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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) gegenüber Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/7472)
(insgesamt 2 Einzelfragen)
Fraktion
AfD
Ressort
Beauftr. der Bundesregierung für Kultur und Medien
Datum
30.07.2019
Antwortdauer
15 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1159315.07.2019
Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) gegenüber Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/7472)
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11593
19. Wahlperiode 15.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner, Corinna Miazga,
Hansjörg Müller, Andreas Bleck, Stephan Brandner, Andreas Mrosek,
Dr. Heiko Wildberg, Jens Maier, Steffen Kotré, Joana Cotar, Stefan Keuter,
Martin Hess, Jürgen Braun und der Fraktion der AfD
Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BMK) gegenüber Medien
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber
der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die Fraktionen als
Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der Ausgestaltung in der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch von
der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer detaillierten
Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen mittels
anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher Hilfe oder
ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der Fragesteller
die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
Berlin, den 28. Juni 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1202630.07.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11593 - Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BMK) gegenüber Medien (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundesdrucksache 19/7472)
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und
Medien vom 29. Juli 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12026
19. Wahlperiode 30.07.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Thomas Seitz, Martin Erwin Renner,
Corinna Miazga, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 19/11593 –
Korrekturbitten der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien
(BMK) gegenüber Medien
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/7472)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Kleine Anfragen sind ein Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion
des Deutschen Bundestages und Ausfluss des Demokratieprinzips. Aus
Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2
GG folgt ein Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages
gegenüber der Bundesregierung, an dem die einzelnen Abgeordneten und die
Fraktionen als Zusammenschlüsse von Abgeordneten nach Maßgabe der
Ausgestaltung in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages teilhaben und mit
dem grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert
(Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06).
Während andere Schriftliche Fragen über Anzahl und Anlass von an Medien
gerichteten Korrekturbitten bei objektiv unzutreffender Berichterstattung noch
von der Bundesregierung detailliert nach Datum, Behörde, Medium und Anlass
beantwortet wurden (Bundestagsdrucksache 19/4421, Fragen 54 und 55),
verweigert sich die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller einer
detaillierten Beantwortung gleichgerichteter Fragen seitens der Fragesteller
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Gefragt war in Frage 1: „Welche Bundesministerien, obersten Bundesbehörden
und oberen Bundesbehörden mit Ausnahme des BND, des MAD, des BfV und
des BKA haben seit dem Jahr 2001 aufgrund welcher Veröffentlichungen
mittels anwaltlicher Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe an Medien Korrekturbitten
verschickt (bitte nach Bundesministerien, obersten Bundesbehörden, oberen
Bundesbehörden, Datum, Medium, Anlass und den jeweiligen Kosten
aufschlüsseln)?“ (Bundestagsdrucksache 19/7472). Gefragt war somit nach einer
detaillierten Aufschlüsselung von Korrekturbitten an Medien. Die Antwort der
Bundesregierung lautete darauf: „Eine Gesamtübersicht der mittels anwaltlicher
Hilfe oder ohne anwaltliche Hilfe gegebenen Hinweise liegt nicht vor“
(Bundestagsdrucksache 19/7472).
Da nicht nach einer Gesamtübersicht gefragt war, sondern nach konkret und
detailliert aufzuschlüsselnden Korrekturbitten, muss nach Ansicht der
Fragesteller die Bundesregierung nochmals zu dieser Thematik befragt werden.
1. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien unter
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen (bitte jeweils nach Datum, Medium, Anlass und Kosten
auflisten)?
2. Aus welchen Anlässen hat die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur
und Medien seit Dezember 2013 bis 31. Dezember 2018 bei Medien ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe um Korrekturen von
Berichterstattungen ersuchen lassen
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) gibt in
Einzelfällen einem Medium dann einen Hinweis, wenn von der BKM veröffentlichte
Informationen oder Angaben über die Bundesregierung objektiv unzutreffend
wiedergegeben sind und die BKM einen Hinweis für geeignet und angemessen
erachtet.
Eine Verpflichtung zur Erfassung dieser Hinweise besteht nicht, und eine solche
umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt. Die nachfolgenden
Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie
vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen und sind somit möglicherweise nicht
vollständig. Die BKM hat im abgefragten Zeitraum – jeweils ohne
Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe – folgende Hinweise gegeben:
Datum Medium Anlass Kosten
06.04.2016 Frankfurter
Allgemeine Zeitung
Richtigstellung zum Artikel „Rechtswidriger
Kulturschutz“
Keine
14.04.2016 Handelsblatt Hinweise zum Artikel „Kunst oder Krempel“ Keine
21.04.2016 Kölner Stadt-Anzeiger Hinweis zum Artikel „Großer Preis der Kuratoren“ Keine
18.05.2016 APA Richtigstellung zur Meldung „Aktionsbündnis
Kulturgutschutz: Neues Gutachten kritisiert umstrittenes
Kulturgutschutzgesetz - Nutzen für die Bürger fehlt“
Keine
20.05.2016 Handelsblatt Hinweise zum Artikel „Lasten für die Länder“ Keine
07.06.2016 Jüdische Allgemeine Richtigstellung zum Artikel „Film ab“ Keine
05.07.2016 Süddeutsche Zeitung Richtigstellung zum Artikel „Kunst, Krieg und
Nation“
Keine
06.07.2016 Die Welt Hinweise zum Artikel „Warum schweigen die
Aktiven?“
Keine
11.07.2016 Bild Richtigstellung zu „Frauen besetzen ein Drittel der
Bundes- Chefposten“
Keine
09.09.2016 Merkur Hinweise zum „Künstliche Assimilation - Nationaler
Kulturschutz“
Keine
01.12.2016 Der Tagesspiegel Richtigstellung zum Artikel „Man braucht keine
Kolonnaden“
Keine
09.06.2017 taz – die tageszeitung Hinweis zum Artikel „Buuh! Hier kommt das
Preußentum“
Keine
Datum Medium Anlass Kosten
12.09.2017 Die Zeit Richtigstellung zum Artikel „Verschlimmbessert“ Keine
14.09.2017 Der Standard Hinweise zum Artikel „Eigentor mit Anlauf“ Keine
18.10.2017 Süddeutsche Zeitung Hinweise zum Artikel „Kunst auf der Flucht“ Keine
25.09.2017 The Art Newspaper Hinweise zum Artikel „Germany launches internet
portal to fight art trafficking“
Keine
05.12.2017 Frankfurter Allgemeine
Sonntagszeitung
Hinweise zur Rubrik „Leute der Woche“ keine
11.12.2017 Frankfurter
Allgemeine Zeitung
Hinweis zum Artikel „Skandal ja, Antisemitismus
nein“
Keine
15.03.2018 taz – die tageszeitung Richtigstellung zum Artikel „Gabriels Vermächtnis“ Keine
07.06.2018 Die Zeit Richtigstellung zum Artikel „Mal schnell nach Afrika“ Keine
25.07.2018 Der Standard Hinweise zum Artikel „Gemetzel um einen
Kriegsgott“
Keine
27.12.2018 B.Z. Hinweise zum Artikel „Senat und Bund lassen den
Glockenturm der Gedächtniskirche vergammeln“
Keine
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort
auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/7472
Bezug genommen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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