[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 8. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12278
19. Wahlperiode 12.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Steffi Lemke, Lisa Badum,
Dr. Bettina Hoffmann, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11460 –
Die Auswirkungen von naturschädigenden Subventionen auf die Biodiversität
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Eine Million Tier- und Pflanzenarten vom Aussterben bedroht, die Hälfte der
Korallen verloren und das Artensterben schreitet immer schneller voran – das
sind die Ergebnisse des Weltartenschutzrats in seinem Bericht zum Zustand der
Natur (
www.ipbes.net/sites/default/files/downloads/spm_unedited_advance_for_
posting_htn.pdf). Das Artensterben findet in Mitteleuropa und in Deutschland
vor allem in der Agrarlandschaft statt. Studien zeigen, dass die Artenzahl, die
Häufigkeit und die Biomasse von Tieren und Pflanzen in der Agrarlandschaft
stark abnehmen (
www.acatech.de/Publikation/artenrueckgang-in-der-agrar
landschaft/). Europaweit hat die Agrarlandschaft inzwischen über die Hälfte
ihrer ursprünglich dort heimischen Vögel verloren. Der Rückgang, nach den
neuesten Zahlen, beträgt 57 Prozent (
https://pecbms.info/). Auch in Deutschland
gehen die Bestände vieler häufiger Brutvögel von Äckern, Wiesen und Weiden
im Beobachtungszeitraum seit 1990 deutlich zurück. Drei von vier Vögeln, die
eigentlich hierzulande heimisch sind, gelten mittlerweile als gefährdet. Der
Kiebitz verzeichnete einen Rückgang von über zwei Drittel des Bestandes und die
Bestände des Rebhuhns haben mit europaweiten Verlusten von 94 Prozent
dramatische Ausmaße angenommen. Vögel sind ausgezeichnete Zeigerarten für
den Zustand der biologischen Vielfalt insgesamt. Aber auch Erkenntnisse von
anderen Artengruppen wie z. B. Insekten und Pflanzen, zu denen
wissenschaftliche Studien vorliegen, bestätigen das dramatische Bild. Wir haben
stellenweise über 75 Prozent der Biomasse an Fluginsekten verloren (
https://journals.
plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0185809).
Einer der Haupttreiber für den Artenschwund ist die industrialisierte
Landwirtschaft. Die vielfache Intensivierung der Ackernutzung, die Beseitigung von
Kleinstrukturen wie Hecken und Feldraine für größere Schläge, Ackergifte und
Nitratüberschüsse auf den Böden und Grünlandverluste schaden der Natur. Sie
alle nehmen den Pflanzen und Tieren den Lebensraum und die Nahrung. Die
Landwirtschaft wird aus Steuermitteln subventioniert. „Finanzhilfen und
Steuervergünstigungen waren und sind ein zentrales Instrument der Agrarpolitik. Sie
können – je nach Ausgestaltung – die Umweltbelastungen aus der
Landwirtschaft verstärken oder vermindern“ (
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/479/publikationen/uba_fachbroschuere_umweltschaedliche-subventionen_
bf.pdf, S. 58). Die bisherige Förderpolitik der europäischen Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) hat nach Ansicht der Fragesteller den Trend zu natur- und
umweltschädigenden Praktiken verstärkt. Auch Cross-Compliance und Greening-
Mechanismen haben keine Trendumkehr für mehr Artenvielfalt geschaffen.
Unter besonderer Kritik steht die erste Säule der GAP, das sind Direktzahlungen,
die sich an der Größe der Fläche bemessen, da sie zu einer Steigerung und
Ausdehnung der intensiven Produktion beiträgt. Der im April 2019 veröffentliche
Bericht des Bundesamts für Naturschutz (BfN) „Abbau naturschädigender
Subventionen und Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastung“ errechnet für
Deutschland in den Bereichen Siedlung und Verkehr sowie Landwirtschaft
einen Betrag von 22 Mrd. Euro naturschädigender Subventionen jährlich (www.
bfn.de/fileadmin/BfN/oekonomie/Dokumente/Abbau_naturschaedigender_
Subventionen.pdf). Zusammen mit den ebenfalls naturschädigenden, weil
klimaschädlichen Subventionen im Energiebereich sind es pro Jahr sogar 55 Mrd.
Euro. Der Bericht folgert, mit umfangreichen Subventionen werde eine
Landwirtschaft gefördert, die weiterhin zu erheblichen Umweltbelastungen beiträgt.
Für die Europäische Union wurden allein die volkswirtschaftlichen Kosten der
Umweltbelastungen, die durch den Einsatz synthetischer Stickstoffdünger
entstehen, auf 20 bis 150 Mrd. Euro geschätzt, deren Nutzen dagegen nur auf 20
bis 80 Mrd. Euro. Für Deutschland dürfte das Verhältnis laut Bericht aufgrund
der hohen Nitratüberschüsse noch ungünstiger ausfallen.
Auch der Bericht des Weltartenschutzrates nennt wirtschaftliche Instrumente als
einen der Haupttreiber, die der Natur und Biodiversität schaden. Dazu gehören
Subventionen, Finanztransfers, Preise, die nicht die Umwelt- und Sozialkosten
widerspiegeln etc. So lagen im Jahr 2015 in den OECD-Ländern Subventionen
für eine potentiell umweltschädliche Landwirtschaft bei 100 Mrd. Euro (www.
helmholtz.de/fileadmin/user_upload/IPBES-Factsheet.pdf).
1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die im BfN-Report „Abbau
naturschädigender Subventionen und Kompensationszahlungen auf
stoffliche Belastung“ errechnete Höhe der naturschädlichen Subventionen, und
wie bewertet sie diese?
2. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass in
erheblichem Maße Aktivitäten subventioniert werden, durch die wichtige Teile
der biologischen Vielfalt Deutschlands zerstört und beeinträchtigt werden?
Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 und 2 gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung erstellt im zweijährigen Turnus einen Subventionsbericht,
der dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt wird. Der hierbei
verwendete Subventionsbegriff ist durch § 12 des Stabilitätsgesetzes festgelegt.
Er konzentriert sich auf Finanzhilfen des Bundes und Steuervergünstigungen für
private Unternehmen und Wirtschaftszweige. Der gesetzlichen Systematik
folgend werden manche der vom Bundesamt für Naturschutz als naturschädigende
Subventionen eingestuften Zahlungen von der Bundesregierung nicht als
Subventionen in o. g. Sinne klassifiziert. Insofern ist der vom Bundesamt für Naturschutz
verwendete Subventionsbegriff anders gefasst und berücksichtigt zum Teil
andere Maßnahmen als die Subventionsberichterstattung der Bundesregierung.
Der BfN Report vom April 2019 nennt erstmals verschiedene Subventionen, die
nach Einschätzung des BfN naturschädigende Aktivitäten unterstützen. Es geht
dabei um Subventionen in den Bereichen Landwirtschaft, Ernährung,
Energiebereitstellung und -verbrauch, Verkehr, Bauen und Wohnen, die zum großen Teil
aus den regelmäßigen Veröffentlichungen des Umweltbundesamtes zu
umweltschädlichen Subventionen entnommen wurden.
Wie bereits im Klimaschutzplan 2050 festgehalten, wird sich die
Bundesregierung auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene dafür einsetzen, dass
unter Berücksichtigung von Verbraucherinteressen und sonstigen
volkswirtschaftlichen Interessen umweltschädliche Subventionen abgebaut
beziehungsweise in Investitionen für zukunftsorientierte, sozial-ökologisch gerechte
Maßnahmen umgewidmet werden.
Die Bundesregierung sieht insofern den in der Frage genannten BfN Report als
Beitrag zu der im Rahmen ihrer regelmäßigen Subventionsberichterstattung
erfolgenden Nachhaltigkeitsprüfung.
3. Wie bewertet die Bundesregierung die Aussage des Berichts, dass die
aktuellen ordnungsrechtlichen Anforderungen in Deutschland im Hinblick auf
stoffliche Beeinträchtigungen von Arten- und Lebensräumen, etwa durch
übermäßige Düngung oder durch den Einsatz von Pestiziden, nicht geeignet
sind, die dadurch entstehenden akuten, diffusen und kumulativen
Belastungen u. a. für die Biodiversität in ausreichendem Umfang zu verhindern?
Die einschlägigen ordnungsrechtlichen Regelungen sind aus Sicht der
Bundesregierung grundsätzlich geeignet, stoffliche Beeinträchtigungen von Lebensräumen
und Habitaten zu verhindern. So dürfen z. B. individuelle Pflanzenschutzmittel
nur zugelassen werden, wenn sie bei sachgerechter Anwendung keine
unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Mit dem Nationalen Aktionsplan zur
nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln hat die Bundesregierung
bereits 2013 ein wirksames Instrument zur Minderung der mit der Anwendung von
Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken beschlossen. Weitere Maßnahmen
sollen im Rahmen des geplanten Aktionsprogramms Insektenschutz verankert
werden.
Daneben ist ein Ziel der Bundesregierung, die Leistungen der Landwirtschaft zum
Schutz der Umwelt, der Biodiversität, des Klimas und der natürlichen Ressourcen
durch gezielte Maßnahmen verstärkt zu fördern und zu honorieren. Hierzu sollen
auch die geplante Ackerbaustrategie und die notwendige Anpassung der
Düngeverordnung einen Beitrag leisten.
4. Wird die Bundesregierung der Aussage des BfN-Berichts Maßnahmen
folgen lassen, dass der Abbau naturschädlicher Subventionen und die
Anlastung von Umweltkosten beim Verursacher durch Abgaben im Sinne von
Kompensationszahlungen auf naturschädigende Belastungen, insbesondere
stoffliche Beeinträchtigungen, Instrumente sind, um Naturschutzpolitik
kostengünstig, verursacherbezogen und wirksamer zu gestalten?
Wenn nein, warum nicht?
Hierzu bedarf es aus Sicht der Bundesregierung noch vertiefter Untersuchungen;
insofern hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht
abgeschlossen.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Berichts, dass
Kompensationszahlungen auf stoffliche Belastungen, insbesondere auf
Stickstoffüberschüsse und Pestizide, erhoben werden sollten?
Wenn nein, warum nicht?
Dazu hat die Bundesregierung ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen.
6. Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft sind der Bundesregierung
bekannt?
Der aktuelle 26. Subventionsbericht der Bundesregierung beinhaltet für den
Bereich Ernährung und Landwirtschaft elf Finanzhilfen des Bundes und 21
Steuervergünstigungen. Die einzelnen Maßnahmen sind einschließlich der
Nachhaltigkeitsprüfung in den Anlagen 7 (Finanzhilfen) und 8 (Steuervergünstigungen) des
Subventionsberichts ausführlich beschrieben (
www.bundesfinanzministerium.de/
Content/DE/Standardartikel/Themen/Oeffentliche_Finanzen/Subventionspolitik/
2017-08-23-subventionsbericht-26-anlage.pdf;jsessionid=CF1743F54C7FF9307
A72FBA1BB3D7A13?__blob=publicationFile&v=1).
Fördermittel, Direktzahlungen und Zahlungen der 2. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik, die aus dem EU-Haushalt sowie mit Ko-finanzierungen aus den
Länderhaushalten finanziert werden, sind nicht Gegenstand des o. g.
Subventionsberichts.
7. Welche Subventionen im Bereich Landwirtschaft bewertet die
Bundesregierung als naturschädigend und biodiversitätsschädigend?
Eine Einstufung der Maßnahmen als umwelt- oder naturschädigende
Subventionen erfolgt durch die Bundesregierung nicht.
8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der
bewirtschafteten Grünlandflächen in Deutschland (bitte nach intensiv und extensiv
bewirtschafteten Flächen aufschlüsseln)?
Nach den Ergebnissen der Bodennutzungshaupterhebung wurden 2018 in
Deutschland rund 4,713 Mio. Hektar Dauergrünland ermittelt. Eine
Klassifikation nach der Intensität der bewirtschafteten Grünlandflächen gibt es auch
deswegen nicht, weil die Intensität durch eine ganze Reihe von Faktoren bestimmt wird
(z. B. Viehbesatzdichte, Mahdhäufigkeit, Betriebsmitteleinsatz), und diese nur
sehr aufwändig zu erheben wären. Insbesondere auf Grund einer zunehmenden
überbetrieblichen Verflechtung der Betriebe und der Verwendung des
Grünlandaufwuchses als Substrat für die Biogasproduktion sind auch Auswertungen, die
auf betrieblichen Viehbesatzdichten (z. B. auf Grundlage der
Agrarstrukturerhebung) beruhen, nur schwer zu interpretieren.
9. In welcher Höhe werden Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für
diese Flächen ausgegeben (bitte nach extensiv und intensiv bewirtschaftet
und pro Jahr aufschlüsseln)?
Im Antragsjahr 2018 wurden in Deutschland in der 1. Säule der Gemeinsamen
Agrarpolitik (GAP) im Durchschnitt rund 286 Euro je Hektar an entkoppelten
Direktzahlungen gewährt. Diese Direktzahlungen sind je Hektar beihilfefähiger
Fläche einheitlich, d. h. es erfolgt keine Differenzierung nach der Art der Fläche
(Ackerland, Dauergrünland, Dauerkultur) oder der Art der Bewirtschaftung (z. B.
extensiv, intensiv).
Für die in der Antwort zu Frage 8 genannten 4,713 Mio. Hektar Dauergrünland
wären unter der Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich
Direktzahlungen beantragt wurden, demnach im Antragsjahr 2018 1,348 Mrd. Euro an
Direktzahlungen gewährt worden.
Bei den Verhandlungen zur Reform der GAP nach 2020 setzt sich die
Bundesregierung für ein höheres Umweltambitionsniveau ein. Das umfasst u. a. die
Einbeziehung extensiven Grünlands in die förderfähige Fläche.
10. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus
der ersten Säule der GAP für die Umwandlung von Dauergrünland
ausgegeben werden, die laut Antwort auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7971 zwischen 440 und 3 000 Euro pro Hektar und Jahr
gesellschaftliche Kosten durch den Verlust von Ökosystemdienstleitungen
verursachen?
In Deutschland wird Dauergrünland im Rahmen des Greenings der 1. Säule
geschützt. Für das am 1. Januar 2015 bestehende Dauergrünland in FFH-Gebieten
(sogenanntes umweltsensibles Dauergrünland) gilt ein Umwandlungs- und
Pflugverbot. Für das übrige Dauergrünland außerhalb von FFH-Gebieten gilt für die
Umwandlung ein Genehmigungsvorbehalt. Genehmigungen werden
grundsätzlich nur erteilt, wenn dem keine anderen Rechtsvorschriften entgegenstehen und
sind an die Neuanlage von Dauergrünland an anderer Stelle gebunden. Für ab
dem Jahr 2015 neu entstandenes Dauergrünland wird eine
Umwandlungsgenehmigung ohne die Verpflichtung zur Neuanlage erteilt. Die Regelungen zum
Dauergrünlanderhalt gelten nicht für Betriebe, die vom Greening befreit sind.
11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der
landwirtschaftlich genutzten Moorflächen (bitte in Ackerbau und Grünland
aufschlüsseln)?
Nach der Definition der Moorfläche in der geologischen Übersichtskarte
(GÜK 200) ergeben sich bei Nutzung des digitalen Basis-Landschaftsmodells
(DLM) 2016 des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie auf Basis der
entsprechenden Umrechnungsfaktoren nachfolgende Flächengrößen für das Jahr
2016:
Flächenkategorie Fläche nach DLM & GÜK (in 1.000 ha)
Schätzung der landwirtschaftlich
genutzten Fläche
(in 1.000 ha)
Moore Anmoore Moore Anmoore
Ackerland 272 169 250 155
Grünland 860 165 645 124
darunter Heiden u. ä. 134 4 100 3
Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0 0 0
Summe 1.132 334 895 278
Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume
Demnach wurden von rd. 1,4 Mio. Hektar Moorflächen (einschließl. Anmooren)
schätzungsweise knapp 1,2 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt, überwiegend
als Grünland.
Hinzuweisen ist darauf, dass die Klassifikation der Bodenfläche bei Nutzung
anderer Datenquellen als des DLM für Deutschland insgesamt zu einem deutlich
geringeren Flächenumfang der Ackerland- und Grünlandflächen führt.
Insbesondere ist die auf Basis des DLM berichtete Grünlandfläche aus methodischen
Gründen um etwa ein Viertel höher als nach den Daten der Agrarstrukturerhebung
und den Daten des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS)1.
12. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese Moorflächen pro Jahr
ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten
Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der
Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt
wurden, folgende Beträge: 115,8 Mio. Euro für Ackerland und 219,9 Mio. Euro
für Grünland.
13. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Beihilfen zur
Entwässerung von Moorstandorten seit 1990 pro Jahr gewährt?
Eine aktive Entwässerung von Moorstandorten wurde im Zeitraum 1990 bis heute
nicht gefördert. Davon unberührt ist Finanzierung der Aufrechterhaltung bzw.
Erneuerung bestehender Dränanlagen.
14. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliches Geld aus
der ersten Säule der GAP für Flächen ausgegeben werden, die laut Antwort
auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 ca. 8 bzw.
27,3 Mrd. Euro Schadenskosten verursachen?
Die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung ist hierzu noch nicht
abgeschlossen.
1 Gömann H, Weingarten P (2018) Landnutzungswandel. In: Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.), Handwörterbuch
der Stadt- und Raumentwicklung : Band 2 ; G-L. Hannover: ARL, pp. 1335-1347
Röder N, Grützmacher F (2012), Emissionen aus landwirtschaftlich genutzten Mooren - Vermeidungskosten und Anpassungsbedarf.
Natur Landsch 87(2):56-61
Baum S, Rudolph S, Röder N, Ackermann A (2019), The unknown 25% - What kind of grassland is not reported to IACS? Grassl Sci
Europe 24:116-118
15. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der Auenflächen,
die landwirtschaftlich als Ackerland und als Grünland genutzt werden?
Auf Basis von Daten des digitalen Landschafts-Basismodells (siehe Antwort zu
Frage 11) unter Verschneidung mit der vom Bundesamt für Naturschutz 2011 im
Landschafts- und Naturschutzinformationssystem des Bundes (LANIS-Bund)
erstellten Abgrenzung der Auengebiete ergeben sich nachfolgende Flächengrößen
für das Jahr 2016:
Flächenkategorie
Fläche nach DLM & BfN
(in 1.000 ha)
Schätzung der landwirtschaftlich
genutzten Fläche (in 1.000 ha)
Rezente Aue Altaue Rezente Aue Altaue
Ackerland 117 464 107 427
Grünland 190 190 143 142
Davon Heiden, u. ä. 8 7 7 5
Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0 0 0
Summe 307 654 250 569
Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume
Demnach werden von knapp 961 000 Hektar Auenflächen (einschließl. Altauen)
rund 819 000 Hektar landwirtschaftlich genutzt, überwiegend als Ackerland.
Im Hinblick auf die Klassifikation der Bodenflächen wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen.
16. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Agrarfördermittel der ersten Säule der GAP für die Bewirtschaftung auf Auenflächen
ausgegeben (bitte pro Jahr sowohl nach extensiv und intensiv bewirtschaftet
als auch Ackerland und Grünland aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten
Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der
Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt
wurden, folgende Beträge: 152,7 Mio. Euro für Ackerland und 81,5 Mio. Euro
für Grünland.
17. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der von
Stickstoffüberschuss belasteten Gebiete (rote Gebiete)?
Die Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete erfolgt durch die Länder.
Bislang haben sieben Länder eigene Landesverordnungen zur Umsetzung von § 13
Absatz 2 der Düngeverordnung erlassen und belastete Gebiete ausgewiesen. Eine
Meldepflicht über die Größe von belasteten Gebiete an den Bund besteht seitens
der Länder nicht. Kenntnisse über die Größe der belasteten Gebiete in
Deutschland liegen der Bundesregierung daher nicht vor.
18. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese belasteten Gebiete pro Jahr
ausgegeben?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 9 und 17 verwiesen.
19. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass öffentliche Gelder aus
der ersten Säule der GAP für diese Flächen ausgegeben werden, die laut
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7971 erhebliche
gesellschaftliche Kosten verursachen (wie z. B. jährlich 20 bis 150 Mrd.
Euro europaweit)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen.
20. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Größe der
landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen im Natura-2000-Netz (bitte nach
Ackerbau und Grünland auflisten)?
Auf Basis von Daten des digitalen Landschafts-Basismodells (siehe Antwort zu
Frage 11) unter Verschneidung mit der vom Bundesamt für Naturschutz
bezeichneten Fläche und Lage der Natura-2000-Gebiete (Stand: 2015) ergeben sich
nachfolgende Flächengrößen:
Flächenkategorie Fläche nach
DLM & BfN
(in 1.000 ha)
Schätzung der
landwirtschaftlich
genutzten Fläche
(in 1.000 ha)
Ackerland 912 839
Grünland 1.310 983
darunter Heiden u. ä. 203 152
Sonstige Landwirtschaftsfläche 0 0
Summe 2.223 1.822
Quelle: Thünen-Institut für ländliche Räume
Demnach werden von 2,2 Mio. Hektar im Natura-2000-Netz enthaltenen
Gebieten rund 1,8 Mio. Hektar landwirtschaftlich genutzt, zu mehr als der Hälfte als
Grünland. Im Hinblick auf die Klassifikation der Bodenflächen wird auf die
Antwort zu Frage 11 verwiesen.
21. In welcher Höhe werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Agrarfördermittel aus der ersten Säule der GAP für diese im Natura-2000-Netz
gelegenen Flächen pro Jahr ausgegeben (bitte nach Ackerbau und Grünland
aufschlüsseln)?
Unter Berücksichtigung der im Jahr 2018 durchschnittlich gewährten
Direktzahlungen von 286 Euro je Hektar (vgl. Antwort zu Frage 9) ergeben sich unter der
Annahme, dass für die gesamte Fläche tatsächlich Direktzahlungen beantragt
wurden, folgende Beträge: 240,0 Mio. Euro für Ackerland und 281,1 Mio. Euro
für Dauergrünland. Auf den Sachverhalt zur Förderfähigkeit von extensivem
Grünland in der Antwort zu Frage 9 wird verwiesen.
22. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Verwendung von
finanziellen Mittel pro Jahr aus Agrarumweltprogrammen (Code 213 und
214) in Natura-2000- bzw. FFH-Gebieten (FFH = Flora-Fauna-
Habitatrichtlinie) vor (bitte nach Code 213 und 2014 differenzieren)?
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 hat sich die Systematik der
Zuordnung von Codes zu Maßnahmen geändert. Der Code 213 im
Programmplanungszeitraum 2007-2013 entspricht dem Code M12 im
Programmplanungszeitraum 2014-2020; der Code 214 entspricht den Codes M10 und M11 (vgl. hierzu
Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 807/2014).
In der Förderperiode 2014-2020 sind in den 13 Entwicklungsprogrammen für den
ländlichen Raum (EPLR) der Länder für M12 rund 115 Mio. Euro, für M10 rund
3,5 Mrd. Euro und für M11 rund 1,8 Mrd. Euro öffentliche Mittel (beinhaltet
ELER-, nationale Kofinanzierungs- und zusätzliche nationale Mittel) vorgesehen.
Mit Ausnahme der Natura-2000-Ausgleichszahlung (M12), die allerdings
lediglich etwa 4,6 Prozent aller geplanten EPLR-Mittel ausmacht, liegen über die
konkrete Verwendung der Mittel für die Maßnahmen M10 und M11 in Natura 2000
bzw. FFH-Gebieten der Bundesregierung keine Informationen vor.
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Stand der
FFH-Managementplanung in den Bundesländern?
Wie viel Mittel geben die Bundesländer nach Kenntnis der Bundesregierung
für die Durchführung von FFH-Managementplänen aus?
Welche Behörden sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern für die Umsetzung der FFH-Managementplanung zuständig?
Mit Stand April 2019 waren für 74,1 Prozent der FFH-Gebiete in Deutschland die
Erhaltungsmaßnahmen (häufig in Form von Managementplänen) festgelegt.
Bund und Länder arbeiten intensiv daran, auch für die restlichen FFH-Gebiete die
Erhaltungsmaßnahmen festzulegen. Der Bundesregierung liegen keine
Informationen über die von den Bundesländern ausgegebenen Mittel für die
Durchführung von FFH-Managementplänen vor. Für die Umsetzung der FFH-
Managementplanung sind grundsätzlich die verschiedenen Landes-Naturschutzbehörden
zuständig. Abweichend davon können aber auch andere Behörden, wie z. B.
Forstbehörden, zuständig sein. Für die FFH-Gebiete in der Ausschließlichen
Wirtschaftszone (AWZ) in der Nord- und Ostsee ist das Bundesamt für
Naturschutz die zuständige Behörde. Die Umsetzung auf militärischen Liegenschaften
wird durch spezifische Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem
Bundesministerium der Verteidigung bzw. der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
geregelt.
24. Welche finanziellen Mittel aus Agrarumweltprogrammen der Programme
für Ländliche Entwicklung (zweite Säule der GAP) gehen nach Kenntnis der
Bundesregierung jährlich in eine spezifische Förderung von Moorstandorten
in der Landwirtschaft?
Auf Basis der eingereichten Ländlichen Entwicklungspläne beabsichtigen die
Bundesländer, mindestens 57 Mio. Euro für die Förderperiode 2014-2020 für den
spezifischen Moorschutz bereitzustellen. Dieser Betrag dürfte in der Realität
höher liegen, da in vielen Bundesländern die Ansätze für die Fördermaßnahmen
nicht nach Gebietskulissen differenziert ausgewiesen sind. Neben den
Fördermaßnahmen, für die der finanzielle Umfang für auf Mooren geplante Maßnahmen
eindeutig bestimmbar ist, werden spezifische Maßnahmen des Moorschutzes
meist in größeren Maßnahmen subsumiert.
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