Auswirkungen des geplanten Natürliche-Infrastruktur-Gesetzes auf die Land- und Forstwirtschaft – Flächenkonkurrenz, Eigentumsrechte und mögliche Gefahren für die nationale Ernährungssicherheit
der Abgeordneten Christian Reck, Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, Bernd Schattner, Julian Schmidt, Bernd Schuhmann, Dr. Michael Blos, Steffen Janich, Enrico Komning, Dario Seifert, Lars Schieske, Stefan Schröder und der Fraktion der AfD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat den Referentenentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung“ vorgelegt. Der Entwurf soll nach Darstellung des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) dazu beitragen, „den Flächenbedarf für naturschutzfachliche Aufwertungen zu decken, die ökologische Vernetzung zu stärken und Kompensationsmaßnahmen im Bereich der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung insbesondere für wichtige bauliche Infrastrukturvorhaben zu erleichtern und zu beschleunigen“ (www.bundesumweltministerium.de/gesetz/referentenentwurfeines-gesetzes-zur-staerkung-der-natuerlichen-infrastruktur-und-zur-fortentwicklung-der-naturschutzrechtlichen-eingriffsregelung).
Parallel dazu wurden mit dem Infrastruktur-Zukunftsgesetz wesentliche Verkehrsinfrastrukturen in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Zudem soll für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse die Ersatzgeldzahlung gegenüber realen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gestärkt werden (www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/infrastruktur-zukunftsgesetz-2399998). Damit entsteht aus Sicht der Fragesteller ein enger Zusammenhang zwischen beschleunigtem Infrastrukturausbau, Ersatzgeldzahlungen und zusätzlichem Flächenbedarf für naturschutzfachliche Maßnahmen.
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können hiervon in mehrfacher Weise betroffen sein, insbesondere durch unmittelbare Flächeninanspruchnahme für Infrastrukturvorhaben, durch zusätzliche Nachfrage nach Flächen für Kompensations- und Naturschutzmaßnahmen sowie durch mögliche Auswirkungen auf Bodenpreise, Pachtmärkte und die regionale Verfügbarkeit landwirtschaftlicher Nutzflächen. Landwirtschaftliche Flächen sind für aktive Betriebe jedoch nicht beliebig austauschbar. Vor allem hofnahe Flächen können für Betriebsabläufe, Futtergrundlage, Tierhaltung und Wirtschaftlichkeit von erheblicher Bedeutung sein.
Aus Sicht der Fragesteller ist bislang nicht hinreichend transparent, welche rechtlichen, finanziellen und agrarstrukturellen Folgen sich aus dem Zusammenwirken von Infrastruktur-Zukunftsgesetz und dem geplanten Gesetz zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur ergeben. Dies betrifft insbesondere die Verwendung und regionale Steuerung von Ersatzgeldern, mögliche zusätzliche Flächenkonkurrenzen, die Einbindung landwirtschaftlicher Betriebe sowie die Frage, ob Belange der Ernährungssicherung und der aktiven Landwirtschaft ausreichend berücksichtigt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Gesamtzahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Haupterwerbs- und Nebenerwerbsbetriebe) sowie über die Anzahl der dort jeweils beschäftigten Personen (einschließlich mithelfender Familienangehöriger und Saisonarbeitskräfte) vor, die von den räumlichen Kulissen und Realisierungsflächen aktuell laufender, bereits konkret geplanter sowie perspektivisch zu erwartender Maßnahmen der `grauen´ und `grünen´ Infrastruktur mit dem Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ (s. o.) direkt oder indirekt (z. B. durch Flächenentzug oder Bewirtschaftungsauflagen) betroffen sind bzw. sein werden (es wird um eine detaillierte tabellarische Auflistung, differenziert nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen sowie nach den Kategorien „laufende“, „geplante“ und „zukünftige Maßnahmen“ gebeten)?
In welchem quantitativen Umfang (ausgedrückt in Hektar bzw. Quadratkilometern) prognostiziert oder plant die Bundesregierung den zusätzlichen Flächenverbrauch durch neue oder im Ausbau befindliche Infrastrukturmaßnahmen bis zum Jahr 2045, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Bundesländern und nach den jeweiligen Infrastrukturkategorien (insbesondere neue Stromtrassen bzw. Umspannwerke, Ausbau des Schienen- und Straßennetzes, Neubau von Großrechenzentren sowie Flächen für die Landes- und Bündnisverteidigung)?
Liegen der Bundesregierung konkrete Szenarien oder Modellrechnungen vor, die aufzeigen, in welcher quantitativen Dimension sich dieser prognostizierte Flächenverbrauch unmittelbar auf die bisherige Nutzung von landwirtschaftlichen Nutzflächen sowie forstwirtschaftlich genutzten Flächen in den jeweiligen Bundesländern auswirken wird?
a) Wenn der Bundesregierung solche Szenarien oder Modellrechnungen zur quantitativen Dimension des Flächenverbrauchs und zu den konkreten Nutzungseinschränkungen in der Land- und Forstwirtschaft vorliegen, welche Kernszenarien wurden dabei entwickelt (bitte die zugrundeliegenden Annahmen, Zielhorizonte und prognostizierten Auswirkungen detailliert darlegen)?
b) Wenn der Bundesregierung bisher keine entsprechenden Szenarien oder systematischen Folgenabschätzungen bezüglich der Nutzungseinschränkungen und des Flächenentzugs für die Land- und Forstwirtschaft vorliegen, aus welchen fachlichen, methodischen oder politischen Gründen wurde auf die Entwicklung und das Durchspielen solcher Szenarien im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens verzichtet?
Welche Schlussfolgerungen für ihr eigenes Handeln zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber bestimmten Belangen wie dem „Klimaschutz“ oder dem Infrastrukturausbau den rechtlichen Status des „überragenden öffentlichen Interesses“ verliehen hat, der landwirtschaftlichen Produktion und der Ernährungsvorsorge beziehungsweise Ernährungssouveränität hingegen nicht?
Plant die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der zunehmenden Flächenkonkurrenz durch Infrastruktur- und Naturschutzprojekte sowie der daraus resultierenden rechtlichen Schwächung der landwirtschaftlichen Erzeugung, die Sicherung der heimischen Lebensmittelproduktion (Ernährungssicherheit bzw. Ernährungssouveränität) gesetzlich ebenfalls als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend einzustufen, um eine rechtliche Gleichrangigkeit in behördlichen Abwägungsprozessen herzustellen, und wenn nein, warum nicht?
Wie würde sich die Bundesregierung im Falle einer gesetzlichen Einstufung der Ernährungssicherung bzw. Ernährungssouveränität als im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegend zur rechtlichen Rangordnung verhalten, wenn diese im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren mit anderen Belangen kollidiert, die ebenfalls diesen Sonderstatus besitzen?
Hat sich die Bundesregierung zum Risiko eine Positionierung erarbeitet und wenn ja, wie lautet diese, dass durch die rechtliche Bevorzugung von Projekten der „grauen“ und „grünen“ Infrastruktur über das Instrument des „überragenden öffentlichen Interesses“ und den daraus resultierenden Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen die nationale Ernährungssicherheit strukturell geschwächt wird?
Inwieweit nimmt die Bundesregierung damit eine bewusste Steigerung der Importabhängigkeit bei Lebensmitteln und damit eine wachsende Abhängigkeit von anderen Staaten in kauf?