[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
nukleare Sicherheit vom 26. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/11997
19. Wahlperiode 29.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11587 –
Korrekturbitten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMU)
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit
dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher
Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der
Fragesteller die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
1. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) seit dem 22. November 2005 bis 31.
Dezember 2018 bei Medien unter Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Die Frage wird durch die nachfolgende Übersicht beantwortet. In der Frage
werden Angaben für einen Zeitraum ab dem Jahr 2005 erbeten. Gemäß der
Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR
BHO) sind begründende Unterlagen und Anordnungen fünf Jahre
aufzubewahren. Insbesondere daher, aber auch unter Berücksichtigung der geltenden
Vorschriften für die Aufbewahrung von Schriftgut (z. B. die Registratur-Richtlinie),
liegen für die weiter zurückliegenden Jahre teilweise keine oder nur lückenhafte
Unterlagen zu den abgefragten Sachverhalten vor. Die in der Antwort
wiedergegebenen Angaben können daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.
Datum Medium Anlass Kosten
5. Januar 2017
www.ruhrkultour.de Falschmeldung hinsichtlich einer
angeblichen Wahlkampfspende des BMU
rd. 900 Euro
2. Aus welchen Anlässen hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz
und nukleare Sicherheit (BMU) seit dem 22. November 2005 bis 31.
Dezember 2018 bei Medien ohne Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um
Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum,
Medium, Anlass und Kosten auflisten)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
(BMU) gibt in Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn vom BMU
veröffentlichte Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv
unzutreffend wiedergegeben sind und das BMU einen Hinweis für geeignet und
angemessen erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche
Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472
Bezug genommen.
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