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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
03.09.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1162316.07.2019
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11623
19. Wahlperiode 16.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner,
Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar,
Sylvia Kotting-Uhl, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Die Preise für Immobilien steigen in Deutschland immer weiter an, in einigen
Regionen mit zweistelligen Wachstumsraten. „Die Preissteigerungen waren
dabei regional breit angelegt“, schreibt die Deutsche Bundesbank „Während der
nach wie vor besonders hohe Preisauftrieb bei Wohnimmobilien in den
deutschen Städten etwas nachgab, zogen die Immobilienpreise außerhalb der
städtischen Gebiete im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt an“ (vgl. Monatsbericht
02/2019). Breite und Dynamik der Preisanstiege nähren die Sorge, dass in
Deutschland – zumindest in regionalen Teilgebieten – spekulative
Immobilienpreisblasen entstehen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sind bei
Immobilienpreisen in städtischen Gebieten Überbewertungen von 15 Prozent bis
30 Prozent zu verzeichnen. So erhöhte sich das Kaufpreis-Jahresmiete-Verhältnis
bei Wohnungen in Städten weiter und übertraf seinen langjährigen Mittelwert seit
der Wiedervereinigung um gut 20 Prozent, in den sieben Großstädten um 30
Prozent (vgl. Monatsbericht Bundesbank 02/2019).
Auch wenn die nach wie vor geringe Verschuldung von Privathaushalten aus
Sicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen eine
Immobilienpreisblase spricht, lassen sich nach Ansicht des Forschungsinstitutes für die
großen Städte in Deutschland Muster finden, die darauf hindeuten, „dass dort
Spekulation stattfindet“ (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018, Interview mit
Dr. Claus Michelsen). „Werden Immobilien nur deshalb gehandelt werden, weil
InvestorInnen für die Zukunft immer weiter steigende Preise erwarten, ohne dass
sich an den sonstigen Rahmenbedingungen etwas geändert hätte, sind diese
häufig bereit, heute schon einen spekulativen Preisaufschlag zu zahlen. Wird die
Erwartung steigender Immobilienpreise dann aber enttäuscht, kommt es zum
Platzen der Spekulationsblase.“ Symptome spekulativer Übertreibungen macht das
DIW vor allem in dem Segment der Geschosswohnungsneubauten in den sieben
größten Städten Deutschlands aus (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018 –
Anzeichen für neue Immobilienpreisblase in einigen OECD-Ländern – Gefahr in
Deutschland geringer).
Dies hat nicht nur erhebliche negative Konsequenzen für Mieter und Mieterinnen
sowie alle, die sich eine Wohnung zur Eigennutzung suchen, sondern kann auch
die Finanzstabilität gefährden. In seinem Bericht zu Deutschland hebt der
Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Bedeutung des Wohnimmobilienmarkts für
die Finanzstabilität hervor. Insbesondere weist er auf die unzureichende
Datenlage in diesem Bereich zur frühzeitigen und verlässlichen Identifizierung
potenzieller Finanzstabilitätsrisiken und deren Relevanz hin (Finanzstabilitätsbericht
2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Datenlage zum Immobiliensektor
1. Wie hat sich das Transaktionsvolumen im Immobiliensektor nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln
aufschlüsseln)?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich das
Transaktionsvolumen im Immobiliensektor
a) nach Objektklasse (Wohnen, Gewerbe etc.),
b) nach Nutzungsart (zur Selbstnutzung, zur Vermietung, für gewerbliche
Zwecke etc.) bzw.
c) nach Investorengruppe (öffentliche Wohnungsunternehmen,
genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler,
kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle
Investoren jeweils in- bzw. ausländisch etc.)
seit 2008 entwickelt hat (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?
3. Wie hoch liegt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die
Eigentumsquote in den verschiedenen Einkommensdezilen (bitte einzeln nach
Dezilen und jeweils für die letzten zehn Jahre auflisten)?
4. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchste Eigentumsquote?
5. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die geringste Eigentumsquote?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufpreise für
Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen
Städten entwickelt (bitte nach Städten, Art der Wohnimmobilie –
selbstgenutzte Eigentumswohnung bzw. Haus, vermietete Wohnimmobilien,
Geschosswohnungsneubau etc. – und nach Jahren auflisten, Angabe der
Kaufpreise je Quadratmeter Wohnfläche)?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in
den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen Städten entwickelt
(bitte einzeln nach Jahren auflisten)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren
auflisten)?
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien in
Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen in
Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erschwinglichkeit von Immobilien,
gemessen am Verhältnis der Immobilienpreise zu den verfügbaren
Einkommen in den städtischen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für das rückwirkend zum 1. Januar 2019 eingeführte Baukindergeld?
Datenlage zur Immobilienfinanzierung
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität der in
Deutschland zu Immobilienfinanzierungen vorliegenden Daten im Vergleich zu der
ihr bekannten Datenlage in anderen europäischen Ländern?
13. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten
zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken (ESRB) genannten Indikatoren zu den
Kreditvergabestandards im Wohnimmobilienmarkt für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loan-to-
Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
Income Ratio at Origination, DTI-O),
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loanto-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
14. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten
zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken genannten Indikatoren zu den Kreditvergabestandards im
Gewerbeimmobiliensektor für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loan-to-
Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
Income Ratio at Origination, DTI-O)
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loanto-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
15. Wenn ja, wie haben sich die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten im
Durchschnitt seit 2009 in Deutschland jeweils entwickelt?
Liegen der Bundesregierung neben den Durchschnittswerten weitere
Datenmaße vor (z. B. Spannweite, Varianz), und auf welcher Ebenen liegen die
Daten jeweils vor (Einzelkreditnehmer, Einzelinstitute, Regionen etc.)?
16. Wenn ja, entsprechen die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten den vom
ESRB empfohlenen Anforderungen?
17. Wenn die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten nicht vorliegen oder nicht
den Anforderungen entsprechen, plant die Bundesregierung, die
empfohlenen Daten zu erheben, und bis wann soll dies geschehen?
Wenn nein, mit welcher Begründung wird von der Empfehlung abgewichen?
18. Wie wurde die Nichtumsetzung der Forderung des AFS nach der Schaffung
einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von disaggregierten Daten in
den Ausschussberichten 2015 bis 2018 jeweils begründet (entsprechend der
Begründungserfordernis in § 3 Absatz 4 des Finanzstabilitätsgesetzes –
FinStabG)?
a) Liegen die jeweilig genannten Gründe nach Ansicht der Bundesregierung
weiterhin vor?
19. Liegen der Bundesregierung mittlerweile empirische Daten zur Entwicklung
der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten (ggf. je Bevölkerungsgruppe und
Verwendung des Kredits) und zu Ablehnungszahlen vor, und
a) wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum auch über zwei Jahre nach der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/10231 nicht?
20. Plant die Bundesregierung, vorgenannte Daten durch die Deutsche
Bundesbank erheben zu lassen?
21. Nutzt die Bundesregierung bei der Beobachtung des
Wohnimmobilienmarkts auch empirische Evaluationen von Kreditvergabe- und
Ablehnungszahlen von Verbänden oder anderen nichtbehördlichen Organisationen, und
wenn ja, welche Inhalte und Ergebnisse?
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf die unterschiedlichen Bankengruppen (Hypothekenbanken,
Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Spezialbanken –
Förderbanken, Bausparkassen – etc.) verteilt?
23. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf unterschiedliche Investorengruppen (öffentliche
Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds,
Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –,
institutionelle Investoren, Immobilienentwickler etc.) verteilt?
24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Bedeutung
alternativer – bankenunabhängiger – Immobilienfinanzierer?
a) Wie haben sich deren Marktvolumen und Marktanteil in den letzten
zehn Jahren entwickelt, und wie begründet und bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
b) Wie schlüsselt sich der Marktanteil nach Kapitalgebern (deutsche
Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungswerke,
Pensionskassen; ausländische institutionelle Investoren; deutsche Fonds; ausländische
Fonds; Family Offices etc.) auf?
c) Welche alternativen Finanzierungsinstrumente existieren, und in
welchem Maße werden sie genutzt?
d) Für welche Objektklassen (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien,
Projektentwicklungen etc.) und von welchen Investorengruppen
(öffentliche Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche
Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren –
REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren,
Immobilienentwickler etc.) werden alternative Immobilienfinanzierungen vorzugsweise
genutzt?
25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Banken „ihr Monopol bei
der gewerblichen Immobilienfinanzierung“ verloren haben (vgl. www.bf-
direkt.de/fileadmin/fe_files/2018/2018_02_02_IW_BF.direkt_Beitrag_Fedele.
pdf; bitte begründen), und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den
letzten zehn Jahren der durchschnittliche Eigenkapitalanteil beim Erwerb
a) einer selbstgenutzten Eigentumswohnung,
b) eines selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhauses,
c) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch Privatpersonen bzw.
d) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch gewerblich tätige
Immobilieninvestoren
entwickelt?
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Zinsbindung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien in Deutschland entwickelt
(bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
28. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kreditlaufzeit für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland (bitte seit
2009 jährlich einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kredithöhe für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland entwickelt
(bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Tilgung bei Krediten für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie?
31. Wie hat sich das Durchschnittsalter, nach Kenntnis der Bundesregierung,
beim Ersterwerb einer Wohnimmobilie entwickelt?
Ursachen und Risiken einer Immobilienpreisblase
32. Wie definiert die Bundesregierung eine Immobilienblase?
33. Welche Indikatoren werden von der Bundesregierung für die Definition einer
Immobilienblase herangezogen?
34. Sieht die Bundesregierung in Deutschland die Gefahr einer
Immobilienblase?
35. Liegen der Bundesregierung europäische Vergleichszahlen zur Entwicklung
von Immobilienblasen oder Preisübertreibungen in einzelnen Ländern oder
europäischen Städten vor?
36. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass sich
die Preise von Wohnimmobilien in städtischen Gebieten vom
Gegenwartswert der zukünftigen Mieteinnahmen entkoppelt haben und zumindest
teilweise durch die reine Erwartung zukünftig steigender Immobilienpreise
mitbestimmt sind, d. h. nicht rein durch die Fundamentalfaktoren gerechtfertigt,
sondern durch Spekulation zu erklären sind?
a) Wenn nicht, bitte begründen?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um
der Spekulation mit Wohnimmobilien entgegenzuwirken?
37. Sind die von der Deutschen Bundesbank auf zwischen 15 Prozent und
30 Prozent geschätzten Preisübertreibungen auf den städtischen
Wohnungsmärkten (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2019) nach
Ansicht der Bundesregierung auch auf spekulatives Anlageverhalten
zurückzuführen?
a) Wenn ja, bei welchen Käufergruppen ist nach Ansicht der
Bundesregierung spekulatives Anlageverhalten zu beobachten (private Haushalte,
kommunale Wohnungsunternehmen, private Wohnungsunternehmen,
börsennotierte Wohnungsunternehmen, offene und geschlossene
Immobilienfonds etc.), und welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung
ergreifen, um spekulativem Anlageverhalten entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, bitte begründen und erläutern, auf welche Ursachen die
Preisübertreibungen zurückzuführen sind?
38. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber,
wie sich ein rascher Zinsanstieg auswirken würde auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems,
b) die Preise von Wohnimmobilien und
c) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
39. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Privathaushalte im
Falle unerwartet rascher Erhöhungen des Leitzinses oder stark fallender
Preise gezwungen sein werden, ihre nicht vollständig abbezahlten
Immobilien zu verkaufen?
40. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber,
wie sich deutliche Preiskorrekturen am Wohnimmobilienmarkt auswirken
würden auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems und
b) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von privaten Haushalten im Zusammenhang mit
Wohnimmobilienkrediten?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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