[Deutscher Bundestag Drucksache 17/1339
17. Wahlperiode 09. 04. 2010 Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Binder, Caren Lay,
Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 17/1132 –
Listeriose-Erkrankungen mit tödlichem Verlauf durch mögliche Lücken in der
Lebensmittelsicherheit
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der Bakterienart Listerien muss beim Umgang mit Lebensmitteln besondere
Aufmerksamkeit geschenkt werden. Gelangen die Bakterien in Milch-,
Fleisch- oder Fischprodukte, besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher
eine Gesundheitsgefahr. Die widerstandsfähigen Keime können eine schwere
Erkrankung auslösen. Bei Säuglingen und Schwangeren sowie alten und
gesundheitlich geschwächten Menschen kann die Krankheit tödlich enden.
Bei einem aktuellen Listerien-Ausbruch erkrankten in den vergangenen
Monaten nach Angaben des Robert Koch-Instituts (Stand 1. März 2010) in
Deutschland acht Menschen, drei Patienten verstarben. Auslöser war ein in
Österreich hergestellter Harzer Käse, der hierzulande über den Discounter
Lidl vertrieben wurde. In Österreich, wo das Produkt ebenfalls verkauft
wurde, erkrankten 21 Menschen, acht von ihnen starben.
Der Vorfall weist auf mögliche Lücken in der Kontrolle der
Lebensmittelsicherheit hin, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher unzureichend
gewarnt werden. Ursache ist eine problematische Festlegung im Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB). Darin ist unter § 40 die Information der
Öffentlichkeit geregelt, wenn ein Risiko für die menschliche Gesundheit
besteht. Unter Absatz 2 heißt es, dass eine Information der Öffentlichkeit durch
die Behörde nur zulässig ist, wenn dies nicht oder nicht rechtzeitig durch den
Lebensmittelunternehmer erfolgte. Es wird nicht überprüft, ob alle
Betroffenen in angemessener Zeit erreicht werden. Auch ist in Absatz 3 geregelt, dass
die Behörde den Hersteller oder Händler anzuhören hat, bevor die
Öffentlichkeit gewarnt wird. Das kann dazu führen, dass wertvolle Zeit zum
gesundheitlichen Schutz der Bevölkerung verstreicht.
Lidl nahm einen Tag nach der offiziellen Warnmeldung im EU-
Schnellwarnsystem zwei betroffene Käsesorten am 23. Januar 2010 aus den Regalen.
Verbraucherschutzverbände kritisierten allerdings, dass die Verzehrwarnung die
Kundinnen und Kunden nicht wirksam erreichte. Erst am 16. Februar 2010
kam es zu einer zweiten und unmissverständlichen Meldung durch Lidl sowie Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz vom 1. April 2010 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Drucksache 17/1339 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodezu einer behördlichen Warnmeldung durch das Ernährungsministerium in
Baden-Württemberg. An dem Tag lief jedoch bereits das
Mindesthaltbarkeitsdatum der betroffenen Käseprodukte ab. Es muss davon ausgegangen werden,
dass zu diesem Zeitpunkt die belastete Ware nahezu vollständig verzehrt war.
In jedem Fall sind sowohl Behörden als auch die Unternehmen darauf
angewiesen, dass die Medien die Produktwarnungen wahrnehmbar aufgreifen. Für
eine gewisse Zuspitzung mit dem Verweis auf Todesfälle und mögliche
behördliche Versäumnisse sorgten in diesem Fall Verbraucherverbände. Erst
nach der zweiten Verzehrwarnung durch Lidl griffen die allgemeinen
Massenmedien die Thematik umfassend und an prominenter Stelle auf. Eine von den
Medien gewünschte Zuspitzung kann jedoch auch im Widerspruch zu einer
sachgenauen Information der Öffentlichkeit stehen. Es ist daher zu fragen, ob
bisherige Mitteilungsformen, wie Pressemitteilungen und Informationen auf
Internetseiten von Behörden und Unternehmen ausreichend geeignete Formen
der Verbraucherwarnung darstellen.
Ein Problem einer wirksamen Überwachung und schnellen Warnung der
Öffentlichkeit durch die Behörden stellt auch die unterschiedliche
Zuständigkeit in den einzelnen Bundesländern dar. Obwohl der Listerien belastete
Harzer Käse von Lidl in mehreren Bundesländern vertrieben wurde, gab es kein
einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Behörden. Während in Baden-
Württemberg eine Warnliste und eine Pressemitteilung am 16. Februar 2010
veröffentlicht wurden, verwies das Bundesland Hessen im Internet lediglich
mit einem Link auf die Meldung von Lidl. In Mecklenburg-Vorpommern
hingegen warnte das zuständige Landesamt für Lebensmittelsicherheit bereits am
25. Januar 2010 vor dem Lidl-Käse. Bei den Landesbehörden ist durchgängig
auffällig, dass der Zugang zu den Warnlisten im Internet ein zum Teil
aufwändiges „Durchklicken“ bis zur erforderlichen Fundstelle bedarf. Auch die
Darstellungsform ist uneinheitlich.
Nach Angaben der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA)
nimmt die Zahl der Listeriose-Fälle in Europa wieder zu. Besonders betroffen
sind ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr mit schwachem Immunsystem.
Auffällig ist der Zusammenhang zu Listerien belasteten Fertiggerichten. In
einer neueren Risikobewertung der EFSA vom Januar 2008 wurden
Listeriose-Erkrankungen aufgrund deutlicher Grenzwertüberschreitungen bei
verzehrfertigen Lebensmitteln festgestellt. Die Art der
Lebensmittelverpackungen, die Zubereitungspraktiken, der Maschineneinsatz und die Kühlkette
spielen dabei eine wesentliche Rolle. Auch verweist die Behörde in dem
Zusammenhang auf eine möglicherweise falsche Herangehensweise bei der
Probennahme und Schulungsmängel in den Betrieben.
Industriell hergestellte Fertigprodukte bilden danach den Schwerpunkt der
Listerien-Problematik in Europa. Es muss die Frage gestellt werden, ob
Veränderungen bei den Herstellungspraktiken in Großbetrieben eine gefährliche
Lücke in der Lebensmittelsicherheit geöffnet haben. Möglicherweise erfassen
die bisherige Kontrolle und deren behördliche Überwachung
keimbegünstigende Bedingungen nur unzureichend. Die geltenden Grenzwerte für Listerien
in Fertiggerichten können nach Ansicht der EU-Expertinnen und -Experten
von Seiten der Hersteller nicht sicher eingehalten werden. Daher wird von
ihnen für betroffene Produkte eine Nulltoleranz – also eine Listerienfreiheit des
Produktes – während der gesamten Haltbarkeit vorgeschlagen. Darüber hinaus
müssten zusätzliche Daten über den Zusammenhang von Listerien und
Fertiggerichten erhoben werden, um die Risiken besser einschätzen zu können. Der
österreichische Gesundheitsminister Alois Stöger wirft den deutschen
Behörden derweil Untätigkeit vor, obwohl es Tote gegeben habe (Interview mit
dem Magazin profil am 8. März 2010).
Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Problematik der lebensmittelbedingten Listeriose wird sowohl von der
Bundesregierung als auch auf europäischer Ebene von der Europäischen
Kommission und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sehr
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/1339genau beobachtet. Ausbruchsgeschehen wie das in der vorliegenden Kleinen
Anfrage thematisierte Geschehen traten in der Vergangenheit wiederholt in
größerem oder kleinerem Umfang in vielen EU-Mitgliedstaaten auf. Die
Behörden des Bundes und der Länder arbeiten daher seit vielen Jahren auf
verschiedenen Feldern, z. B. im Bereich der Datenerfassung, der Überwachung und des
Monitorings und der Verbraucheraufklärung, intensiv an der Zielsetzung, die
komplexen Risiken der lebensmittelbedingten Listeriose zu analysieren und
Kontrollstrategien zur Risikominimierung zu entwickeln. Hierfür wird sich die
Bundesregierung weiter auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
einsetzen, um den vorbeugenden Schutz der Verbrauchergesundheit
sicherzustellen.
Die Bundesregierung ist im Übrigen der Auffassung, dass mit § 40 des
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) eine hinreichende gesetzliche
Ermächtigung für effektive öffentliche Warnungen existiert. Auch ist ein
geeigneter untergesetzlicher bzw. institutioneller Rahmen zur Gewährleistung eines
wirksamen und einheitlichen Vollzugs dieser Vorschrift gegeben. Die
Sicherstellung einer länderübergreifend gleichmäßigen hohen Informationsbasis ist
Bestandteil eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Soweit sich
gleichwohl aufgrund örtlich unterschiedlicher Sachverhalte oder Informationslagen
noch Unterschiede im Vollzug durch einzelne Landesbehörden ergeben sollten
(vgl. Antwort zu Frage 17), sind sie Folge des föderalen Verwaltungsaufbaus der
Bundesrepublik Deutschland.
1. Wann fand der erste Austausch zwischen deutschen und österreichischen
Behörden – im genannten Fall zu dem Problem einer möglichen Listerien-
Belastung ausgehend von österreichischen Käseprodukten – statt?
Der erste Informationsaustausch zwischen deutschen und österreichischen
Behörden, in dem Daten zu einem Listeriose-Ausbruchsgeschehen im
Zusammenhang mit einem konkret benennbaren Lebensmittel (Käse der österreichischen
Herstellerfirma Prolactal) übermittelt wurden, fand am 22. Januar 2010 statt. Im
Einzelnen informierte die österreichische Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES) am 22. Januar 2010 über die EU-Kommission den
Kontaktpunkt für das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und
Futtermittel (RASFF) im Bundesamt für Verbraucherschutz und
Lebensmittelsicherheit (BVL) über 12 Ausbruchsfälle „Listeriose“ (11 gesicherte Fälle und ein
verdächtiger Fall) im Zeitraum von Juni bis Dezember 2009, die als solche
identifiziert worden waren. Es wurde über zwei Todesfälle informiert, einer davon
mit der bestätigten Todesursache Listerien-Meningitis. Ferner wurde von der
AGES mitgeteilt, dass am 19. Januar 2010 der Nachweis geführt worden war,
dass der Ausbruchsstamm identisch mit dem Listeria monocytogenes Stamm
sei, welcher aus einer Probe Quargel-Käse isoliert worden war, die im Dezember
2009 in dem österreichischen Produktionsbetrieb Prolactal GmbH gezogen
wurde. Diese Informationen wurden wenige Minuten später vom BVL-RASFF-
Kontaktpunkt über das Schnellwarnsystem an die zuständigen Behörden der
deutschen Länder übermittelt.
Vor dem 22. Januar 2010 war den deutschen Behörden kein Zusammenhang
zwischen Listeriosefällen, die bis dahin in Deutschland aufgetreten waren, und
bestimmten verdächtigen Lebensmitteln bekannt. Am 15. Dezember 2009 war
das Robert Koch-Institut (RKI) vom österreichischen Bundesministerium für
Gesundheit kontaktiert worden. Ziel dieser Kontaktaufnahme war es, zu
erfragen, wie das RKI grundsätzlich bei Häufungen von Listerioseerkrankungen
in Deutschland vorgeht. Hierbei wurde nicht – entgegen anders lautender
Darstellungen – nach dem geplanten Vorgehen im aktuellen Ausbruchsgeschehen
gefragt. Jedoch lag dem Robert Koch-Institut zu dieser Zeit die Information vor,
Drucksache 17/1339 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedass es zwei Listeriosefälle aus Baden-Württemberg mit dem identischen
PFGE-Muster wie bei den österreichischen Fällen gab. Das RKI hat die ihm
vorliegenden Informationen der zuständigen Landesstelle in Baden-Württemberg
zur Verfügung gestellt, woraufhin diese mitteilte, dass sie Ermittlungen zur
Infektionsursache bei den beiden Listeriosefällen aufnehmen werde.
2. Wie viele Personen, die an Listeriose erkrankten, wurden nach aktuellstem
Stand zum einen in Österreich zum anderen in Deutschland mit dem
Listerien belasteten Käse in Verbindung gebracht?
Nach aktuellem Stand (24. März 2010) wurden dem RKI gemäß dem
Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Deutschland acht Listeriose-Fälle übermittelt, die mit
dem belasteten Käse in Verbindung gebracht werden, darunter drei Todesfälle.
In Österreich sind es (Stand: 24. März 2010) 24 Listerioseerkrankungen, die
diesem Ausbruch zugerechnet werden, darunter fünf Todesfälle.
3. Wie viele Listeriose-Fälle wurden seit dem Jahr 2000 in Deutschland pro
Jahr gemeldet, und wie viele Todesfälle waren darunter zu beklagen?
Seit Einführung des IfSG (1. Januar 2001) wurden dem RKI in den Jahren 2001
bis 2009 insgesamt 3 090 Listerioseerkrankungen übermittelt. Pro Jahr sind dies
im Durchschnitt 343 Fälle, entsprechend einer durchschnittlichen jährlichen
Inzidenz (Neuerkrankungsrate) von 0,4 Erkrankungen pro 100 000 Einwohnern.
Bei insgesamt 293 (9 Prozent) Listeriosefällen wurde angegeben, dass die
Erkrankten an der Listeriose verstorben sind; pro Jahr entspricht dies
durchschnittlich 33 Todesfällen.
4. Auf welche Lebensmittel und Darreichungsformen waren die Listeriose-
Fälle jeweils zurückzuführen, und waren auch Personen in der
Herstellungskette betroffen?
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der langen Inkubationszeit
der Listeriose, der unterschiedlichen Empfänglichkeit von Menschen für diese
Erkrankung und der Tatsache, dass für die Verzehrsanamnese bei Listeriose
häufig die verdächtigen Lebensmittel nicht mehr verfügbar sind, die eindeutige
Abklärung der Ursachen einer Listeriose nur selten möglich ist. Daher ist bei der
Mehrzahl der in Frage 3 aufgezählten Listeriose-Fälle seit dem Jahr 2001 eine
eindeutige Aussage dazu, welche Lebensmittel die Erkrankung auslösten, nicht
möglich.
In Deutschland werden bei vereinzelt auftretenden Listerioseerkrankungen
Informationen zum Verzehr von möglicherweise risikobehafteten Lebensmitteln
bei der humanmedizischen Erfassung der Fälle nicht routinemäßig erhoben, weil
dies wegen der Vielzahl der in Frage kommenden Lebensmittel und der langen
Inkubationszeit ohne konkreten Verdacht nicht Erfolg versprechend wäre.
Verzehrsinformationen werden jedoch während Krankheitsausbrüchen zur
Ermittlung der Infektionsursache erhoben. Allerdings werden Listeriose-
Krankheitsausbrüche aufgrund der langen und variablen Inkubationszeit von drei bis 70
Tagen, der überregionalen Verteilung der Lebensmittel sowie der zeitlichen und
räumlichen Streuung der Krankheitsfälle eher selten erkannt.
Insgesamt konnte in Deutschland seit 2001 nach den dem RKI und dem
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorliegenden Daten bei vier Ausbrüchen ein
Lebensmittelbezug hergestellt werden. Im Einzelnen waren diese auf den
Verzehr von Rohmilchkäse, Sauermilchkäse, Wurst und Harzer Käse
zurückzuführen. Detaillierte Informationen zu zweien dieser Ausbrüche liegen dem BfR über
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/1339das bundesweite System zur Erfassung von Lebensmitteln, die bei Ausbrüchen
beteiligt sind (BELA, bis 2008: ZEVALI), seit November 2005 vor. Bei dem
ersten dieser beiden Ausbrüche aus dem Jahr 2006 (Dauer: Juli 2006 bis Oktober
2007) wurden insgesamt 16 Fälle mit 5 Todesfällen gemeldet. Es erkrankten
überwiegend Patienten eines Krankenhauses. Ein Nachweis des
Ausbruchsstammes gelang in Fleischsalatgrundlage, die beim Hersteller und in der
Krankenhausküche entnommen wurde sowie in Umgebungsproben des
Herstellungsbetriebes. Die Fleischsalatgrundlage zur Herstellung von Wurstsalat wurde im
Herstellerbetrieb geschnitten und unter Schutzatmosphäre verpackt ausgeliefert.
Wie viele der Erkrankten tatsächlich den Wurstsalat verzehrt hatten, ließ sich bei
der Ausbruchsuntersuchung nicht mehr zuverlässig ermitteln. Über erkrankte
oder infizierte Personen im Herstellerbetrieb liegen dem BfR keine
Informationen vor. Der zweite vom BfR erfasste Ausbruch erstreckte sich über einen
Zeitraum von Oktober 2006 bis Februar 2007. Als auslösendes Vehikel konnte ein
in Deutschland hergestellter und vertriebener Sauermilchkäse (Olmützer
Quargel) in Fertigpackungen ermittelt werden. Mindestens 46 Fälle wurden diesem
Ausbruch zugeordnet. In ungeöffneten Verpackungen aus dem Kühlschrank
einer an Listeriose verstorbenen Person sowie in beim Hersteller entnommenen
Rückstellproben konnten Listeria monocytogenes in sehr hohen
Konzentrationen nachgewiesen werden. Auch bei diesem Ausbruch liegen dem BfR keine
Informationen über erkrankte oder infizierte Personen im Produktionsbetrieb vor.
Nach Auskunft der österreichischen Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit GmbH waren auch beim aktuellen Ausbruchsgeschehen keine
Personen betroffen, die an der Herstellung des belasteten Käses beteiligt waren.
5. Welche vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) und der EFSA
benannten Risikogruppen sind seit dem Jahr 2000 besonders von
Erkrankungen betroffen, und wie verteilen sich die Todesfälle auf diese Gruppen?
Von der Listeriose des Menschen besonders betroffen sind Patienten mit
Grunderkrankungen (z. B. Tumoren, Diabetes mellitus), ältere Menschen,
Schwangere und deren ungeborene Kinder sowie abwehrgeschwächte Personen
oder Menschen unter immunsuppressiver Therapie.
8 Prozent der an das RKI übermittelten Zahlen zu Listerioseerkrankungen waren
Neugeborenenlisteriosen und 67 Prozent der übermittelten Listeriose-Fälle
betrafen Personen ab 60 Jahren. Informationen zu Grunderkrankungen der
Listerioseerkrankten werden nach dem Infektionsschutz-Gesetz nicht erhoben, so
dass eine weitere Aufteilung dieser Listeriose-Fälle nach Risikogruppen nicht
möglich ist.
Gemäß Angaben der EFSA sind in der EU vor allem Senioren (über 65 Jahre)
und Neugeborene von der Listeriose betroffen, wobei die Altersverteilung in den
letzten Jahren gleich geblieben ist. Die höchste Erkrankungsrate hatten im Jahr
2008 in der EU die über 65-Jährigen mit 0,95 gemeldeten Fällen pro 100 000
Einwohner. In dieser Altersgruppe traten auch die meisten tödlichen
Krankheitsverläufe auf (87 Todesfälle, bezogen auf gemeldete Fälle mit bekanntem
Ausgang).
6. Ist bei den Risikogruppen eine Veränderung in der Betroffenheit zu
früheren Jahren erkennbar, wie ist dies zu erklären, und welche Schlüsse zieht
die Bundesregierung daraus?
Insgesamt kam es seit 2001 zu einem leichten Anstieg der an das RKI
übermittelten Listerioseerkrankungen, mit einem Gipfel in den Jahren 2005 und
2006. Die Gesamtzunahme der Inzidenz beruht auf einer Zunahme der Erkran-
Drucksache 17/1339 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodekungshäufigkeit bei Personen ab 60 Jahren. In der EU traten gemäß den
Angaben der EFSA im Jahr 2008 55,2 Prozent der gemeldeten Fälle in der
Altersgruppe der über 65-Jährigen auf. In den Jahren 2004 und 2005 entfielen
51 Prozent bzw. 54 Prozent der Fälle in diese Altersgruppe.
Die Ursache für die tendenziell steigende Erkrankungshäufigkeit an Listeriose
bei älteren Personen ist nicht bekannt. Mögliche Gründe könnten
Veränderungen in der Altersstruktur und der steigende Anteil von Patienten mit
vorhandenen Grunderkrankungen in der Bevölkerung sein.
7. Wie informiert sich die Bundesregierung über eine möglichst wirksame
Information der Öffentlichkeit bei Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen
bei den zuständigen Landesbehörden?
8. Sind Form und Umfang der Verbraucherwarnungen durch Unternehmen
nach Ansicht der Bundesregierung in jedem Fall der konkreten
Gefährdung angemessen (bitte mit Begründung)?
9. Erreichen die Verbraucherwarnungen der Unternehmen nach
Einschätzung der Bundesregierung die betroffenen Verbraucherinnen und
Verbraucher im nötigen Maße (bitte mit Begründung)?
10. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass Unternehmen wichtige
oder sachgerechte Informationen in Verzehr- bzw.
Verbraucherwarnungen zurückgehalten haben?
Wenn ja, um welche Informationen handelt es sich?
11. Werden Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen der Unternehmer
dahingehend überprüft, ob sie möglichst alle Betroffenen erreichen und im
erforderlichen Maße wirksam sind?
Nach welchen Methoden und durch wen erfolgen derartige
Überprüfungen?
Was sind die zentralen Erkenntnisse daraus?
Die Fragen 7 bis 11 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
§ 40 LFGB regelt im Einzelnen die Voraussetzungen und Modalitäten der
Information bzw. der Warnung der Öffentlichkeit durch die zuständige Behörde,
wobei § 40 Absatz 2 LFGB ausdrücklich vorsieht, dass
„eine Information der Öffentlichkeit durch die Behörde (…) nur zulässig (ist),
wenn andere ebenso wirksame Maßnahmen, insbesondere eine Information der
Öffentlichkeit durch den Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer oder den
Wirtschaftsbeteiligten, nicht oder nicht rechtzeitig getroffen werden oder die
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erreichen. Unbeschadet des Satzes 1
kann die Behörde ihrerseits die Öffentlichkeit auf
1. eine Information der Öffentlichkeit oder
2. eine Rücknahme- oder Rückrufaktion
durch den Lebensmittel- oder Futtermittelunternehmer oder den sonstigen
Wirtschaftsbeteiligten hinweisen.“
Zuständig für Maßnahmen nach § 40 LFGB sind die Behörden der Länder, d. h.
dass allein die zuständige Behörde beurteilen und abwägen muss, ob, inwieweit
und in welcher Art und Weise die Öffentlichkeit seitens der Behörde informiert
wird.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/133912. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Verbraucherwarnung
des Unternehmens Lidl bezüglich des Listerien belasteten Harzer Käses
vom 23. Januar 2010 ausreichend wirksam war, um alle Betroffenen zu
erreichen, und wie begründet sie ihre Auffassung?
Zuständig für die Beurteilung der Wirksamkeit der am 23. Januar 2010
ergangenen Verbraucherwarnung des Unternehmens Lidl ist die für Angelegenheiten
der Lebensmittelüberwachung zuständige oberste Landesbehörde. Nach den
dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(BMELV) vorliegenden Informationen vertritt diese die Auffassung, dass unter
Berücksichtigung der am 22. und 23. Januar 2010 vorliegenden
Informationslage und in Anbetracht des Umstandes, dass die Verbraucherwarnung des
Unternehmens sofort von der Tagespresse und Nachrichtensendungen aufgegriffen
wurde, die Information der Öffentlichkeit durch das Unternehmen ausreichend
im Sinne des § 40 LFGB war.
13. In welchen Bundesländern wurde der belastete Käse durch Lidl
angeboten?
Nach Informationen aus Baden-Württemberg vom 28. Januar 2010 wurden zehn
Zentrallager der Firma Lidl mit dem betroffenen Erzeugnis Harzer Käse der
Marke „Reinhardshof“ beliefert. Die betreffenden Zentrallager befinden sich in
den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen,
Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz
und Schleswig-Holstein. Welche Mengen an Käse im Einzelhandel angeboten
wurden, und in welchen Ländern, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
14. Wie hoch war der Anteil der von Lidl zurückgenommenen Ware im
Verhältnis zum Abverkauf in der Zeit von der ersten Warnmeldung bis zum
Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Wie viele Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich in oben
genanntem Zeitraum bei der Firmenhotline (Telefon und E-Mail) über den
Listerien-Vorfall informiert?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
16. Warum hat Lidl am 16. Februar 2010 eine erneute Verbraucherwarnung
herausgegeben, obwohl an diesem Tag das Mindesthaltbarkeitsdatum des
betroffenen Käses bereits ablief?
Hatten behördliche Stellen einen Einfluss auf dieses Vorgehen, und wie
erklärt die Bundesregierung, dass die Massenmedien erst nach dieser
zweiten Meldung den Listerien-Vorfall in deutlich wahrnehmbarer Weise
aufgegriffen haben?
Am 23. Januar 2010 hat die Firma Lidl nach Erhalt der Informationen durch die
zuständigen Behörden in Baden-Württemberg zu dem Erzeugnis Harzer Käse
der Marke „Reinhardshof, 200 g“ das betroffene Erzeugnis und vorsorglich auch
„Reinhardshof, Bauernhandkäse mit Edelschimmel, 200 g“ in allen deutschen
Filialen aus dem Verkauf genommen und eine Verbraucherwarnung
veröffentlicht. Zu diesem Zeitpunkt gab es für Deutschland den Verdacht eines
ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Auftreten von Listeriose-Erkrankungen
und dem Erzeugnis Harzer Käse der Marke „Reinhardshof, 200 g“. Am
Drucksache 17/1339 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode16. Februar 2010 teilte das RKI dem BVL zu Listeriose-Erkrankungen in
Deutschland mit, dass die seit dem 22. Januar 2010 im Nationalen
Referenzzentrum für Salmonellen und andere Enteritis-Erreger (RKI Wernigerode)
untersuchten Listerien-Isolate auch von vier Patienten aus dem Jahre 2010 einen
identischen „genetischen Fingerprint“ mit denen aus dem
listerienkontaminierten Harzer Käse isolierten ergeben haben. Diese Information wurde umgehend
an die zuständigen Behörden in Baden-Württemberg weitergeleitet. Daraufhin
wurde von der Firma Lidl in Abstimmung mit den zuständigen Behörden des
Landes Baden-Württemberg und fachlich begleitet durch das BVL eine zweite
Verbraucherwarnung veröffentlicht.
Ein Zusammenhang zwischen der zweiten Verbraucherwarnung der Firma Lidl
und dem Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums des Käses bestand nicht. Aus
Sicht der Bundesregierung ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass auch
Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist, von Verbrauchern in
manchen Fällen noch verzehrt werden. Aus diesem Grund war es nach
Auffassung der Bundesregierung sinnvoll, dass das Unternehmen nach Bekanntwerden
der neuen Informationen vom 16. Februar 2010 die Öffentlichkeit erneut warnte,
auch wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum des Käses am gleichen Tag ablief.
Die in der Frage getroffene Feststellung, dass die Medien erst nach der zweiten
Meldung die Angelegenheit in deutlich wahrnehmbarer Weise aufgegriffen
hätten, trifft nach Auffassung der Bundesregierung nicht zu. Vielmehr wurde in den
Medien bereits die erste Verbraucherwarnung des Unternehmens vom 23. Januar
2010 beachtet und überregional verbreitet, so z. B. durch Internet-Meldungen
der „Süddeutschen Zeitung“ („Rückruf für Harzer Käse von Lidl“) und des
Nachrichtenmagazins „DER SPIEGEL“ („Lidl warnt vor Bakterien im Käse“)
vom 23. Januar 2010.
17. Hält die Bundesregierung die unterschiedlichen Vorgehensweisen einzelner
Landesbehörden im Fall des Lidl-Käses für sachgerecht und geeignet,
obwohl sich Art, Umfang und Zeitpunkt der Öffentlichkeitsinformation in den
einzelnen Bundesländern erheblich unterschied (bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass es die übergeordnete, gemeinsame
Zielsetzung der Bundes- und der Länderbehörden ist, im Fall von
lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen sofort alle notwendigen Maßnahmen zu
ergreifen, um Verbraucherinnen und Verbraucher effektiv und umfassend zu
schützen. Die von einer bestimmten Behörde jeweils ergriffenen Maßnahmen
richten sich nach Art und Umständen des jeweils im Zuständigkeitsbereich der
betreffenden Behörde liegenden Sachverhalts sowie der jeweils dort
verfügbaren Informationslage. Daraus können sich unterschiedliche Vorgehensweisen
einzelner Landesbehören ergeben.
18. Durch welche Maßnahmen stellt die Bundesregierung ein einheitliches
und wirksames Vorgehen zwischen den Ländern und auch beim Bund
bezüglich der Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen sicher?
19. Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, einheitliche Standards für die
Veröffentlichung von Warninformationen festzulegen, um eine schnelle
und breite Erreichbarkeit der Bevölkerung sicherzustellen (bitte mit
Begründung)?
Die Fragen 18 und 19 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Die Bundesregierung und die Vertreter der für den Vollzug des
Lebensmittelrechts zuständigen obersten Landesbehörden haben in der Beratung der
Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) in der 14. Sitzung der LAV am
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/133916./17. November 2009 im Rahmen der Beratung von TOP 14 („Gemeinsame
Internet-Plattform der Länder zu nicht sicheren Lebensmitteln –
www.lebens-
mittelwarnung.de“) sich grundsätzlich zustimmend zur Einrichtung einer
gemeinsamen Internet-Plattform zu nicht sicheren Lebensmitteln ausgesprochen.
Einzelheiten, z. B. zu den Kosten, der technischen Realisierung und der
Betreuung des Systems bedürfen noch der weiteren Klärung. Die Bundesregierung
geht davon aus, dass mit der künftigen Internet-Plattform bundesweit ein
einheitlicheres Vorgehen im Hinblick auf die Information der Öffentlichkeit durch
die Behörden im Rahmen des § 40 LFGB erreicht werden kann. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu den Fragen 20 und 21 verwiesen.
20. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung sachgerecht, das Lebensmittel-
und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) in § 40 zu ändern, um den
zuständigen Behörden zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei
Verbraucherwarnungen mehr Handlungsbefugnisse zu geben, indem sie unabhängig
von Unternehmen Warnungen herausgeben dürfen (bitte mit
Begründung)?
21. Erwägt die Bundesregierung andere gesetzgeberische Möglichkeiten, um
den Gesundheitsschutz durch Verbraucher- bzw. Verzehrwarnungen
sowie Rückrufe oder Verkaufsverbote zu verbessern?
Falls ja, welche?
Falls nein, warum nicht?
Die Fragen 20 und 21 werden zusammenfassend wie folgt beantwortet:
Nach Auffassung der Bundesregierung existiert mit § 40 LFGB eine geeignete
gesetzliche Grundlage, die im Falle von sog. Vorkommnissen bei den von dieser
Vorschrift erfassten Erzeugnissen eine effektive sowie Art, Umfang und
Verbreitung des Risikos angemessen berücksichtigende Informationen der
Öffentlichkeit durch die zuständigen Behörden der Länder ermöglicht. Eine Information
der Öffentlichkeit durch die Wirtschaftsbeteiligten ist nach dieser Vorschrift
u. a. nur zulässig, wenn sie „ebenso wirksam“ ist wie eine behördliche
Maßnahme und die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher „rechtzeitig“
erreicht. Diese Erfordernisse sind ebenso wie die übrigen Tatbestandsmerkmale
des § 40 LFGB durch die zuständigen Behörden der Länder zu prüfen, die u. a.
durch die „AVV Rahmen-Überwachung“ bzw. durch die
„Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV)“ über bewährte untergesetzliche Instrumente
bzw. Abstimmungsgremien zur länderübergreifenden Koordinierung bei sog.
Vorkommnissen verfügen, die zudem für die Berücksichtigung der Umstände
des jeweiligen Einzelfalles den zuständigen Behörden der Länder die
notwendige Flexibilität gewährleisten. Das Regelungssystem des § 40 LFGB entspricht
im Übrigen – mindestens – vergleichbaren internationalen bzw. nationalen
Vorschriften über die behördliche öffentliche Warnung (vgl. zum Beispiel § 69
Absatz 4 des Arzneimittelgesetzes; § 8 Absatz 4 Satz 3 und 4, § 10 Absatz 2 bis 5
des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes). Im Übrigen wird auf die Antwort
zu den Fragen 18 und 19 verwiesen.
22. Ist die derzeit praktizierte Form der Öffentlichkeitsinformation bei
Verzehr- bzw. Verbraucherwarnungen, wobei im Wesentlichen darauf
vertraut wird, dass die Massenmedien die Meldungen aufgreifen, geeignet,
die Bevölkerung im erforderlichen Maße zu warnen, und wie begründet
die Bundesregierung ihre Haltung?
Aus Sicht der Bundesregierung ist die Verbreitung von Verzehr- und
Verbraucherwarnungen durch die Medien, unabhängig davon, ob die Warnmeldungen
Drucksache 17/1339 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiodedurch die zuständige Behörde oder die Lebensmittelunternehmer ergehen, ein
geeigneter Weg, um breite Verbraucherkreise innerhalb kürzester Zeit über
Risiken zu informieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 18
und 19 verwiesen.
23. Stimmt die Bundesregierung mit den Erkenntnissen der EFSA überein,
dass die Zahl der Listeriose-Fälle in Europa seit der Jahrtausendwende
wieder zunimmt und insbesondere ältere Menschen über 60 Jahre
betroffen sind (bitte mit Begründung), und welche Erkenntnisse hat sie daraus
bisher für Deutschland gezogen?
Die Zahl der gemeldeten humanen Listeriose-Fälle für Deutschland und die EU
2001 bis 2009 ergibt sich aus nachfolgender Tabelle:
EU-weit sind die Fallzahlen von 2001 bis 2006 deutlich gestiegen und in den
Jahren 2007 und 2008 wieder etwas gesunken. Auch die Zahlen der an das RKI
übermittelten Listerioseerkrankungen aus Deutschland sind seit 2001 leicht
angestiegen, mit einem Gipfel in den Jahren 2005 und 2006. In den Jahren 2007
und 2008 sind die Zahlen der gemeldeten Listeriose-Fälle in Deutschland
wiederum erheblich gesunken. Die Erkenntnisse der EFSA werden tendenziell also
auch von den deutschen Daten zu den auf Grundlage des
Infektionsschutzgesetzes übermittelten Fällen gestützt.
Etwa zwei Drittel aller an das RKI übermittelten Listerioseerkrankungen
betrafen Personen ab 60 Jahren. Sowohl in Deutschland als auch in der EU ist die
Altersgruppe der über 65-Jährigen am stärksten betroffen. Mögliche Gründe
hierfür sind chronische Erkrankungen und/oder Medikamenteneinnahme oder
Zustände der geschwächten Immunabwehr bei dieser Personengruppe. Denkbar
sind auch Besonderheiten des Verzehrsverhaltens und beim Umgang mit
Lebensmitteln, z. B. im Hinblick auf die Temperatur oder Dauer der häuslichen
Lagerung von Lebensmitteln.
Aus Sicht der Bundesregierung sind weitere Maßnahmen zur Aufklärung der
Ursachen und Einflussfaktoren der Entwicklung des Listeriosegeschehens
notwendig.
Darüber hinaus hält die Bundesregierung es für wesentlich, im Rahmen der
Information und Aufklärung von Verbrauchern insbesondere Risikogruppen
wichtige Informationen zum sachgerechten Umgang mit Lebensmitteln und zu den
Maßnahmen, die Verbraucher selbst zur Vermeidung von
Lebensmittelinfektionen ergreifen können, zu vermitteln. BMELV, BfR und RKI stellen deshalb
Verbrauchern im Internet eine Vielzahl von entsprechenden Informationen zur
Verfügung, so. z. B. das BfR-Informationsblatt „Verbrauchertipp: Schutz vor
Lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien“. Auch der vom BMELV
geförderte „Aufklärungs- und Informationsdienst“ (aid) veröffentlicht eine Vielzahl
von Medien (Informationsbroschüren, Lehrmaterial für Schulen, Hefte und
Videos), darunter auch zum Thema „Vermeidung von Lebensmittelinfektionen“.
Auch auf der aid-Homepage sind entsprechende Informationen zu finden.
Land 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Deutschland 216 239 256 296 512 13 356 307 394
EU gesamt 910 909 1 070 1 281 1 443 1 590 1 554 1 389
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 11 – Drucksache 17/133924. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der EFSA, dass eine erhöhte
Listeriose-Gefährdung insbesondere von Fertigprodukten ausgeht und
dass die Ursachen auch bei der Art der Lebensmittelverpackung, den
Zubereitungspraktiken, dem Maschineneinsatz und der Kühlkette liegen
(bitte mit Begründung)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich der in der Frage verwendete
Begriff „Fertigprodukte“ auf verzehrfertige Lebensmittel bezieht. Besonderheit
der verzehrfertigen Lebensmittel ist, dass sie vor dem Verzehr in der Regel nicht
mehr einer Keim abtötenden Behandlung (z. B. einer Hitzebehandlung, wie
etwa Kochen, Braten, Backen usw.) unterworfen werden. Nicht alle Arten von
verzehrfertigen Lebensmitteln sind mit dem erhöhten Risiko einer
Listerienkontamination behaftet. Im Hinblick auf das Listerienrisiko kritisch können
grundsätzlich jedoch solche verzehrfertigen Lebensmitteln sein, in denen ein
Wachstum von Listerien möglich ist. Auch die EFSA differenziert in dieser Weise
zwischen verschiedenen Arten von verzehrfertigen Lebensmitteln. Ebenso
werden aufgrund des unterschiedlichen Risikos in Abhängigkeit von der Art des
Lebensmittels in der EU-Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 mit
mikrobiologischen Kriterien verschiedene Lebensmittelsicherheitskriterien für die
Lebensmittelkategorien „Verzehrfertige Lebensmittel, die die Vermehrung von L.
monocytogenes begünstigen können“ und „verzehrfertige Lebensmittel, die die
Vermehrung von L. monocytogenes nicht begünstigen können“ festgelegt.
Listerien sind in der Umwelt allgemein verbreitet und finden in vielen
Lebensmitteln geeignete Wachstumsbedingungen. Insbesondere unzureichende
Hygienemaßnahmen können zum Eintrag von Listerien in Lebensmittelbetriebe und
zum dortigen Verbleib der Bakterien, z. B. auf Oberflächen,
Ausrüstungsgegenständen und in Anlagen, führen und so eine Kontamination der Lebensmittel
verursachen. Zubereitungspraktiken und Maschineneinsatz sind insoweit nur als
indirekte Einflussgrößen anzusehen, entscheidender Faktor sind vielmehr
Hygienemängel im Betrieb. Die Gefährdung durch die Art der Verpackung der
Lebensmittel wird in der Fachliteratur unterschiedlich bewertet. Grundsätzlich
können Listerien in Verpackungen auch bei reduziertem Sauerstoffangebot unter
Vakuum und Schutzgasatmosphäre überleben und sich vermehren. Die
Einhaltung der Kühlkette stellt neben der Hygiene eines der wichtigsten Kriterien dar,
um die Vermehrung von Listeria monocytogenes im Lebensmittel zu
verlangsamen. Jedoch bietet auch dies keinen generellen Schutz, da sich der Keim auch
bei 4˚C langsam vermehren kann. Bei einer Kontamination des Lebensmittels
kann es so bei einer langen Lagerzeit zur Vermehrung des Keims kommen. Dies
ist von Lebensmittelunternehmern bei der Festlegung des
Mindesthaltbarkeitsdatums zu berücksichtigen.
25. Sieht die Bundesregierung ein Erfordernis, die Listeriose-Gefährdung,
die von verzehrfertigen Lebensmitteln ausgehen kann, durch eine
verbesserte Lebensmittelkontrolle und behördliche Überwachung zu mindern?
Wenn nein, warum nicht, und wenn ja, durch welche Maßnahmen?
Aus Sicht der Bundesregierung erscheint es empfehlenswert, dass im Rahmen
der amtlichen Lebensmittelüberwachung künftig noch intensiver als bisher
überprüft wird, ob Lebensmittelunternehmer, die im Hinblick auf
Listerienkontaminationen sensible Lebensmittel herstellen, behandeln oder in den
Verkehr bringen, konsequente und systematische Eigenkontrollen durchführen. Das
BMELV wird in Zusammenarbeit mit Vertretern der obersten Landesbehörden
dem zuständigen Gremium der Länderarbeitsgemeinschaft für gesundheitlichen
Verbraucherschutz in Kürze einen entsprechenden Beschlussvorschlag
unterbreiten.
Drucksache 17/1339 – 12 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode26. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass Veränderungen bei den
Herstellungspraktiken, insbesondere in Großbetrieben, zu Keim
begünstigenden Bedingungen führen, die von der Kontrolle und der behördlichen
Überwachung unzureichend erfasst werden (bitte mit Begründung)?
Lebensmittelunternehmer haben nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EG)
Nr. 852/2004 ein oder mehrere ständige Verfahren, die auf den HACCP-
Grundsätzen (HACCP: Gefahrenanalyse und kritische Lenkungspunkte) beruhen,
einzurichten, durchzuführen und aufrechtzuerhalten. Ferner regelt Artikel 5
Absatz 2 Satz 2 der genannten Verordnung dass, sofern Veränderungen am
Erzeugnis, am Herstellungsprozess oder in den Produktionsstufen vorgenommen
werden, der Lebensmittelunternehmer das Verfahren überprüfen und in der
erforderlichen Weise anpassen muss. Aufgabe der amtlichen
Lebensmittelüberwachung ist u. a. die Überprüfung, ob Lebensmittelunternehmer die auf die
HACCP-Grundsätze gestützten Eigenkontrollverfahren etabliert und den
aktuellen Produktionsbedingungen angepasst haben. Unter der Voraussetzung, dass
die vorgenannten Rechtsvorschriften eingehalten werden und ihre Einhaltung
überwacht wird, ist aus Sicht der Bundesregierung das von Listerien ausgehende
Lebensmittelrisiko auch im Fall geänderter Herstellungsbedingungen
kontrollierbar.
27. Inwieweit ist die Bundesregierung bereit, zum Schutz der Gesundheit der
Verbraucherinnen und Verbraucher der EFSA-Empfehlung zu folgen, bei
Fertiggerichten eine Nulltoleranz für Listerien während der gesamten
Haltbarkeit festzulegen (bitte mit Begründung)?
Aus Sicht der Bundesregierung ist festzustellen, dass die EFSA in ihrer jüngsten
Stellungnahme vom 6. Dezember 2007 weder die Schlussfolgerung gezogen
noch die Empfehlung getroffen hat, dass bei Fertiggerichten eine so genannte
Nulltoleranz für Listerien während der gesamten Haltbarkeitsdauer festgelegt
werden sollte. Vielmehr hat die EFSA festgestellt, dass die Anwendung
mikrobiologischer Kriterien nur eine unter mehreren verfügbaren Management-
Optionen zur Kontrolle des Listerienrisikos in verzehrfertigen Lebensmitteln ist. Die
Empfehlung der EFSA lautet, dass bei der Herstellung von Lebensmitteln
konsequent und durchgängig die Anwendung der Grundsätze der Guten
Hygienepraxis in Verbindung mit der Anwendung HACCP-gestützter Kontrollsysteme
beachtet werden sollte. Ferner sollten, so EFSA, insbesondere auch realistische
Mindesthaltbarkeitsdaten und Lagertemperaturen für kritische Lebensmittel
gewählt werden und dabei mögliche Temperaturschwankungen während der
Lagerung von Lebensmitteln im Einzelhandel und im häuslichen Bereich
berücksichtigt werden. Verbesserungen, so EFSA, seien insbesondere auch im
Hinblick auf die Einhaltung der Kühlkette im häuslichen Bereich und im
Hinblick auf die Beratung von Verbrauchern (insbesondere Senioren) über die
Auswahl von für sie geeigneten Lebensmitteln und die sachgerechte
Lebensmittellagerung erforderlich. Die Bundesregierung stimmt den vorgenannten
Empfehlungen der EFSA zu.
28. Welche zusätzlichen Untersuchungen bzw. Datenerhebungen will die
Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern bezüglich der
Listerien-Häufigkeit in Fertigprodukten und den damit zusammenhängenden
Produktionsverfahren durchführen, um die Risiken besser einschätzen zu
können?
In dem auf die Allgemeine Verwaltungsvorschrift Zoonosen Lebensmittelkette
gestützten Stichprobenplan für das Zoonosen-Monitoring 2010 ist vorgesehen,
dass im Jahr 2010 auf der Ebene des Einzelhandels systematisch Proben von
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 13 – Drucksache 17/1339Räucherfisch, Weichkäse, halbfestem Schnittkäse und Fleischerzeugnissen auf
das Vorkommen von Listeria monocytogenes untersucht werden.
29. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung in
Zusammenarbeit mit den Ländern aufgrund der Erkenntnisse aus der EFSA-
Stellungnahme?
Auf die Antwort zu den Fragen 19, 23 und 25 wird verwiesen.
30. Welche Haltung hat die Bundesregierung zu dem Vorwurf des
österreichischen Gesundheitsministers Alois Stöger, die deutschen Behörden
seien im Fall des Listerien belasteten Käses trotz Todesfälle untätig
geblieben (bitte mit Begründung)?
Diese Kritik wird von der Bundesregierung zurückgewiesen. Nach Auffassung
der Bundesregierung haben im vorliegenden Fall alle beteiligten deutschen
Behörden sofort nach Bekannt werden der relevanten Informationen in
Abstimmung mit der beteiligten Wirtschaft gezielt Maßnahmen ergriffen, um
sicherzustellen, dass die kritischen Lebensmittel aus dem Handel genommen und
Verbraucher, die solche möglicherweise noch im häuslichen Bereich lagerten, über
bestehende Risiken informiert wurden.
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ISSN 0722-8333]