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Kleine AnfrageWahlperiode 19Beantwortet
Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung - Erfolgsquoten, Kursabbrüche und Kostenbeiträge
Fraktion
AfD
Ressort
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Datum
19.08.2019
Aktualisiert
26.07.2022
BT19/1174918.07.2019
Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung - Erfolgsquoten, Kursabbrüche und Kostenbeiträge
Kleine Anfrage
Volltext (unformatiert)
[Deutscher Bundestag Drucksache 19/11749
19. Wahlperiode 18.07.2019
Kleine Anfrage
der Abgeordneten René Springer, Martin Sichert, Sebastian Münzenmaier,
Uwe Witt, Dr. Christian Wirth, Martin Hess, Dr. Gottfried Curio, Jürgen Pohl und
der Fraktion der AfD
Integrationskurse und berufsbezogene Deutschsprachförderung – Erfolgsquoten,
Kursabbrüche und Kostenbeiträge
Im Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für
das Haushaltsjahr 2018 (Haushaltsgesetz 2018) wurden für die Durchführung von
Integrationskursen 765 Mio. Euro und für die berufsbezogene
Deutschsprachförderung 470 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache 19/1700, Titel 0603, 684 12-
219 und Titel 1101, 684 04-219) veranschlagt; im Haushaltsgesetz 2019 knapp
668 Mio. Euro für die Durchführung von Integrationskursen und für die
berufsbezogene Deutschsprachförderung 470 Mio. Euro (vgl. Bundestagsdrucksache
19/3400, Titel 0603, 684 12-219 und Titel 1101, 684 04-219). Zum 31. Dezember
2018 löste die berufsbezogene Deutschsprachförderung nach der
Deutschsprachförderverordnung (DeuFöV) die mit Fördermitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF) durchgeführten Sprachkurse des ESF-BAMF-Programms (ESF =
Europäischer Sozialfonds; BAMF = Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ab)
(https://bit.ly/2EAWK9v).
Nach Auskunft der Bundesregierung haben im Jahr 2018 113 727 zur Teilnahme
verpflichtete Kursteilnehmer erstmalig am Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ)
teilgenommen und davon blieben 65 320 (57,4 Prozent) unterhalb des im Rahmen
des Integrationskurses vorgesehenen Sprachziels B1 des gemeinsamen
Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Bei den Kursteilnehmenden ohne
Teilnahmeverpflichtung (58 744) blieben 23 547 (40,1 Prozent) bei der erstmaligen
Teilnahme am DTZ unterhalb des Sprachniveaus B1. Von 69 759 zur Teilnahme
verpflichteten Kurswiederholenden, die 2018 am DTZ teilnahmen, erreichten 53 139
(76,2 Prozent) nicht das B1-Niveau und von 24 186 nicht zur Teilnahme
verpflichteten Kurswiederholenden scheiterten 17 079 (70,6 Prozent) an dieser
Hürde (vgl. Bundestagsdrucksache 19/9553, Antwort der Bundesregierung auf
die Schriftlichen Fragen 25 und 26).
Die ausweislich der offiziellen Statistik immer weiter gesunkenen
Bestehensquoten am DTZ führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach
dem Bericht zur Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 u. a. auf
Änderungen in der Teilnehmerstruktur zurück. In diesem Zusammenhang änderte
das BAMF zum ersten Quartal 2018 die Berechnungsmethode hinsichtlich der
Bestehensquote. Danach werden die DTZ-Teilnehmer und deren Ergebnisse
nunmehr als Personenstatistik ausgewertet. Das heißt, ungeachtet der Anzahl von
Prüfungsteilnahmen wird das jeweils höchste erreichte Sprachniveau eines
Kursteilnehmers in der Statistik berücksichtigt (vgl. Anlage des Berichts zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018, https://bit.ly/2YNo2B6).
Ergebnisse bzw. Bestehensquoten der Teilnahmeberechtigten nach der DeuFöV
liegen nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich erst im Jahr 2020 vor
(vgl. Bundestagsdrucksache 19/5779, Antwort der Bundesregierung zu Frage 15).
Integrationskursteilnehmer und sich in einer Beschäftigung befindende
Teilnehmer an der berufsbezogenen Deutschsprachförderung haben grundsätzlich nach
§ 9 der Integrationskursverordnung (IntV) und § 4 Absatz 4 DeuFöV für die
Teilnahme einen Kostenbeitrag zu leisten.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Was kostete die Kursteilnahme pro Kursteilnehmenden am Integrationskurs
im Jahr 2018 durchschnittlich (bitte nach Kursarten entsprechend Bericht zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018, Seite 4, Tabelle 3,
aufteilen)?
2. Was kostete die Kursteilnahme pro Kursteilnehmenden an der
berufsbezogenen Deutschsprachförderung im Jahr 2018 durchschnittlich (bitte nach
Kursarten entsprechend §§ 12 und 13 DeuFöV getrennt angeben)?
3. Durch welches Personenidentifikationsmerkmal und/oder andere
Vorkehrungen wird sichergestellt, dass im Rahmen von § 8 Absatz 2 IntV zu
Abrechnungszwecken bzw. zur Teilnahmeförderung übermittelte Daten
eindeutig nur einer Person zugeordnet werden können?
4. Wie viele der erstmalig Kursteilnehmenden im Kalenderjahr 2017 und 2018
wurden vom BAMF entsprechend § 9 Absatz 2 IntV vom Kostenbeitrag
befreit?
5. Wie viele erstmalig Kursteilnehmende am Integrationskurs waren demnach
(vgl. Frage 4) im Kalenderjahr 2017 und 2018 nicht vom Kostenbeitrag
befreit, und wie hoch war der von diesen Personen tatsächlich erstattete
Kostenbeitrag insgesamt (bitte getrennt nach Jahren angeben)?
6. Wie hoch waren die von allen nicht vom Kostenbeitrag befreiten Personen
entsprechend Frage 5 angeforderten Kostenbeiträge insgesamt?
7. An welcher Stelle im Haushaltsgesetz des Bundes finden sich die Einnahmen
nach Frage 5 wieder?
8. Wie viele ehemalige Teilnehmende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nach § 9 Absatz 6 IntV einen Erstattungsantrag gestellt, und welche
Erstattungsbeträge wurden insgesamt und durchschnittlich pro
Antragstellenden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgezahlt (bitte getrennt nach
Kalenderjahren und 2019 bis zum Stichtag 31. März angeben)?
9. Wie viele ehemalige Teilnehmende haben nach Kenntnis der
Bundesregierung nach § 4 Absatz 6 DeuFöV einen Erstattungsantrag gestellt, und welche
Erstattungsbeträge wurden insgesamt und durchschnittlich pro
Antragstellenden in den Jahren 2017, 2018 und 2019 ausgezahlt (bitte getrennt nach
Kalenderjahren und 2019 bis zum Stichtag 31. März angeben)?
10. Enthält der Haushaltstitel der jeweiligen Haushaltsgesetze (Durchführung
der berufsbezogenen Deutschsprachförderung, 1101, 684 04-219) die
Ausgaben nach Frage 9, und wenn nein, unter welchem werden diese geführt?
11. Wie viele Teilnehmende (in Beschäftigung) nach § 4 Absatz 4 Satz 1
DeuFöV und wie viele Kursabbrecher nach § 4 Absatz 4 Satz 3 DeuFöV
haben in den Jahren 2017, 2018 und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) einen
Kostenbeitrag geleistet, und wie hoch war die Gesamtsumme aller
eingegangenen Erstattungen bzw. die Forderungssummen insgesamt (bitte getrennt
nach Jahr und Fallgruppe angeben)?
12. Mit welcher Gesamtsumme an Fahrtkostenzuschüssen nach § 4a Absatz 1
IntV rechnet die Bundesregierung bislang insgesamt für das Jahr 2019?
a) Welche Erstattungsbeträge wurden 2016, 2017, 2018 und im ersten
Quartal 2019 bereits ausgezahlt (bitte für das erste Quartal 2019 insgesamt
sowie monatsweise angeben)?
b) Wie setzen sich die für das Jahr 2018 ermittelten Verwaltungskosten im
Zusammenhang mit den Fahrtkostenzuschüssen zusammen (auf die
Antwort der Bundesregierung zu Frage 44 der Bundestagsdrucksache 19/
10344 wird hingewiesen)?
13. Enthält der Haushaltstitel der jeweiligen Haushaltsgesetze (Durchführung
von Integrationskursen, 0603, 684 12-219) die Ausgaben nach Frage 12, und
wenn nein, unter welchem werden diese geführt?
14. Inwieweit können sich aus den nach § 8 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 IntV an
das Bundesamt übermittelten Daten zur tatsächlichen Teilnahme der
Teilnahmeberechtigten Hinweise auf eine nicht ordnungsgemäße Teilnahme
nach § 14 Absatz 6 IntV ergeben, und in wie vielen Fällen hat das Bundesamt
im Jahr 2017, 2018 und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) ggf. auf diesem
Weg darüber Kenntnis erlangt?
15. Wie viele Kursabbrüche wurden dem Bundesamt in den Jahren 2017, 2018
und 2019 (bis zum Stichtag 31. März) nach § 9 Absatz 5 Satz 1 DeuFöV
gemeldet?
16. Welche Gründe für Kursabbrüche wurden bei den Meldungen nach Frage 15
übermittelt (bitte die Fallzahlen nach Gründen aufteilen)?
17. Konnten bei den Meldungen nach Frage 15 Häufungen nach Regionen,
Kursträgern, Aufenthaltsstatus und/oder Staatsangehörigkeiten der
Teilnehmenden festgestellt werden?
18. Was genau ist mit der Aussage im Anhang des Berichts zur
Integrationskursgeschäftsstatistik (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage) für das
Jahr 2018 gemeint, dass die Bestehensquote am DTZ-Test durch
„Änderungen in der Teilnehmerstruktur“ zuletzt deutlich gesunken ist?
Wie hat sich die Teilnehmerstruktur geändert (bitte ausführlich erläutern)?
19. Wie viele der in Tabelle 11 des Berichts zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 11) aufgeführten Kursaustritte nach den
häufigsten Staatsangehörigkeiten haben jeweils das „B1-Niveau“ nicht erreicht
(bitte Tabelle 11 entsprechend ergänzen, das Ergebnis in absoluten sowie
relativen Zahlen angeben, nach Kursteilnehmenden mit und ohne
Verpflichtung sowie erstmalig Kursteilnehmende und Kurswiederholenden aufteilen)?
20. Wie viele der in Tabelle 11 des Berichts zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 11) aufgeführten Kursaustritte nach den
häufigsten Staatsangehörigkeiten erfolgten wegen Inaktivität (bitte Tabelle 11
entsprechend ergänzen, das Ergebnis in absoluten sowie relativen Zahlen
angeben und wenn möglich nach Kursteilnehmenden mit und ohne Verpflichtung
aufteilen; auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der
Bundestagsdrucksache 19/10344 wird hingewiesen)?
21. Wie lauten die Ergebnisse entsprechend Tabelle 12 des Berichts zur
Integrationskursgeschäftsstatistik für das Jahr 2018 (Seite 12) für die Jahre 2017,
2018 und das erste Quartal 2019 unterteilt nach Staatsangehörigkeiten sowie
getrennt nach Teilnehmenden mit und ohne Verpflichtung (bitte Tabelle 12
entsprechend ergänzen)?
22. Wie lauten ergänzend zur Antwort auf die Schriftliche Frage 25 auf
Bundestagsdrucksache 19/9553 (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage)
die Ergebnisse zusätzlich unterteilt nach Staatsangehörigkeit (bitte die
Tabelle in der Antwort entsprechend ergänzen)?
23. Wie lauten ergänzend zur Antwort auf die Schriftliche Frage 26 auf
Bundestagsdrucksache 19/9553 (siehe Vorbemerkung zu dieser Kleinen Anfrage)
die Ergebnisse zusätzlich unterteilt nach Staatsangehörigkeit (bitte die
Tabelle in der Antwort entsprechend ergänzen)?
24. Aus welchem Grund entfällt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Förderung von Sprachkursen durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) im
Rahmen des ESF-BAMF-Programms trotz des noch laufenden mehrjährigen
Finanzrahmens der EU (2013-2020) ab Ende 2018, und welche Fördermittel
für das ESF-BAMF-Programm wurden in den Jahren 2013 bis einschließlich
2018 aus dem ESF an Deutschland ausgezahlt bzw. welche Auszahlungen
sind noch zu erwarten (bitte nach Kalenderjahr getrennt und auch die
jeweilige Gesamtsumme der nationalen Kofinanzierung angeben)?
Berlin, den 4. Juli 2019
Dr. Alice Weidel, Dr. Alexander Gauland und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]
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