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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Diese Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an Bundesministerium der Finanzen gehört zur 19. Wahlperiode und hat den Stand „Beantwortet“.
Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Ressort
Bundesministerium der Finanzen
Datum
03.09.2019
Antwortdauer
49 Tage
Aktualisiert
26.07.2022
ThemenWohnen & Bau
Offizielle Quellen und Volltext
Die verlinkten PDFs stammen direkt vom Dokumentenserver des Deutschen Bundestages.
BT19/1162316.07.2019
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11623
19. Wahlperiode 16.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn (Tübingen), Daniela Wagner,
Stefan Schmidt, Dr. Danyal Bayaz, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn,
Katharina Dröge, Beate Müller-Gemmeke, Oliver Krischer, Stefan Gelbhaar,
Sylvia Kotting-Uhl, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
Die Preise für Immobilien steigen in Deutschland immer weiter an, in einigen
Regionen mit zweistelligen Wachstumsraten. „Die Preissteigerungen waren
dabei regional breit angelegt“, schreibt die Deutsche Bundesbank „Während der
nach wie vor besonders hohe Preisauftrieb bei Wohnimmobilien in den
deutschen Städten etwas nachgab, zogen die Immobilienpreise außerhalb der
städtischen Gebiete im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt an“ (vgl. Monatsbericht
02/2019). Breite und Dynamik der Preisanstiege nähren die Sorge, dass in
Deutschland – zumindest in regionalen Teilgebieten – spekulative
Immobilienpreisblasen entstehen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank sind bei
Immobilienpreisen in städtischen Gebieten Überbewertungen von 15 Prozent bis
30 Prozent zu verzeichnen. So erhöhte sich das Kaufpreis-Jahresmiete-Verhältnis
bei Wohnungen in Städten weiter und übertraf seinen langjährigen Mittelwert seit
der Wiedervereinigung um gut 20 Prozent, in den sieben Großstädten um 30
Prozent (vgl. Monatsbericht Bundesbank 02/2019).
Auch wenn die nach wie vor geringe Verschuldung von Privathaushalten aus
Sicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen eine
Immobilienpreisblase spricht, lassen sich nach Ansicht des Forschungsinstitutes für die
großen Städte in Deutschland Muster finden, die darauf hindeuten, „dass dort
Spekulation stattfindet“ (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018, Interview mit
Dr. Claus Michelsen). „Werden Immobilien nur deshalb gehandelt werden, weil
InvestorInnen für die Zukunft immer weiter steigende Preise erwarten, ohne dass
sich an den sonstigen Rahmenbedingungen etwas geändert hätte, sind diese
häufig bereit, heute schon einen spekulativen Preisaufschlag zu zahlen. Wird die
Erwartung steigender Immobilienpreise dann aber enttäuscht, kommt es zum
Platzen der Spekulationsblase.“ Symptome spekulativer Übertreibungen macht das
DIW vor allem in dem Segment der Geschosswohnungsneubauten in den sieben
größten Städten Deutschlands aus (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018 –
Anzeichen für neue Immobilienpreisblase in einigen OECD-Ländern – Gefahr in
Deutschland geringer).
Dies hat nicht nur erhebliche negative Konsequenzen für Mieter und Mieterinnen
sowie alle, die sich eine Wohnung zur Eigennutzung suchen, sondern kann auch
die Finanzstabilität gefährden. In seinem Bericht zu Deutschland hebt der
Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Bedeutung des Wohnimmobilienmarkts für
die Finanzstabilität hervor. Insbesondere weist er auf die unzureichende
Datenlage in diesem Bereich zur frühzeitigen und verlässlichen Identifizierung
potenzieller Finanzstabilitätsrisiken und deren Relevanz hin (Finanzstabilitätsbericht
2018).
Wir fragen die Bundesregierung:
Datenlage zum Immobiliensektor
1. Wie hat sich das Transaktionsvolumen im Immobiliensektor nach Kenntnis
der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln
aufschlüsseln)?
2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich das
Transaktionsvolumen im Immobiliensektor
a) nach Objektklasse (Wohnen, Gewerbe etc.),
b) nach Nutzungsart (zur Selbstnutzung, zur Vermietung, für gewerbliche
Zwecke etc.) bzw.
c) nach Investorengruppe (öffentliche Wohnungsunternehmen,
genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler,
kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle
Investoren jeweils in- bzw. ausländisch etc.)
seit 2008 entwickelt hat (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?
3. Wie hoch liegt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die
Eigentumsquote in den verschiedenen Einkommensdezilen (bitte einzeln nach
Dezilen und jeweils für die letzten zehn Jahre auflisten)?
4. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchste Eigentumsquote?
5. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die geringste Eigentumsquote?
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufpreise für
Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen
Städten entwickelt (bitte nach Städten, Art der Wohnimmobilie –
selbstgenutzte Eigentumswohnung bzw. Haus, vermietete Wohnimmobilien,
Geschosswohnungsneubau etc. – und nach Jahren auflisten, Angabe der
Kaufpreise je Quadratmeter Wohnfläche)?
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten in
den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen Städten entwickelt
(bitte einzeln nach Jahren auflisten)?
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach Jahren
auflisten)?
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien in
Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen in
Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erschwinglichkeit von Immobilien,
gemessen am Verhältnis der Immobilienpreise zu den verfügbaren
Einkommen in den städtischen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen zieht sie
daraus für das rückwirkend zum 1. Januar 2019 eingeführte Baukindergeld?
Datenlage zur Immobilienfinanzierung
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität der in
Deutschland zu Immobilienfinanzierungen vorliegenden Daten im Vergleich zu der
ihr bekannten Datenlage in anderen europäischen Ländern?
13. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten
zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken (ESRB) genannten Indikatoren zu den
Kreditvergabestandards im Wohnimmobilienmarkt für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loan-to-
Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
Income Ratio at Origination, DTI-O),
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loanto-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
14. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden Daten
zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken genannten Indikatoren zu den Kreditvergabestandards im
Gewerbeimmobiliensektor für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe (Loan-to-
Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
Income Ratio at Origination, DTI-O)
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loanto-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
15. Wenn ja, wie haben sich die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten im
Durchschnitt seit 2009 in Deutschland jeweils entwickelt?
Liegen der Bundesregierung neben den Durchschnittswerten weitere
Datenmaße vor (z. B. Spannweite, Varianz), und auf welcher Ebenen liegen die
Daten jeweils vor (Einzelkreditnehmer, Einzelinstitute, Regionen etc.)?
16. Wenn ja, entsprechen die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten den vom
ESRB empfohlenen Anforderungen?
17. Wenn die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten nicht vorliegen oder nicht
den Anforderungen entsprechen, plant die Bundesregierung, die
empfohlenen Daten zu erheben, und bis wann soll dies geschehen?
Wenn nein, mit welcher Begründung wird von der Empfehlung abgewichen?
18. Wie wurde die Nichtumsetzung der Forderung des AFS nach der Schaffung
einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von disaggregierten Daten in
den Ausschussberichten 2015 bis 2018 jeweils begründet (entsprechend der
Begründungserfordernis in § 3 Absatz 4 des Finanzstabilitätsgesetzes –
FinStabG)?
a) Liegen die jeweilig genannten Gründe nach Ansicht der Bundesregierung
weiterhin vor?
19. Liegen der Bundesregierung mittlerweile empirische Daten zur Entwicklung
der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten (ggf. je Bevölkerungsgruppe und
Verwendung des Kredits) und zu Ablehnungszahlen vor, und
a) wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum auch über zwei Jahre nach der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/10231 nicht?
20. Plant die Bundesregierung, vorgenannte Daten durch die Deutsche
Bundesbank erheben zu lassen?
21. Nutzt die Bundesregierung bei der Beobachtung des
Wohnimmobilienmarkts auch empirische Evaluationen von Kreditvergabe- und
Ablehnungszahlen von Verbänden oder anderen nichtbehördlichen Organisationen, und
wenn ja, welche Inhalte und Ergebnisse?
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf die unterschiedlichen Bankengruppen (Hypothekenbanken,
Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken, Spezialbanken –
Förderbanken, Bausparkassen – etc.) verteilt?
23. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf unterschiedliche Investorengruppen (öffentliche
Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds,
Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –,
institutionelle Investoren, Immobilienentwickler etc.) verteilt?
24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Bedeutung
alternativer – bankenunabhängiger – Immobilienfinanzierer?
a) Wie haben sich deren Marktvolumen und Marktanteil in den letzten
zehn Jahren entwickelt, und wie begründet und bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
b) Wie schlüsselt sich der Marktanteil nach Kapitalgebern (deutsche
Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungswerke,
Pensionskassen; ausländische institutionelle Investoren; deutsche Fonds; ausländische
Fonds; Family Offices etc.) auf?
c) Welche alternativen Finanzierungsinstrumente existieren, und in
welchem Maße werden sie genutzt?
d) Für welche Objektklassen (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien,
Projektentwicklungen etc.) und von welchen Investorengruppen
(öffentliche Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche
Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren –
REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren,
Immobilienentwickler etc.) werden alternative Immobilienfinanzierungen vorzugsweise
genutzt?
25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Banken „ihr Monopol bei
der gewerblichen Immobilienfinanzierung“ verloren haben (vgl. www.bf-
direkt.de/fileadmin/fe_files/2018/2018_02_02_IW_BF.direkt_Beitrag_Fedele.
pdf; bitte begründen), und welche Schlüsse zieht sie hieraus?
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den
letzten zehn Jahren der durchschnittliche Eigenkapitalanteil beim Erwerb
a) einer selbstgenutzten Eigentumswohnung,
b) eines selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhauses,
c) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch Privatpersonen bzw.
d) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch gewerblich tätige
Immobilieninvestoren
entwickelt?
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Zinsbindung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien in Deutschland entwickelt
(bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
28. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kreditlaufzeit für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland (bitte seit
2009 jährlich einzeln auflisten)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kredithöhe für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland entwickelt
(bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Tilgung bei Krediten für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie?
31. Wie hat sich das Durchschnittsalter, nach Kenntnis der Bundesregierung,
beim Ersterwerb einer Wohnimmobilie entwickelt?
Ursachen und Risiken einer Immobilienpreisblase
32. Wie definiert die Bundesregierung eine Immobilienblase?
33. Welche Indikatoren werden von der Bundesregierung für die Definition einer
Immobilienblase herangezogen?
34. Sieht die Bundesregierung in Deutschland die Gefahr einer
Immobilienblase?
35. Liegen der Bundesregierung europäische Vergleichszahlen zur Entwicklung
von Immobilienblasen oder Preisübertreibungen in einzelnen Ländern oder
europäischen Städten vor?
36. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass sich
die Preise von Wohnimmobilien in städtischen Gebieten vom
Gegenwartswert der zukünftigen Mieteinnahmen entkoppelt haben und zumindest
teilweise durch die reine Erwartung zukünftig steigender Immobilienpreise
mitbestimmt sind, d. h. nicht rein durch die Fundamentalfaktoren gerechtfertigt,
sondern durch Spekulation zu erklären sind?
a) Wenn nicht, bitte begründen?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um
der Spekulation mit Wohnimmobilien entgegenzuwirken?
37. Sind die von der Deutschen Bundesbank auf zwischen 15 Prozent und
30 Prozent geschätzten Preisübertreibungen auf den städtischen
Wohnungsmärkten (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2019) nach
Ansicht der Bundesregierung auch auf spekulatives Anlageverhalten
zurückzuführen?
a) Wenn ja, bei welchen Käufergruppen ist nach Ansicht der
Bundesregierung spekulatives Anlageverhalten zu beobachten (private Haushalte,
kommunale Wohnungsunternehmen, private Wohnungsunternehmen,
börsennotierte Wohnungsunternehmen, offene und geschlossene
Immobilienfonds etc.), und welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung
ergreifen, um spekulativem Anlageverhalten entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, bitte begründen und erläutern, auf welche Ursachen die
Preisübertreibungen zurückzuführen sind?
38. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber,
wie sich ein rascher Zinsanstieg auswirken würde auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems,
b) die Preise von Wohnimmobilien und
c) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
39. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Privathaushalte im
Falle unerwartet rascher Erhöhungen des Leitzinses oder stark fallender
Preise gezwungen sein werden, ihre nicht vollständig abbezahlten
Immobilien zu verkaufen?
40. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung darüber,
wie sich deutliche Preiskorrekturen am Wohnimmobilienmarkt auswirken
würden auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems und
b) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von Kreditinstituten im Zusammenhang mit Wohnimmobilienkrediten?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von privaten Haushalten im Zusammenhang mit
Wohnimmobilienkrediten?
Berlin, den 25. Juni 2019
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
BT19/1295503.09.2019
auf die Kleine Anfrage - Drucksache 19/11623 - Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
AntwortAntwort
Volltext (unformatiert)
[Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Lisa Paus, Christian Kühn
(Tübingen), Daniela Wagner, weiterer Abgeordneten und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11623 –
Immobilienfinanzierung und spekulative Immobilienpreisblasen in Deutschland
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Preise für Immobilien steigen in Deutschland immer weiter an, in einigen
Regionen mit zweistelligen Wachstumsraten. „Die Preissteigerungen waren
dabei regional breit angelegt“, schreibt die Deutsche Bundesbank „Während
der nach wie vor besonders hohe Preisauftrieb bei Wohnimmobilien in den
deutschen Städten etwas nachgab, zogen die Immobilienpreise außerhalb der
städtischen Gebiete im Vergleich zu den Vorjahren verstärkt an“ (vgl.
Monatsbericht 02/2019). Breite und Dynamik der Preisanstiege nähren die Sorge,
dass in Deutschland – zumindest in regionalen Teilgebieten – spekulative
Immobilienpreisblasen entstehen. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank
sind bei Immobilienpreisen in städtischen Gebieten Überbewertungen von
15 Prozent bis 30 Prozent zu verzeichnen. So erhöhte sich das Kaufpreis-
Jahresmiete-Verhältnis bei Wohnungen in Städten weiter und übertraf seinen
langjährigen Mittelwert seit der Wiedervereinigung um gut 20 Prozent, in den
sieben Großstädten um 30 Prozent (vgl. Monatsbericht Bundesbank 02/2019).
Auch wenn die nach wie vor geringe Verschuldung von Privathaushalten aus
Sicht des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gegen eine
Immobilienpreisblase spricht, lassen sich nach Ansicht des Forschungsinstitutes
für die großen Städte in Deutschland Muster finden, die darauf hindeuten,
„dass dort Spekulation stattfindet“ (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018,
Interview mit Dr. Claus Michelsen). „Werden Immobilien nur deshalb
gehandelt werden, weil InvestorInnen für die Zukunft immer weiter steigende Preise
erwarten, ohne dass sich an den sonstigen Rahmenbedingungen etwas
geändert hätte, sind diese häufig bereit, heute schon einen spekulativen
Preisaufschlag zu zahlen. Wird die Erwartung steigender Immobilienpreise dann aber
enttäuscht, kommt es zum Platzen der Spekulationsblase.“ Symptome
spekulativer Übertreibungen macht das DIW vor allem in dem Segment der
Geschosswohnungsneubauten in den sieben größten Städten Deutschlands aus
(vgl. DIW Wochenbericht Nr. 30+31/2018 – Anzeichen für neue
Immobilienpreisblase in einigen OECD-Ländern – Gefahr in Deutschland geringer).
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12955
19. Wahlperiode 03.09.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. August 2019
übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Dies hat nicht nur erhebliche negative Konsequenzen für Mieter und
Mieterinnen sowie alle, die sich eine Wohnung zur Eigennutzung suchen, sondern
kann auch die Finanzstabilität gefährden. In seinem Bericht zu Deutschland
hebt der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) die Bedeutung des
Wohnimmobilienmarkts für die Finanzstabilität hervor. Insbesondere weist er auf die
unzureichende Datenlage in diesem Bereich zur frühzeitigen und verlässlichen
Identifizierung potenzieller Finanzstabilitätsrisiken und deren Relevanz hin
(Finanzstabilitätsbericht 2018).
Datenlage zum Immobiliensektor
1. Wie hat sich das Transaktionsvolumen im Immobiliensektor nach
Kenntnis der Bundesregierung seit 2008 entwickelt (bitte nach Jahren einzeln
aufschlüsseln)?
Eine detaillierte Aufschlüsselung der Entwicklung von Transaktionen und
Geldumsatz seit 2008 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Transaktionen
in Tsd.
817 912 955 1004 992 887 900 1025 1016
Umsatz in
Mrd. Euro
131 129,8 147,7 165,8 170,1 177,8 191 227,8 237,5
Quelle: Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen
Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse in der Bundesrepublik Deutschland (AK OGA)
(Hg.): Immobilienmarktbericht Deutschland 2017. Oldenburg.
2. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich das
Transaktionsvolumen im Immobiliensektor
a) nach Objektklasse (Wohnen, Gewerbe etc.),
b) nach Nutzungsart (zur Selbstnutzung, zur Vermietung, für gewerbliche
Zwecke etc.) bzw.
c) nach Investorengruppe (öffentliche Wohnungsunternehmen,
genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler,
kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –,
institutionelle Investoren jeweils in- bzw. ausländisch etc.)
seit 2008 entwickelt hat (bitte nach Jahren einzeln aufschlüsseln)?
Auf Basis der Daten des Immobilienmarktberichts 2017 der AK OGA hat sich
der Anteil von Transaktionen der Objektklasse Wohnimmobilien an allen
Immobilientransaktionen von 62 Prozent (2009) auf 72 Prozent (2016) erhöht.
Dagegen ist im gleichen Zeitraum der Anteil von Wohnimmobilien am Umsatz
aller Immobilientransaktionen von ca. 67 Prozent auf ca. 66 Prozent leicht
zurückgegangen.
Das Transaktionsvolumen von Gewerbeimmobilien hat sich seit 2007 auf Basis
einer Hochrechnung des Verbands deutscher Pfandbriefbanken wie folgt
entwickelt:
Weitergehende Detailinformationen zu Nutzungsarten und Investorengruppen
liegen der Bundesregierung in dieser Differenzierung nicht vor.
3. Wie hoch liegt in Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die
Eigentumsquote in den verschiedenen Einkommensdezilen (bitte einzeln
nach Dezilen und jeweils für die letzten zehn Jahre auflisten)?
Zur Entwicklung der Eigentumsquoten in den verschiedenen
Einkommensdezilen liegt der Bundesregierung eine Studie zur wirtschaftlichen Lage privater
Haushalte (PHF) der Deutschen Bundesbank vor. Da die Befragung erstmals in
2010 durchgeführt wurde und alle drei Jahre stattfindet, liegen die
Eigentumsquoten nach Einkommensdezilen nur für die Jahre 2010/2011, 2014 und 2017
vor (siehe nachfolgende Tabelle).
Quelle: Deutsche Bundesbank.
4. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die höchste Eigentumsquote?
Der folgenden Tabelle ist der Anteil der Bevölkerung mit selbstgenutztem
Wohneigentum in den zehn europäischen Ländern mit den höchsten
Eigentumsquoten im Jahr 2017 zu entnehmen:
Land Eigentumsquote 2017
in Prozent
Rumänien 96,8
Kroatien 90,5
Slowakei 90,1
Litauen 89,7
Nordmazedonien 88,7
Ungarn 85,2
Polen 84,2
Bulgarien 82,9
Serbien 82,0
Estland 81,8
Lettland 81,5
Datenbasis: Eurostat, EU-SILC survey 2019
5. Welche zehn europäischen Länder haben nach Kenntnis der
Bundesregierung die geringste Eigentumsquote?
Der folgenden Tabelle ist der Anteil der Bevölkerung mit selbstgenutztem
Wohneigentum in den zehn europäischen Ländern mit den geringsten
Eigentumsquoten im Jahr 2017 zu entnehmen:
Land Eigentumsquote 2017
in Prozent
Zypern 70,7
Irland 69,5
Niederlande 69,4
Schweden 65,2
Großbritannien 65,0
Frankreich 64,4
Dänemark 62,2
Österreich 55,0
Deutschland 51,4
Schweiz 41,3
Datenbasis: Eurostat EU-SILC survey 2019
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Kaufpreise für
Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren in den zehn größten
deutschen Städten entwickelt (bitte nach Städten, Art der Wohnimmobilie –
selbstgenutzte Eigentumswohnung bzw. Haus, vermietete
Wohnimmobilien, Geschosswohnungsneubau etc. – und nach Jahren auflisten, Angabe
der Kaufpreise je Quadratmeter Wohnfläche)?
Der Bundesregierung liegen Informationen zur Entwicklung der Kaufpreise für
Wohnimmobilien in den letzten zehn Jahren für die sieben deutschen
Großstädte aufgeschlüsselt nach Art der Immobilie vor (siehe nachfolgende Tabelle).
Eine Aufschlüsselung nach Kaufpreis je Quadratmeter Wohnfläche oder
einzelnen Städten liegt nicht vor.
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2005 84,6 80,8 85,3 90,9 91,0 82,6 79,8 83,1 88,1 88,2 88,1 93,3
2006 85,8 82,0 86,4 91,1 91,2 84,0 81,1 84,6 88,0 88,7 87,8 93,8
2007 87,1 83,2 87,8 91,8 92,0 85,6 82,4 86,3 88,9 89,5 88,9 94,3
2008 88,5 83,7 89,3 92,7 92,9 87,1 83,0 88,0 89,4 89,4 89,4 95,6
2009 89,2 86,4 89,7 93,3 93,5 87,9 85,7 88,3 90,9 91,9 90,7 95,5
2010 92,6 90,8 92,9 96,1 96,2 91,5 90,2 91,7 95,1 95,5 95,0 97,1
2011 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0 100,0
2012 108,7 107,6 108,9 106,7 106,9 109,4 108,0 109,6 105,2 104,9 105,3 108,1
2013 119,4 116,0 120,0 113,5 113,7 121,4 116,7 122,4 110,3 110,8 110,3 116,3
2014 126,9 122,5 127,6 121,4 121,5 128,7 122,8 129,9 118,4 120,1 118,2 124,1
2015 138,0 132,3 139,0 128,6 128,6 141,1 132,8 142,8 126,8 128,1 126,6 130,2
2016 152,9 143,7 154,5 136,9 136,6 158,3 144,1 161,2 137,2 140,3 136,7 136,6
2017 167,7 158,6 169,2 144,7 144,1 175,3 159,3 178,6 146,4 153,4 145,2 143,3
2018 183,7 173,1 185,5 156,1 155,0 192,8 173,4 196,9 160,0 171,0 158,2 152,7
Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank nach Angaben der bulwiengesa AG.
Methodik: Objekte und Regionen nach Transaktionszahlen gewichtet.
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Angebotsmieten
in den letzten zehn Jahren in den zehn größten deutschen Städten
entwickelt (bitte einzeln nach Jahren auflisten)?
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Angebotsmieten aus Erst-
und Wiedervermietungen von Wohnungen in den zehn größten deutschen
Städten im Zeitraum 2008 bis 2018.
Angebotsmieten Erst- und Wiedervermietungen 2008 bis 2018
Stadt
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018
Angebotsmieten in € je m² nettokalt
Berlin 5,59 5,82 6,05 6,50 7,01 7,57 8,26 8,63 9,29 10,15 11,09
Hamburg 7,97 8,32 8,68 9,34 10,03 10,11 10,29 10,38 10,92 11,14 11,77
München 11,05 11,26 11,41 11,81 12,53 13,24 13,99 14,59 15,65 16,65 17,73
Köln 7,90 8,00 8,01 8,20 8,30 8,81 8,97 9,53 9,94 10,41 10,86
Frankfurt a. M. 9,38 9,68 10,01 10,32 10,79 11,27 11,71 12,04 12,76 13,09 13,59
Stuttgart 8,49 8,56 8,78 9,07 9,51 10,05 10,73 11,31 11,93 12,62 13,33
Düsseldorf 7,47 7,63 7,78 8,03 8,43 8,88 9,05 9,35 9,92 10,19 10,55
Dortmund 5,15 5,15 5,04 5,26 5,18 5,34 5,51 5,87 6,34 6,66 7,06
Essen 5,48 5,49 5,49 5,52 5,56 5,64 5,72 5,93 6,23 6,52 6,80
Leipzig 4,95 4,86 4,90 4,97 5,00 5,07 5,19 5,55 5,93 6,26 6,57
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH.
8. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einkommen in
Deutschland in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte einzeln nach
Jahren auflisten)?
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung des verfügbaren Einkommens
der privaten Haushalte in Deutschland seit 2009 in Mrd. Euro.
Jahr Verfügbares Einkommen
in Mrd. Euro
31.12.2008 1541,208
31.12.2009 1524,948
31.12.2010 1561,663
31.12.2011 1608,286
31.12.2012 1647,677
31.12.2013 1669,721
31.12.2014 1711,314
31.12.2015 1755,199
31.12.2016 1807,726
31.12.2017 1869,916
31.12.2018 1929,959
Quelle: Statistisches Bundesamt; Methodik: Angaben gemäß ESVG 2010.
9. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien
in Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
Der Bundesregierung liegen die folgenden Informationen zur Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen und Jahresmieten von Wohnimmobilien in den
letzten 10 Jahren differenziert für die Gesamtheiten von sieben deutschen
Großstädten, 127 größten Städten sowie allen Landkreisen und kreisfreien
Städten vor (siehe nachfolgende Tabelle). Die Bundesregierung hat keine
Kenntnis über eine weitere Differenzierung nach einzelnen Städten oder Art der
Wohnimmobilie.
Jahr 7 Großstädte 127 Städte Landkreise und
kreisfreie Städte
2008 22,1 21,0 21,1
2009 21,9 20,7 20,6
2010 22,2 20,9 20,6
2011 22,9 21,4 21,0
2012 23,9 22,1 21,6
2013 25,5 23,2 22,6
2014 26,0 23,7 23,1
2015 27,6 24,8 24,2
2016 29,3 26,0 25,3
2017 29,9 26,9 26,2
2018 31,5 28,2 27,3
Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank nach Angaben der bulwiengesa AG.
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen in
Städten (bitte nach Jahr, Stadt und Art der Wohnimmobilie auflisten)?
Der Bundesregierung liegen die folgenden Informationen zur Entwicklung der
Relation zwischen Kaufpreisen von Wohnimmobilien und Einkommen
insgesamt in den letzten 10 Jahren vor (siehe nachfolgende Tabelle). Die
Bundesregierung hat keine Kenntnis über eine weitere Differenzierung nach einzelnen
Städten oder Art der Wohnimmobilie.
Jahr Kaufpreis-Einkommen-Verhältnis
2008 100,8
2009 102,1
2010 100,0
2011 99,2
2012 99,2
2013 102,2
2014 102,8
2015 107,5
2016 109,4
2017 112,4
2018 117,3
Quelle: Eigene Berechnung der Deutschen Bundesbank auf Basis von Ursprungswerten des
Statistischen Bundesamts (verfügbares Einkommen pro Haushalt, nominal) und Angaben der vdp
Research GmbH.
11. Wie beurteilt die Bundesregierung die Erschwinglichkeit von
Immobilien, gemessen am Verhältnis der Immobilienpreise zu den verfügbaren
Einkommen in den städtischen Gebieten, und welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus für das rückwirkend zum 1. Januar 2019 eingeführte
Baukindergeld?
Die Erschwinglichkeit einer Wohnimmobilie hängt von verschiedenen Faktoren
ab und unterscheidet sich deutlich zwischen einzelnen Städten. So haben
beispielsweise neben den Immobilienpreisen und den verfügbaren Einkommen die
Finanzierungsbedingungen einen maßgeblichen Einfluss auf die
Erschwinglichkeit von Immobilien. Im Zuge der anhaltend niedrigen Zinsen dürften sich
die Finanzierungsbedingungen für viele Haushalte in den letzten Jahren
grundsätzlich verbessert haben.
Das Baukindergeld trägt zusätzlich zur Erschwinglichkeit bei, indem es die
individuelle Finanzierungsbelastung senkt. Durch das Baukindergeld hat die
Bundesregierung zahlreichen Familien den Schritt in das Wohneigentum
erleichtert. Seit Programmstart am 18. September 2018 wurden 123.754 Anträge
mit einem Volumen von rund 2,6 Mrd. Euro gestellt (Stand: 31. Juli 2019). Die
Auszahlung des Baukindergelds erfolgt über zehn Jahre; 54.974 Antragsteller/
innen haben bis zum 31. Juli 2019 eine Auszahlungsbestätigung erhalten. Mehr
als 30 Prozent der geförderten Kinder sind unter zwei Jahren. Einem möglichen
Einfluss auf die Wohnimmobilienpreise sollte eine anteilige Steigerung der
Bautätigkeit durch das Baukindergeld entgegenwirken.
Insgesamt ist das Baukindergeld aber nur ein Element eines breiten
Instrumentariums zur Unterstützung der Wohneigentumsbildung durch die
Bundesregierung. Zu den weiteren Instrumenten zählen insbesondere die
Wohnungsbauprämie, die soziale Wohnraumförderung, die Riester-Rente sowie der Wohngeld-
Lastenzuschuss. Darüber hinaus wurden in der Kommission „Nachhaltige
Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, die die
Aktivierung von Bauland für bezahlbare Wohnungen erleichtern. Diese
Maßnahmen tragen auch zur Erschwinglichkeit von Immobilien bei.
Datenlage zur Immobilienfinanzierung
12. Wie bewertet die Bundesregierung die Qualität und Quantität der in
Deutschland zu Immobilienfinanzierungen vorliegenden Daten im
Vergleich zu der ihr bekannten Datenlage in anderen europäischen Ländern?
In Bezug auf Wohnimmobilienfinanzierungen werden in Deutschland derzeit in
einem vergleichsweise eingeschränkten Ausmaß Daten erfasst. Eine
Verbesserung dieser eingeschränkten Datenverfügbarkeit würde die makroprudenzielle
Überwachung des Wohnimmobilienmarkts in Deutschland erleichtern. Der
Europäische Ausschuss für Systemrisiken hat empfohlen, etwaige Datenlücken
zu Immobilienfinanzierungen in EU-Mitgliedstaaten zu schließen (ESRB-
Empfehlung ESRB/2016/14). Da eine europäische Umsetzung der ESRB-
Empfehlung, bspw. durch eine Erweiterung der „Analytical Credit Datasets
(AnaCredit)“-Kreditdatenstatistik der EZB (Verordnung EZB/2016/867)
kurzbis mittelfristig derzeit nicht absehbar ist, sind nationale Zwischenlösungen zur
Schließung der Datenlücken erforderlich.
In Bezug auf Gewerbeimmobilienfinanzierungen liegt die Datenverfügbarkeit
in Deutschland im europäischen Durchschnitt. Derzeit noch bestehende
Datenlücken werden überwiegend auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit
geschlossen.
13. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden
Daten zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken (ESRB) genannten Indikatoren zu den
Kreditvergabestandards im Wohnimmobilienmarkt für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe
(Loanto-Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
In-come Ratio at Origination, DTI-O),
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loan-to-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
Zur Beleihungsquote bei Kreditvergabe (Frage 13a) liegen der
Bundesregierung nicht-repräsentative Daten des privaten Anbieters Europace AG vor (siehe
https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/).
Zur aktuellen Beleihungsquote (Frage 13b) liegen der Bundesregierung
annäherungsweise bestimmte Daten auf Basis der Umfrageergebnisse der Studie zur
wirtschaftlichen Lage privater Haushalte (PHF) der Deutschen Bundesbank
vor.
Zur Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite (Frage 13g)
liegen aggregierte Informationen über die vierteljährliche Kreditnehmerstatistik
der Deutschen Bundesbank vor. Zur Anzahl und durchschnittlichen Höhe der
ausgereichten Kredite liegen nicht-repräsentative Daten des privaten Anbieters
Europace AG vor (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/).
Zu den in den Fragen 13c bis 13f sowie 13h bis 13j genannten Indikatoren
liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Liegen der Bundesregierung oder den relevanten Aufsichtsbehörden
Daten zu den folgenden in Empfehlung A des Europäischen Ausschusses für
Systemrisiken genannten Indikatoren zu den Kreditvergabestandards im
Gewerbeimmobiliensektor für Deutschland vor:
a) Beleihungsquote bei Vergabe (Loan-to-Value Ratio at Origination,
LTV-O),
b) aktuelle Beleihungsquote (Current Loan-to-Value Ratio, LTV-C),
c) Verhältnis zwischen Kredithöhe und Einkommen bei Vergabe
(Loanto-Income Ratio at Origination, LTI-O),
d) Verhältnis zwischen Schulden und Einkommen bei Vergabe (Debt-to-
Income Ratio at Origination, DTI-O)
e) Verhältnis zwischen Kreditdienst und Einkommen bei Vergabe (Loan-
Service-to-Income Ratio at Origination, LSTI-O),
f) Schuldendienstquote bei Vergabe (Debt-Service-to-Income Ratio at
Origination, DSTI-O) als optionaler Indikator,
g) Anzahl und Höhe der ausgereichten Wohnimmobilienkredite,
h) Fälligkeit der Wohnimmobilienkredite bei Vergabe
i) die Zinsdeckungsquote bei Vergabe (Interest Coverage Ratio at
Origination, ICR-O),
j) das Verhältnis zwischen Kredithöhe und Mieterlösen bei Vergabe
(Loan-to-Rent Ratio at Origination, LTR-O)?
Die Verfügbarkeit der in den Fragen 13a bis 13j genannten Indikatoren werden
vom ESRB in seiner Empfehlung zur Schließung von Datenlücken (ESRB/
2016/14) für den Wohnimmobiliensektor empfohlen (Teilempfehlung A). Die
vorliegende Frage 14 erfragt die Verfügbarkeit allerdings für den
Gewerbeimmobiliensektor. Der Bereich der Gewerbeimmobilien wird durch die
Teilempfehlung C des ESRB abdeckt. Es wird im Folgenden bei der Beantwortung
unterstellt, dass sich Frage 14 auf die Teilempfehlung C bezüglich des
Gewerbeimmobiliensektors bezieht.
Derzeit noch bestehende Datenlücken bei Gewerbeimmobilienfinanzierungen
werden überwiegend auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit
geschlossen (siehe auch Antwort zu Frage 12).
Zur Beleihungsquote bei Kreditvergabe sowie zur aktuellen Beleihungsquote
(Teilfragen a) und b)) liegen künftig über AnaCredit grundsätzlich die
notwendigen Informationen zur Bestimmung dieser Indikatoren vor. Beim Wert von
Immobiliensicherheiten ist allerdings zu beachten, dass Kreditinstitute
entweder den aktuellen Marktwert von Immobilien im Sinne von Artikel 4 Absatz 1
Nummer 76 der europäischen Bankenverordnung (CRR) oder den langfristigen
dauerhaften Wert (Beleihungswert) im Sinne von Artikel 4 Absatz 1 Nummer
74 CRR ausweisen können.
Zu den in den Fragen 14c bis 14f genannten Indikatoren liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor. Diese einkommensbezogenen Indikatoren
besitzen eine ausschließliche Relevanz für Wohnimmobilienfinanzierungen im
Sinne der ESRB-Empfehlung 2016/14, Teilempfehlung A. Im Übrigen wird auf
die Antwort zu Frage 13 verwiesen.
Zur Anzahl und Höhe der Gewerbeimmobilienkredite (Frage 14g) unter der
Annahme, dass Gewerbeimmobilienkredite gemeint sind) liegen Informationen
in Form von Abschätzungen auf Basis verschiedener aufsichtlicher und
statistischer Datenquellen vor (u. a. Kreditnehmerstatistik,
Millionenkreditmeldewesen, aufsichtliche Finanzinformationen).
Zur Fälligkeit der Gewerbeimmobilienkredite bei Kreditvergabe (Frage 14h)
unter der Annahme, dass Gewerbeimmobilienkredite gemeint sind) liegen
künftig Informationen auf Basis der neuen Kreditdatenstatistik AnaCredit vor.
Zu den in den Fragen 14i und 14j genannten Indikatoren liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
15. Wenn ja, wie haben sich die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten im
Durchschnitt seit 2009 in Deutschland jeweils entwickelt?
Liegen der Bundesregierung neben den Durchschnittswerten weitere
Datenmaße vor (z. B. Spannweite, Varianz), und auf welcher Ebenen
liegen die Daten jeweils vor (Einzelkreditnehmer, Einzelinstitute, Regionen
etc.)?
16. Wenn ja, entsprechen die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten den vom
ESRB empfohlenen Anforderungen?
17. Wenn die in den Fragen 2 und 3 erfragten Daten nicht vorliegen oder
nicht den Anforderungen entsprechen, plant die Bundesregierung, die
empfohlenen Daten zu erheben, und bis wann soll dies geschehen?
Wenn nein, mit welcher Begründung wird von der Empfehlung
abgewichen?
Die Fragen 15 bis 17 werden gemeinsam beantwortet und es wird unterstellt,
dass sich diese Fragen auf die in den Fragen 13 und 14 aufgelisteten
Indikatoren beziehen.
Zur Entwicklung der Beleihungsquote bei Kreditvergabe von
Wohnimmobilienfinanzierungen (Frage 13a) sowie zur Höhe der Wohnimmobilienkredite
(Frage 13g) kann die Entwicklung seit 2009 auf Basis von
nichtrepräsentativen Daten des privaten Anbieters Europace AG nachvollzogen
werden (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/).
Bezüglich Wohnimmobilienfinanzierungen liegen der Bundesregierung zudem
Informationen zur Entwicklung des Gesamtvolumens seit 2009 differenziert
nach Art und Beschäftigungsverhältnis des Kreditnehmers, Typ des Kredits,
Laufzeitbändern sowie nach Bankengruppen auf Basis der vierteljährlichen
Kreditnehmerstatistik der Deutschen Bundesbank vor. Die Entwicklung seit
2009 kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden.
Alle Bankengruppen
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 3,95 20,528 106,698 658,841 1,625 5,374 23,267 138,667 2,849 6,442 17,975 105,177
31.12.2010 3,855 21,33 109,993 660,537 1,542 5,36 24,112 138,238 2,275 6,067 18,242 106,538
31.12.2011 3,856 22,674 115,421 663,681 1,475 5,58 24,696 138,89 2,406 6,214 16,671 109,019
31.12.2012 4,029 23,513 123,958 668,793 1,401 5,736 28,346 139,527 2,442 6,048 16,04 111,679
31.12.2013 4,168 23,065 131,377 677,99 1,53 5,768 29,585 141,91 2,617 6,762 17,877 113,177
31.12.2014 3,714 22,392 115,1 715,425 1,454 5,817 27,588 149,296 2,469 7,596 17,113 116,941
31.12.2015 4,226 21,908 127,564 733,393 1,32 5,789 30,42 153,048 2,966 7,522 17,074 121,468
31.12.2016 3,218 21,06 165,654 729,022 1,15 5,668 33,63 158,098 2,515 7,795 18,403 126,8
31.12.2017 2,873 20,038 177,926 753,497 1,014 5,723 36,038 168,734 2,562 8,248 18,23 127,971
31.12.2018 3,095 19,912 172,904 798,85 1,175 6,149 38,613 181,539 2,943 9,277 19,704 133,302
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Großbanken
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
Ja
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31.12.2009 0,112 0,643 16,499 78,348 0,072 0,395 1,741 20,378 0,248 0,265 0,593 4,814
31.12.2010 0,353 1,174 16,451 74,429 0,207 0,358 1,772 18,748 0,158 0,378 0,604 5,008
31.12.2011 0,071 1,622 17,746 69,591 0,051 0,408 2,144 17,522 0,176 0,869 0,636 6,257
31.12.2012 0,086 1,689 21,238 66,014 0,042 0,305 2,871 15,932 0,237 0,64 0,72 7,448
31.12.2013 0,083 1,321 25,848 62,62 0,035 0,278 3,822 15,32 0,132 0,263 0,891 7,4
31.12.2014 0,124 1,106 4,854 87,796 0,049 0,227 1,081 18,187 0,178 0,197 0,417 7,683
31.12.2015 0,1 0,762 7,403 91,121 0,05 0,208 2,023 17,351 0,137 0,201 0,468 8,208
31.12.2016 0,095 0,772 7,37 102,894 0,046 0,208 1,884 18,347 0,09 0,33 0,449 9,043
31.12.2017 0,093 0,834 7,571 112,503 0,035 0,224 1,694 19,089 0,169 0,357 0,479 9,053
31.12.2018 0,125 1,238 25,091 147,731 0,123 0,409 5,584 22,886 0,209 0,468 1,957 10,424
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Landesbanken
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 0,183 0,221 1,732 23,657 0,091 0,191 0,534 6,169 0,294 1,869 2,525 14,94
31.12.2010 0,074 0,188 1,85 22,51 0,077 0,128 0,471 5,832 0,129 1,281 2,191 14,846
31.12.2011 0,135 0,182 1,734 21,515 0,086 0,111 0,437 5,474 0,131 1,001 2,072 14,782
31.12.2012 0,194 0,149 1,543 20,193 0,108 0,075 0,372 4,997 0,182 1,183 1,899 16,049
31.12.2013 0,206 0,15 1,27 18,594 0,073 0,072 0,309 4,46 0,307 1,283 2,146 16,306
31.12.2014 0,036 0,151 1,104 17,245 0,048 0,073 0,215 4,282 0,22 1,59 1,855 17,753
31.12.2015 0,035 0,131 0,827 16,004 0,026 0,072 0,174 4,004 0,258 2,012 1,543 17,548
31.12.2016 0,019 0,126 0,812 15,129 0,017 0,067 0,146 3,722 0,114 2,163 2,11 18,534
31.12.2017 0,029 0,14 1,693 14,145 0,031 0,124 0,257 4,196 0,221 2,246 1,781 19,118
31.12.2018 0,03 0,141 2,012 11,485 0,019 0,121 0,293 2,624 0,095 1,286 2,181 13,373
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Sparkassen
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
Ja
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31.12.2009 0,879 3,494 34,339 188,636 0,447 1,315 9,454 51,344 0,542 0,842 3,33 13,871
31.12.2010 0,796 3,676 37,116 191,03 0,43 1,388 9,746 53,355 0,507 0,885 3,693 14,97
31.12.2011 0,754 3,863 38,881 193,379 0,411 1,506 9,843 54,428 0,557 0,877 3,868 15,902
31.12.2012 0,744 4,173 42,47 198,626 0,407 1,641 10,346 57,154 0,584 1,015 4,021 16,83
31.12.2013 0,755 4,239 46,009 202,381 0,455 1,733 10,899 58,818 0,508 1,26 4,478 18,268
31.12.2014 0,749 4,186 50,397 205,137 0,441 1,783 11,687 61,244 0,548 1,229 4,701 19,27
31.12.2015 0,686 3,972 58,157 209,429 0,369 1,773 13,265 64,063 0,643 1,38 5,217 21,002
31.12.2016 0,642 3,751 63,626 214,493 0,316 1,791 14,689 67,019 0,711 1,269 6,006 22,777
31.12.2017 0,646 3,606 69,244 218,782 0,3 1,752 16,377 70,1 0,75 1,515 6,834 24,672
31.12.2018 0,658 3,602 76,67 224,391 0,338 1,927 19,051 74,158 0,927 2,445 7,722 30,048
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Kreditgenossenschaften
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2010 0,811 4,704 18,276 141,879 0,33 1,644 5,445 28,258 0,45 0,632 1,415 5,417
31.12.2011 1,076 5,179 19,13 148,42 0,487 1,697 5,619 29,619 0,484 0,765 1,43 5,672
31.12.2012 1,286 5,426 20,369 152,602 0,447 1,862 7,915 29,972 0,465 0,791 1,416 5,693
31.12.2013 1,412 5,669 21,328 160,892 0,522 1,937 7,829 31,704 0,521 0,961 1,486 6,468
31.12.2014 1,579 5,789 22,745 169,082 0,509 2,075 8,051 33,629 0,503 1,23 1,738 7,363
31.12.2015 1,724 5,833 24,44 178,815 0,47 2,175 8,427 36,418 0,557 1,333 1,865 8,344
31.12.2016 1,451 5,645 26,039 188,675 0,445 2,124 8,519 39,657 0,476 1,35 1,962 9,401
31.12.2017 1,22 5,497 28,144 198,417 0,37 2,319 9,198 43,808 0,478 1,563 2,106 10,607
31.12.2018 1,42 5,871 32,712 205,684 0,487 2,577 11,041 49,62 0,748 1,857 2,598 11,924
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Regionalbanken und sonstige Kreditbanken
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 0,378 3,294 20,711 83,527 0,287 0,843 4,346 7,98 0,199 0,64 4,613 14,633
31.12.2010 0,346 3,211 21,189 88,245 0,299 0,823 4,602 8,344 0,478 0,697 4,8 15,183
31.12.2011 0,334 3,207 21,468 93,365 0,231 0,836 4,818 8,839 0,554 0,469 4,938 15,872
31.12.2012 0,298 3,091 21,97 97,916 0,228 0,826 4,983 9,294 0,549 0,504 4,564 16,398
31.12.2013 0,356 2,985 22,045 101,697 0,267 0,792 5,058 9,619 0,57 0,379 4,591 16,477
31.12.2014 0,393 2,735 21,151 105,263 0,273 0,733 4,876 9,71 0,535 0,554 4,355 16,705
31.12.2015 0,408 2,929 21,465 106,5 0,257 0,719 4,906 10,019 0,825 0,433 4,29 17,472
31.12.2016 0,343 3,1 21,529 108,387 0,237 0,711 4,872 10,279 0,743 0,382 4,356 18,702
31.12.2017 0,309 3,165 21,632 108,938 0,2 0,685 4,807 10,51 0,629 0,632 4,761 19,362
31.12.2018 0,31 2,8 4,381 84,799 0,139 0,535 0,7 8,672 0,7 1,186 3,136 20,095
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Realkreditinstitute
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 0,068 0,612 2,224 48,348 0,102 0,197 0,365 13,474 0,616 1,637 1,359 25,183
31.12.2010 0,039 0,286 1,63 43,964 0,068 0,147 0,268 12,112 0,372 1,606 1,657 23,862
31.12.2011 0,088 0,276 2,125 39,234 0,065 0,165 0,303 11,049 0,281 1,803 1,057 23,278
31.12.2012 0,079 0,277 2,015 36,021 0,037 0,16 0,282 10,208 0,242 1,673 0,98 22,129
31.12.2013 0,016 0,247 0,246 34,03 0,035 0,121 0,059 8,616 0,37 2,403 0,817 19,546
31.12.2014 0,011 0,183 0,13 32,214 0,023 0,088 0,055 8,278 0,362 2,596 0,662 20,322
31.12.2015 0,045 0,122 0,203 30,862 0,03 0,054 0,042 7,98 0,455 2,01 0,483 19,951
31.12.2016 0,061 0,076 0,065 26,954 0,016 0,043 0,012 7,017 0,289 2,087 0,345 20,336
31.12.2017 0,001 0,021 0,006 21,866 0,003 0,025 0,009 6,24 0,272 1,82 0,006 21,378
31.12.2018 0 0,021 0,006 23,014 0,002 0,037 0,021 6,636 0,201 1,917 0,002 22,923
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Bausparkassen
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 1,264 7,581 12,313 77,466 0,105 0,768 1,265 7,649 0,047 0,083 0,07 0,541
31.12.2010 1,4 8,068 12,137 76,992 0,125 0,846 1,268 7,691 0,02 0,085 0,074 0,572
31.12.2011 1,361 8,321 12,279 78,349 0,134 0,84 1,307 7,991 0,044 0,098 0,076 0,591
31.12.2012 1,303 8,689 12,335 78,825 0,126 0,842 1,344 8,218 0,047 0,087 0,082 0,678
31.12.2013 1,297 8,434 12,495 79,723 0,136 0,816 1,397 8,626 0,047 0,091 0,089 0,745
31.12.2014 0,784 8,227 12,841 81,72 0,107 0,825 1,419 9,199 0,054 0,029 0,102 0,366
31.12.2015 1,206 8,139 13,306 84,974 0,114 0,784 1,46 8,917 0,035 0,023 0,116 0,922
31.12.2016 0,583 7,565 44,379 57,845 0,072 0,723 3,394 8,024 0,041 0,016 0,141 0,176
31.12.2017 0,569 6,757 47,551 65,061 0,073 0,592 3,603 9,215 0,02 0,009 0,152 0,191
31.12.2018 0,543 6,221 30,831 87,777 0,066 0,541 1,868 11,635 0,02 0,019 0,134 0,181
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Banken mit Sonderaufgaben
Wirtschaftlich unselbständige und
sonstige Privatpersonen
Selbstständige und Einzelkaufleute Kredite an Unternehmen
(ohne wirtschaftlich Selbständige
und Einzelkaufleute)
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31.12.2009 0,065 0,014 0,959 22,175 0,005 0,003 0,17 4,519 0,495 0,479 4,065 25,307
31.12.2010 0,035 0,011 1,069 20,581 0,003 0,02 0,46 3,87 0,16 0,483 3,596 26,622
31.12.2011 0,028 0,012 1,81 18,965 0,008 0,015 0,148 3,952 0,12 0,279 2,352 26,611
31.12.2012 0,026 0,008 1,819 17,903 0,003 0,013 0,127 3,739 0,099 0,074 2,095 26,415
31.12.2013 0,029 0,008 1,952 17,445 0,003 0,012 0,12 4,735 0,162 0,049 3,102 27,938
31.12.2014 0,032 0,006 1,675 16,496 0,001 0,006 0,109 4,751 0,069 0,103 3,002 27,456
31.12.2015 0,02 0,006 1,587 15,359 0,002 0,001 0,079 4,239 0,053 0,077 2,952 27,875
31.12.2016 0,019 0,006 1,663 14,392 0 0 0,069 4,02 0,051 0,157 2,919 27,798
31.12.2017 0,005 0,002 1,914 13,594 0,001 0 0,055 5,56 0,011 0,069 1,918 23,566
31.12.2018 0,005 0,003 1,039 13,926 0 0 0,021 5,29 0,03 0,045 1,762 24,291
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kreditnehmerstatistik, Angaben in Milliarden Euro.
Bezüglich der Entwicklung der Höhe der Gewerbeimmobilienkredite
(Frage 14g) liegen aggregierte Informationen zur Entwicklung des
Gesamtvolumens differenziert nach den in der folgenden Tabelle aufgeführten Kategorien
vor. Weitere Differenzierungen können dem Indikatorensystem zur
Gewerbeimmobilienmarktüberwachung der Deutschen Bundesbank entnommen werden
(verfügbar unter www.bundesbank.de/de/statistiken/indikatorensaetze/indikato
rensystem-gewerbeimmobilienmarkt).
Die Angaben des Millionenkreditmeldewesens liegen auf der Ebene
Kreditgeber – Kreditnehmereinheit vor. Die Angaben der Kreditnehmerstatistik liegen
auf der Ebene Kreditgeber – Kreditnehmergruppe vor (zu
Kreditnehmergruppen siehe Deutsche Bundesbank, 2019, Statistik der Banken und sonstigen
Finanzinstitute, Richtlinien, Statistische Sonderveröffentlichung 1. Januar 2019).
Die Daten aus dem AnaCredit-Meldewesen (siehe Antwort zu Frage 14) liegen
künftig auf Ebene des einzelnen Kreditnehmers und der einzelnen Kredite vor,
die grundsätzlich überwiegend den Anforderungen des ESRB entsprechen.
Zur Entwicklung der weiteren in den Fragen 13 und 14 erfragten Indikatoren
seit 2009 liegen der Bundesregierung derzeit keine Kenntnisse vor. Der
Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als Adressat der ESRB-Empfehlung ESRB/
2016/14 wird bis Ende 2019 dem ESRB einen Zwischenbericht zur Umsetzung
der ESRB-Empfehlung vorlegen. Die finale Umsetzung empfiehlt der ESRB
bis Ende 2020 (Teilempfehlung A) bzw. Ende 2021 (Teilempfehlung C) (siehe
auch ESRB-Empfehlung ESRB/2019/3, welche die ESRB-Empfehlung ESRB/
2016/14 anpasst).
18. Wie wurde die Nichtumsetzung der Forderung des AFS nach der
Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von disaggregierten
Daten in den Ausschussberichten 2015 bis 2018 jeweils begründet
(entsprechend der Begründungserfordernis in § 3 Absatz 4 des
Finanzstabilitätsgesetzes – FinStabG)?
a) Liegen die jeweilig genannten Gründe nach Ansicht der
Bundesregierung weiterhin vor?
In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zum
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz wird dazu ausgeführt, dass „der
Ausschuss für Finanzstabilität […] bei seiner Empfehlung (AFS/2015/1) davon
aus[ging], dass bei den für die Analyse benötigten Daten auf Einzelkreditebene
auf „bereits konzipierte und unionsrechtlich vorgesehene
Datenerhebungsprojekte“ zurückgegriffen werden könne. Entsprechende europäische Regelungen
liegen bislang nicht vor.“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/10935). Da sich das
AnaCredit-Meldewesen der EZB derzeit nur auf Daten von juristischen
Personen als Kreditnehmer bezieht, ist dieser Zustand derzeit unverändert.
Demzufolge gilt weiterhin, dass die „Bundesanstalt [für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)] […] sich in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bundesbank auf
bestehende Befugnisse zur Erhebung von Daten und Informationen und die
Befugnisse zum wechselseitigen Austausch von Informationen stütz[t].“ (siehe
Bundestagsdrucksache 18/10935).
Im Rahmen dieser Befugnisse führt die BaFin derzeit gemeinsam mit der
Deutschen Bundesbank eine Sonderumfrage zu Immobilienfinanzierungen und
Kreditvergabestandards im deutschen Bankensektor durch. Bei der Erhebung von
Daten auf Basis von Sonderumfragen sind Einschränkungen bei der
Datenqualität grundsätzlich möglich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 12
verwiesen.
19. Liegen der Bundesregierung mittlerweile empirische Daten zur
Entwicklung der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten (ggf. je
Bevölkerungsgruppe und Verwendung des Kredits) und zu Ablehnungszahlen vor, und
a) wenn ja, welche?
b) Wenn nicht, warum auch über zwei Jahre nach der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/10231 nicht?
20. Plant die Bundesregierung, vorgenannte Daten durch die Deutsche
Bundesbank erheben zu lassen?
Die Fragen 19 und 20 werden gemeinsam beantwortet. Bezüglich der Frage 19a
wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen.
Der Bundesregierung liegen keine Daten zur Anzahl oder dem Anteil an
abgelehnten Kreditanträgen vor. Einen qualitativen Anhaltspunkt zur möglichen
zeitlichen Entwicklung der Ablehnungen – nicht jedoch zu deren Niveau –
kann die für geldpolitische Analysezwecke konzipierte vierteljährliche
Umfrage des Eurosystems zur Kreditvergabepolitik der Geschäftsbanken (Bank
Lending Survey) liefern (siehe www.ecb.europa.eu/stats/ecb_surveys/bank_len
ding_survey/html/index.en.html). Grundsätzlich hat die Anzahl der abgelehnten
Kreditanträge isoliert betrachtet nur einen bedingten Nutzen für Analysen zur
Finanzstabilität sowie für die Einschätzung der makroprudenziellen Risiken des
Wohnimmobilienmarktes.
21. Nutzt die Bundesregierung bei der Beobachtung des
Wohnimmobilienmarkts auch empirische Evaluationen von Kreditvergabe- und
Ablehnungszahlen von Verbänden oder anderen nichtbehördlichen
Organisationen, und wenn ja, welche Inhalte und Ergebnisse?
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als das Gremium der
makroprudenziellen Überwachung in Deutschland kann auf umfassende
Finanzstabilitätsanalysen der Deutschen Bundesbank zurückgreifen. Die Deutsche Bundesbank
nutzt von vdp und Europace bereitgestellte Angaben zur Kreditvergabe als
ergänzende Information bei der makroprudenziellen Überwachung des deutschen
Wohnimmobilienmarkts. Da es sich bei diesen Daten von Verbänden oder
anderen nichtbehördlichen Organisation (wie bspw. dem Verband deutscher
Pfandbriefbanken (vdp) oder der Europace AG) nicht um Statistiken handelt,
die als repräsentativ für die Kreditvergabe auf dem deutschen
Wohnimmobilienmarkt anzusehen sind, findet keine alleinstehende Auswertung dieser Daten
statt.
22. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf die unterschiedlichen Bankengruppen (Hypothekenbanken,
Landesbanken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Privatbanken,
Spezialbanken – Förderbanken, Bausparkassen – etc.) verteilt?
Zum Neugeschäftsvolumen liegen der Bundesregierung keine Informationen zu
der Verteilung nach unterschiedlichen Bankengruppen vor. Aggregierte
Informationen zum Neugeschäftsvolumen (sowie differenziert nach anfänglicher
Zinsbindung) enthält die Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (siehe
w w w . b u n d e s b a n k . d e / r e s o u r c e / b l o b / 6 1 5 0 2 2 /
efae56c531df86ce79a41962061cb979/mL/s510atgv-data.pdf). Im Übrigen wird
auf die Antworten zu den Fragen 17 und 18 verwiesen.
23. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung, wie sich
a) der Wohnimmobilienkreditbestand und
b) das Neugeschäftsvolumen
auf unterschiedliche Investorengruppen (öffentliche
Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche Wohnungsunternehmen, Fonds,
Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte Investoren – REITs, Publikums AGs –,
institutionelle Investoren, Immobilienentwickler etc.) verteilt?
Der von inländischen Banken ausgereichte Kreditbestand gegenüber einzelnen
Investorengruppen lässt sich mit den der Bundesregierung vorliegenden Daten
approximieren. Auf Basis einer solchen Approximation ist die Kreditvergabe
inländischer Banken an offene Immobilienfonds sowie den Wirtschaftszweig
Wohnungsunternehmen mit Unterscheidung nach Herkunft der Kreditnehmer
sowie nach Schuldnerrechtsform in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt. Eine
weitere Unterscheidung nach Investorengruppen ist auf Grundlage vorliegender
Daten nicht möglich. Zur Verteilung des Neugeschäftsvolumens liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
24. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über die Bedeutung
alternativer – bankenunabhängiger – Immobilienfinanzierer?
a) Wie haben sich deren Marktvolumen und Marktanteil in den letzten
zehn Jahren entwickelt, und wie begründet und bewertet die
Bundesregierung diese Entwicklung?
b) Wie schlüsselt sich der Marktanteil nach Kapitalgebern (deutsche
Institutionelle Investoren wie Versicherungen, Versorgungswerke,
Pensionskassen; ausländische institutionelle Investoren; deutsche Fonds;
ausländische Fonds; Family Offices etc.) auf?
c) Welche alternativen Finanzierungsinstrumente existieren, und in
welchem Maße werden sie genutzt?
d) Für welche Objektklassen (Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien,
Projektentwicklungen etc.) und von welchen Investorengruppen
(öffentliche Wohnungsunternehmen, genossenschaftliche
Wohnungsunternehmen, Fonds, Immobilienentwickler, kapitalmarktorientierte
Investoren – REITs, Publikums AGs –, institutionelle Investoren,
Immobilienentwickler etc.) werden alternative
Immobilienfinanzierungen vorzugsweise genutzt?
Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über das Marktvolumen alternativer
Immobilienfinanzierer (Frage 24a) auf Grundlage der Statistik über
Investmentvermögen und der Versicherungsstatistik zu Kapitalanlagen von Versichern
(einschließlich Pensions- und Sterbekassen) vor.
Die Entwicklung der direkten und indirekten Kapitalanlagen inländischer
Immobilienfonds in Gewerbeimmobilien seit 2009 kann der nachfolgenden
Tabelle entnommen werden.
Die Entwicklung der Kapitalanlagen in Hypotheken-, Grundschuld- und
Rentenschuldforderungen von Versicherern (einschließlich Pensions- und
Sterbekassen) seit 2009 kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden.
Der Bundesregierung liegen Kenntnisse über die Aufschlüsselung der
Marktvolumina offener in Deutschland aufgelegter Immobilienfonds differenziert nach
deren Halter bzw. Kapitalgeber (Frage 24b) auf Grundlage der Statistik über
Wertpapierinvestments vor. Die Informationen zur Entwicklung dieser
Aufschlüsselung liegt seit 2013 vor (siehe nachfolgende Tabelle).
Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Ausmaß der Nutzung alternativer
Finanzierungsinstrumente (Frage 24c) sowie zu diesen
Finanzierungsinstrumenten in den erfragten Abgrenzungen (Frage 24d) vor.
25. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass Banken „ihr
Monopol bei der gewerblichen Immobilienfinanzierung“ verloren haben
(vgl. www.bf-direkt.de/fileadmin/fe_files/2018/2018_02_02_IW_BF.di-
rekt_Beitrag_Fedele.pdf; bitte begründen), und welche Schlüsse zieht sie
hieraus?
Nach der globalen Finanzkrise und im Zuge der Reformen der
Finanzmarktregulierung haben europäische Banken ihre Risiken im Kreditgeschäft
grundsätzlich insgesamt reduziert. In der gewerblichen Immobilienfinanzierung
haben sich viele Kreditinstitute auf erstrangig besicherte Darlehen mit niedrigeren
Beleihungsausläufen beschränkt.
In der Folge haben spezialisierte Dienstleister, auf Fremdfinanzierungen
spezialisierte Fonds oder andere neue Marktteilnehmer ihre Marktanteile vergrößert.
Versicherer hingegen nutzen nach wie vor sowohl die private als auch die
gewerbliche Immobilienfinanzierung zur Diversifikation ihrer Kapitalanlagen.
Auch in Bezug auf andere Finanzierungsinstrumente waren bereits vor der
globalen Finanzkrise Nicht-Banken im Bereich von
Gewerbeimmobilienfinanzierungen engagiert.
Nach den vorliegenden Daten (siehe Antworten zu den Fragen 17 und 24) ist
die Finanzierung von Gewerbeimmobilien über Bankkredite weiterhin der
Finanzierungskanal mit dem höchsten Marktvolumen. Insofern kann der Aussage
insgesamt nicht zugestimmt werden. Dennoch wird die gewerbliche
Immobilienfinanzierung über Nicht-Banken in die makroprudenzielle Überwachung des
Ausschusses für Finanzstabilität und der Deutschen Bundesbank
miteinbezogen.
26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland in den
letzten zehn Jahren der durchschnittliche Eigenkapitalanteil beim Erwerb
a) einer selbstgenutzten Eigentumswohnung,
b) eines selbstgenutzten Ein- bzw. Zweifamilienhauses,
c) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch Privatpersonen bzw.
d) einer Immobilie zu Vermietungszwecken durch gewerblich tätige
Immobilieninvestoren
entwickelt?
Der Bundesregierung liegen Kenntnisse zur Entwicklung des
durchschnittlichen Eigenkapitalanteils bei Wohnimmobilienfinanzierungen in den letzten
zehn Jahren insgesamt vor, die auf Basis nicht-repräsentativer Daten des
Verbands deutscher Pfandbriefbanken zur Entwicklung des durchschnittlichen
Fremdkapitalanteils annäherungsweise ermittelt werden können (siehe
www.vdpresearch.de/spotlight-entwicklung-der-wohn-und-gewerbeimmobilien
finanzierung-in-deutschland/).
Auf Grundlage repräsentativer und regelmäßig erhobener Daten hat die
Bundesregierung keine Kenntnis der Entwicklung des durchschnittlichen
Eigenkapitalanteils bei Erwerb von Immobilien gemäß der erfragten
Aufschlüsselung in den letzten zehn Jahren. Diese Informationen werden derzeit nicht vom
statistischen oder bankaufsichtlichen Meldewesen erfasst. Im Rahmen der
derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank (siehe
Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zum durchschnittlichen
Eigenkapitalanteil erfragt.
27. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Zinsbindung bei selbstgenutzten Wohnimmobilien in Deutschland
entwickelt (bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu durchschnittlichen
Zinsbindungen bei selbstgenutzten Wohnimmobilien vor. Auf Basis der
Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank hat die Bundesregierung Kenntnis über die
Entwicklung des Neugeschäfts mit Wohnungsbaukrediten unterteilt nach
anfänglicher Zinsbindung seit 2009 (siehe www.bundesbank.de/resource/blob/
615022/efae56c531df86ce79a41962061cb979/mL/s510atgv-data.pdf). Eine
Unterteilung nach Nutzungsart der Wohnimmobilie liegt nicht vor. Im Rahmen
der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und Deutscher Bundesbank
(siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur durchschnittlichen
Zinsbindung erfragt.
28. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kreditlaufzeit für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland
(bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine statistischen Angaben zur durchschnittlichen
Kreditlaufzeit für selbstgenutzte Wohnimmobilien in Deutschland seit 2009
vor. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und
Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch Informationen zur
Kreditlaufzeit erfragt.
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Kredithöhe für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie in Deutschland
entwickelt (bitte seit 2009 jährlich einzeln auflisten)?
Nicht-repräsentative und öffentlich verfügbare Daten des privaten Anbieters
Europace AG legen nahe, dass sich die durchschnittliche Kredithöhe seit 2009
erhöht hat (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/). Der
Bundesregierung liegen keine offiziellen statistischen Daten vor, auf deren
Basis die Entwicklung der durchschnittlichen Kredithöhe seit 2009 bestimmt
werden kann. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und
Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch
Informationen zur durchschnittlichen Kredithöhe erfragt.
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Tilgung bei Krediten für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie?
Nicht-repräsentative und öffentlich verfügbare Daten des privaten Anbieters
Europace AG legen nahe, dass sich die durchschnittliche Tilgung seit 2009
erhöht hat (siehe https://report.europace.de/ebix-etb/europace-ebix/).
Der Bundesregierung liegen keine offiziellen statistischen Daten vor, auf deren
Basis die Entwicklung der durchschnittlichen Tilgung seit 2009 bestimmt
werden kann. Im Rahmen der derzeit laufenden Sonderumfrage von BaFin und
Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage 18) werden auch
Informationen zur durchschnittlichen Tilgung erfragt.
31. Wie hat sich das Durchschnittsalter, nach Kenntnis der Bundesregierung,
beim Ersterwerb einer Wohnimmobilie entwickelt?
Die nachfolgende Tabelle enthält Informationen zur Entwicklung des
Durchschnittsalters der Ersterwerber seit 2008.
Ersterwerber von Wohneigentum (ohne Erbschaft/Schenkung)
Jahr der
Eigentumsbildung
Durchschnittliches Alter der Hauptverdienerin /
des Hauptverdieners im Haushalt
2008/2009 42
2010/2011 40
2012/2013 43
2014/2015 41
2016/2017 39
Quelle: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Kantar TNS im Auftrag verschiedener
Finanzierungsinstitute und des BMVBS/BBSR: Wohneigentumsbildung in Deutschland 2008-2011, Kantar im
Auftrag des BMI/BBSR: Wohneigentumsbildung in Deutschland 2012-2017
Ursachen und Risiken einer Immobilienpreisblase
32. Wie definiert die Bundesregierung eine Immobilienblase?
33. Welche Indikatoren werden von der Bundesregierung für die Definition
einer Immobilienblase herangezogen?
Der Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als das Gremium der
makroprudenziellen Überwachung in Deutschland geht auf Basis von Analysen der
Deutschen Bundesbank von Preisüberbewertungen bei Immobilien aus, wenn sich
Abweichungen der am Markt beobachteten Preise von einem Fundamentalpreis
ermitteln lassen (siehe dazu auch Sechster Bericht des AFS an den Deutschen
Bundestag, S. 23, verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Con
tent/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-
Bericht.pdf;jsessionid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?
__blob=publicationFile&v=3). Der Fundamentalpreis kann als derjenige Preis
verstanden werden, der im Einklang mit den nachhaltigen Werten
ökonomischer und demografischer Einflussfaktoren steht. Da der Fundamentalpreis
einer Immobilie nicht beobachtet werden kann, wird er in der Regel anhand des
Preis-Miete- oder Preis-Einkommen-Verhältnisses oder eines Referenzwertes
basierend auf ökonometrischen Schätzungen näherungsweise bestimmt.
Abweichungen vom Fundamentalpreis können unter anderem darauf
zurückgehen, dass eine Fortsetzung eines aktuell steigenden Preistrends erwartet wird.
In Bezug auf mögliche Implikationen für die Finanzstabilität ist neben der
Höhe dieser geschätzten Abweichungen vor allem von besonderer Relevanz, ob
vorhandene Überbewertungen auch mit einer außergewöhnlichen Dynamik der
Immobilienkreditvergabe und einer starken Lockerung der
Kreditvergabestandards einhergehen. Mögliche Risiken für die Finanzstabilität können sich
insbesondere dann aufbauen, wenn sich Preisentwicklung und Kreditentwicklung
gegenseitig verstärken. Um einzuschätzen, ob sich solche Risiken aufbauen,
werden daher insbesondere Indikatoren zur Kreditvergabedynamik und den
Kreditvergabestandards verwendet. Weitere Indikatoren können dem
Indikatorensystem der Deutschen Bundesbank zur makroprudenziellen Überwachung der
Wohnimmobilienmärkte entnommen werden (siehe www.bundesbank.de/de/
statistiken/indikatorensaetze/indikatorensystem-wohnimmobilienmarkt).
34. Sieht die Bundesregierung in Deutschland die Gefahr einer
Immobilienblase?
Nach Einschätzung des Ausschuss für Finanzstabilität (AFS) als dem Gremium
der makroprudenziellen Überwachung in Deutschland kann ein unerwarteter
starker Rückgang der Immobilienpreise, insbesondere in Verbindung mit einem
konjunkturellen Einbruch, zu Verwerfungen auf den Immobilienmärkten
führen. Durch die im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegenen Immobilienpreise
sowie geschätzte regionale Preisübertreibungen bei Wohnimmobilien steigt die
Wahrscheinlichkeit einer auch deutlich ausfallenden Preiskorrektur. Die daraus
resultierenden zyklischen Risiken in Bezug auf den Kreditbestand beschreiben
eines der insgesamt drei vom AFS identifizierten Risikofelder für die
Finanzstabilität. Auch vor diesem Hintergrund hat der AFS der Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am 27. Mai 2019 empfohlen, den
inländischen antizyklischen Kapitalpuffer ab dem dritten Quartal 2019 zu aktivieren
und auf 0,25 Prozent anzuheben (siehe AFS-Empfehlung AFS/2019/1,
abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Empfehlung.pdf?__blob=
publicationFile&v=2). Die BaFin hat die Empfehlung des AFS umgesetzt. Mit der
Erhöhung des antizyklischen Kapitalpuffers wird die Widerstandskraft des
Bankensystems präventiv gestärkt, auch gegenüber möglichen Risiken aus der
Immobilienpreisentwicklung. Im Übrigen wird auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 17 des Abgeordneten Christian Kühn auf
Bundestagsdrucksache 19/12640 verwiesen.
In Bezug auf das Neugeschäft mit Wohnimmobilienkrediten weisen aus Sicht
des AFS die verfügbaren Indikatoren nicht auf substanziell erhöhte
Finanzstabilitätsrisiken aus dem Neugeschäft mit Wohnimmobilienkrediten hin (siehe
dazu Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 24f., verfügbar
unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/
Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf;jsessio
nid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFi
le&v=3).
35. Liegen der Bundesregierung europäische Vergleichszahlen zur
Entwicklung von Immobilienblasen oder Preisübertreibungen in einzelnen
Ländern oder europäischen Städten vor?
Bezüglich der Einschätzung der Preisentwicklung in den EU-
Wohnimmobilienmärkten wurde durch den Europäischen Ausschuss für
Systemrisiken (ESRB) als Gremium der EU zur makroprudenziellen Überwachung dem
im Jahr 2016 erstmals eine Risikobewertung der nationalen
Wohnimmobilienmärkte vorgenommen (siehe Bericht des ESRB zu „Vulnerabilities in the EU
residential real estate sector“, verfügbar unter www.esrb.europa.eu/pub/pdf/
reports/161128_vulnerabilities_eu_residential_real_estate_sector.en.pdf?
d1a536823a87796fcc0d06428343fe11). Der ESRB bewertet in diesem Bericht
mögliche Verwundbarkeiten der EU-Wohnimmobilienmärkte in einer
indikatorbasierten Querschnittsanalyse in den drei Bereichen Preisentwicklung,
Kreditentwicklung und Verschuldung privater Haushalte. Der ESRB plant, diese
Risikobewertung in Zukunft regelmäßig zu aktualisieren. Eine aktuelle
Einschätzung der EU-Wohnimmobilienmärkte kann zudem der Ausgabe 7 der
EZB Macroprudential Bulletin entnommen werden (verfügbar unter
www.ecb.europa.eu/pub/financial-stability/macroprudential-bulletin/html/
ecb.mpbu201903_03~16f6101896.en.html). Darüber hinaus veröffentlicht die
EZB in ihrem Statistical Data Warehouse Indikatoren zu der aktuellen
Bewertung von Wohnimmobilienpreisen in der EU (verfügbar unter h t t p s : / /
sdw.ecb.europa.eu/reports.do?node=1000003807). Eine Differenzierung nach
einzelnen Städten liegt nicht vor.
Bezüglich der Einschätzung der Preisentwicklung in den EU-
Gewerbeimmobilienmärkten hat der ESRB in 2018 einen „Report on vulnerabilities in
the EU commercial real estate sector“ veröffentlicht (verfügbar unter
www.esrb.europa.eu/pub/pdf/reports/esrb.report181126_vulnerabili
t i e s _ E U _ c o m m e r c i a l _ r e a l _ e s t a t e _ s e c t o r . e n . p d f ? 6 e a
ba776a180bd5908b703a9b910a473). Der Bericht analysiert unter anderem die
Preisentwicklungen differenziert nach einzelnen Mitgliedstaaten. Eine
Differenzierung nach einzelnen Städten liegt nicht vor.
36. Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung der Fragesteller zu, dass
sich die Preise von Wohnimmobilien in städtischen Gebieten vom
Gegenwartswert der zukünftigen Mieteinnahmen entkoppelt haben und
zumindest teilweise durch die reine Erwartung zukünftig steigender
Immobilienpreise mitbestimmt sind, d. h. nicht rein durch die
Fundamentalfaktoren gerechtfertigt, sondern durch Spekulation zu erklären sind?
a) Wenn nicht, bitte begründen?
b) Wenn ja, welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen,
um der Spekulation mit Wohnimmobilien entgegenzuwirken?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über die aktuell erwarteten
zukünftigen Mieteinnahmen oder über das Ausmaß der erwarteten zukünftigen
Preissteigerungen bei Wohnimmobilien vor.
Grundsätzlich kann durch ein ausreichendes Wohnraumangebot der Gefahr
spekulativer Übertreibungen begegnet werden. Die Bundesregierung hat im
September 2018 gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine umfassende
Wohnraumoffensive auf den Weg gebracht, um den Wohnungsbau zu intensivieren.
Mit dem Ziel von 1,5 Millionen neuen Wohnungen in dieser Legislaturperiode
wurde ein breites Maßnahmenbündel aus investiven Impulsen, Maßnahmen zu
Sicherung der Bezahlbarkeit des Wohnens (einschließlich der Verlängerung und
Verbesserung der sogenannten Mietpreisbremse), zur Baulandmobilisierung
und Baukostensenkung und Fachkräftesicherung auf den Weg gebracht. Eine
Vielzahl von Maßnahmen wurde bereits umgesetzt, wie beispielsweise die
Einführung des Baukindergeldes, die Stärkung des sozialen Wohnungsbaus und die
Sonderabschreibung für den Mietwohnungsbau. Auf die deutlich gestiegene
Wohnungsnachfrage haben die Wohnungsanbieter − unterstützt durch die
Wohnraumoffensive und die bereits in der Vergangenheit eingeleiteten
vielfältigen politischen Maßnahmen − mit einer beachtlichen Steigerung der
Bautätigkeit reagiert. Die Bundesregierung arbeitet weiter konsequent an der
Umsetzung der von Bund, Ländern und Kommunen getragenen
Wohnraumoffensive.
37. Sind die von der Deutschen Bundesbank auf zwischen 15 Prozent und
30 Prozent geschätzten Preisübertreibungen auf den städtischen
Wohnungsmärkten (vgl. Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Februar 2019)
nach Ansicht der Bundesregierung auch auf spekulatives Anlageverhalten
zurückzuführen?
a) Wenn ja, bei welchen Käufergruppen ist nach Ansicht der
Bundesregierung spekulatives Anlageverhalten zu beobachten (private
Haushalte, kommunale Wohnungsunternehmen, private
Wohnungsunternehmen, börsennotierte Wohnungsunternehmen, offene und
geschlossene Immobilienfonds etc.), und welche Maßnahmen möchte
die Bundesregierung ergreifen, um spekulativem Anlageverhalten
entgegenzuwirken?
b) Wenn nein, bitte begründen und erläutern, auf welche Ursachen die
Preisübertreibungen zurückzuführen sind?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu einer Bestimmung eines
spekulativen Anlageverhaltens nach Käufergruppen vor. Eine direkte Bestimmung
des Beitrags einzelner Käufergruppen zu Abweichungen der Preise von ihren
modellhaft ermittelten Fundamentalwerten ist auf Basis der vorhandenen Daten
nicht möglich. Nach Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität (AFS)
ist die Preisentwicklung vor allem auf eine anhaltend hohe Nachfrage nach
Wohnraum zurückführen. Diese wird begünstigt durch den hohen
Beschäftigungsstand, gute Einkommensaussichten und niedrige Zinssätze für
Wohnungsbaukredite (siehe Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag,
S. 23, verfügbar unter www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Presse
mitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-AFS-Bericht-Bericht.pdf;jsessi
onid=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFi
le&v=3). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen.
38. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung
darüber, wie sich ein rascher Zinsanstieg auswirken würde auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems,
b) die Preise von Wohnimmobilien und
c) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
39. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr ein, dass Privathaushalte im
Falle unerwartet rascher Erhöhungen des Leitzinses oder stark fallender
Preise gezwungen sein werden, ihre nicht vollständig abbezahlten
Immobilien zu verkaufen?
40. Welche Kenntnisse oder Einschätzung besitzt die Bundesregierung
darüber, wie sich deutliche Preiskorrekturen am Wohnimmobilienmarkt
auswirken würden auf
a) die Stabilität des Wirtschafts- und Finanzsystems und
b) die Schuldentragfähigkeit der privaten Haushalte?
41. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von Kreditinstituten im Zusammenhang mit
Wohnimmobilienkrediten?
42. Wie bewertet die Bundesregierung die Zinsänderungs- und
Bewertungsrisiken von privaten Haushalten im Zusammenhang mit
Wohnimmobilienkrediten?
Die Fragen 38 bis 42 werden gemeinsam beantwortet.
Nach Einschätzung des Ausschusses für Finanzstabilität und der Deutschen
Bundesbank könnte ein unerwarteter und abrupter Zinsanstieg verschiedene
Bereiche des deutschen Finanzsystems empfindlich treffen. Im deutschen
Finanzsystem haben sich insbesondere im Bankensektor in den vergangenen
Jahren hohe Zinsänderungsrisiken aufgebaut. Sollte das allgemeine Zinsniveau
stärker und schneller als erwartet steigen, nähme der Zinsaufwand schneller zu
als die Zinseinnahmen. Zudem würde der Wert der Aktiva aufgrund der
längeren Zinsbindungsdauer stärker fallen als derjenige der Passiva (vgl. u. a.
Sechster Bericht des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 18 verfügbar unter
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoli
t i k / 2 0 1 9 / 0 5 / 2 0 1 9 - 0 5 - 2 7 - A F S - B e r i c h t - B e r i c h t . p d f ; j s e s s i o n i d
=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFile&v=3).
Die daraus resultierenden zyklischen Risiken aus der Zinsentwicklung
(dauerhaft niedrige Zinsen oder abrupt steigende Zinsen) beschreiben eines der
insgesamt drei vom AFS identifizierten Risikofelder für die Finanzstabilität. Als
zweites Risikofeld steigt durch die im vergangenen Jahrzehnt stark gestiegenen
Immobilienpreise sowie geschätzte regionale Preisübertreibungen bei
Wohnimmobilien die Wahrscheinlichkeit einer auch deutlich ausfallenden
Preiskorrektur. Daraus resultieren zyklische Risiken in Bezug auf den Kreditbestand
(Gefahr einer Überschätzung von Kreditsicherheiten, siehe auch Antwort zur Frage
34). Als drittes Risikofeld würde ein starker Konjunktureinbruch dazu führen,
dass die Eigenkapitalquoten der Banken aufgrund steigender Risikovorsorge
und zunehmender Verluste im Kreditgeschäft unter Druck geraten. Ein solches
Szenario würde die Auswirkungen gegenüber einer isolierten Korrektur der
Wohnimmobilienpreise (zweites Risikofeld) deutlich verstärken. Die vom AFS
identifizierte Gefährdungslage ergibt sich demzufolge insbesondere aus dem
gleichzeitigen Auftreten der verschiedenen Risiken. Vor diesem Hintergrund
hat der AFS der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) am
27. Mai 2019 empfohlen, den inländischen antizyklischen Kapitalpuffer ab dem
dritten Quartal 2019 zu aktivieren und auf 0,25 Prozent anzuheben (siehe AFS-
Empfehlung AFS/2019/1, abrufbar unter https://www.bundesfinanzministeri
um.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2019/05/2019-05-27-
AFS-Bericht-Empfehlung.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Die BaFin hat
die Empfehlung des AFS umgesetzt. Mit der Erhöhung des antizyklischen
Kapitalpuffers wird die Widerstandskraft des Bankensystems präventiv gegenüber
unerwarteten Entwicklungen gestärkt. Die derzeitige Eigenkapitalausstattung
des deutschen Bankensektors ist im Aggregat als solide einzuschätzen und hat
sich in den letzten Jahren deutlich verbessert (siehe dazu auch Sechster Bericht
des AFS an den Deutschen Bundestag, S. 14, verfügbar unter www.bundesfi
nanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/
2 0 1 9 / 0 5 / 2 0 1 9 - 0 5 - 2 7 - A F S - B e r i c h t - B e r i c h t . p d f ; j s e s s i o n i d
=27A1C4DC0B6A7D59B276019B013CF98E?__blob=publicationFile&v=3).
In Bezug auf die Wohnimmobilienpreise könnte sich modellbasierten
Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge ein rascher Zinsanstieg für sich
genommen dämpfend auswirken. Der Effekt eines Zinsanstiegs auf die
Preisentwicklung kann dabei mit einer Verzögerung von einigen Quartalen eintreten. In
einem solchen Szenario können sich Bewertungsrisiken für private Haushalte
ergeben. Eine Einschätzung dieser Bewertungsrisiken ist jedoch ohne genaue
Kenntnis des Fremdkapitalanteils der zugrundeliegenden individuellen
Wohnimmobilienfinanzierungen nicht möglich. Im Rahmen der derzeit laufenden
Sonderumfrage von BaFin du Deutscher Bundesbank (siehe Antwort zu Frage
18) werden auch Informationen zu Fremdkapitalanteilen erfragt.
Die Auswirkungen eines raschen Zinsanstiegs auf die Schuldentragfähigkeit
der privaten Haushalte würden bei bestehenden Wohnimmobilienkrediten
durch die in Deutschland überwiegend langen Zinsbindungsfristen vermindert.
So wiesen beispielsweise im zweiten Quartal 2019 laut Zinsstatistik der
Deutschen Bundesbank 47 Prozent der neu vergebenen Wohnungsbaukredite eine
Zinsbindungsfrist von über zehn Jahren und weitere 33 Prozent eine
Zinsbindungsfrist von über fünf bis zehn Jahren auf. Eine aktuelle Vergleichsstudie für
den Euroraum auf Basis von Daten auf Haushaltsebene kommt daher auch zu
dem Ergebnis, dass in Deutschland die Zinsänderungsrisiken privater Haushalte
vergleichsweise gering sind. Den Ergebnissen dieser Studie zufolge würden
Haushalte mit Verbindlichkeiten aus Wohnimmobilienkrediten sogar aufgrund
der höheren Verzinsung von Vermögenswerten (bspw. Bankeinlagen) im
Durchschnitt von einem Zinsanstieg profitieren (siehe Monatsbericht der
Deutschen Bundesbank Januar 2019, S. 20 ff., abrufbar unter www.bundesbank.de/
resource/blob/773448/b50d770a8365c0f8ea2090e684e15310/mL/2019-01-
monatsbericht-data.pdf). Sollte es zusätzlich zu einem raschen Zinsanstieg zu
einem starken Preisverfall von Wohnimmobilien kommen, würde sich zwar das
Immobilienvermögen der Haushalte verringern. Dies hätte aber keinen direkten
Einfluss auf die Zahlungsverpflichtungen und die Schuldendienstquote der
privaten Haushalte. Es wäre daher in einem solchen Szenario nicht unmittelbar
mit einem deutlichen Anstieg der Kreditausfälle bei Wohnimmobilienkrediten
zu rechnen. Ein Anstieg der Kreditausfälle oder erzwungener
Wohnimmobilienverkäufe wäre dagegen in Szenarien zu erwarten, in denen zusätzlich ein
Rückgang der Haushaltseinkommen (bspw. durch einen Anstieg der
Arbeitslosigkeit) angenommen wird (zur Simulation der Auswirkungen eines solchen
Szenarios siehe Finanzstabilitätsbericht der Deutschen Bundesbank 2018,
S. 64 sowie 67f., abrufbar unter www.bundesbank.de/resource/blob/766402/
ae2c3a9afbc12eac760a9c48d119af44/mL/2018-finanzstabilitaetsbericht-
data.pdf).
Auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive deutet eine Simulationsstudie der
Deutschen Bundesbank darauf hin, dass es im Zuge einer Zinsnormalisierung
nicht zu einer deutlichen Verschlechterung der Schuldendienstquote insgesamt
kommen dürfte. Die Ursachen dafür dürften insbesondere der hohe Anteil der
Kreditverbindlichkeiten mit langen Zinsbindungsfristen sowie die Erwartung
eines graduelleren Anstiegs der Zinsen im Fall einer Zinsnormalisierung sein
(siehe Monatsbericht der Deutschen Bundesbank Januar 2019, S. 13 ff.,
abrufbar unter www.bundesbank.de/resource/blob/773448/b50d770a8365c0f8ea209
0e684e15310/mL/2019-01-monatsbericht-data.pdf). Dagegen könnte eine
Preiskorrektur am Wohnimmobilienmarkt die Entwicklung der Realwirtschaft
beeinträchtigen. Zum einen dürften die Wohnungsbauinvestitionen geringer
ausfallen. Zum anderen könnten sich die niedrigeren Immobilienpreise auch auf
die privaten Konsumausgaben auswirken, sofern die privaten Haushalte auf
Verluste hinsichtlich ihres Immobilienvermögens mit einer Veränderung des
Sparverhaltens reagieren. Sofern fallende Immobilienpreise mit sinkenden
Mieten einhergehen, ergibt sich ein positiver und damit gegenläufiger Effekt
bezüglich der Konsumausgaben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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