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Kleine AnfrageWahlperiode 17Beantwortet

Leiharbeit in Krankenhäusern

Einsatz von Leiharbeitern einer hauseigenen Leiharbeitsfirma am Universitätsklinikum Essen, Auswirkungen der Ungleichbehandlung bei gleicher Arbeit auf die Arbeitsqualität, Vereinbarkeit mit geltendem Recht und mit den politischen Intentionen des Instruments Leiharbeit, gesetzgeberischer Handlungsbedarf, allgemeine Erkenntnisse der Bundesregierung über Leiharbeit im Gesundheitswesen: Lohnabstand, aufstockende Leistungen nach SGB II, Frauenanteil

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Datum

08.04.2010

Aktualisiert

22.02.2023

Deutscher BundestagDrucksache 17/112922. 03. 2010

Leiharbeit in Krankenhäusern

der Abgeordneten Jutta Krellmann, Klaus Ernst, Matthias W. Birkwald, Werner Dreibus, Ulla Lötzer, Cornelia Möhring, Ingrid Remmers, Sabine Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

„Wenn jetzt aber einzelne Unternehmen die Zeitarbeit nutzen, um Belegschaften zu ersetzen oder im Betrieb identische Arbeit für einen Bruchteil des Lohnes erledigen zu lassen, dann werde ich nicht zulassen, dass dadurch die gesamte Zeitarbeit in Verruf gerät. Schlupflöcher im Gesetz werden wir schließen.“ So die Ankündigung der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Dr. Ursula von der Leyen, in einem Interview mit der Tageszeitung „DIE WELT“ am 1. Februar 2010. Ein vermeintlicher Missbrauch von Leiharbeit findet nicht nur in Industriebetrieben und im Einzelhandel statt, sondern zunehmend auch im Gesundheitswesen. Im Folgenden wird für diesen Bereich ein Beispiel exemplarisch angeführt, das verschiedene Fragen an die Bundesregierung aufwirft. Denn auch hier wird Lohndumping betrieben und Stammbelegschaft durch Leiharbeit ersetzt. Es stellt sich aber auch die Frage, ob es sich angesichts der derzeitigen Gesetzeslage überhaupt um einen Missbrauch der Leiharbeit handelt oder ob dieses Vorgehen nicht legal ist.

Am Universitätsklinikum (UK) Essen wurde im Jahre 2005 die UK Essen Personalservice GmbH (PSG) als 100-prozentige Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Essen gegründet. In die PSG, eine hausinterne Leiharbeitsfirma, werden Angehörige aller Berufsgruppen im nichtärztlichen Bereich eingestellt, die auch im Universitätsklinikum selbst arbeiten: Schreiner, Laborassistentinnen, Schreibkräfte, EDV-Beschäftigte, Verwaltungsangestellte, Transportarbeiter etc. Die PSG verleiht diese Beschäftigten an das Mutterunternehmen, das Universitätsklinikum Essen. Der Geschäftsführer der PSG ist gleichzeitig der Personalchef des Universitätsklinikums. Während die Leitung des Klinikums die PSG als „Mittel zur Sicherung von Beschäftigung und Qualität“ bezeichnet (Westdeutsche Allgemeine Zeitung – WAZ – vom 21. August 2009), ist die PSG aus Sicht des Personalrates ein Instrument zur Tarifflucht und Spaltung der Belegschaft (vgl. Rechenschaftsbericht 2009 des Personalrats).

Derzeit sind rund 300 Beschäftigte bei der PSG angestellt. Im Universitätsklinikum arbeiten insgesamt 5 000 Beschäftigte. Die Leiharbeitskräfte erhalten bis zu 30 Prozent weniger Lohn als die Festangestellten für die gleiche Arbeit. In absoluten Zahlen sind das netto zwischen 300 bis 450 Euro pro Monat weniger. Zudem haben die Leiharbeitskräfte sechs Tage weniger Urlaub, keine betriebliche Altersversorgung und keine Jahressonderzahlung. Es ist zu befürchten, dass sich die daraus resultierende Unzufriedenheit der Leiharbeitskräfte auch auf die Qualität der Pflege auswirkt. Neueinstellungen erfolgen häufig nur noch über die PSG und wer zuvor einen befristeten Vertrag mit dem Universitätsklinikum hatte, erhält nach dessen Auslaufen nur noch ein Angebot der Leiharbeitsfirma – zu den beschriebenen deutlich schlechteren Bedingungen.

Nach Ansicht des Personalrats arbeiten die Leiharbeitskräfte auf Stammarbeitsplätzen. Der Personalrat befürchtet, dass der Druck auf das Lohnniveau am Klinikum steigt, wenn immer mehr Beschäftigte bei der PSG eingestellt werden (WAZ vom 21. August 2009 und vom 14. Januar 2010, Lokalzeit Ruhr/WDR Fernsehen vom 3. März 2010, Rechenschaftsbericht 2009 des Personalrats).

Bei dem Universitätsklinikum Essen handelt es sich nicht um einen Einzelfall. So setzen beispielsweise auch die Asklepios Kliniken in Hamburg Leiharbeitskräfte ein. Auch das Gemeinschaftskrankenhaus in Herdecke plant, eine eigene Leiharbeitsfirma zu gründen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Wie bewertet die Bundesregierung anhand des im Vorspann geschilderten Beispiels (oder auch anhand weiterer ihr bekannter Beispiele) den Einsatz von Leiharbeit in Krankenhäusern, wenn dieser zu einer erheblich ungleichen Bezahlung der Beschäftigten und zu einer Ersetzung von Stammbelegschaften führt (sollte die Bundesregierung auch in diesem Fall keine eigenen unmittelbaren Erkenntnisse haben, bitten wir um eine allgemeine Einschätzung)?

2

Wie bewertet die Bundesregierung den Einsatz von Leiharbeit in Krankenhäusern bzw. im Gesundheitswesen vor dem Hintergrund möglicher negativer Auswirkungen der schlechten Arbeitsbedingungen der Leiharbeitskräfte auf die Qualität der Patientenversorgung?

3

Wie bewertet die Bundesregierung allgemein die Tatsache, dass in öffentlichen Einrichtungen Beschäftigte, die die gleiche Arbeit verrichten, ungleich behandelt werden?

4

Hält die Bundesregierung ein Vorgehen, wie es im Vorspann geschildert ist, für legal und mit geltendem Recht vereinbar (bitte begründen)?

5

Was versteht die Bundesregierung prinzipiell unter Missbrauch in der Leiharbeit? Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit ihrer Ansicht nach von einem Missbrauch gesprochen werden kann?

6

Wie gedenkt die Bundesregierung einen solchen Missbrauch in der Leiharbeit gesetzgeberisch zu verhindern?

7

Leitet die Bundesregierung vor dem Hintergrund der derzeit stattfindenden Prüfung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes einen gesetzgeberischen Handlungsbedarf ab aus einem wie in der Vorbemerkung geschilderten Einsatz von Leiharbeit? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht?

8

Entspricht ein wie in der Vorbemerkung geschilderter Einsatz von Leiharbeit den politischen Intentionen, die mit der Schaffung der Beschäftigungsform Leiharbeit verbunden waren bzw. die die Bundesregierung aktuell mit diesem Instrument verbindet? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht?

9

Wie gedenkt die Bundesregierung eine an den Realitäten in der Leiharbeitsbranche orientierte Überarbeitung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vorzunehmen, wenn sie selbst von in der Presse dokumentierten Einzelfällen keine Kenntnis hat (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage 17/985)?

10

Hat die UK Essen Personalservicegesellschaft eine Erlaubnis der Agentur für Arbeit zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung?

11

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Leiharbeitskräften in Krankenhäusern vor? Wie viele Krankenhäuser nutzen dieses Instrument, und wie viele Beschäftigte sind betroffen (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht differenzieren)? Welche Beschäftigtengruppen sind vor allem betroffen? Wie hoch ist durchschnittlich der Lohnabstand? Wie lang ist durchschnittlich die Einsatzdauer?

12

Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Leiharbeitskräften im Gesundheitswesen vor? Wie viele Betriebe nutzen dieses Instrument, und wie viele Beschäftigte sind betroffen (wenn möglich bitte nach Bundesländern und Geschlecht differenzieren)? Welche Beschäftigtengruppen sind vor allem betroffen? Wie hoch ist durchschnittlich der Lohnabstand? Wie lang ist durchschnittlich die Einsatzdauer?

13

Wie viele Leiharbeitskräfte in Krankenhäusern bzw. im Gesundheitswesen bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn aufstockende Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (bitte absolut und in Relation zu allen Leiharbeitskräften in dieser Branche angeben)? Wie viele davon sind Frauen? Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger die niedrigen Löhne der betroffenen Leiharbeitskräfte aufstocken, um ihre Existenz zu sichern?

14

Wie viele Leiharbeitskräfte im Universitätsklinikum Essen bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn aufstockende Leistungen nach dem SGB II, und wie hoch ist der Anteil von Frauen? Wie hoch sind die Finanzmittel, mit denen die Grundsicherungsträger die niedrigen Löhne der betroffenen Leiharbeitskräfte aufstocken, um ihre Existenz zu sichern?

Berlin, den 19. März 2010

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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