der Bundesregierung die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher im nötigen Maße (bitte mit Begründung)?

10

Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Unternehmen wichtige oder sachgerechte Informationen in Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen zurückgehalten haben?

Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich?

11

Werden Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen der Unternehmer dahingehend überprüft, ob sie möglichst alle Betroffenen erreichen und im erforderlichen Maße wirksam sind?

Nach welchen Methoden und durch wen erfolgen derartige Überprüfungen?

Was sind die zentralen Erkenntnisse daraus?

12

Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherwarnung des Unternehmens Lidl bezüglich des Listerien belasteten Harzer Käses vom 23. Januar 2010 ausreichend wirksam war, um alle Betroffenen zu erreichen, und wie begründet sie ihre Auffassung?

13

In welchen Bundesländern wurde der belastete Käse durch Lidl angeboten?

14

Wie hoch war der Anteil der von Lidl zurückgenommenen Ware im Verhältnis zum Abverkauf in der Zeit von der ersten Warnmeldung bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums?

15

Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich in oben genanntem Zeitraum bei der Firmenhotline (Telefon und E-Mail) über den Listerien-Vorfall informiert?

16

Warum hat Lidl am 16. Februar 2010 eine erneute Verbraucherwarnung herausgegeben, obwohl an diesem Tag das Mindesthaltbarkeitsdatum des betroffenen Käses bereits ablief?

Hatten behördliche Stellen einen Einfluss auf dieses Vorgehen, und wie erklärt die Bundesregierung, dass die Massenmedien erst nach dieser zweiten Meldung den Listerien-Vorfall in deutlich wahrnehmbarer Weise aufgegriffen haben?

17

Hält die Bundesregierung die unterschiedlichen Vorgehensweisen einzelner Landesbehörden im Fall des Lidl-Käses für sachgerecht und geeignet, obwohl sich Art, Umfang und Zeitpunkt der Öffentlichkeitsinformation in den einzelnen Bundesländern erheblich unterschied (bitte mit Begründung)?

18

Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung ein einheitliches und wirksames Vorgehen zwischen den Ländern und auch beim Bund bezüglich der Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen sicher?

19

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, einheitliche Standards für die Veröffentlichung von Warninformationen festzulegen, um eine schnelle und breite Erreichbarkeit der Bevölkerung sicherzustellen (bitte mit Begründung)?

20

Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in § 40 zu ändern, um den zuständigen Behörden zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei Verbraucherwarnungen mehr Handlungsbefugnisse zu geben, indem sie unabhängig von Unternehmen Warnungen herausgeben dürfen (bitte mit Begründung)?

21

Erwägt die Bundesregierung andere gesetzgeberische Möglichkeiten, um den Gesundheitsschutz durch Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen sowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern?

Falls ja, welche?

Falls nein, warum nicht?

22

Ist die derzeit praktizierte Form der Öffentlichkeitsinformation bei Verzehrbzw. Verbraucherwarnungen, wobei im Wesentlichen darauf vertraut wird, dass die Massenmedien die Meldungen aufgreifen, geeignet, die Bevölkerung im erforderlichen Maße zu warnen, und wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

23

Stimmt die Bundesregierung mit den Erkenntnissen der EFSA überein, dass die Zahl der Listeriose-Fälle in Europa seit der Jahrtausendwende wieder zunimmt und insbesondere ältere Menschen über 60 Jahre betroffen sind (bitte mit Begründung), und welche Erkenntnisse hat sie daraus bisher für Deutschland gezogen?

24

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EFSA, dass eine erhöhte Listeriose-Gefährdung insbesondere von Fertigprodukten ausgeht und dass die Ursachen auch bei der Art der Lebensmittelverpackung, den Zubereitungspraktiken, dem Maschineneinsatz und der Kühlkette liegen (bitte mit Begründung)?

25

Sieht die Bundesregierung ein Erfordernis, die Listeriose-Gefährdung, die von verzehrfertigen Lebensmitteln ausgehen kann, durch eine verbesserte Lebensmittelkontrolle und behördliche Überwachung zu mindern?

Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?

26

Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Veränderungen bei den Herstellungspraktiken, insbesondere in Großbetrieben, zu Keim begünstigenden Bedingungen führen, die von der Kontrolle und der behördlichen Überwachung unzureichend erfasst werden (bitte mit Begründung)?

27

Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, zum Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher der EFSA-Empfehlung zu folgen, bei Fertiggerichten eine Nulltoleranz für Listerien während der gesamten Haltbarkeit festzulegen (bitte mit Begründung)?

28

Welche zusätzlichen Untersuchungen bzw. Datenerhebungen will die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern bezüglich der Listerien- Häufigkeit in Fertigprodukten und den damit zusammenhängenden Produktionsverfahren durchführen, um die Risiken besser einschätzen zu können?

29

Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern aufgrund der Erkenntnisse aus der EFSA- Stellungnahme?

30

Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Vorwurf des österreichischen Gesundheitsministers Alois Stöger, die deutschen Behörden seien im Fall des Listerien belasteten Käses trotz Todesfälle untätig geblieben (bitte mit Begründung)?

Berlin, den 22. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen