[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
vom 23. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11972
19. Wahlperiode 26.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martin Hess, Dr. Bernd Baumann,
Dr. Gottfried Curio, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11488 –
Bundesweite Grenzkontrollen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen des G20-Gipfels in Hamburg
wurden im Zeitraum vom 12. Juni bis 11. Juli 2017 gemäß Artikel 25 ff. des
Schengener Grenzkodex die Grenzkontrollen an allen land-, luft- und
seeseitigen deutschen Binnengrenzen vorübergehend wieder eingeführt (
www.welt.de/
politik/deutschland/article164638611/Deutschland-fuehrt-zum-G-20-Gipfel-
Grenzkontrollen-ein.html).
Wie wirksam diese Grenzkontrollen nach Ansicht der Fragesteller in diesem
Zeitraum waren, zeigt sich anhand der dargelegten Statistik (siehe
Bundestagsdrucksache 18/13535, S. 10):
Unerlaubte Einreisen 4 546; Unerlaubte Aufenthalte 1 579; Fahndungstreffer
(Personen) 4 404; davon Haftbefehle 782; Einreiseverweigerungen 834;
Zurückschiebungen 115.
Nach Ansicht der Fragesteller ergibt sich Klärungsbedarf dadurch und nicht
zuletzt auch durch die Äußerung der CDU-Vorsitzenden Annegret Kramp-
Karrenbauer, dass eine Schließung der deutschen Grenzen im Hinblick auf eine
zukünftige Migrationspolitik eine denkbare Ultima-Ratio-Lösung im
Ausnahmefall wäre (
www.tagesschau.de/inland/akk-cdu-werkstattgespraech-101.html).
In diesem Kontext wird zugleich auch auf einen Pressebericht aus dem Jahr
2018 verwiesen, wonach es zumindest für Personenkontrollen an allen
deutschen Grenzen nach Angaben der Gewerkschaft der Polizei (GDP) überhaupt
nicht genug Beamte gebe. „Das neue Personal, das wir in den letzten Jahren
bekommen haben, sei fast ausschließlich an die deutsch-österreichische Grenze
gegangen, weil der Druck dort am höchsten sei“, sagte der Vize-Vorsitzende der
GDP dem „WESTFALEN-BLATT“. An der gesamten Westgrenze herrsche
Personalnot. Die Gewerkschaft gehe von bundesweit 4 200 Fehlstellen aus
(
www.presseportal.de/pm/66306/3972159).
1. Welche Ausschreibungsgründe lagen nach Kenntnis der Bundesregierung
den oben genannten 4 404 Fahndungstreffern bzw. 782 Haftbefehlen
zugrunde (bitte nach Art und Anzahl aufschlüsseln)?
Die 4 404 erzielten Fahndungstreffer lassen sich in Bezug auf die
Ausschreibungsgründe wie folgt aufschlüsseln:
157 Einreiseverweigerungen,
42 Antreffen linkspolitisch motivierter Angehöriger,
fünf Antreffen rechtspolitisch motivierter Angehöriger,
sieben Antreffen Angehörige mit Verdacht Terrorismus/Extremismus,
434 Polizeiliche Beobachtung und
2 977 Sonstige einschließlich Ingewahrsamnahmen.
Die darunterfallenden 782 vollstreckten Haftbefehle lassen sich wie folgt
untergliedern:
605 Strafvollstreckung,
66 Untersuchungshaft,
fünf Vorführhaft,
14 Auslieferungshaft und
92 sonstige Haftbefehle.
2. Wie viele Verstöße gegen das WaffG (= Waffengesetz) und BtMG (=
Betäubungsmittelgesetz) wurden im Rahmen der oben dargestellten Kontrollen
nach Kenntnis der Bundesregierung festgestellt (bitte um Aufschlüsselung
nach Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände/Betäubungsmittel)?
Im Rahmen der Kontrollen wurden 812 Verstöße gegen das
Betäubungsmittelgesetz und 132 Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt. Eine detaillierte
Aufschlüsselung über Art und Menge der beschlagnahmten Gegenstände und
Betäubungsmittel erfolgte nicht. Seitens der Zollverwaltung wurde keine gesonderte
Statistik über Feststellungen im Sinne der Fragestellung anlässlich der
Unterstützung für die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels
geführt.
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu grenzüberschreitenden
Fällen organisierter Kriminalität im Rahmen dieser G20-Gipfel-
Grenzkontrollen gewinnen können?
Eine Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgte nicht.
4. Welcher Personaleinsatz der Bundespolizei, Landespolizeien und ggf. der
Bundeszollverwaltung war für diese G20-Gipfel-Grenzkontrollen nach
Kenntnis der Bundesregierung in welchem Zeitraum erforderlich (bitte nach
land-, luft- und seeseitigen Personaleinsatz aufteilen und zwischen
Bundespolizei, Landespolizei und Bundeszollverwaltung differenzieren)?
Für die Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels 2017 waren insgesamt
durchschnittlich 3 319 Kräfte der Bundespolizei pro Tag im Einsatz. Eine Aufteilung
nach land-, luft- und seeseitigem Personaleinsatz kann nicht vorgenommen
werden. Zu den mit grenzpolizeilichen Aufgaben beauftragten Polizeien der Länder
des Freistaates Bayern und der Freien und Hansestadt Hamburg liegen keine
Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die die Bundespolizei unterstützende
Zollverwaltung war im Rahmen des G20-Gipfels im Schnitt mit durchschnittlich
300 Kräften täglich eingesetzt.
5. Welche Kosten waren jeweils mit dem Einsatz der Bundespolizei,
Landespolizeien und ggf. der Bundeszollverwaltung im Rahmen dieser
Grenzkontrollen anlässlich des G20-Gipfels nach Kenntnis der Bundesregierung
verbunden?
Die Kosten für die Grenzkontrollen wurden durch die Bundespolizei und die
Zollverwaltung nicht erhoben. Zu den mit grenzpolizeilichen Aufgaben beauftragten
Polizeien der Länder des Freistaates Bayern und der Freien und Hansestadt
Hamburg liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
6. Wie viele Kilometer Grenze wurden während des G20-Gipfels durch diese
Maßnahmen überwacht?
Insgesamt wurden an den Seegrenzen (Nord- und Ostsee) 887,67 km und an den
Landgrenzen 3 830,78 km überwacht.
7. Kann die Bundesregierung eine Aussage dazu treffen, was im Allgemeinen
die Überwachung von 100 Kilometern deutscher Binnengrenzen monatlich
kostet, wenn man die Intensität der G20-Grenzkontrollen als Maßstab
ansetzt?
Wenn ja, wie hoch sind diese Kosten?
Nein, zumal auch die Intensität und der Umfang der Grenzüberwachung sich nach
verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie
Gegebenheiten vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können.
8. Ist der Personalbestand der Bundespolizei und der Bundeszollverwaltung
derzeit ausreichend, um notfalls eine bundesweite Binnengrenzkontrolle für
mindestens sechs Monate zu gewährleisten, ohne dass andere
Aufgabengebiete vernachlässigt bzw. durch Personalabordnungen in ihrer Funktion
beeinträchtigt werden?
a) Wenn nein, wie viele Planstellen müssten dafür in welchem Bereich
zusätzlich geschaffen werden (bitte die dafür erforderlichen Titel im
Bundeshaushaltsplan angeben)?
b) Wenn nein, welche Aufgabengebiete wären mit hoher Wahrscheinlichkeit
in ihrer Funktionsfähigkeit eingeschränkt?
Die Bundespolizei ist in der Lage, ihre gesetzlich normierten Aufgaben
wahrzunehmen. Da der Umfang und die Intensität von Binnengrenzkontrollen sich nach
verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie
Gegebenheiten vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können, sind
Aussagen in Bezug auf etwaige temporäre personalwirtschaftliche
Umverteilungen innerhalb der Bundespolizei nicht pauschal möglich. Sofern der
Zollverwaltung grenzpolizeiliche Aufgaben nach § 68 des Bundespolizeigesetzes und der
„Verordnung über die Übertragung von Bundespolizeiaufgaben auf die
Zollverwaltung“ übertragen worden sind, wird sie diese Aufgabe auch bei vorübergehend
wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen wahrnehmen.
Personalwirtschaftliche Aussagen sind auch in diesem Fall nicht pauschal treffbar.
9. Welche Ausstattung an Fahrzeugen, Material und sonstiger Ausrüstung wäre
in welcher finanziellen Größenordnung für eine Gewährleistung einer
bundesweiten sechsmonatigen Grenzkontrolle zusätzlich erforderlich (die dafür
erforderlichen Titel im Bundeshaushaltsplan angeben)?
Da der Umfang und die Intensität von Binnengrenzkontrollen sich nach
verschiedenen Faktoren (u. a. Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten
vor Ort) richten und daher unterschiedlich ausgeprägt sein können, sind Aussagen
nicht pauschal treffbar.
10. Ist der Bundesregierung der Begriff der intelligenten Grenzüberwachung
bekannt?
a) Wenn ja, was versteht sie darunter?
b) In welcher Form wird diese bereits in Deutschland umgesetzt?
Die Fragen 10 bis 10b werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen
beantwortet.
Der Begriff der „intelligenten Grenzüberwachung“ im Sinne der Fragestellung ist
nicht feststehend und umfasst nach Ansicht des Bundesministeriums des Innern,
für Bau und Heimat (BMI) als Arbeitsbegriff die unter Ziffer 28 des „Masterplan
Migration Maßnahmen zur Ordnung, Steuerung und Begrenzung der
Zuwanderung“ des BMI vom 4. Juli 2018 gefassten Maßnahmen.
Polizeikontrollen in den Grenzgebieten (sogenannte „Schleierfahndung“) richten
sich im Rahmen der Verordnung (EU) 2016/399 (Schengener Grenzkodex) in der
Bundesrepublik Deutschland nach den Polizeigesetzen der Länder und dem
Bundespolizeigesetz und dienen der Bekämpfung grenzüberschreitender
Kriminalität. Der Umfang und die Intensität dieser Kontrollen orientieren sich insbesondere
an der Kriminalitätslage und den Umständen sowie Gegebenheiten vor Ort und
können daher regional unterschiedlich ausgeprägt sein. Die Bundespolizei nimmt
auf Grundlage ihrer gesetzlich normierten Befugnisse zeitlich und örtlich flexible
Kontrollen im Grenzgebiet, insbesondere zur Verhinderung oder Unterbindung
unerlaubter Einreisen und damit zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität, an
allen deutschen Binnengrenzen vor. Die Bundespolizei ist vom BMI gebeten
worden, diese Kontrollen – dort wo polizeifachlich geboten – weiter zu intensivieren.
Dabei arbeitet die Bundespolizei eng mit den Polizeien der Länder, der
Zollverwaltung und den Grenz- und Polizeibehörden der Anrainerstaaten in regional
unterschiedlicher Ausprägung zusammen.
11. Welche zukünftigen Maßnahmen zur intelligenten Grenzüberwachung
bundesdeutscher Grenzen sind nach Kenntnis der Bunderegierung in Planung
oder befinden sich bereits in der Umsetzung?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
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