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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung - Erfolgsquoten, Kursabbrüche und Kostenbeiträge

Fraktion

AfD

Ressort

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Datum

19.08.2019

Aktualisiert

26.07.2022

BT19/1174918.07.2019

Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung - Erfolgsquoten, Kursabbrüche und Kostenbeiträge

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11749 19. Wahlperiode 18.07.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Sebastian Münzenmaier, Uwe Witt, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung – Erfolgsquoten, Kursabbrüche und Kostenbeiträge Im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) wurden für die Durchführung von Integrationskursen 765 Mio. Euro und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 470 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1700, Titel 0603, 684 12- 219 und Titel 1101, 684 04-219) veranschlagt; im Haushaltsgesetz 2019 knapp 668 Mio. Euro für die Durchführung von Integrationskursen und für die berufsbezogene Deutschsprachförderung 470 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/3400, Titel 0603, 684 12-219 und Titel 1101, 684 04-219). Zum 31. Dezember 2018 löste die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach der Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) die mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführten Sprachkurse des ESF-BAMF-Programms (ESF = Europäischer Sozialfonds; BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab) (https://bit.ly/2EAWK9v). Nach Auskunft der Bundesregierung haben im Jahr 2018 113 727 zur Teilnahme verpflichtete Kursteilnehmer erstmalig am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) teilgenommen und davon blieben 65 320 (57,4 Prozent) unterhalb des im Rahmen des Integrationskurses vorgesehenen Sprachziels B1 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Bei den Kursteilnehmenden ohne Teilnahmeverpflichtung (58 744) blieben 23 547 (40,1 Prozent) bei der erstmaligen Teilnahme am DTZ unterhalb des Sprachniveaus B1. Von 69 759 zur Teilnahme verpflichteten Kurswiederholenden, die 2018 am DTZ teilnahmen, erreichten 53 139 (76,2 Prozent) nicht das B1-Niveau und von 24 186 nicht zur Teilnahme verpflichteten Kurswiederholenden scheiterten 17 079 (70,6 Prozent) an dieser Hürde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9553, Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 25 und 26). Die ausweislich der offiziellen Statistik immer weiter gesunkenen Bestehensquoten am DTZ führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach dem Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 u. a. auf Änderungen in der Teilnehmerstruktur zurück. In diesem Zusammenhang änderte das BAMF zum ersten Quartal 2018 die Berechnungsmethode hinsichtlich der Bestehensquote. Danach werden die DTZ-Teilnehmer und deren Ergebnisse nunmehr als Personenstatistik ausgewertet. Das heißt, ungeachtet der Anzahl von Prüfungsteilnahmen wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau eines Kursteilnehmers in der Statistik berücksichtigt (vgl. Anlage des Berichts zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018, https://bit.ly/2YNo2B6). Ergebnisse bzw. Bestehensquoten der Teilnahmeberechtigten nach der DeuFöV liegen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich erst im Jahr 2020 vor (vgl. Bundestagsdrucksache 19/5779, Antwort der Bundesregierung zu Frage 15). Integrationskursteilnehmer und sich in einer Beschäftigung befindende Teilnehmer an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung haben grundsätzlich nach § 9 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 4 Absatz 4 DeuFöV für die Teilnahme einen Kostenbeitrag zu leisten. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Was kostete die Kursteilnahme pro Kursteilnehmenden am Integrationskurs im Jahr 2018 durchschnittlich (bitte nach Kursarten entsprechend Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018, Seite 4, Tabelle 3, aufteilen)? 2. Was kostete die Kursteilnahme pro Kursteilnehmenden an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung im Jahr 2018 durchschnittlich (bitte nach Kursarten entsprechend §§ 12 und 13 DeuFöV getrennt angeben)? 3. Durch welches Personenidentifikationsmerkmal und/oder andere Vorkehrungen wird sichergestellt, dass im Rahmen von § 8 Absatz 2 IntV zu Abrechnungszwecken bzw. zur Teilnahmeförderung übermittelte Daten eindeutig nur einer Person zugeordnet werden können? 4. Wie viele der erstmalig Kursteilnehmenden im Kalenderjahr 2017 und 2018 wurden vom BAMF entsprechend § 9 Absatz 2 IntV vom Kostenbeitrag befreit? 5. Wie viele erstmalig Kursteilnehmende am Integrationskurs waren demnach (vgl. Frage 4) im Kalenderjahr 2017 und 2018 nicht vom Kostenbeitrag befreit, und wie hoch war der von diesen Personen tatsächlich erstattete Kostenbeitrag insgesamt (bitte getrennt nach Jahren angeben)? 6. Wie hoch waren die von allen nicht vom Kostenbeitrag befreiten Personen entsprechend Frage 5 angeforderten Kostenbeiträge insgesamt? 7. An welcher Stelle im Haushaltsgesetz des Bundes finden sich die Einnahmen nach Frage 5 wieder? 8. Wie viele ehemalige Teilnehmende haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 9 Absatz 6 IntV einen Erstattungsantrag gestellt, und welche Erstattungsbeträge wurden insgesamt und durchschnittlich pro Antragstellenden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgezahlt (bitte getrennt nach Kalenderjahren und 2019 bis zum Stichtag 31. März angeben)? 9. Wie viele ehemalige Teilnehmende haben nach Kenntnis der Bundesregierung nach § 4 Absatz 6 DeuFöV einen Erstattungsantrag gestellt, und welche Erstattungsbeträge wurden insgesamt und durchschnittlich pro Antragstellenden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgezahlt (bitte getrennt nach Kalenderjahren und 2019 bis zum Stichtag 31. März angeben)? 10. Enthält der Haushaltstitel der jeweiligen Haushaltsgesetze (Durchführung der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, 1101, 684 04-219) die Ausgaben nach Frage 9, und wenn nein, unter welchem werden diese geführt? 11. Wie viele Teilnehmende (in Beschäftigung) nach § 4 Absatz 4 Satz 1 DeuFöV und wie viele Kursabbrecher nach § 4 Absatz 4 Satz 3 DeuFöV haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) einen Kostenbeitrag geleistet, und wie hoch war die Gesamtsumme aller eingegangenen Erstattungen bzw. die Forderungssummen insgesamt (bitte getrennt nach Jahr und Fallgruppe angeben)? 12. Mit welcher Gesamtsumme an Fahrtkostenzuschüssen nach § 4a Absatz 1 IntV rechnet die Bundesregierung bislang insgesamt für das Jahr 2019? a) Welche Erstattungsbeträge wurden 2016, 2017, 2018 und im ersten Quartal 2019 bereits ausgezahlt (bitte für das erste Quartal 2019 insgesamt sowie monatsweise angeben)? b) Wie setzen sich die für das Jahr 2018 ermittelten Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Fahrtkostenzuschüssen zusammen (auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Bundestagsdrucksache 19/ 10344 wird hingewiesen)? 13. Enthält der Haushaltstitel der jeweiligen Haushaltsgesetze (Durchführung von Integrationskursen, 0603, 684 12-219) die Ausgaben nach Frage 12, und wenn nein, unter welchem werden diese geführt? 14. Inwieweit können sich aus den nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 IntV an das Bundesamt übermittelten Daten zur tatsächlichen Teilnahme der Teilnahmeberechtigten Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme nach § 14 Absatz 6 IntV ergeben, und in wie vielen Fällen hat das Bundesamt im Jahr 2017, 2018 und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) ggf. auf diesem Weg darüber Kenntnis erlangt? 15. Wie viele Kursabbrüche wurden dem Bundesamt in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) nach § 9 Absatz 5 Satz 1 DeuFöV gemeldet? 16. Welche Gründe für Kursabbrüche wurden bei den Meldungen nach Frage 15 übermittelt (bitte die Fallzahlen nach Gründen aufteilen)? 17. Konnten bei den Meldungen nach Frage 15 Häufungen nach Regionen, Kursträgern, Aufenthaltsstatus und/oder Staatsangehörigkeiten der Teilnehmenden festgestellt werden? 18. Was genau ist mit der Aussage im Anhang des Berichts zur Integrationskursgeschäftsstatistik (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage) für das Jahr 2018 gemeint, dass die Bestehensquote am DTZ-Test durch „Änderungen in der Teilnehmerstruktur“ zuletzt deutlich gesunken ist? Wie hat sich die Teilnehmerstruktur geändert (bitte ausführlich erläutern)? 19. Wie viele der in Tabelle 11 des Berichts zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 11) aufgeführten Kursaustritte nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten haben jeweils das „B1-Niveau“ nicht erreicht (bitte Tabelle 11 entsprechend ergänzen, das Ergebnis in absoluten sowie relativen Zahlen angeben, nach Kursteilnehmenden mit und ohne Verpflichtung sowie erstmalig Kursteilnehmende und Kurswiederholenden aufteilen)? 20. Wie viele der in Tabelle 11 des Berichts zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 11) aufgeführten Kursaustritte nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten erfolgten wegen Inaktivität (bitte Tabelle 11 entsprechend ergänzen, das Ergebnis in absoluten sowie relativen Zahlen angeben und wenn möglich nach Kursteilnehmenden mit und ohne Verpflichtung aufteilen; auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Bundestagsdrucksache 19/10344 wird hingewiesen)? 21. Wie lauten die Ergebnisse entsprechend Tabelle 12 des Berichts zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 12) für die Jahre 2017, 2018 und das erste Quartal 2019 unterteilt nach Staatsangehörigkeiten sowie getrennt nach Teilnehmenden mit und ohne Verpflichtung (bitte Tabelle 12 entsprechend ergänzen)? 22. Wie lauten ergänzend zur Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 19/9553 (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage) die Ergebnisse zusätzlich unterteilt nach Staatsangehörigkeit (bitte die Tabelle in der Antwort entsprechend ergänzen)? 23. Wie lauten ergänzend zur Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf Bundestagsdrucksache 19/9553 (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage) die Ergebnisse zusätzlich unterteilt nach Staatsangehörigkeit (bitte die Tabelle in der Antwort entsprechend ergänzen)? 24. Aus welchem Grund entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung die Förderung von Sprachkursen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im Rahmen des ESF-BAMF-Programms trotz des noch laufenden mehrjährigen Finanzrahmens der EU (2013-2020) ab Ende 2018, und welche Fördermittel für das ESF-BAMF-Programm wurden in den Jahren 2013 bis einschließlich 2018 aus dem ESF an Deutschland ausgezahlt bzw. welche Auszahlungen sind noch zu erwarten (bitte nach Kalenderjahr getrennt und auch die jeweilige Gesamtsumme der nationalen Kofinanzierung angeben)? Berlin, den 4. Juli 2019 Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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