[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 23. August 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 19/12718
19. Wahlperiode 27.08.2019
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Omid Nouripour, Margarete Bause,
Dr. Franziska Brantner, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 19/11776 –
Politische und menschenrechtliche Lage der Palästinenserinnen und
Palästinenser in der Westbank
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Durch die israelische Besatzung und den Siedlungsbau sowie die politische
Krise und den steigenden Autoritarismus der Palästinensischen
Autonomiebehörde (PA) wird nach Ansicht der Fragesteller das Leben der Menschen in der
Westbank in vielerlei Weise beeinflusst. Zudem ist eine friedliche Lösung des
israelisch-palästinensischen Konflikts durch eine Zweistaatenregelung, die
einer Mehrheit des israelischen Sicherheitsapparats zufolge die beste Garantie für
die Sicherheit und den Fortbestand Israels darstellt (
www.tandfonline.com/doi/
full/10.1080/00396338.2019.1614790), immer weiter in die Ferne gerückt. Der
israelische Ministerpräsident Netanjahu kündigte vor seiner Wahl an, Teile des
Westjordanlands annektieren zu wollen, was einen Bruch mit internationalem
Recht darstellen würde und der Perspektive einer Zweistaatenregelung nach
Ansicht vieler Beobachter, nicht zuletzt ebenfalls vieler Personen mit einer
Karriere in israelischen Sicherheitsorganen (
http://en.cis.org.il/wp-content/uploads/
2018/12/RAMIFICATIONS-OF-WEST-BANK-ANNEXATION.pdf),
schweren Schaden zufügen würde (
www.nytimes.com/2019/04/08/world/middleeast/
netanyahu-west-bank-annexation-palestinians.html).
Tatsächlich entsteht vor Ort durch die Dauerhaftigkeit und Vertiefung der
israelischen Besatzung seit 1967 und den schleichenden Zerfall der einst als
Grundstein des palästinensischen Staates vorgesehenen PA nach Ansicht der
fragestellenden Fraktion eine Art Einstaatenrealität, in der dauerhaft den unter
Besatzung und Militärrecht stehenden Palästinenserinnen und Palästinensern viele
ihrer Rechte verwehrt bleiben (vgl. auch
www.sueddeutsche.de/politik/israel-
undpalaestinenser-die-idee-der-zweistaatenloesung-in-der-einstaatenrealitaet-1.3312359).
Der Streit zwischen der PA und Israel um die Zahlungen an palästinensische
Inhaftierte in israelischen Gefängnissen und die sogenannten Märtyrerrenten,
die das palästinensische Versprechen unterlaufen, gegen Terror und Gewalt
vorzugehen, hat dazu geführt, dass die PA keine israelischen Steuereinnahmen
mehr annimmt (
www.middleeastmonitor.com/20190603-pa-continues-to-
refusereduced-tax-revenues-from-israel/). Das Gleiche gilt für Hilfen der US-
Administration, v. a. für die Sicherheitszusammenarbeit. Wegen der
Rechtsunsicherheit durch das Anti-Terrorism Clarification Act (ATCA) hat die PA diese
eingestellt (
www.cfr.org/report/rethinking-us-policy-toward-palestinians). Daraus
resultiert eine Schwächung der PA, die Auswirkungen auf das Leben in der
Westbank hat, und die auch ihre Rolle als Verhandlungspartnerin für Israel
schwächt. Nach Angaben aus israelischen Geheimdienstkreisen könnte die
Situation innerhalb weniger Monate zu einer Beeinträchtigung der
israelischpalästinensischen Sicherheitszusammenarbeit führen (
www.middleeastmonitor.
com/20190514-israel-officials-warn-security-cooperation-with-pa-could-
declinewithin-3-months/). Die amerikanische Regierung präsentierte Ende Juni 2019
einen wirtschaftlichen Plan zur Verbesserung der Lage der Palästinenserinnen
und Palästinenser und einen dazugehörigen Workshop in Bahrain. Der Plan geht
nicht auf die politischen Grundlagen für die wirtschaftliche Entwicklung in der
Westbank und Gaza ein (vgl. „Hochglanzbroschüre statt Politik“, Süddeutsche
Zeitung vom 24. Juni 2019).
Zusätzlich zu der Verweigerung grundlegender Rechte durch die israelische
Besatzung werden die Rechte der Palästinenserinnen und Palästinenser auch durch
die PA eingeschränkt. Sowohl die PA im Westjordanland als auch die
herrschende Hamas im Gaza-Streifen schränken die Rechte auf freie
Meinungsäußerung, Pressefreiheit und Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit ein.
Palästinensische Sicherheitskräfte nehmen willkürliche Festnahmen und
Inhaftierungen gegen Kritiker und gegen Anhänger des gegnerischen politischen Lagers
vor. Gefangene im Westjordanland und im Gaza-Streifen sind Folter und
Misshandlungen ausgesetzt (
www.hrw.org/de/news/2018/10/23/palaestina-
behoerdenzerschlagen-kritik). Diese Umstände sind aus Sicht der Fragesteller zusätzlich
besorgniserregend angesichts der Tatsache, dass seit der Auflösung der
palästinensischen gesetzgebenden Verfassung im Dezember 2018 nicht einmal mehr
ein formales Kontrollorgan der palästinensischen Autonomieverwaltung besteht
(
https://eeas.europa.eu/delegations/un-geneva/56860/local-eu-statement-dissolution-
palestinian-legislative-council_en) und die seit über zehn Jahren angestrebten
Neuwahlen für die PA bislang nicht in Sicht sind. Die Bundesregierung und die
Europäische Union haben diese gravierenden rechtsstaatlichen Mängel nach
Ansicht der fragestellenden Fraktion noch nicht in ausreichendem Maß
thematisiert.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass die Beantwortung der Frage 26 nicht offen erfolgen kann. Eine zur
Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung würde Informationen zur
Erkenntnislage sowie zu den Fähigkeiten und Methoden des
Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis zugänglich machen. Dies kann
für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste
und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein.
Diese Informationen werden daher nach § 2 Absatz 2 Nummer 3 der
Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018
(Verschlusssachenanweisung, VSA) als „VS – Vertraulich“ eingestuft und dem
Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.
Die Bundesregierung ist überdies zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu
Frage 34 in Teilen nicht offen erfolgen kann. Eine zur Veröffentlichung
bestimmte Antwort der Bundesregierung würde Informationen zur Zusammenarbeit
mit ausländischen Nachrichtendiensten einem nicht eingrenzbaren Personenkreis
im Inland und Ausland zugänglich machen. Zudem unterliegen Einzelheiten über
die Ausgestaltung der Kooperation der Vertraulichkeit. Eine öffentliche
Bekanntgabe der Zusammenarbeit anderer Nachrichtendienste mit Nachrichtendiensten
des Bundes entgegen der zugesicherten Vertraulichkeit würde die
Nachrichtendienste des Bundes in grober Weise diskreditieren, was zu einem Rückgang von
Informationen aus diesem Bereich führen könnte und damit zu einer
Verschlechterung der Abbildung der Sicherheitslage durch die Nachrichtendienste des
Bundes. Dies kann für die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden, die wirksame
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die
Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort
zu Frage 34 in Teilen gem. § 2 Absatz 2 Nummer 3 VSA als Verschlusssache mit
dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird dem Deutschen
Bundestag gesondert übermittelt.
1. Welche Position vertritt die Bundesregierung beim Ausbau der Siedlungen
in der Westbank im Hinblick auf eine mögliche Zweistaatenregelung des
Konflikts?
a) Welche Haltung vertritt sie insbesondere mit Blick auf den Ausbau der
Siedlungen jenseits der bestehenden Siedlungsblöcke nahe der
Waffenstillstandslinie von 1967 (
http://peacenow.org.il/wp-content/uploads/2019/
05/Annual-Settlement-Construction-Report_2018-1.pdf)?
b) Welche Position vertritt die Bundesregierung insbesondere zu den Plänen
für den sogenannten E1-Korridor (
www.economist.com/middle-east-
andafrica/2016/01/14/the-doomsday-settlement)?
c) Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung vermehrt
Siedlungen auf palästinensischem Land in Privatbesitz errichtet?
d) Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Lösung der
Siedlungsfrage mit den Instrumenten Gebietsaustausch, Kompensationen und
Evakuierungen im Rahmen einer Friedensregelung für eine
Zweistaatenlösung nach wie vor möglich ist?
Die Fragen 1 bis 1d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung hat wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass nur eine
verhandelte Zwei-Staaten-Lösung den Nahostkonflikt nachhaltig befrieden und den
legitimen Ansprüchen beider Seiten gerecht werden kann. Die Bundesregierung
hat mehrfach erklärt, dass der israelische Siedlungsbau in den von Israel seit dem
4. Juni 1967 besetzten Gebieten völkerrechtswidrig und ein Friedenshindernis ist,
so etwa zuletzt ein Sprecher des Auswärtigen Amts am 7. August 2019 (abrufbar
unter:
www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/planung-siedlungen-westjordanland/
2237876) in Reaktion auf neue Planungsschritte für über 2 000 Wohneinheiten in
israelischen Siedlungen im besetzten Westjordanland. Die Bundesregierung
betrachtet einseitige Maßnahmen, die die Realisierbarkeit einer verhandelten Zwei-
Staaten-Lösung einschränken, als Hindernisse auf dem Weg zu einer friedlichen
Konfliktlösung. Dazu gehört die mögliche Umsetzung des sogenannten E1-Plans,
der umfangreiche Maßnahmen zur Entwicklung von Wohn- und
Gewerbeeinheiten sowie Infrastruktur zugunsten israelischer Siedlungen im besetzten
Westjordanland, unmittelbar angrenzend an Ost-Jerusalem, vorsieht. Seine Umsetzung
würde die Realisierbarkeit eines zusammenhängenden palästinensischen
Staatsgebiets als Ergebnis einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung erheblich
erschweren. Derzeit sind der Bundesregierung jedoch keine konkreten
Umsetzungsschritte in Form von Baugenehmigungen oder Baumaßnahmen bekannt. Der
Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse dazu vor, wie groß der Anteil an
Siedlungen ist, die auf Land in palästinensischem Privatbesitz errichtet wurden.
Die Bundesregierung beobachtet darüber hinaus die hohe Anzahl rückwirkender
Legalisierungen von sogenannten Siedlungsaußenposten, die auch nach
israelischem Recht illegal errichtet wurden, mit großer Sorge. Sie ist unverändert der
Auffassung, dass alle sogenannten Endstatusthemen, darunter die Frage nach dem
Umgang mit israelischen Siedlungen in den besetzten Palästinensischen
Gebieten, in abschließenden Friedensverhandlungen zwischen beiden Seiten geklärt
werden sollten und hält eine Lösung des Konflikts auf dem Verhandlungsweg
weiterhin für möglich.
2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche
Situation und Chancen israelischer Siedlerinnen und Siedler in der Westbank im
Vergleich zu den Palästinenserinnen und Palästinensern?
Der palästinensischen Bevölkerung fehlt es insbesondere in ländlichen Regionen
an Möglichkeiten zur wirtschaftlichen Entwicklung und
Einkommensgenerierung. Besonders im sogenannten C-Gebiet stellen mangelnde
Versorgungssicherheit, eingeschränkter Zugang zu Infrastruktur und Ressourcen wie Wasser und
Land bei gleichzeitigem Fortschreiten des Siedlungsbaus
Entwicklungshemmnisse für die dort lebende palästinensische Bevölkerung dar.
Israelische Siedlerinnen und Siedler im Westjordanland leiden nicht unter
vergleichbaren Hemmnissen.
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die israelische Siedlungspolitik im
Jordantal (
www.alhaq.org/publications/publications-index/item/settling-area-
cthe-jordan-valley-exposedcategoryid10)?
a) Welche Auswirkungen haben nach ihren Kenntnissen der Bau von
Siedlungen sowie die Ausweisung von Naturschutzgebieten und militärischen
Sperrgebieten auf die wirtschaftliche Situation der Palästinenserinnen und
Palästinenser in dem Gebiet?
b) Inwiefern ist der Zugang der palästinensischen Bevölkerung in dem
Gebiet zu natürlichen Ressourcen nach Einschätzung der Bundesregierung
durch diese Aktivitäten eingeschränkt (
https://www.middleeastmonitor.
com/20190307-israel-cuts-water-supply-to-2600-palestinians-in-
jordanvalley/)?
c) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass Israel die
Palästinenserinnen und Palästinenser ggf. für entstandene wirtschaftliche Nachteile
entschädigt, und inwiefern würde dies geschehen?
d) Inwiefern setzt sich die Bundesregierung für die wirtschaftlichen Belange
der Palästinenserinnen und Palästinenser im Jordantal ein?
Die Fragen 3 bis 3d werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Hinsichtlich der grundlegenden Haltung der Bundesregierung zu israelischen
Siedlungen im besetzten Westjordanland wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen, zur wirtschaftlichen Situation auch auf die Antwort zu Frage 2. Ein
Großteil des Jordantals steht als C-Gebiet nach den Osloer Verträgen unter
vollständiger israelischer Verwaltung. Für den Ausbau von palästinensischen Ortschaften
und der Wasserinfrastruktur setzt die israelische Militärverwaltung
Genehmigungen voraus, die nach Kenntnis der Bundesregierung in der Regel nicht erteilt
werden. Die Ausweisung von Naturschutzgebieten und militärischen Sperrgebieten,
der Bau von Siedlungen und entsprechenden Schutzvorrichtungen schränken den
Zugang der palästinensischen Bevölkerung zu Ressourcen wie Wasser und
Weideland ein. Insbesondere aufgrund der eingeschränkten Wasserversorgung und
des begrenzt verfügbaren Weidelands wird ein rentabler landwirtschaftlicher
Betrieb erschwert, sodass die palästinensische Bevölkerung zunehmend
Subsistenzwirtschaft betreibt oder in israelischen Siedlungen tätig ist, um ein Einkommen
zu erzielen.
Die wirtschaftlichen Perspektiven von Palästinenserinnen und Palästinensern zu
verbessern, ist Ziel der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Von den
entsprechenden Vorhaben profitieren auch die Menschen in den besetzten Gebieten
des Jordantals. Beispielsweise nehmen Unternehmen aus Jericho, insbesondere
der dortige Stromversorger, an Trainings für betriebliche Ausbilderinnen und
Ausbilder teil. Wasserversorger im Jordantal wurden im Management der
vorhandenen Wasserressourcen unterstützt, etwa durch die Anwendung neuer
Tarifrichtlinien sowie bei der Effizienzsteigerung und der Verbesserung der
Versorgungssicherheit. Zudem profitieren Jericho und kleinere Gemeinden im Jordantal
von landesweiten Programmen zum Schulbau, zur Förderung kommunaler
Investitionen, zur armutsorientierten Beschäftigungsförderung sowie zur
Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen.
4. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, dass in vielen Bereichen der
C-Gebiete den palästinensischen Gemeinden Baugenehmigungen
verweigert, der Aus- oder Aufbau von Siedlungen hingegen genehmigt wird, und
wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für ihr eigenes Handeln (vgl.
www.saintyves.org/news/area-c-between-home-demolitions-and-settlements-
and-injustice-case-study.html)?
Nach Auskunft der Palästinensischen Behörde wurden 2018 im Gebiet des
Westjordanlands unter israelischer Kontrolle (C-Gebiet) insgesamt 2 008 Bauanträge
gestellt. Nach Angaben des Amts der Vereinten Nationen für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten (OCHA) wurden zwischen 2009 und 2017 weniger
als drei Prozent der Bauanträge aus der palästinensischen Bevölkerung im
Westjordanland genehmigt.
Die Bundesregierung hat den Beschluss des israelischen Kabinetts vom 30. Juli
2019 zur Kenntnis genommen, neben dem Bau von 6 000 Wohneinheiten in
israelischen Siedlungen auch den Bau von 715 Wohneinheiten für die
palästinensische Bevölkerung im C-Gebiet zu genehmigen. Ihr liegen dazu keine weiteren
Informationen vor. Wie die Sprechererklärung des Auswärtigen Amts vom 7.
August 2019 betont, sollten palästinensische Bauprojekte in diesen Gebieten immer
in Abstimmung mit den palästinensischen Behörden und unabhängig von
Entscheidungen über den etwaigen Ausbau von Siedlungen erfolgen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, auf die geplante Versteigerung von
beschlagnahmten EU-finanzierten Gebäuden in der Westbank durch die
israelische Regierung zu reagieren, und wenn ja, auf welche Weise (
www.the
guardian.com/world/2019/may/31/israel-to-auction-prefab-classrooms-
donatedby-eu-to-palestinians)?
In ihrer Erklärung vom 26. Oktober 2018 haben die Vertretungen von
Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) in den Palästinensischen Gebieten ihre
Sorge anlässlich des Abrisses von zwei von der EU und EU-Mitgliedstaaten
finanzierten Schulstrukturen im Westjordanland zum Ausdruck gebracht.
Gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten fordert die Bundesregierung die
israelischen Behörden darin auf, die Schulstrukturen unverzüglich am selben Ort wieder
aufzubauen.
a) Inwiefern sind ihr neben dem genannten Fall weitere derartige
Vorkommnisse bekannt?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hierzu vor.
6. Wie hat sich seit 2016 die Zerstörung von durch die Bundesregierung oder
die EU finanzierter Infrastruktur in der Westbank nach Kenntnis der
Bundesregierung entwickelt (bitte nach Art der Strukturen darstellen: z. B.
Schulen, Infrastruktur)?
Nach Angaben der EU wurden seit 2016 insgesamt 350 von der EU finanzierte
Infrastrukturprojekte wie Wasserleitungen, soziale Einrichtungen, Häuser und
Sanitäranlagen zerstört.
7. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des
US-amerikanischen Botschafters David Friedman (
www.tagesspiegel.de/
politik/recht-auf-westjordanland-us-botschafter-haelt-israelische-
annexionfuer-moeglich/24439954.html) über die mögliche Annexion von Teilen der
Westbank durch Israel im Hinblick auf eine verhandelte
Zweistaatenregelung, und welche Auswirkungen hat die derzeitige Politik der US-
Administration auf die kompromisswilligen Kräfte auf Seiten der Palästinenser (vgl.
Muhammad Sheahda, Haaretz, June 4, 2019: Jared Kushner Just Killed the
Palestinian Peace Camp?)?
Die Bundesregierung hat Äußerungen im israelischen Wahlkampf hinsichtlich
einer möglichen Annexion von Teilen des besetzten Westjordanlandes mit großer
Sorge zur Kenntnis genommen und ihre Ablehnung einseitiger Schritte zuletzt
am 23. Juli 2019 im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen vorgetragen.
Die Palästinensische Befreiungsorganisation (PLO) lehnt offizielle Gespräche
mit den USA ab, seit diese im Dezember 2017 bekanntgaben, ihre Botschaft in
Israel nach Jerusalem zu verlegen. Der Präsident der Palästinensischen Behörde,
Mahmud Abbas, hat laut einer Sprechererklärung am 12. Juli 2019 seine
Bereitschaft erklärt, im Rahmen der international anerkannten Parameter Gespräche mit
den USA fortzusetzen.
8. Welche Schritte beabsichtigt die Bundesregierung angesichts der vom
Sondergesandten des VN-Menschenrechtsrats Michael Lynk konstatierten
Defacto-Annektion von Teilen der Westbank durch Israel zu unternehmen
(
www.ohchr.org/EN/NewsEvents/Pages/DisplayNews.aspx?NewsID=23765&
LangID=E=)?
Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 7 verwiesen.
9. Welche Vereinbarungsentwürfe mit welchen Inhalten sind der
Bundesregierung aus den vergangenen Friedensverhandlungen bekannt, und welche
Vorschläge zum Umgang mit Siedlungen wurden von palästinensischer und
israelischer Seite bereits in den Verhandlungen akzeptiert?
Der bisher erzielte Bestand an Vereinbarungen zwischen Israel und der
Palästinensischen Befreiungsorganisation (PLO) geht überwiegend auf den sogenannten
Oslo-Prozess zurück. Zu diesen sogenannten Osloer Verträgen gehören die
Prinzipienerklärung über die vorübergehende Selbstverwaltung (sogenanntes Oslo-I-
Abkommen, September 1993), die Protokolle über wirtschaftliche Beziehungen
(Pariser Protokolle, April 1994), das Gaza-Jericho-Abkommen (Mai 1994), das
Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen (sogenanntes
Oslo-II Abkommen, September 1995) sowie die sogenannten Wye-Abkommen
(Wye I: 1998; Wye II: 1999). Weiterführende Vermittlungsbemühungen, etwa
die Erarbeitung einer „Road Map“ durch das Nahost-Quartett (Europäische
Union, Russische Föderation, Vereinigte Staaten von Amerika, Vereinte
Nationen) im Jahre 2003, führten bislang weder zu verbindlichen
Zwischenvereinbarungen über den Bestand der Osloer Verträge hinaus noch zu einer
abschließenden Verhandlungslösung. Die letzten Direktverhandlungen beider Parteien
fanden 2014 statt. Zur Frage des Umgangs mit Siedlungen wurde in den Gesprächen
immer wieder auch die Möglichkeit eines Gebietstausches diskutiert, ohne dass
es gelungen wäre, hier Einvernehmen zu erzielen.
Für eine Gesamtübersicht über den Nahostfriedensprozess wird auf öffentlich
verfügbare Quellen verwiesen, beispielsweise den Sachstand der
Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestags vom 20. Mai 2019 (Aktenzeichen
WD 2 – 3000 – 053/19).
10. Zieht die Bundesregierung mit Blick auf ihre Haltung im Nahostkonflikt
Konsequenzen aus den Stimmen in der palästinensischen Gesellschaft, die
in der Zweistaatenregelung keine politische Perspektive mehr sehen und die
von den Staaten der EU den Einsatz der EU für die international anerkannten
Rechte der Palästinenser unabhängig von einer Zweistaatenregelung fordern
(Hugh Lovatt, European Council On Foreign Relations, May 28, 2019: The
future of Palestine: Youth views on the two-state paradigm
www.ecfr.eu/
article/commentary_the_future_of_palestine_youth_views_on_the_two_state_
paradigm)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen von Messerattacken
(
www.spiegel.de/politik/ausland/israel-toedliche-messerattacke-in-jerusalem-
a-1198716.html) und Raketenbeschüssen (
www.deutschlandfunk.de/
gazastreifen-hamas-feuert-hunderte-raketen-auf-israel.1766.de.html?dram:article_
id=447929) durch Palästinenserinnen und Palästinenser auf israelische
Zivilistinnen und Zivilisten ein, und welche Auswirkungen hat das auf die
Aussichten eines neuerlichen Friedensprozesses auf israelischer Seite?
Die Bundesregierung verurteilt Angriffe auf die israelische Zivilbevölkerung und
den Staat Israel auf das Schärfste. Der Friedensprozess bedarf des
gesellschaftlichen Zuspruchs auf beiden Seiten, um zu einer nachhaltigen Konfliktlösung zu
führen. Die Aufstachelung zu Verherrlichung, Androhung und Anwendung von
Gewalt behindern Bemühungen zur Versöhnung und zum Vertrauensaufbau.
12. Wie beurteilt die Bundesregierung den derzeitigen Streit der PA mit Israel
über die Überweisung der Steuereinnahmen im Hinblick auf das von ihr
aufgestellte Ziel eines palästinensischen Staatsaufbaus (vgl. Antwort zu den
Fragen 24 und 25 auf Bundestagsdrucksache 18/12023), und wie schätzt sie
die Warnung des palästinensischen Premierministers hinsichtlich eines
möglichen Kollapses der PA ein (vgl.
www.nytimes.com/2019/06/05/world/
middleeast/palestinian-prime-minister-israel.html)?
Die Bundesregierung beobachtet die anhaltende Aussetzung der israelisch-
palästinensischen Finanzkooperation mit großer Sorge. Sie hat zu einer schweren
Finanzkrise der Palästinensischen Behörde geführt, bedroht die Erbringung
wichtiger öffentlicher Dienstleistungen und wirkt sich einschränkend auf die
internationale Entwicklungszusammenarbeit aus. Die Bundesregierung setzt sich daher
zusammen mit internationalen Partnern für eine zeitnahe und nachhaltige Lösung
ein.
13. a) Wie viele palästinensische Gefangene in israelischen Gefängnissen
erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung Gefangenenrenten von der PA,
und um welche jährliche Summe handelt es sich dabei insgesamt?
b) Wie viele Angehörige von sogenannten Märtyrern erhalten nach Kenntnis
der Bundesregierung Transferzahlungen von der PA, und um welche
jährliche Summe handelt es sich dabei insgesamt?
c) Welche Mitglieder der Bundesregierung haben seit Januar 2016 mit
welchen Initiativen und bei welcher Gelegenheit der PA und den sie
tragenden politischen Kräften vermittelt, dass Rentenzahlungen wegen
Terrorismus an Gefangene oder Hinterbliebene von getöteten Terroristen
inakzeptabel sind?
14. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung durch internationale
Vermittlung eine Lösung dieses Streits herbeigeführt werden, und welche
Maßnahmen hat sie dazu ergriffen?
Die Fragen 13 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Angaben der Palästinensischen Behörde beziehen 11 500 Palästinenser eine
Gefangenenrente über insgesamt 120 Mio. Euro. Der Haushalt der
Palästinensischen Behörde für das Jahr 2017 sah insgesamt 293 Mio. Euro für Zahlungen an
Gefangene und Hinterbliebene vor.
Die Bundesregierung hat die Reformbedürftigkeit des über Jahre entstandenen
Systems der Zahlungen an Gefangene wie Hinterbliebene in den letzten Jahren
mehrfach auf verschiedenen Ebenen gegenüber der palästinensischen Seite
angesprochen und wird dies weiter tun. Die Bundesregierung ist über ihr
Vertretungsbüro in Ramallah sowie gemeinsam mit anderen europäischen Vertretungen in
Jerusalem und Ramallah in regelmäßigen Gesprächen mit der Palästinensischen
Behörde, um weitere Reformen des Systems von Zahlungen an Gefangene und
Hinterbliebene zu erreichen. Das deutsche Vertretungsbüro und das französische
Generalkonsulat haben dieses Thema zuletzt gemeinsam am 18. März 2019 mit
dem designierten palästinensischen Premierminister, Mohammed Shtayyeh,
erörtert. Ein weiteres Gespräch hierzu fand zwischen Premierminister Shtayyeh und
Leiterinnen sowie Leitern der europäischen Vertretungen in Jerusalem und
Ramallah am 16. April 2019 statt.
15. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem Umstand bei, dass die
PA den mutmaßlichen Architekten des Terrorattentats in München als
Namensgebers eines Universitätsgebäudes in Jericho ehrt, und inwiefern sind
für die Errichtung des Universitätsgebäudes in Jericho öffentliche Gelder aus
Deutschland oder der EU verwendet worden?
Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Terrorismus und seine
Verherrlichung und spricht dies auch gegenüber der palästinensischen Führung an. Die
Bundesregierung fördert die genannte Universität nicht.
16. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einsätze israelischer Sicherheitskräfte
in den A-Gebieten unter voller palästinensischer Autonomie (
www.al-
monitor.com/pulse/originals/2018/12/israel-raid-palestine-ramallah-escalation-
violence.html) und die in jüngster Zeit dabei dokumentierten
Zusammenstöße mit palästinensischen Sicherheitskräften (
www.jpost.com/Breaking-
News/Fire-exchange-between-IDF-and-Palestinian-forces-in-Nablus-
Report-592115)?
Gemäß dem im September 1995 zwischen Israel und der PLO unterzeichneten
Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gaza-Streifen (Oslo II),
sind Einsätze israelischer Sicherheitskräfte auch in den palästinensischen
Autonomiegebieten zulässig, sofern sie die Sicherheit Israels, insbesondere die
Abwehr von Terrorismus, betreffen (vgl. Artikel X, XI-XIII und Anhang I). Die
Bundesregierung geht davon aus, dass beide Seiten die im Sinne des Abkommens
geschaffenen Koordinierungsmechanismen nutzen, um Missverständnissen
vorzubeugen.
17. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2015 die Zahl der
Übergriffe von Siedlerinnen und Siedlern auf Palästinenserinnen und
Palästinensern und umgekehrt entwickelt (vgl. Antwort zu Frage 4 auf
Bundestagsdrucksache 18/7980)?
a) Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die nach Presseberichten
steigende Gewalt israelischer Siedlerinnen und Siedler gegenüber
Palästinenserinnen und Palästinensern in der Westbank (
www.washington
post.com/world/middle_east/attacks-by-israeli-settlers-surge-as-west-
banktensions-boil/2019/02/17/5c69f176-2a30-11e9-906e-9d55b6451eb4_story.
html?noredirect=on&utm_term=.43922f5ce947)?
Die Fragen 17 und 17a werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung beobachtet besorgt die Gewalt im Sinne der Fragestellung.
Das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten
Nationen (OCHA) hat seit 2015 folgende Übergriffe dokumentiert (abrufbar unter
www.ochaopt.org/data/casualties):
Jahr 2016 2017 2018 2019 (Stand: 30.07.2019)
Übergriffe gegen Palästinenserinnen
und Palästinenser
80 123 64
Verletzte 51 76 120 62
Todesopfer k.A. 4 3 2
Übergriffe gegen Israelis 82 70 52 23
Verletzte 77 67 45 21
Todesopfer 5 3 7 2
GESAMT 150 175 87
Die Bundesregierung verurteilt jedwede Gewalt und Übergriffe auf beiden Seiten.
Sie ist der Auffassung, dass die von israelischen Sicherheitskräften 2015
ergriffenen, aber inzwischen nicht mehr angewendeten Maßnahmen gegen gewalttätige
Siedlerinnen und Siedler (unter anderem Ausweisungen aus dem
Westjordanland) sowie die im Januar 2019 abgezogene internationale Beobachtergruppe in
Hebron (TIPH) eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Gewalttäterinnen
und Gewalttäter hatten.
18. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass palästinensische und
israelische Urheberinnen und Urheber dieser Gewaltakte gleiche Rechte im
Prozess der Strafverfolgung erhalten?
19. Hat die Bundesregierung Kenntnis davon, ob die israelische Regierung in
ausreichendem Maß ihrer Verpflichtung zum Schutz der Palästinenserinnen
und Palästinenser in den besetzten Gebieten nach humanitärem Völkerrecht
nachkommt, und wenn ja, inwiefern?
Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die israelische Regierung gewährt in einem erheblichen Maß die externe und
interne Sicherheit der Bevölkerung im Westjordanland sowie ein weitestgehend
geordnetes Zivilleben. Aus Sicht der Bundesregierung widersprechen einzelne
Maßnahmen der israelischen Regierung jedoch den geltenden Regeln des
Humanitären Völkerrechts. Zu diesen Maßnahmen gehört vor allem der Ausbau und die
Erweiterung israelischer Siedlungen in den besetzten Palästinensischen Gebieten.
Die Bundesregierung betrachtet zudem den mangelhaften Rechtszugang der
palästinensischen Bevölkerung mit Sorge. Die Bundesregierung hat sich
diesbezüglich wiederholt für eine vollständige Umsetzung der relevanten Resolutionen des
Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ausgesprochen, etwa Resolution 2334
(2016), in denen Israel aufgefordert wird, seinen Verpflichtungen nach den
rechtlichen Grundsätzen des Humanitären Völkerrechts vollumfänglich
nachzukommen.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die Auswirkungen der Einstellung der US-
Entwicklungszusammenarbeit in den palästinensischen Gebieten auf die
dortige wirtschaftliche Entwicklung ein, und welche Auswirkungen hat die
Politik der US-Administration nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
deutsche und europäische Entwicklungszusammenarbeit in dem Gebiet?
Die USA waren bis einschließlich 2017 größter bilateraler Geber der
Palästinensischen Behörde (mit jährlichen Gesamtmitteln in Höhe von ca. 230 Millionen
Dollar) sowie des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästina-Flüchtlinge
im Nahen Osten (UNRWA; ca. 360 Millionen Dollar im Jahr 2017). Für die
staatliche US-Entwicklungszusammenarbeit über die „United States Agency for
International Development“ (USAID) in den Schwerpunkten Bildung, Straßenbau,
Wasserversorgung und Förderung privatwirtschaftlicher Entwicklung standen
noch bis Jahresmitte 2019 Restmittel zur Verfügung. Die vollen Auswirkungen
der fehlenden Folgefinanzierung werden daher erst in den kommenden Monaten
sichtbar werden. Die Bundesregierung und weitere europäische Geber prüfen die
Übernahme von bisher US-amerikanisch finanzierten Projekten, beispielsweise
den Bau von Schulen. Ein vollständiger Ausgleich wird aber nicht gelingen.
21. Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Stopps der
Sicherheitszusammenarbeit der PA mit der US-Regierung aufgrund des ATCA-
Gesetzes für die Sicherheit in den palästinensischen Gebieten und in Israel?
Die Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Palästinensischen Behörde und der
US-Regierung wird nach Kenntnis der Bundesregierung in der Praxis fortgesetzt,
allerdings lehnt die Palästinensische Behörde wegen der neuen Gesetzgebung der
USA eine Fortsetzung von Sicherheitsprojekten mit US-amerikanischer
Finanzierung ab. Bisher sind aus der Gesetzgebung verursachte Folgen auch für die
Sicherheitszusammenarbeit zwischen der Palästinensischen Behörde und Israel
nicht zu erkennen.
22. Welche Auswirkungen hat die ATCA-Gesetzgebung nach Kenntnis der
Bundesregierung auf deutsche Nichtregierungsorganisationen, die
politischen Stiftungen bzw. staatliche deutsche Entwicklungsagenturen wie die
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH in
den palästinensischen Gebieten und weltweit?
Es bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung keine direkten Auswirkungen
für die staatliche und nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit oder die
humanitäre Hilfe der Bundesregierung. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus
keine systematisch aufbereiteten und belastbaren Erkenntnisse über die
weltweiten Auswirkungen der ACTA-Gesetzgebung auf deutsche Nichtregierungs-
organisationen, politische Stiftungen und staatliche deutsche Entwicklungsagenturen
vor.
23. Wie schätzt die Bundesregierung die Ergebnisse des Workshops zum
palästinensischen Wirtschaftsprogramm der USA in Bahrain ein?
a) In welcher Form hat die Bundesregierung an dem Treffen teilgenommen?
b) Welche politischen Schritte wären nach Ansicht der Bundesregierung
nötig, um den Plan umzusetzen?
c) Inwiefern setzt der Plan bei seinen Hilfs- und Investitionsversprechen
nach Kenntnis der Bundesregierung auf Zusammenarbeit mit
Deutschland oder der EU, und inwiefern war die Bundesregierung in die
Erstellung des Dokuments eingebunden?
Die Fragen 23 bis 23c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung war nicht an der Vorbereitung der Veranstaltung „Peace to
Prosperity“ in Bahrain (25. bis 26. Juni 2019) und des gleichnamigen
Abschlussdokuments beteiligt. Die Bundesregierung war durch den Regionalbeauftragten
des Auswärtigen Amts, den deutschen Botschafter im Königreich Bahrain sowie
einem Referatsleiter im Bundesministerium der Finanzen bei der Veranstaltung
vertreten.
Die Bundesregierung hat wiederholt erklärt, dass sie Ideen und Vorschläge zur
Verbesserung der Lebensbedingungen der palästinensischen Bevölkerung
begrüßt. Dabei hat sie stets darauf hingewiesen, dass wirtschaftliche Entwicklung
von einer tragfähigen politischen Lösung begleitet werden muss, die die legitimen
Interessen beider Seiten, Israels und der Palästinenser, und die international
anerkannten Parameter zu einer Friedenslösung berücksichtigen muss.
Die Bundesregierung stimmt sowohl ihre humanitären Leistungen zugunsten der
palästinensischen Bevölkerung als auch Vorhaben der
Entwicklungszusammenarbeit im sogenannten Ad-hoc-Verbindungskomitee (AHLC) eng mit anderen
Gebern ab. Sie hat stets ihre Bereitschaft dazu erklärt, innerhalb dieser effizient
arbeitenden Koordinierungsstruktur auch neue Vorhaben und Pläne zu erörtern.
Weder die Europäische Union noch die Bundesregierung wurden bislang darum
gebeten, die im oben genannten Dossier („Peace to Prosperity“) aufgelisteten
Projekte zu finanzieren oder zu unterstützen.
24. Sind der Bundesregierung die politischen Positionen der neuen
palästinensischen Regierung unter Führung von Ministerpräsident Mohammad Shtayyeh
bekannt, und wenn ja, wie ordnet sie diese im Kontext des Nahostkonflikts
ein?
Der Ministerpräsident der Palästinensischen Behörde, Mohammad Shtayyeh, hat
öffentlich versichert, dass sich seine Regierung dem politischen Programm von
Präsident Abbas verpflichtet fühlt. Dieses beinhaltet das Streben nach einer
verhandelten Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt, die Orientierung an der
Friedensinitiative der Arabischen Liga und der palästinensischen
Internationalisierungsstrategie. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
25. Wie weit ist nach Einschätzung der Bundesregierung in der ungeregelten
Nachfolgefrage für den palästinensischen Präsidenten Abbas das Potential
für gewaltsame innerpalästinensische Auseinandersetzungen in der
Westbank angelegt?
Die Bundesregierung fordert eine Stärkung demokratischer und rechtsstaatlicher
Prinzipien in der Palästinensischen Behörde. Nach der Auflösung des
Legislativrats der Palästinensischen Behörde im Dezember 2018 ist der Handlungsbedarf
noch dringlicher geworden. Transparente und demokratische Verfahren zur
Besetzung von zentralen Führungsämtern würden erheblich zum gesellschaftlichen
Rückhalt der palästinensischen Verwaltung beitragen.
a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung in diesem Kontext zur
steigenden Bewaffnung der Bevölkerung in der Westbank (
www.al-monitor.
com/pulse/originals/2019/06/west-bank-weapons-proliferation-murder-
rates-hamas-abbas.html), und inwiefern gehen Israel und die PA ihrer
Einschätzung nach in ausreichendem Maß dagegen vor?
Über den Umlauf von Waffen in der palästinensischen Bevölkerung liegen der
Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 27 verwiesen.
26. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von der Stärke von Hamas und
Islamic Dschihad hinsichtlich politischer Organisationsstärke, Popularität
und bewaffneter Strukturen in der Westbank?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.*
27. In welchem Maß geht von bewaffneten Gruppen in der Westbank derzeit
nach Kenntnis der Bundesregierung eine Bedrohung des Staates Israel aus?
Nach Kenntnis der Bundesregierung arbeiten die israelischen
Sicherheitsbehörden kontinuierlich und eng mit den Sicherheitskräften der palästinensischen
Behörde bei der Vereitelung von bewaffneten Angriffen zusammen. Dennoch
besteht das Risiko von Angriffen insbesondere durch Einzeltäterinnen und
Einzeltäter fort.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
28. Wie beurteilt die Bundesregierung die Freiheit der politischen Betätigung
der Palästinenserinnen und Palästinenser in der Westbank, im Hinblick
sowohl auf Einschränkungen durch die israelische Besatzung wie durch die
palästinensischen Behörden?
Wie beurteilt die Bundesregierung in diesem Kontext den Fall des Aktivisten
Issa Amro, der sowohl durch die palästinensische wie die israelische Seite
angeklagt wurde (
www.amnesty.org/en/get-involved/take-action/w4r-
israeloccupied-palestinian-territories-issa-and-farid/ und
www.amnesty.org/en/
latest/news/2019/03/palestine-authorities-must-drop-charges-against-
humanrights-defender-issa-amro-for-peaceful-criticism/)?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge, dass die Arbeit für
zivilgesellschaftliche Organisationen mit einem hervorgehobenen Engagement für
Menschenrechte und für eine verhandelte Zwei-Staaten-Lösung im Nahostkonflikt in den
letzten Jahren durch das Handeln beider Seiten erschwert wurde. Sie setzt sich im
Rahmen sowohl von Regierungsgesprächen als auch von projektbezogener
Unterstützung für den Schutz und die Erhaltung von Handlungsspielräumen der
Zivilgesellschaft ein. Die Bundesregierung nimmt die Berichte von
zivilgesellschaftlichen Gruppen über die Verfahren gegen Herrn Issa Amro besorgt zur
Kenntnis. Darüber hinaus wird auf die Antworten zu den Fragen 30 bis 31
verwiesen.
29. In wie vielen Fällen gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den
palästinensischen Gebieten Übergriffe oder Sanktionen gegen Palästinenser, weil
diese mit Israelis zusammenarbeiteten, Handel trieben oder anderweitig
kooperierten?
Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung.
30. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die Menschenrechtslage von
LGBTIQ im Westjordanland hinsichtlich Sicherheit und Freiheit sowie
Gleichberechtigung im Familienrecht, aber auch hinsichtlich
Versammlungs-, Meinungs- und Pressefreiheit aus?
Auf der Grundlage des jordanischen Strafrechts von 1960 stehen homosexuelle
Handlungen von Männern in den Palästinensischen Gebieten unter Strafe. In den
letzten Jahren sind der Bundesregierung keine gerichtlichen Befassungen in
diesem Bereich bekannt geworden. Die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBTI-
Personen in den Palästinensischen Gebieten ist gering. Eine gleichberechtigte
gesellschaftliche Teilhabe und ein ungehindertes politisches Wirken von LGBTI
sind nach Auffassung der Bundesregierung daher nicht gewährleistet. Darüber
hinaus wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
31. Welche Beobachtungen hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Entwicklung politischer Freiheiten im Verantwortungsbereich der PA seit der
Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12904 gemacht?
Inwiefern hat die Bundesregierung angesichts der Sorge um die Angst der
Palästinenserinnen und Palästinenser vor der eigenen Regierung (vgl.
Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage) Konsequenzen in ihrer
Zusammenarbeit mit der PA gezogen?
Nach Berichten von Menschenrechtsorganisationen hat sich die allgemeine Lage
der Grundfreiheiten in den Palästinensischen Gebieten unter der
Autonomieverwaltung der Palästinensischen Behörde in jüngster Zeit verschlechtert. In
Meinungsumfragen bezeichnen Palästinenserinnen und Palästinenser vor allem das
Ausbleiben von Wahlen und das Fehlen einer handlungsfähigen, demokratisch
legitimierten Legislative als wesentliche Beschränkung ihrer politischen
Einflussmöglichkeiten. Die Bundesregierung betont gegenüber der Palästinensischen
Behörde regelmäßig die wichtige Rolle einer handlungsfähigen und aktiven
Zivilgesellschaft und setzt sich für den Schutz und die Erhaltung ihrer
Handlungsräume ein, beispielsweise anlässlich der Regierungsverhandlungen zur
deutschpalästinensischen Entwicklungszusammenarbeit im Dezember 2018 und der
Regierungskonsultation im April 2019. Das deutsche Vertretungsbüro führt darüber
hinaus regelmäßig bilateral und im Kreis der Vertretungen anderer EU-
Mitgliedstaaten Gespräche zur Menschenrechtslage. Die projektbezogene Unterstützung
der Bundesregierung leistet einen zusätzlichen Beitrag zum Erhalt und Schutz
von Handlungsräumen zivilgesellschaftlicher Organisationen. Im Übrigen
verweist die Bundesregierung auf den Abschnitt „Palästinensische Gebiete“ des
13. Berichts der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
(Bundestagsdrucksache 19/7730 vom 13. Februar 2019).
32. Wie schätzt die Bundesregierung im Besonderen die Überwachung sozialer
Medien durch die PA ein, wie sie beispielsweise der Anklage gegen Issa
Amro zugrunde liegen?
Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass sie mit den an
derartigen Überwachungsaktivitäten beteiligten Behörden zusammenarbeitet
oder sie finanziell unterstützt?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge die Verhaftungen von Journalistinnen
und Journalisten sowie von Menschenrechtsverteidigerinnen und
Menschenrechtsverteidigern, die sich kritisch in sozialen Medien geäußert hatten. Das 2018
per Präsidialdekret erlassene Cyber-Strafrecht enthält Elemente, die in Fällen
kritischer Berichterstattung zu Repressionen führen könnten und in der Folge
Anreize zu verstärkter Selbstzensur gesetzt haben.
Im Rahmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit findet keine
Kooperation mit an Überwachungsaktivitäten beteiligten Behörden statt. Im Rahmen von
Stabilisierungsprojekten in Krisen- und Konfliktgebieten, die im Auftrag des
Auswärtigen Amts durchgeführt werden, führt die Bundesregierung präventive
Stabilisierungs-Risiko-Analysen durch, um dem Anspruch des „Do-No-Harm“-
Ansatzes bei allen Vorhaben systematisch nachzukommen. Darüber hinaus sind
die Regelungen der EU und Sanktionsregime der Vereinten Nationen für alle
Formen der Zusammenarbeit verbindlich.
33. Welche Schlüsse leitet die Bundesregierung aus dem Bericht der
Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch über systematische
Menschenrechtsverletzungen der PA ab (
www.hrw.org/de/news/2018/10/23/
palaestinabehoerden-zerschlagen-kritik)?
Die Beobachtungen des Berichts von „Human Rights Watch“ waren Gegenstand
sowohl von Gesprächen zwischen dem deutschen Vertretungsbüro in Ramallah
und palästinensischen Behörden als auch von gemeinsamen Konsultationen der
Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten und der Palästinensischen Behörde. Im
Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen.
34. Inwiefern arbeitet die Bundesregierung bilateral oder im Rahmen der EU mit
den im genannten Report kritisierten Sicherheitsorganen der PA zusammen,
und inwiefern hat sie aus den Vorwürfen Konsequenzen für diese
Zusammenarbeit gezogen?
Auf die Antwort zu Frage 32 sowie auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.*
35. Inwiefern schließt sich die Bundesregierung der Einschätzung von Human
Rights Watch an, dass es sich bei dem Verhalten der PA um ein vor dem
Internationalen Strafgerichtshof justiziables Verbrechen gegen die
Menschlichkeit handeln könnte?
Die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) eröffnete am
16. Januar 2015 vorläufige Ermittlungen zur Situation in Palästina, die
gegenwärtig andauern. Die Bundesregierung kommentiert laufende Verfahren
grundsätzlich nicht.
36. Welche Auswirkungen haben die Einschränkungen politischer Rechte durch
die PA für die Aussicht auf eine demokratische Entwicklung in den
palästinensischen Gebieten und eine friedliche Einigung des israelisch-
palästinensischen Konflikts durch eine Zweistaatenregelung?
Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 31 wird verwiesen. Die
Bundesregierung betrachtet eine Stärkung von Demokratie und Rechtstaatlichkeit im Handeln
der Palästinensischen Behörde als einen wichtigen Schritt zur Verwirklichung
eines unabhängigen, zusammenhängenden, souveränen und lebensfähigen Staates
Palästina im Rahmen einer verhandelten Zwei-Staaten-Lösung.
37. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Antwort auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/12904 (vgl. insb. Fragen 13
und 14) die Unabhängigkeit der palästinensischen Justiz und die Praxis der
Gewaltenteilung entwickelt?
Die Umsetzung der von der Palästinensischen Behörde am 15. Juli 2019
erlassenen Präsidialdekrete zur Justizreform wird von der Bundesregierung gemeinsam
mit internationalen Partnern aufmerksam begleitet. Insgesamt schwächen sowohl
die Entwicklungen im Justiz- als auch im Legislativsektor das System der
Gewaltenteilung und führen zu einer zunehmenden Machtkonzentration in der
Exekutive.
38. Welche politischen Auswirkungen hat die Auflösung der palästinensischen
gesetzgebenden Versammlung auf den Nahostkonflikt, und wird sich die
Bundesregierung für Neuwahlen einsetzen?
Eine langfristig tragfähige Verhandlungslösung des Nahostkonflikts erfordert
nach Auffassung der Bundesregierung eine geeinte, handlungsfähige und
demokratisch legitimierte palästinensische Führung als Verhandlungspartnerin. Vor
diesem Hintergrund setzt sich die Bundesregierung gegenüber der
palästinensischen Führung für Fortschritte im inner-palästinensischen Versöhnungsprozess
sowie für freie und demokratische Wahlen zum Legislativrat der
Palästinensischen Behörde ein.
* Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden.
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